DE10241108A1 - Anordnung zur rationellen und flexiblen Bereitstellung von Ladungssicherungsmitteln bei Transportfahrzeugen - Google Patents
Anordnung zur rationellen und flexiblen Bereitstellung von Ladungssicherungsmitteln bei Transportfahrzeugen Download PDFInfo
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Abstract
Für eine Anordnung einer Verzurreinrichtung bei Transportfahrzeugen wird vorgeschlagen, eine rationelle und flexible Bereitstellung von Zurrmitteln zu erreichen, indem eine Hebeeinrichtung in der Horizontalen oberhalb der Ladung, im Laderaum eines Transportfahrzeuges, angebracht wird, welche flexibel mit einem Zurrmittel verbunden ist. Das Zurrmittel wird dabei formschlüssig mit den fahrzeugseitig vorhandenen Einrichtungen zur Ladungssicherung verbunden und flexibel mit der Hebeeinrichtung über der Ladung positioniert. DOLLAR A Eine Erweiterung sieht vor, die Bereitstellung des Zurrmittels vor und hinter der Ladung vorzunehmen, um eine rationelle und flexible Bereitstellung des Zurrmittels für die Verspannung der Ladung in Fahrtrichtung des Fahrzeuges zu erreichen (Kopflaschings).
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur rationellen und flexiblen Bereitstellung von Zurrmitteln bei Transportfahrzeugen.
- Beim Transport auf der Straße und anderen Verkehrswegen, treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvorgängen bzw. seitlichen Beschleunigungskräften, beim Durchfahren von Kurven, Kräfte auf, die auf die Ladung einwirken. In vielen Fällen reicht die Reibungskraft der Ladung allein nicht aus die Ladung auf der Ladefläche in Position zu halten, und sie gerät ins Rutschen. Ist in diesen Fällen keine ausreichende Ladungssicherung angebracht, kann es zu Schäden an der Ladung, am Transportfahrzeug und zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen.
- Am Markt steht eine Vielzahl von Ladungssicherungsmitteln zur Verfügung. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Einsatz von Ladungssicherungsmitteln durch eine rationelle, anwendungsgerechte und einfache Bereitstellung zu fördern.
- Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass Ladungssicherungsmittel zwar vorhanden und verfügbar sind, diese jedoch in vielen Fällen aufgrund aufwändiger und umständlicher Handhabung, von den Fahrzeugführern, dem Verlader, dem Fahrzeughalter und anderen mittelbar und unmittelbar am Transport beteiligten, nicht ausreichend, nicht effizient und konsequent genug eingesetzt werden. An Fahrzeugen, welche zum Transport von Gütern vorgesehen sind, sind zum Teil Vorrichtungen und Anbindungspunkte (Zurr-Ankerpunkte), wie z.B. Ovalglieder, Haken, Ösen und Zurrschienen angebracht und vorgeschrieben, mit denen Ladungssicherungsmittel formschlüssig verbunden werden können.
- Ladungssicherungsmittel werden insbesondere bei Leerfahrten lose im Fahrzeug mitgeführt. Deren Anbringung benötigt Sorgfalt und Zeit, sowie Fachwissen über die fachgerechte Anbringung der Zurrmittel.
- Die Erfindung nutzt den Umstand, dass Transportfahrzeuge meist von einer Richtung be- und entladen werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit Zurrmittel, wie Spanngurte, Seile oder Ketten an einer Seite der Ladefläche fest zu installieren, bzw. lose zu verhaken. Diese Verbindungen können sowohl leicht lösbar als auch, in manchen Fällen, fest sein.
- Das Zurrmittel wird im unbeladenen Zustand vom losen oder festen Anbindungspunkt vertikal nach oben geführt , wo es flexibel in einer Vorrichtung gelagert ist, die an einer Hebevorrichtung befestigt ist. Von dort überquert das Zurrmittel horizontal die Ladefläche zur anderen Seite, wo eine baugleiche Hebeinrichtung installiert ist. Das freie Ende des Zurrmittels positioniert sich im oberen Bereich der vertikalen Ladeöffnung. Die Positionierung des freien Endes geschieht durch die Anordnung automatisch durch die vorgegebene Zurrmittellänge und die Hebeinrichtung der Anordnung. In manchen Anwendungsfällen wird die Positionierung des freien Endes manuell verändert, um das vertikale Lichte Maß der Ladeöffnung zur Verladung freizugeben.
