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Verfahren zur Herstellung einer elektrisch
leitenden Verbindung zwischen einer ersten und einer zweiten vergrabenen
Halbleiterschicht
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung
zwischen einer ersten und einer zweiten vergrabenen Halbleiterschicht
in einem Halbleiterkörper.
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Eine derartige elektrisch leitende
Verbindung ist beispielsweise bei einem sogenannten Source-Down-Transistor
zwischen der Body-Zone und der Source-Zone erforderlich. Bei Source-Down-Transistoren
befindet sich die Source-Zone im Bereich einer Rückseite eines Halbleiterkörpers, an
die sich nach oben hin die Body-Zone und die Driftzone anschließen, wobei
die Drain-Zone des Transistors in der Driftzone im Bereich der Vorderseite
des Halbleiterkörpers
angeordnet ist. Die Prozessschritte für die Herstellung eines solchen
Transistors werden üblicherweise über die
Vorderseite des Halbleiterkörpers
bzw. des Wafers, in dem eine Vielzahl von Halbleiterkörpern bzw.
Chips miteinander verbunden sind, bevor sie vereinzelt werden, durchgeführt. Ein
Wechsel von einer Vorderseitenbearbeitung auf eine Rückseitenbearbeitung
eines solchen Wafers ist sehr zeitaufwendig und damit teuer.
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Eine elektrisch leitende Verbindung
zwischen der im Bereich der Rückseite
des Halbleiterkörpers
angeordneten Source-Zone und der vergrabenen Body-Zone ist auch
bei Source-Down-MOSFET erforderlich, um in hinlänglich bekannter Weise die
Wirkung eines parasitären
Bipolartransistors zu eliminieren, der durch die Abfolge der Source-Zone, der
komplementär
zu der Source-Zone dotierten Body-Zone und der komplementär zu der
Body-Zone dotierten Drift-Zone und Drain-Zone gebildet ist.
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Ziel der vorliegenden Erfindung ist
es daher, ein Verfahren zur Herstellung einer elektrisch leitenden
Verbindung zwischen einer ersten und einer zweiten vergrabenen Halbleiterschicht,
insbesondere zwischen einer Body-Zone und einer Source-Zone eines
Source-Down-Transistors, zur Verfügung zu stellen.
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Dieses Ziel wird durch ein Verfahren
gemäß der Merkmale
des Patentanspruchs 1 und durch ein Verfahren gemäß der Merkmale
des Patentanspruchs 7 erreicht. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Verfahren
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen einer beabstandet
zu einer Vorderseite eines Halbleiterkörpers angeordneten ersten vergrabenen Schicht
eines ersten Leitungstyps und einer sich an die erste Schicht anschließenden zweiten
Schicht eines zweiten Leitungstyps umfasst das Herstellen einer
Aussparung, die sich ausgehend von der Vorderseite bis in die erste
Schicht erstreckt, und das Einbringen von Dotierstoffatomen des
ersten oder zweiten Leitungstyps über die Aussparung in einen Grenzbereich
zwischen der ersten Schicht und der zweiten Schicht, um eine stärker als
die erste Schicht dotierte Verbindungszone in dem Grenzbereich zu erzeugen,
die mit der zweiten Schicht eine Tunneldiode bildet. Die elektrisch
leitende Verbindung zwischen der ersten Schicht und der zweiten
Schicht erfolgt bei dem erfindungsgemäßen Halbleiterbauelement über diese
Tunneldiode, wobei die Verbindungsschicht und die zweite Schicht
zur Bildung einer solchen Tunneldiode geeignet dotiert sind.
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Die Dotierstoffkonzentration in der
Verbindungszone ist vorzugsweise wesentlich größer als die Dotierstoffkonzentration
an Dotierstoffatomen des ersten Leitungstyps in der ersten Schicht.
