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DE10240995B3 - Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs Download PDF

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DE10240995B3
DE10240995B3 DE2002140995 DE10240995A DE10240995B3 DE 10240995 B3 DE10240995 B3 DE 10240995B3 DE 2002140995 DE2002140995 DE 2002140995 DE 10240995 A DE10240995 A DE 10240995A DE 10240995 B3 DE10240995 B3 DE 10240995B3
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Germany
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fastening device
basic element
fastening
holding
holding element
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DE2002140995
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English (en)
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Manfred Klein
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Hilti AG
Original Assignee
Hilti AG
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F19/00Other details of constructional parts for finishing work on buildings
    • E04F19/08Built-in cupboards; Masks of niches; Covers of holes enabling access to installations
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T292/00Closure fasteners
    • Y10T292/08Bolts
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Eine Befestigungsvorrichtung (11) zum Verschließen eines Durchbruchs in einem Bauteil mit einem plattenförmigen Material umfasst ein Grundelement (12) und Halteelemente. Das Grundelement (12) umfasst einen Befestigungsabschnitt (15) und einen Winkelabschnitt (16). In einem vorbestimmten Abstand (A) sind mehrere Aufnahmemittel (17.1 bis 17.8 und 18.1, 18.2) zum Anschluss von mehreren Halteelementen (13.1 bis 13.6, 14) vorgesehen. Jedem Aufnahmemittel (17.1 bis 17.8 und 18.1, 18.2) ist zumindest eine Öffnung zur Befestigung des Grundelements (12) an einer Leibung des Durchbruchs zugeordnet.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs in einem Bauteil mit einem plattenförmigen Material, insbesondere zum brandsicheren Verschliessen eines Durchbruchs mit einer Brandschutzplatte. Die Befestigungsvorrichtung umfasst ein Grundelement und zumindest ein Halteelement, wobei das Grundelement zumindest einen Befestigungsabschnitt umfasst, und wobei an dem Befestigungsabschnitt in einem vorbestimmten Abstand mehrere Aufnahmemittel zum Anschluss von mehreren Halteelementen vorgesehen sind. Das Halteelement umfasst einen ersten Schenkel und zumindest einen zweiten Schenkel, wobei zumindest an einem der Schenkel ein Eingreifmittel angeordnet ist.
  • Zur Durchführung von Leitungssträngen sind beispielsweise in Wänden Durchbrüche vorgesehen, die beispielsweise mit einem plattenförmigen Material verschlossen werden. Damit sich in einem Brandfall ein Feuer nicht durch diese Mauerdurchbrüche in dem Gebäude ausbreiten kann, werden diese mit geeigneten Materialien brandsicher verschlossen. Beispielsweise werden weiche, komprimierbare Platten aus Mineralwolle auf die Abmessungen der Öffnung zugeschnitten und in den Durchbruch eingeklemmt. Steife, wenig verformbare Platten werden direkt auf die Wand geschraubt. Aus ästhetischen Gründen und/oder zur Gewährleistung der sicheren Brandabschottung sind in den meisten Fällen beidseitig des Durchbruchs Platten angeordnet. Dazu muss der Durchbruch von beiden Seiten zugänglich sein.
  • Nachteilig an der bekannten Lösung ist, dass viele Öffnungen nur einseitig oder nur mit zusätzlichem Aufwand beidseitig zugänglich sind. Dies bedingt einen erheblichen Zeit- und Kostenfaktor, insbesondere wenn die Öffnungen für Nachinstallationen geöffnet und wieder geschlossen werden müssen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache und sichere Montagemöglichkeit für plattenförmiges Material in Durchbrüchen zu schaffen, das die Montage von einer Seite des zu verschliessenden Durchbruchs erlaubt. Des Weiteren soll bei Änderungen die Demontage und die erneute Montage der Platten ohne Werkzeug möglich sein.
  • Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Gemäss der Erfindung umfasst eine Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs in einem Bauteil mit einem plattenförmigen Material, insbesondere zum brandsicheren Verschliessen eines Durchbruchs mit einer Brandschutzplatte, ein Grundelement und zumindest ein Halteelement. Das Grundelement umfasst zumindest einen Befestigungsabschnitt, wobei an dem Befestigungsabschnitt in einem vorbestimmten Abstand mehrere Aufnahmemittel zum Anschluss von mehreren Halteelementen vorgesehen sind. Das Halteelement umfasst einen ersten Schenkel und zumindest einen zweiten Schenkel, wobei zumindest an einem der Schenkel ein Eingreifmittel angeordnet ist. Das Grundelement ist flächig ausgebildet und jedem Aufnahmemittel ist zumindest eine Öffnung zur Befestigung des Grundelements an einer Leibung des Durchbruchs zugeordnet.
  • Mit der flächigen Ausgestaltung des Grundelements weist die Befestigungsvorrichtung eine geringe Bauhöhe auf. Eine von der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung fixierte Platte schliesst den zu verschliessenden Durchbruch im Wesentlichen vollständig ab, was insbesondere bei einem brandsicheren Verschluss eines Durchbruchs von massgebender Bedeutung ist. Das Grundelement ist entsprechend der Mauerstärke des Durchbruchs ablängbar, da jedem Aufnahmemittel eine Befestigungsbohrung zugeordnet ist. Die Befestigung des Grundelements an den Leibungen des Durchbruchs bleibt gewährleistet. Durch Positionierung der Halteelemente an einem der Aufnahmemittel des Grundelements wird die Einbautiefe des plattenförmigen Materials im Durchbruch bestimmt. Bei einer Demontage der im Durchbruch angeordneten Platte, verbleibt das Grundelement der Befestigungsvorrichtung an der Leibung befestigt und bei der nachfolgenden Montage der Platte dient dieses Grundelement dem Anschluss für die Halteelemente, die diese Platte fixieren.
  • Zwei Grundelemente der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung werden, vorzugsweise waagrecht ausgerichtet, an den seitlichen Leibungen des Durchbruchs montiert. Anschliessend wird an den, in Einbaurichtung gesehen, hinteren Aufnahmemitteln jeweils ein Halteelement angeordnet, das als Anlage für die hintere, einzubauende Platte dient. Es werden bei diesem Schritt die Aufnahmemittel für die Anordnung der Halteelemente gewählt, die der gewünschten Einbautiefe der entsprechenden Platte am nächsten kommen. Die hintere Platte wird auf die Abmessungen des Durchbruchs zugeschnitten und in den Durchbruch eingesetzt. In die Aufnahmemittel, die der eingesetzten Platte benachbart sind, werden an allen Grundelementen Halteelemente angeordnet, womit die hintere Platte fixiert ist. Anschliessend wird an den Grundelementen jeweils ein Halteelement angeordnet, das als Anlage für die vordere, einzubauende Platte dient. Die vordere Platte wird auf die Abmessungen des Durchbruchs zugeschnitten und in den Durchbruch eingesetzt. In die Aufnahmemittel, die an die eingesetzte Platte folgen, werden an alle Grundelemente jeweils ein Halteelement angeordnet, womit die vordere Platte fixiert ist. Entspricht die Länge des Grundelements der Wandstärke, kann am, in Einbaurichtung gesehen, hintersten Aufnahmemittel bereits werkseitig ein Halteelement fest angeordnet werden, das als Anlage für die hintere Platte dient.
  • Mit der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung ist eine Montage von einer Seite des Durchbruchs möglich. Durch den vordefinierten Abstand der Aufnahmemittel am Grundelement ist der Abstand der Platten untereinander vorgegeben und ein aufwändiges, zeitraubendes Messen entfällt. Ein nachträgliches Öffnen und Schliessen einer erstellten Abschottung ohne Werkzeug ist jederzeit möglich.
