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DE10239166A1 - Anzeigeeinrichtung mit einem Ständer und mit wenigstens einem am Ständer gehaltenen Anzeigeelement - Google Patents

Anzeigeeinrichtung mit einem Ständer und mit wenigstens einem am Ständer gehaltenen Anzeigeelement Download PDF

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DE10239166A1
DE10239166A1 DE10239166A DE10239166A DE10239166A1 DE 10239166 A1 DE10239166 A1 DE 10239166A1 DE 10239166 A DE10239166 A DE 10239166A DE 10239166 A DE10239166 A DE 10239166A DE 10239166 A1 DE10239166 A1 DE 10239166A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung (1) mit einem Ständer (2) und mit wenigstens einem am Ständer (2) gehaltenen Anzeigeelement (3). Um eine Anzeigeeinrichtung (1) zur Verfügung zu stellen, die eine hohe Funktionalität und Ästhetik aufweist, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß unter und/oder über dem Anzeigeelement (3) wenigstens ein weiteres, am Ständer gehaltenes Anzeigeelement (3) und/oder wenigstens ein am Ständer gehaltenes Einsetzelement (3) vorgesehen ist, und daß das Anzeigelement (3) und das weitere Anzeigeelement (3) und/oder das Einsetzelement (3) modular ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung mit einem Ständer und mit wenigstens einem am Ständer gehaltenen Anzeigeelement.
  • Anzeigeeinrichtungen der vorgenannten Art werden in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt. In Leit- und Orientierungssystemen werden Anzeigeeinrichtungen der eingangs genannten Art zur Erleichterung der räumlichen Fortbewegung in Gebäuden vorgesehen, wobei durch die Anzeigeeinrichtung Informationen derart visualisiert werden sollen, daß sie auf den ersten Blick von dem Betrachter der Anzeigeeinrichtung wahrgenommen, verstanden und im Rahmen des Leitsystems wiedererkannt werden können. Anzeigeeinrichtungen als Teil von Leit- und Orientierungssystemen sind daher grundsätzlich bei der Gebäudeplanung mit einzubeziehen.
  • Darüber hinaus dienen Anzeigeeinrichtungen der eingangs genannten Art als Objektbeschilderung. Die Objektbeschilderung hat ebenfalls die Funktion, den Betrachter der Anzeigeeinrichtung zu informieren, zu führen und ggf. den Aufenthaltsort zu identifizieren. Dabei geht es in der Regel nicht allein darum, den Betrachter der Anzeigeeinrichtung zu informieren und gleichzeitig eine hohe ästhetische Ausstrahlung auf den Betrachter zu erzielen, sondern auch darum, durch die entsprechende Logik und Funktionalität der Anzeigeeinrichtung ein hohes Maß an Übersichtlichkeit der dargestellten Informationen sicherzustellen. Schließlich können Anzeigeeinrichtungen der eingangs genannten Art dazu beitragen, daß keine Personalkapazitäten durch die Beantwortung von Orientierungsfragen gebunden werden, wobei Verweilzeiten des Betrachters vor der Anzeigeeinrichtung bis zum Erfassen der Zielinformation möglichst gering sein sollten.
  • Von Nachteil bei den bekannten Anzeigeeinrichtungen ist jedoch, daß die Anzeigeeinrichtungen zumeist rein funktional aufgebaut sind und der ästhetische Eindruck in den Hintergrund tritt. Darüber hinaus ist von Nachteil, daß die bekannten Anzeigeeinrichtungen in der Regel auf einen speziellen Kunden zugeschnitten sind, im Extremfall sogar auf einen speziellen Standort in einem Gebäude o. dgl.. Der Austausch bzw. die Erweiterung und die Anpassung der Anzeigeeinrichtung an sich stetig verändernde Informationsinhalte und Aufgabenstellungen ist daher nur sehr eingeschränkt möglich. Da es sich bei den Anzeigeeinrichtungen der bekannten Art zumeist um Sonderanfertigungen für einen speziellen Kunden handelt, ist der Preis derartiger Anzeigeeinrichtungen entsprechend hoch. Wird die Anzeigeeinrichtung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr benötigt, ist die Weitervergabe an einen anderen Einsatzort oder anderen Anwendungsbereich in der Regel ausgeschlossen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die eine hohe Funktionalität und Ästhetik aufweist und bei der die vorgenannten Nachteile nicht auftreten.