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Das Einbringen der Dotierstoffatome
in den Grenzbereich zwischen der ersten und der zweiten Schicht
erfolgt beispielsweise mittels eines Implantationsverfahrens, bei
welchem Dotierstoffatome oder Dotierstoffionen über den Boden der Aussparung
in den Grenzbereich zwischen der ersten und zweiten Schicht implantiert
werden. Die Implantationsenergie ist dabei so gewählt, dass
die Dotierstoffatome vom Boden der Aussparung, der oberhalb der
zweiten Schicht liegt, bis in den Grenzbereich zwischen der ersten
Schicht und der zweiten Schicht vordringen. An diesen Implantationsschritt
schließt
sich vorzugsweise ein Aktivierungsschritt an, mit welchem die eingebrachten
Dotierstoffatome in das Kristallgitter des Halbleiterkörpers eingebaut
und damit elektrisch aktiviert werden. Während dieses Aktivierungsschrittes wird
der Halbleiterkörper
beispielsweise für
sehr kurze Zeit mittels eines RTP-Verfahrens (RTP = Rapid Thermal
Processing) innerhalb sehr kurzer Zeit aufgeheizt und innerhalb
sehr kurzer Zeit wieder abgekühlt.
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Eine weitere Möglichkeit zum Einbringen der Dotierstoffatome
in den Grenzbereich zwischen der ersten und zweiten Schicht besteht
darin, den Boden der Aussparung mit einer Dotierstoffatome enthaltenden
Schicht zu belegen und die Dotierstoffatome anschließend mittels
eines Temperaturschrittes indem Halbleitermaterial bis in den Grenzbereich
zwischen der ersten Schicht und der zweiten Schicht einzutreiben.
Zur Herstellung einer p-dotierten Verbindungszone kann als Material
für die
Belegung des Bodens der Aussparung beispielsweise Borsilikatglas
(BSG) oder Borphosphorsilikatglas (BPSG) gewählt werden.
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Ein weiteres Verfahren zur Herstellung
einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen einer beabstandet
zu einer Vorderseite eines Halbleiterkörpers angeordneten ersten vergrabenen
Schicht eines ersten Leitungstyps und einer sich an die erste Schicht
anschließenden
zweiten Schicht eines zweiten Leitungstyps umfasst das Herstellen
einer Aussparung, die sich ausgehend von der Vorderseite durch die
erste Schicht bis in die zweite Schicht erstreckt, und das Herstellen
einer elektrisch leitenden Verbindungsschicht an in der Aussparung
freiliegende Flächen
im Bereich der ersten Schicht und der zweiten Schicht.
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Vorzugsweise wird dabei vor dem Herstellen der
Verbindungsschicht ein in der Aussparung freiliegender Bereich der
ersten Schicht mit Dotierstoffatomen des ersten Leitungstyps stärker dotiert,
um in der ersten Schicht in dem Bereich, in dem später die Verbindungsschicht
aufgebracht wird, eine stärker dotierte
Kontaktzone zu erzeugen.
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Bei einer Ausführungsform dieses Verfahrens
ist vorgesehen, die Aussparung zweistufig zu erzeugen, wobei zunächst ein
erster Aussparungsabschnitt erzeugt wird, der bis in die erste Schicht
reicht und der oberhalb der zweiten Schicht endet, und wobei ausgehend
von einem Boden des ersten Aussparungsabschnittes ein zweiter Aussparungsabschnitt erzeugt
wird, der bis in die zweite Schicht reicht und dessen Seitenwände wenigstens
teilweise durch die elektrisch leitende Verbindungsschicht überdeckt wird.
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Vorzugsweise werden die Seitenwände des ersten
Aussparungsabschnitts mit einer Schutzschicht überdeckt, wobei nach dem Herstellen
des zweiten Aussparungsabschnittes Dotierstoffatome des ersten Leitungstyps
in die erste Schicht eingebracht werden, um eine stärker dotierte
Kontaktzone zu erhalten. Die Schutzschicht im Bereich des ersten Aussparungsabschnittes
verhindert dabei, dass in diesem Bereich des ersten Aussparungsabschnittes ebenfalls
Dotierstoffatome in den Halbleiterkörper eingebracht werden. Die
in dem ersten Aussparungsabschnitt aufgebrachte Schutzschicht umfasst
beispielsweise eine Oxidschicht und eine Nitridschicht.
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Die elektrisch leitende Verbindungsschicht besteht
bei Verwendung von Silizium als Halbleitermaterial für die erste
und zweite Schicht beispielsweise aus einem Silizid, wie z.B. Wolframsilizid
(WoSi) oder Tantalsilizid (TaSi).
