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DE10240543B3 - Tauchpumpe - Google Patents

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DE10240543B3 DE2002140543 DE10240543A DE10240543B3 DE 10240543 B3 DE10240543 B3 DE 10240543B3 DE 2002140543 DE2002140543 DE 2002140543 DE 10240543 A DE10240543 A DE 10240543A DE 10240543 B3 DE10240543 B3 DE 10240543B3
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filter
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Dieter Hoffmeier
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OASE GMBH, 48477 HOERSTEL, DE
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Oase Pumpen Wuebker Soehne GmbH and Co Maschinenfabrik
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Abstract

Eine Bachlaufpumpe mit einem Gehäuse, das eine Oberschale mit Filterschlitzen in einer Außenfläche aufweist, mit einem Wasserabgang-Anschluss, mit einer Pumpeinrichtung zum Ansaugen von Wasser und zur Abführung des angesaugten Wassers durch den Wasserabgang-Anschluss und mit einer Steuereinrichtung zur Steuerung der Pumpeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberschale eine Reinigungseinrichtung für die Filterschlitze angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tauchpumpe mit einem Gehäuse, das eine Oberschale mit Filterschlitzen in einer Außenfläche aufweist, mit einem Wasserabgang-Anschluss, mit einer Pumpeinrichtung zum Ansaugen von Wasser und zur Abführung des angesaugten Wassers durch den Wasserabgang-Anschluss und mit einer Steuereinrichtung zur Steuerung der Pumpeinrichtung.
  • Eine solche Tauchpumpe ist aus DE 100 43 668 A1 bekannt. Eine solche Tauchpumpe hat ein Gehäuse, dessen Oberseite als Filter ausgebildet ist, um die Pumpe dauerhaft von Materialablagerungen aus dem angesaugten Wasser frei zu halten.
  • Eine aus DE 100 43 668 A1 bekannte Tauchpumpe hat den Nachteil, dass sich die Filterschlitze mit der Zeit durch die Materialablagerungen zusetzen und damit die Filterleistung und Filterwirkung herabsetzen.
  • Aus der DE 427 766 C und aus der DE 12 72 725 B sind Reinigungseinrichtungen für Pumpenfilter bekannt, die am Saugkorb einer Saugleitung angeordnet sind. Mit solchen Reinigungseinrichtungen können allerdings nicht die Filterschlitze auf der Oberschale des Filtergehäuses gereinigt werden.
  • Der Nachteil bekannter Tauchpumpen besteht also darin, dass die Filteröffnungen in der Oberfläche des Gehäuses in relativ kurzer Zeit zugesetzt sind und nur manuell gereinigt werden können. Dazu muss die Tauchpumpe von ihrem Standort genommen und mit der Hand von dem auf ihr abgelagerten und angehafteten Material befreit werden. Dies ist nicht nur zeitaufwendig sondern auch lästig und mit Unanehmlichkeiten, wie nassen und möglicherweise auch verschmutzten Händen, verbunden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Tauchpumpe der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher der Filter auf der Oberseite des Gehäuses dauerhaft von Materialablagerungen freigehalten werden kann.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass auf der Oberschale als Reinigungseinrichtung für die Filterschlitze ein Spülkanal mit einem Spülanschluß angeordnet ist, wobei der Spülkanal ein durch den Spülanschluß eintretendes Spülfluid zu wenigstens einem Filterschlitz lenkt.
  • Durch die Anordnung einer Reinigungseinrichtung auf der Oberschale, ist eine automatische Reinigung der Filterschlitze entweder kontinuierlich oder in zeitlichen Abständen möglich, ohne dass das Gehäuse der Tauchpumpe von seinem Standort genommen werden muß.
  • Die Reinigungseinrichtung der erfindungsgemäßen Tauchpumpe ist in vorteilhafter Weise mit einem Spülanschluß und einem Spülkanal versehen, wobei der Spülkanal ein durch den Spülanschluß eintretendes Spülfluid zu wenigstens einem Filterschlitz lenkt. Dadurch können die Filterschlitze regelmäßig oder nach Bedarf auch unregelmäßig gespült werden. Als Spülfluid kann entweder gefiltertes Wasser aus dem Pumpbetrieb oder aber ein extern zugeführtes Fluid, wie Wasser, Luft etc., genutzt werden.
