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DE10240244A1 - System zur Identifizierung eines Reifens - Google Patents

System zur Identifizierung eines Reifens Download PDF

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DE10240244A1
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Germany
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tire
coding
magnetic
magnetized material
motor vehicle
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Withdrawn
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DE10240244A
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Christoph Treutler
Ralf Schmidt
Jan Huels
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60CVEHICLE TYRES; TYRE INFLATION; TYRE CHANGING; CONNECTING VALVES TO INFLATABLE ELASTIC BODIES IN GENERAL; DEVICES OR ARRANGEMENTS RELATED TO TYRES
    • B60C13/00Tyre sidewalls; Protecting, decorating, marking, or the like, thereof
    • B60C13/001Decorating, marking or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60CVEHICLE TYRES; TYRE INFLATION; TYRE CHANGING; CONNECTING VALVES TO INFLATABLE ELASTIC BODIES IN GENERAL; DEVICES OR ARRANGEMENTS RELATED TO TYRES
    • B60C19/00Tyre parts or constructions not otherwise provided for
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tires In General (AREA)
  • Measurement Of Length, Angles, Or The Like Using Electric Or Magnetic Means (AREA)
  • Transmission And Conversion Of Sensor Element Output (AREA)

Abstract

Es wird ein System zur Identifizierung eines Reifens (12) bei einem Kraftfahrzeug vorgeschlagen, der zumindest teilweise mit einem magnetisierten Material versehen ist, mit mindestens einem fahrzeugfesten Lesegerät (16) zum Abtasten des magnetisierten Materials und einer Steuereinheit, die mit dem Lesegerät (16) verbunden ist. Das magnetisierte Material stellt eine magnetische Kodierung (17) dar, die reifentypspezifisch ausgelegt ist (Figur 2).

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht von einem System zur Identifizierung eines Reifens gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 näher definierten Art sowie von einem Reifen gemäß der im Oberbegriff des Patentanspruches 18 näher definierten Art aus.
  • Ein System mit magnetischer Abtastung eines Reifens ist aus der DE 100 44 287 A1 bekannt und dient zur Erfassung von Deformationen des Reifens während der Fahrt des Kraftfahrzeuges, an dem der Reifen montiert ist. Der Reifen umfaßt hierzu an seiner dem Fahrzeug zugewandten Seitenwand ein magnetisiertes Gummimaterial, das aus in den Reifengummi eingemischten Magnetpulver besteht und über den Umfang segmentweise abwechselnd in Nord- und Südpole magnetisiert ist. Wenn keine Längskräfte auf den Reifen bzw. das Fahr zeug wirken, erfolgt der Wechsel zwischen den Magnetpolen an zwei radial zueinander versetzten Sensoren gleichzeitig. Die Zeitdifferenz zwischen den an den beiden Sensoren gemessenen Signalen ist damit Null. Wenn Längskräfte auf den Reifen wirken, was bei einem Brems- oder einem Bechleunigungsvorgang der Fall ist, passieren die Grenzen zwischen den Magnetpolen die Sensoren zu unterschiedlichen Zeitpunkten, so daß die beiden Sensorsignale mit einer Zeitdifferenz gemessen werden. Die aus der Zeitdifferenz ermittelte Längskraft bietet bei einer entsprechenden Messung an allen vier Reifen des Kraftfahrzeuges ein Informationspotential für Schlupfregelsysteme wie ein Antiblockiersystem (ABS) und eine Antischlupfregelung (ASR). Bei einer Kurvenfahrt wirken auf Reifen und Fahrzeug Querkräfte, die eine Änderung des Abstands zwischen den Sensoren und der Reifenseitenwand bewirken, wodurch sich wiederum die Größe des gemessenen Magnetfeldes ändert. Diese Meßgröße kann beispielsweise zur Optimierung eines Antiblockiersystems und einer Fahrdynamikregelung herangezogen werden.
  • Das aus der DE 100 44 287 A1 bekannte System liefert aber keine Informationen hinsichtlich des Reifentyps und der diesem zugeordneten Parameter.
