-
Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Schubanordnung für
einen Verkaufs- und Displaybehälter für Kleinwaren,
insbesondere Knöpfe,
Schrauben und dergleichen sowie einen entsprechenden Verkaufs- und
Displaybehälter.
-
Für
den Vertrieb von Kleinwaren, wie z.B. Knöpfen, Schrauben und dergleichen,
sind bereits Verkaufs- und Displaybehälter bekannt, bei denen diese
Waren sowohl zum Zwecke der Aufbewahrung als auch zur werbenden
Darstellung und zum Verkauf aufgenommen sind. Üblicherweise werden die o.g. Waren
lose oder zu kleinen Packungseinheiten zusammengefasst verkauft.
Entsprechend müssen
die Verkaufs- und Displaybehälter,
die insbesondere beim Selbstbedienungs-Verkauf zum Einsatz kommen,
entsprechend angepasst sein. So reicht die Bandbreite der verwendeten
Verkaufs- und Displaybehälter
von einfachen, wannenförmigen
Behältern, die
als sogenannte Schüttbehälter bezeichnet
werden, bis zu Regal- oder Hängesystemen,
bei denen die Waren beispielsweise in verschiedenen Schächten auf
einer schiefen Ebene angeordnet sind, so dass bei Entnahme der Ware
die dahinter angeordneten Waren nachrutschen, so dass an der Frontseite
die entsprechenden Waren immer sichtbar angeboten werden.
-
Allerdings stellen sich bei diesen
verschiedenen System verschiedenartige Probleme, die beim losen
Einzelverkauf von der mangelnden Geeignetheit für Selbstbedienung bis zu der
eingeschränkten Möglichkeit
für die
Begutachtung der Waren bei ausgeklügelten Regalsystem reichen.
Insbesondere ergibt sich aber bei Regalsystemen für die o.g.
Kleinwaren das Problem, dass bei der Selbstbedienung einmal entnommene
Waren an der falschen Stelle in das Regalsystem zurückgelegt
werden. Dies führt dazu,
dass die Übersicht über das
vorhandene Warensortiment verloren geht und die Kunden die gewünschten
Waren nicht mehr finden können.
Ein entsprechender Aufwand für
die Neusortierung und Überprüfung der
einsortierten Waren eines derartigen Regalsystem muss deshalb regelmäßig geleistet werden.
Darüber
hinaus ist zu befürchten,
dass durch das Zurückstellen
der Waren Beschädigungen
an diesen auftreten können.
-
Zu diesem Zweck ist bereits aus der
DE 101 07 338 ein Verkaufs-
und Displaybehälter
mit einer entsprechenden Schubanordnung bekannt, der bereits in
vielerlei Hinsicht den oben angesprochenen Anforderungen entspricht.
Allerdings weist dieser Verkaufs- und Displaybehälter bzw. die darin verwendete
Schubanordnung eine zwischen dem Boden des Schubschachts und dem
Schubkasten angeordnete Schiebeplatte auf, die den Mechanismus relativ aufwendig
und komplex und damit auch anfällig macht.
-
Es ist deshalb Aufgabe der folgenden
Erfindung, einen vereinfachten Verkaufs- und Displaybehälter vorzusehen,
bei dem die angebotenen Waren trotzdem übersichtlich aufbewahrt werden
und ein falsches Einsortieren einmal entnommener Waren durch nicht
mit der Einsortierung beauftragte Personen vermieden wird. Darüber hinaus
soll der Verkaufs- und Displaybehälter zum einen für die Selbstbedienung
geeignet sein und zum anderen eine ausreichende Begutachtung der
Waren ermöglichen. Ferner
muß der
Verkaufs- und Displaybehälter
einfach und kostengünstig
herstellbar und bedienbar sein, d.h., sowohl für den Kunden bei der Entnahme der
Waren als auch für
das Verkaufspersonal beim Nachfüllen
mit den Waren.
-
Diese Aufgabe wird gelöst durch
einen Verkaufs- und Displaybehälter
gemäß dem Anspruch
18 sowie durch eine Schubanordnung für einen Verkaufs- und Displaybehälter mit den
Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand
der Unteransprüche.
-
Entsprechend der Lösung der
Erfindung wird eine Schubanordnung vorgeschlagen, bei dem der Schubkasten
aus dem Schubschacht durch den Benutzer nur in begrenzter Weise
herausgezogen werden kann, so dass das Entnehmen von mehreren Packungseinheiten
der Ware und das damit erforderliche Zurückstellen der Ware vermieden
wird. Der begrenzte Schiebeweg des Schubkastens bzw. Schubschachts
wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass an dem Schubkasten und an dem Schubschacht zusammenwirkende
Stoppelemente vorgesehen sind, und zwar in der Form von Nasen, die
gegenseitig in Anschlag gelangen. Um es jedoch dem Verkaufspersonal
zu ermöglichen,
die Schubkästen in
einfacher Weise wieder aufzufüllen,
ist es weiterhin vorgesehen, dass der Schubkasten auch über den ersten
Stoppanschlag bewegt werden kann, wobei zumindest eine der Nasen,
die den Stoppanschlag zusammen bilden, derart beweglich angeordnet
ist, dass sie aus dem gegenseitigen Eingriff mit der anderen Nase
bewegt werden kann.