  • Die zuvor hergeleitete und angegebene Aufgabe ist bei einer Anzeigeeinrichtung gemäß dem Patentanspruch 1 dadurch gelöst, daß unter und/oder über dem Anzeigeelement wenigstens ein weiteres, am Ständer gehaltenes Anzeigeelement und/oder wenigstens am Ständer gehaltenes Einsetzelement vorgesehen ist und daß das Anzeigeelement und das weitere Anzeigeelement und/oder das Einsetzelement modular ausgebildet sind. Der Begriff "modular" bezieht sich vorliegend auf die Abmaße der Anzeigeelemente bzw. des Einsetzelementes, wobei das Anzeigeelement und das weitere Anzeigeelement und/oder das Einsetzelement beispielsweise die gleiche Breite und/oder die gleiche Höhe aufweisen. Dadurch ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß die erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung an den jeweiligen Anwendungsbereich bedarfsweise angepaßt werden kann. Beispielsweise ist es möglich, bei wachsendem darzustellenden Informationsgehalt der Anzeigeeinrichtung diese durch Erhöhung der Anzahl der weiteren Anzeigeelemente und/oder durch weitere Einsetzelemente an den veränderten darzustellenden Informationsgehalt anzupassen. Auch ist es möglich, die Anzeigeeinrichtung ggf. an andere Standorte zu verlagern und an andere Informationsgehalte eines neuen Standortes anzupassen. Dabei ist der Anwendungsbereich der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung nahezu beliebig erweiterbar, umfaßt vorzugsweise jedoch Leit- und Orientierungssysteme sowie die reine Objektbeschilderung. Durch den modularen Aufbau können darüber hinaus die Installations- und Wartungskosten gesenkt werden. Letztlich ist die erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung wesentlich flexibler zu handhaben und an den Bedarf des Kunden anzupassen als die bislang eingesetzten bekannten Anzeigeeinrichtungen. Insbesondere ist es von Vorteil, daß die erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung auch mit einer Mehrzahl von Einsetzelementen bestückt werden kann. Die Austauschbarkeit bzw. die Wiedereinsetzbarkeit der Einsetzelemente an anderen Standorten in dort vorgesehenen Anzeigeeinrichtungen der erfindungsgemäßen Art trägt insgesamt zu einer Kostensenkung der Anzeigeeinrichtung bei.
  • Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, daß es sich bei dem Anzeigeelement und dem weiteren Anzeigelement um dasselbe Bauteil handeln kann, das letztlich eine Anzeigefunktion erfüllen kann. Demgegenüber handelt es sich beim Einsetzelement um ein Bauteil, das keine Anzeigefunktion, sondern eine Blendenfunktion und gegebenenfalls eine Beleuchtungsfunktion erfüllt. Nachfolgend werden die Begriffe "Anzeigeelement" und "Einsatzelement" zumindest teilweise synonym verwendet.
  • Vorzugsweise weist das Anzeigeelement und das weitere Anzeigeelement und/oder das Einsetzelement jeweils vorderseitig eine Platte aus Glas oder gegebenenfalls transparenten Kunststoff auf. Dabei sollte vorzugsweise immer die gleiche Platte verwendet werden, so daß sich ein einheitlicher vorderseitiger Abschluß der Anzeigeeinrichtung ergibt. Die Platten können vorderseitig mattiert und/oder rückseitig verspiegelt sein. Dieser Aufbau birgt eine hohe ästhetische Ausstrahlung. Dabei es ist so, daß die vorderseitig mattierten Platten einen direkten Einblick in das Innere der Anzeigeeinrichtung verwehren, dennoch transparent sind und den Lichtdurchlaß einer im Inneren der Anzeigeeinrichtung eingesetzten Beleuchtungseinrichtung ermöglichen. Dies bewirkt einen optisch ansprechenden Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung.
  • Um den optisch ansprechenden Effekt zu verstärken, können die seitlichen Randkanten der Platten nicht eingefaßt sein, sondern sind freiliegend. Dies ist bei bekannten Anzeigeeinrichtungen aufgrund der Anfälligkeit gegen Beschädigungen an sich nicht üblich. Dieser Nachteil wird im Hinblick auf den hohen ästhetischen Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung bewußt in Kauf genommen.
  • Zur Auflage und Abstützung ist zwischen zwei Anzeigeelementen jeweils ein Boden vorgesehen, wodurch gleichzeitig die Stabilität der Anzeigeeinrichtung erhöht wird. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, daß die Anzeigeelemente unmittelbar aufeinander aufliegen. Der Boden selbst liegt vorzugsweise auf einer Auflage, die am Ständer befestigt ist, auf und ist mit der Auflage verschraubt.
  • Zur Halterung der Platten der Elemente gegen Herausfallen nach vorn weist der Boden vorderseitig ein die Platte übergreifendes Halteelement auf. Das Halteelement kann einstöckig mit dem Boden ausgebildet oder als separates Bauteil lösbar mit dem Boden verbindbar sein.
  • Um das spielfreie Einsetzen der Platte in das Halteelement zu ermöglichen, weist das Halteelement ober- und/oder unterseitig eine Nut auf, wobei die Nut endseitig offen ist. Dadurch ist es möglich, die Platte seitlich von außen in die Nut einzuschieben. Dabei sollten die seitlichen Kanten der eingesetzten Platte und die Seitenkanten des Halteelements miteinander ausgefluchtet sein. Das Einschieben der Platte in die Nut hat zur Folge, daß die Seitenkanten der Platte über die gesamte Höhe einsehbar sind, was optisch und ästhetisch sehr ansprechend ist. Gegen seitliches Herausdrücken können die Platten im Bereich der Böden insbesondere durch Reibschuß, vorzugsweise über Schrauben, wie Madenschrauben, fixiert werden.