  • Die Identifikation von Fahrzeugreifen erfolgt bisher über einen mehr oder weniger erhabenen Aufdruck oder einen auf dem Reifen aufgedruckten Strich- bzw. Barcode. Der Aufdruck bzw. der Strichcode kann aber bei Benutzung des Reifens eine Beschädigung erfahren, so daß er nicht mehr zur Reifenidentifikation genutzt werden kann.
  • Vorteile der Erfindung
  • Das erfindungsgemäße System zur Identifizierung eines Reifens eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1, bei welchem System das magnetisierte Material eine magnetische Kodierung darstellt, die reifentypspezifisch ausgelegt ist, hat den Vorteil, daß eine direkte Übermittlung der Reifenkennung an das zugeordnete Fahrzeug während des Betriebs desselben möglich ist. Fehler bei der Eingabe des Reifentyps an einem Antiblokkiersystem bzw. einer Fahrdynamikregelung bei der Montage des Reifens sind durch Einsatz des Systems nach der Erfindung ausgeschlossen.
  • Die Reifenidentifizierung mit dem System nach der Erfindung hat insbesondere für Fahrsicherheits- und Fahrstabilitätssysteme große Bedeutung. Mit Kenntnis des Reifentyps und der damit verbundenen Parameter, wie Dimension, Gummimischung, Profil, etc., ist es möglich, die Regelungen für ein Antiblockiersystem und eine Fahrdynamikregelung spezifisch an den bzw. die montierten Reifen anzupassen. Dies führt bei einem Antiblockiersystem zu einer deutlichen Bremswegverkürzung und damit zu einem wesentlichen Sicherheitsgewinn. Auch eine Fahrdynamikregelung kann durch Einlesen von Reifenparametern spezifisch an die montierten Reifen angepaßt werden, was hinsichtlich eines etwaigen Über- oder Untersteuerns sowie der Kippstabilität des Kraftfahrzeuges zu einer Leistungsverbesserung führen kann.
  • Die magnetische Kodierung kann derart hergestellt werden, daß dem Grundmaterial des Reifens magnetisierbares Material beigemengt und einvulkanisiert wird. Zu einem Zeitpunkt der Fertigung, bei dem der Reifen keinen erhöhten Temperaturen mehr ausgesetzt wird, die ein Ummagnetisieren zur Folge haben könnten, wird in dem Bereich des Reifens, der das magnetisierbare Material enthält, die Kodierung durch Aufmagnetisierung eingeschrieben.
  • Die magnetische Kodierung kann Reifenkenndaten umfassen, die einen kompletten Satz von Daten bzw. Parametern für beispielsweise ein Antiblockiersystem und eine Fahrdynamikregelung in standardisierter Form für eine direkte Weiterverarbeitung in den jeweils zugeordneten Steuergeräten und/oder beispielsweise auch eine Kennung für den Normalluftdruck des Reifens in kodierter Form enthalten.
  • Es ist aber auch denkbar, daß die Kodierung nur eine einfache, den Reifentyp bezeichnende Reifenkennung enthält und die zugeordneten reifenspezifischen Parameter als zugeordneter Datensatz in dem Steuergerät abgelegt sind. In diesem Fall kann bei Montage eines Reifens, zu dem in dem Steuergerät keine Parameter abgelegt sind, ein Nachladen der Parameter erfolgen. Falls ein derartiges Nachladen nicht möglich ist, arbeiten beispielsweise das Antiblockiersystem und/oder die Fahrdynamikregelung in der sogenannten Rückfallebene mit einer eingeschränkten Performance.
  • Probleme wie eine Befestigung von Systemelementen am bzw. im Reifen, eine Signaldämpfung, eine Energieübertragung und eine Mikrowellenbelastung durch Hochfrequenzsignale treten bei dem System nach der Erfindung nicht auf. Das System kann digital ausgelegt sein, wodurch eine hohe Fehlertoleranz erreichbar ist.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform des Systems nach der Erfindung ist die magnetische Kodierung als magnetischer Barcode ausgebildet, welcher auf einfache und an sich bekannte Art und Weise durch Aufmagnetisierung von in den Reifengummi eingebetteten, vorzugsweise hartmagnetischen Materialien eingeschrieben ist.
