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DE10238280A1 - Verkaufs- und Displaybehälter für Kleinwaren und eine Schubanordnung für diesen - Google Patents

Verkaufs- und Displaybehälter für Kleinwaren und eine Schubanordnung für diesen Download PDF

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DE10238280A1
DE10238280A1 DE2002138280 DE10238280A DE10238280A1 DE 10238280 A1 DE10238280 A1 DE 10238280A1 DE 2002138280 DE2002138280 DE 2002138280 DE 10238280 A DE10238280 A DE 10238280A DE 10238280 A1 DE10238280 A1 DE 10238280A1
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DE2002138280
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Peter Seibt
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F1/00Racks for dispensing merchandise; Containers for dispensing merchandise
    • A47F1/04Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs
    • A47F1/12Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs dispensing from the side of an approximately horizontal stack
    • A47F1/125Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs dispensing from the side of an approximately horizontal stack with an article-pushing device
    • A47F1/126Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs dispensing from the side of an approximately horizontal stack with an article-pushing device the pushing device being urged by spring means

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Abstract

Schubanordnung für einen Verkaufs- und Displaybehälter sowie einen entsprechenden Verkaufs- und Displaybehälter für Kleinwaren, insbesondere Knöpfe, Schrauben und dergleichen, mit einem Schubkasten (3), der verschiebbar in einem Schubschacht (2) des Verkaufs- und Displaybehälters (1) angeordnet werden kann, wobei an dem Schubkasten (3) und dem Schubschacht (2) zusammenwirkende erste Stoppelemente (8, 21) in der Form von vorstehenden Nasen derart vorgesehen sind, so dass nur ein begrenzter Schiebeweg des Schubkastens (3) bezüglich des Schubschachts zwischen einer ersten zurückgezogenen Position, bei der der Schubkasten (3) im Wesentlichen vollständig im Schubschacht (2) aufgenommen ist, und einer zweiten ausgefahrenen Position, bei der die Nasen (8, 21) aneinander stoßen und eine Warenentnahme trotz Sicherung des Schubkastens (3) im Schubschacht (2) möglich ist, vorgesehen ist, und wobei zumindest eine Nase (8) derart beweglich angeordnet ist, dass sie aus dem gegenseitigen Eingriff der Nasen (8, 21) weg bewegt werden kann, so dass der Schubkasten vollständig aus dem Schubschacht gezogen werden kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schubanordnung für einen Verkaufs- und Displaybehälter für Kleinwaren, insbesondere Knöpfe, Schrauben und dergleichen sowie einen entsprechenden Verkaufs- und Displaybehälter.
  • Für den Vertrieb von Kleinwaren, wie z.B. Knöpfen, Schrauben und dergleichen, sind bereits Verkaufs- und Displaybehälter bekannt, bei denen diese Waren sowohl zum Zwecke der Aufbewahrung als auch zur werbenden Darstellung und zum Verkauf aufgenommen sind. Üblicherweise werden die o.g. Waren lose oder zu kleinen Packungseinheiten zusammengefasst verkauft. Entsprechend müssen die Verkaufs- und Displaybehälter, die insbesondere beim Selbstbedienungs-Verkauf zum Einsatz kommen, entsprechend angepasst sein. So reicht die Bandbreite der verwendeten Verkaufs- und Displaybehälter von einfachen, wannenförmigen Behältern, die als sogenannte Schüttbehälter bezeichnet werden, bis zu Regal- oder Hängesystemen, bei denen die Waren beispielsweise in verschiedenen Schächten auf einer schiefen Ebene angeordnet sind, so dass bei Entnahme der Ware die dahinter angeordneten Waren nachrutschen, so dass an der Frontseite die entsprechenden Waren immer sichtbar angeboten werden.
  • Allerdings stellen sich bei diesen verschiedenen System verschiedenartige Probleme, die beim losen Einzelverkauf von der mangelnden Geeignetheit für Selbstbedienung bis zu der eingeschränkten Möglichkeit für die Begutachtung der Waren bei ausgeklügelten Regalsystem reichen. Insbesondere ergibt sich aber bei Regalsystemen für die o.g. Kleinwaren das Problem, dass bei der Selbstbedienung einmal entnommene Waren an der falschen Stelle in das Regalsystem zurückgelegt werden. Dies führt dazu, dass die Übersicht über das vorhandene Warensortiment verloren geht und die Kunden die gewünschten Waren nicht mehr finden können. Ein entsprechender Aufwand für die Neusortierung und Überprüfung der einsortierten Waren eines derartigen Regalsystem muss deshalb regelmäßig geleistet werden. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass durch das Zurückstellen der Waren Beschädigungen an diesen auftreten können.
