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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zur Selektion eines oder mehrerer Nukleinsäureliganden,
die an ein Zielmolekül
binden, die Verwendung von Filtersäulen in einem derartigen Verfahren
sowie eine Vakuumkammer zur Verwendung in einem derartigen Verfahren.
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Das Verständnis von der Bedeutung von
Nukleinsäuren
hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend weiterentwickelt.
Ging man zu Beginn der molekularbiologischen Forschung von Nukleinsäuren als
Träger
der genetischen Information einer Zelle aus, wurde schon bald verschiedenen
Nukleinsäuremolekülen auch
eine strukturelle Funktion zuerkannt. Dass dabei Nukleinsäuren grundsätzlich die
Fähigkeit
besitzen, mit anderen Molekülen
spezifisch in Wechselwirkung zu treten, war in dem Umfang gesicherte
Erkenntnis, als dass es nukleinsäurebindende
Proteine des Transkriptions- und Translationskomplexes gab.
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Die grundsätzliche Eignung von Nukleinsäuren, an
ein jegliches Zielmolekül
zu binden, wwde in der internationalen Patentanmeldung WO 91/19813
vom 10. Juni 1991 offenbart. Dort wird ein Verfahren zur Selektion
eines oder mehrerer Nukleinsäureliganden
aus einer Mischung von Kandidaten-Nukleinsäwen beschrieben. Unter Zugrundelegung
der in WO 91/19813 dargelegten Überlegungen
geht man davon aus, dass in einer Mischung von Kandidaten-Nukleinsäuren, d.
h. einer Bibliothek von Nukleinsäuren,
die sich in ihrer Primärsequenz
und damit auch in ihrer Sekundär-
und Tertiärstruktur,
zumindest teilweise, unterscheiden, ein Nukleinsäureligand, d. h. eine an das
Zielmolekül
bindende Nukleinsäure
enthalten sein wird, wenn die Bibliothek nur groß genug ist, um einen geeignet
großen
Raum von verschiedene Bindungstaschen ausbildenden Nukleinsäuren, die
für die
Bindung eines bestimmten Zielmoleküls erforderlich sind, abzudecken.
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In der jüngsten Vergangenheit wurde
unter Anwendung dieses in WO 91/19813 beschriebenen und auch als
SELEX-Technologie bezeichneten Verfahrens eine Vielzahl von Nukleinsäureliganden
identifiziert, die auch als Aptamere bezeichnet werden.
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Weiterentwicklungen bzw. Anwendungen
dieses Verfahrens sind Gegenstand weiterer Schutzrechtsanmeldungen,
so z. B. die Herstellung von sogenannten Spiegelmeren, die unter
anderem in der internationalen Patentanmeldung WO 98/08856 beschrieben
sind. Spiegelmere werden dadurch erzeugt, dass Nukleinsäureliganden,
die aus D-Nukleotiden bestehen, gegen das Enantiomer des eigentlichen
Zielmoleküls, das
typischerweise in der Natur als solches nicht vorkommt, unter Anwendung
der SELEX-Technologie selektiert werden und nach Erhalt eines oder
mehrerer entsprechender Nukleinsäureliganden
dieser) unter Verwendung von L-Nukleotiden und nicht mehr von D-Nukleotiden,
wie im Rahmen des eigentlichen Selektionsprozesses verwendet, synthetisiert
werden mit der Folge, dass der oder die aus L-Nukleotiden bestehende(n)
Nukleinsäureligand(en)
an das eigentliche Zielmolekül
und nicht mehr an das Enantiomer des Zielmoleküls bindet. Der Vorteil derartiger
Spiegelmere ist darin zu sehen, dass infolge ihres Aufbaus aus L-Nukleotiden
in biologischen Systemen sich keine enzymatische Aktivität findet,
die diese Art von Nukleinsäure
abzubauen in der Lage wäre.
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Obwohl die Erzeugung entsprechender
Nukleinsäureliganden
nach wie vor mit experimentell zum Teil erheblichen Schwierigkeiten
verbunden ist und insoweit die Vorhersagbarkeit, ob ein geeigneter
Nukleinsäureligand
tatsächlich
isoliert werden kann, immer noch eine Frage des glücklichen
Griffs zu sein scheint, ist das Verfahren zur Herstellung derartiger
Nukleinsäureliganden
grundsätzlich,
zumindest in Teilbereichen, der Automatisierung zugänglich.
Dies liegt darin begründet,
dass in den verschiedenen Selektionsrunden, die gemeinhin erforderlich
werden, um einen mit einer ausreichend hohen Affinität an ein
Zielmolekül
bindenden Nukleinsäureliganden
zu isolieren, eine Anzahl von Schritten durchgeführt werden muss, die als solche
der Automatisierung grundsätzlich
zugänglich
zu sein scheinen und in ihrer Gesamtheit in den verschiedenen Selektionsrunden
wiederholt werden müssen.
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Das Verfahren zur Selektion von Nukleinsäureliganden,
die an ein spezielles Zielmolekül,
das hierin auch als Target bezeichnet wird, binden, kann in verschiedenster
Art und Weise ausgeprägt
sein. Die verschiedenen Ausprägungen
des Verfahrens liegen darin begründet,
dass die Nukleinsäureliganden
grundsätzlich entweder
als doppelsträngige
oder einzelsträngige
Nukleinsäuren
und genauer als einzel- oder doppelsträngige RNA oder einzeloder doppelsträngige DNA
isoliert werden können.
Von diesen Varianten ist die einzelsträngige RNA und die einzelsträngige DNA
in der Regel bevorzugt. Weitere Varianten in der Ausführung des
Verfahrens können
begründet
werden durch die Art des Zielmoleküls und insbesondere dessen
Handhabung im Rahmen des Verfahrens zur Selektion von Nukleinsäureliganden.
Dabei ist hinsichtlich der grundsätzlichen Verfahrensschritte
allen Ausführungsformen
des besagten Verfahrens gemein, dass man ausgehend von einer Mischung
von Kandidaten-Nukleinsäuren
diese mit dem Zielmolekül
kontaktiert, die mit einer höheren
Affinität an
das Zielmolekül
bindenden Nukleinsäuren
vom Rest der Kandidatenmischung abtrennt und die solchermaßen erhaltenen
abgetrennten, mit einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindenden Nukleinsäuren
bzw. Nukleinsäureliganden
amplifiziert. Die Abtrennung der mit einer höheren Affinität an das
Zielmolekül
bindenden Nukleinsäuren
vom Rest der Kandidatenmischung erfolgt dabei typischerweise in
der Form, dass der Komplex aus Zielmolekül und Nukleinsäureligand
vom Rest der Kandidatenmischung abgetrennt wird. In einem nächsten Schritt
wird die an das Zielmolekül
bindende oder bindenden Nukleinsäureligand(en)
aus dem Komplex gelöst
und anschließend
mittels molekularbiologischer Technik amplifiziert. Dabei wird im
Falle der Erzeugung von Ribonukleinsäuren diese zuerst in eine Desoxyribonukleinsäure umgeschrieben
und sodann die solchermaßen
erhaltene Desoxyribonukleinsäure
amplifiziert, wobei bevorzugterweise hierzu die Polymerase-Kettenreaktion
verwendet wird. Diese Desoxyribonukleinsäure wird sodann wiederum in
Ribonukleinsäure
transkribiert. Die solchermaßen
erhaltene Ribonukleinsäure
kann in einer weiteren Selektionsrunde eingesetzt werden. Es ist
dabei offensichtlich, dass der Anteil der an ein Zielmolekül spezifisch
bindenden Nukleinsäureliganden
an der Gesamtmischung sich mit jedem Durchgang des Verfahrens erhöht. Insoweit
liefert jede Selektionsrunde ein hinsichtlich einer oder mehrerer
Nukleinsäureliganden-Spezies
angereichertes Nukleinsäure-Produkt.
Aus dieser Mischung können
sodann einzelne Nukleinsäuren
vereinzelt, in ihrer Sequenz bestimmt und anschließend in
größerem Maßstab chemisch
synthetisiert oder unter Anwendung sonstiger geeigneter Techniken
hergestellt werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
war es, das SELEX-Verfahren so weiterzuentwickeln, dass infolge
der immer wieder gleichen ablaufenden Verfahrensschritte dieses
in automatisierter Form, d. h. unter Verwendung eines Roboters,
bevorzugterweise eines computergesteuerten Roboters, durchgeführt werden
kann.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
ersten Aspekt gelöst
durch ein Verfahren zur Selektion eines oder mehrerer Nukleinsäureliganden
aus einer Mischung von Kandidaten-Nukleinsäuren, wobei die Nukleinsäureliganden
an ein Zielmolekül
binden können,
umfassend die Schritte
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- a) Kontaktieren der Mischung mit dem immobilisierten
Zielmolekül,
- b) Abtrennen der mit einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindende(n) Nukleinsäure(n)
vom Rest der Kandidatenmischung, wobei die mit einer höheren Affinität an das
Zielmolekül
bindenden Nukleinsäure(n) in
einem Komplex mit dem Zielmolekül
vorliegen,
- c) Elution der mit einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindenden Nukleinsäure(n)
von dem Zielmolekül;
und
- d) optional Amplifizieren der mit höherer Affinität bindenden
Nukleinsäure(n),
wodurch ein angereichertes Nukleinsäureprodukt entsteht,
wobei
das Zielmolekül
an einer Oberfläche
immobilisiert vorliegt und das Verfahren einen Ultrafiltrationsschritt
umfasst.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
zweiten Aspekt gelöst
durch ein Verfahren zur Selektion eines oder mehrerer Nukleinsäureliganden
aus einer Mischung von Kandidaten-Nukleinsäuren, wobei die Nukleinsäureliganden
an ein Zielmolekül
binden können,
umfassend die Schritte
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- a) Kontaktieren der Mischung mit dem Zielmolekül,
- b) Immobilisieren des Zielmoleküls und/oder der Komplexe aus
Zielmolekül
und Kandidatennukleinsäure(n),
- c) Abtrennen der mit einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindende(n) Nukleinsäure(n)
vom Rest der Kandidatenmischung, wobei die mit einer höheren Affinität an das
Zielmolekül
bindenden Nukleinsäure(n) in
einem Komplex mit dem Zielmolekül
vorliegen,
- d) Elution der mit einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindenden Nukleinsäure(n)
von dem Zielmolekül,
und
- e) optional Amplifizieren der mit höherer Affinität bindenden
Nukleinsäure(n),
wodurch ein angereichertes Nukleinsäureprodukt entsteht,
wobei
das Zielmolekül
an einer Oberfläche
immobilisiert vorliegt und das Verfahren einen Ultrafiltrationsschritt
umfasst.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass der Ultrafiltrationsschritt während oder
nach der Elution erfolgt.
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In einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass der Ultrafiltrationsschritt während oder
nach der Amplifikation erfolgt.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
dritten Aspekte gelöst
durch ein Verfahren zur Selektion eines oder mehrer Nukleinsäureliganden
aus einer Mischung von Kandidatennukleinsäuren, wobei die Nukleinsäureliganden
an ein Zielmolekül
binden können,
umfassend die Schritte
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- a) Kontaktieren der Mischung mit dem Zielmolekül, wobei
- aa) das Zielmolekül
immobilisiert ist, oder
- ab) nach dem Kontaktieren der Mischung mit dem Zielmolekül das Zielmolekül und/oder
Komplexe aus Zielmolekül
und Kandidatennukleinsäure(n)
immobilisiert werden,
- b) Abtrennen der mit einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindende(n) Nukleinsäure(n)
vom Rest der Kandidatenmischung, wobei die mit einer höheren Affinität an das
Zielmolekül
bindenden Nukleinsäure(n) in
einem Komplex mit dem Zielmolekül
vorliegen,
- c) Elution der mit einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindenden Nukleinsäure(n)
von dem Zielmolekül,
und
- d) optional Amplifizieren der mit höherer Affinität bindenden
Nukleinsäure(n),
wodurch ein angereichertes Nukleinsäureprodukt entsteht,
wobei
das Zielmolekül
an einer Oberfläche
immobilisiert vorliegt und das Abtrennen gemäß Schritt b) mittels einer
Filtration, bevorzugterweise eine Mikrofiltration, erfolgt, wobei
eine Vakuumkammer verwendet wird, umfassend ein Bodenteil (10)
und ein Deckelteil (11), wobei das Bodenteil (10)
und das Deckelteil (11) bevorzugterweise durch eine Dichtung
voneinander getrennt sind, und das Deckelteil (11) mindestens
eine vollständige
durch das Deckelteil sich erstreckende Bohrung (13, 14)
aufweist, wobei die Bohrung eine Mindestlänge aufweist, so dass beim
Filtrationsschritt eine Kontamination zwischen zwei nebeneinander
erfolgenden Filtrationen nicht auftritt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass es sich dabei um ein erfindungsgemäßes Verfahren
handelt, insbesondere um ein solches gemäß dem ersten und/oder zweiten
Aspekt der vorliegenden Erfindung.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass das Abtrennen in Schritt b) mittels Mikrofiltration
erfolgt.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass das Verfahren ein automatisiertes Verfahren
ist.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass die Ultrafiltration an einer Ultrafiltrationsmembran
mit einer molekularen Ausschlussgröße von etwa 1.000 bis 100.000,
bevorzugterweise etwa 10.000 bis 50.000 Da erfolgt.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass die Mikrofiltration an einer Mikrofiltrationsmembran
oder Fritte erfolgt mit einer durchschnittlichen Porengröße von etwa
0,1 bis 100 μm,
bevorzugterweise etwa 1 bis 35 μm
und bevorzugtesterweise etwa 10 μm.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass die Oberfläche
bereitgestellt wird durch Partikel, wobei bevorzugterweise die Partikel
ausgewählt
sind aus der Gruppe, die magnetische und nicht-magnetische Partikel
umfasst.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass die Elution durch Verwenden von Wasser, denaturierenden
Agenzien, durch Erhitzen des Reaktionsgemisches oder durch Verwendung
von Kompetitoren erfolgt.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass das denaturierende Agens ausgewählt ist
aus der Gruppe, die Harnstoff, EDTA, Guanidinium-HCL, Guanidinium-Isothiocyanat, Detergenz,
Kombinationen von Harnstoff und EDTA umfasst.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass der Kompetitor ein Peptid oder ein Fragment
des Zielmoleküls
ist.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass der Ultrafilter und/oder der Mikrofilter in
einer Filtersäule
enthalten ist, wobei die Filtersäule
aus einem Aufnahmestück
und einem Auslassstück
besteht, die beide durch ein konisches Zwischenstück miteinander
verbunden sind und der Ultrafilter oder der Mikrofilter am Übergang
zwischen dem konischen Zwischenstück und dem Auslassstück angeordnet
ist.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass die Filtersäule
in einer Vorrichtung gehalten wird bestehend aus einem Bodenteil
und einem Deckelteil, wobei der Deckelteil ein oder mehrere Mittel
zur Aufnahme der Filtersäule
aufweist.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verfahren
ist vorgesehen, dass das Mittel zur Aufnahme der Filtersäule eine
Bohrung ist, wobei die Bohrung eine Mindestlänge aufweist.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
vierten Aspekt gelöst
durch die Verwendung einer Filtersäule in einem Verfahren zur
Selektion von Nukleinsäureliganden,
wobei die Fritte ein erstes Aufnahmestück (1) umfasst, das
in ein konisches Zwischenstück
(2) übergeht
und das konische Zwischenstück
wiederum in ein Auslassstück
(3) übergeht,
wobei am Übergang
zwischen dem Zwischenstück
(2) und dem Auslassstück (3)
ein Filter angebracht ist.