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Die erfindungsgemäßen Verfahren eignen sich insbesondere
zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen der
vergrabenen Body-Zone und der Source-Zone eines Source-Down-Transistors,
bei dem sich die Source-Zone im Bereich der Rückseite des Halbleiterkörpers bzw. Wafers
befindet und bei dem sich die Body-Zone nach oben hin an die Source-Zone
anschließt.
Die Herstellung der elektrisch leitenden Verbindung ist bei Anwendung
des erfindungsgemäßen Verfahrens über die
Vorderseite des Halbleiterkörpers
bzw. Wafers möglich,
so dass diese Verfahrensschritte im Zuge der übrigen Prozessschritte zur
Herstellung des Source-Down-Transistors mit Bearbeitung von der Vorderseite
her durchgeführt
werden können.
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Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend in
Ausführungsbeispielen
anhand von Figuren näher erläutert. In
den Figuren zeigt
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1 einen
Halbleiterkörper
mit einer vergrabenen dotierten Halbleiterschicht und einer sich an
die vergrabene Schicht anschließenden
weiteren Halbleiterschicht in Seitenansicht im Querschnitt während verschiedener
Verfahrensschritte zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung
zwischen der vergrabenen Schicht und der weiteren Schicht,
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2 einen
Halbleiterkörper
mit einer vergrabenen dotierten Halbleiterschicht während gegenüber 1 abgewandelter Verfahrensschritte
zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen der
vergrabenen Schicht und einer weiteren Halbleiterschicht,
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3 einen
Source-Down-Transistor in Seitenansicht im Querschnitt mit einer
erfindungsgemäß hergestellten elektrisch
leitenden Verbindung zwischen der Body-Zone und der Source-Zone des Transistors,
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4 einen
Halbleiterkörper
mit einer vergrabenen dotierten Halbleiterschicht und einer sich an
die vergrabene Schicht anschließenden
weiteren Halbleiterschicht und mit einer elektrisch leitenden Verbindungszone
zwischen der vergrabenen Schicht und der weiteren Schicht, die mittels
eines weiteren erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellt wurde,
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5 Halbleiterkörper in
Seitenansicht im Querschnitt während
verschiedener Verfahrensschritte zur Herstellung einer Verbindungszone
gemäß 4,
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6 einen
Source-Down-Transistor in Seitenansicht im Querschnitt mit einer
mittels des weiteren erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellten elektrisch
leitenden Verbindung zwischen der Source-Zone und der vergrabenen
Body-Zone des Transistors.
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In den Figuren bezeichnen, sofern
nicht anders angegeben, gleiche Bezugszeichen gleiche Strukturelemente
mit gleicher Bedeutung.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen einer
vergrabenen Halbleiterschicht 2 eines ersten Leitungstyps
und einer sich an die vergrabene Schicht 2 anschließenden Halbleiterschicht 4 eines
zweiten Leitungstyps wird nachfolgend anhand der 1a bis 1c erläutert.
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1a zeigt
einen Querschnitt durch einen Halbleiterkörper 100, der in dem
Ausführungsbeispiel drei
Halbleiterschichten 2, 4, 5 umfasst,
nämlich
eine vergrabene dotierte Halbleiterschicht 2 eines ersten Leitungstyps,
die in vertikaler Richtung beabstandet zu einer Vorderseite 101 des
Halbleiterkör pers 100 angeordnet
ist. Ausgehend von der Vorderseite 101 schließt sich
an diese vergrabene erste Halbleiterschicht 2 nach unten
eine zweite Halbleiterschicht 4 an, die im Bereich einer
Rückseite
des Halbleiterkörpers 100 freiliegen
kann, die jedoch auch als vergrabene Schicht ausgebildet sein kann,
indem sich nach unten weitere Halbleiterschichten an diese zweite Schicht 4 anschließen, was
in 1a nicht explizit dargestellt
ist. Zwischen der vergrabenen ersten Schicht 2 und der
Vorderseite 101 befindet sich eine weitere Halbleiterschicht 5,
die mit Dotierstoffatomen des ersten Leitungstyps dotiert, mit Dotierstoffatomen
des zweiten Leitungstyps dotiert oder undotiert sein kann.
