DE10240995B3 - Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs - Google Patents
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Abstract
Eine Befestigungsvorrichtung (11) zum Verschließen eines Durchbruchs in einem Bauteil mit einem plattenförmigen Material umfasst ein Grundelement (12) und Halteelemente. Das Grundelement (12) umfasst einen Befestigungsabschnitt (15) und einen Winkelabschnitt (16). In einem vorbestimmten Abstand (A) sind mehrere Aufnahmemittel (17.1 bis 17.8 und 18.1, 18.2) zum Anschluss von mehreren Halteelementen (13.1 bis 13.6, 14) vorgesehen. Jedem Aufnahmemittel (17.1 bis 17.8 und 18.1, 18.2) ist zumindest eine Öffnung zur Befestigung des Grundelements (12) an einer Leibung des Durchbruchs zugeordnet.
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs in einem Bauteil mit einem plattenförmigen Material, insbesondere zum brandsicheren Verschliessen eines Durchbruchs mit einer Brandschutzplatte. Die Befestigungsvorrichtung umfasst ein Grundelement und zumindest ein Halteelement, wobei das Grundelement zumindest einen Befestigungsabschnitt umfasst, und wobei an dem Befestigungsabschnitt in einem vorbestimmten Abstand mehrere Aufnahmemittel zum Anschluss von mehreren Halteelementen vorgesehen sind. Das Halteelement umfasst einen ersten Schenkel und zumindest einen zweiten Schenkel, wobei zumindest an einem der Schenkel ein Eingreifmittel angeordnet ist.
- Zur Durchführung von Leitungssträngen sind beispielsweise in Wänden Durchbrüche vorgesehen, die beispielsweise mit einem plattenförmigen Material verschlossen werden. Damit sich in einem Brandfall ein Feuer nicht durch diese Mauerdurchbrüche in dem Gebäude ausbreiten kann, werden diese mit geeigneten Materialien brandsicher verschlossen. Beispielsweise werden weiche, komprimierbare Platten aus Mineralwolle auf die Abmessungen der Öffnung zugeschnitten und in den Durchbruch eingeklemmt. Steife, wenig verformbare Platten werden direkt auf die Wand geschraubt. Aus ästhetischen Gründen und/oder zur Gewährleistung der sicheren Brandabschottung sind in den meisten Fällen beidseitig des Durchbruchs Platten angeordnet. Dazu muss der Durchbruch von beiden Seiten zugänglich sein.
- Nachteilig an der bekannten Lösung ist, dass viele Öffnungen nur einseitig oder nur mit zusätzlichem Aufwand beidseitig zugänglich sind. Dies bedingt einen erheblichen Zeit- und Kostenfaktor, insbesondere wenn die Öffnungen für Nachinstallationen geöffnet und wieder geschlossen werden müssen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und sichere Montagemöglichkeit für plattenförmiges Material in Durchbrüchen zu schaffen, das die Montage von einer Seite des zu verschliessenden Durchbruchs erlaubt. Des Weiteren soll bei Änderungen die Demontage und die erneute Montage der Platten ohne Werkzeug möglich sein.
- Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Gemäss der Erfindung umfasst eine Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs in einem Bauteil mit einem plattenförmigen Material, insbesondere zum brandsicheren Verschliessen eines Durchbruchs mit einer Brandschutzplatte, ein Grundelement und zumindest ein Halteelement. Das Grundelement umfasst zumindest einen Befestigungsabschnitt, wobei an dem Befestigungsabschnitt in einem vorbestimmten Abstand mehrere Aufnahmemittel zum Anschluss von mehreren Halteelementen vorgesehen sind. Das Halteelement umfasst einen ersten Schenkel und zumindest einen zweiten Schenkel, wobei zumindest an einem der Schenkel ein Eingreifmittel angeordnet ist. Das Grundelement ist flächig ausgebildet und jedem Aufnahmemittel ist zumindest eine Öffnung zur Befestigung des Grundelements an einer Leibung des Durchbruchs zugeordnet.