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In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verwendung
ist vorgesehen, dass die Filtersäule
in einem der erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass der Filter ein Mikrofilter oder ein Ultrafilter ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Aufnahmestück (1) ein Befestigungsmittel
aufweist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Befestigungsmittel an dem entgegengesetzten
Ende des Aufnahmestückes
(1) angebracht ist, wo dieses in das konische Zwischenstück (2) übergeht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Filtersäule
an der Außenwand,
bevorzugterweise an der Außenwand
des Aufnahmestückes,
ein Verbreiterungsmittel aufweist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass das Verbreiterungsmittel ausgebildet ist als
ein an der Außenwand
angebrachter Ring, wobei der Ring bevorzugterweise senkrecht zur
Längsachse des
Aufnahmestückes
(1) und/oder des Auslassstückes (3) angeordnet
ist.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
fünften
Aspekt gelöst
dwch eine Vakuumkammer zur Verwendung in einem Verfahren zur Selektion
von Nukleinsäureliganden,
umfassend ein Bodenteil (10) und ein Deckelteil (11),
wobei das Deckelteil (11) mindestens eine vollständig durch
das Deckelteil sich erstreckende Bohrung (12) aufweist,
wobei die Bohrung eine Mindestlänge
aufweist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Vakuumkammer in einem der erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet wird.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
sechsten Aspekt gelöst
durch eine Vakuumkammer zur Verwendung in einem Verfahren zur Selektion
von Nukleinsäureliganden,
umfassend ein Bodenteil (10) und ein Deckelteil (11),
wobei das Deckelteil (11) mindestens zwei vollständig durch
das Deckelteil sich erstreckende Bohrungen (12) aufweist,
wobei die Bohrungen eine Mindestlänge aufweist, die gewährleistet,
dass es zu keiner Kontamination des Filtrationsvorganges und/oder
zu filtrierenden Lösung
durch ein Filtrat der zweiten Filtration kommt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Vakuumkammer in einem der erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet wird.
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In einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vakuumkammer
ist vorgesehen, dass diese eine erfindungsgemäße Filtersäule bzw. eine Filtersäule, wie
sie hierin erfindungsgemäß verwendet
wird, umfasst.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
siebten Aspekt gelöst
durch eine Vorrichtung mit einer Ablaufsteuereinheit zum Steuern
eines Aufnehmers für
einen flüssigen
und/oder festen Stoff, wobei der Aufnehmer geeignet ist, eine Abfolge
umfassend ein Aufnehmen des Stoffes, ein Transportieren des Stoffes
und ein Abgeben des Stoffes in einen Behälter durchzuführen, wobei
der Aufnehmer so gesteuert ist,
um in dem Behälter eine
Mischung von Kandidaten-Nukleinsäuren
mit einem Zielmolekül
zu kontaktieren, an das die Nukleinsäureliganden binden können, und
um
die kontaktierte Kandidatenmischung in eine Trennvorrichtung zu
transportieren, in der mit einer höheren Affinität an das
Zielmolekül
bindende(n) Nukleinsäure(n)
vom Rest der Kandidatenmischung abtrennbar sind,
um die mit
einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindenden Nukleinsäure(n)
von dem Zielmolekül
zu eluieren, und
um optional eine Amplifikation der mit höherer Affinität an das
Zielmolekül
bindende(n) Nukleinsäure(n)
durchzuführen,
wobei während
oder nach der Elution ein Ultrafiltrationsschritt durchgeführt wird.
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In einer Ausführungsform ist vorgesehen,
dass während
oder nach der Amplifikation ein Ultrafiltrationsschritt durchgeführt wird.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
achten Aspekt gelöst
durch eine Vorrichtung mit einer Ablaufsteuereinheit zum Steuern
eines Aufnehmers für
flüssige
und/oder feste Stoffe, wobei der Aufnehmer geeignet ist, eine Abfolge
von Aufnehmen des Stoffes, Transportieren des Stoffes und Abgeben
des Stoffes in einen Behälter
durchzuführen,
wobei der Aufnehmer so gesteuert ist, um eines der erfindungsgemäßen Verfahren
durch mehrfache Abfolgen durchzuführen.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
neunten Aspekt gelöst
durch ein Verfahren zum Steuern eines Aufnehmers zur Selektion eines
oder mehrerer Nukleinsäureliganden,
wobei der Aufnehmer geeignet ist, eine Abfolge umfassend ein Aufnehmen
eines flüssigen
und/oder festen Stoffes, ein Transportieren des Stoffes und ein
Abgeben des Stoffes in einen Behälter
durchzuführen,
wobei der Aufnehmer so gesteuert wird,
um in dem Behälter eine
Mischung von Kandidaten-Nukleinsäuren
mit einem Zielmolekül
zu kontaktieren, an das die Nukleinsäureliganden binden können,
um
die kontaktierte Kandidatenmischung in eine Trennvorrichtung zu
transportieren, in der mit einer höheren Affinität an das
Zielmolekül
bindende(n) Nukleinsäure(n)
vom Rest der Kandidatenmischung abtrennbar sind,
um eine Elution
der mit einer höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindenden Nukleinsäure(n)
von dem Zielmolekül
durchzuführen,
um
optional eine Amplifikation der mit höherer Affinität an das
Zielmolekül
bindende(n) Nukleinsäure(n)
durchzuführen,
und
um eine Ultrafiltration während oder nach der Elution
und/oder während
oder nach der Amplifikation durchzuführen.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe in einem
zehnten Aspekt gelöst
durch eine Verwendung einer Vorrichtung mit einer Ablaufsteuereinheit
zum Steuern eines Aufnehmers für
einen flüssigen
und/oder festen Stoff, wobei der Aufnehmer geeignet ist, eine Abfolge
umfassend ein Aufnehmen des Stoffes, ein Transportieren des Stoffes
und ein Abgeben des Stoffes in einen Behälter durchzuführen, für die Selektion
eines oder mehrerer Nukleinsäureliganden
aus einer Mischung von Kandidaten-Nukleinsäuren, insbesondere für eines
der erfindungsgemäßen Verfahren.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die überraschende
Erkenntnis zugrunde, dass mit der Ultrafiltration ein leistungsfähiges Verfahren
zur Verfügung
steht, um niedermolekulare Verbindungen, wie beispielsweise Salze,
EDTA, Puffer, NTPs, dNTPs, Peptide, DTT, Harnstoff, Detergenzien
und dergleichen, wie sie im Rahmen des SELEX-Verfahrens in den verschiedenen
Teilschritten verwendet werden, aus dem jeweiligen Reaktionsansatz
zu entfernen, und durch die Ultrafiltration die Voraussetzung geschaffen
wird, das SELEX-Verfahren
der Automatisierung zugänglich
zu machen bei gleichzeitiger uneingeschränkter Möglichkeit, die jeweils optimalen,
hauptsächlich
durch niedermolekulare Verbindungen vermittelten Reaktionsbedingungen
zu realisieren. Die Ultrafiltration stellt somit hinsichtlich der
Ausgestaltung der Verfahrensführung
des SELEX-Verfahrens insbesondere in seiner automatisierten Ausführungsform
neue Freiheitsgrade zw Verfügung,
die mit den im Stand der Technik verwendeten Aufreinigungsverfahren,
die insbesondere bei der manuellen Ausführung des SELEX-Verfahrens
verwendet werden, wie beispielsweise Ethanol- bzw. Isopropanolfällungen,
organische Extraktionen unter Verwendung von Phenol- und Chloroformextraktion
sowie Polyacrylamidgelelektrophorese mit anschließender Elution
aus dem Gel und Ethanolpräzipitation,
praktisch nicht erreichbar sind.
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Mit dem Bereitstellen eines Aufreinigungsschrittes
in Form einer Ultrafiltration bieten die erfindungsgemäßen Ausführungsformen
des SELEX-Verfahrens gegenüber
den im Stand der Technik bekannten automatisierten SELEX-Prozesse,
wie sie beispielsweise von Cox et al. (Cox et al. 1998, Biotechnol.
Prog. 14 : 845 bis 850 oder von Cox & Ellington, 2000, Bioorg. Med. Chem.
9: 2525 bis 2531) beschrieben sind, eine ganze Reihe von Vorteilen.
Zwar wird mit den im Stand der Technik bekannten automatisierten
SELEX-Prozessen eine schnelle Durchführung des SELEX-Verfahrens
möglich,
jedoch wird die Automatisierung auf Kosten eines kontrollierten
Einstellens der Reaktionsbedingungen realisiert, da bei diesen im
Stand der Technik beschriebenen automatisierten SELEX-Prozessen
auf eine Aufreinigung der im Rahmen der verschiedenen Teilschritte verwendeten
Reaktionsansätze
verzichtet wird. Das Einstellen von entsprechenden Reaktionsbedingungen für die verschiedenen
Teilschritte des SELEX-Verfahrens ist jedoch besonders dann erforderlich,
wenn das Selektionsergebnis solche an das jeweilige Zielmolekül bindenden
Nukleinsäuren
zu Tage fördern
soll, die unter spezifischen Bedingungen, wie beispielsweise physiologischen
Bedingungen, eingesetzt werden sollen. Mit anderen Worten, die im
Stand der Technik beschriebenen automatisierten Prozesse für das SELEX-Verfahren erlauben
nicht oder zumindest nur in sehr beschränktem Masse die Selektion von
unter physiologischen Bedingungen einsetzbaren Aptameren und damit
letztlich nicht die Erzeugung von therapeutisch anwendbaren Aptameren.
Gleichwohl wird anerkannt werden müssen, dass sie jedoch zumindest
in bestimmtem Umfang geeignet sind, diagnostisch verwendbare Aptamere
bereitzustellen, wobei die Reaktionsbedingungen, unter denen diese
verwendet werden, im Wesentlichen jenen entsprechen, wie sie für die Selektion
verwendet wurden. Dies stellt eine ganz erhebliche Einschränkung hinsichtlich
des Anwendungsspektrums der solchermaßen erzeugten, an das Zielmolekül bindenden
Nukleinsäuren
dar, die insbesondere bei deren therapeutischen Anwendung und bei
Durchführung
von an physiologischen Reaktionsbedingungen orientierten Nachweistests eine
erhebliche Beschränkung
darstellen kann.
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Grundsätzlich ist die Verwendung eines
Ultrafiltrationsschrittes nach einem jeden Teilschritt des SELEX-Verfahrens
durchführbar,
insbesondere dann, wenn es gilt, die Reaktionsparameter zu ändern, wobei
es sich bei den Reaktionsparametern bevorzugterweise um die Zusammensetzung
des jeweiligen Reaktionsansatzes, und dabei insbesondere die Beeinflussung
des Reaktionsansatzes hinsichtlich der Art und des Umfanges der
darin enthaltenen niedermolekularen Stoffe oder Verbindungen, wie
oben genannt, handelt. Bevorzugterweise erfolgt ein Ultrafiltrationsschritt
im Falle der Elution der an das Zielmolekül gebundenen Nukleinsäuren. Weiterhin
ist bevorzugt, dass in Ergänzung
oder alternativ zu der Verwendung der Ultrafiltration im Anschluss
an den Elutionsschritt diese nach der Amplifikation durchgeführt wird,
auch hier mit dem Ziel, die geeigneten Reaktionsbedingungen für den der
Amplifikation nachfolgenden Reaktionsschritt bereitzustellen. In einem
jeden Fall wird die im Reaktionsansatz vorhandene Nukleinsäure durch
den Ultrafilter zurückgehalten, während die
niedermolekularen Komponenten, d.h. die niedermolekularen Verbindungen,
des Reaktionsansatzes aus diesem entfernt werden. Die Nukleinsäuren können dann
von der Oberfläche
des Ultrafilters beispielsweise durch Zugabe einer wässrigen
Lösung
wieder entfernt bzw. abgelöst
werden. Dabei ist besonders bevorzugt, wenn es sich bei der Lösung um
eine solche handelt, wie sie in dem sich der Ultrafiltration anschließenden Schritt
als Reaktionsansatz verwendet wird, wobei bevorzugtererweise eine
oder mehrere der Komponenten des letztlich verwendeten Reaktionsansatzes
noch nicht enthalten sind. Derartige, noch nicht im Reaktionsansatz
enthaltene Komponenten sind insbesondere jene, die nur eine geringe
Stabilität
aufweisen und/oder teuer in der Beschaffung sind. In besonders bevorzugten
Ausführungsformen
handelt es sich bei der Komponenten um die enzymatische Komponente
des im Nachgang zur Ultrafiltration durchgeführten Teilschrittes des SELEX-Prozesses.