  • Vorzugsweise ist der Ständer als rückwandiges Gehäuse der Anzeigeeinrichtung ausgebildet. Zur weiteren Verbesserung der Ästhetik des Anzeigeelements kann der Ständer kaschiert sein. Alternativ dazu ist es auch möglich, daß der Ständer einen nach außen hin geschlossenen Kabelkanal aufweist oder als nach außen hin geschlossener Kabelkanal ausgebildet ist. Der Kabelkanal dient zur Aufnahme von elektrischen Verbindungsleitungen zu etwaigen elektrischen und/oder elektronischen Einrichtungen in den Elementen.
  • Bei einer möglichen Ausführungsform weist der Kabelkanal eine Breite auf, die um ein Mehrfaches geringer ist als die Breite des Anzeigeelementes. Der Kabelkanal tritt somit gegenüber dem Anzeigeelement in den Hintergrund. Dem gleichen Ziel dient es im übrigen, daß der Kabelkanal mittig zum Anzeigeelement angeordnet werden kann. Bei einer anderen Ausführungsform kann die Breite des Gehäuses der Breite des Anzeigeelementes entsprechen. Dadurch wird gewährleistet, daß das Gehäuse bei Betrachtung der Anzeigeeinrichtung von vorne nicht seitlich über die Platten der Elemente übersteht. Dies trägt zur kompakten Bauweise der Anzeigeeinrichtung bei.
  • Das Gehäuse selbst kann einstöckig oder auch mehrteilig ausgebildet werden, wobei die Gehäuseseitenteile mit dem Kabelkanal verbindbar sind. Bei Ansicht von hinten ergibt sich daraus auch bei mehrteiliger Ausführung des Gehäuses ein homogener Gesamteindruck. Der ansprechende Gesamteindruck wird weiter verstärkt, wenn das Gehäuse im mittigen Bereich außenseitig parallel zu den Platten verläuft und an den Seiten zwischen 30° und 60° in Richtung auf die Platten zu gewinkelt ist. Grundsätzlich ist es so, daß das Gehäuse bzw. die Gehäuseseitenteile je nach Kundenwunsch ausgeführt werden können, wobei die Modularität eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet. Im übrigen kann das Gehäuse aber auch als Blechbiegeteil einstöckig ausgebildet werden.
  • Darüber hinaus ist von Bedeutung, daß keine scharfen Kanten auf der Rückseite der Anzeigeeinrichtung überstehen bzw. vorhanden sind. Dazu können die seitlichen Enden des Gehäuses bzw. der Gehäuseseitenteile nach innen gewinkelt und im abgewinkelten Bereich parallel zur Platte verlaufen.
  • Um dem Betrachter einen seitlichen Einblick in das Innere der Anzeigeeinrichtung zu ermöglichen und um ästhetisch ansprechend den funktionellen Aufbau darzustellen, ist zwischen dem Ständer und der eingesetzten Platte ein mehrere Millimeter dicker Spalt vorgesehen. Dies gilt vorzugsweise jedoch nur dann, wenn die Anzeigeeinrichtung zur Aufstellung im Inneren des Gebäudes vorgesehen wird. Bei der Außenausführung der Anzeigeeinrichtung kann der Spalt abgedichtet sein, beispielsweise durch ein transparentes Dichtungsmaterial.
  • Um dem Betrachter einen möglichst umfassenden Informationsgehalt auf der Anzeigeeinrichtung darstellen zu können, kann das Anzeigeelement und/oder das weitere Anzeigeelement ein elektronisches Display, insbesondere mit jeweils eigener Rechnereinheit, aufweisen. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß eine Mehrzahl elektronischer Einrichtungen über eine gemeinsame Rechnereinheit angesteuert werden. Vorzugsweise ist ein interaktiver Datenaustausch zwischen dem Betrachter und dem elektronischen Display, beispielsweise über einen Touch-Screen-Monitor, möglich. Im Bereich des Displays ist die Platte klarsichtig. Weist dagegen das Einsetzelement eine Beleuchtungseinrichtung auf, kann die Platte des Einsetzelements transparent ausgebildet werden, um den Lichtdurchtritt zu ermöglichen. Die Rechnereinheit und/oder die Beleuchtung sind vorzugsweise im Hohlraum zwischen der Glasplatte und dem Ständer angeordnet und damit für den Betrachter von außen nicht sichtbar.
  • Zur Befestigung der Anzeigeeinrichtung mit dem Grund, beispielsweise einem Boden eines Gebäudes, ist ein vorzugsweise lösbar mit dem Ständer verbindbares Bodenelement vorgesehen. Das Bodenelement kann ebenfalls eine Nut zum Einschieben einer Platte der Anzeigeeinrichtung aufweisen und dient als unterer Abschluß der Anzeigeeinrichtung. Ebenso ist es möglich, daß ein oberes Abschlußelement mit einer Nut zum Einschieben einer Platte als oberer Abschluß der Anzeigeeinrichtung vorgesehen ist.