- Mit der flächigen Ausgestaltung des Grundelements weist die Befestigungsvorrichtung eine geringe Bauhöhe auf. Eine von der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung fixierte Platte schliesst den zu verschliessenden Durchbruch im Wesentlichen vollständig ab, was insbesondere bei einem brandsicheren Verschluss eines Durchbruchs von massgebender Bedeutung ist. Das Grundelement ist entsprechend der Mauerstärke des Durchbruchs ablängbar, da jedem Aufnahmemittel eine Befestigungsbohrung zugeordnet ist. Die Befestigung des Grundelements an den Leibungen des Durchbruchs bleibt gewährleistet. Durch Positionierung der Halteelemente an einem der Aufnahmemittel des Grundelements wird die Einbautiefe des plattenförmigen Materials im Durchbruch bestimmt. Bei einer Demontage der im Durchbruch angeordneten Platte, verbleibt das Grundelement der Befestigungsvorrichtung an der Leibung befestigt und bei der nachfolgenden Montage der Platte dient dieses Grundelement dem Anschluss für die Halteelemente, die diese Platte fixieren.
- Zwei Grundelemente der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung werden, vorzugsweise waagrecht ausgerichtet, an den seitlichen Leibungen des Durchbruchs montiert. Anschliessend wird an den, in Einbaurichtung gesehen, hinteren Aufnahmemitteln jeweils ein Halteelement angeordnet, das als Anlage für die hintere, einzubauende Platte dient. Es werden bei diesem Schritt die Aufnahmemittel für die Anordnung der Halteelemente gewählt, die der gewünschten Einbautiefe der entsprechenden Platte am nächsten kommen. Die hintere Platte wird auf die Abmessungen des Durchbruchs zugeschnitten und in den Durchbruch eingesetzt. In die Aufnahmemittel, die der eingesetzten Platte benachbart sind, werden an allen Grundelementen Halteelemente angeordnet, womit die hintere Platte fixiert ist. Anschliessend wird an den Grundelementen jeweils ein Halteelement angeordnet, das als Anlage für die vordere, einzubauende Platte dient. Die vordere Platte wird auf die Abmessungen des Durchbruchs zugeschnitten und in den Durchbruch eingesetzt. In die Aufnahmemittel, die an die eingesetzte Platte folgen, werden an alle Grundelemente jeweils ein Halteelement angeordnet, womit die vordere Platte fixiert ist. Entspricht die Länge des Grundelements der Wandstärke, kann am, in Einbaurichtung gesehen, hintersten Aufnahmemittel bereits werkseitig ein Halteelement fest angeordnet werden, das als Anlage für die hintere Platte dient.
- Mit der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung ist eine Montage von einer Seite des Durchbruchs möglich. Durch den vordefinierten Abstand der Aufnahmemittel am Grundelement ist der Abstand der Platten untereinander vorgegeben und ein aufwändiges, zeitraubendes Messen entfällt. Ein nachträgliches Öffnen und Schliessen einer erstellten Abschottung ohne Werkzeug ist jederzeit möglich.
- Vorzugsweise sind jedem Aufnahmemittel zumindest zwei Öffnungen zur Befestigung des Grundelements zugeordnet. Bevorzugt sind die Öffnung zur Befestigung des Grundelements auf einer Achse angeordnet, die quer zur Längserstreckung des Grundelements durch das entsprechende Aufnahmemittel verläuft. Weiter sind diese Öffnungen vorzugsweise im gleichen Abstand zum Aufnahmemittel beabstandet. Die Aufnahmemittel sind bevorzugt derart ausgestaltet, dass das Eingreifmittel der Halteelemente von beiden Seiten quer zur Längserstreckung des Grundelements in die Aufnahmemittel einführbar sind. Mit dieser Ausgestaltung des Grundelements weist dieses eine symmetrische Ausgestaltung bezüglich der Längsachse des Grundelements auf. Das Grundelement kann links- sowie rechtsseitig an den seitlichen Leibungen des Durchbruchs angeordnet werden.
- Bevorzugt entspricht der Abstand der Aufnahmemittel zumindest der Länge des, das Eingreifmittel tragenden Schenkels des Halteelements. Mit dieser Ausgestaltung können mehrere Halteelemente nebeneinander, an jedem Aufnahmemittel des Grundelements vorgesehen werden. Beispielsweise ermöglicht diese Ausführungsform die Anordnung von mehr als zwei Platten in einem Durchbruch, wobei diese Platten z. B. unterschiedliche Materialeigenschaften aufweisen können. Beispielsweise werden Platten aus einem intumeszierenden Material und Platten aus einem schwer brennbaren Material sowie Platten, die ästhetischen Anforderungen genügen, in einem Durchbruch vorgesehen.