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Mit der Verwendung eines Ultrafiltrationsschrittes
im Rahmen des SELEX-Prozesses wird eine effektive Rückhaltung
der von den Zielmolekülen
eluierten Nukleinsäure
gewährleistet
und damit die im Stand der Technik beschriebene Verwendung von immobilisierten
Oligonukleotidsequenzen, um die geeigneten bzw. erwünschten
Nukleinsäureliganden
aus der Kandidatenmischung zu erhalten, obsolet, die darüber hinaus
auch nur unter großen
Schwierigkeiten zu automatisieren wäre. Weiterhin geht die Verwendung
von immobilisierten Nukleinsäuren
zum Isolieren der eluierten, das Zielmolekül bindenden Nukleinsäuren in
der Regel mit sehr geringen Ausbeuten einher und ist daneben infolge
der mit der Bereitstellung derartiger Materialien verbundenen Kosten
auch aus diesem Grund für
eine Automatisierung und zur Verwendung in einem Hochdurchsatzsystem weniger
geeignet.
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Die Verwendung eines Ultrafiltrationsschrittes
ist auch gegenüber
der Verwendung von Aufreinigungssystemen mit magnetischen Partikeln
oder Chomatographiesäulen
von Vorteil, unter anderem mit Blick auf die erhöhte Geschwindigkeit, mit der
die Einzelselektionsrunde damit durchgeführt werden kann. Ein weiterer,
für den
Erfolg des SELEX-Verfahrens entscheidender Vorteil ist dabei das
Vermeiden von Kreuzkontaminationen, wie sie ansonsten bei hochparallelen
Ansätzen,
nur schwer zu vermeiden ist, oder die gegenüber der Verwendung von magnetischen
Partikeln erhöhte
Ausbeute. Bei der Ultrafiltration verbleiben diejenigen Nukleinsäuren, die
potentielle Binder an das Zielmolekül darstellen, am Filter und
werden nicht in das Filtrat oder ein anderes Flüssigkeitsvolumen aufgenommen,
das wiederum durch andere Flüssigkeitsvolumina
kontaminiert werden könnte.
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Infolge der durch die Ultrafiltration
vermittelten Entfernung niedermolekularer Bestandteile der Reaktionsansätze der
verschiedenen, im Rahmen des SELEX-Verfahrens durchzuführenden
Reaktionen ist es möglich,
den zyklischen SELEX-Prozess zwei oder mehrfach sukzessiv aufeinander
folgend durchlaufen zu lassen, wodurch die verfahrenstechnische
Voraussetzung für
eine wirkungsvolle Automatisierung gegeben ist, da unter diesen
Umständen
ein weitestgehend problemloser Übergang
der einzelnen Schritte ineinander gewährleistet wird, so zum Beispiel
der Übergang
von der Elution der an das Zielmolekül gebundenen Nukleinsäuren zur
Amplifikation bzw. reversen Transkription und/oder der Übergang
von der Amplifikation in den nächsten Anbindungsschritt
der Amplifikate an das Zielmolekül.
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Die Verwendung eines Ultrafiltrationsschrittes
im Rahmen des SELEX-Prozesses und insbesondere im Nachgang oder
Anschluss ist auch insoweit von Vorteil, als dass damit im Rahmen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
die Elution der an das Zielmolekül
bindenden Nukleinsäuren
aus dem Komplex aus Nukleinsäure(n)
und Zielmolekül,
insbesondere wenn das Zielmolekül
an eine Oberfläche
immobilisiert ist, auf verschiedene Art und Weise bewerkstelligt
werden kann, die bisher zumindest bei einer automatisierten Form
des SELEX-Prozesses
nicht möglich
waren.
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Für
die Entfernung oder Elution der Nukleinsäureliganden aus dem Komplex
mit dem Zielmolekül
können
im Rahmen der Erfindung grundsätzlich
denaturierende Agenzien oder Inhibitoren der Bindung zwischen Nukleinsäure(n) und
Zielmolekül
verwendet werden. Bei den Inhibitoren handelt es sich bevorzugt
um das oder die Zielmoleküle
oder Teile bzw. Fragmente davon. Ein Fragment kann beispielsweise
eine Domäne
oder ein Teil davon sein.
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Die Auswahl der zu verwendenden denaturierenden
Agenzien zur Elution der an das Zielmolekül bindenden Nukleinsäure(n) ist
dabei im Rahmen der Kenntnisse der Fachleute auf dem Gebiet. Geeignete
denaturierende Agenzien sind solche, die in der Lage sind, den Komplex
aus Nukleinsäure
und Zielmolekül
aufzulösen,
bevorzugt unter Denaturierung eines oder der beiden Bestandteile
des Komplexes. Geeignete denaturierende Agenzien sind beispielsweise
Harnstoff, EDTA, Mischungen aus Harnstoff und EDTA, Dimethylformamid,
Guanidinium-HCI, Guanidinium-Isothiocyanat, verschiedene Salze,
wie z.B. NaCl, in hoher Konzentration, und pH-Änderungen. Dadurch, dass die
denaturierenden Agenzien durch die Ultrafiltration aus dem Reaktionsansatz
entfernt werden, können
letztlich alle geeigneten Agenzien verwendet werden, da diese nicht
auf die Bedürfnisse
der im Stand der Technik beschriebenen Eintopfreaktionen bei den
automatisierten SELEX-Prozessen abgestimmt werden müssen.
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Eine besondere Ausführungsform
des SELEX-Verfahrens, die unter Verwendung eines Ultrafiltrationsschrittes,
insbesondere im Anschluss an die Elution der an das Zielmolekül gebundenen
Nukleinsäure(n)
ausgeführt
wird, ist jene, bei der als Elutionsprinzip Hitze angewendet wird.
Zwar wird durch die Anwendung von Hitze in den Reaktionsansatz unmittelbar
keine Verbindung eingebracht, die wie im Falle der Verwendung eines
denaturierenden Agens oder eines Inhibitors, aus diesem wieder entfernt
werden muss, damit die nachfolgenden Reaktionen ablaufen können, es
wurde jedoch beobachtet, dass bei Anwendung von Hitze aus Komponenten
des Reaktionsansatzes insbesondere von Matrices, an denen das Zielmolekül imobilisiert
wird, unbekannte Stoffe freigesetzt werden können, die die nachfolgende(n)
Reaktionen) nachteilig beeinflussen können. So wurde beispielsweise
eine Störung
der RT-PCR beobachtet, nachdem Eluate durch Abkochen von magnetischen
Streptavidin-Partikeln, an die das Zielmolekül gebunden war, erhalten worden
waren. Insoweit stellt der erfindungsgemäße SELEX-Prozess eine Möglichkeit
dar, auch solche Matrices zu verwenden, die bei Hitze oder sonstiger
Behandlung Verbindungen abgeben, die die nachfolgenden Reaktionsschritte
des SELEX-Prozesses nachteilig beeinflussen könnten und somit in anderen
als den erfindungsgemäßen SELEX-Prozessen
nicht verwendet werden könnten.
Die Elution unter Anwendung von Hitze erfolgt dabei in geeigneten
Puffern, die den Fachleuten auf dem Gebiet bekannt sind. Bevorzugte
Puffer sind dabei jene, die in nachfolgenden Teilschritten des SELEX-Prozesses
verwendet werden können.
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Ein weiterer überraschender Vorteil der vorliegenden
Erfindung ist darin zu sehen, dass die Elution der Nukleinsäureliganden
aus dem Nukleinsäureliganden-Zielmolekül-Komplex
auch bewerkstelligt werden kann mit einem Überschuss an Zielmolekül oder einem Überschuss
eines Teils des Zielmoleküls.
Der Überschuss des
Zielmoleküls
bzw. der Überschuss
des Teils des Zielmoleküls
wird dabei als Inhibitor oder als Kompetitor eingesetzt mit dem
Ziel, die an das Zielmolekül
bindende Nukleinsäure
von dem bevorzugterweise an einer Oberfläche immobilisierten Zielmolekül zu eluieren.
Weitere Kompetitoren, um die an das Zielmolekül gebundenen Nukleinsäureliganden
freizusetzen, können
im Rahmen der Kenntnisse der Durchschnittsfachleute auf dem Gebiet
leicht ermittelt werden. Infolge der Verwendung eines Ultrafiltrationsschrittes
stellt die Verwendung derartiger Kompetitoren fir nachfolgende Verfahrensschritte
und insbesondere nachfolgende Selektionsrunden insoweit kein Problem
dar, als dass diese infolge ihrer Größe durch den Ultrafiltrationsschritt
aus dem Reaktionsgemisch entfernt werden können, wobei lediglich die Nukleinsäureliganden
im Reaktionsansatz verbleiben und sodann im Rahmen der weiteren
Schritte bzw. Selektionsrunden verwendet werden. Die Auswahl der
Größe des Kompetitors
oder Inhibitors bestimmt sich aus der Größencharakteristik des verwendeten
Ultrafilters, wobei diese wiederum maßgeblich von der Art der zurückzuhaltenden
Nukleinsäure
bestimmt wird. In einem jeden Fall ist es erforderlich, dass die
als Inhibitor verwendete Verbindung im Rahmen der Ultrafiltration
durch den Filter filtriert wird und die Nukleinsäure nicht durch den Filter
filtriert wird.
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Wie vorstehend ausgeführt kann
die Ultrafiltration im Anschluss an die Elution der an das Zielmolekül gebundenen
Nukleinsäure(n)
durchgeführt
werden. Es ist jedoch auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung, dass
ein Ultrafitrationsschritt im Anschluss an den Amplifikationschritt
des SELEX-Prozesse durchgeführt
wird. Dabei kann, muss es aber nicht vorgesehen sein, dass im Nachgang
zum Elutionsschritt ein Ultrafiltrationsschritt durchgeführt wird.
Die Aufreinigung der Produkte der Amplifikationsreaktion, hierin
auch als Amplifikationsprodukte bezeichnet, durch Ultrafiltration,
insbesondere wenn diese durch Anlegen eines Vakuums erfolgt, ist
auch insoweit von Vorteil, als dass die bei der im Stand der Technik
ebenfalls beschriebenen Reinigung der Amplifikationsprodukte durch
Bindung der potentiellen Nukleinsäureliganden an Zielmolekül tragende
Oberflächen
wie Partikel oder Kügelchen
(engl. beads), insbesondere magnetische Partikel, unter oftmals Hochsalzbedingungen
mit anschließendem
Waschen und Eluieren mit wässrigen
Lösungen,
damit obsolet werden, mit der Folge, dass im Eluat keine Salzreste
vorhanden sind und bei Verwendung des solchermaßen erhaltenen, hinsichtlich
Nukleinsäureliganden
angereicherten Reaktionsansatzes ein weiterer Eingriff in das Bindeverhalten
der Nukleinsäureliganden
und damit unter Umständen
der Verlust spezifischer Klassen von Nukleinsäureliganden vermieden wird
Der erfindungsgemäße SELEX-Prozess
kann grundsätzlich
eine jegliche Form der im Stand der Technik bekannten Amplifikationsreaktion
umfassen. Die für
die Amplifikation von RNA verwendete RT-PCR kann dabei als Zwei-Schritt
(engl. two step) RT-PCR, als Ein-Schritt RT-PCR, aber auch als kontinuierliche
oder isothermale Amplifikation durchgeführt werden.
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Bei der Zwei-Schritt RT-PCR erfolgt
die RT (reverse Transkription) in einem kleinen Volumen von ca. 20 μl, wobei
lediglich RTase, Puffer, dNTPs, und Reverse Primer verwendet werden.
Diesem ersten Schritt der reversen Transkription schließt sich
der zweite Schritt bestehend in der Polymerase-Ketten-Reaktion,
PCR, an, z. B. durchgeführt
in 100 μl,
d. h. die reverse Transkriptasereaktion wird um den Faktor 5 verdünnt. Dabei
werden beide Primer und Taq-Polymerase verwendet. Die RTase wird
bei den hohen Denaturierungstemperaturen inaktiviert für z.B. 2-10
min bei 95°C.
Ein Aliquot der PCR wird in einer T7-Transkription, beispielsweise
mit 20 μl
(= 1/6 der RT-PCR) bei einem Gesamtreaktionsansatz von 120 μl 77-Reaktion,
wobei die Spannbreite, in der der Reaktionsansatz variiert werden
kann, bevorzugterweise zwischen 2 und 50 μ1 betragen soll, wieder zur
RNA-Generierung eingesetzt, woraufhin die nächste Selektionsrunde beginnen
kann.
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Bei der Ein-Schritt (engt. one step)
RT-PCR laufen RT und PCR in demselben Ansatz ab. Entsprechend sind
alle für
sowohl die RT als auch die PCR erforderlichen Reagenzien im Reaktionsansatz
enthalten. Die Reaktionen sind also nicht räumlich, sondern nur zeitlich
getrennt, da eine modifizierte thermostabile Polymerase verwendet
wird, die erst nach längerer
Inkubation bei 95°C
aktiviert wird. Durch Steuerung der Aktivität der beteiligten Enzyme werden
die Reaktionen komplett voneinander getrennt. Zunächst wird
die RT bei 50°C
durchgeführt,
wobei dort die PCR-Polymerase noch nicht aktiv ist. Nach Erhitzen
auf 95°C
für 15
min wird die RTase inaktiviert und die PCR-Polymerase aktiviert.
Im Rahmen des anschließenden
Thermocyclings werden dabei die folgenden Profile verwendet: Zur
Aktivierung der thermostabilen Polymerase und zur Inaktivierung
der Rtasen: 20 min 50°,
dann 10 min 60°,
schliesslich 15 min 95°;
typisches Thermoprofil für
die PCR ist 30 s Denaturierung bei 95°, 30 s Annealing bei einer Temperatur
von üblicherweise
zwischen 50° und
72° in Abhängigkeit
von den Primern, wie den Fachleuten auf dem Gebiet bekannt, und
30 s Polymerisierung bei 72°C.
Anschließend
wird, für
den Fall, dass es sich bei den Nukleinsäureliganden um RNA handelt,
ein Aliquot der solchermaßen
durchgeführten
RT-PCR zur T7-Transkription
verwendet.