  • Eine Ausbildung des Spülkanals als räumlich allseitig umgrenzter Raum mit seitlichen Austrittsöffnungen in Richtung auf die Filterschlitze lässt in vorteilhafter Weise eine zielgerichtete Steuerung des Spülfluids zu und gewährleistet einen in etwa vorbestimmten Spüldruck.
  • Eine Zweiteilung des Spülkanals in einen, den eigentlichen Spülkanal bildenden unteren Teil mit nach oben vorstehenden Seitenwänden und einen, eine Abdeckung bildenden oberen Teil mit nach unten hängenden Seitenwänden, welche die Seitenwände des unteren Teils in Abstand übergreifen und nur stellenweise auf der Außenfläche abgestützt sind, hat mehrere Vorteile, die Abdeckung lösbar auszubilden. Die eigentliche Austrittsöffnung bzw. der eigentliche Spülschlitz wird somit einerseits von der oberen Spülkanalabdeckung und andererseits von der Oberfläche der Filterschale gebildet, so daß beim Spülvorgang die Strömung des Fluids an der Filterschale anliegt und den hier befindlichen Schmutz optimal abspült. Diese Konstruktion erlaubt eine einfache Herstellung der Spülschlitze einschließlich Anschluss und Montage. Dadurch kann gelegentlich, z. B am Saisonende, auch einmal eine gründliche manuelle Innenreinigung des Spülkanals und der Austrittsöffnungen erfolgen.
  • Eine gruppenweise Trennung der Filterschlitze durch Rippen hat den Vorteil, dass Blätter und andere größere Materialteile zumindest nicht ganzflächig und unmittelbar auf den Filterschlitzen anhaften sondern auf den Rippen aufliegen. Dadurch kann das Spülfluid besser unter die Materialteile gelangen und diese von der Außenfläche abheben und fortspülen.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche 5 bis 9.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Tauchpumpe gemäß vorliegender Erfindung;
  • 2 eine schematische Teilansicht eines Spülkanals mit Abdeckung der Tauchpumpe aus 1, im Schnitt quer zur Längsachse des Gehäuses;
  • 3 eine schematische, hervorgehobene Teilansicht von Filterschlitzen der Tauchpumpe aus 1 mit Austrittsöffnungen für ein Spülfluid.
  • In 1 ist eine Tauchpumpe 1 schematisch dargestellt. Die Tauchpumpe 1 weist ein Gehäuse 3 auf, das in der vorliegenden Ausführungsform aus einer Oberschale 3.1 und einer Unterschale 3.2 zusammengesetzt ist. Die Unterschale 3.2 ist geschlossen ausgebildet, so dass das Gehäuse 3 auch im „Modder" aufgestellt werden kann. Die Oberschale 3.2 weist auf ihrer Außenfläche 3.3 eine Vielzahl von Filteröffnungen bzw. Filterschlitzen 5 auf. Die Filterschlitze 5 haben in der vorliegenden Ausführungsform eine Filteröffnung von ca. 4 mm, können aber in anderen Ausführungsformen andere Größen aufweisen. In der vorliegenden Ausführungsform sind die Filterschlitze 5 in Gruppen zusammengefasst, die durch Rippen 7 voneinander getrennt sind. Vorzugsweise sind die Filterschlitze in 2er Reihen und quer zu einer Gehäuse-Längsachse L angeordnet und bildet jede 2er Reihe eine vorgenannte Gruppe von Filterschlitzen 5. Die Anzahl der Gruppen von Filterschlitzen 5 ist abhängig von der Länge der Längsachse L bzw. der Länge des Gehäuses 3.