- Vorteilhafterweise umfasst das Aufnahmemittel eine Öse und das Eingreifmittel umfasst zumindest einen, in die Öse einführbaren Haken. Die Haken sind vorzugsweise von beiden Seiten, quer zur Längserstreckung des Grundelements in die Ösen einführbar. Die Ösen können durch eine Materialverformung an dem Grundelement ausgebildet werden. Beispielsweise werden parallel zur Längsachse des Grundelements zwei Einschnitte erstellt und der dazwischenliegende Abschnitt aus der Ebene des Grundelements herausgedrückt. In einer Variante dazu können die Ösen als separate Teile ausgebildet sein, die an dem Grundelement z. B. mittels Schweissen oder Löten im gewünschten Abstand befestigt werden. Da die Halteteile senkrecht zur Montagerichtung der Platten befestigt werden, ist ein unbeabsichtigtes Lösen dieser Verbindung durch Druck senkrecht auf die Platten ausgeschlossen.
- Vorzugsweise umfasst das Grundelement zumindest einen Winkelabschnitt, der im Wesentlichen rechtwinklig quer zur Längserstreckung des Grundelements an einem der Enden des Befestigungsabschnitts des Grundelements angeordnet ist. Der Winkelabschnitt weist zumindest ein Aufnahmemittel zum Anschluss von zumindest einem Halteelement auf. Der Winkelabschnitt dient als Anschlag des Grundelements an der Begrenzungswand des Durchbruchs. Bei der Montage des Grundelements wird dieses mittels des Winkelabschnitts ausgerichtet, ohne dass das Grundelement eingemessen werden muss. Beispielsweise unabhängig von einer links- oder rechtsseitigen Montage des Grundelements sind die Aufnahmemittel am Grundelement bei allen montierten Grundelementen gleich positioniert. In einer Variante dazu können vorzugsweise in einem vordefinierten Abstand, mehrere Sollbiegestellen an dem Grundelement vorgesehen werden, die eine benutzerspezifizierte Anpassung des Grundelements erlaubt. Solche Sollbiegestellen werden vorzugsweise mittig zwischen zwei Aufnahmemitteln angeordnet. Gleichzeitig können diese Sollbiegestellen zusätzlich als Sollbruchstellen ausgebildet sein, so dass beispielsweise ohne ein spezielles Werkzeug die Grundelemente ablängbar sind.
- Bevorzugt ist der zweite Schenkel des Halteelements im Wesentlichen senkrecht zum ersten Schenkel des Halteelements ausgerichtet. Das Halteelement ist im Wesentlichen winkelförmig, wobei das Halteelement ungleichschenklig ausgebildet sein kann. Einer dieser Schenkel weist bei dieser Ausführungsform das Eingreifmittel zur Befestigung des Halteelements an dem Grundelement auf. Der andere Schenkel dient der Fixierung der, in dem Durchbruch eingesetzten Platte.
- Nach einer weiteren erfindungsgemässen Ausführung des Halteelements liegen der zweite Schenkel und der erste Schenkel des Halteelements in einer Ebene. Auch bei dieser Ausführungsform weist einer dieser Schenkel das Eingreifmittel zur Befestigung des Halteelements an dem Grundelement auf. Dieses Halteelement wird beispielsweise an dem Winkelabschnitt des Grundelements angeordnet, so dass die, in Einbaurichtung gesehene, vordere Platte nach deren Fixierung bündig in der Ebene der Bauteiloberfläche ist. Des Weiteren kann dieses Halteelement bauseitig umgebogen werden, um besondere Anforderungen und Bedürfnisse beispielsweise des Anwenders zu erfüllen. Zu diesem Zweck sind beispielsweise Sollbiegestellen an dem Halteelement vorgesehen.
- Bevorzugt weist zumindest einer der Schenkel des Halteelements eine im Wesentlichen rechteckige Öffnung auf, wobei zumindest zwei, sich gegenüberliegend angeordnete Laschen als, in die Aufnahmemittel des Grundelements eingreifende, Eingreifmittel ausgebildet sind. Das Halteelement ist vorzugsweise bezüglich seiner Längsachse symmetrisch ausgebildet, so dass das Halteelement links- sowie rechtsseitig an einem Grundelement angeordnet werden kann. Die Laschen weisen bevorzugt örtliche Verformungen auf, womit eine Klemmverbindung des, in das Aufnahmemittel, z. B. in die Öse eingeführten Laschen mit den Ösen gegeben ist.