  • Um die Ästhetik und die Funktionalität bei einer Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art weiter zu verbessern, ist bei einer alternativen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung gemäß dem Patentanspruch 26 vorgesehen, daß der Ständer im Boden verspannte Platten aus Glas oder Kunststoff aufweist, daß die Platten über einen mehrere Zentimeter breiten Spalt voneinander beabstandet sind, daß die Platten im oberen Bereich über wenigstens ein Verbindungsmittel miteinander verbunden sind und daß das im Spalt angeordnete Anzeigeelement auf dem Verbindungsmittel aufliegt und/oder daß das Anzeigeelement zwischen den Platten verspannt ist. Das Verbindungsmittel erfüllt damit eine Doppelfunktion. Zum einen dient es zur Verbindung der beabstandeten Platten, zum anderen zur Befestigung des Anzeigeelementes. Vorzugsweise werden die voneinander beabstandeten Platten durch wenigstens zwei Verbindungsmittel miteinander verbunden, so daß das im Spalt angeordnete Anzeigeelement sicher zwischen den Platten auf beiden Verbindungsmitteln gelagert ist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung sieht vor, daß das Verbindungsmittel lösbar mit den Platten verbindbar ist. Dadurch können die Platten leicht montiert bzw. demontiert werden. Zur besseren Auflage des Anzeigeelementes auf dem Verbindungsmittel weist dieses ein im Spalt angeordnetes Abstandshalte- und Auflageelement auf, wobei das Abstandshalte- und Auflageelement endseitig in jeweils eine Platte eingreift. Dadurch wird die Doppelfunktion des Verbindungsmittels noch stärker hervorgehoben. Zum einen wird der Abstand zwischen den Platten durch das Abstandshalte- und Auflageelement definiert, zum anderen kann das Anzeigeelement zwischen den Platten auf dem Abstandshalte- und Auflageelement gelagert werden.
  • Zur Verbindung der Platte mit dem Verbindungsmittel kann das Abstandshalte- und Auflageelement vorzugsweise beidseitig von der jeweiligen Außenseite her über Schrauben verschraubt werden. Um die Ästhetik der Anzeigeeinrichtung nicht zu beeinflussen, ist es von Vorteil, daß die Schraubenköpfe der Schrauben mit der Außenseite der Platte ausgefluchtet sind.
  • Wie bereits zuvor beschrieben, sind vorzugsweise zwei Verbindungsmittel vorgesehen, wobei jedes Verbindungsmittel im äußeren Bereich zur punktförmigen Auflage des Anzeigeelementes vorgesehen ist. Dies trägt zum einfachen Aufbau der Anzeigeeinrichtung bei und ist optisch ansprechend. Es versteht sich, daß natürlich auch noch mehr unter oder über dem Anzeigeelement vorgesehene Verbindungsmittel vorgesehen sein können.
  • Vorzugsweise sollte das Anzeigeelement vollständig zwischen den Platten aufgenommen sein, um den homogenen Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung beim Betrachten durch den Betrachter nicht zu gefährden. Das Anzeigeelement selbst sollte in einem zwischen den Platten eingespannten Gehäuse aufgenommen sein. Dadurch kann auch beim Einblick seitlich in den Zwischenraum zwischen den Platten ein optisch ansprechender Gesamteindruck sichergestellt werden. Zudem ist das Anzeigeelement vor Beschädigungen und/oder – falls es sich um elektronische Bauteile handelt – vor Feuchtigkeit geschützt.
  • Um die Lagerung des Anzeigeelementes auf dem Abstandshalte- und Auflageelement zu bewirken und das Anzeigeelement gegenüber Schwingungen oder mechanischer Einwirkung auf die Anzeigeeinrichtung zu schützen, ist im Spalt oberhalb des Abstandshalte- und Auflageelementes wenigstens ein elastisches Element als Dämpfungselement vorgesehen, das gegen das Gehäuse anliegt.
  • Ist das Anzeigeelement mit elektrischen oder sonstigen Verbindungsleitungen gekoppelt, ist es von Vorteil, daß innenseitig an einer Platte eine in Richtung zum Boden verlaufende Nut als Kabelkanal eingearbeitet oder daß innenseitig an einer Platte ein in Richtung zum Boden verlaufender Kabelkanal vorgesehen ist. Der Kabelkanal dient zum einen dazu, die Kabel zu führen, zum anderen trägt der Kabelkanal zu einem optisch homogenen Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung bei, wobei die Ästhetik der Anzeigeeinrichtung nicht durch ungeordnet herabhängende Kabel zwischen den Platten beeinträchtigt wird.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform kann der Kabelkanal auch frei zwischen den Platten montiert sein und verläuft dann vom betreffenden Anzeigeelement zum Boden.