  • Das magnetisierte Material, das die magnetische Kodierung darstellt, ist vorzugsweise in einem Teilsegment des Reifens eingebettet. Das Teilsegment befindet sich vorzugsweise an der dem Fahrzeug zugewandten Seitenwand des Reifens. Denkbar ist es aber auch, daß die magnetische Kodierung zusätzlich oder alternativ an der die Lauffläche des Reifens bildenden Wand des Reifens und/oder an der dem Fahrzeug abgewandten Seite des Reifens angeordnet ist. Insbesondere zur Vermeidung von Montagefehlern ist es sinnvoll, die Kodierung auf beiden Seitenwänden des Reifens anzubringen.
  • Die magnetische Kodierung kann mehrere Kodierungsstreifen umfassen. Die einzelnen Kodierungsstreifen können entweder die gleichen oder auch unterschiedliche Parameter enthalten. Kodierungsstreifen, die gleiche Parameter enthalten, sind vorzugsweise in Umfangsrichtung hintereinander angeordnet und einer Leseeinheit zugeordnet, um bei einer ungleichförmigen Rotation des Reifens ein Mittel zum Fehlerausgleich zur Verfügung zu haben. Auch ist in diesem Falle die Zeit zwischen dem Anfahren des betreffenden Fahrzeugs und der Übertragung der in dem Reifen gespeicherten Reifenkenndaten an das Lesegerät minimiert.
  • Bei ungleichförmigen Rotationen des Reifens, wie sie beim Anfahren eines Kraftfahrzeuges auftreten können, liefert das Lesegerät ein über die Zeit ungleichförmiges Signal. Bei kleinen Datenmengen und entsprechender fehlertoleranter Kodierung kann es ausreichend sein, pro Kodierungsstreifen eine Leseeinheit und ansonsten keine weiteren Maßnahmen vorzusehen. Die Entzerrung erfolgt dann beispielsweise unter der Annahme eines linearen Verlaufs durch Festlegung von Anfangs- und Endzeitpunkt der Kodierungsübertragung.
  • Um die magnetische Kodierung bei ungleichförmiger Rotation des Reifens jedoch sicher handhaben zu können, kann ein sogenannter Taktstreifen vorgesehen sein. Der Taktstreifen besteht vorzugsweise ebenfalls aus einem magnetischen Barcode, dessen Magnetisierung aus äquidistant angeordneten Nord- und Südpolen besteht. Er hat also ein fest vorgegebenes Magnetisierungsmuster, das zugleich mit dem Kodierungsstreifen mittels einer Leseeinheit mitgemessen wird. Der Taktstreifen, der vorzugsweise konzentrisch zu dem Kodierungsstreifen angeordnet ist, stellt sicher, daß die gemessenen Signale durch Nutzung der Taktung entzerrt und korrekt zugeordnet werden können.
  • Das Lesegerät ist vorzugsweise mit mindestens einem aktiven Magnetfeldsensor ausgebildet. Jedem auf dem Reifen integrierten Kodierungsstreifen bzw. Taktstreifen kann ein Magnetfeldsensor zugeordnet sein.
  • Eine Entzerrung der Signale über einen Mustervergleich je Zeiteinheit mit einer hohen Fehlertoleranz ist auch möglich, wenn das System zwei Magnetfeldsensoren umfaßt, die in Umfangsrichtung des Reifens in einem definierten Abstand hintereinander angeordnet und ein und demselben Kodierungsstreifen zugeordnet sind. Dann kann auf eine separate Taktung mittels eines zusätzlichen Taktstreifens verzichtet werden, da über den Vergleich der an den beiden Sensoren gemessenen Muster und deren zeitlichen Verzug die Verzerrung durch ungleichförmige Bewegungen eliminiert werden kann. Entsprechend können, wie oben bereits erwähnt, zwei identische Kodierungsstreifen einer Leseeinheit bzw. einem Magnetfeldsensor zugeordnet sein.
  • Bei radial zueinander versetzten Kodierungsstreifen bzw. Taktstreifen umfaßt das Lesegerät mindestens zwei radial gegeneinander versetzte Magnetfeldsensoren. Eine Entzerrung der Meßsignale kann beispielsweise mittels zweier Magnetfeldsensoren erfolgen, die einem der Kodierungsstreifen zugeordnet sind.