  • An einer erste Stirnseite 3.4 des Gehäuses 3 ist ein Wasserabgang-Anschluss 9 für eine Abführung des angesaugten Wassers in z. B. einen Schlauch, der an einer Bachlaufquelle mündet. An der ersten Stirnseite 3.4 ist auch ein Kabelanschluss 11 für eine Steuereinrichtung (nicht dargestellt) ausgebildet. Die Steuereinrichtung ist in dem Gehäuse 3 angeordnet und steuert eine ebenfalls in dem Gehäuse 3 angeordnete Pumpeinrichtung (nicht dargestellt) elektrisch/elektronisch. Bei der Pumpeinrichtung und der Steuereinrichtung handelt es sich um allgemein bekannte Steuerungen und allgemein bekannte Pumpeinrichtungen, wie sie von Fachleuten auf dem Gebiet der Teichpumpen auch in anderen, bekannten Teichpumpen eingesetzt werden, so dass diese hier nicht weiter beschrieben werden.
  • Die Tauchpumpe 1 ist auch mit einer Reinigungseinrichtung 13 für die Filterschlitze 5 versehen. An der ersten Stirnseite 3.4 ist ein Spülanschluss 13.1 ausgebildet. In der vorliegenden Ausführungsform ist der Spülanschluss 13.1 als Anschluss für eine externe Spülwasserzuführung ausgebildet, über den bedarfsweise Spülwasser zugeleitet werden kann. In anderen Ausführungsformen kann der Spülanschluss 13.1 aber auch wegfallen und durch Armaturen ersetzt werden, wie einen Umsteuerhahn, Überdruckventil oder dergleichen, so dass die Spülwasserzuführung mit dem Pumpendruck erfolgen kann. Der Begriff „Spülanschluss", wie er hier verwendet wird, soll für die Spülwasserzuführung sowohl unter Fremddruck als auch unter Pumpendruck geeignet sein und beide Möglichkeiten umfassen.
  • Der Spülanschluss 13.1 mündet stirnseitig in einem Spülkanal 13.2. In 2 ist ein Teilschnitt quer zur Längsachse L durch den Spülkanal 13.2 schematisch dargestellt. Der Betrachter schaut vom Spülanschluss 13.1 quasi in den Spülkanal 13.2 hinein. Dieser erstreckt sich parallel zur Längsachse L und symmetrisch zu dieser und teilt somit die Oberschale 3.1 in Längsrichtung in zwei einander symmetrische Hälften. In anderen Ausführungsformen kann die Anordnung des Spülanschlusses 13.1 und des Spülkanals 13.2 auch in anderer Weise erfolgen. Insbesondere ist die parallele und symmetrische Anordnung zur Längsachse L nicht erforderlich. So könnte die Anordnung auch in einer entsprechenden Beziehung zu einer Querachse des Gehäuses 3 erfolgen. Auch eine symmetrische Anordnung wäre nicht unbedingt erforderlich. Auch asymmetrische Anordnungen sind vorstellbar.
  • Der Spülkanal 13.2 ist in der Außenfläche 3.3 der Oberschale 3.1 U-förmig ausgebildet und wird seitlich durch zwei im wesentlichen parallele erste Seitenwände 13.3 begrenzt. Die ersten Seitenwände 13.3 stehen über die Außenfläche 3.3 nach außen vor. Die obere offene Seite des Spülkanals 13.2 ist durch eine Abdeckung 15 abgedeckt. Die Abdeckung 15 weist ein Abdeckteil 15.1 und zwei im wesentlichen parallele, hängende zweite Seitenwände 15.2 auf. Das Abdeckteil 15.1 ist breiter als der durch die ersten Seitenwände 13.3 begrenzte Außenquerschnitt des Spülkanals 13.2 und der Abstand der zweiten Seitenwände 15.2 voneinander ist größer als der Abstand der ersten Seitenwände 13.3 des Spülkanals 13.2. Zudem ist die über die Außenfläche 3.3 überstehende Höhe der ersten Seitenwände 13.3 geringer als die Höhe der hängenden zweiten Seitenwände 15.2. Die zweiten Seitenwände 15.2 sind stellenweise auf der Außenfläche 3.3 abgestützt, derart, dass an den nicht abgestützten Stellen Austrittsöffnungen 15.3 für ein Spülfluid gebildet sind. Die Abdeckung 15 übergreift mit ihrem Abdeckteil 15.1 und mit ihren zweiten Seitenwänden 15.2 die ersten Seitenwände 13.3 derart, dass ein seitlicher Strömungsweg aus dem Spülkanal 13.2, zwischen Abdeckteil 15.1 und erster Seitenwand 13.3, zwischen erster Seitenwand 13.3 und zweiter Seitenwand 15.2 und durch die Austrittsöffnung 15.3 hindurch auf eine Gruppe von Filterschlitzen 5 gerichtet ist.