- Vorzugsweise ist mittels zueinander benachbarte, an dem Grundelement angeordnete Halteelemente eine Aufnahme für ein plattenförmiges Material geschaffen. Der vordefinierte Abstand der Aufnahmemittel ist derart gewählt, dass der Zwischenraum zwischen zwei, an dem Grundelement angeordneten Halteelementen etwa der Plattenstärke der zu fixierenden Platte entspricht. Damit über die gesamte Einbautiefe des Durchbruchs entlang des Grundelements eine Platte fixiert werden kann, beträgt der Abstand der Aufnahmemittel untereinander bevorzugt der Summe aus der Plattendicke plus der Blechstärke des Halteelements.
- Vorteilhafterweise sind die Teile der Befestigungsvorrichtung als Blech-Stanz-/Biegeteile ausgebildet. Die Materialstärke des Grundelements ist vorzugsweise derart gewählt, dass ein, mit einem Winkelabschnitt versehenes Grundelement eine genügende Stabilität aufweist, damit eine wandseitige Befestigung für eine sichere Montage der Befestigungsvorrichtung ausreicht. Damit kann die erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtung auch in engen Durchbrüchen angeordnet werden, in denen eine leibungsseitige Befestigung nicht oder nur erschwert möglich ist. Das Grundelement kann beispielsweise als Endlosband gefertigt werden, dass vor der Montage auf die gewünschte Länge abgelängt wird. Das Grundelement weist beispielsweise Sollbiege-, beziehungsweise Sollbruchstellen auf.
- Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Merkmalskombinationen der Erfindung.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 Eine Ansicht auf ein Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Grundelements; -
2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtung; -
3 eine Ansicht auf ein erstes Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Halteelements; -
4 einen Schnitt durch das in der3 gezeigte, erfindungsgemässe Halteelement entlang der Schnittlinie IV-IV; -
5 eine Ansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Halteelements; und -
6 eine perspektivische Ansicht einer Durchbruchs-Abschottung mit mehreren erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtungen. - Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
- Wege zur Ausführung der Erfindung
-
1 zeigt eine Ansicht auf ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Grundelements. Das Grundelement1 ist aus einem Blech gefertigt und weist eine Länge L auf, die beispielsweise der Länge einer üblichen Wandstärke (z. B. 200 mm, 250 mm, 300 mm usw.) entspricht. In einem vordefinierten, gleichmässigen Raster im Abstand A von etwa 25 mm sind die Ösen2 auf halber Breite B/2 des Grundelements1 entlang der Längsachse3 angeordnet. Im Abstand C zur Längsachse3 ist jeweils eine Bohrung4.1 bzw.4.2 zur Befestigung des Grundelements1 vorgesehen. Das Grundelement1 ist symmetrisch zur Längsachse3 ausgebildet, so dass das Grundelement1 links- sowie rechtsseitig an einem Durchbruch montiert werden kann. Beispielsweise wird mittels Befestigungsschrauben das Grundelement1 an einer der Leibungen des zu verschliessenden Durchbruchs befestigt. Anstelle von Befestigungsschrauben kann das Grundelement z. B. mittels eines geeigneten Klebers an der Leibung des Durchbruchs befestigt werden. Bei dieser Art der Befestigung kann auf die Anordnung der Bohrungen, z. B.4.1 und4.2 verzichtet werden. - Eine Draufsicht auf eine erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtung ist in
