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Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung
mit einem Ständer
und mit wenigstens einem am Ständer
gehaltenen Anzeigeelement.
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Anzeigeeinrichtungen der vorgenannten
Art werden in unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt.
In Leit- und Orientierungssystemen werden Anzeigeeinrichtungen der
eingangs genannten Art zur Erleichterung der räumlichen Fortbewegung in Gebäuden vorgesehen,
wobei durch die Anzeigeeinrichtung Informationen derart visualisiert werden
sollen, daß sie
auf den ersten Blick von dem Betrachter der Anzeigeeinrichtung wahrgenommen, verstanden
und im Rahmen des Leitsystems wiedererkannt werden können. Anzeigeeinrichtungen
als Teil von Leit- und Orientierungssystemen sind daher grundsätzlich bei
der Gebäudeplanung
mit einzubeziehen.
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Darüber hinaus dienen Anzeigeeinrichtungen
der eingangs genannten Art als Objektbeschilderung. Die Objektbeschilderung
hat ebenfalls die Funktion, den Betrachter der Anzeigeeinrichtung
zu informieren, zu führen
und ggf. den Aufenthaltsort zu identifizieren. Dabei geht es in
der Regel nicht allein darum, den Betrachter der Anzeigeeinrichtung
zu informieren und gleichzeitig eine hohe ästhetische Ausstrahlung auf
den Betrachter zu erzielen, sondern auch darum, durch die entsprechende
Logik und Funktionalität
der Anzeigeeinrichtung ein hohes Maß an Übersichtlichkeit der dargestellten
Informationen sicherzustellen. Schließlich können Anzeigeeinrichtungen der
eingangs genannten Art dazu beitragen, daß keine Personalkapazitäten durch
die Beantwortung von Orientierungsfragen gebunden werden, wobei
Verweilzeiten des Betrachters vor der Anzeigeeinrichtung bis zum
Erfassen der Zielinformation möglichst
gering sein sollten.
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Von Nachteil bei den bekannten Anzeigeeinrichtungen
ist jedoch, daß die
Anzeigeeinrichtungen zumeist rein funktional aufgebaut sind und
der ästhetische
Eindruck in den Hintergrund tritt. Darüber hinaus ist von Nachteil,
daß die
bekannten Anzeigeeinrichtungen in der Regel auf einen speziellen
Kunden zugeschnitten sind, im Extremfall sogar auf einen speziellen
Standort in einem Gebäude
o. dgl.. Der Austausch bzw. die Erweiterung und die Anpassung der
Anzeigeeinrichtung an sich stetig verändernde Informationsinhalte
und Aufgabenstellungen ist daher nur sehr eingeschränkt möglich. Da
es sich bei den Anzeigeeinrichtungen der bekannten Art zumeist um
Sonderanfertigungen für
einen speziellen Kunden handelt, ist der Preis derartiger Anzeigeeinrichtungen
entsprechend hoch. Wird die Anzeigeeinrichtung zu einem späteren Zeitpunkt
nicht mehr benötigt,
ist die Weitervergabe an einen anderen Einsatzort oder anderen Anwendungsbereich
in der Regel ausgeschlossen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu
stellen, die eine hohe Funktionalität und Ästhetik aufweist und bei der
die vorgenannten Nachteile nicht auftreten.