  • Vorzugsweise sind jedem Aufnahmemittel zumindest zwei Öffnungen zur Befestigung des Grundelements zugeordnet. Bevorzugt sind die Öffnung zur Befestigung des Grundelements auf einer Achse angeordnet, die quer zur Längserstreckung des Grundelements durch das entsprechende Aufnahmemittel verläuft. Weiter sind diese Öffnungen vorzugsweise im gleichen Abstand zum Aufnahmemittel beabstandet. Die Aufnahmemittel sind bevorzugt derart ausgestaltet, dass das Eingreifmittel der Halteelemente von beiden Seiten quer zur Längserstreckung des Grundelements in die Aufnahmemittel einführbar sind. Mit dieser Ausgestaltung des Grundelements weist dieses eine symmetrische Ausgestaltung bezüglich der Längsachse des Grundelements auf. Das Grundelement kann links- sowie rechtsseitig an den seitlichen Leibungen des Durchbruchs angeordnet werden.
  • Bevorzugt entspricht der Abstand der Aufnahmemittel zumindest der Länge des, das Eingreifmittel tragenden Schenkels des Halteelements. Mit dieser Ausgestaltung können mehrere Halteelemente nebeneinander, an jedem Aufnahmemittel des Grundelements vorgesehen werden. Beispielsweise ermöglicht diese Ausführungsform die Anordnung von mehr als zwei Platten in einem Durchbruch, wobei diese Platten z. B. unterschiedliche Materialeigenschaften aufweisen können. Beispielsweise werden Platten aus einem intumeszierenden Material und Platten aus einem schwer brennbaren Material sowie Platten, die ästhetischen Anforderungen genügen, in einem Durchbruch vorgesehen.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Aufnahmemittel eine Öse und das Eingreifmittel umfasst zumindest einen, in die Öse einführbaren Haken. Die Haken sind vorzugsweise von beiden Seiten, quer zur Längserstreckung des Grundelements in die Ösen einführbar. Die Ösen können durch eine Materialverformung an dem Grundelement ausgebildet werden. Beispielsweise werden parallel zur Längsachse des Grundelements zwei Einschnitte erstellt und der dazwischenliegende Abschnitt aus der Ebene des Grundelements herausgedrückt. In einer Variante dazu können die Ösen als separate Teile ausgebildet sein, die an dem Grundelement z. B. mittels Schweissen oder Löten im gewünschten Abstand befestigt werden. Da die Halteteile senkrecht zur Montagerichtung der Platten befestigt werden, ist ein unbeabsichtigtes Lösen dieser Verbindung durch Druck senkrecht auf die Platten ausgeschlossen.
  • Vorzugsweise umfasst das Grundelement zumindest einen Winkelabschnitt, der im Wesentlichen rechtwinklig quer zur Längserstreckung des Grundelements an einem der Enden des Befestigungsabschnitts des Grundelements angeordnet ist. Der Winkelabschnitt weist zumindest ein Aufnahmemittel zum Anschluss von zumindest einem Halteelement auf. Der Winkelabschnitt dient als Anschlag des Grundelements an der Begrenzungswand des Durchbruchs. Bei der Montage des Grundelements wird dieses mittels des Winkelabschnitts ausgerichtet, ohne dass das Grundelement eingemessen werden muss. Beispielsweise unabhängig von einer links- oder rechtsseitigen Montage des Grundelements sind die Aufnahmemittel am Grundelement bei allen montierten Grundelementen gleich positioniert. In einer Variante dazu können vorzugsweise in einem vordefinierten Abstand, mehrere Sollbiegestellen an dem Grundelement vorgesehen werden, die eine benutzerspezifizierte Anpassung des Grundelements erlaubt. Solche Sollbiegestellen werden vorzugsweise mittig zwischen zwei Aufnahmemitteln angeordnet. Gleichzeitig können diese Sollbiegestellen zusätzlich als Sollbruchstellen ausgebildet sein, so dass beispielsweise ohne ein spezielles Werkzeug die Grundelemente ablängbar sind.