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Die kontinuierliche oder isothermale
Amplifikation, die auch als NASBA (engl. nucleic acid sequence based
amplification) bezeichnet wird, stellt ein weiteres, im Rahmen der
vorliegenden Erfindung grundsätzlich verwendbares
Verfahren zur Amplifikation von RNA dar. Dabei erfolgt eine reverse
Transkription mittels einer RTase, wobei die RNA in ein Hybrid aus
RNA und DNA überführt wird.
Weiterhin enthält
der Reaktionsansatz eine RNaseH, die die RNA in diesem Hybrid abbaut
und die RTase auch den zweiten Strang aus DNA synthetisiert. Anschließend transkribiert
die T7-RNA-Polymerase die dsDNA zur RNA. Alle diese Prozesse laufen
simultan, d. h. kontinuierlich bei einer Temperatur zwischen 37°C und 41°C ab und
resultieren in einer Anhäufung
von RNA.
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Die Ultrafiltration wird im Rahmen
der vorliegenden Erfindung bevorzugterweise als Vakuum-getriebene
Ultrafiltration ausgebildet. Die nominelle Molekülgößen-Ausschlussgrenze kann dabei etwa von
3.000 bis 300.000, bevorzugterweise etwa von 10.000 bis 50.000 Da
betragen. Als Materialien für
den Ultrafilter werden dabei insbesondere solche verwendet, die
aus der Gruppe ausgewählt
sind, die zum Beispiel Polyethersulfon- oder regenerierte Zellulosemembranen
umfassen. Derartige Ultrafiltrationsmaterialien sind den Fachleuten
auf dem Gebiet der Separierung von Biomolekülen wie Nukleinsäuren und
Proteinen bekannt und können
erfindungsgemäß verwendet
werden.
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Es ist in einem weiteren Aspekt der
vorliegenden Erfindung vorgesehen, dass nach dem Kontaktieren der
Mischung von Kandidaten-Nukleinsäuren
mit dem bevorzugt immobilisierten Zielmolekül das Abtrennen der nicht an
das Zielmolekül
gebundenen Nukleinsäuren
von dem Komplex aus Zielmolekül
und Nukleinsäure(n),
das sogenannte Partitionieren (engl. partitioning), durch einen
Mikrofiltrationsschritt erfolgt. Dieser Mikrofiltrationsschritt
kann dabei in einem jeglichen SELEX-Prozess gemäß dem Stand der Technik ebenso
wie in einer jeglichen Ausführungsform
der hierin offenbarten SELEX-Prozesse,
die hierin auch als SELEX-Verfahren bezeichnet werden, durchgeführt werden.
Die Auswahl der konkreten Filter, d. h. die Ausschlussgröße des verwendeten
Filtermaterials, hängt
dabei von der Art der Durchführung
des Verfahrens ab. So werden in Abhängigkeit von den Oberflächen oder
den Träger-Materialien,
an die das Zielmolekül
immobilisiert ist, die Filtermaterialien so ausgewählt, dass
das jeweilige Trägermaterial
zurückgehalten
wird. Bevorzugte Porengrößen für die Mikrofiltration
betragen etwa 0,1 bis 100 μm,
bevorzugterweise etwa 1 bis 35 μm
und am bevorzugtesten etwa 10 μm.
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Bei den erfindungsgemäßen Verfahren
kann hinsichtlich der apparatetechnischen Ausgestaltung so vorgegangen
werden, dass die Vakuumkammer eine spezifische Deckelkonstruktion
aufweist, die ausgestaltet ist, um handelsübliche Filtrationseinheiten
beispielsweise für
die Ultrafiltration und/oder die Mikrofiltration aufzunehmen. Die Deckelkonstruktion
kann in einer Ausführungsform
auch so ausgestaltet sein, dass sie eine oder mehrere der hierin
beschriebenen Filtersäulen
aufnimmt oder aufnehmen kann. Diese Ausgestaltung, die typischerweise
in Form von Bohrungen in der Deckelkonstruktion vorliegt, ist dabei
so ausgebildet, dass ein Schutz vor Kreuzkontamination während des
jeweiligen Filtrationsvorganges, d. h. bei der Ultrafiltration und/oder
Mikrofiltration, gegeben ist. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist beispielsweise die einzelne Bohrung, in die die Filtrationseinheiten
in den Deckel der Vakuumkammer eingeführt werden, so lang, dass das
Filtrat, welches aus dem Deckel in die Vakuumkammer tropft, praktisch
nicht in Kontakt mit anderen Filtrationseinheiten bzw. dem daraus
erhaltenen Eluat kommt. Die Kreuzkontaminationsfreiheit kann beispielsweise
dadurch gewährleisten
werden, dass sichergestellt wird, dass der einzelne Filter sich
nur zusammen mit dem Deckel der Vakuumkammer bewegt, was insbesondere
im Vakuumbetrieb bzw. nach dem Belüften der Vakuumkammer verhindert,
dass sich zwischen den einzelnen Bohrungen der Deckelkonstruktion
Flüssigkeitsbrücken bilden.
So ist es im Rahmen der vorliegenden Erfindung, dass die Filter
fest in die Deckelkonstruktion eingefügt sind, beispielsweise dadurch,
dass die Deckelkonstruktion und die Filter aus Plastik gespritzt sind.
Eine weitere Ausgestaltung, um eine Kontaminationsfreiheit zu gewährleisten
besteht darin, das für
den Fall, dass die hierin beschriebenen Filtersäulen in die Deckelkonstruktion
der Vakuumkammer eingebracht werden und zwischen der Bohrung in
der Deckelkonstruktion und der einzelnen Filtersäule eine Dichtung, bevorzugterweise
eine O-Ringdichtung angeordnet ist, so dass keine Kapillarkräfte entstehen,
infolge derer Filtrat an den Filtern oder Filtersäulen vorbei
in den Bereich der zu filtrierenden Flüssigkeit gelangt und somit
eine Kreuzkontamination der verschiedenen Filtrationsansätze erfolgen
würde.
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Eine weitere apparatetechnische Ausführungsform,
wie sie in dem erfindungsgemäßen Verfahren
Verwendung finden kann, besteht darin, dass die einzelnen Reaktionsgefäße, in denen
die verschiedenen, im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendeten
Reaktionskomponenten aufbewahrt werden, wieder verschließbar sind.
Auch dadurch wird die Gefahr einer Kreuzkontamination verringert
und die Lagerung der Reagenzien erheblich verbessert, was u. a.
darin begründet
liegt, dass Enzyme gekühlt
gelagert werden müssen,
beispielsweise für
eine mittelfristige Lagerung bis 48 h bei mindestens 10°C, bevorzugterweise
4°C. Bei
offener Lagerung würde
sich bereits nach wenigen Stunden Kondenswasser bilden, und die
Reagenzien dadurch verwässert
werden. Durch diese insbesondere automatisch wieder verschließbaren Gefäße würde auch
ein Schutz vor Kreuzkontaminationen erreicht werden. Schließlich sind
die besagten verschließbaren
Gefäß auch insoweit
von Vorteil, als dass damit ein Verdunstungsschutz erreicht wird,
wodurch, zumindest theoretisch, die Reaktionsansätze beliebig lange inkubiert
werden könnten.
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Hinsichtlich des Formates, in welchem
das erfindungsgemäße Verfahren
durchgeführt
wird, bestehen grundsätzlich
keinerlei Bedenken oder Beschränkungen.
Besonders geeignet sind die erfindungsgemäßen Verfahren für Hochdurchsatzformate
(engt. high through-put), insbesondere wenn die erfindungsgemäßen Verfahren
automatisiert, d. h. unter Verwendung eines Roboters oder Automaten
durchgeführt
werden. Dabei können
die Verfahren beispielsweise unter Verwendung modifizierter Mikrotiterplatten
mit beispielsweise 96 oder 384 Näpfen
durchgeführt
werden. Diese modifizierten Mikrotiterplatten weisen anstelle des
festen Kunststoffbodens eine Filtermembran auf, wobei die Porengröße derjenigen
entspricht, wie hierin allgemein im Zusammenhang mit der Mikrofiltration
beschrieben. Die im Rahmen der erfindungsgemäßen Verfahren typischerweise
verwendeten Oberflächen
zur Immobilisierung des Zielmoleküls, bevorzugterweise Partikel,
werden dadurch zurückgehalten,
während
die nicht gebundenen Nukleinsäuremoleküle die Membran
passieren. Diese Filtration stellt eine sehr effiziente Möglichkeit
zum Abtrennen der Matrix und damit der an das an der Matrix gebundene
Zielmolekül
wiederum gebundenen Nukleinsäureliganden
dar. Dabei ist besonders die Verwendung von nicht-magnetischen Partikeln
bevorzugt. Die Verwendung eines Filtrationsschrittes zur Abtrennung der
Matrix vom Reaktionsansatz, d. h. Abtrennen der nicht an das Zielmolekül und damit
an die Matrix gebundenen Nukleinsäureliganden wird damit insoweit
erleichtert, als dass im Falle der Verwendung von magnetischen Partikeln
und entsprechend eines Magnetfeldes zur Separierung derselben an
der Wand des Reaktionsgefäßes die
einzige Möglichkeit,
diese Partikel wieder zu resuspendieren und damit zu waschen darin
besteht, dass die Partikel aufund abpipettiert werden. Die Verwendung
eines Schüttlers
und die dabei erfolgende Verwirbelung ist in der Regel zu schwach,
um an der Wand klebende Partikel wieder zu resuspendieren. Dadurch
entgeht häufig
ein Großteil
der Partikel der weiteren Verarbeitung.
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Die vorstehende Erfindung wird nun
anhand der nachfolgenden Figuren und Beispiele erläutert. Dabei zeigt
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1 ein
grundsätzliches
Ablaufschema einer automatisierten RNA-Selektion mit den erforderlichen Arbeitsstationen,
-
2 eine
Anordnung der verschiedenen Stationen, die durch den Roboter im
Rahmen der automatisierten RNA-Selektion benötigt und angefahren werden,
-
3 ein
grundsätzliches
Ablaufschema bei automatisierter Filter-Selektion,
-
4 ein
grundsätzliches
Ablaufschema einer automatisierten DNA-Selektion,
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5 ein
grundsätzliches
Ablaufschema einer automatisierten RNA-Selektion bei Verwendung
denaturierender Elution;
-
6 eine
schematische Darstellung des für
die Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendeten
Roboters;
-
7 die
erfindungsgemäß zu verwendende
Filtersäule;
-
8A eine
Aufsicht der erfindungsgemäßen Vakuumkammer;
-
8B einen
Querschnitt der in 8A dargestellten
Vakuumkammer;
-
8C einen
Querschnitt durch den Deckelteil der erfindungsgemäßen Vakuumkammer;
-
9 das
Schema der automatischen in vitro-Selektion gegen D-CGRP;
-
10 das
Ergebnis der Sequenzanalyse der im Rahmen der automatischen in vitro-Selektion gegen D-CGRP
erhaltenen Klone;
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11 die
prozentuale Anbindung der selektierten Klone bei verschiedenen D-CGRP-Konzentrationen;
-
12 u. 13 mögliche
Sekundärstrukturen
der isolierten RNA-Spiegelmere von Klon H1, G2 und H1V;
-
14 eine Übersicht
verschiedener verkürzter
an CGRP bindender RNA-Spiegelmere;
-
15 das
Ergebnis verschiedener Spiegelmere gegen CGRP in einem CGRP-Zellkultur-Assay,
ausgedrückt
als pmol cAMP / Napf; und
-
16 eine
Dosis-Wirkungskurve für
das Spiegelmer H1 C.
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Bei der in 1 dargestellten Selektion von an ein
Zielmolekül
bindenden RNA-Liganden werden in einem ersten Schritt die Puffer
auf geeignete Reaktionsbedingungen eingestellt. Dabei werden diese
aus einem Reagenzienständer,
der typischerweise bei 4°C
gehalten wird, entnommen und auf eine Arbeitsplattform gebracht
und dort auf Raumtemperatur oder 37°C erwärmt. Neben den erforderlichen
Puffern sowie Reagenzien wird auch die zur Selektion verwendete
Nukleinsäure-Bibliothek
solchermaßen
vorbehandelt. Die im vorliegenden Falle aus RNA bestehende Nukleinsäurebibliothek
wird sodann unter Verwendung eines Thermocyclers denaturiert. Dabei
wird typischerweise eine Temperatur von 50-100°C, bevorzugterweise 60-90° für einen Zeitraum
von 1-10 min, bevorzugterweise 2-7 min realisiert. In einem nächsten Schritt
wird eine Vorsäule,
um unspezifisch an das Trägermaterial,
an dem das Zielmolekül
immobilisiert ist oder immobilisiert werden soll, bindende Nukleinsäuren aus
der Nukleinsäurebibliothek
zu entfernen, vorgeschaltet und der Reaktionsansatz unter Verwendung
eines Schüttlers
bei Raumtemperatur oder 37°C
auf der Arbeitsplattform behandelt. Die Matrix wird in den Wells
der Mikrotiterplatte auf der 4°-Workstation vorgelegt. Überführung der
Matrix geschieht durch Resuspension in der Nukleinsäurepräparation,
die damit inkubiert werden soll; durch mehrmaliges auf- und abpipettieren
sind alle Partikel in Suspension und können in neue Wells oder die
Filtersäulchen überführt werden.
Die Abtrennung der Partikel erfolgt durch Absedimentierenlassen
und vorsichtiges Abpipettieren des Überstandes. Nach der Vorsäulenbehandlung
wird der Überstand,
der Nukleinsäure-Liganden
enthält,
die nicht unspezifisch mit dem Trägermaterial des Zielmoleküls wechselwirken,
in ein neues Reaktionsgefäß überführt und
dort mit dem Zielmolekül
inkubiert. Die Inkubation erfolgt dabei wiederum bei Raumtemperatur
oder bei 37°C.
Das Zielmolekül
kann in dem neuen Reaktionsgefäß entweder
frei in Lösung
vorliegen oder bereits an eine geeignete Oberfläche bzw. Trägermaterial gebunden vorliegen.