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Zur Herstellung einer elektrisch
leitenden Verbindung zwischen der ersten Schicht 2 und
der zweiten Schicht 4 wird zunächst eine Aussparung 6 ausgehend
von der Vorderseite 101 in den Halbleiterkörper 100 eingebracht,
die bis in die erste Schicht 2 reicht, wobei die Aussparung 6 in
vertikaler Richtung des Halbleiterkörpers 100 oberhalb
der zweiten Schicht 4 endet. Der Halbleiterkörper 100 mit
dem Graben 6 ist in 1b dargestellt.
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Als nächstes schließen sich
anhand von 1c erläuterte Verfahrensschritte
an, bei denen Dotierstoffatome des ersten oder zweiten Leitungstyps
in einen Grenzbereich zwischen der ersten Schicht 2 und
der zweiten Schicht 4 eingebracht werden, wie dies in 1c dargestellt ist. Das
Einbringen dieser Dotierstoffatome zur Erzeugung der Verbindungszone 3 erfolgt
beispielsweise mittels eines Implantationsverfahrens, indem der
Boden der Aussparung 6 mit Dotierstoffatomen des ersten
oder zweiten Leitungstyps bestrahlt wird, wobei diese Dotierstoffatome
in den Grenzbereich zwischen der ersten Schicht 2 und der
zweiten Schicht 4 vordringen, um die Verbindungszone 3 zu
bilden. Zur Herstellung einer p-dotierten Verbindungszone werden
Akzeptoratome, beispielsweise Bor, mit einer hohen Bestrahlungsdosis,
beispielsweise im Bereich von 5·1015 cm–2 in
den Grenzbereich zwischen der ersten und zwei ten Halbleiterschicht 2, 4 implantiert.
Die Implantationsenergie ist dabei so gewählt, dass die Dotierstoffatome
ausgehend von dem Aussparungsboden 61 bis in den Grenzbereich,
in dem die Verbindungszone 3 gebildet wird, vordringen.
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Um eine Implantation von Dotierstoffatomen in
die Halbleiterschicht 5 zu vermeiden, wird vor der Implantation
vorzugsweise eine Schutzschicht 62, beispielsweise eine
Oxidschicht, an den Seitenwänden
der Aussparung 6 erzeugt.
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An die Implantation der Dotierstoffatome schließt sich
vorzugsweise ein Temperaturschritt, insbesondere ein RTP-Schritt
an, bei dem der Halbleiterkörper
innerhalb sehr kurzer Zeit aufgeheizt und innerhalb sehr kurzer
Zeit wieder abgekühlt
wird, um dadurch die Dotierstoffatome elektrisch zu aktivieren. Für eine solche
Aktivierung ist lediglich ein niedriges Temperaturbudget erforderlich,
sodass hierfür
ein RTP-Schritt ausreichend ist.
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Die mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens
hergestellte elektrisch leitende Verbindung 3 ist als hochdotierte
Halbleiterzone ausgebildet, die einen Tunnelkontakt zwischen der
ersten vergrabenen Halbleiterschicht 2 und der sich an
die vergrabene Schicht 2 anschließenden Halbleiterschicht 4 bildet. Die
zweite Halbleiterschicht 4 weist eine zur Bildung dieses
Tunnelkontaktes ausreichend hohe Dotierung auf. Diese zweite Halbleiterschicht 4 wird
beispielsweise durch ein Halbleitersubstrat gebildet, auf dem die
erste Schicht 4 durch Epitaxie aufgebracht ist. Derartige
Halbleitersubstrate sind üblicherweise hoch
dotiert, so dass bereits eine der Voraussetzungen zur Bildung des
Tunnelkontaktes erfüllt
sind. Die andere Voraussetzung wird durch die Verbindungszone 3 geschaffen,
die höher
als die erste Halbleiterschicht 2 dotiert ist. Die Dotierungskonzentrationen der
Verbindungszone 3 und der zweiten Halbleiterschicht 4 sind
vorzugsweise gleich hoch und betragen vorzugsweise mehr als 1019 cm–3, vorzugsweise zwischen
2·1020 cm–3 und 8·1020 cm–3.
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Derartige Tunnelkontakte bzw. Tunneldioden besitzen
innerhalb eines um den Nullpunkt gelegenen Spannungsbereich bekanntlich
eine Widerstandcharakteristik und eignen sich deshalb zum elektrisch leitenden
Verbinden der ersten Halbleiterschicht 2 und der zweiten
Halbleiterschicht 4.