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Die zuvor hergeleitete und angegebene
Aufgabe ist bei einer Anzeigeeinrichtung gemäß dem Patentanspruch 1 dadurch
gelöst,
daß unter und/oder über dem
Anzeigeelement wenigstens ein weiteres, am Ständer gehaltenes Anzeigeelement und/oder
wenigstens am Ständer
gehaltenes Einsetzelement vorgesehen ist und daß das Anzeigeelement und das
weitere Anzeigeelement und/oder das Einsetzelement modular ausgebildet
sind. Der Begriff "modular" bezieht sich vorliegend auf die Abmaße der Anzeigeelemente
bzw. des Einsetzelementes, wobei das Anzeigeelement und das weitere
Anzeigeelement und/oder das Einsetzelement beispielsweise die gleiche
Breite und/oder die gleiche Höhe
aufweisen. Dadurch ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß die erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung
an den jeweiligen Anwendungsbereich bedarfsweise angepaßt werden
kann. Beispielsweise ist es möglich,
bei wachsendem darzustellenden Informationsgehalt der Anzeigeeinrichtung
diese durch Erhöhung
der Anzahl der weiteren Anzeigeelemente und/oder durch weitere Einsetzelemente
an den veränderten
darzustellenden Informationsgehalt anzupassen. Auch ist es möglich, die
Anzeigeeinrichtung ggf. an andere Standorte zu verlagern und an
andere Informationsgehalte eines neuen Standortes anzupassen. Dabei ist
der Anwendungsbereich der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung nahezu
beliebig erweiterbar, umfaßt
vorzugsweise jedoch Leit- und Orientierungssysteme sowie die reine
Objektbeschilderung. Durch den modularen Aufbau können darüber hinaus
die Installations- und Wartungskosten gesenkt werden. Letztlich
ist die erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung
wesentlich flexibler zu handhaben und an den Bedarf des Kunden anzupassen
als die bislang eingesetzten bekannten Anzeigeeinrichtungen. Insbesondere
ist es von Vorteil, daß die
erfindungsgemäße Anzeigeeinrichtung
auch mit einer Mehrzahl von Einsetzelementen bestückt werden
kann. Die Austauschbarkeit bzw. die Wiedereinsetzbarkeit der Einsetzelemente
an anderen Standorten in dort vorgesehenen Anzeigeeinrichtungen
der erfindungsgemäßen Art
trägt insgesamt
zu einer Kostensenkung der Anzeigeeinrichtung bei.
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Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen,
daß es
sich bei dem Anzeigeelement und dem weiteren Anzeigelement um dasselbe
Bauteil handeln kann, das letztlich eine Anzeigefunktion erfüllen kann. Demgegenüber handelt
es sich beim Einsetzelement um ein Bauteil, das keine Anzeigefunktion,
sondern eine Blendenfunktion und gegebenenfalls eine Beleuchtungsfunktion
erfüllt.
Nachfolgend werden die Begriffe "Anzeigeelement" und "Einsatzelement"
zumindest teilweise synonym verwendet.
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Vorzugsweise weist das Anzeigeelement und
das weitere Anzeigeelement und/oder das Einsetzelement jeweils vorderseitig
eine Platte aus Glas oder gegebenenfalls transparenten Kunststoff
auf. Dabei sollte vorzugsweise immer die gleiche Platte verwendet
werden, so daß sich
ein einheitlicher vorderseitiger Abschluß der Anzeigeeinrichtung ergibt. Die
Platten können
vorderseitig mattiert und/oder rückseitig
verspiegelt sein. Dieser Aufbau birgt eine hohe ästhetische Ausstrahlung. Dabei
es ist so, daß die
vorderseitig mattierten Platten einen direkten Einblick in das Innere
der Anzeigeeinrichtung verwehren, dennoch transparent sind und den
Lichtdurchlaß einer
im Inneren der Anzeigeeinrichtung eingesetzten Beleuchtungseinrichtung
ermöglichen.
Dies bewirkt einen optisch ansprechenden Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung.
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Um den optisch ansprechenden Effekt
zu verstärken,
können
die seitlichen Randkanten der Platten nicht eingefaßt sein,
sondern sind freiliegend. Dies ist bei bekannten Anzeigeeinrichtungen
aufgrund der Anfälligkeit
gegen Beschädigungen
an sich nicht üblich.
Dieser Nachteil wird im Hinblick auf den hohen ästhetischen Gesamteindruck
der Anzeigeeinrichtung bewußt
in Kauf genommen.
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Zur Auflage und Abstützung ist
zwischen zwei Anzeigeelementen jeweils ein Boden vorgesehen, wodurch
gleichzeitig die Stabilität
der Anzeigeeinrichtung erhöht
wird. Grundsätzlich
ist es jedoch auch möglich,
daß die
Anzeigeelemente unmittelbar aufeinander aufliegen. Der Boden selbst
liegt vorzugsweise auf einer Auflage, die am Ständer befestigt ist, auf und
ist mit der Auflage verschraubt.