  • Zu diesem Zweck ist bereits aus der DE 101 07 338 ein Verkaufs- und Displaybehälter mit einer entsprechenden Schubanordnung bekannt, der bereits in vielerlei Hinsicht den oben angesprochenen Anforderungen entspricht. Allerdings weist dieser Verkaufs- und Displaybehälter bzw. die darin verwendete Schubanordnung eine zwischen dem Boden des Schubschachts und dem Schubkasten angeordnete Schiebeplatte auf, die den Mechanismus relativ aufwendig und komplex und damit auch anfällig macht.
  • Es ist deshalb Aufgabe der folgenden Erfindung, einen vereinfachten Verkaufs- und Displaybehälter vorzusehen, bei dem die angebotenen Waren trotzdem übersichtlich aufbewahrt werden und ein falsches Einsortieren einmal entnommener Waren durch nicht mit der Einsortierung beauftragte Personen vermieden wird. Darüber hinaus soll der Verkaufs- und Displaybehälter zum einen für die Selbstbedienung geeignet sein und zum anderen eine ausreichende Begutachtung der Waren ermöglichen. Ferner muß der Verkaufs- und Displaybehälter einfach und kostengünstig herstellbar und bedienbar sein, d.h., sowohl für den Kunden bei der Entnahme der Waren als auch für das Verkaufspersonal beim Nachfüllen mit den Waren.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Verkaufs- und Displaybehälter gemäß dem Anspruch 18 sowie durch eine Schubanordnung für einen Verkaufs- und Displaybehälter mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Entsprechend der Lösung der Erfindung wird eine Schubanordnung vorgeschlagen, bei dem der Schubkasten aus dem Schubschacht durch den Benutzer nur in begrenzter Weise herausgezogen werden kann, so dass das Entnehmen von mehreren Packungseinheiten der Ware und das damit erforderliche Zurückstellen der Ware vermieden wird. Der begrenzte Schiebeweg des Schubkastens bzw. Schubschachts wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass an dem Schubkasten und an dem Schubschacht zusammenwirkende Stoppelemente vorgesehen sind, und zwar in der Form von Nasen, die gegenseitig in Anschlag gelangen. Um es jedoch dem Verkaufspersonal zu ermöglichen, die Schubkästen in einfacher Weise wieder aufzufüllen, ist es weiterhin vorgesehen, dass der Schubkasten auch über den ersten Stoppanschlag bewegt werden kann, wobei zumindest eine der Nasen, die den Stoppanschlag zusammen bilden, derart beweglich angeordnet ist, dass sie aus dem gegenseitigen Eingriff mit der anderen Nase bewegt werden kann.
  • Die Beweglichkeit zumindest einer den Stoppanschlag bildenden Nasen kann in vorteilhafter Weise dadurch erreicht werden, dass eine Nase im vorderen Bereich des Schubschachts an einer Wand des Schubschachts bzw. an dem Boden oder der Decke des Schubschachts angeordnet ist, wobei der vordere Bereich der Wand bzw. des Bodens. bzw. der Decke durch beispielsweise eine freitragende Ausbildung des Wandbereichs und entsprechende Materialwahl elastisch verwenkbar ist, so dass die Nase mit dem Wandbereich aus der Anschlagsposition verwenkbar ist. Da diese Möglichkeit der Umgehung des Stoppanschlags für den normalen Bediener kaum ersichtlich ist, ist auf diese Weise sicher gewährleistet, dass kein unbefugtes Herausziehen des Schubkastens über die vorgegebene Länge folgen kann.
  • Vorteilhafterweise ist an dem Wandbereich bzw. Boden- oder Deckenbereich ein Betätigungselement vorgesehen, welches das einfache Verwenken des Wandbereichs mit den Fingern oder dergleichen ermöglicht.