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Eine Abwandlung des in 1a dargestellten Verfahrens
wird nachfolgend anhand der 2a und 2b erläutert.
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2a zeigt
den Halbleiterkörper 100 nach dem
Herstellen der Aussparung 6, die ausgehend von der Vorderseite 101 bis
in die erste Schicht 2 reicht und die oberhalb der zweiten
Schicht 4 endet. Auf dem Boden 61 dieser Aussparung
wird eine Dotierstoffatome enthaltende Schicht 63 abgeschieden, wie
dies in 2a im Ergebnis
dargestellt ist. Ein Dotierstoffatome des p-Typs enthaltendes Material
ist beispielsweise Borsilikatglas (BSG) oder Borphosphorsilikatglas
(BPSG).
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Die Anordnung gemäß 2a mit dem Dotierstoffatome enthaltenden
Material 63 am Boden der Aussparung 6 wird anschließend einem
Temperaturprozess unterworfen, um die Dotierstoffatome in die erste
Schicht 2 und die zweite Schicht 4 auszutreiben
und so eine stark dotierte Verbindungszone 3 zwischen der
ersten Schicht 2 und der zweiten Schicht 4 zu
erzeugen.
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Relevant für das anhand der 2a und 2b erläuterte Verfahren ist, dass
das die Dotierstoffatome enthaltende Material 63 auf den
Boden der Aussparung aufgebracht wird. Da bei üblichen Abscheideprozessen
hierfür
geeigneter Materialien, beispielsweise BSG oder BPSG, ein Aufbringen
auf die Seitenwände
der Aussparung 6 nicht vollständig verhindert werden kann,
wird vor dem Abscheideschritt vorzugsweise eine Schutzschicht 64 auf
die Seitenwände
des Grabens aufgebracht, die während
des Diffusionsschrittes ein Dotieren der Halbleiter schicht 5 verhindert.
Diese Schutzschicht ist in 2a mit dem
Bezugszeichen 64 bezeichnet.
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3 zeigt
in Seitenansicht im Querschnitt einen Source-Down-MOS-Transistor mit einer gemäß dem anhand
von 1 erläuterten
Verfahren hergestellten Verbindungszone zwischen einer vergrabenen
Body-Zone 2 und einer Source-Zone 4. Der MOSFET
ist in dem Ausführungsbeispiel
als n-leitender Graben-MOSFET
(Trench-MOSFET) ausgebildet. Die Source-Zone 4 ist dabei
im Bereich der Rückseite
des Halbleiterkörpers 100 angeordnet
und ist beispielsweise durch ein stark n-dotiertes Halbleitersubstrat
gebildet. Auf diese Source-Zone 4 ist eine p-dotierte Body-Zone 2 aufgebracht,
die beispielsweise mittels eines Epitaxieverfahrens hergestellt wurde.
An diese Body-Zone 2 schließt sich nach oben hin eine
schwach n-dotierte
Driftzone 5 an, die beispielsweise ebenfalls mittels eines
Epitaxieverfahrens hergestellt wurde. Im Bereich der Vorderseite 101 des
Halbleiterkörpers
sind in diese Driftzone stark n-dotierte Drain-Zonen vorhanden.
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Ausgehend von der Vorderseite 101 erstrecken
sich Gräben
mit darin ausgebildeten Gate-Elektroden 11 durch die Driftzone 5 und
die Body-Zone 2 bis in die Source-Zone 4. Die
Gate-Elektroden 11 sind mittels Isolationsschichten 12,
beispielsweise Oxidschichten, gegenüber dem Halbleiterkörper 100 isoliert
und bestehen beispielsweise aus Polysilizium. Die Vorderseite 101 ist
mit einer Isolationsschicht 10 überdeckt, wobei diese Isolationsschicht 10 nicht näher dargestellte
Kontaktlöcher
zum Kontaktieren der Drain-Zonen 9 aufweist.
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Die Aussparung 6, die zur
Erzeugung der Verbindungszone 3 ausgehend von der Vorderseite 101 hergestellt
wurde, verläuft
bei dem MOSFET gemäß 3 in lateraler Richtung
zwischen zwei Steuerelektroden 11 und wurde nach Abschluss
der Verfahrensschritte zur Herstellung der Verbindungszone 3 mit
einem Isolationsmaterial 65 aufgefüllt.