2 dargestellt. Die Befestigungsvorrichtung11 umfasst ein Grundelement12 und mehrere Halteelemente13.1 bis13.6 und14 . Das Grundelement12 weist einen Befestigungsabschnitt15 und einen Winkelabschnitt16 auf, der in einem Winkel α von 90° zu dem Befestigungsabschnitt15 abgewinkelt ist. Die Länge des Befestigungsabschnitts15 beträgt in diesem Ausführungsbeispiel 200 mm, womit das Grundelement bevorzugt bei Durchbrüchen in Wänden mit einer Wandstärke von 200 mm Anwendung findet. Das Grundelement12 kann auch bei Durchbrüchen in Wänden mit einer grösseren Wandstärke verwendet werden, wobei jedoch die Einbautiefe der zu fixierenden Platte auf die Länge des Befestigungsabschnitts15 des Grundelements12 beschränkt ist. - Das Grundelement
12 weist an dem Befestigungsabschnitt15 , wie auch an dem Winkelabschnitt16 , Ösen17.1 bis17.8 , bzw.18.1 und18.2 als Aufnahmemittel für die Halteelemente13.1 bis13.6 und14 auf, sowie (hier nicht dargestellte) Befestigungsöffnungen auf, wobei die Ösen17.1 bis17.8 , bzw.18.1 und18.2 sowie die Befestigungsöffnungen im Wesentlichen analog wie die Ösen und Bohrungen des Grundelements1 (siehe1 ) angeordnet sind. Der Abstand A der Ösen17.1 bis17.8 entspricht vorzugsweise dem Abstand A der Ösen2 des Grundelements1 , wodurch die beiden Grundelemente1 und12 austauschbar sind und entsprechend den vorhandenen Randbedingungen an ein und demselben Durchbruch Anwendung finden können. Die beiden Ösen18.1 und18.2 sind ebenfalls bevorzugt mit dem Abstand A beabstandet, wobei deren Abstand und die vorhandenen Überstände die Länge des Winkelabschnitts16 bestimmen. - Der Abstand zwischen zwei Halteelementen, z. B. der Abstand E zwischen den Halteelementen
13.3 und13.4 , entspricht vorzugsweise etwa der Dicke. der Platte, die mit der Befestigungsvorrichtung11 in dem Durchbruch fixiert werden soll. -
3 stellt eine Ansicht auf ein erstes Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Halteelements dar. Das winkelförmige Halteelement13 weist einen ersten Schenkel21 zur Befestigung des Halteelements13 an einem Grundelement1 bzw.12 und einen zweiten Schenkel22 zur Fixierung der zu fixierenden Platte auf. Die Länge D des ersten Schenkels21 ist etwas kleiner als die Länge des Abstands A der Ösen an den Grundelementen1 bzw. 12 ausgebildet, so dass an zwei benachbarten Ösen jeweils ein Halteelement13 vorgesehen werden kann. Im ersten Schenkel21 ist die N-förmige Ausnehmung23 angeordnet, so dass zwei Laschen24.1 und24.2 in eine ansonsten rechteckige Öffnung hineinragen. Die Laschen24.1 und24.2 bilden sogenannte Haken, die in die Ösen an dem Grundelement1 bzw. 12 einführbar sind. Die H-förmige Ausnehmung23 ist symmetrisch bezogen auf die Längsachse25 des Halteelements13 ausgebildet, so dass das Halteelement13 links- sowie rechtsseitig an einem Grundelement1 bzw.12 angeordnet werden kann. - In
4 ist ein Schnitt durch das in der3 gezeigte, erfindungsgemässe Halteelement entlang der Schnittlinie IV-IV gezeigt. Wie anhand der3 und4 ersichtlich ist, ist das Halteelement13 ungleichschenklig ausgebildet. Zur Sicherung der Verbindung zwischen den Laschen des Halteelements13 und den Ösen des Grundelements sind an den Laschen24.1 und24.2 örtliche Vertiefungen26.1 bzw.26.2 ausgeformt, womit nach der Anordnung des Halteelements13 an dem Grundelement1 bzw.12 eine Klemmverbindung zwischen diesen beiden Elementen geschaffen wird. - Eine Ansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Halteelements zeigt
5 . Das Halteelement14 ist flächig ausgebildet und wird bevorzugt an dem Winkelabschnitt16 des Grundelements12 als Abschlusselement angeordnet. Bezogen auf das Grundelement12 kann mit der Anordnung eines Halteelements13.6 an der Öse17.8 sowie mit der Anordnung des Halteelements14 an der Öse18.1 die, in Einbaurichtung gesehene, vordere Platte bündig mit der Wandoberfläche ausgerichtet werden. Das Halteelement14 weist eine H-förmige Ausnehmung31 mit Laschen32.1 und32.2 auf, die analog der H-förmigen Ausnehmung23 und den Laschen24.1 bzw.24.2 des Halteelements13 ausgebildet sind. -