In einem nächsten
Schritt müssen
die Komplexe aus Nukleinsäure-Ligand(en)
und Zielmolekül
an einer geeigneten Matrix immobilisiert werden Die Komplexe aus
Matrix, Zielmolekül
und Nukleinsäure-Ligand(en)
werden unter Schütteln
des Reaktionsansatzes wiederum bei 37°C oder Raumtemperatur auf der
Arbeitsplattform hergestellt. Aus Gründen der Vereinfachung wird
im folgenden nurmehr von Komplex aus Nukleinsäure und Zielmolekül gesprochen,
wobei anerkannt wird, dass eine Vielzahl verschiedener Komplexe
ausgebildet werden kann, die sich zum einen in den stöchiometrischen
Verhältnissen,
d.h. der Anzahl von gebundenen RNA-Molekülen pro Zielmolekül, unterscheiden
können,
und zum anderen in der Art der Nukleinsäuren, die an das Zielmolekül gebunden
haben, was in der Tatsache begründet
liegt, dass die im Rahmen des SELEX-Verfahrens üblicherweise verwendeten Nukleinsäurebibliotheken
eine Anzahl typischerweise von 1012 bis
1016 verschiedenen Nukleinsäurespezies enthalten.
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In einem darauffolgenden Schritt
werden die nicht-gebundenen Nukleinsäuren, d.h. die nicht an das Zielmolekül gebundenen
Nukleinsäuren
der Bibliothek, von den Komplexen aus Nukleinsäure und Zielmolekül entfernt.
Dies erfolgt typischerweise bei Raumtemperatur oder 37°C, indem
der Reaktionsansatz einer Filtration unterzogen wird, bevorzugterweise
einer Vakuum betriebenen Filtration unterzogen wird. In dem Falle, dass
es sich bei der Obefläche
bzw. dem Trägermaterial,
an dem das Zielmolekül
und damit auch die daran gebundenen Nukleinsäuren immobilisiert sind, um
filtrierbare Oberflächen
wie beispielsweise magnetische oder nicht-magnetische Partikel handelt,
wird die Filtration und insbesondere die Auswahl des Filtermaterials und
der Filterporendurchmesser durch die Größe der Partikel bestimmt, d.h.
der Filter muss so ausgebildet sein, dass das Trägermaterial in dem Reaktionsgefäß zurückgehalten
wird. Dabei ist es im Rahmen einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, dass die bisherige Inkubation der Nukleinsäure mit
dem Zielmolekül bereits
in der Filtrationseinheit durchgeführt wurde, mithin diese das
Reaktionsgefäß darstellt,
oder aber aus dem entsprechenden Reaktionsansatz der Reaktionsansatz
oder ein Aliquot davon, zumindestens jedoch der das Zielmolekül und somit
auch die daran gebundenen Nukleinsäure aufweisende Träger in die
Filtrationseinheit überführt wird.
Obwohl vorstehend insbesondere anhand einer Mikrofiltration beschrieben,
können
bei diesem Filtrationsschritt grundsätzlich all jene Filtrationstechniken
verwendet werden, wie sie hierin offenbart werden.
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Bei der Filtration ist dabei bevorzugt,
dass die Filtrationssäule
bzw. die Vakuumkammer, wie sie hierin beschrieben ist, verwendet
wird. Die Vakuumkammer umfasst bevorzugterweise dabei mindestens
zwei Bohrungen, in die bevorzugterweise die geeigneten Filtrationseinheiten
eingeführt
werden. Dabei wird durch die Ausgestaltung der Bohrurig in der Deckelplatte
sowie gegebenenfalls die Relativentfernung zwischen Deckelplatte
und Bodenteil gewährleistet,
dass das Filtrat der Filtration, die in einer ersten Bohrung durchgeführt wird, nicht
mit dem Filtrat einer Filtration in einer zweiten Bohrung in Kontakt
gelangt, wobei die beiden Bohrungen typischerweise nebeneinander
angeordnet sind, um zu vermeiden, dass hier eine Kontamination der
verschiedenen Reaktionsansätze
untereinander erfolgt. Die konkrete Ausgestaltung der Bohrungslänge hängt dabei von
mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise Ausgestaltung der Säule, die
Menge der zu filtrierenden Flüssigkeit,
die Menge des Filtrates, die Höhe
des angelegten Vakuums und dergleichen mehr ab. Die entsprechenden
Parameter können
von den Fachleuten im Lichte der hierin gemachten Offenbarung durch
Routinetests ermittelt werden.
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Nach Entfernen der nichtgebundenen
Nukleinsäure(n)
wird die an das Zielmolekül.
gebundene Nukleinsäure
aus dem Komplex unter Anwendung geeigneter Elutionsbedingungen eluiert.
Dabei kann die Elution wiederum in der Vakuumkammer erfolgen oder
aber zuvor eine Überführung des
Reaktionsansatzes, genauer des Anbindungsansatzes, in ein neues
Reaktionsgefäß erfolgen.
Die Elution erfolgt in der in 1 dargestellten
Ausführungsform
durch Erhitzen unter Verwendung des Thermocyclers. Dabei wird der
Reaktionsansatz bevorzugterweise 3 Minuten bei 95°C inkubiert
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In dem nachfolgenden Schritt beginnt
die RT-PCR. Dabei werden die erforderlichen Reagenzien aus den bei
4°C gehaltenen
Vorratsgefäßen dem
Reaktionsansatz zugesetzt und bevorzugterweise bei 50°C inkubiert.
Findet in einer Ausfiihrungsform die RT-PCR in Gegenwart der Matrix
mit gebundenen Nukleinsäure-Molekülen statt,
dann wird die Matrix im RT-PCR-Puffer in der Säule, die in der Vakuumkammer
(Teil A) steckt, resuspendiert und dann in einen frischen Napf der
96-Napf Platte pipettiert. Danach wird in die resuspendierte Matrix
zur Hitze-Elution der gebundenen Nukleinsäure beispielsweise 3 min auf
70-95°C
erhitzt. Ist dies nicht, der Fall – wie bei der denaturierenden
Elution – wird
der Überstand
von mit Denaturans inkubierter Matrix (der die eluierten Nukleinsäuren enthält) in ein
Ultrafiltrationsröhrchen
in der Vakuumkammer (Teil B) gebracht und dort vom Denaturans befreit.
Die RT-Reaktion wird auf der 50°-Arbeitsstation
heiss gestartet und dort 20 min inkubiert. Dann werden die Reaktionen
in der Platte in den Thermocycler gestellt, dort wird noch 10 min
bei 60°C
inkubiert, bevor 15 min bei 95°C
denaturiert wird und das Thermocycling-Programm beginnt (30 s 95°C; 30 s Annealing-Temperatur;
30 s 72°C).
Das Ergebnis der PCR wird kontrolliert. Die Kontrolle kann dabei
während
der PCR und/oder nach deren Abschluss erfolgen. Die Kontrolle des
Ergebnisses der PCR erfolgt dabei typischerweise durch Bestimmung
der Fluoreszenz des Reaktionsansatzes mittels eines geeigneten Fluoreszenzfarbstoffes
und eines Fluoreszenz-Auslesegerätes.
In der 4°-Arbeitsplattform
werden die RT-PCR-Reaktionen zwischengelagert, in denen bereits
die erforderliche Menge an DNA während
der PCR erzeugt worden ist und die daher schon zur Transkription
bereit sind. In der 50°-Arbeitsstation
wird die Platte, in der die PCR stattfindet, abgestellt, um die
Proben für
Fluoreszenzmessung zu entnehmen, da im Thermocycler selbst nicht pipettiert
werden kann. Die Platte wird heiss gehalten, um die Gefahr eines
Missprimings zu minimieren (die besonders gross ist, wenn der Ansatz
stark abkühlt,
bevor wieder aufgeheizt wird).
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Die solchermaßen erhaltene DNA wird sodann
als Template oder Matrize für
eine Transkriptions-Reaktion verwendet. Die erforderlichen Reagenzien,
wie Ribonukleotide und T7-RNA-Polymerase werden aus den entsprechenden,
bei 4°C
aufbewahrten Vorratsgefäßen entnommen
zu dem auf der Arbeitsplattform befindlichen Reaktionsansatz hinzugegeben
und bei 37°C
1 bis 24 h, bevorzugterweise 1,5 bis 4 h inkubiert. Die T7-Transkriptionsreaktion
wird sodann nach Standardprotokoll, wie beispielsweise beschrieben
in Cox et al., 1998. Biotechnol. Prog. 14: 845-850 durchgeführt und
anschließend
die erhaltene RNA durch vakuumgetriebene Ultrafiltration gereinigt.
Neben T7-RNA-Polymerase können
dabei auch andere RNA-Polymerasen verwendet werden, wie beispielsweise
T3- oder SP6-RNA-Polymerase
oder auch thermostabile RNA-Polymerasen wie die aus Thermus thermophilus.
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Die Reinigung der RNA erfolgt bevorzugterweise
unter Verwendung einer Ultrafiltration, wobei die Ultrafiltration
eine vakuumgetriebene Ultrafiltration ist unter den Bedingungen
wie sie hier offenbart sind. In dem konkreten, in 1 dargestellten Ablaufdiagramm ist dabei
vorgesehen, dass der Reaktionsansatz, der im Rahmen der Transkriptionsreaktion
die RNA bereitgestellt hat, in die Filtrationseinheit eingesetzt
wird, dort genauer in die Kammer B, wobei die Kammer, die hierin
auch als Reaktionskammer bezeichnet wird, eine Ultrafiltration erlaubt.
Die Ausgestaltung der Ultrafiltrationsrichtung ist dabei bevorzugterweise
wiederum so, dass eine Kontamination der Reaktionsansätze durch
parallel oder sequenziell durchgeführte Filtrationsschritte vermieden
wird. Die solchermaßen
gereinigte RNA ist frei niedermolekularen Substanzen wie NTPs, DTT,
Salzen, EDTA oder Detergenzien (d.h. alles, was unterhalb der Größenausschlussgrenze
der verwendeten Ultrafiltrationseinheiten liegt), wie sie in typischen
Transkriptionsansätzen
z.T. in sehr hoher Konzentration vorliegen und die Einstellung der
Konditionen der nächsten
Selektionsrunde empfindlich stören
würden,
und enthält
neben der RNA nur noch Makromoleküle (Proteine, die in den Amplifikationsreaktionen
verwendet wurden; doppelsträngige
DNA, die zur Transkription aus der RT-PCR als Template eingesetzt
worden ist, wurde durch DNaseI-Verdau – nicht im Schema enthalten – abgebaut
und der bei der T7-Transkription entstandene Niederschlag von Pyrophosphat
wurde mittels EDTA-Zugabe aufgelöst).
Die RNA kann dann als Ausgangsmaterial für eine weitere Selektionsrunde
verwendet werden. Dabei ist die Anwesenheit von Proteinen nicht
so kritisch wie diejenige von Puffersalzen oder EDTA, solange die
Proteine nicht noch störende
Aktivitäten
aufweisen. Die Polymerasen aus RT, PCR und Transkription stören nicht
(und werden auch grösstenteils
bei der Weiterbehandlung inaktiviert). Problematisch sein kann dagegen
die DNase, die aber dwch Hitze und EDTA inaktiviert werden kann.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können diese-Makromoleküle im wesentlichen nur beim Partitioning,
also beim Waschvorgang, aus dem Reaktionsansatz entfernt werden.
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2 zeigt
die Anordnung der verschiedenen Arbeitsstationen die von einem Roboter
im Falle der Durchführung
der in 1 beschriebenen
Selektionsrunde angesteuert werden müssen.
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsform
der automatisierten RNA-Selektion beschrieben, wobei hier die Immobilisierung
des Zielmoleküls
nicht auf Partikeln als Trägeroberfläche erfolgt,
sondern auf Membranen, wie beispielsweise einer Nitrozellulosemembran.
Weitere geeignete Membranen sind gemischte Zelluloseestermembranen
oder sonstige Membranen, sofern sie die Zielmoleküle binden
und die Nukleinsäuren
passieren lassen. Entsprechende Membranen sind den Fachleuten bekannt
und könne
hinsichtlich ihrer Eignung zur Verwendung in den erfindungsgemäßen Verfahren
im Rahmen von Routinetests getestet werden.
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Bei dieser Ausführungsform erfolgen die Schritte
der Einstellung der Pufferbedingungen sowie Denaturierung der Nukleinsäure, konkret
der Ribonukleinsäure,
in gleicher Weise wie für
das in 1 beschriebene Verfahren.
Die Vorsäule
unterscheidet sich insoweit, als dass in das Reaktionsgefäß Membranteile
eingebracht werden, um als Vorsäule
zu dienen und die daran unspezifisch bindenden RNA-Moleküle aus der
Nukeinsäure-Bibliothek
entfernt werden. In ähnlicher
Weise wie für
das Verfahren gemäß 1 beschrieben erfolgt dann
die Inkubation der Nukleinsäure
mi t dem Zielmolekül.
Das Gewinnen von Komplexen aus RNA und Zielmolekül erfolgt dabei auf einer Arbeitsstation
bei Raumtemperatur oder bei 37°C
und das Entfernen der Komplexe aus Zielmolekül und Nukleinsäuren auf
der Filtrationseinheit und zwar auf einer ersten Station A, auf
der eine Filtration und insbesondere eine Mikrofiltration vorgesehen
Ist. Dabei sind anstelle der Filtereinsätze Einsätze aus der Nitrozellulosemembran
oder eine andere der hierin zu diesem Zweck offenbarten Membranen
enthalten. Daran schließt
sich der übliche
Waschschritt an, wobei die Nitrozellulosemembran die Zielmoleküle samt
daran spezifisch gebundener Nukleinsäuremoleküle bindet.
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Nachdem die nicht oder unter den
Waschbedingungen nicht spezifisch bindenden RNA-Moleküle entfernt sind, kann die
Elution der spezifisch an das Zielmolekül bindenden RNA-Moleküle erfolgen.
Im vorliegenden Falle kann dies nicht durch Temperatur, da die Vakuumkammer
mit den Ultrafiltrationseinsätzen
nicht temperierbar ist, sondern durch Kompetitoren oder durch denaturierende
Reagenzien geschehen. Die Elution erfolgt dabei bei der Umgebungstemperatur
auf der Vakuumkammer. In dieser Ausführungsform ist bevorzugt, dass
das Zielmolekül
im wesentliehen nur an der Membranoberfläche bindet und das Zielmolekül mit einer
Lösung,
die dem Komplex aus Nukleinsäure
und Zielmolekül
auflösenden
Agenzien, wie beispielsweise Harnstoff oder Guanidiniumsalz, enthält, von
dieser Oberfläche
gelöst
wird. In der konkret dargestellten Ausführungsform erfolgt das Eluieren
oder Denaturieren der RNA und damit das Freisetzen derselben von
dem Zielmolekül bevorzugterweise
nicht durch Erhitzen, sondern durch Verwendung der hierin grundsätzlich offenbarten
Agenzien wie Kompetitoren oder denaturierende Agenzien.