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Die Verfahrensschritte zur Herstellung
der Verbindungszone 3 können
vor den übrigen
Verfahrensschritten, die erforderlich sind, um die Transistorstrukturen
zu bilden, durchgeführt
werden, diese Verfahrensschritte können auch nach den Verfahrensschritten
zur Herstellung der Transistorstruktur durchgeführt werden, oder die Verfahrensschritte können gemeinsam
durchgeführt
werden, indem beispielsweise die Gräben für die Gate-Elektroden 11 und
der Graben 6 während
gemeinsamer Prozessschritte erzeugt werden.
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4 zeigt
einen Querschnitt durch einen Halbleiterkörper 100 mit einer
vergrabenen dotierten Halbleiterschicht 2 des ersten Leitungstyps
und einer sich bezogen auf die Vorderseite 101 nach unten
an die vergrabene Schicht 2 anschließenden zweiten Halbleiterschicht 4 eines
zweiten Leitungstyps und mit einer in einem Graben 7 angeordneten
Verbindungszone 8 zur Herstellung einer elektrisch leitenden
Verbindung zwischen der ersten und zweiten Schicht 2, 4.
Der Graben 7 wird bei diesem Verfahren zur Herstellung
einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen den Halbleiterschichten 2, 4 ausgehend von
der Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers 100 so erzeugt,
dass er durch die erste Schicht 2 bis in die zweite Schicht 4 reicht.
Anschließend
wird die Verbindungsschicht 8, die beispielsweise aus einem
Silizid besteht, an Seitenwänden
des Grabens 7 benachbart zu der ersten Schicht 2 und
der zweiten Schicht 4 abgeschieden, um eine elektrisch
leitende Verbindung zwischen diesen Schichten 2, 4 zu
gewährleisten.
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Vorzugsweise wird die erste Schicht 2 im
Bereich der Aussparung 7 stärker mit Dotierstoffatomen des
ersten Leitungstyps dotiert, um stärker dotierte Kontaktzonen 21 zu
erzeugen, die den elektrischen Widerstand zwischen der Verbindungsschicht 8 und der
ersten Schicht 2 verringern und so die elektrisch leitende
Verbindung zwischen den Halbleiterschichten 2, 4 verbessern.
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Ein mögliches Verfahren zur Herstellung
einer solchen Verbindungsschicht 8 wird nachfolgend anhand
von 5 erläutert.
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5a zeigt
den Halbleiterkörper 100 nach ersten
Verfahrensschritten, bei denen ein erster Aussparungsabschnitt 71 ausgehend
von der Vorderseite 101 erzeugt wurde, wobei dieser Aussparungsabschnit 71 bis
in die erste Schicht 2 reicht, jedoch oberhalb der zweiten
Schicht 4 endet.
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Anschließend wird, wie dies im Ergebnis
in 5b dargestellt ist,
eine Schutzschicht auf den Halbleiterkörper 100 und insbesondere
in dem Aussparungsabschnitt 71 auf den Halbleiterkörper 100 aufgebracht,
wobei diese Schutzschicht beispielsweise eine auf den Halbleiterkörper 100 aufgebrachte
Oxidschicht 73 und eine auf die Oxidschicht 73 aufgebrachte
Nitridschicht umfasst.
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Anschließend wird, wie in 5c dargestellt, ausgehend
vom Boden des Aussparungsabschnittes 71 ein zweiter Aussparungsabschnitt 72 gebildet,
der in vertikaler Richtung bis in die zweite Schicht 4 reicht.
Dieser Aussparungsabschnitt 72 wird beispielsweise mittels
eines anisotropen Ätzverfahrens hergestellt,
wobei eine gestrichelt eingezeichnete Lackmaske 200 die
Vorderseite 101 des Halbleiterkörpers während des Ätzverfahrens schützt.