6 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Durchbruchs-Abschottung mit mehreren erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtungen. Anhand dieser Figur wird der Montagevorgang zur Erstellung einer Abschottung des Durchbruchs41 mit den erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtungen11 und mit Brandschutzplatten42.1 und42.2 beschrieben. An den seitlichen Leibungen43.1 und43.2 sind jeweils zwei erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtungen44.1 bis44.4 angeordnet. Nachfolgend wird stellvertretend für alle Befestigungsvorrichtungen44.1 bis44.4 zur Beschreibung des Folgenden im Wesentlichen auf die Befestigungsvorrichtung44.1 Bezug genommen. Für die bessere Verständlichkeit der nachfolgenden Ausführungen sind die, in den Durchbruch41 eingesetzten Brandschutzplatten42.1 und42.2 nicht auf die ganze Höhe des Durchbruchs41 gezeichnet, was die gesamte Darstellung der Befestigungsvorrichtung44.1 erlaubt. - Der Winkelabschnitt
46 des Grundelements45 dient als Positionierungshilfe und, nach einer vorzugsweise waagrechten Ausrichtung des Grundelements45 , wird dieses mittels Befestigungsschrauben an der Leibung43.1 befestigt. Die Befestigungsschrauben werden zur Befestigung des Grundelements45 beispielsweise durch die Bohrungen,47.1 ,47.2 ,48.1 und 48.2 hindurchgeführt. Ist infolge der Längsabmessung F des Durchbruchs41 eine leibungs seitige Befestigung des Grundelements45 nur erschwert oder überhaupt nicht möglich, wird das Grundelement45 beispielsweise mittels Befestigungsschrauben durch die Bohrungen49.1 bis49.4 hindurch an der Wandoberfläche befestigt. - Anschliessend wird in diesem Ausführungsbeispiel an der hintersten Öse
51.1 von jedem Grundelement jeweils ein winkelförmiges Halteelement50.1 angeordnet, das als Anlage für die hintere, einzubauende Brandschutzplatte42.1 dient. Es werden bei diesem Schritt die Ösen für die Anordnung des Halteelements50.1 gewählt, die der gewünschten Einbautiefe der entsprechenden Brandschutzplatte42.1 am nächsten kommen. Die hintere Brandschutzplatte42.1 wird auf die Abmessungen des Durchbruchs41 zugeschnitten und in den Durchbruch41 eingesetzt. In die, der zuvor beschriebenen Öse51.1 , benachbarte Öse51.2 wird jeweils ein weiteres winkelförmiges Halteelement50.2 angeordnet, womit die hintere Brandschutzplatte42.1 fixiert ist. - Anschliessend wird an den Grundelementen, z. B. 45, jeweils ein weiteres winkelförmiges Halteelement
50.3 an der vordersten Öse51.8 des Befestigungsabschnitts von jedem Grundelement angeordnet, wobei das Halteelement50.3 als Anlage für die vordere, einzubauende Brandschutzplatte42.2 dient. Die vordere Brandschutzplatte42.2 wird auf die Abmessungen des Durchbruchs41 zugeschnitten und in den Durchbruch41 eingesetzt. In die Öse52.1 an dem Winkelelement46 von jedem Grundelement wird jeweils ein flächiges Halteelement53 angeordnet, womit die vordere Brandschutzplatte42.2 ebenfalls fixiert ist. Der Durchbruch41 ist bündig verschlossen. - Zusammenfassend ist festzustellen, dass, eine einfache und sichere Montagemöglichkeit für plattenförmiges Material in Durchbrüchen zu schaffen, das die Montage von einer Seite des zu verschliessenden Durchbruchs erlaubt. Änderungen an den mit der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung erstellten Abschottungen können ohne Werkzeug vorgenommen werden.