  • Der Magnetfeldsensor kann beispielsweise nach dem Hal-Prinzip oder dem XMR-Prinzip, insbesondere dem AMR- oder dem GMR-Prinzip, arbeiten. Für eine hohe Auflösung und große Arbeitsabstände zwischen den Kodierungsstreifen und dem Magnetfeldsensor bietet sich insbesondere auch eine Ausbildung des Magnetfeldsensors nach dem GMR-(Giant Magneto Resistant)-Prinzip an. Nach Extraktion mittels eines entsprechend ausgebildeten Magnetfeldsensors stehen die kodiert in dem Reifen gespeicherten Informationen für die betreffenden Steuergeräte, beispielsweise diejenigen für ein Antiblok kiersystem, eine Fahrdynamikregelung und gegebenenfalls auch für ein in dem Fahrzeug vorhandenes Reifendruckkontrollsystem, zur Verfügung.
  • Der bei dem Reifen aufmagnetisierte Barcode entspricht im wesentlichen einer Änderung der Polarisierung Nord-Süd und hat damit große Ähnlichkeit mit einem Polrad. Aus diesem Grund bietet sich gegebenenfalls für den Magnetfeldsensor selbst eine sogenannte Gradiometeranordnung an. Um große Arbeitsabstände zwischen dem Lesegerät und dem Kodierungsstreifen erzielen zu können, ist es zweckmäßig, den nach dem GMR-Prinzip arbeitenden Magnetfeldsensor einzusetzen. Mit einem derartigen Sensor kann beispielsweise ein Barcode mit einem Nord-Süd-Nord-Wechselzyklus von 5 mm noch bei einem Abstand von bis zu 8 mm zuverlässig aufgelöst werden. Bei größeren Wechselzyklen wächst auch der Arbeitsabstand entsprechend. So kann bei einem Nord-Süd-Nord-Wechselzyklus von etwa 11 mm ein Abstand von 16 mm zwischen dem Magnetfeldsensor und dem Reifen vorgesehen sein.
  • Je nach Auslegung des Systems nach der Erfindung kann ein Einlesen der magnetischen Kodierung mittels des Lesegeräts bei jeder Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs und/oder auch bei jedem Anfahren des Kraftfahrzeuges, z. B. auf den ersten fünf Fahrmetern, erfolgen.
  • Ferner kann das System nach der Erfindung mit einem Werkstattgerät oder einem Handgerät zum Auslesen der magnetischen Kodierung vorgesehen sein, mittels dessen beispielsweise bei einem Ausfall des fahrzeugfesten Lesegeräts ein Einlesen der magnetischen Kodierung in das Steuergerät möglich ist.
  • Um eine hohe Fehlertoleranz des Systems nach der Erfindung zu gewährleisten, kann über das Setzen von Schwellwerten mit digitalen Signalen gearbeitet werden, die nur die Magnetisierungsrichtung der Balken des Barcodes angeben.
  • Die Erfindung hat auch einen Reifen eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand, der zumindest bereichsweise ein magnetisiertes Material umfaßt. Erfindungsgemäß stellt das magnetisierte Material eine magnetisierte Kodierung dar, die reifentypspezifisch ausgelegt ist. Eine derartige Kodierung ist unanfällig gegen Verschleiß.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstandes nach der Erfindung sind der Beschreibung, den Patentansprüchen und der Zeichnung entnehmbar.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele des Gegenstandes nach der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Prinzipskizze eines erfindungsgemäßen Systems zur Identifizierung eines Reifens, wobei ein Reifen mit seiner Lauffläche dargestellt ist;
  • 2 das in 1 dargestellte System, wobei der Reifen mit seiner Seitenwand dargestellt ist;
  • 3 einen Reifen mit einem in einem Reifensegment angeordneten Kodierungssegmenten;
  • 4 einen Reifen mit drei Kodierungssegmenten;
  • 5 eine stark schematisierte Darstellung eines Kodierungsstreifens eines Reifens in Alleinstellung;
  • 6 einen Kodierungsstreifen mit einem Taktstreifen;
  • 7 den Kodierungsstreifen nach 6 bei ungleichförmiger bzw. beschleunigter Bewegung des Reifens; und
  • 8 ein System mit zwei Kodierungsstreifen und einem Taktstreifen.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • In den 1 und 2 ist ein System 10 zur Identifizierung eines Reifentyps bei einem Kraftfahrzeug dargestellt. Das System 10 umfaßt einen Reifen 12, der an einer hier stark vereinfacht dargestellten Radaufhängung 14 befestigt ist, die eine Drehachse für den Reifen 12 bildet.