  • Die Befestigung der Platten mit dem Boden erfolgt über gegeneinander verspannte Profile. Zwischen den Platten kann beispielsweise ein umgekehrt angeordnetes U-Profil und außenseitig jeweils ein Winkelprofil vorgesehen werden. Um den optischen Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung weiter zu verbessern, werden die Profile in den Boden integriert. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß die Profile mit dem Boden verschraubt sind, wobei die Platten ihrerseits mit den Profilen verschraubt werden. Werden keine Profile eingesetzt, können die Platten in einem separaten Bodenelement fest verspannt sein, wobei das Bodenelement ebenfalls eine geeignete Profilierung zur Verspannung der Platten aufweist. Der Einsatz eines separaten Bodenelements trägt zur Einfachheit und leichten Montage bzw. Demontage der Platten bei.
  • Um die auf der Anzeigeeinrichtung dargestellten Informationen einsehen zu können, ist zumindest eine Platte im Bereich der Anzeigeeinrichtung vorderseitig klarsichtig, während die anderen Platten innen- und/oder außenseitig mattiert sein können. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, daß alle Platten klarsichtig sind. Dabei kommt es wiederum im wesentlichen auf den ästhetischen Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung an.
  • Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung,
  • 2 eine Frontansicht der in 1 dargestellten Anzeigeeinrichtung,
  • 3 eine Seitenansicht der in 1 dargestellten Anzeigeeinrichtung,
  • 4 eine Ansicht von oben auf die in 1 Anzeigeeinrichtung,
  • 5 eine Detailansicht eines Bodens zwischen zwei Elementen der in 1 dargestellten Anzeigeeinrichtung,
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung,
  • 7 eine Frontansicht der in 6 dargestellten Anzeigeeinrichtung,
  • 8 eine Seitenansicht der in 6 dargestellten Anzeigeeinrichtung,
  • 9 eine Ansicht auf die in 6 dargestellte Anzeigeeinrichtung von oben und
  • 10 eine Detailansicht eines Verbindungsmittels zur Verbindung zweier Platten der in 6 dargestellten Anzeigeeinrichtung.
  • In 1 ist eine erste Ausführungsform einer Anzeigeeinrichtung 1 mit einem Ständer 2 und exemplarisch drei am Ständer 2 gehaltenen Anzeigeelementen 3 dargestellt, wobei es sich bei zumindest einem Element auch um ein Einsetzelement 3 handeln kann. Nachfolgend wird aber nur noch auf Anzeigeelemente Bezug genommen. Vorgesehen ist vorliegend, daß die Anzeigeelemente 3 in einer Linie übereinander angeordnet und modular aufgebaut sind.
  • Der Begriff "modular" bezieht sich vorzugsweise auf die gleichen äußeren Abmessungen, nämlich die gleiche Höhe und die gleiche Breite der Anzeigeelemente 3. Der modulare Aufbau der Anzeigeeinrichtung 1 gestattet es auch, daß mehrere Anzeigeelemente 3 bei entsprechender Ausbildung des Ständers 2 nebeneinander angeordnet werden können. Die Anzeigeelemente 3 weisen vorderseitig jeweils eine Platte 4 auf, wobei die Platten aus Glas oder Kunststoff bestehen, vorderseitig mattiert sind und rückseitig verspiegelt sind. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, daß die Platten 4 vorderseitig klarsichtig sind. Die seitlichen Randkanten 5 der Platten 4 sind nicht eingefaßt.
  • Zwischen zwei Anzeigeelementen 3 ist gemäß der 1 jeweils ein Boden 6 vorgesehen. Der Boden 6 liegt auf wenigstens einer Auflage 7, dargestellt in 4, auf, wobei die Auflage 7 mit dem Ständer 2 verbunden und der Boden 6 mit der Auflage 7 verschraubt ist.
  • 1 zeigt weiterhin, daß der Ständer 2 ein rückwandiges Gehäuse 8 aufweist. Die Breite des Gehäuses 8 entspricht der Breite der Anzeigeelemente 3, um den optisch homogenen Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung 1 hervorzuheben. Wie aus der 1 weiter erkennbar ist, ist das Gehäuse 8 zumindest von oben betrachtet einstöckig ausgebildet. Aus der 4 ist zu entnehmen, daß das Gehäuse 8 aus drei Teilen besteht, nämlich aus zwei Gehäuseseitenteilen 9, 10, die an einem mittig zu den Anzeigeelementen 3 angeordneten Kabelkanal 11 angrenzen. Die Rückwand des Kabelkanals 11 bildet gleichzeitig den mittigen Bereich der Rückwand des Gehäuses 8. Es ist selbstverständlich auch möglich, daß das Gehäuse 8 einstöckig ausgebildet wird.
  • Wie aus der 4 weiter hervorgeht, weist der Kabelkanal 11 eine Breite auf, die um ein Mehrfaches geringer ist als die Breite der Anzeigeelemente 3. Gemäß der in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform ist das Gehäuse 8 mit den Gehäuseseitenteilen 9, 10 und dem Kabelkanal 11 nach außen hin geschlossen. Es ist selbstverständlich auch möglich, daß das Gehäuse 8 zumindest teilweise geöffnet ist.