  • Vorteilhafterweise ist der Verschiebeweg so auf die in dem Schubkasten aufgenommen Waren abstimmbar, dass immer nur eine Wareneinheit herausnehmbar ist. Auf diese Weise wird vermieden, dass durch ein zu weites Herausziehen des Schubkastens der Benutzer dazu verleitet wird, zu viel Ware zu entnehmen und/oder fälschlicherweise entnommene Ware in den Schubkasten zurückzulegen. Vielmehr wird der Benutzer durch den eingeschränkten Verschiebeweg dazu angehalten, die Ware außerhalb des Verkaufs- und Displaybehälters abzulegen, so dass diese Ware von dem Verkaufspersonal leicht gesehen und entsprechend richtig zurücksortiert werden kann.
  • Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn der Schubkasten selbsttätig von der Position, von der eine Entnahme von Waren möglich ist, in die Position, bei der er vollständig im Schubschacht aufgenommen ist, zurückgezogen wird. Dies wird vorteilhafterweise durch ein elastisches Element erreicht, mit dem der Schubkasten in einer ersten zurückgezogenen Position gehalten wird. Durch eine elastische Verformung des elastischen Elements kann der Schubkasten in eine zweite oder dritte ausgefahrene Position gebracht werden, bei der Waren aus dem Schubkasten entnommen werden können (zweite Position) bzw. dieser wieder befüllt werden kann (dritte Position). Nach der Warenentnahme wird der Schubkasten durch das elastische Element automatisch wieder in die zurückgezogene Position gebracht. Dieses automatische Zurückfahren des Schubkastens in die zurückgezogene Position verstärkt den Effekt, dass ein Benutzer nicht dazu verleitet wird, einmal herausgenommene Ware wieder in einen möglicherweise falschen Schubkasten zurückzustecken. Außerdem wird dadurch immer für ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild gesorgt, da an dem Verkaufs- und Displaybehälter keine offenstehenden Schubladen vorhanden sind.
  • Ist der Schubkasten jedoch in der dritten Position, also in einer weit herausgezogenen Position zum Auffüllen des Schubkastens mit Ware, so wirkt das elastische Federelement zum Zurückziehen in vorteilhafter Weise mit vorzugsweise vorgesehenen Stoppeinrichtungen zusammen, die in diesem Fall den Schubkasten am Zurückgleiten in den Schubschacht hindern. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine zweite Anschlagsnase im hinteren Bereich des Schubkastens vorgesehen ist, die nach dem Herausziehen über die Anschlagsnase des Schubschachts hinweg, mit der Anschlagsnase des Schubschachts wieder in Eingriff gelangt, wenn die Anschlagsnase des Schubschachts wieder in die Eingriffsposition bewegt wird und das Federelement den Schubkasten entsprechend der Federkraft in den Schubschacht zurückziehen will. Allerdings kann der Benutzer, in diesem Fall das Verkaufspersonal, bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung, bei der das Federelement über eine Haken, insbesondere einen Doppelhaken, von dem Schubkasten lösbar ist, die zweite Stoppnase auch in gleicher Weise wie die erste Stoppnase so verwenden, dass der Schubkasten lediglich an einem weiteren Herausziehen gehindert wird. Selbstverständlich sind neben der ersten und zweiten Stoppeinrichtung auch weitere Stoppeinrichtungen denkbar, die entweder unabhängig von der ersten bzw. zweiten Stoppeinrichtung wirken oder mit diesen zusammenarbeiten und weitere halte- und/oder Sicherungspositionen definieren.
  • Das vorzugsweise vorgesehene Doppelhakenelement bzw. -ende für das elastische Element zum Zurückziehen des Schubkastens in den Schubschacht bietet den Vorteil, dass das elastische Element, also beispielsweise eine Feder, nicht nur lösbar am Schubkasten, sondern auch am Schubschacht angeordnet werden kann, so dass es dort beispielsweise in eine Parkposition gebracht werden kann, wenn der Schubkasten ganz aus dem Schubschacht entnommen werden soll.
  • Bei einer vorteilhaften konstruktiven Ausgestaltung wird das elastische Element durch eine Feder, insbesondere durch eine Spiralfeder, gebildet , die vorzugsweise in einer Nut, die im Boden des Schubkastens vorgesehen ist, angeordnet wird.
  • Um eine einwandfreie Verschiebung des Schubkastens im Schubschacht zu gewährleisten, ist es vorteilhaft am Schubkasten oder/und am Schubschacht Gleit- oder Rollelemente und/oder Führungselemente vorzusehen, die den Schubkasten bei der Verschiebung im Schubschacht führen. Hier hat sich das Vorsehen eines Führungsbandes an den Seitenwänden des Schubkastens bewährt, die in entsprechende Nuten des Schubschachtes eingreifen.