Claims (10)
- Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs in einem Bauteil mit einem plattenförmigen Material, insbesondere zum brandsicheren Verschliessen eines Durchbruchs (
41 ) mit einer Brandschutzplatte (42.1 ,42.2 ), wobei die Befestigungsvorrichtung (11 ;44.1 bis44.4 ) ein Grundelement (1 ;12 ;45 ) und zumindest ein Halteelement (13 ,13.1 bis13.6 ,14 ;31 ;50.1 ,50.2 ,50.3 ,53 ) umfasst, wobei das Grundelement (1 ;12 ;45 ) zumindest einen Befestigungsabschnitt (15 ) umfasst, wobei an dem Befestigungsabschnitt (15 ) in einem vorbestimmten Abstand (A) mehrere Aufnahmemittel (2 ;17.1 bis17.8 ,18.1 ,18.2 ;51.1 bis51.8 ) zum Anschluss von mehreren Halteelementen (13 ,13.1 bis13.6 ,14 ;31 ;50.1 ,50.2 ,50.3 ,53 ) vorgesehen sind, und wobei das Halteelement (13 ,13.1 bis13.6 ,14 ;31 ;50.1 ,50.2 ,50.3 ,53 ) einen ersten Schenkel (21 ) und zumindest einen zweiten Schenkel (22 ) umfasst, wobei zumindest an einem der Schenkel (21 ) ein Eingreifmittel (24.1 ,24.2 ;32.1 ,32.2 ) angeordnet ist, wobei das Grundelement (1 ;12 ;45 ) flächig ausgebildet ist und jedem Aufnahmemittel (2 ;17.1 bis17.8 ,18.1 ,18.2 ;51.1 bis51.8 ) zumindest eine Öffnung (4.1 ,4.2 ;47.1 ,47.2 ,48.1 ,48.2 ,49.1 bis49.4 ) zur Befestigung des Grundelements (1 ;12 ;45 ) an einer Leibung (43.1 ,43.2 ) des Durchbruchs (41 ) zugeordnet ist. - Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Aufnahmemittel (
2 ;17.1 bis17.8 ,18.1 ,18.2 ;51.1 bis51.8 ) zumindest zwei Öffnungen (4.1 ,4.2 ;47.1 ,47.2 ,48.1 ,48.2 ,49.1 bis49.4 ) zur Befestigung des Grundelements (1 ;12 ;45 ) zugeordnet sind. - Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (A) der Aufnahmemittel (
2 ;17.1 bis17.8 ,18.1 ,18.2 ;51.1 bis51.8 ) zumindest der Länge (D) des, das Eingreifmittel (24.1 ,24.2 ;32.1 ,32.2 ) tragenden Schenkels (21 ) des Halteelements (13 ,13.1 bis13.6 ;31 ;50.1 ,50.2 ,50.3 ) entspricht. - Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmemittel eine Öse (
2 ;17.1 bis17.8 ,18.1 ,18.2 ;51.1 bis51.8 ) umfasst und das Eingreifmittel zumindest einen, in die Öse (2 ;17.1 bis17.8 ,18.1 ,18.2 ;51.1 bis51.8 ) einführbaren Haken (24.1 ,24.2 ;32.1 ,32.2 ) umfasst. - Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (
12 ;45 ) zumindest einen Winkelabschnitt (16 ;46 ) umfasst, der im Wesentlichen rechtwinklig quer zur Längserstreckung des Grundelements (12 ;45 ) an einem der Enden des Befestigungsabschnitts (15 ) des Grundelements (12 ;45 ) angeordnet ist, und dass der Winkelabschnitt (16 ;46 ) zumindest ein Aufnahmemittel (18.1 ,18.2 ;52.1 ) zum Anschluss von zumindest einem Halteelement (14 ;53 ) aufweist. - Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (
22 ) des Halteelements (13 ;13.1 bis13.6 ;50.1 bis50.3 ) im Wesentlichen senkrecht zum ersten Schenkel (21 ) des Halteelements (13 ;13.1 bis13.6 ;50.1 bis50.3 ) ausgerichtet ist. - Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel und der erste Schenkel des Halteelements (
14 ;53 ) in einer Ebene liegen. - Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Schenkel (
21 ) des Halteelements (13 ;13.1 bis13.6 ;14 ;50.1 bis50.3 ;53 ) eine im Wesentlichen rechteckige Öffnung (23 ;31 ) aufweist, wobei zumindest zwei, sich gegenüberliegend angeordnete Laschen (24.1 ,24.2 ;32.1 ,32.2 ) als, in die Aufnahmemittel (2 ;17.1 bis17.8 ,18.1 ,18.2 ;51.1 bis51.8 ) des Grundelements (1 ;12 ;45 ) eingreifende, Eingreifmittel ausgebildet sind. - Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass über zwei zueinander benachbarte, an dem Grundelement (
1 ;12 ;45 ) angeordnete Halteelemente (13.1 ,13.2 ;13.2 ,13.3 ;13.3 ,13.4 ;13.4 ,13.5 ;13.6 ,14 ;50.1 ,50.2 ;50.3 ,53 ) eine Aufnahme für ein plattenförmiges Material (42.1 ,42.2 ) geschaffen ist. - Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Teile der Befestigungsvorrichtung als Blech-Stanz-/Biegeteile ausgebildet sind.
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