  • Bevorzugt ist der zweite Schenkel des Halteelements im Wesentlichen senkrecht zum ersten Schenkel des Halteelements ausgerichtet. Das Halteelement ist im Wesentlichen winkelförmig, wobei das Halteelement ungleichschenklig ausgebildet sein kann. Einer dieser Schenkel weist bei dieser Ausführungsform das Eingreifmittel zur Befestigung des Halteelements an dem Grundelement auf. Der andere Schenkel dient der Fixierung der, in dem Durchbruch eingesetzten Platte.
  • Nach einer weiteren erfindungsgemässen Ausführung des Halteelements liegen der zweite Schenkel und der erste Schenkel des Halteelements in einer Ebene. Auch bei dieser Ausführungsform weist einer dieser Schenkel das Eingreifmittel zur Befestigung des Halteelements an dem Grundelement auf. Dieses Halteelement wird beispielsweise an dem Winkelabschnitt des Grundelements angeordnet, so dass die, in Einbaurichtung gesehene, vordere Platte nach deren Fixierung bündig in der Ebene der Bauteiloberfläche ist. Des Weiteren kann dieses Halteelement bauseitig umgebogen werden, um besondere Anforderungen und Bedürfnisse beispielsweise des Anwenders zu erfüllen. Zu diesem Zweck sind beispielsweise Sollbiegestellen an dem Halteelement vorgesehen.
  • Bevorzugt weist zumindest einer der Schenkel des Halteelements eine im Wesentlichen rechteckige Öffnung auf, wobei zumindest zwei, sich gegenüberliegend angeordnete Laschen als, in die Aufnahmemittel des Grundelements eingreifende, Eingreifmittel ausgebildet sind. Das Halteelement ist vorzugsweise bezüglich seiner Längsachse symmetrisch ausgebildet, so dass das Halteelement links- sowie rechtsseitig an einem Grundelement angeordnet werden kann. Die Laschen weisen bevorzugt örtliche Verformungen auf, womit eine Klemmverbindung des, in das Aufnahmemittel, z. B. in die Öse eingeführten Laschen mit den Ösen gegeben ist.
  • Vorzugsweise ist mittels zueinander benachbarte, an dem Grundelement angeordnete Halteelemente eine Aufnahme für ein plattenförmiges Material geschaffen. Der vordefinierte Abstand der Aufnahmemittel ist derart gewählt, dass der Zwischenraum zwischen zwei, an dem Grundelement angeordneten Halteelementen etwa der Plattenstärke der zu fixierenden Platte entspricht. Damit über die gesamte Einbautiefe des Durchbruchs entlang des Grundelements eine Platte fixiert werden kann, beträgt der Abstand der Aufnahmemittel untereinander bevorzugt der Summe aus der Plattendicke plus der Blechstärke des Halteelements.
  • Vorteilhafterweise sind die Teile der Befestigungsvorrichtung als Blech-Stanz-/Biegeteile ausgebildet. Die Materialstärke des Grundelements ist vorzugsweise derart gewählt, dass ein, mit einem Winkelabschnitt versehenes Grundelement eine genügende Stabilität aufweist, damit eine wandseitige Befestigung für eine sichere Montage der Befestigungsvorrichtung ausreicht. Damit kann die erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtung auch in engen Durchbrüchen angeordnet werden, in denen eine leibungsseitige Befestigung nicht oder nur erschwert möglich ist. Das Grundelement kann beispielsweise als Endlosband gefertigt werden, dass vor der Montage auf die gewünschte Länge abgelängt wird. Das Grundelement weist beispielsweise Sollbiege-, beziehungsweise Sollbruchstellen auf.