  • Um das Zurückstecken von einmal herausgenommener Ware weiterhin zu erschweren, ist es vorteilhaft, in dem Schubkasten ein Schiebeelement vorzusehen, das vorzugsweise durch ein zweites elastisches Element, insbesondere eine Feder, z.B. Spiralfeder, von der Rückseite des Schubkastens in Richtung auf die Vorderseite des Schubkastens gedrückt wird, um so Waren, insbesondere die letzte Verkaufseinheit, die zwischen Schiebeelement und Vorderseite des Schubkastens angeordnet ist, immer in die vordere Position zu drücken.
  • Vorzugsweise wird das Zurückstecken von Ware in den Verkaufs- und Displaybehälter auch dadurch vermieden, dass am Schubkasten eine Musterplatte angeordnet wird, auf der ein Muster der in dem Schubschacht aufgenommen Waren zur Begutachtung angeordnet werden kann. Auf diese Weise wird vermieden, dass ein Kunde oder Benutzer zur Begutachtung der Ware eine Wareneinheit entnehmen muss. Erst wenn sich der Benutzer sicher ist, dass er diese Ware kaufen möchte, ist er bei diesem Verkaufs- und Displaybehälter gezwungen, eine Wareneinheit zu entnehmen. Somit wird eine falsche Entnahme von Waren vermieden und damit auch das Zurückstellen von Ware in falsche Schubschächte.
  • Wie oben beschrieben, ist der eingeschränkte Verschiebeweg vorzugsweise so bemessen, dass jeweils nur eine Verkaufseinheit aus dem Schubkasten entnommen werden kann. Ein Entnehmen durch das versehentliche, gleichzeitige Anfassen der ersten beiden Verkaufseinheiten wird vorzugsweise dadurch vermieden, dass durch die jeweils darüber liegende Musterplatte und dem angepassten eingeschränkten Verschiebeweg nur der Raum bis zur Tiefe von einer Verkaufseinheit freigegeben und eine versehentlich mit angefasste, zweite Verkaufseinheit durch die darüber liegende Musterplatte gestoppt würde.
  • Vorzugsweise wird die Musterplatte geneigt zur Horizontalen angeordnet, um insbesondere auch bei tieferliegenden Schubschächten bzw. Schubanordnungen die Displayfunktion zu erfüllen, so dass auch diese tiefer liegenden Artikel bereits von weiter oben her gesehen werden. Dadurch werden auch die Artikel in den unteren Regalebenen ohne besondere Körperneigung bereits aus einer stehenden Position erkennbar.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft an der Musterplatte eine Befestigungsvorrichtung vorzusehen, die ein Abheben des Musters in gewissen Grenzen erlaubt. Auf diese Weise ist es möglich, das Muster in die Hand zu nehmen und zu Vergleichszwecken anderen Gegenständen gegenüberzustellen.
  • Vorzugsweise besteht die Befestigungsvorrichtung in einer einfachen Ausführungsform aus einem elastischen Element, wie z.B. einem Gummiband oder dergleichen, an dem das Muster befestigt wird.
  • Vorzugsweise ist auch das Schiebeelement in dem Schubkasten so aufgenommen, dass es durch Führungselemente in dem Schubkasten geführt wird. Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Schiebeelement etwas schräg zur Vertikalen angeordnet wird, so dass die Waren unter dem Druck der Feder, die das Schiebeelement in dem Schubkasten bewegt, nicht nach außen gedrückt wird, beispielsweise nach oben, sondern in dem Schubkasten verbleiben.
  • Besonders vorteilhaft ist eine abgestimmte Kombination der oben beschriebenen Merkmale, die ein ausgeklügeltes System ergeben. Weitere Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden bei der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beigefügten Zeichnungen deutlich. Die Zeichnungen zeigen dabei sämtlich in rein schematischer Weise in
  • l eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Verkaufs-Displaybehälters;
  • 2 eine Draufsicht auf einen Schubkasten des Verkaufs-Displaybehälters aus l;
  • 3 eine Bodenansicht des Schubkastens des Verkaufs-Displaybehälters aus l;
  • 4 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Schubanordnung des Verkaufs-Displaybehälters aus l; und in
  • 5 eine Seitenansicht des Hakenendes einer Feder die bei der Schubanordnung gemäß 4 eingesetzt wird.