-
Die Beweglichkeit zumindest einer
den Stoppanschlag bildenden Nasen kann in vorteilhafter Weise dadurch
erreicht werden, dass eine Nase im vorderen Bereich des Schubschachts
an einer Wand des Schubschachts bzw. an dem Boden oder der Decke
des Schubschachts angeordnet ist, wobei der vordere Bereich der
Wand bzw. des Bodens. bzw. der Decke durch beispielsweise eine freitragende
Ausbildung des Wandbereichs und entsprechende Materialwahl elastisch
verwenkbar ist, so dass die Nase mit dem Wandbereich aus der Anschlagsposition
verwenkbar ist. Da diese Möglichkeit
der Umgehung des Stoppanschlags für den normalen Bediener kaum
ersichtlich ist, ist auf diese Weise sicher gewährleistet, dass kein unbefugtes
Herausziehen des Schubkastens über
die vorgegebene Länge
folgen kann.
-
Vorteilhafterweise ist an dem Wandbereich bzw.
Boden- oder Deckenbereich ein Betätigungselement vorgesehen,
welches das einfache Verwenken des Wandbereichs mit den Fingern
oder dergleichen ermöglicht.
-
Vorteilhafterweise ist der Verschiebeweg
so auf die in dem Schubkasten aufgenommen Waren abstimmbar, dass
immer nur eine Wareneinheit herausnehmbar ist. Auf diese Weise wird
vermieden, dass durch ein zu weites Herausziehen des Schubkastens
der Benutzer dazu verleitet wird, zu viel Ware zu entnehmen und/oder
fälschlicherweise
entnommene Ware in den Schubkasten zurückzulegen. Vielmehr wird der
Benutzer durch den eingeschränkten Verschiebeweg
dazu angehalten, die Ware außerhalb
des Verkaufs- und Displaybehälters
abzulegen, so dass diese Ware von dem Verkaufspersonal leicht gesehen
und entsprechend richtig zurücksortiert
werden kann.
-
Insbesondere ist es vorteilhaft,
wenn der Schubkasten selbsttätig
von der Position, von der eine Entnahme von Waren möglich ist,
in die Position, bei der er vollständig im Schubschacht aufgenommen
ist, zurückgezogen
wird. Dies wird vorteilhafterweise durch ein elastisches Element
erreicht, mit dem der Schubkasten in einer ersten zurückgezogenen
Position gehalten wird. Durch eine elastische Verformung des elastischen
Elements kann der Schubkasten in eine zweite oder dritte ausgefahrene Position
gebracht werden, bei der Waren aus dem Schubkasten entnommen werden
können
(zweite Position) bzw. dieser wieder befüllt werden kann (dritte Position).
Nach der Warenentnahme wird der Schubkasten durch das elastische
Element automatisch wieder in die zurückgezogene Position gebracht.
Dieses automatische Zurückfahren
des Schubkastens in die zurückgezogene
Position verstärkt
den Effekt, dass ein Benutzer nicht dazu verleitet wird, einmal
herausgenommene Ware wieder in einen möglicherweise falschen Schubkasten
zurückzustecken.
Außerdem
wird dadurch immer für
ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild
gesorgt, da an dem Verkaufs- und Displaybehälter keine offenstehenden Schubladen
vorhanden sind.
-
Ist der Schubkasten jedoch in der
dritten Position, also in einer weit herausgezogenen Position zum
Auffüllen
des Schubkastens mit Ware, so wirkt das elastische Federelement
zum Zurückziehen
in vorteilhafter Weise mit vorzugsweise vorgesehenen Stoppeinrichtungen
zusammen, die in diesem Fall den Schubkasten am Zurückgleiten
in den Schubschacht hindern. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine
zweite Anschlagsnase im hinteren Bereich des Schubkastens vorgesehen
ist, die nach dem Herausziehen über
die Anschlagsnase des Schubschachts hinweg, mit der Anschlagsnase
des Schubschachts wieder in Eingriff gelangt, wenn die Anschlagsnase des
Schubschachts wieder in die Eingriffsposition bewegt wird und das
Federelement den Schubkasten entsprechend der Federkraft in den
Schubschacht zurückziehen
will. Allerdings kann der Benutzer, in diesem Fall das Verkaufspersonal,
bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung, bei der das Federelement über eine
Haken, insbesondere einen Doppelhaken, von dem Schubkasten lösbar ist,
die zweite Stoppnase auch in gleicher Weise wie die erste Stoppnase
so verwenden, dass der Schubkasten lediglich an einem weiteren Herausziehen
gehindert wird. Selbstverständlich
sind neben der ersten und zweiten Stoppeinrichtung auch weitere
Stoppeinrichtungen denkbar, die entweder unabhängig von der ersten bzw. zweiten
Stoppeinrichtung wirken oder mit diesen zusammenarbeiten und weitere
halte- und/oder Sicherungspositionen definieren.