  • Aus der nachfolgenden Detailbeschreibung und der Gesamtheit der Patentansprüche ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Merkmalskombinationen der Erfindung.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 Eine Ansicht auf ein Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Grundelements;
  • 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtung;
  • 3 eine Ansicht auf ein erstes Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Halteelements;
  • 4 einen Schnitt durch das in der 3 gezeigte, erfindungsgemässe Halteelement entlang der Schnittlinie IV-IV;
  • 5 eine Ansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Halteelements; und
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer Durchbruchs-Abschottung mit mehreren erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtungen.
  • Grundsätzlich sind in den Figuren gleiche Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • 1 zeigt eine Ansicht auf ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemässen Grundelements. Das Grundelement 1 ist aus einem Blech gefertigt und weist eine Länge L auf, die beispielsweise der Länge einer üblichen Wandstärke (z. B. 200 mm, 250 mm, 300 mm usw.) entspricht. In einem vordefinierten, gleichmässigen Raster im Abstand A von etwa 25 mm sind die Ösen 2 auf halber Breite B/2 des Grundelements 1 entlang der Längsachse 3 angeordnet. Im Abstand C zur Längsachse 3 ist jeweils eine Bohrung 4.1 bzw. 4.2 zur Befestigung des Grundelements 1 vorgesehen. Das Grundelement 1 ist symmetrisch zur Längsachse 3 ausgebildet, so dass das Grundelement 1 links- sowie rechtsseitig an einem Durchbruch montiert werden kann. Beispielsweise wird mittels Befestigungsschrauben das Grundelement 1 an einer der Leibungen des zu verschliessenden Durchbruchs befestigt. Anstelle von Befestigungsschrauben kann das Grundelement z. B. mittels eines geeigneten Klebers an der Leibung des Durchbruchs befestigt werden. Bei dieser Art der Befestigung kann auf die Anordnung der Bohrungen, z. B. 4.1 und 4.2 verzichtet werden.
  • Eine Draufsicht auf eine erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtung ist in 2 dargestellt. Die Befestigungsvorrichtung 11 umfasst ein Grundelement 12 und mehrere Halteelemente 13.1 bis 13.6 und 14. Das Grundelement 12 weist einen Befestigungsabschnitt 15 und einen Winkelabschnitt 16 auf, der in einem Winkel α von 90° zu dem Befestigungsabschnitt 15 abgewinkelt ist. Die Länge des Befestigungsabschnitts 15 beträgt in diesem Ausführungsbeispiel 200 mm, womit das Grundelement bevorzugt bei Durchbrüchen in Wänden mit einer Wandstärke von 200 mm Anwendung findet. Das Grundelement 12 kann auch bei Durchbrüchen in Wänden mit einer grösseren Wandstärke verwendet werden, wobei jedoch die Einbautiefe der zu fixierenden Platte auf die Länge des Befestigungsabschnitts 15 des Grundelements 12 beschränkt ist.
  • Das Grundelement 12 weist an dem Befestigungsabschnitt 15, wie auch an dem Winkelabschnitt 16, Ösen 17.1 bis 17.8, bzw. 18.1 und 18.2 als Aufnahmemittel für die Halteelemente 13.1 bis 13.6 und 14 auf, sowie (hier nicht dargestellte) Befestigungsöffnungen auf, wobei die Ösen 17.1 bis 17.8, bzw. 18.1 und 18.2 sowie die Befestigungsöffnungen im Wesentlichen analog wie die Ösen und Bohrungen des Grundelements 1 (siehe 1) angeordnet sind. Der Abstand A der Ösen 17.1 bis 17.8 entspricht vorzugsweise dem Abstand A der Ösen 2 des Grundelements 1, wodurch die beiden Grundelemente 1 und 12 austauschbar sind und entsprechend den vorhandenen Randbedingungen an ein und demselben Durchbruch Anwendung finden können. Die beiden Ösen 18.1 und 18.2 sind ebenfalls bevorzugt mit dem Abstand A beabstandet, wobei deren Abstand und die vorhandenen Überstände die Länge des Winkelabschnitts 16 bestimmen.