  • l zeigt in einer Seitenansicht die Vorderseite eines erfindungsgemäßen Verkaufs-Displaybehälters, wobei der gezeigte Verkaufs-Displaybehälter 1 insgesamt vier Schubschächte 2 aufweist, von denen wiederum gemäß der l zwei Schubschächte mit Schubkästen 3 gefüllt sind, während die beiden anderen (unteren) Schubschächte 2 zur besseren Darstellung leer sind.
  • Die quaderförmigen Schubschächte 2 der gezeigten Ausführungsform weisen jeweils einen Boden 4 auf, der durch Schlitze 7 im vorderen Bereich von den Seitenwänden getrennt ist und durch die entsprechende Werkstoffwahl, z.B. Kunststoff, in dem vorderen Bereich elastisch verschwenkbar ausgebildet ist. Zum Verschwenken des vorderen Bereichs des Bodens 4 nach oben und unten ist jeweils am rechten Ende ein Griffelement 6 vorgesehen, welches beispielsweise mit den Fingern ergriffen werden kann, um so die entsprechenden Kräfte zum Verschwenken des vorderen Bereichs des Bodens 4 auszuüben. Im vorderen Bereich des Bodens 4 ist auch jeweils einen Nase 8 vorgesehen, die sich von dem Boden 4 nach oben erstreckt.
  • Des weiteren sind in den Schubschächten 2 jeweils in der linken und rechten Seitenwand Vorsprünge 5 vorgesehen, die zwischen sich eine Nut ausbilden.
  • Wie in den oberen beiden Schubschächten 2 des Ausführungsbeispiels gemäß der l zu sehen ist, weisen die Schubkästen 3 an ihren Seitenwänden ebenfalls einen Vorsprung 10 auf, der sich über die gesamte Länge des Schubkastens 3 erstreckt und so ausgebildet ist, dass er in die Nut, die durch die Vorsprünge 5 der Seitenwände des Schubschachts 2 ausgebildet sind, eingreifen kann. Außerdem weist der Schubkasten 3 an seinem Boden ebenfalls eine Nase auf (nicht gezeigt), die nach unter hervorsteht und mit der nach oben vorstehenden Nase 8 des Bodens 4 des Schubschachts 2 so zusammenwirkt, dass der Schubkasten 3 nur bis zu einer bestimmten Position, in der die Nasen des Bodens bzw. des Schubkastens 3 zusammenstoßen, herausgezogen werden kann. Erst durch eine Verformung des vorderen Bereichs des Bodens 4, wie in der 4 gezeigt ist (gestrichelte Darstellung), wird die Nase 8 des Bodens 4 soweit nach unten verschwenkt (siehe Pfeil der 4), dass die am Boden des Schubkastens 3 angeordnete Nase 21 an der Nase 8 des Bodens 4 vorbeibewegt werden kann und der Schubkasten 3 somit aus dem Schubschacht 2 entfernt werden kann.
  • Allerdings weist der Schubkasten 3 an seinem Boden, wie in 3 zu sehen ist, neben der ersten Nase 21 eine zweite Nase 22 auf, die ebenfalls in Anschlag mit der Nase 8 des Bodens 4 gelangen kann. Wenn also der Boden 4 durch eine Betätigung des Griffelements 6 beim Herausziehen des Schubkastens 3 nach unten gedrückt wird, so dass die Nase 21 an der Nase 8 des Bodens 4 vorbeigleiten kann, gelangt die Nase 22 des Schubkastens 3, die sich im hinteren Bereich des Schubkastens 3 befindet, in Eingriff mit der Nase 8 des Bodens 4, wenn in der Zwischenzeit der Druck auf den Boden 4 gelöst worden ist, und der Boden 4 elastisch in seine frühere Position, nämlich die Waagerechte, zurückbewegt hat. Somit ist durch die zweite Stoppnase 22 am Schubkasten 3 eine zweite herausgezogene Position definiert, die sich von der ersten herausgezogenen Position des Schubkastens 3 dadurch unterscheidet, dass der Schubkasten weiter aus dem Schubschacht 3 herausgezogen ist.