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Zur Halterung der Platten der Elemente
gegen Herausfallen nach vorn weist der Boden vorderseitig ein die
Platte übergreifendes
Halteelement auf. Das Halteelement kann einstöckig mit dem Boden ausgebildet
oder als separates Bauteil lösbar
mit dem Boden verbindbar sein.
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Um das spielfreie Einsetzen der Platte
in das Halteelement zu ermöglichen,
weist das Halteelement ober- und/oder unterseitig eine Nut auf,
wobei die Nut endseitig offen ist. Dadurch ist es möglich, die Platte
seitlich von außen
in die Nut einzuschieben. Dabei sollten die seitlichen Kanten der
eingesetzten Platte und die Seitenkanten des Halteelements miteinander
ausgefluchtet sein. Das Einschieben der Platte in die Nut hat zur
Folge, daß die
Seitenkanten der Platte über
die gesamte Höhe
einsehbar sind, was optisch und ästhetisch
sehr ansprechend ist. Gegen seitliches Herausdrücken können die Platten im Bereich
der Böden
insbesondere durch Reibschuß, vorzugsweise über Schrauben,
wie Madenschrauben, fixiert werden.
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Vorzugsweise ist der Ständer als
rückwandiges
Gehäuse
der Anzeigeeinrichtung ausgebildet. Zur weiteren Verbesserung der Ästhetik
des Anzeigeelements kann der Ständer
kaschiert sein. Alternativ dazu ist es auch möglich, daß der Ständer einen nach außen hin
geschlossenen Kabelkanal aufweist oder als nach außen hin
geschlossener Kabelkanal ausgebildet ist. Der Kabelkanal dient zur
Aufnahme von elektrischen Verbindungsleitungen zu etwaigen elektrischen
und/oder elektronischen Einrichtungen in den Elementen.
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Bei einer möglichen Ausführungsform
weist der Kabelkanal eine Breite auf, die um ein Mehrfaches geringer
ist als die Breite des Anzeigeelementes. Der Kabelkanal tritt somit
gegenüber
dem Anzeigeelement in den Hintergrund. Dem gleichen Ziel dient es
im übrigen,
daß der
Kabelkanal mittig zum Anzeigeelement angeordnet werden kann. Bei
einer anderen Ausführungsform
kann die Breite des Gehäuses
der Breite des Anzeigeelementes entsprechen. Dadurch wird gewährleistet,
daß das
Gehäuse bei
Betrachtung der Anzeigeeinrichtung von vorne nicht seitlich über die
Platten der Elemente übersteht. Dies
trägt zur
kompakten Bauweise der Anzeigeeinrichtung bei.
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Das Gehäuse selbst kann einstöckig oder auch
mehrteilig ausgebildet werden, wobei die Gehäuseseitenteile mit dem Kabelkanal
verbindbar sind. Bei Ansicht von hinten ergibt sich daraus auch bei
mehrteiliger Ausführung
des Gehäuses
ein homogener Gesamteindruck. Der ansprechende Gesamteindruck wird
weiter verstärkt,
wenn das Gehäuse
im mittigen Bereich außenseitig
parallel zu den Platten verläuft
und an den Seiten zwischen 30° und 60° in Richtung
auf die Platten zu gewinkelt ist. Grundsätzlich ist es so, daß das Gehäuse bzw.
die Gehäuseseitenteile
je nach Kundenwunsch ausgeführt
werden können,
wobei die Modularität
eine Vielzahl von Möglichkeiten
bietet. Im übrigen
kann das Gehäuse
aber auch als Blechbiegeteil einstöckig ausgebildet werden.
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Darüber hinaus ist von Bedeutung,
daß keine scharfen
Kanten auf der Rückseite
der Anzeigeeinrichtung überstehen
bzw. vorhanden sind. Dazu können
die seitlichen Enden des Gehäuses
bzw. der Gehäuseseitenteile
nach innen gewinkelt und im abgewinkelten Bereich parallel zur Platte
verlaufen.