  • Bei der in der 4 dargestellten Ausbildung des Gehäuses 8 sind die Gehäuseseitenteile 9, 10 im mittigen Bereich außenseitig parallel zu den Platten 4 verlaufend und an den Seiten zwischen 30° und 60° in Richtung auf die Plat ten 4 zu gewinkelt ausgebildet. Um scharfe Kanten an den Gehäuseseitenteilen 9, 10 zu vermeiden, sind die äußeren seitlichen Enden 12, 13 der Gehäuseseitenteile 9, 10 nach innen gewinkelt und parallel zu den Platten 4 verlaufend.
  • 5 zeigt eine Detailansicht des Details X aus 3, welches einen Boden 6 zur Auflage einer Platte 4 darstellt. Gemäß der 5 weist der Boden 6 vorderseitig ein Halteelement 14 auf, das die über und unter dem Boden 6 vorgesehene Platte 4 übergreift. Gemäß der 5 ist das Halteelement 14 als separates Bauteil ausgebildet, das mit dem Boden 6 lösbar verbindbar ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß das Halteelement 14 einstöckig mit dem Boden 6 ausgebildet ist. Vorgesehen ist nun, daß das Halteelement 14 ober- und unterseitig eine Nut 15 aufweist, in die spielfrei die obere und die untere Platte 4 eingesetzt sind. Vorzugsweise ist die Nut 15 endseitig offen, so daß die Platten 4 seitlich auf den Boden 6 aufgeschoben werden können. Um die Fixierung der Platten 4 im Bereich der Böden 6 zu gewährleisten, sind Schrauben 16 vorgesehen, bei denen es sich beispielsweise um Madenschrauben handeln kann. Alternativ ist es auch möglich, daß die Platten 4 im Bereich der Böden 6 durch Reibschluß fixiert sind.
  • Aus den 3 und 5 ist weiterhin zu entnehmen, daß zwischen dem Ständer 2 bzw. den Gehäuseseitenteilen 9, 10 und den eingesetzten Platten 4 ein mehrerer Millimeter dicker Spalt 17 vorgesehen ist. Der Spalt ermöglicht den seitlichen Einblick bzw. Durchblick in bzw. durch die Anzeigeeinrichtung 1. Nicht dargestellt ist, daß der Spalt 17 gegenüber der Umgebung abgedichtet sein kann.
  • Gemäß der 1 bis 3 weist die Anzeigeeinrichtung 1 ein elektronisches Display 18 auf. Die Platte 4 im Bereich 19 des Displays 18 ist vorzugsweise klarsichtig ausgebildet, um die Betrachtung der auf dem Display 18 dargestellten Daten zu ermöglichen.
  • Der Ständer 2 ist mit einem Bodenelement 20 über eine Bodenplatte 21 vorzugsweise lösbar verbunden. Dadurch ist die Demontage der Anzeigeeinrichtung 1 einfach und schnell möglich. Das Bodenelement 20 dient seinerseits zur Befestigung der Anzeigeeinrichtung 1 mit dem Grund, beispielsweise mit dem Boden eines Gebäudes. Grundsätzlich ist es auch möglich, daß der Ständer 2 unmittelbar mit dem nicht dargestellten Grund verbunden ist.
  • In der 6 ist eine alternative Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung 1 dargestellt. Die Anzeigeeinrichtung 1 weist ebenfalls einen Ständer 2 auf mit einem am Ständer 2 gehaltenen Anzeigeelement 3. Der Ständer 2 besteht aus zwei in einer Bodenplatte 21 verspannten Platten 4 aus Glas oder Kunststoff, wobei die Platten 4 über einen mehrere Zentimeter breiten Spalt 17 voneinander beabstandet sind und wobei die Platten 4 im oberen Bereich über zwei Verbindungsmitte122 miteinander verbunden sind. Das im Spalt 17 angeordnete Anzeigeelement 3 liegt auf den Verbindungsmitteln 22 auf. Nicht dargestellt ist im einzelnen, daß zwischen den verspannten Platten 4 auch mehrere Anzeigeelemente 3 vorgesehen sein können.
  • Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, daß das Verbindungsmittel 22 lösbar mit den Platten 4 verbindbar ist. Dadurch kann die Anzeigeeinrichtung 1 in kurzer Zeit montiert bzw. demontiert werden, zusätzlich sind Wartungsarbeiten an dem Anzeigeelement 3 leicht durchführbar.
  • Wie insbesondere aus den 8 und 10 hervorgeht, weist das Verbindungsmitte122 ein im Spalt 17 angeordnetes Abstandshalte- und Auflageelement 23 auf, wobei das Abstandshalte- und Auflageelement 23 endseitig in jeweils eine Platte 4 eingreift. Das Abstandshalte- und Auflageelement 23 ist beidseitig von der jeweiligen Außenseite her über Schrauben 24 verschraubt, so daß die Platten 4 mit dem Abstandshalte- und Auflageelement 23 gegeneinander fixiert werden. Um die Ästhetik der Anzeigeeinrichtung 1 weiter zu verbessern, ist es von Vorteil, daß die Schrauben 24 in eingeschraubtem Zustand mit der Außenseite der Platte 4 ausgefluchtet sind.