  • Wie ebenfalls der 3 zu entnehmen ist, ist bei der erfindungsgemäßen Schubanordnung ein Federelement 19, beispielsweise in der Form einer Spiralfeder, vorgesehen, welches mit einem Ende am Schubschacht 2 (nicht gezeigt) befestigt ist und mit dem anderen Ende 20 am Schubkasten 3 eingreift. Mittels dieser Feder 19 wird der Schubkasten 3 in einer zurückgezogenen, also vollständig im Schubschacht 2 aufgenommenen Position gehalten. Das Herausziehen des Schubkastens 3 aus dem Schubschacht 2 muss gegen die Federkraft der Feder 19 bewirkt werden, was zur Folge hat, dass der Schubkasten 3 nach dem Loslassen des Schubkastens 3 automatisch vollständig in den Schubschacht 2 zurückkehrt.
  • Die Feder 19 ist im Boden des Schubkastens 3 in einer dafür vorgesehenen Nut 23 aufgenommen und an der Vorderwand 17 des Schubkasten 3 mit einem Hakenelement 20 lösbar befestigt. Das Hakenelement 20, das in 5 detaillierter dargestellt ist, ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Doppelhaken ausgeführt, so dass ein erster Hakenbereich 25 zum Eingriff am Schubkasten 3 ausgebildet ist, während ein zweiter Hakenbereich 26 zum Eingriff mit dem Boden 4 des Schubschachts 2 vorgesehen ist. Ferner ist am Hakenelement 20 ein Griffbereich 27 ausgebildet, so dass das Hakenelement leicht mit den Fingern ergriffen werden kann.
  • Die Feder 19 wirkt nun, wenn sie mit dem Schubkasten 3 verbunden ist, so, dass ein Benutzer den Schubkasten 3 nur bis zum ersten Anschlag, also bis zum Anschlag des Stoppelements 21 mit der Nase 8 des Bodens 4 herausziehen kann, wobei der Schubkasten 3 automatisch in den Schubschacht 2 zurückgezogen wird, wenn der Benutzer den Schubkasten 3 loslässt. Des weiteren kann Bedienungspersonal, wenn es den Schubkasten 3 mit Waren auffüllen will, den Schubkasten 3 durch Betätigung des Betätigungselements 6 und Herun terdrücken des Bodens 4 soweit herausziehen, dass das zweite Stoppelement 22, nämlich die Nase 22, ebenfalls über die Nase 8 des Bodens 4 herausgezogen wird. In diesem Fall zieht dann die Feder nach dem Loslassen des Griffelements 6 und dem Zurückkehren des Bodens 4 in die ursprüngliche Position in der Weise, dass der Schubkasten 3 mit der Nase 22 gegen die Nase 8 des Bodens 4 gedrückt wird, so dass der Schubkasten an einem weiteren Zurückziehen in den Schubschacht 2 gehindert wird. In diesem Zustand wirkt also das Federelement 19 mit der zweiten Stoppnase 22 bzw. der Nase 8 des Bodens 4 so zusammenwirken, dass der Schubkasten in einem weit herausgezogenem Zustand sicher und fest in dem Schubschacht 2 aufgenommen ist.
  • Alternativ kann der Benutzer jedoch auch das elastische Element 19 durch Ergreifen des Hakens 20 am Griffbereich 27 von dem Schubkasten 3 lösen und in einer Warteposition an dem Boden 4 des Schubschachts 2 mit dem Hakenbereich 26 festklemmen, so dass der Schubkasten 3 ohne jegliche Vorspannung bewegt werden kann. In Diesem Zustand kann dann der Schubkasten 3 entweder bis zu dem zweiten Stoppanschlag mit der Stoppnase 22 herausgezogen werden, um beispielsweise wieder befüllt zu werden oder der Schubkasten 3 kann ganz dem Schubschacht 2 entnommen werden. Auch hier ist somit eine dritte Position, bei der der Schubkasten 3 weit aus dem Schubschacht 2 herausgezogen ist, möglich, wobei jedoch wiederum der Schubkasten 3 sich in einem Schubschacht 2 aufgenommen ist.