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Um dem Betrachter einen seitlichen
Einblick in das Innere der Anzeigeeinrichtung zu ermöglichen und
um ästhetisch
ansprechend den funktionellen Aufbau darzustellen, ist zwischen
dem Ständer
und der eingesetzten Platte ein mehrere Millimeter dicker Spalt
vorgesehen. Dies gilt vorzugsweise jedoch nur dann, wenn die Anzeigeeinrichtung
zur Aufstellung im Inneren des Gebäudes vorgesehen wird. Bei der Außenausführung der
Anzeigeeinrichtung kann der Spalt abgedichtet sein, beispielsweise
durch ein transparentes Dichtungsmaterial.
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Um dem Betrachter einen möglichst
umfassenden Informationsgehalt auf der Anzeigeeinrichtung darstellen
zu können,
kann das Anzeigeelement und/oder das weitere Anzeigeelement ein
elektronisches Display, insbesondere mit jeweils eigener Rechnereinheit,
aufweisen. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
daß eine
Mehrzahl elektronischer Einrichtungen über eine gemeinsame Rechnereinheit angesteuert
werden. Vorzugsweise ist ein interaktiver Datenaustausch zwischen
dem Betrachter und dem elektronischen Display, beispielsweise über einen
Touch-Screen-Monitor, möglich.
Im Bereich des Displays ist die Platte klarsichtig. Weist dagegen
das Einsetzelement eine Beleuchtungseinrichtung auf, kann die Platte
des Einsetzelements transparent ausgebildet werden, um den Lichtdurchtritt
zu ermöglichen.
Die Rechnereinheit und/oder die Beleuchtung sind vorzugsweise im
Hohlraum zwischen der Glasplatte und dem Ständer angeordnet und damit für den Betrachter
von außen
nicht sichtbar.
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Zur Befestigung der Anzeigeeinrichtung
mit dem Grund, beispielsweise einem Boden eines Gebäudes, ist
ein vorzugsweise lösbar
mit dem Ständer verbindbares
Bodenelement vorgesehen. Das Bodenelement kann ebenfalls eine Nut
zum Einschieben einer Platte der Anzeigeeinrichtung aufweisen und
dient als unterer Abschluß der
Anzeigeeinrichtung. Ebenso ist es möglich, daß ein oberes Abschlußelement
mit einer Nut zum Einschieben einer Platte als oberer Abschluß der Anzeigeeinrichtung
vorgesehen ist.
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Um die Ästhetik und die Funktionalität bei einer
Anzeigeeinrichtung der eingangs genannten Art weiter zu verbessern,
ist bei einer alternativen Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung
gemäß dem Patentanspruch
26 vorgesehen, daß der
Ständer
im Boden verspannte Platten aus Glas oder Kunststoff aufweist, daß die Platten über einen
mehrere Zentimeter breiten Spalt voneinander beabstandet sind, daß die Platten
im oberen Bereich über
wenigstens ein Verbindungsmittel miteinander verbunden sind und
daß das
im Spalt angeordnete Anzeigeelement auf dem Verbindungsmittel aufliegt
und/oder daß das
Anzeigeelement zwischen den Platten verspannt ist. Das Verbindungsmittel
erfüllt
damit eine Doppelfunktion. Zum einen dient es zur Verbindung der
beabstandeten Platten, zum anderen zur Befestigung des Anzeigeelementes.
Vorzugsweise werden die voneinander beabstandeten Platten durch
wenigstens zwei Verbindungsmittel miteinander verbunden, so daß das im
Spalt angeordnete Anzeigeelement sicher zwischen den Platten auf
beiden Verbindungsmitteln gelagert ist.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung
sieht vor, daß das
Verbindungsmittel lösbar
mit den Platten verbindbar ist. Dadurch können die Platten leicht montiert
bzw. demontiert werden. Zur besseren Auflage des Anzeigeelementes
auf dem Verbindungsmittel weist dieses ein im Spalt angeordnetes
Abstandshalte- und Auflageelement auf, wobei das Abstandshalte-
und Auflageelement endseitig in jeweils eine Platte eingreift. Dadurch
wird die Doppelfunktion des Verbindungsmittels noch stärker hervorgehoben.
Zum einen wird der Abstand zwischen den Platten durch das Abstandshalte-
und Auflageelement definiert, zum anderen kann das Anzeigeelement
zwischen den Platten auf dem Abstandshalte- und Auflageelement gelagert
werden.