- Die Verladung der Güter kann bei dieser Anordnung störungsfrei unterhalb des vorbereiteten Zurrmittel, durch die Ladeöffnung erfolgen. Nach der Beladung wird an den freien Enden des Zurrmittels in Z-Richtung, entgegen der Kraft der Hebeeinrichtung gezogen. Das Zurrmittel positioniert sich, durch die vorgenommene Verkürzung, auf der Ladung. Durch die flexible Anbringung des Zurrmittels an der Vorrichtung kann je nach Außenkontur und Beschaffenheit des Ladegutes, das Zurrmittel, innerhalb bestimmter Grenzen, auf eine gewünschte Position in X-Richtung verschoben werden, damit das Zurrmittel an der gewünschten Stelle der Ladung zu liegen kommt. Das Zurrmittel wird sodann an den vorhandenen Ankerpunkten (Zurrpunkten) des Fahrzeuges verhakt oder anderweitig befestigt. Das Zurrmittel kann sodann mit geeigneten Spannvorrichtungen, Spannschlössern, Hebelrätschen, Kettenspannern und sonstigen Spannelementen auf die gewünschte Spannkraft gebracht werden. Durch die Spannkraft des Zurrmittels erhöht sich die Reibung der Ladung am Fahrzeugboden, welche die Ladung besser vor einem Verrutschen auf der Ladefläche hemmt.
- Beim Entladevorgang, wird das Zurrmittel entspannt und die Verbindung zum Zurrpunkt einseitig gelöst. Die Spannmittel werden ggf. entfernt und das Zurrmittel positioniert sich in die Ruhelage im oberen horizontalen und im gegenüberliegenden vertikalen Bereich des Laderaumes.
- Die Anordnung verbleibt im Laderaum des Transportfahrzeuges und wird nur bei besonderen Anwendungsfällen sowie im Service- und Reparaturfall, der einem Verschleiß unterliegenden Komponenten, entfernt. Dadurch wird eine ständige Bereitstellung des Zurrmittels, welche Gegenstand der Erfindung ist, erreicht.
- Durch die Bereitstellung des Zurrmittels in der beschriebenen Art und Weise entfallen zeitaufwändige Tätigkeiten, wie das Öffnen der gegenüberliegenden Seite der Ladeöffnung, um Zurrmittel in geeigneter Weise zu befestigen, das Übersteigen des Ladegutes durch Personen, um die Zurrmittel in geeigneter Weise auf der Ladung zu positionieren und ähnliche Tätigkeiten. Des Weiteren ist das Zurrmittel immer verfügbar, wodurch sich die Einsatzquote entscheidend verbessert.
- Zusammenfassend ergibt sich eine erhebliche Zeitersparnis und Vereinfachung der Handhabung bei der fachgerechten Anbringung von Zurrmitteln zur Ladungssicherung bei Transportfahrzeugen.
- Es können verschiedene Hebeeinrichtungen zum Einsatz kommen. So ist beispielweise ein federbelasteter Seilzug vorteilhaft. Genauso können expandierbare Gummizüge mit Rückstellkraft, manuell, elektrisch, hydraulisch und hybrid angetriebene Hebeinrichtungen, feder- oder gasdruckbelastete Abwandlungen eines Flaschenzuges als Hebevorrichtung eingesetzt werden.
- Die Anbindung des Zurrmittels an die Hebeinrichtung kann beispielsweise über eine Rolle oder Walze ausgeführt sein. Es sind aber auch andere Anbindungsmöglichkeiten vorteilhaft, die eine Verschiebung und somit die Möglichkeit der Verkürzung bzw. Verlängerung des Zurrmittels ermöglichen, sog, Durchschlauftechnik. In die Anbindung des Zurrmittels können Kantenschutzvorrichtungen zum Schutz der Ladung und des Zurrmittels integriert sein.
