DE10239151A1 - Aufhängeteil - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein ankerförmiges Aufhängeteil für eine im Querschnitt C-förmige Tragschiene einer Unterdecke mit einem Grundkörper (2) und mit an beiden Enden des Grundkörpers (2) nach oben ragenden Ankeransätzen (10), die im Einbauzustand entsprechend nach innen abgewinkelte Schenkelenden (11) einer Tragschiene (12) untergreifen, wobei ein Federelement (17) am unteren Ende des Grundkörpers (2) zum Andrücken der Ankeransätze (10) gegen die abgewinkelten Schenkelenden (11) der Tragschiene (12) vorgesehen ist. Durch das Federelement (17) wird eine einfache, funktionssichere und schnelle Montage erzielt.
Description
- Die Erfindung betrifft ein ankerförmiges Aufhängeteil für eine im Querschnitt C-förmige Tragschiene einer Unterdecke mit einem Grundkörper und mit an beiden Enden des Grundkörpers nach oben ragenden Ankeransätzen, die im Einbauzustand entsprechend nach innen abgewinkelte Schenkelenden einer Tragschiene untergreifen.
- Ein derartiges Aufhängeteil ist beispielsweise aus der
DE 93 15 487.9 U1 bekannt. Das in dieser Druckschrift offenbarte Aufhängeteil weist einen Schieber mit einem Vorsprung auf, der beim Einbau des Aufhängeteils durch entsprechendes Verschieben des Schiebers gegen den Boden der Tragschiene druckbar ist. Der Schieber ist in dieser Stellung durch eine Verriegelung gegen Zurückgleiten gesichert. Hierdurch wird funktionssichere Verbindung mit der Tragschiene ermöglicht. - Des weiteren sind Aufhängeteile allgemein bekannt, die einen verschwenkbaren Schwenkkörper aufweisen. Beim Einbau eines Aufhängeteils in eine Tragschiene ist der Schwenkkörper derart angeordnet, dass er nicht gegenüber den Rändern des Aufhängeteils übersteht. Um eine funktionssichere Verbindung des Aufhängeteils in der Tragschiene zu erzielen, wird der Schwenkkörper derart verschwenkt, dass dieser zumindest teilweise gegenüber dein unteren Rand des Grundkörpers übersteht und sich gegenüber dem Boden der Tragschiene abstützt.
- Nachteilig bei diesen beiden bekannten Ausführungsformen von Aufhängeteilen ist allerdings, dass die Montage aufwendig ist. Zur Verbindung des Aufhängeteils mit der Tragschiene ist entweder ein Verschieben des Schiebers nach unten oder ein Verschwenken des Schwenkkörpers nach unten notwendig. Der Schieber ist zusätzlich in dieser unteren Stellung durch eine Verriegelung gegen Zurückgleiten zu sichern.
- Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Aufhängeteil zu schaffen, das einerseits eine funktionssichere Verbindung mit der Tragschiene ermöglicht, und andererseits äußerst einfach und schnell zu montieren ist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass das Aufhängeteil ein Federelement am unteren Ende des Grundkörpers zum Andrücken der Ankeransätze gegen die abgewinkelten Schenkelenden der Tragschiene aufweist.
- Hierdurch wird eine äußerst funktionssichere Verbindung zwischen dem Aufhängeteil und der Tragschiene erzielt, ohne dass zusätzliche Handgriffe zur Verbindung zwischen dem Aufhängeteil und der Tragschiene notwendig sind. Somit ist eine äußerst wirtschaftliche Montage realisierbar. Montage-Fehler sind außerdem nicht möglich.
- Vorzugsweise besteht das Federelement aus Blech. Dies hat zur Folge, dass das Federelement in herstellungstechnisch einfacher Weise, beispielsweise durch Stanzen, gebildet werden kann.
- Es ist zweckmnäßig, dass das Federelement einen Befestigungs-Abschnitt zur Befestigung des Federelements an dein Grundkörper und einen Federabschnitt umfasst, der zumindest teilweise gegenüber einem unteren Rand des Grundkörpers übersteht und gegen den Boden der Tragschiene drückt. Diese Ausgestaltung bewirkt, dass bei besonders einfacher Ausgestaltung eine funktionssichere Verbindung zwischen der Tragschiene und dein Aufhängeteil erreicht werden kann.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass der Federabschnitt zumindest teilweise gekrümmt ausgebildet ist. Diese Krümmung bewirkt, dass eine besonders funktionssichere Verbindung zwischen dem Aufhängeteil und der Tragschiene erzielt wird. Des Weiteren hat diese Ausgestaltung eine besonders einfache Montage zur Folge.