  • Der Reifen 12 weist an seiner dem Kraftfahrzeug zugewandten Seitenwand einen ringförmigen Bereich 17 auf, der ein hartmagnetisches Material umfaßt, welches eine magnetische Kodierung darstellt. Die magnetische Kodierung ist reifentypspezifisch ausgelegt und als magnetischer Barcode ausgebildet. Die magnetische Kodierung umfaßt vorliegend Reifenkenndaten des Reifens 12, wie dessen Dimension, dessen Gummimischung, dessen Profil und dessen erforderlichen Reifendruck.
  • Zum Einlesen der magnetischen Kodierung bzw. der Reifenkenndaten, die in dem Bereich 17 in Form des magnetischen Barcodes gespeichert sind, umfaßt das System 10 ein an sich bekanntes Lesegerät 16, das einen Magnetfeldsensor aufweist, welcher z.B. nach dem GMR-Prinzip arbeitet und mit einer hier nicht näher dargestellten Steuereinheit verbunden ist. Der Abstand zwischen dem Lesegerät 16 und dem die Kodierung aufweisenden Bereich 16 des Reifens 12 beträgt bei der gezeigten Ausführung etwa 8 mm.
  • In 3 ist ein Reifen 20 dargestellt, der entsprechend dem in 2 dargestellten Reifen einen Barcode 22 aufweist, welcher hier in Form eines aufmagnetisierten Segments ausgebildet ist, das einen Bogen bildet, der der Krümmung des Reifens 20 folgt. Der Barcode 22 ist an der dem Fahrzeug zugewandten Seite des Reifens 20 angeordnet und wirkt mit einem Magnetfeldsensor eines Lesegeräts der in den 1 und 2 dargestellten Art zusammen.
  • In 4 ist ein Reifen 24 dargestellt, der sich von dem Reifen nach 3 dadurch unterscheidet, daß er drei Kodierungssegmente 26, 28 und 30 aufweist, die an der dem Fahrzeug zugewandten Wand des Reifens 24 in Umfangsrichtung hintereinander angeordnet sind. Die drei Kodierungssegmente 26, 28 und 30 sind ebenfalls jeweils als magnetischer Barcode ausgebildet, der reifenspezifische Kenndaten enthält und mit einem Lesegerät der in den 1 und 2 dargestellten Art zusammenwirkt. Die Kodierungssegmente können dabei jeweils unterschiedliche reifenspezifische Daten enthalten oder auch identisch sein um über ihre Wiederholung für ein schnelles Auslegen der Daten nach z.B. einem Anfahrvorgang des Kraftfahrzeuges zu sorgen.
  • In 5 ist ein Kodierungsstreifen bzw. das Kodierungssegment 22 des Reifens 20 nach 3 in einer der Übersichtlichkeit wegen linearen und nicht gebogenen Darstellung näher gezeigt. Der Kodierungsstreifen 22 umfaßt hier schraffiert dargestellte Streifen 32, die als Nordpol polarisiert sind und unschraffiert dargestellte Streifen 34, die als Südpol polarisiert sind. Über den Abstand und die Breite der einzelnen Streifen 32 und 34 sowie den Nord-Süd-Nord-Wechselzyklus lassen sich durch das Auslesen mittels des Lesegeräts 16 und eine Auswertung durch eine diesem zugeordnete Auswerteeinheit reifenspezifische Parameter in ein Steuergerät des Kraftfahrzeugs einlesen.
  • In den 6 und 7 ist ein Kodierungsstreifen 36 dargestellt, der demjenigen nach 5 entspricht, jedoch zur Entzerrung von ungleichförmigen Rotationen des zugeordneten Reifens mit einem Taktstreifen 38 korreliert ist, der Südpole 37 und Nordpole 39 in äquidistanter Anordnung umfaßt.