- Die Erfindung ist nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Dabei zeigt
-
1.1 Transportfahrzeug Seitenansicht ohne Ladung -
1.2 Transportfahrzeug Vorderansicht ohne Ladung -
2.1 Transportfahrzeug Seitenansicht mit Ladung -
2.2 Transportfahrzeug Vorderansicht mit Ladung - In
1.1 und1.2 ist ein typisches Transportfahrzeug ohne Ladung mit Hebevorrichtung (1 ) im oberen und im Stirnwandbereich dargestellt. Erfindungsgemäß sind die Zurrmittel (2 ) im hinteren Bereich des Laderaumes fest verhakt und vertikal nach oben zur Hebevorrichtung (1 ) geführt. Das Zurrmittel (3 ) ist im hinteren Ladebodenbereich fest verhakt und schräg nach oben zur Hebevorrichtung geführt. Dies ermöglicht eine Variante des Verzurrens, die als sog. Kopflasching bekannt ist. - Das Zurrrmittel (
4 ) in1.2 wird horizontal von der Hebeeinrichtung (1 ) zur vorderen Seite der Ladeöffnung geführt, wo ebenfalls eine Hebeeinrichtung montiert ist. - Von der Hebeeinrichtung (
1 ) im vorderen Bereich der Ladeöffnung hängen die freien Enden des Zurrmittels (5 ) vertikal nach unten. - Die Ladeöffnung (
6 ) ist durch die erfindungsgemäße Bereitstellung des Zurrmittels weitgehend zur störungsfreien Beladung des Transportfahrzeugs freigegeben. Das Zurrmittel (2 ,4 ,5 ) besteht aus einem Stück. Die Anordnung verbleibt im Laderaum des Transportfahrzeuges die angeordneten Zurrmittel sind somit immer verfügbar und einsatzbereit. - In
2.1 und2.2 ist ein typisches Transportfahrzeug im beladenen und fertig verzurrtem Zustand dargestellt. Die Ladung (7 ) steht auf sog. Lagern (0 ; auf dem Ladeboden. Dies erhöht die Haftreibung des Ladegutes, da die Gewichtskraft punktuell auf die Fläche des Ladebodens eingeleitetet wird, welches allerdings nicht Gegenstand der Erfindung ist. - Das im Ladeboden fest verhakte Zurrmittel (
2 ) wird schräg zur oberen Kante der Ladung geführt und ist in diesem Bereich flexibel mit der Hebebeinrichtung (1 ) über eine Anbindung verbunden. Die Anbindung kann über eine Rollen- bzw. Walzenkonstruktion gegeben sein. Es sind jedoch auch andere konstruktive Ausbildungen der Anbindung bspw. mit einem integrierten Kantenschutz denkbar. Das Zurrmittel4 legt sich horizontal auf der Ladung (7 ) in die gewünschte Position. Von der, der Beladeöftnung (6 ) zugewandten Seite des Transportfahrzeuges, wird das Zurrmittel (5 ) vertikal schräg zu den Ankerpunkten (8 ) am Ladeboden geführt und dort verhakt. - Auf der Strecke, von der oberen Kante der Ladung, welche der Ladeöffnung (
6 ) zugewandt ist, und dem Ankerpunkt (8 ) auf der selben Seite können geeignete Spannvorrichtungen an die Zurrmittel (5 ) angelegt sein. Geeignete Spannmittel sind beispielsweise Spannschlösser, Hebelratschen, Kettenspanner und sonstige Spannmittel. Unter Zuhilfenahme der Spannmittel können die Zurrmittel (2 ,4 ,5 ) auf die gewünschte Spannkraft gebracht werden. Die Ladung ist somit vor einem Verrutschen auf der Ladefläche durch die fahrdynamischen Betriebszustände des Transportfahrzeuges gehemmt. - Von der Hebeeinrichtung (
1 ) führt eine flexible, expandierbare mit Rückstellkraft bzw. federbelastete Anbindung (9 ) , die als Seil, Gurt, Kette oder sonstiges in verschiedenen Materialien ausgeführt sein kann, zur Anbindung des Zurrmittels zur Hebeeinrichtung. Diese flexible, expandierbare bzw. federbelastete Anbindung (9 ) des Zurrmittels zur Hebeeinrichtung, zieht mit Hilfe der Hebeinrichtung das Zurrmittel, nach dem Lösen der Verhakung und der Entfernung der Spannmittel, in die in1.1 und1.2 beschriebene, Bereitstellungsposition des Zurrmittels. - Die Skizzen in
2 .1 und2 .2 zeigen des Weiteren eine Variante cles Verzurrens durch sog. Kopflaschings. Das Zurrmittel (3 ) wird im Ankerpunkt (8.1 ) auf der gegenüberliegenden Seite der Ladeöffnung (6 ) verhakt und schräg nach oben zu einer vor der Ladung (7 ) gelegenen Anbindung einer Hebevorrichtung geführt. Das Zurrmittel legt sich durch den manuellen Zug am freien Ende in Richtung Ankerpunkt (8.1 ) auf der, der Ladeöffnung zugewandten Seite. im vorderen, oberen Bereich der Ladung (7 ) an die Ladung. Durch das Verhaken des Zurrmittels am Ankerpunkt8.1 und ein nachfolgendes Spannen des Zurrmittels, wirkt das Zurrmittel entgegen den Kräften, die auftreten, wenn das Transportfahrzeugfahrzeug abgebremst wird. Durch eine spiegelverkehrte Anbringung des sog Kopflaschings wirkt diese Anordnung entgegen den Kräften, die beim Anfahren des Transportfahrzeuges auf die Ladung einwirken (hier nicht dargestellt). - Die erfindungsgemäße Bereitstellung von Ladungssicherungsmitteln bei Transportfahrzeugen vereinfacht und rationalisiert somit nicht nur den Vorgang des Niederzurrens von Ladung auf einer Ladefläche sondern auch das Anbringen von Kopflaschings, die ein Verrutschen einer Ladung, durch auf die Ladung wirkende Brems- und Anfahrkräfte, verhindern können.