- Eine weitere konstruktive Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass der Befestigungs-Abschnitt in etwa auf der Höhe der Ankerspitzen vorgesehen ist, wobei das untere Ende des Befestigungs-Abschnitts beabstandet zu dem unteren Rand des Grundkörpers angeordnet ist. Hierdurch wird eine besonders gute Federwirkung bei gleichzeitig geringer Baugröße erzielt.
- Das Federelement läuft vorzugsweise beabstandet um den unteren Rand des Grundkörpers. Auch hier wird eine äußerst gute Federwirkung des Federelements erreicht. Dies hat zur Folge, dass die Montage äußerst einfach durchführbar ist und eine funktionssichere Verbindung zwischen dem Aufhängeteil und der Tragschiene hergestellt wird.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform verläuft der Befestigungs-Abschnitt bis zum unteren Rand des Grundkörpers, wobei der Federabschnitt vorteilhafterweise einen geraden Abschnitt umfasst. Auch hierdurch wird bei minimalen Herstellungskosten eine besonders gute Federwirkung erzielt.
- Es ist von großem Vorteil, wenn der gerade Abschnitt gegenüber dein Rand des Grundkörpers übersteht. Der gerade Abschnitt liegt somit nicht an dein Grundkörper an und kann somit verschwenkt werden.
- Es ist zweckmäßig, dass an den geraden Abschnitt ein gekrümmter Abschnitt angrenzt. Diese Ausgestaltung zeichnet sich durch die leichte Montage aus.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung grenzt an den Befestigungs-Abschnitt ein gekrümmter Abschnitt an. Auch hierdurch wird eine äußerst platzsparende Konstruktion erzielt.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung näher beschrieben. Daher zeigen:
-
1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Aufhängeteils, -
2 eine Seitenansicht des in1 dargestellten Aufhängeteils, -
3 eine Vorderansicht eines in eine Tragschiene eingesetzten Aufhängeteils gemäß1 und -
4 eine Seitenansicht des in3 dargestellten und in eine Tragschiene eingesetzten Aufhängeteils. - Ein in der Zeichnung dargestelltes Aufhängeteil
1 umfasst einen Grundkörper2 aus Blech, an welchem mittels Nieten3 ein U-förmiger Aufhängebügel4 befestigt ist, dessen oberer U-Schenkel5 und dessen unterer U-Schenkel6 miteinander fluchtende Bohrungen7 ,8 aufweisen, durch die ein Abhängedraht (nicht dargestellt) in an sich bekannter Weise geführt werden kann. Die Nieten3 durchsetzen den U-Boden9 des Aufhängebügels4 und den Grundkörper2 . - An seiner Unterseite weist der Grundkörper
2 Ankeransätze10 auf, die ebenfalls in bekannter Weise die abgewinkelten Schenkelenden11 einer zu montierenden Tragschiene12 untergreifen. Prägerippen13 ,14 verlaufen ausgehend von dem Bereich der Ankeransätze10 parallel zum Außenrand des Grundkörpers2 nach oben (Prägerippen13 ) beziehungsweise ausgehend von dem Bereich der Ankeransätze10 in Richtung des unteren Randes15 des Grundkörpers2 (Prägerippen14 ). - Unterhalb des Aufhängebügels
4 ist mittels einer Niet16 ein Federelement17 an dem Grundkörper2 befestigt. Das Federelement17 weist einen oberen Befestigungs-Abschnitt18 und einen unteren Federabschnitt19 auf. Das Federelement17 ist aus einen Blechstreifen gebildet, wobei der Federabschnitt19 durch Biegen entstanden ist Der Befestigungs-Abschnitt18 liegt plan an dem Grundkörper2 an und wird ebenso wie der Grundkörper2 von der Niet16 durchsetzt. Der Befestigungs-Abschnitt18 ist in etwa auf der Höhe der Ankeransätze10 angeordnet. Das untere Ende20 des Befestigungs-Abschnitts18 verläuft oberhalb der unteren Endabschnitte21 der Prägerippen14 , das heißt das untere Ende20 des Befestigungs-Abschnitts18 ist beabstandet zu dem unteren Rand15 des Grundkörpers2 angeordnet. Der an den Befestigungs-Abschnitt18 angrenzende Federabschnitt19 liegt nicht an dem Grundkörper2 an, so dass ein Verschwenken des Federabschnitts19 relativ zu dem Grundkörper2 möglich ist. Der Federabschnitt19 weist eine konstante Krümmung auf und umschließt einen Winkelbereich W von circa 265°. Der Winkelbereich W kann von 190° bis 310° reichen. Der Federabschnitt19 verläuft ungefähr mit konstantem Abstand um den unteren Rand15 des Grundkörpers2 . Wie aus4 ersichtlich ist, berührt der untere Rand15 des Grundkörpers2 auch im montierten Zustand nicht den Federabschnitt19 . - Die Tragschiene