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Gegenüber den Schritten, wie sie
im Zusammenhang mit dem in 1 beschriebenen
Verfahren erforderlich sind, wird nun der Schritt des spezifischen
Entfernens des denaturierend wirkenden Ager s vorgenommen. Hierzu
wird auf der Vakuumstation an Position B eine Filtration durchgeführt, die
bevorzugterweise als Ultrafiltration, wie sie hierin beschrieben
ist, ausgeführt
wird. Die Reaktion erfolgt dabei bei Raumtemperatur bzw. 37°C Dabei wird
die Membran selbst nicht transferiert. Wie weiter oben beschrieben,
sollen die Zielmoleküle
an der Oberfläche
der Membran binden, wo sie durch denaturierende Agenzien ablösbar sind.
Der Überstand
wird dann die entsprechenden Moleküle enthalten, der einfach abpipettiert
und in die Ultrafiltrationseinheiten in der Station B transferiert
wird.
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Die weiteren Reaktionsschritte beginnen
mit dem Start der RT-PCR und Abschluss der Runde bzw. Beginn einer
neuen Runde sind identisch wie für
das in 1 beschriebene
Verfahren.
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Bei der in 4 dargestellten automatisierten RNA-Selektion
unter Verwendung einer denaturierenden Elution unterscheiden sich
die Schritte gegenüber
der in 1 dargestellten
Abfolge von Schritten lediglich darin, dass die Elution bzw. Denaturierung
der RNA nicht nur im Thermocycler erfolgen kann sondern auch auf
der 50°C-Arbeitsplattform
oder bei Umgebungstemperaturbedingungen . Die Elution erfolgt mit
Harnstoff und EDTA bei 20 – 100°C, bevorzugterweise
bei 37 – 95°C auf der
50°C-Arbeitsstation
oder im Thermocycler. Infolge der Kombination aus erhöhter Temperatur
und denaturierenden Agenzien können
an das Zielmolekül gebundene
Nukleinsäuren
von diesem wieder eluiert werden. Bei dieser Ausführungsform
wird anstelle der direkten Durchführung der Amplifikation auf
der Matrix das denaturierende Agens wie beispielsweise Harnstoff/EDTA
zur Matrix gegeben und der Reaktionsansatz bei erhöhter Temperatur
inkubiert. Ähnlich
dem Schritt der Reinigung der RNA wird sodann als zusätzlicher
Schritt das denaturierende Agens unter Verwendung einer Ultrafiltration
bei Raumtemperatur bzw. 37°C
aus dem Reaktionsansatz entfernt. Hierzu wird das Harnstoff/EDTA-Eluat
in Position B der Filtrationseinheit pipettiert. Das für die denaturierende
Elution beschriebene Verfahren kann grundsätzlich auch in der Ausführungsform
angewandt werden, bei der die Elution durch kompetitive Elution
erfolgt. Hierbei würde
statt des denaturierenden Agens eine hohe Konzentration an Kompetitor,
wie er hierin beschrieben ist, zugegeben werden und dieser dann über Ultrafiltration
abgetrennt werden. In diesem Falle würde die Elution jedoch nicht
bei 50°C
wie im Falle der denaturierenden Elution, sondern bei Raumtemperatur
bzw. 37°C
durchgeführt
werden.
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Bei der in 5 dargestellten automatisierten DNA-Selektion
handelt es sich um eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Dabei besteht der wesentliche Unterschied gegenüber dem in 1 dargestellten Verfahren darin, dass
DNA-Liganden isoliert werden sollen und auch die Nukleinsäure-Bibliothek
aus DNA und nicht aus RNA besteht. Bei der konkreten Ausführungsform
entfällt
somit die RT-PCR, die durch eine PCR ersetzt wird. Ebenfalls entfallen
die Schritte der Transkription der DNA in RNA. Vielmehr kann nach
der PCR-Reaktion direkt einzelsträngige DNA auf der Arbeitsplattform
bei Raumtemperatur bzw. 37°C
isoliert werden. Bei der Reinigung wird im vorliegenden Falle ein
magnetischer Separator eingeführt,
wobei die Trennung der DNA-Stränge
mittels magnetischer Partikel bei hohem pH vorgenommen wird. Der
nicht erwünschte
(-)-Strang wurde während
der PCR mit Biotin enthaltendem Oligonukleotid synthetisiert. Durch Versetzen
der PCR-Reaktion mit NaOH (50 – 500
mM Endkonzentration) werden die beiden Stränge aufgeschmolzen. Nach kurzer
Inkubation des alkalischen Ansatzes mit magnetischen Streptavidin-Partikeln
liegen die unerwünschten
(-)-Stränge
an die Partikel gebunden vor. Der alkalische Überstand enthält die freien (+)-Stränge und
kann nach magnetischem Abtrennen der Partikel abpipettiert und in
ein neues Reaktionsgefäß überführt werden.
Schließlich
wird der Überstand
durch Zugabe einer geeignet konzentrierten HCl-Lösung neutralisiert. Bei der
Neutralisation entstehendes NaCl muss im nächsten Schritt sodann entfernt
werden. Die Durchführung
der Reinigung der einzelsträngigen
DNA (ssDNA) erfolgt ansonsten in analoger Weise, wie dies für RNA in
dem in 1 dargestellten
Verfahren beschrieben ist.
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6 zeigt
eine Vorrichtung zum automatischen Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens. Die
Vorrichtung weist einen Arbeitsbereich (21) auf, auf dem
verschiedene Module (22) angeordnet sind. Die Module können Behälter zum
Durchführen
von Reaktionen, Stoffvorratsbehälter
und Abfallbehälter
sein. Darüber
hinaus können
die Module Bearbeitungseinheiten zum physikalischen oder chemischen
Bearbeiten des zugegebenen Stoffes aufweisen. So können die
Module beheizbare Behälter
sein, oder Behälter,
die mit einer Schütteleinrichtung
gekoppelt sind, um den zugegebenen Stoff in Bewegung zu halten.
Darüber
hinaus können
die Module Filtereinrichtungen aufweisen, um den zugegebenen Stoff
zu filtrieren. Die Module und deren mögliche Anordnung sind in 2 dargestellt.
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Über
dem Arbeitsbereich (21) ist ein beweglicher Arm (23)
angeordnet, so dass er sich über
den gesamten Arbeitsbereich erstreckt. Dieser Arm wird durch eine
oder zwei Stützen
(24) in gleicher Höhe über dem Arbeitsbereich
(21) gehalten. Die Stützen
(24) sind beweglich in Schienen (nicht gezeigt) gehalten,
so dass der Arm (23) quer über den Arbeitsbereich (21)
verfahren werden kann. Mindestens eine der Stützen (24) weist eine
Antriebseinheit (25) auf, mit der der Arm (23)
quer über
den Arbeitsbereich (21) an eine bestimmte Position verfahren
werden kann. Die Antriebseinheit (25) wird durch eine Steuereinheit
(26) angesteuert.
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An dem Arm (23) befindet
sich ein in Längsrichtung
des Arms (23) beweglicher Schlitten (27), der über eine
weitere Antriebseinheit (nicht gezeigt) entlang des Arms verfahrbar
ist, so dass gesteuert durch die Steuereinheit (26) mit
dem Schlitten eine bestimmte Position entlang des Armes (23)
angefahren werden kann. Der Schlitten (27) weist einen
Aufnehmer für
einen flüssigen
und/oder festen Stoff auf, z. B. eine Pipette oder ähnliches,
der gesenkt werden kann, um einen Stoff aufzunehmen oder abzugeben.
Das Senken und Anheben des Aufnehmers wird ebenfalls durch die Steuereinheit
(26) gesteuert.
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Mit der gezeigten Vorrichtung ist
es möglich
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Selektion von Nukleinsäureliganden
aus einer Mischung von Kandidatennukleinsäuren durchzuführen. Dazu
steuert die Steuereinheit (26) den Arm, den Schlitten und
den Aufnehmer so, dass in einer vorgegebenen Reihenfolge zunächst mit
dem Schlitten und dem Arm ein bestimmtes Modul angefahren wird,
so dass sich der Aufnehmer (28) über dem Modul befindet und
durch Senken des Aufnehmers ein Stoff aufgenommen oder abgegeben
werden kann. Durch die geeignete Kombination von Aufnehmen und Abgeben
von Stoffen in die dafür
vorgesehenen Reaktionsbehälter,
wie dies hierin offenbart ist, lasst sich das erfindungsgemäße Verfahren
durchführen.
Da nach jedem Kontakt mit einem der zur Verfügung gestellten Stoffe der
Aufnehmer (28) mit dem jeweiligen Stoff kontaminiert ist,
ist der Aufnehmer vorzugsweise so vorgesehen, dass der mit dem Stoff
in Berührung
kommende Teil abgestoßen
werden kann und durch einen neuen, noch nicht benutzten Teil ersetzt
werden kann. Dazu sind weitere Module vorgesehen, in denen einerseits
neue Aufnehmerteile in entsprechender Anzahl zur Verfügung gestellt
werden und ein weiteres Modul, in dem die bereits benutzten Teile
der Aufnehmer abgegeben werden können,
um sie zu entsorgen. Die verschiedenen hierin beschriebenen Module
entsprechen dabei den verschiedenen Arbeitsstationen, wie sie im
Rahmen der 1 bis 5 beschrieben sind.
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Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden gesteuert durch die Steuereinheit (26) zunächst in
einem Behälter
eine Mischung von Kandidatennukleinsäuren mit einem Zielmolekül kontaktiert. Die
Nukleinsäureliganden
können
dann an das Zielmolekül
binden. Diese kontaktierte Kandidatenmischung wird ggf. mit einer
Matrix, an der die Zielmoleküle
immobilisiert werden, kontaktiert und anschließend in eine Trennvorrichtung,
vorzugsweise eine Filtervorrichtung, transportiert, in der mit einer
höheren
Affinität
an das Zielmolekül
bindende Nukleinsäure
vom Rest der Kandidatenmischung abtrennbar sind, wobei es auch im Rahmen
der vorliegenden Erfindung ist, dass die Zielmoleküle von vornherein
an einer Matrix immobilisiert sind. Der Transport der Kandidatenmischung
in die Trennvorrichtung wird vorzugsweise mit einer Pipette durchgeführt, die
sich an dem Aufnehmer (28) befindet. Dazu wird der Schlitten über den
Behälter
mit der Kandidatenmischung gefahren, der Aufnehmer gesenkt, so dass
die Pipette die Kandidatenmischung aufnehmen kann. Der Aufnehmer
wird angehoben und der Schlitten über die entsprechende Mikrofiltrationseinrichtung verfahren.
Dort wird der zuvor aufgenommene Stoff in die Mikrofiltrationseinrichtung
abgegeben. Je nach benötigter
Menge kann dieser Vorgang mehrfach hintereinander durchgeführt werden,
so dass in der Mikrofiltrationseinrichtung eine ausreichend große Menge
der zu filternden Kandidatenmischung zur Verfügung steht. Anschließend wird
die mit höherer
Affinität
an das Zielmolekül
bindende Nukleinsäure
der Mikrofiltrationseinrichtung entnommen und durch geeignete bekannte
Verfahren amplifiziert. Dies erfordert eine große Anzahl von sich wiederholenden
Schritten, so dass die Verwendung einer automatisch gesteuerten
Vorrichtung aus Gründen
der Zuverlässigkeit
sehr vorteilhaft ist.
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Nach dem Amplifiziervorgang kann
erfindungsgemäß eine Ultrafiltration
zum Aufreinigen der bei dem Amplifiziervorgang gebildeten Amplifikationsprodukten
durchgeführt
werden. Dazu wird die als Ergebnis des Amplifiziervorgangs erhaltene
Mischung einer Ultrafiltrationseinrichtung zugeführt.
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Durch notwendige Mindestzeiten, in
denen ein Bearbeitungsschritt auf einen Stoff einwirken muss bzw.
in dem miteinander in Verbindung gebrachte Stoffe aufeinander einwirken
müssen,
kommt es zu Wartezeiten, in denen die Steuereinheit (26)
den Aufnehmer nicht bewegt. Deshalb und um vergleichbare Ergebnisse
zu erhalten, wird das erfindungsgemäße Verfahren parallel mehrmals
durchgeführt.
Dazu können
in den Modulen jeweils mehrere Behälter vorgesehen sein, die durch
den Aufnehmer, den Arm und den Schlitten gesteuert durch die Steuereinheit
(26) getrennt angefahren werden können. Somit lassen sich durch
Prozessschritte bedingte Wartezeiten überbrücken. Man hat gleichzeitig
den Vorteil, vergleichbare Ergebnisse zu erhalten.
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Es ist im Rahmen der vorliegenden
Erfindung, dass die Steuereinheit die verschiedenen durchzuführenden
Reaktionen des erfindungsgemäßen Verfahrens
steuert.
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7 zeigt
die erfindungsgemäße Filtersäule, wobei
die Säule
ein erstes Aufnahmestück
(1) umfasst, das in ein konisches Zwischenstück (2) übergeht
und das konische Zwischenstück
wiederum in ein Auslassstück
(3) übergeht,
wobei am Übergang
zwischen dem Zwischenstück
(2) und dem Auslassstück
(3) ein Filter angebracht ist. Bei dem Filter kann es sich
sowohl um einen Mikrofilter wie auch um einen Ultrafilter handeln, bevorzugt
um solche, wie sie hierin offenbart sind. Eine derartig ausgebildete
Fritte kann im Rahmen eines jeglichen Filtrationsschrittes, wie
er im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren, wie es beispielsweise
in den 1 und 2 beschrieben ist, durchgeführt werden. Ähnliche
Filtersäulen,
die ebenfall im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden
können,
sind beispielsweise kommerziell als MicroCon Filter von Millipore
erhältlich.