  • Wie am besten in der 2 zu sehen ist, weist der Schubkasten 3 darüber hinaus eine Schiebeanordnung mit einer Schubplatte 12 und einer zweiten Feder 13, beispielsweise einer Spiralfeder, auf, wobei die Feder mit ihren Enden 14 und 15 fest an der Rückwand 16 des Schubkastens 3 bzw. An der Schiebeplatte 12 angeordnet ist. Auf dieser Weise wird zwischen der Schiebeplatte 12 und der Vorderwand 17 des Schubkastens 3 ein Warenaufnahmebereich 11 definiert, der entgegen der Federkraft der Feder 13 vergrößert werden kann. Auf diese Weise sorgt die Feder 13 immer dafür, dass die Waren, die im Warenaufnahmebereich 11 angeordnet sind, im vorderen Bereich des Schubkastens 3 zu finden sind. Die Schiebeplatte 12 ist durch Führungsschienen (nicht gezeigt) links und rechts an den Seitenwänden geführt, wobei die Schiebeplatte vorzugsweise leicht schräg nach vorne angeordnet ist. Die Schiebeplatte 12 kann auch (ebenfalls nicht gezeigt) Füllstandsanzeigen aufweisen, die im leeren Zustand des Schubkastens 3 über das vordere Ende hervorstehen und farbig markiert sein. Die Füllstandsanzeigen sind in der einfachsten Form als Stifte ausgeführt.
  • Ferner weist der Schubkasten 3, wie ebenfalls in den 2 und 4 zu sehen ist, eine vorzugsweise schräg angeordnete Musterplatte 9 auf, die gleichzeitig an ihrer Unterseite /vgl. 3) einen Eingriffsbereich 18 für Beispielsweise einen Finger eines Benutzers mit der Vorderwand 17 des Schubkastens 3 definiert. An der Musterplatte können durch geeignete Befestigungsmittel Muster der im Warenaufnahmebereich 11 aufgenommenen Waren vorzugsweise auch leicht abhebbar befestigt werden.

Claims (21)

  1. Schubanordnung für einen Verkaufs- und Displaybehälter für Kleinwaren, insbesondere Knöpfe, Schrauben und dergleichen, mit einem Schubkasten (3), der verschiebbar in einem Schubschacht (2) des Verkaufs- und Displaybehälters (1) angeordnet werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Schubkasten (3) und dem Schubschacht (2) zusammenwirkende erste Stoppelemente (8,21) in der Form von vorstehenden Nasen derart vorgesehen sind, so dass nur ein begrenzter Schiebeweg des Schubkastens (3) bezüglich des Schubschachts zwischen einer ersten zurückgezogenen Position, bei der der Schubkasten (3) im wesentlichen vollständig im Schubschacht (2) aufgenommen ist, und einer zweiten ausgefahrenen Position, bei der die Nasen (8, 21) aneinander stoßen und eine Warenentnahme trotz Sicherung des Schubkastens (3) im Schubschacht (2) möglich ist, vorgesehen ist, und wobei zumindest eine Nase (8) derart beweglich angeordnet ist, dass sie aus dem gegenseitigen Eingriff der Nasen (8, 21) weg bewegt werden kann, so dass der Schubkasten vollständig aus dem Schubschacht gezogen werden kann.
  2. Schubanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schiebeweg so auf die im Schubkasten (3) aufgenommenen Waren abstimmbar ist, dass in der zweiten ausgefahrenen Position immer nur eine Wareneinheit entnehmbar ist.
  3. Schubanordnung nach einem der vohergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Nase im vorderen Bereich des Schubschachts (2) an einer Wand des Schubschachts (2), insbesondere dem Boden (4) angeordnet ist, wobei der vordere Bereich der Wand bzw. des Bodens (4) elastisch verschwenkbar ausgebildet ist, insbesondere durch eine freitragende Ausbildung des Wandbereichs, so dass die Nase (8) mit dem Wandbereich verschwenkbar ist.
  4. Schubanordnung nach einem der vohergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubkasten (3) so im Schubschacht angeordnet ist, dass er durch ein elastisches Element (19), vorzugsweise eine Feder (19), insbesondere eine Spiralfeder, in der ersten zurückgezogenen Position gehalten ist und die zweite ausgefahrene Position nur durch elastische Verformung des elastischen Elements (19) erreicht.
  5. Schubanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubkasten (3) eine Nut (18) aufweist, in der das elastische Element (19) aufgenommen ist.
  6. Schubanordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (19) an der Vorderseite (17) des Schubkastens (3) lösbar, insbesondere durch ein Hakenelement (20), befestigt ist.