  • Jede Austrittsöffnung 15.3 ist einer Gruppe von Filterschlitzen 5 zugeordnet. In der vorliegenden Ausführungsform sind jeder Gruppe von Filterschlitzen 5 zwei Austrittsöffnungen 15.3 zugeordnet, derart, dass jede Austrittsöffnung 15.3 auf eine Reihe von Filterschlitzen 5 gerichtet ist.
  • In 3 ist eine schematische, hervorgehobene Teilansicht, in welcher die gruppenweise Anordnung der Filterschlitze 5 in zwei Reihen zwischen jeweils zwei Rippen 7 dargestellt ist. In der 3 ist die Abdeckung 15 als stirnseitige Begrenzung der Filterschlitzreihen dargestellt. In er zweiten Seitenwand 15.2 sind die Austrittsöffnungen 15.3 zuerkennen.
  • Die Tauchpumpe 1 ist auf ihrer zweiten Stirnseite 3.5 auch als Standfläche ausgebildet, so dass das Gehäuse 3 sowohl vertikal als auch horizontal aufgestellt werden kann.

Claims (9)

  1. Tauchpumpe mit einem Gehäuse, das eine Oberschale mit Filterschlitzen in einer Außenfläche aufweist, mit einem Wasserabgang-Anschluss, mit einer Pumpeinrichtung zum Ansaugen von Wasser und zur Abführung des angesaugten Wassers durch den Wasserabgang-Anschluss und mit einer Steuereinrichtung zur Steuerung der Pumpeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberschale (3.1) als Reinigungseinrichtung (15 ) für die Filterschlitze (5) ein Spülkanal (13.2) mit einem Spülanschluß (13.1) angeordnet ist, wobei der Spülkanal (13.2) ein durch den Spülanschluß (13.1) eintretendes Spülfluid zu wenigstens einem Filterschlitz (5) lenkt.
  2. Tauchpumpe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass der Spülkanal (13.2) räumlich allseitig begrenzt ist und seitliche Austrittsöffnungen (15.3) für das Spülfluid in Richtung der Filterschlitze (5) aufweist.
  3. Tauchpumpe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Spülkanal (13.2) über die Außenfläche (3.3) mit den Filterschlitzen (5) vorstehende erste Seitenwände (13.3) aufweist und eine U-förmige Abdeckung (15) mit zweiten Seitenwänden (15.2) über die ersten Seitenwände (13.3) in Abstand übergreift und stellenweise auf der Außenfläche (3.3) abgestützt ist, derart, dass zwischen den abgestützten Stellen die Austrittsöffnungen (15.3) ausgebildet sind.
  4. Tauchpumpe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterschlitze (5) gruppenweise durch Rippen (7) voneinander getrennt sind.
  5. Tauchpumpe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Austrittsöffnung (15.3) jeweils einer Gruppe von Filterschlitzen (5) zugeordnet ist.
  6. Tauchpumpe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spülkanal (13.2) in der Oberschale (3.1) parallel und symmetrisch zu einer Längsachse (L) des Gehäuses (3) ausgebildet ist.
  7. Tauchpumpe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rippen (7) quer zum Spülkanal (13.2) ausgebildet sind.
  8. Tauchpumpe nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (15) einen über die zweiten Seitenwände (15.2) hinaus gehenden und die Filterschlitze (5) teilweise überragenden Überstand aufweist:
  9. Tauchpumpe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Unterschale (3.2) des Gehäuses geschlossen ausgebildet ist.
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