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Das Aufnahmestück (1) kann weiterhin
ein Befestigungsmittel aufweisen. Das Befestigungsmittel ist bevorzugterweise
an der Außenwand
des Aufnahmestückes
angeordnet und erstreckt sich radial zur Längsachse der Filtersäule. Das
Befestigungsmittel kann dabei an einer oder mehreren Stellen der
Außenwand
des Aufnahmestücks
angeordnet sein. Bevorzugterweise ist das Befestigungsmittel als
Ring ausgebildet, dessen Innendwchmesser dem Au.ßendwchmesser des Aufnahmestückes entspricht.
Dabei ist besonders bevorzugt, dass das Befestigungsmittel an dem
Ende des Aufnahmestückes
(1) angeordnet ist, welches dem Ende des Aufnahmestückes (1)
entgegengesetzt ist, das in das konische Zwischenstück (2) übergeht.
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8 zeigt
eine Vakuumkammer wie sie in den erfindungsgemäßen Verfahren verwendet werden kann.
Dabei zeigt 8A eine
Aufsicht der Vakuumkammer, wie sie beispielsweise an der Vakuumstation,
wie sie in den 1 und 3 bis 5 beschrieben ist, eingesetzt werden
kann. Position A der in 8 dargestellten zweiteiligen
Vakuumkammer entspricht dabei der Position A, Position B der Position
B der Vakuumkammer, wie sie im Rahmen der in den 1 und 3 bis 5 beschriebenen Verfahren
verwendet wird. Beide Teilkammern weisen eine Vielzahl von Bohrungen
(13) bzw. (14) auf, in die beispielsweise die
Fritte, hierin auch als Filtrationssäule bezeichent, gemäß 7 eingeführt werden kann. 8B zeigt einen Querschnitt
durch die in 8A in Aufsicht
dargestellte Vakuumkammer mit zwei Teilvakuumkammern. Dabei bezeichnet
(10) den Bodenteil und (11) den Deckelteil der Vakuumkammer. Die
Länge der
Bohrung (14) ist ausgebildet als ein Vielfaches des Durchmessers
der Bohrung. Durch dieses Verhältnis
wird gewährleistet,
dass die in benachbarten Bohrungen (13) durchgeführten Filtrationsschritte
ohne wechselseitige Kontamination durchgeführt werden können. Eine
Kontamination könnte
beispielsweise dadurch auftreten, dass das Filtrat einer jeglichen
in einer distinkten Bohrung (13) eingebrachten Filtrationseinheit
mit dem Filtrat einer weiteren Filtrationseinheit in Kontakt gelangt
und insoweit insbesondere durch Ausbildung einer Flüssigkeitsbrücke die
eigentlich zu entfernenden Inhaltsstoffe des einen Filtrates wie
beispielsweise Ionen, aber auch Nukleinsäwespezien, die unter den gewählten Bedingungen
nicht an das Zielmolekül
binden, in den Reaktionsansatz oder das Filtrat einer Filtrationseinheit,
die in einer bevorzugterweise benachbarten Bohrung verwendet wird,
gelangen. In 8 A ist eine weitere
Detailansicht eines Teils der Deckelkonstruktion dargestellt. Dabei
ist bei der einen von der Vielzahl der in der Deckelkonstruktion
enthaltenen Bohrungen dargestellten Bohrungen, die der Aufnahme
eines Filters bzw. einer Filtersäule
dient, ein O-Ring als Dichtung vorgesehen, der zwischen der die
Filtersäule
aufnehmenden Bohrung und der Deckelkonstruktion angeσrdnet ist,
so dass keine Flüssigkeitsbrücke, insbesondere
nicht zwischen verschiedenen Filtrationsansätzen, die in der Deckelkonstruktion
enthalten sind, ausgebildet wird.
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8 C
zeigt eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vakuumkammer.
Das mit Bohrungen (13) bzw. (14) versehene Deckelteil
(11) der Kammer sitzt auf dem nicht dargestellten Bodenteil
(10) der Vakuumkammer auf, wobei Deckelteil (11)
und Bodenteil (10) durch eine Dichtung getrennt sind. In
einer jeden Bohrung (13) bzw. (14) ist ein O-Ring
(15) als Dichtung angebracht, der gewährleistet, dass die Filtrationssäule (1),
die bevorzugt ausgebildet ist, wie in 7 dargestellt,
in den Bohrungen fixiert wird und insbesondere, dass es zu keinerlei
Kreuzkontaminationen zwischen den in den einzelnen Bohrungen durchgeführten Filtrationsansätzen kommt.
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Beispiel 1: Automatische
Herstellung von Aptameren
-
In diesem Beispiel wird die automatische
Selektion von spezifisch Ratten-α-D-CGRP
(calcitonin gene-related peptide; Amara et al., 1982, Nature 298,
240-244) bindenden RNA-Molekülen aus
einem Startpool beschrieben.
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A. Materialien
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NTPs wurden von Larova, Berlin; dNTPs
von Qiagen, Hilden bezogen. Die T7 RNA Polymerase stammte von Stratagene,
Heidelberg; DNase I von Sigma-Aldrich, Taufkirchen; Taq Polymerase
sowie RNase Out RNase-Inhibitor von Invitrogen. Zur RT-PCR wurde
der OneStep RT-PCR Kit von Qiagen verwendet.
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Ratten-α-D-CGRP wurde von BACHEM, Heidelberg
synthetisiert. Das zur Selektion verwendete Peptid trägt eine
Biotingruppe am Carboxylterminus, um die Trennung von ungebundenen
Nukleinsäuren
mittels der Biotin-NeutrAvidin-Wechselwirkung zu ermöglichen.
Hierfür
wurden NeutrAvidin-Agarose und NeutrAvidin-U1traLink von Pierce
verwendet.
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DNA-Pool
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Die DNA für den Startpool wurde im Hause
synthetisiert und basiert auf dem Pool DE.40 mit der Sequenz 5'-TCT AAT ACG
ACT CAC TAT AGG AGC TCA GAC TTC ACT CGT G-N40-CAC GTA
CCA CTG TCG GTT CCA C-3' (SEQ.ID.Nr.
22).
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Forward (T7)-Primer DE.40T7:
5'-TCT AAT ACG ACT
CAC TAT AGG AGC TCA GAC TTC ACT CG-3' (SEQ.ID.Nr. 23)
Reverse Primer
DE.40R:
5'-GTG
GAA CCG ACA GTG GTA CG-3' (SEQ.ID.Nr.
24)
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2 nmol des einzelsträngigen DNA-Pools
wurden in einer "fill-in" Reaktion unter Verwendung
von T7-Primer in einem Volumen von 1 ml zu transkribierbarer dsDNA
aufgefüllt.
Schliesslich wurde mittels T7-RNA-Polymerase in 4 ml Volumen einzelsträngige RNA
erzeugt, die als Ausgangspool für
die in vitro-Selektion verwendet wurde.
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B. Selektionsschritte
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Denaturierung
und Faltung der RNA
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Alle nicht-enzymatischen Schritte
der Selektion mit Ausnahme der Denaturierung der RNA vor dem Kontaktieren
mit dem Zielmolekül
Ratten-α-D-CGRP
wurden in Selektionspuffer (HEPES-KOH, pH 7,5; 150 mM NaCl; 1 mM
MgCl2; 1 mM CaCl2;
0.1% [w/vol] Tween-20) durchgeführt.
Die Denaturierung erfolgte für
5 Minuten bei 95°C
in Selektionspuffer ohne CaCl2 und MgCl2. Nach der Denaturierung wurde die RNA auf Raumtemperatur
abgekühlt,
MgCl2 und CaCl2 wurden
zugegeben und weitere 5 Minuten bei Raumtemperatur inkubiert.
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Anbindung und
Abtrennung von nicht-bindenden RNA-Spezies
-
Im Anschluss an die Faltung wurde
die RNA zunächst
bei Raumtemperatur für
15 Minuten ohne Peptid mit der Matrix (NeutrAvidin-Agarose oder
NeutrAvidin-U1traLink) inkubiert. Diese sogenannte Präselektion diente
der Entfernung von potentiellen Matrixbindern. Nach diesem Inkubationsschritt
wurde die Matrix durch Sedimentierenlassen von der RNA abgetrennt,
mit den aus 9 ersichtlichen
Konzentrationen von biotinyliertem Ratten-α-D-CGRP versetzt und für 1 h bei Raumtemperatur inkubiert.
Daraufhin wurde dem Bindungsansatz die biotin-bindende Matrix zugesetzt
und nochmals unter Schütteln
für 10
Minuten bei Raumtemperatur inkubiert. Anschließend wurde die Matrix gewaschen,
um nicht-bindende RNA-Spezies von bindenden zu entfernen. Das hierbei
verwendete Waschvolumen lag in den ersten Runden beim 5-fachen Volumen
der Matrix (50 μl
Matrix für
Runde 1 und 2, 10 μl
für Runden
3-9), in späteren
Runden wurden bis zu 135-fache Waschvolumina benutzt.
-
Elution
-
Elution der gebundenen RNA erfolgte
durch Resuspendieren der Matrixpartikel mit angebundener RNA in
RT-PCR-Puffer und Erhitzen auf 95°C
für 3 Minuten.
Die Ansätze
wurden dann mit Enzymen versetzt (Reverse Transkriptase und thermostabile
DNA-Polymerase aus
dem OneStep RT-PCR Kit [Qiagen]) und die Reverse Transkription sowie
die nachfolgende PCR in Gegenwart der Matrix durchgeführt.
-
C. Amplifikation – Enzymatische Reaktionen
-
Fill-in Reaktion – Herstellung
von transkribierbarer dsDNA
-
Um doppelsträngige, in vitro transkribierbare
DNA zu erhalten, wurden 2 nmol synthetisierte ssDNA (Pool DE.40)
mit dem passenden Primer DE.40T7 zu doppelsträngiger DNA enzymatisch aufgefüllt. Die
Reaktionsbedingungen waren wie folgt: ssDNA Pool, 2 μM; DE.40T7,
6 μM; dNTPs,
200 μM;
Taq Polymerase, 200 U/ml; 1 x Reaktionspuffer wie vom Hersteller
empfohlen mit 2.5 mM Mg2+. Das Reaktionsvolumen
betrug 1 ml, die Inkubation wurde 30 Minuten bei 63°C durchgeführt.
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Transkription – Herstellung
von RNA für
Verwendung in der Selektion
-
Transkriptionen wurden mit 100 U
T7 RNA-Polymerase und 40 U RNase Out RNase-Inhibitor in T7-Reaktionspuffer (80
mM HEPES pH 7,5; 22 mM MgCl2; 1 mM Spermidin;
10 mM Dithiothreitol [DTT]; je 4 mM GTP, ATP, CTP und UTP; 80 μg/m1 BSA)
in einem Gesamtvolumen von 100 μl
durchgeführt.
Pro 100 μl-Reaktion
wurden zwischen 10 und 30 μ1
RT-PCR Reaktion mit darin entstandener, doppelsträngiger DNA als
Transkriptionstemplate eingesetzt. Die Reaktionen wurden 3-12 Stunden
bei 37°C
inkubiert und anschließend
mit DNase I versetzt, um die Template-DNA zu verdauen. Die erzeugte
RNA wurde daraufhin entweder unter denaturierenden Bedingungen über ein
8% Polyacrylamidgel mit 8 M Harnstoff oder aber nativ mittels Ultrafiltration
mit Ultrafiltrationseinheiten von nicht eingebauten NTPs abgetrennt.
Ultrafiltrationsgereinigte RNA wurde vom Filter gespült, gelgereinigte
RNA aus den ausgeschnittenen Gelstückchen eluiert, mit Ethanol gefällt, getrocknet
und in Wasser aufgenommen.
-
Reverse Transkription
und PCR von selektierten RNAs
-
Die reverse Transkription von selektierten
RNA-Molekülen
wurde mit dem Qiagen OneStep RT-PCR Kit unter vom Hersteller empfohlenen
Pufferbedingungen unter Anwesenheit der NeutrAvidin-Agarose bzw. -UltraLink-Matrix
in 100 μl
Volumen durchgeführt.
Dazu wurden die Ansätze
komplett mit Matrix, daran anhaftender RNA und RT-PCR-Reaktionspuffer
für 3 Minuten
auf 95°C
erhitzt, dann 2 Minuten auf 50°C äquilibriert, bevor
die Enzyme zugegeben wurden. Zur reversen Transkription wurden die
Reaktionen 20 Minuten bei 50°C gehalten,
dann 10 Minuten auf 60°C.
Inaktivierung der RT-Enzyme sowie Aktivierung der thermostabilen
Polymerase wurde durch 15-minütiges
Erhitzen auf 95°C
erreicht.
-
Die Parameter des Thermocyclings
waren wie folgt: Denaturieren, 30 s bei 95°C; Annealing, 30 s bei 63°C; Polymerisierung,
30 s bei 72°C.
-
D. Kontrolle des PCR-Fortschritts
-
sDie Menge an während der PCR entstandener
doppelsträngiger
DNA wurde halbquantitativ verfolgt. Dies diente dem Zweck, die Anzahl
an PCR-Zyklen möglichst
klein zu halten. Dadurch werden nur so viele PCR-Zyklen durchgeführt, wie
nötig sind,
um genügend
Template für
die T7-Reaktion zu erhalten. Während der
PCR wurden daher ab einer gewissen Zyklenzahl Aliquots aus den PCR-Ansätzen entnommen
und zu 90 μl
einer PicoGreen-Lösung (verdünnt 1:400
in TE [10 mM Tris-HCl, pH 8; 1 mM EDTA]) gegeben. PicoGreen ist
ein Fluoreszenzfarbstoff der frei in Lösung kaum, an doppelsträngige DNA
gebunden jedoch stark fluoresziert (Ex: 485 nm; Em: 520 nm). Messung
der Fluoreszenz im Vergleich zu einer Kontrolle ohne thermostabile Polymerase
erlaubt eine recht genaue Abschätzung
des PCR-Fortschritts. Nach Erreichen des Schwellenwerts (Fluoreszenz
gecycelt/Fluoreszenz ungecycelt > 2)
kann ein Aliquot der RT-PCR-Reaktion als Template für die in
vitro-Transkription
dienen.