  • Der Signalverlauf der beiden das Kodierungssegment bildenden Streifen 36 und 38 bei einer ungleichförmigen, beispielsweise einer beschleunigten Bewegung des zugeordneten Reifens ist in 7 stark schematisiert dargestellt. Mittels des Taktstreifens 38 und dessen Pole 37 und 39 ist eine rechnerische Entzerrung der mittels des Lesegeräts gemessenen Signale möglich, da jeder Pol 37, 39 des Taktstreifens 38 einer bestimmten Position auf dem Kodierungsstreifen zugeordnet ist und in 7 beispielhaft darge stellte Verzerrungen der Signale somit über die Taktung berechnet werden können. Für den Taktstreifen 38 ist ein separater Magnetfeldsensor vorgesehen.
  • In 8 ist ein Kodierungssegment eines Reifens dargestellt, das sich von demjenigen nach 6 dadurch unterscheidet, daß es zwei Kodierungsstreifen 40 und 42 aufweist, so daß eine Vielzahl von reifenspezifischen Parametern in kodierter Form in dem zugeordneten Reifen speicherbar ist. Zur Entzerrung der Meßsignale bei einer ungleichförmgien Bewegung de Reifens weist das System nach 8 ebenfalls einen Taktstreifen 38 auf. Jedem der Streifen 40, 42 und 38 ist ein separater Magnetfeldsensor zugeordnet.

Claims (18)

  1. System zur Identifizierung eines Reifens (12, 20, 24) bei einem Kraftfahrzeug, der zumindest teilweise mit einem magnetisierten Material versehen ist, mit mindestens einem fahrzeugfesten Lesegerät (16) zum Abtasten des magnetisierten Materials und einer Steuereinheit, die mit dem Lesegerät (16) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das magnetisierte Material eine magnetische Kodierung (17; 22; 26, 28, 30; 36; 40, 42) darstellt, die reifentypspezifisch ausgelegt ist.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die magnetische Kodierung (17; 22; 26, 28, 30; 36; 40, 42) als magnetischer Barcode ausgebildet ist.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die magnetische Kodierung (17; 22; 26, 28, 30; 36; 40, 42) Reifenkenndaten umfaßt.
  4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das magnetisierte Material (22; 26, 28, 30) in einem Teilsegment des Reifens (20; 24) eingebettet ist.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die magnetische Kodierung (17; 22; 26, 28, 30) in mindestens einer Seitenwand des Reifens (12; 20; 24) eingebettet ist.
  6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die magnetische Kodierung ein oder mehrere Kodierungssegmente (26, 28, 30; 40, 42) mit mindestens einem Kodierungsstreifen umfaßt.
  7. System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der magnetischen Kodierung (36; 40, 42) ein magnetischer Taktstreifen (38) zugeordnet ist.
  8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Kodierungsstreifen (40, 42) konzentrisch angeordnet sind.
  9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Kodierungssegmente (26, 28, 30) in Umfangsrichtung des Reifens (24) hintereinander angeordnet sind.
  10. System nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät (16) mit mindestens einem aktiven Magnetfeldsensor ausgebildet ist.
  11. System nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät (16) mindestens zwei in Umfangsrichtung des Reifens hintereinander angeordnete Magnetfeldsensoren umfaßt.
  12. System nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät mindestens zwei radial gegeneinander versetzte Magnetfeldsensoren umfaßt.
  13. System nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Magnetfeldsensor nach dem Hall-Prinzip oder vorzugsweise nach dem XMR-Prinzip arbeitet.
  14. System nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Steuergerät Parametersätze zu verschiedenen Reifentypen abgelegt sind.
  15. System nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einlesen der magnetischen Kodierung mittels des Lesegeräts bei jeder Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs erfolgt.
  16. System nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einlesen der magnetischen Kodierung bei jedem Anfahren des Kraftfahrzeuges erfolgt.
  17. System nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet durch ein Handgerät zum Auslesen der magnetischen Kodierung.
  18. Reifen eines Kraftfahrzeugs, umfassend zumindest bereichsweise ein magnetisiertes Material, dadurch gekennzeichnet, daß das magnetisierte Material eine magnetisierte Kodierung (17; 22; 26, 28, 30; 36; 40, 42) darstellt, die reifentypspezifisch ausgelegt ist.
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