  • Wie bereits beschrieben, sind zwei Verbindungsmitte122 im äußeren Bereich der Platten 4 zur punktförmigen Auflage des Anzeigeelementes 3 vorgesehen. Dies ist aus den 6 und 7 zu entnehmen. Das Anzeigeelement 3 ist vorzugsweise vollständig zwischen den Platten 4 aufgenommen. Von Vorteil dabei ist, daß der Betrachter bei der Ansicht von vorne das Anzeigeelement 3 als integralen Bestandteil der Anzeigeeinrichtung 1 wahrnimmt. Zur besseren Fixierung des Anzeigeelementes 3 kann dieses in einem zwischen den Platten 4 eingespannten Gehäuse 25 aufgenommen sein. Dies zeigen insbesondere die 9 und 10. Zur Anlage gegen das Gehäuse 25 ist im Spalt 17 oberhalb des Abstandshalte- und Auflageelements 23 wenigstens ein elastisches Element 26, beispielsweise eine Gummilippe, vorgesehen.
  • In den 8 und 9 ist ein in Richtung zum Bodenelement 20 verlaufender Kabelkanal 11 dargestellt, der innenseitig an einer Platte 4 vorgesehen ist. Es ist jedoch auch möglich, daß eine Nut in einer Platte 4 in Richtung zum Bodenelement 20 als Kabelkanal vorgesehen ist. Nicht dargestellt ist, daß auch ein separater, beispielsweise mittig zwischen den Platten angeordneter Kabelkanal vorgesehen sein kann.
  • Gemäß der 8 sind die Platten 4 über Profile 27, 28 verspannt. Zwischen den Platten 4 ist ein umgekehrt angeordnetes U-Profil 27 und außenseitig jeweils ein Winkelprofil 28 vorgesehen. Die Profile 27, 28 können mit den Platten 4 und dem Bodenelement 20 und/oder der Bodenplatte 21 verschraubt werden. Das Bodenelement 20 ist als separates Bauteil fest mit dem Grund verbunden, während die Bodenplatte 21 in das Bodenelement 20 eingesetzt ist. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, daß die Platten 4 bzw. die Profile 27, 28 unmittelbar mit dem Grund verbunden sind.
  • Schließlich sind die Platten 4 innen- und/oder außenseitig mattiert, wobei zumindest eine Platte 4 im Bereich 29 des Anzeigeelementes 3 klarsichtig ist.

Claims (40)

  1. Anzeigeeinrichtung (1) mit einem Ständer (2) und mit wenigstens einem am Ständer (2) gehaltenen Anzeigeelement (3), dadurch gekennzeichnet, daß unter und/oder über dem Anzeigeelement (3) wenigstens ein weiteres, am Ständer gehaltenes Anzeigeelement (3) und/oder wenigstens ein am Ständer gehaltenes Einsetzelement (3) vorgesehen ist und daß das Anzeigeelement (3) und das weitere Anzeigelement (3) und/oder das Einsetzelement (3) modular ausgebildet sind.
  2. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigeelement (3) und das weitere Anzeigeelement (3) und/oder das Einsetzelement (3) jeweils vorderseitig eine Platte (4) aus Glas oder Kunststoff aufweisen.
  3. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (4) vorderseitig mattiert sind und daß, vorzugsweise, die Platten (4) rückseitig verspiegelt sind.
  4. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Randkanten (5) der Platten (4) nicht eingefaßt sind.
  5. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei benachbarten Elementen (3) jeweils ein Boden (6) vorgesehen ist.
  6. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Ständer (2) wenigstens eine Auflage (7) für den Boden (6) vorgesehen ist und daß der Boden (6) mit der Auflage (7) lösbar verbunden, insbesondere verschraubt ist.
  7. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Boden (6) vorderseitig ein Halteelement (14) vorgesehen ist, das die Platte (4) nach oben und/oder nach unten übergreift. das über und/oder unter dem Boden (6) vorgesehene Element (3) übergreifende Haltelement (14) aufweist.
  8. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (14) einstöckig mit dem Boden (6) ausgebildet ist, oder daß das Halteelement (14) als separates Bauteil ausgebildet ist, das lösbar mit dem Boden (6) verbindbar ist.
  9. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (14) ober- und/oder unterseitig eine Nut (15) aufweist, in die spielfrei die Platte (4) eingesetzt ist und daß, vorzugsweise, die Nut (15) endseitig offen ist.
  10. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (4) im Bereich der Böden (6) insbesondere durch Reibschluß, vorzugsweise über Schrauben (16), wie Madenschrauben, fixiert sind.
  11. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (2) als rückwandiges Gehäuse (8) der Anzeigeeinrichtung (1) ausgebildet ist.
  12. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (2) einen nach außen hin geschlossenen Kabelkanal (11) aufweist oder als nach außen hin geschlossener Kabelkanal ausgebildet ist.