-
E. Automatische Manipulationen
-
Ab der dritten Runde wurden alle
Manipulationen außer
drei Gekeinigungsschritten auf einem Pipettierroboter vollautomatisch
durchgeführt.
Die Anordnung der einzelnen dabei verwendeten Module auf dem Arbeitsbereich
des Roboters geht aus 2 hervor.
Folgende Module wurden eingesetzt:
-
- – Fluoreszenzleser
zur Kontrolle des Amplifikationsfortschrittes während der PCR. Proben, in denen
bereits ausreichend DNA erzeugt worden ist, werden vollautomatisch
zwischengelagert und keinen weiteren Thermocyclen unterworfen.
- – Doppelvakuumkammer
mit Kammer A für
die Trennung von an die Matrix gebundenen und ungebundenen RNA-Spezies
und Kammer B für
die Aufreinigung von Transkriptionsreaktionen.
- – Halterungen
für Pipettenspitzen.
- – Thermocycler
zur Durchführung
der PCR-Programme sowie für
diverse Inkubationsschritte.
- – Schüttler zur
Suspendierung von Matrix in Bindungs- oder Reaktionspuffer.
- – 50°C Arbeitsstation,
um enzymatische Reaktionen direkt bei dieser Temperatur starten
zu können
("hot Start") bzw. um PCR-Reaktionen
während
der Probennahme zur Fluoreszenzkontrolle nicht zu sehr abkühlen zu
lassen.
- – 4°C Arbeitsstation
zur Zwischenlagerung von PCR- bzw. Transkriptionsreaktionen.
- – 4°C Reagenzienständer zur
Aufbewahrung von wärmeempfindlichen
Reagenzien wie Enzyme oder vorbereitete Reaktionsgemische.
- – RT/37°C Reagenzienständer zur
Aufbewahrung von Waschpuffern.
- – RT/37°C Arbeitsstation
zur Durchführung
der meisten Manipulationen.
- – Fluoroplatten
Arbeitsstation zur Vorbereitung der Proben zur Fluoreszenzmessung.
- – Hotel
zur Lagerung von momentan nicht bearbeiteten Platten.
- – Abfallposition
für Deponieren
von gebrauchten Pipettenspitzen.
-
Die Beteiligung der einzelnen Module
am im Rahmen dieses Beispiels beschriebenen Selektionsprozess sowie
die Reihenfolge ihrer Benutzung geht aus 1 hervor.
-
F. Ergebnisse
-
Selektionsverlauf
-
Der Verlauf der Selektion ist in 9 dargestellt. In jeder
Selektionsrunde wurden drei unterschiedlich stringente Ansätze sowie
eine Leersäule
ohne D-CGRP als Zielmolekül
gefahren. Die Stringenz wurde sowohl durch Variation des verwendeten
Waschvolumens als auch durch Verwendung von geringeren D-CGRP-Konzentrationen
erhöht.
-
Die Selektionsrunden 1 und 2 wurden
manuell durchgeführt,
weil die großen
Mengen an Matrix, die für die
Bindung des D-CGRP in den (notwendigermassen hohen) Konzentrationen
dieser initialen Runden erforderlich sind, nicht mehr sicher von
Pipettierautomaten bearbeitet werden können. Ab Runde 3 wurde
vollautomatisch selektiert, wobei nach jeweils zwei automatischen
Selektionrunden entschieden wurde, welcher Selektionsstrang fortzusetzen
war.
-
In 9 ist
derjenige Selektionsstrang durch dicke Balken hervorgehoben, der
letztendlich auch die nachstehenden Sequenzen hervorbrachte. Generell
wurde die selektierte RNA des stringentesten Stranges, d.h. der
geringsten Peptidkonzentration bzw. des höchsten Waschvolumens, welche
bei der Amplifikation noch ein signifikantes Signal über der
Nullkontrolle ergab, in die nächste
Runde eingesetzt. Als Maß für dieses
Signal galt die Anzahl an Zyklen, die notwendig war, um den Schwellenwert
(s. "Kontrolle des
PCR-Fortschritts") zu erreichen. Insgesamt
wurden 9 präparative
Runden, davon sieben automatisch, und eine weitere, analytische
Runde mit insgesamt sieben verschiedenen Peptidkonzentrationen durchgeführt.
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Die Populationen an dsDNA-Molekülen aus
Runde 9 mit 110 nM (Ansatz 110) bzw. Runde 9 mit 12 nM D-CGRP
(Ansatz 12) wurden kloniert und es wurden insgesamt 96
Klone (je 48) sequenziert.
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Sequenzen
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Das Ergebnis der Sequenzanalyse ist
in
10 dargestellt. Von
den insgesamt 96 Klonen konnten in 85 Klonen beide Primer wiedergefunden
werden. Für
die verschiedenen Klone wurde die folgende Reihenfolge festgestellt:
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Ranking der erhaltenen
Klone bezüglich
ihrer Bindungseigenschaften
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Ein Vergleich der Bindungsstärke von
10 dieser Moleküle
gegenüber
dem Zielmolekül
D-CGRP wurde nach
radioaktiver Markierung der RNA-Moleküle angestellt. Untersucht wurden
die Moleküle
mit der Seq.ID.No. 1 bis 10. Dazu wurden jeweils 7 pool der markierten
RNA für
3 Minuten bei 95°C
in Selektionspuffer ohne Ca++ bzw. Mg++ denaturiert, durch Zugabe von jeweils
1 mM dieser Ionen bei Raumtemperatur gefaltet und dann für 1 Stunde
mit biotinyliertem D-CGRP in Konzentrationen von 0, 100 bzw. 300
nM bei Raumtemperatur inkubiert. Anschliessend wurde eine konstante
Menge NeutrAvidin-Agarose-Partikel
als Matrix zugegeben und der RNA:Peptid-Komplex für 10 Minuten
unter Schütteln
immobilisiert. Die Matrix wurde abgetrennt, der Überstand abgenommen und die
Differenz der gebundenen/ungebundenen RNA ermittelt. Von den ermittelten
Werten wurde die Kontrolle (0 nM D-CGRP) als Hintergrund abgezogen.
Die prozentualen Anbindungen sind in 11 dargestellt.
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Beispiel 2: Verkürzung eines
Aptamers, das n-CGRP in Lösung
bindet
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Um Aptamere bzw. Spiegelmere wirtschaftlich
produzieren zu können,
ist es essentiell, dass die durch in vitro-Selektion erhaltenen
Moleküle
auf ihr minimales Bindungsmotiv verkürzt und möglichst noch in ihrem Bindungsverhalten
optimiert werden. Ausgehend von den in Beispiel 1 beschriebenen
D-CGRP-bindenden RNA-Aptameren und den hierzu korrespondierenden
RNA-Spiegelmeren, die freies t-CGRP erkennen können, wurde versucht, die Länge der
jeweiligen Aptamere bzw. Spiegelmere zu verlkürzen. Von den insgesamt 10
Klonen, deren Bindungsverhalten überprüft wurde,
zeichneten sich die sehr ähnlichen
und überdies
häufigen
Klone H1 und G2 durch gute D-CGRP-Bindung aus. Ihre mit dem Programm
rnafold (I.L. Hofacker et al., 1994. Monatsh. Chem 125: 167-188) berechneten
Sekundärstrukturen
ließen überdies
vermuten, dass die für alle
Sequenzen konstanten Primerregionen nicht an der Ausbildung der
für die
Zielmolekülerkennung
wichtigen Strukturen beteiligt sind (12).
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Molekül H1 unterscheidet sich von
G2 durch das Fehlen von zwei komplementären Basen, die Bestandteil
einer intramolekularen Helix sind (G25 und C59 in Molekül G2). Da
beide Moleküle
vergleichbar gut ans Zielmolekül
binden, wurde von der Sequenz des kürzeren Moleküls H1 (82-mer)
ausgegangen. Ein entsprechendes ssDNA-Molekül zur in vitro-Transkription des
Moleküls
H1V (47-mer; Entfernung der Basen 1-17 sowie 65-82; Austausch
von C 18 → G
und G64 → C)
wurde synthetisiert, zur dsDNA aufgefüllt und mittels T7-Polymerase
das gewünschte,
radioaktiv markierte Aptamer (SEQ.ID.No. 17) erzeugt. Die mit dem
Programm rnafold berechnete Sekundärstruktur von H1V ist in 13 dargestellt.
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Nach Aufreinigung wurden die Bindungseigenschaften
von H1V, wie bereits in Beispiel 1 beschrieben, bestimmt.
Wie aus 11 ersichtlich,
führt die
Verkürzung
von Klon H1 zu keiner verschlechterten Bindung an das Zielmolekül D-CGRP.
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Beispiel 3: Hemmung der
cAMP-Produktion durch Ratten-α-L-CGRP
bindende Spiegelmere
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Ausgehend von der Sequenz des Klons
H1 wurden verschiedene verkürzte
Spiegelmere (also aus L-Nukleotiden) mit Längen zwischen 47 und 39 nt
im Hause synthetisiert (14).
Die biologische Wirksamkeit dieser Moleküle (H1C [47-mer] (SEQ.ID.Nr.
18); H1C 1[43-mer] (SEQ.ID.Nr. 19); H1C 2[43-mer] (SEQ.1D.Nr. 20);
H1C 1+2 [39-mer], (SEQ.ID.Nr. 21)) sollte in Zellkultur-Experimenten
analysiert werden.
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A. Zellkultivierung
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Zur Zellkultivierung wurden Zellen
der humanen Neuroblastoma-Linie SK-N-MC (DSMZ, Braunschweig) in
einer Zahl von 4 × 104 pro Napf einer 96 Napf-Mikrotiterplatte
ausgesät
und bei 37°C
und 5% CO2 in DMEM (1.000 mg/l Glucose)
mit 10% hitzeinaktiviertem fötales
Kälberserum
(FCS), 4 mM L-Alanyl-L-Glutamin (GLUTAMAX), 50 units/ml Penicillin
und 50 μg/ml
Streptomycin kultiviert. 48 Stunden nach Aussaat waren die Zellen
zu 80 – 90
% konfluent und wurden für
die Versuche eingesetzt.
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B. Vorbereitung, Stimulierung und
Lyse der Zellen
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Die Spiegelmere wurden zusammen mit
1 nM t-CGRP (Bachem) in Hank's
balanced satt solution (HBSS) + 1 mg/ml BSA für 15 – 60 Minuten bei 37°C in einer
0,2 ml "low profile
96-tube"-Platte
inkubiert. Kurz vor Zugabe zu den Zellen wurden 2 μl einer 50
mM IBMX-Lösung (3-Isobutyl-l-methylxanthin)
zugegeben. Die Zellen wurden 20 Minuten vor Zugabe der L-CGRP/Spiegelmer-Ansätze mit
1 mM IBMX vorbehandelt.
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Zur Stimulation wurde das Medium
von den Zellen abgesaugt und die vorinkubierten Ansätze zugegeben.
Nach Inkubation für
30 Minuten bei 37°C
wurden die Überstände abgesaugt
und die Zellen mit 50 μl/Napf Lysis-Puffer
für 30
Minuten bei 37°C
lysiert. Der Lysis-Puffer ist Bestandteil des "cAMP-Screen System"-kits (Applied Biosystems), mit dem
der cAMP-Gehalt
der Extrakte bestimmt wird. Jeweils 10 μl der Extrakte werden in den
Test eingesetzt.
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C. Testdurchführung
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Die Durchführung des Tests erfolgte wie
vom Hersteller beschrieben. In einer Assay-Platte (beschichtet mit
Ziegen anti-Kaninchen IgG) wurden zu 50 μl des Lysis-Puffers 10 μl/Napf des
Lysats gegeben und mit 30 μl/Napf
des nach Herstellerangaben verdünnten
CAMP-Alkalische
Phosphatase-Konjugats vermischt. Danach wurden 60 μl/Napf des
im Kit mitgelieferten cAMP-Antikörpers
hinzugefügt
und eine Stunde unter Schütteln
bei Raumtemperatur inkubiert. Danach wurden die Lösungen aus
den Näpfen
entfernt und diese 6 mal mit dem mitgelieferten Waschpuffer gewaschen.
Zur Detektion wurden 100 μl/Napf
CSPD/Sapphire-II RTU Substrat zugegeben, 30 Minuten bei Raumtemperatur
inkubiert und die Lumineszenz in einem POLARstar Galaxy Multidetektions-Plattenlesegerät (BMG)
gemessen.
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D. Ergebnisse der Zellkultur-Experimente
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Die biologische Wirksamkeit der Spiegelmere
wurde zunächst
grob abgeschätzt.
Dazu wurden die Moleküle
H1C, H1C 1, H1C 2 und H1C 1+2 nur in einer Konzentration (300 nM)
eingesetzt, die Zellen stimuliert, lysiert und schließlich der
cAMP-Gehalt der Extrakte wie beschrieben bestimmt. Es wurden Dreifachbestimmungen
durchgeführt
und die gebildeten Mengen an cAMP als Prozentsatz der Kontrolle
(kein Spiegelmer im Vorinkubationsansatz) + Standardabweichung aufgetragen.
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Die Ergebnisse des Rankings sind
in 15 dargestellt. H1C
inhibierte die cAMP-Produktion der Zellen um 66%, H1C 1 um 37.8%
sowie H1C 1+2 um 21,4%. Die für
H1C 2 beobachtete Aktivierung der cAMP-Produktion ist höchstwahrscheinlich
ein Artefakt.
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Für
das effektivste Molekül
H1C wurde eine Dosis-Wirkungskurve für L-CGRP erstellt ([L-CGRP] = 1; 3; 10;
30; 100; 200; 300; 400; 1000 nM). Aus der Kurve lässt sich
eine IC50– also
die Konzentration an Spiegelmer, bei der nur noch 50% der in der
Kontrolle vorhandenen cAMP-Menge gebildet wird – von ca. 150 nM abschätzen. Das
Ergebnis ist in 16 dargestellt.
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Die in der vorangehenden Beschreibung,
dem Sequenzprotokoll, den Ansprüchen
und den Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl
einzeln als auch in beliebiger Kombination zur Verwirklichung der
Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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