- Die vorstehend und in den Ansprüchen beschriebenen sowie in den, Abbildungen entnehmbaren Merkmale, sind sowohl einzeln als auch in verschiedenen Kombinationen vorteilhaft realisierbar. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen vorteilhaften Beispiele beschränkt, sondern im Rahmen fachmännischen Könnens in mancherlei Weise abwandelbar. Insbesondere kann, je nach Art der Konstruktion des Fahrzeugladeraums im Dachbereich die Anbindung der Hebeinrichtung unterschiedlich und den Erfordernissen entsprechend ausgebildet sein.
- Die Erfindung ist im Patentanspruch 1 beschrieben. Die abhängigen Ansprüche enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Claims (19)
- Bereitstellungssystem zum rationellen und flexiblen Verzurren von Ladung auf Transportfahrzeugen mit einer im Laderaum angebrachten Hebevorrichtung, welche ein Zurrmittel flexibel bereitstellt, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zurrmittel an der, der Ladeöffnung abgewandten Seite fest an den Anker- bzw. Zurrpunkten verhakt ist. Das Zurrmittel welches von diesem Zurrpunkt vertikal nach oben flexibel an eine manuell, elektrisch, hydraulisch, federbelastet oder expandierbar mit Rückstellkraft angetriebene, Hebevorrichtung angebunden ist, von der aus das Zurrmittel, in der Ruheposition, horizontal, entlang des oberen Bereiches des Laderaumes, zu einer gegenüberliegenden Hebevorrichtung geführt ist, wo eine baugleiche Anbindung der Hebevorrichtung als Anbindung zum Zurrmittel vorhanden ist. Gekennzeichnet durch das freie Ende des Zurrmittels, welches unmittelbar von der, der Ladeöffnung zugewandten Anbindung vertikal nach unten hängt und den Gebrauch des Zurrmittels durch die Bereitstellung vereinfacht und rationalisiert.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zurrmittel in den Anbindungspunkten zur Hebevorrichtung verschiebbar angeordnet ist, um ein Umschlingen der Ladung mit dem Zurrmittel durch Zug am freien Ende des Zurrmittels zu erreichen.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Zurrmittel am dem, dem festen, gegenüberliegenden Ankerpunkt verhakt wird und mit geeigneten Spannvorrichtungen, Spannschlössern, Hebelrätschen, Kettenspannern und sonstigen Spannelemente, auf die gewünschte Spannkraft gebracht werden kann.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–3 dadurch gekennzeichnet, dass das Zurrmittel im Ankerpunkt fest verhakt wird und schräg nach oben vorn zu einer, vor der Ladung gelegenen Anbindung, einer Hebevorrichtung geführt wird. Von der Anbindung aus horizontal, vor der Ladung, zu einem gegenüberliegenden Anbindungspunkt einer Hebevorrichtung geführt wird. Das freie Ende vom Anbindungspunkt zur Hebevorrichtung schräg nach hinten unten zu einem, dem festen Ankerpunkt gegenüberliegenden, Ankerpunkt geführt wird, dort verhakt und verspannt wird. (Bereitstellung für Kopflasching)
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–3 dadurch gekennzeichnet, dass das Zurrmittel im Ankerpunkt fest verhakt wird und schräg nach oben hinten zu einer, hinter der Ladung gelegenen Anbindung, einer Hebevorrichtung geführt wird. Von der Anbindung aus, horizontal hinter der Ladung, zu einem gegenüberliegenden Anbindungspunkt einer Hebevorrichtung geführt wird. Das freie Ende vom Anbindungspunkt zur Hebevorrichtung schräg nach vorne unten zu einem, dem festen Ankerpunkt gegenüberliegenden, Ankerpunkt geführt wird, dort verhakt und verspannt wird. (Bereitstellung für Kopflasching)
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass im Anbindungspunkt des Zurrmittels zur Hebevorrichtung ein Kantenschutz, zum Schutz der Ladung und zum Schutz des Zurrmittel vor Beschädigung, integriert ist.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kantenschutz dermaßen ausgebildet ist, dass Ladungen in Behältern wirksam gesichert werden können.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kantenschutz nach Anspruch 7 in mehrere Anbindungspunkte integriert ist, um einen Zusammenhalt mehrerer Behälter zu gewährleisten.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–8 dadurch gekennzeichnet, dass über dem Laderaum verteilt mehrere Bereitstellungssysteme angebracht sind.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–9 dadurch gekennzeichnet, dass das Zurrmittel nicht orthogonal horizontal über der Ladung zur gegenüberliegenden Seite, sondern diagonal horizontal über der Ladung geführt wird. (Diagonalverzurren)