  7. Schubanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Hakenelement (20) als Doppelhaken (25, 26), insbesondere mit einem Griffelement (27) ausgeführt ist, so dass es sowohl an dem Schubkasten (3) als auch an dem Schubschacht (2) in einer Warteposition eingreifen kann.
  8. Schubanordnung nach einem der vohergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubkasten (3) und / oder der Schubschacht (2) Gleit- und/oder Rollelemente und / oder Führungselemente (5, 10), insbesondere eine Nut- und Federanordnung zur vertikalen Führung, aufweist, mit der die Verschiebung des Schubkastens (3) im Schubschacht (2) erleichtert wird.
  9. Schubanordnung nach einem der vohergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubschacht (2) an den Seitenwänden jeweils eine durch Vorsprünge (5) gebildete Nut aufweist, in die jeweils ein Führungsband (10) des Schubkastens (3) eingreift.
  10. Schubanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wand bzw. dem Boden (4) ein Betätigungselement (6) für eine elastische Verformung der Wand durch Einwirken mit Fingern oder dergleichen vorgesehen ist.
  11. Schubanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubkasten (3) ein Schiebeelement (12) aufweist, das in dem Schubkasten verschiebbar aufgenommen ist und einen Warenaufnahmebereich (11) im Schubkasten (3) definiert, wobei insbesondere Führungselemente zum Führen des Schiebeelements vorgesehen sind und vorzugsweise das Schiebeelement leicht nach vorne geneigt angeordnet ist, um ein Herausdrücken von Ware zu vermeiden.
  12. Schubanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (12) durch ein zweites elastisches Element (13), insbesondere eine Feder, von der Rückseite (16) des Schubkastens (3) weggedrückt wird, so dass in dem Schubkasten (3) aufgenommene Waren in den vorderen Bereich des Warenaufnahmebereichs (11) des Schubkastens (3) gedrückt werden und/oder dass das Schiebeelement (12) Füllstandsanzeigen, insbesondere in Form von Stiften, aufweist, die im leeren Zustand des Schubkastens (3) über dessen vorderes Ende überstehen.
  13. Schubanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubkasten (3) an seiner Vorderseite eine Musterplatte (9) aufweist, auf der ein Muster der im Schubkasten enthaltenen Waren zur Begutachtung angeordnet werden kann.
  14. Schubanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Musterplatte (9) unter einem Winkel geneigt zur Horizontale angeordnet ist und insbesondere einen Eingriffsbereich (18) für einen Finger zum Herausziehen des Schubkastens (3) an der Unterseite bildet.
  15. Schubanordnung nach einem der Ansprüch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Musterplatte (9) eine Befestigungsvorrichtung aufweist, die ein begrenztes Abheben des Musters von der Musterplatte (9) ermöglicht.
  16. Schubanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung durch ein drittes elastisches Element, insbesondere ein elastisches Band, gebildet wird, an dem das Muster befestigbar ist.
  17. Schubanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Schubkasten (3) und/oder dem Schubschacht (2) zweite oder weitere Stoppelemente (22) vorgesehen sind, die mit oder unabhängig von den ersten Stoppelementen (8) dritte oder weitere Feststellpositionen für den Schubkasten (3) definieren, insbesondere eine weit herausgezogene Füllposition zum Nachfüllen von Ware, wobei der Schubkasten (3) in dieser Position durch die Stoppelemente (8, 22) im Schubschacht (2) vor dem weiteren Herausziehen oder dem automatischen Zurückziehen durch ein elastisches Element (19) gesichert ist.
  18. Verkaufs- und Displaybehälter für Kleinwaren, insbesondere Knöpfe, Schrauben und dergleichen, mit mehreren in Schubschächten angeordneten Schubanordnungen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die beliebig über- und nebeneinander zu dem Verkaufs- und Displaybehälter (1) kombiniert sind.
  19. Verkaufs- und Displaybehälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Musterplatte (9) einen horizontal nach vorne hervorstehenden Vorsprung aufweist oder bildet, der mit der zweiten herausgezogenen Position eines benachbarten Schubkastens (3) so abgestimmt ist, dass nur die Entnahme einer Wareneinheit möglich ist.
  20. Verkaufs- und Displaybehälter nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubschächte (2) in ihren Formen und Abmessungen variieren.
  21. Verkaufs- und Displaybehälter nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubschächte (2) durch Steckverbindungen koppelbar sind.
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