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Zur Verbindung der Platte mit dem
Verbindungsmittel kann das Abstandshalte- und Auflageelement vorzugsweise
beidseitig von der jeweiligen Außenseite her über Schrauben
verschraubt werden. Um die Ästhetik
der Anzeigeeinrichtung nicht zu beeinflussen, ist es von Vorteil,
daß die
Schraubenköpfe
der Schrauben mit der Außenseite
der Platte ausgefluchtet sind.
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Wie bereits zuvor beschrieben, sind
vorzugsweise zwei Verbindungsmittel vorgesehen, wobei jedes Verbindungsmittel
im äußeren Bereich
zur punktförmigen
Auflage des Anzeigeelementes vorgesehen ist. Dies trägt zum einfachen
Aufbau der Anzeigeeinrichtung bei und ist optisch ansprechend. Es
versteht sich, daß natürlich auch
noch mehr unter oder über dem
Anzeigeelement vorgesehene Verbindungsmittel vorgesehen sein können.
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Vorzugsweise sollte das Anzeigeelement vollständig zwischen
den Platten aufgenommen sein, um den homogenen Gesamteindruck der
Anzeigeeinrichtung beim Betrachten durch den Betrachter nicht zu
gefährden.
Das Anzeigeelement selbst sollte in einem zwischen den Platten eingespannten
Gehäuse
aufgenommen sein. Dadurch kann auch beim Einblick seitlich in den
Zwischenraum zwischen den Platten ein optisch ansprechender Gesamteindruck sichergestellt
werden. Zudem ist das Anzeigeelement vor Beschädigungen und/oder – falls
es sich um elektronische Bauteile handelt – vor Feuchtigkeit geschützt.
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Um die Lagerung des Anzeigeelementes
auf dem Abstandshalte- und Auflageelement zu bewirken und das Anzeigeelement
gegenüber
Schwingungen oder mechanischer Einwirkung auf die Anzeigeeinrichtung
zu schützen,
ist im Spalt oberhalb des Abstandshalte- und Auflageelementes wenigstens ein
elastisches Element als Dämpfungselement
vorgesehen, das gegen das Gehäuse
anliegt.
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Ist das Anzeigeelement mit elektrischen
oder sonstigen Verbindungsleitungen gekoppelt, ist es von Vorteil,
daß innenseitig
an einer Platte eine in Richtung zum Boden verlaufende Nut als Kabelkanal
eingearbeitet oder daß innenseitig
an einer Platte ein in Richtung zum Boden verlaufender Kabelkanal
vorgesehen ist. Der Kabelkanal dient zum einen dazu, die Kabel zu
führen,
zum anderen trägt
der Kabelkanal zu einem optisch homogenen Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung
bei, wobei die Ästhetik
der Anzeigeeinrichtung nicht durch ungeordnet herabhängende Kabel
zwischen den Platten beeinträchtigt
wird.
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Bei einer alternativen Ausführungsform
kann der Kabelkanal auch frei zwischen den Platten montiert sein
und verläuft
dann vom betreffenden Anzeigeelement zum Boden.
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Die Befestigung der Platten mit dem
Boden erfolgt über
gegeneinander verspannte Profile. Zwischen den Platten kann beispielsweise
ein umgekehrt angeordnetes U-Profil und außenseitig jeweils ein Winkelprofil
vorgesehen werden. Um den optischen Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung
weiter zu verbessern, werden die Profile in den Boden integriert.
Selbstverständlich
ist es auch möglich,
daß die
Profile mit dem Boden verschraubt sind, wobei die Platten ihrerseits
mit den Profilen verschraubt werden. Werden keine Profile eingesetzt,
können
die Platten in einem separaten Bodenelement fest verspannt sein,
wobei das Bodenelement ebenfalls eine geeignete Profilierung zur
Verspannung der Platten aufweist. Der Einsatz eines separaten Bodenelements
trägt zur
Einfachheit und leichten Montage bzw. Demontage der Platten bei.