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtungen im vertikalen Bereich der Stirnwand und oder des Hecks eines Laderaumes angebracht sind.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindungen der Hebevorrichtung zur Fahrzeugkonstruktion dermaßen ausgebildet sind, dass ein Verschieben der Bereitstellungssysteme zur Freigabe des Dachbereiches bei einer Kranbeladungsmöglichkeit des Transportfahrzeuges ermöglicht werden kann.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–12, dadurch gekennzeichnet, dass bei Fahrzeugen, mit nur einer Be-Entladeöffnung im Heckbereich (Heckportalbeladung) und zwei festen Seitenwänden, die freien Enden des Zurrmittels durch den Fahrzeugboden oder durch die festen Seitenwände geführt werden, wobei das Verhaken und das Verspannen des freien Endes des Zurrmittels unten bzw. seitlich außen an Ankerpunkten erfolgt.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebevorrichtung in verschiedenen Ausführungen ausgeführt werden kann. Die Hebevorrichtung kann manuell, elektrisch, hydraulisch, hybrid bzw. federbelastet oder expandierbar mit Rückstellkraft ausgeführt sein. Weiterhin kann die Hebevorrichtung als manuelle, feder- oder gasdruckbelastete Abwandlungen eines Flaschenzuges ausgeführt sein.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–14, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Verbindung der Anbindung des Zurrmittels zur Hebeinrichtung als Seil, Gurt, Kette oder expandierbares Gummiband mit Rückstellkraft in verschiedenen Materialien und Formen ausgebildet sein kann.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–15, dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Zurrmittel, wie Gurte, Ketten, Seile usw., in verschiedenen Materialien und die jeweils korrespondierenden Spannmittel, Spannschlösser, Hebelratschen, Kettenspanner und sonstige geeignete Spannmittel, sowie die zum Zurrmittel korrespondierend ausgeführten Anbindungspunkte zur Hebevorrichtung, in welchen das Zurrmittel verschiebbar angeordnet ist, zum Einsatz kommen können.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anker- bzw. Zurrpunkte im Fahrzeugboden, in den Vorder-, Seiten- und Rückwänden oder am Unterbau des Laderaumes eines Transportfahrzeuges angebracht sein können.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–17, dadurch gekennzeichnet, dass das Zurrmittel von einem Ankerpunkt vorne unten, vertikal zu einem Anbindungspunkt einer Hebevorrichtung, nach hinten oben zum Anbindungspunkt einer Hebevorrichtung im Heckbereich des Transportfahrzeuges geführt wird, und das freie Ende im oberen Bereich der Be-Entladeöffnung zu liegen kommt. Je nach Länge des Laderaumes sind auf der horizontalen Strecke zwischen den Anbindungspunkte zu den beiden äußeren Hebevorrichtungen mehrere Anbindungspunkte zu Hebevorrichtungen vorgesehen und durchgeschlauft.
- Bereitstellungssystem nach Anspruch 1–18, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderaum des Transportfahrzeuges über keine festen Seitenwände und ein Dach zum Schutz vor Wettereinflüssen verfügt, sondern das Bereitstellungssystem an Hilfskonstruktionen, welche geeignet sind die Zurrmittel über einer Ladung zu positionieren, montiert wird.
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|---|---|---|---|
| DE2002141108 DE10241108A1 (de) | 2002-09-03 | 2002-09-03 | Anordnung zur rationellen und flexiblen Bereitstellung von Ladungssicherungsmitteln bei Transportfahrzeugen |
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Publications (1)
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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