12 weist mittig eine nach oben vorspringende Erhöhung22 auf, gegenüber welcher der Federabschnitt19 abgestützt ist. Die Erhöhung22 weist einen im Wesentlichen V-förmigen Querschnitt auf. Zwischen der Erhöhung22 und dem Federabschnitt19 liegt damit lediglich eine Punktberührung vor. - Im Folgenden wird eine zweite Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Die zweite Ausführungsformn unterscheidet sich dahingehend, dass das untere Ende
20 des Befestigungs-Abschnittes18 entlang des unteren Randes15 des Grundkörpers2 verläuft. An den Befestigungs-Abschnitt18 schließt sich ein Federabschnitt an, welcher einen geraden Abschnitt und einen gekrümmten Abschnit umfasst. Bei dem geraden Abschnitt handelt es sich um eine Verlängerung des Befestigungs-Abschnittes18 , wobei der gerade Abschnitt nicht an dem Grundkörper2 anliegt und somit verschwenkbar ist. Der an dem geraden Abschnitt angrenzende gekrümmte Abschnitt umschließt einen Winkelbereich von 100° bis 170°. - Im Nachfolgenden wird eine dritte Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Diese dritte Ausführungsform unterscheidet sich von der zweiten Ausführungsform dahingehend, dass sich an den Befestigungs-Abschnitt direkt ein gekrümmter Abschnitt anschließt. Der gekrümmte Abschnitt bildet den Federabschnitt. Dieser gekrümmte Abschnitt umschließt einen Winkelbereich von 100 ° bis 170°, insbesondere 130°.
Claims (14)
- Ankerförmiges Aufhängeteil für eine im Querschnitt C-förmige Tragschiene einer Unterdecke – mit einem Grundkörper (
2 ) und – mit an beiden Enden des Grundkörpers (2 ) nach oben ragenden Ankeransätzen (10 ), die im Einbauzustand entsprechend nach innen abgewinkelte Schenkelenden (11 ) einer Tragschiene (12 ) untergreifen, gekennzeichnet durch – ein Federelement (17 ) am unterem Ende des Grundkörpers (2 ) zum Andrücken der Ankeransätze (10 ) gegen die abgewinkelten Schenkelenden (11 ) der Tragschiene (12 ). - Aufhängeteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
17 ) aus Blech besteht. - Aufhängeteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
17 ) umfasst – einen Befestigungs-Abschnitt (18 ) zur Befestigung des Federelements (17 ) an dem Grundkörper (2 ) und – einen Federabschnitt (17 ), der zumindest teilweise gegenüber einem unteren Rand (15 ) des Grundkörpers (2 ) übersteht und gegen den Boden (22 ) der Tragschiene (12 ) drückt. - Aufhängeteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Federabschnitt (
17 ) zumindest teilweise gekrümmt ausgebildet ist. - Aufhängeteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Federabschnitt (
17 ) einen Winkelbereich W umschließt, für den gilt: 190° W < 310°. - Aufhängeteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungs-Abschnitt (
18 ) in etwa auf der Höhe der Ankeransätze (10 ) vorgesehen ist. - Aufhängeteil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Ende (
20 ) des Befestigungs-Abschnitts (18 ) beabstandet zu dem unteren Rand (15 ) des Grundkörpers (2 ) angeordnet ist. - Aufhängeteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
17 ) beabstandet um den unteren Rand (15 ) des Grundkörpers (2 ) läuft. - Aufhängeteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungs-Abschnitt (
18 ) bis zum unteren Rand (15 ) des Grundkörpers (2 ) verläuft. - Aufhängeteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Federabschnitt einen geraden Abschnitt umfasst.
- Aufhängeteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der gerade Abschnitt gegenüber dem unteren Rand (
15 ) des Grundkörpers (2 ) übersteht. - Aufhängeteil nach Anspruch 10 oder 1 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den geraden Abschnitt ein gekrümmter Abschnitt angrenzt.
- Aufhängeteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass an den Befestigungs-Abschnitt (
18 ) ein gekrümmter Abschnitt angrenzt. - Aufhängeteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (
17 ) einstöckig mit dem Grundkörper (2 ) ausgebildet ist.
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