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Um die auf der Anzeigeeinrichtung
dargestellten Informationen einsehen zu können, ist zumindest eine Platte
im Bereich der Anzeigeeinrichtung vorderseitig klarsichtig, während die
anderen Platten innen- und/oder außenseitig mattiert sein können. Grundsätzlich ist
es jedoch auch möglich,
daß alle Platten
klarsichtig sind. Dabei kommt es wiederum im wesentlichen auf den ästhetischen
Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung an.
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Die Erfindung wird nachstehend ohne
Beschränkung
des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen exemplarisch beschrieben. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung,
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2 eine
Frontansicht der in 1 dargestellten
Anzeigeeinrichtung,
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3 eine
Seitenansicht der in 1 dargestellten
Anzeigeeinrichtung,
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4 eine
Ansicht von oben auf die in 1 Anzeigeeinrichtung,
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5 eine
Detailansicht eines Bodens zwischen zwei Elementen der in 1 dargestellten Anzeigeeinrichtung,
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6 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung,
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7 eine
Frontansicht der in 6 dargestellten
Anzeigeeinrichtung,
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8 eine
Seitenansicht der in 6 dargestellten
Anzeigeeinrichtung,
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9 eine
Ansicht auf die in 6 dargestellte
Anzeigeeinrichtung von oben und
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10 eine
Detailansicht eines Verbindungsmittels zur Verbindung zweier Platten
der in 6 dargestellten
Anzeigeeinrichtung.
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In 1 ist
eine erste Ausführungsform
einer Anzeigeeinrichtung 1 mit einem Ständer 2 und exemplarisch
drei am Ständer 2 gehaltenen
Anzeigeelementen 3 dargestellt, wobei es sich bei zumindest
einem Element auch um ein Einsetzelement 3 handeln kann.
Nachfolgend wird aber nur noch auf Anzeigeelemente Bezug genommen.
Vorgesehen ist vorliegend, daß die
Anzeigeelemente 3 in einer Linie übereinander angeordnet und
modular aufgebaut sind.
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Der Begriff "modular" bezieht sich
vorzugsweise auf die gleichen äußeren Abmessungen,
nämlich
die gleiche Höhe
und die gleiche Breite der Anzeigeelemente 3. Der modulare
Aufbau der Anzeigeeinrichtung 1 gestattet es auch, daß mehrere
Anzeigeelemente 3 bei entsprechender Ausbildung des Ständers 2 nebeneinander
angeordnet werden können.
Die Anzeigeelemente 3 weisen vorderseitig jeweils eine
Platte 4 auf, wobei die Platten aus Glas oder Kunststoff
bestehen, vorderseitig mattiert sind und rückseitig verspiegelt sind.
Grundsätzlich
ist es jedoch auch möglich,
daß die
Platten 4 vorderseitig klarsichtig sind. Die seitlichen
Randkanten 5 der Platten 4 sind nicht eingefaßt.
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Zwischen zwei Anzeigeelementen 3 ist
gemäß der 1 jeweils ein Boden 6 vorgesehen.
Der Boden 6 liegt auf wenigstens einer Auflage 7,
dargestellt in 4, auf,
wobei die Auflage 7 mit dem Ständer 2 verbunden und
der Boden 6 mit der Auflage 7 verschraubt ist.
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1 zeigt
weiterhin, daß der
Ständer 2 ein rückwandiges
Gehäuse 8 aufweist.
Die Breite des Gehäuses 8 entspricht
der Breite der Anzeigeelemente 3, um den optisch homogenen
Gesamteindruck der Anzeigeeinrichtung 1 hervorzuheben.
Wie aus der 1 weiter
erkennbar ist, ist das Gehäuse 8 zumindest
von oben betrachtet einstöckig
ausgebildet. Aus der 4 ist
zu entnehmen, daß das
Gehäuse 8 aus
drei Teilen besteht, nämlich
aus zwei Gehäuseseitenteilen 9, 10,
die an einem mittig zu den Anzeigeelementen 3 angeordneten
Kabelkanal 11 angrenzen. Die Rückwand des Kabelkanals 11 bildet
gleichzeitig den mittigen Bereich der Rückwand des Gehäuses 8.
Es ist selbstverständlich
auch möglich,
daß das
Gehäuse 8 einstöckig ausgebildet
wird.