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5d zeigt
die Anordnung gemäß 5c nach weiteren Verfahrensschritten,
bei denen die erste Schicht 2 im Bereich des zweiten Aussparungsabschnittes 72 stärker mit
Dotierstoffatomen des ersten Leitungstyps dotiert wurde, um stärker dotierte Kontaktbereiche 21 des
ersten Leitungstyps im Bereich des zweiten Aussparungsabschnittes 72 zu
erzeugen. Anschließend
wird auf freiliegenden Halbleiterbereichen in dem zweiten Aussparungsabschnitt 72 die
Verbindungsschicht 8 erzeugt. Diese Verbindungsschicht 8 besteht
bei Verwendung von Silizium als Halbleitermaterial beispielsweise
aus einem Silizid wie z.B. Tantalsilizid oder Wolframsilizid. Zur
Herstellung dieser Verbindungszone 8 wird Tantal oder Wolfram
an Seitenwände
im zweiten Aussparungsabschnitt 72 aufgebracht.
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Die Herstellung der Kontaktzonen 21 erfolgt beispielsweise
mittels eines Implantationsverfahrens, bei dem Dotierstoffatome
schräg,
also unter einem Winkel größer als
Null Grad gegenüber
der Senkrechten implantiert werden, oder indem ein Dotierstoffatome
enthaltendes Material in den zweiten Aussparungsabschnitt 72 abgeschieden
wird und anschließend
ein Diffusionsprozess durchgeführt
wird. Die Schutzschichten 73, 74 schützen dabei
die Halbleiterschicht 5 vor einer Dotierung mit Dotierstoffatomen
des ersten Leitungstyps. Unvermeidlich gelangen während dieser
Dotierung auch Dotierstoffatome des ersten Leitungstyps in die zweite
Schicht 4. Insbesondere dann, wenn diese zweite Schicht 4 die Source-Zone
eines Source-Down-Transistors bildet, ist diese zweite Halbleiterschicht
jedoch so stark mit Dotierstoffatomen des ersten Leitungstyps dotiert, dass
die während
des erläuterten
Dotierungsprozesses eingebrachten Dotierstoffatome des zweiten Leitungstyps
keine vollständige
Umdotierung der Halbleiterschicht 4 bewirken können. Der
Bereich, in den Dotierstoff atome des ersten Leitungstyps in die
zweite Halbleiterschicht 4 während der Herstellung der Kontaktzone 21 eingebracht
werden, ist in 5d gestrichelt
eingezeichnet.
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Abschließend wird der aus den Aussparungsabschnitten 71 und 72 gebildete
Graben mit einem isolierenden Material 75, beispielsweise
einem Halbleiteroxid, aufgefüllt.
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6 zeigt
einen Source-Down-Transistor mit einer Verbindungszone 8 zwischen
dessen Source-Zone 4 und dessen Body-Zone 2, die gemäß dem anhand
von 5 erläuterten
Verfahren hergestellt wurde. Die übrigen Strukturen des Transistors
entsprechen den in 3 dargestellten
Strukturen und sind mit entsprechenden Bezugszeichen versehen, sodass
bezüglich
dieser Transistorstrukturen auf 3 verwiesen
wird.
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Die Gräben 6 und 7,
die für
die Herstellung der elektrisch leitenden Verbindung zwischen den Halbleiterschichten 2 und 4 erzeugt
werden, werden nach Abschluss der erläuterten Prozessschritte zur Herstellung
der elektrisch leitenden Verbindung jeweils mit einem elektrischen
Isolationsmaterial aufgefüllt,
das beispielsweise ein Halbleiteroxid oder auch Borphosphorsilikatglas
(BPSG) sein kann.
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- 2
- vergrabene
Halbleiterschicht des ersten Leitungstyps
- 3
- Verbindungszone
- 4
- Halbleiterschicht
des zweiten Leitungstyps
- 5
- Halbleiterschicht
- 6
- Aussparung
- 7
- Aussparung
- 8
- Verbindungsschicht
- 9
- Drain-Zone
- 10
- Isolationsschicht
- 11
- Gate-Elektrode
- 12
- Isolationsschicht
- 21
- stark
dotierte Zone
- 61
- Boden
der Aussparung
- 62
- Schutzschicht
an Seitenwänden
der Aussparung
- 63
- Dotierstoffatome
enthaltende Schicht
- 64
- Schutzschicht
an Seitenwänden
der Aussparung
- 65
- Isolationsschicht
- 71
- erster
Aussparungsabschnitt
- 72
- zweiter
Aussparungsabschnitt
- 73
- Schutzschicht
- 74
- Schutzschicht
- 75
- Isolationsmaterial
- 100
- Halbleiterkörper
- 101
- Vorderseite
des Halbleiterkörpers
- 200
- Maske