  • Der Abstand zwischen zwei Halteelementen, z. B. der Abstand E zwischen den Halteelementen 13.3 und 13.4, entspricht vorzugsweise etwa der Dicke. der Platte, die mit der Befestigungsvorrichtung 11 in dem Durchbruch fixiert werden soll.
  • 3 stellt eine Ansicht auf ein erstes Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Halteelements dar. Das winkelförmige Halteelement 13 weist einen ersten Schenkel 21 zur Befestigung des Halteelements 13 an einem Grundelement 1 bzw. 12 und einen zweiten Schenkel 22 zur Fixierung der zu fixierenden Platte auf. Die Länge D des ersten Schenkels 21 ist etwas kleiner als die Länge des Abstands A der Ösen an den Grundelementen 1 bzw. 12 ausgebildet, so dass an zwei benachbarten Ösen jeweils ein Halteelement 13 vorgesehen werden kann. Im ersten Schenkel 21 ist die N-förmige Ausnehmung 23 angeordnet, so dass zwei Laschen 24.1 und 24.2 in eine ansonsten rechteckige Öffnung hineinragen. Die Laschen 24.1 und 24.2 bilden sogenannte Haken, die in die Ösen an dem Grundelement 1 bzw. 12 einführbar sind. Die H-förmige Ausnehmung 23 ist symmetrisch bezogen auf die Längsachse 25 des Halteelements 13 ausgebildet, so dass das Halteelement 13 links- sowie rechtsseitig an einem Grundelement 1 bzw. 12 angeordnet werden kann.
  • In 4 ist ein Schnitt durch das in der 3 gezeigte, erfindungsgemässe Halteelement entlang der Schnittlinie IV-IV gezeigt. Wie anhand der 3 und 4 ersichtlich ist, ist das Halteelement 13 ungleichschenklig ausgebildet. Zur Sicherung der Verbindung zwischen den Laschen des Halteelements 13 und den Ösen des Grundelements sind an den Laschen 24.1 und 24.2 örtliche Vertiefungen 26.1 bzw. 26.2 ausgeformt, womit nach der Anordnung des Halteelements 13 an dem Grundelement 1 bzw. 12 eine Klemmverbindung zwischen diesen beiden Elementen geschaffen wird.
  • Eine Ansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiels des erfindungsgemässen Halteelements zeigt 5. Das Halteelement 14 ist flächig ausgebildet und wird bevorzugt an dem Winkelabschnitt 16 des Grundelements 12 als Abschlusselement angeordnet. Bezogen auf das Grundelement 12 kann mit der Anordnung eines Halteelements 13.6 an der Öse 17.8 sowie mit der Anordnung des Halteelements 14 an der Öse 18.1 die, in Einbaurichtung gesehene, vordere Platte bündig mit der Wandoberfläche ausgerichtet werden. Das Halteelement 14 weist eine H-förmige Ausnehmung 31 mit Laschen 32.1 und 32.2 auf, die analog der H-förmigen Ausnehmung 23 und den Laschen 24.1 bzw. 24.2 des Halteelements 13 ausgebildet sind.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Durchbruchs-Abschottung mit mehreren erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtungen. Anhand dieser Figur wird der Montagevorgang zur Erstellung einer Abschottung des Durchbruchs 41 mit den erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtungen 11 und mit Brandschutzplatten 42.1 und 42.2 beschrieben. An den seitlichen Leibungen 43.1 und 43.2 sind jeweils zwei erfindungsgemässe Befestigungsvorrichtungen 44.1 bis 44.4 angeordnet. Nachfolgend wird stellvertretend für alle Befestigungsvorrichtungen 44.1 bis 44.4 zur Beschreibung des Folgenden im Wesentlichen auf die Befestigungsvorrichtung 44.1 Bezug genommen. Für die bessere Verständlichkeit der nachfolgenden Ausführungen sind die, in den Durchbruch 41 eingesetzten Brandschutzplatten 42.1 und 42.2 nicht auf die ganze Höhe des Durchbruchs 41 gezeichnet, was die gesamte Darstellung der Befestigungsvorrichtung 44.1 erlaubt.