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Wie aus der 4 weiter hervorgeht, weist der Kabelkanal 11 eine
Breite auf, die um ein Mehrfaches geringer ist als die Breite der
Anzeigeelemente 3. Gemäß der in
den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform
ist das Gehäuse 8 mit
den Gehäuseseitenteilen 9, 10 und
dem Kabelkanal 11 nach außen hin geschlossen. Es ist
selbstverständlich
auch möglich,
daß das
Gehäuse 8 zumindest
teilweise geöffnet ist.
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Bei der in der 4 dargestellten Ausbildung des Gehäuses 8 sind
die Gehäuseseitenteile 9, 10 im mittigen
Bereich außenseitig
parallel zu den Platten 4 verlaufend und an den Seiten
zwischen 30° und
60° in Richtung
auf die Plat ten 4 zu gewinkelt ausgebildet. Um scharfe
Kanten an den Gehäuseseitenteilen 9, 10 zu
vermeiden, sind die äußeren seitlichen
Enden 12, 13 der Gehäuseseitenteile 9, 10 nach
innen gewinkelt und parallel zu den Platten 4 verlaufend.
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5 zeigt
eine Detailansicht des Details X aus 3,
welches einen Boden 6 zur Auflage einer Platte 4 darstellt.
Gemäß der 5 weist der Boden 6 vorderseitig
ein Halteelement 14 auf, das die über und unter dem Boden 6 vorgesehene
Platte 4 übergreift.
Gemäß der 5 ist das Halteelement 14 als separates
Bauteil ausgebildet, das mit dem Boden 6 lösbar verbindbar
ist. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
daß das
Halteelement 14 einstöckig
mit dem Boden 6 ausgebildet ist. Vorgesehen ist nun, daß das Halteelement 14 ober-
und unterseitig eine Nut 15 aufweist, in die spielfrei
die obere und die untere Platte 4 eingesetzt sind. Vorzugsweise
ist die Nut 15 endseitig offen, so daß die Platten 4 seitlich
auf den Boden 6 aufgeschoben werden können. Um die Fixierung der
Platten 4 im Bereich der Böden 6 zu gewährleisten,
sind Schrauben 16 vorgesehen, bei denen es sich beispielsweise
um Madenschrauben handeln kann. Alternativ ist es auch möglich, daß die Platten 4 im
Bereich der Böden 6 durch
Reibschluß fixiert sind.
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Aus den 3 und 5 ist
weiterhin zu entnehmen, daß zwischen
dem Ständer 2 bzw.
den Gehäuseseitenteilen 9, 10 und
den eingesetzten Platten 4 ein mehrerer Millimeter dicker
Spalt 17 vorgesehen ist. Der Spalt ermöglicht den seitlichen Einblick
bzw. Durchblick in bzw. durch die Anzeigeeinrichtung 1. Nicht
dargestellt ist, daß der
Spalt 17 gegenüber
der Umgebung abgedichtet sein kann.
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Gemäß der 1 bis 3 weist
die Anzeigeeinrichtung 1 ein elektronisches Display 18 auf.
Die Platte 4 im Bereich 19 des Displays 18 ist
vorzugsweise klarsichtig ausgebildet, um die Betrachtung der auf dem
Display 18 dargestellten Daten zu ermöglichen.
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Der Ständer 2 ist mit einem
Bodenelement 20 über
eine Bodenplatte 21 vorzugsweise lösbar verbunden. Dadurch ist
die Demontage der Anzeigeeinrichtung 1 einfach und schnell
möglich.
Das Bodenelement 20 dient seinerseits zur Befestigung der Anzeigeeinrichtung 1 mit
dem Grund, beispielsweise mit dem Boden eines Gebäudes. Grundsätzlich ist
es auch möglich,
daß der
Ständer 2 unmittelbar
mit dem nicht dargestellten Grund verbunden ist.
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In der 6 ist
eine alternative Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Anzeigeeinrichtung 1 dargestellt.