  13. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (11) eine Breite aufweist, die um ein Mehrfaches geringer ist als die Breite des Anzeigeelements (3).
  14. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (11) mittig zum Anzeigeelement (3) angeordnet ist.
  15. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, die Breite des Gehäuses (8) der Breite des Anzeigeelements (3) entspricht.
  16. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das rückwandige Gehäuse (8) einstöckig ausgebildet ist oder daß das rückwandige Gehäuse (8) mit dem Kabelkanal (11) lösbar verbundene Gehäuseseitenteile (9, 10) aufweist.
  17. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (8) im mittigen Bereich außenseitig parallel zu den Platten (4) verläuft und daß das Gehäuse (8) an den Seiten zwischen 30° und 60° in Richtung auf die Platten (4) zu gewinkelt ist.
  18. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren seitlichen Enden (12, 13) des Gehäuses (8) nach innen gewinkelt sind und parallel zur Platte (4) verlaufen.
  19. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Ständer (2) und der eingesetzten Platte (4) ein mehrere Millimeter dicker Spalt (17) vorgesehen ist.
  20. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Spalt (17) abgedichtet ist.
  21. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigeelement (3) und/oder das weitere Anzeigeelement (3) ein elektronisches Display (18), insbesondere mit jeweils eigener Rechnereinheit aufweist.
  22. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (4) im Bereich (19) des Displays (18) klarsichtig ist.
  23. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (4) des Einsetzelementes transparent ist und daß, vorzugsweise, das Einsetzelement eine innere Beleuchtung aufweist.
  24. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rechnereinheit und/oder die Beleuchtung im Hohlraum der Platten (4) und dem Gehäuse (8) angeordnet ist.
  25. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit dem Ständer (2) verbundenes Bodenelement (20) vorgesehen ist und daß, vorzugsweise, das Bodenelement (20) lösbar mit dem Ständer (2) verbindbar ist.
  26. Anzeigeeinrichtung mit einem Ständer (2) und mit wenigstens einem am Ständer (2) gehaltenen Anzeigelement (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Ständer (2) im Boden (6) verspannte Platten (4) aus Glas oder Kunststoff aufweist, daß die Platten (4) über einen mehrere Zentimeter breiten Spalt (17) voneinander beabstandet sind, daß die Platten (4) im oberen Bereich über wenigstens ein Verbindungsmittel (22) miteinander verbunden sind und daß das im Spalt (17) angeordnete Anzeigeelement (3) auf dem Verbindungsmittel (22) aufliegt und/oder daß das Anzeigeelement (3) zwischen den Platten (4) verspannt ist.
  27. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel (22) lösbar mit den Platten (4) verbindbar ist.
  28. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel (22) ein im Spalt (17) angeordnetes Abstandshalteund Auflageelement (23) aufweist und daß das Abstandshalte- und Auflageelement (23) endseitig von Innen her in jeweils eine Platte (4) eingreift.
  29. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstandshalte- und Auflageelement (23) beidseitg von der jeweiligen Außenseite her befestigt, insbesondere über Schrauben (24) verschraubt ist.
  30. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschraubung derart ist, daß die Schraubenköpfe der Schrauben (24) mit der Außenseite der Platte (4) ausgefluchtet sind.
  31. Anzeigeeinrtchtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Verbindungsmittel (22) vorgesehen sind und daß jedes Verbindungsmittel (22) im äußeren Bereich zur punktförmigen Auflage des Anzeigeelementes (3) vorgesehen ist.
  32. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigeelement (3) vollständig zwischen den Platten (4) aufgenommen ist.
  33. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigeelement (3) in einem zwischen den Platten (4) eingespannten Gehäuse (25) aufgenommen ist.
  34. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß im Spalt (17) oberhalb des Abstandshalte- und Auflageelements (23) wenigstens ein elastisches Element (26) zur Anlage gegen das Gehäuse (25) vorgesehen ist.
  35. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß innenseitig an einer Platte (4) eine in Richtung zum Grund verlaufende Nut als Kabelkanal (11) eingearbeitet ist oder daß innenseitig an einer Platte (4) ein in Richtung zum Grund verlaufender Kabelkanal (11) vorgesehen ist.
  36. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (4) über Profile (27, 28) im Grund verspannt sind.
  37. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Platten (4) insbesondere ein um gekehrt angeordnetes U-Profil (27) und außenseitig jeweils ein Winkelprofil (28) vorgesehen ist.
  38. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (4) mit den Profilen (27, 28) verschraubt sind und daß die Profile (27, 28) mit einem auf dem Grund aufstehenden Bodenelement (20) oder mit einer in den Grund eingesetzten Bodenplatte (21) verschraubt sind.
  39. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (4) in dem Bodenelement (20) und/oder der Bodenplatte (21) fest verspannt sind.
  40. Anzeigeeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (4) innen- und/oder außenseitig mattiert sind und daß zumindest eine Platte (4) im Bereich der Anzeigeeinrichtung (1) klarsichtig ist.
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