  • Der Winkelabschnitt 46 des Grundelements 45 dient als Positionierungshilfe und, nach einer vorzugsweise waagrechten Ausrichtung des Grundelements 45, wird dieses mittels Befestigungsschrauben an der Leibung 43.1 befestigt. Die Befestigungsschrauben werden zur Befestigung des Grundelements 45 beispielsweise durch die Bohrungen, 47.1, 47.2, 48.1 und 48.2 hindurchgeführt. Ist infolge der Längsabmessung F des Durchbruchs 41 eine leibungs seitige Befestigung des Grundelements 45 nur erschwert oder überhaupt nicht möglich, wird das Grundelement 45 beispielsweise mittels Befestigungsschrauben durch die Bohrungen 49.1 bis 49.4 hindurch an der Wandoberfläche befestigt.
  • Anschliessend wird in diesem Ausführungsbeispiel an der hintersten Öse 51.1 von jedem Grundelement jeweils ein winkelförmiges Halteelement 50.1 angeordnet, das als Anlage für die hintere, einzubauende Brandschutzplatte 42.1 dient. Es werden bei diesem Schritt die Ösen für die Anordnung des Halteelements 50.1 gewählt, die der gewünschten Einbautiefe der entsprechenden Brandschutzplatte 42.1 am nächsten kommen. Die hintere Brandschutzplatte 42.1 wird auf die Abmessungen des Durchbruchs 41 zugeschnitten und in den Durchbruch 41 eingesetzt. In die, der zuvor beschriebenen Öse 51.1, benachbarte Öse 51.2 wird jeweils ein weiteres winkelförmiges Halteelement 50.2 angeordnet, womit die hintere Brandschutzplatte 42.1 fixiert ist.
  • Anschliessend wird an den Grundelementen, z. B. 45, jeweils ein weiteres winkelförmiges Halteelement 50.3 an der vordersten Öse 51.8 des Befestigungsabschnitts von jedem Grundelement angeordnet, wobei das Halteelement 50.3 als Anlage für die vordere, einzubauende Brandschutzplatte 42.2 dient. Die vordere Brandschutzplatte 42.2 wird auf die Abmessungen des Durchbruchs 41 zugeschnitten und in den Durchbruch 41 eingesetzt. In die Öse 52.1 an dem Winkelelement 46 von jedem Grundelement wird jeweils ein flächiges Halteelement 53 angeordnet, womit die vordere Brandschutzplatte 42.2 ebenfalls fixiert ist. Der Durchbruch 41 ist bündig verschlossen.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, dass, eine einfache und sichere Montagemöglichkeit für plattenförmiges Material in Durchbrüchen zu schaffen, das die Montage von einer Seite des zu verschliessenden Durchbruchs erlaubt. Änderungen an den mit der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung erstellten Abschottungen können ohne Werkzeug vorgenommen werden.

Claims (10)

  1. Befestigungsvorrichtung zum Verschliessen eines Durchbruchs in einem Bauteil mit einem plattenförmigen Material, insbesondere zum brandsicheren Verschliessen eines Durchbruchs (41) mit einer Brandschutzplatte (42.1, 42.2), wobei die Befestigungsvorrichtung (11; 44.1 bis 44.4) ein Grundelement (1; 12; 45) und zumindest ein Halteelement (13, 13.1 bis 13.6, 14; 31; 50.1, 50.2, 50.3, 53) umfasst, wobei das Grundelement (1; 12; 45) zumindest einen Befestigungsabschnitt (15) umfasst, wobei an dem Befestigungsabschnitt (15) in einem vorbestimmten Abstand (A) mehrere Aufnahmemittel (2; 17.1 bis 17.8, 18.1, 18.2; 51.1 bis 51.8) zum Anschluss von mehreren Halteelementen (13, 13.1 bis 13.6, 14; 31; 50.1, 50.2, 50.3, 53) vorgesehen sind, und wobei das Halteelement (13, 13.1 bis 13.6, 14; 31; 50.1, 50.2, 50.3, 53) einen ersten Schenkel (21) und zumindest einen zweiten Schenkel (22) umfasst, wobei zumindest an einem der Schenkel (21) ein Eingreifmittel (24.1, 24.2; 32.1, 32.2) angeordnet ist, wobei das Grundelement (1; 12; 45) flächig ausgebildet ist und jedem Aufnahmemittel (2; 17.1 bis 17.8, 18.1, 18.2; 51.1 bis 51.8) zumindest eine Öffnung (4.1, 4.2; 47.1, 47.2, 48.1, 48.2, 49.1 bis 49.4) zur Befestigung des Grundelements (1; 12; 45) an einer Leibung (43.1, 43.2) des Durchbruchs (41) zugeordnet ist.