Die Anzeigeeinrichtung 1 weist ebenfalls einen Ständer 2 auf
mit einem am Ständer 2 gehaltenen
Anzeigeelement 3. Der Ständer 2 besteht aus zwei
in einer Bodenplatte 21 verspannten Platten 4 aus
Glas oder Kunststoff, wobei die Platten 4 über einen
mehrere Zentimeter breiten Spalt 17 voneinander beabstandet
sind und wobei die Platten 4 im oberen Bereich über zwei
Verbindungsmitte122 miteinander verbunden sind. Das im Spalt 17 angeordnete Anzeigeelement 3 liegt
auf den Verbindungsmitteln 22 auf. Nicht dargestellt ist
im einzelnen, daß zwischen
den verspannten Platten 4 auch mehrere Anzeigeelemente 3 vorgesehen
sein können.
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Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang,
daß das
Verbindungsmittel 22 lösbar
mit den Platten 4 verbindbar ist. Dadurch kann die Anzeigeeinrichtung 1 in
kurzer Zeit montiert bzw. demontiert werden, zusätzlich sind Wartungsarbeiten
an dem Anzeigeelement 3 leicht durchführbar.
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Wie insbesondere aus den 8 und 10 hervorgeht, weist das Verbindungsmitte122
ein im Spalt 17 angeordnetes Abstandshalte- und Auflageelement 23 auf,
wobei das Abstandshalte- und Auflageelement 23 endseitig
in jeweils eine Platte 4 eingreift. Das Abstandshalte-
und Auflageelement 23 ist beidseitig von der jeweiligen
Außenseite
her über
Schrauben 24 verschraubt, so daß die Platten 4 mit
dem Abstandshalte- und Auflageelement 23 gegeneinander fixiert
werden. Um die Ästhetik
der Anzeigeeinrichtung 1 weiter zu verbessern, ist es von
Vorteil, daß die
Schrauben 24 in eingeschraubtem Zustand mit der Außenseite
der Platte 4 ausgefluchtet sind.
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Wie bereits beschrieben, sind zwei Verbindungsmitte122
im äußeren Bereich
der Platten 4 zur punktförmigen Auflage des Anzeigeelementes 3 vorgesehen.
Dies ist aus den 6 und 7 zu entnehmen. Das Anzeigeelement 3 ist
vorzugsweise vollständig
zwischen den Platten 4 aufgenommen. Von Vorteil dabei ist,
daß der
Betrachter bei der Ansicht von vorne das Anzeigeelement 3 als
integralen Bestandteil der Anzeigeeinrichtung 1 wahrnimmt.
Zur besseren Fixierung des Anzeigeelementes 3 kann dieses
in einem zwischen den Platten 4 eingespannten Gehäuse 25 aufgenommen
sein. Dies zeigen insbesondere die 9 und 10. Zur Anlage gegen das Gehäuse 25 ist
im Spalt 17 oberhalb des Abstandshalte- und Auflageelements 23 wenigstens
ein elastisches Element 26, beispielsweise eine Gummilippe, vorgesehen.
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In den 8 und 9 ist ein in Richtung zum Bodenelement 20 verlaufender
Kabelkanal 11 dargestellt, der innenseitig an einer Platte 4 vorgesehen
ist. Es ist jedoch auch möglich,
daß eine
Nut in einer Platte 4 in Richtung zum Bodenelement 20 als
Kabelkanal vorgesehen ist. Nicht dargestellt ist, daß auch ein
separater, beispielsweise mittig zwischen den Platten angeordneter
Kabelkanal vorgesehen sein kann.
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Gemäß der 8 sind die Platten 4 über Profile 27, 28 verspannt.
Zwischen den Platten 4 ist ein umgekehrt angeordnetes U-Profil 27 und
außenseitig
jeweils ein Winkelprofil 28 vorgesehen. Die Profile 27, 28 können mit
den Platten 4 und dem Bodenelement 20 und/oder
der Bodenplatte 21 verschraubt werden. Das Bodenelement 20 ist
als separates Bauteil fest mit dem Grund verbunden, während die
Bodenplatte 21 in das Bodenelement 20 eingesetzt
ist. Grundsätzlich
ist es aber auch möglich,
daß die
Platten 4 bzw. die Profile 27, 28 unmittelbar
mit dem Grund verbunden sind.
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Schließlich sind die Platten 4 innen-
und/oder außenseitig
mattiert, wobei zumindest eine Platte 4 im Bereich 29 des
Anzeigeelementes 3 klarsichtig ist.