  2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Aufnahmemittel (2; 17.1 bis 17.8, 18.1, 18.2; 51.1 bis 51.8) zumindest zwei Öffnungen (4.1, 4.2; 47.1, 47.2, 48.1, 48.2, 49.1 bis 49.4) zur Befestigung des Grundelements (1; 12; 45) zugeordnet sind.
  3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (A) der Aufnahmemittel (2; 17.1 bis 17.8, 18.1, 18.2; 51.1 bis 51.8) zumindest der Länge (D) des, das Eingreifmittel (24.1, 24.2; 32.1, 32.2) tragenden Schenkels (21) des Halteelements (13, 13.1 bis 13.6; 31; 50.1, 50.2, 50.3) entspricht.
  4. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmemittel eine Öse (2; 17.1 bis 17.8, 18.1, 18.2; 51.1 bis 51.8) umfasst und das Eingreifmittel zumindest einen, in die Öse (2; 17.1 bis 17.8, 18.1, 18.2; 51.1 bis 51.8) einführbaren Haken (24.1, 24.2; 32.1, 32.2) umfasst.
  5. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundelement (12; 45) zumindest einen Winkelabschnitt (16; 46) umfasst, der im Wesentlichen rechtwinklig quer zur Längserstreckung des Grundelements (12; 45) an einem der Enden des Befestigungsabschnitts (15) des Grundelements (12; 45) angeordnet ist, und dass der Winkelabschnitt (16; 46) zumindest ein Aufnahmemittel (18.1, 18.2; 52.1) zum Anschluss von zumindest einem Halteelement (14; 53) aufweist.
  6. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel (22) des Halteelements (13; 13.1 bis 13.6; 50.1 bis 50.3) im Wesentlichen senkrecht zum ersten Schenkel (21) des Halteelements (13; 13.1 bis 13.6; 50.1 bis 50.3) ausgerichtet ist.
  7. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Schenkel und der erste Schenkel des Halteelements (14; 53) in einer Ebene liegen.
  8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Schenkel (21) des Halteelements (13; 13.1 bis 13.6; 14; 50.1 bis 50.3; 53) eine im Wesentlichen rechteckige Öffnung (23; 31) aufweist, wobei zumindest zwei, sich gegenüberliegend angeordnete Laschen (24.1, 24.2; 32.1, 32.2) als, in die Aufnahmemittel (2; 17.1 bis 17.8, 18.1, 18.2; 51.1 bis 51.8) des Grundelements (1; 12; 45) eingreifende, Eingreifmittel ausgebildet sind.
  9. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass über zwei zueinander benachbarte, an dem Grundelement (1; 12; 45) angeordnete Halteelemente (13.1, 13.2; 13.2,13.3; 13.3, 13.4; 13.4, 13.5; 13.6, 14; 50.1, 50.2; 50.3, 53) eine Aufnahme für ein plattenförmiges Material (42.1, 42.2) geschaffen ist.
  10. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Teile der Befestigungsvorrichtung als Blech-Stanz-/Biegeteile ausgebildet sind.
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