-
Das vorzugsweise vorgesehene Doppelhakenelement
bzw. -ende für
das elastische Element zum Zurückziehen
des Schubkastens in den Schubschacht bietet den Vorteil, dass das
elastische Element, also beispielsweise eine Feder, nicht nur lösbar am
Schubkasten, sondern auch am Schubschacht angeordnet werden kann,
so dass es dort beispielsweise in eine Parkposition gebracht werden
kann, wenn der Schubkasten ganz aus dem Schubschacht entnommen werden
soll.
-
Bei einer vorteilhaften konstruktiven
Ausgestaltung wird das elastische Element durch eine Feder, insbesondere
durch eine Spiralfeder, gebildet , die vorzugsweise in einer Nut,
die im Boden des Schubkastens vorgesehen ist, angeordnet wird.
-
Um eine einwandfreie Verschiebung
des Schubkastens im Schubschacht zu gewährleisten, ist es vorteilhaft
am Schubkasten oder/und am Schubschacht Gleit- oder Rollelemente
und/oder Führungselemente
vorzusehen, die den Schubkasten bei der Verschiebung im Schubschacht
führen.
Hier hat sich das Vorsehen eines Führungsbandes an den Seitenwänden des
Schubkastens bewährt,
die in entsprechende Nuten des Schubschachtes eingreifen.
-
Um das Zurückstecken von einmal herausgenommener
Ware weiterhin zu erschweren, ist es vorteilhaft, in dem Schubkasten
ein Schiebeelement vorzusehen, das vorzugsweise durch ein zweites elastisches
Element, insbesondere eine Feder, z.B. Spiralfeder, von der Rückseite
des Schubkastens in Richtung auf die Vorderseite des Schubkastens
gedrückt
wird, um so Waren, insbesondere die letzte Verkaufseinheit, die
zwischen Schiebeelement und Vorderseite des Schubkastens angeordnet
ist, immer in die vordere Position zu drücken.
-
Vorzugsweise wird das Zurückstecken
von Ware in den Verkaufs- und Displaybehälter auch dadurch vermieden,
dass am Schubkasten eine Musterplatte angeordnet wird, auf der ein
Muster der in dem Schubschacht aufgenommen Waren zur Begutachtung
angeordnet werden kann. Auf diese Weise wird vermieden, dass ein
Kunde oder Benutzer zur Begutachtung der Ware eine Wareneinheit
entnehmen muss. Erst wenn sich der Benutzer sicher ist, dass er
diese Ware kaufen möchte,
ist er bei diesem Verkaufs- und Displaybehälter gezwungen, eine Wareneinheit
zu entnehmen. Somit wird eine falsche Entnahme von Waren vermieden
und damit auch das Zurückstellen
von Ware in falsche Schubschächte.
-
Wie oben beschrieben, ist der eingeschränkte Verschiebeweg
vorzugsweise so bemessen, dass jeweils nur eine Verkaufseinheit
aus dem Schubkasten entnommen werden kann. Ein Entnehmen durch das
versehentliche, gleichzeitige Anfassen der ersten beiden Verkaufseinheiten
wird vorzugsweise dadurch vermieden, dass durch die jeweils darüber liegende
Musterplatte und dem angepassten eingeschränkten Verschiebeweg nur der
Raum bis zur Tiefe von einer Verkaufseinheit freigegeben und eine versehentlich
mit angefasste, zweite Verkaufseinheit durch die darüber liegende
Musterplatte gestoppt würde.
-
Vorzugsweise wird die Musterplatte
geneigt zur Horizontalen angeordnet, um insbesondere auch bei tieferliegenden
Schubschächten
bzw. Schubanordnungen die Displayfunktion zu erfüllen, so dass auch diese tiefer
liegenden Artikel bereits von weiter oben her gesehen werden. Dadurch
werden auch die Artikel in den unteren Regalebenen ohne besondere Körperneigung
bereits aus einer stehenden Position erkennbar.
-
Weiterhin ist es vorteilhaft an der
Musterplatte eine Befestigungsvorrichtung vorzusehen, die ein Abheben
des Musters in gewissen Grenzen erlaubt. Auf diese Weise ist es
möglich,
das Muster in die Hand zu nehmen und zu Vergleichszwecken anderen Gegenständen gegenüberzustellen.
-
Vorzugsweise besteht die Befestigungsvorrichtung
in einer einfachen Ausführungsform
aus einem elastischen Element, wie z.B. einem Gummiband oder dergleichen,
an dem das Muster befestigt wird.
-
Vorzugsweise ist auch das Schiebeelement in
dem Schubkasten so aufgenommen, dass es durch Führungselemente in dem Schubkasten
geführt
wird. Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Schiebeelement
etwas schräg
zur Vertikalen angeordnet wird, so dass die Waren unter dem Druck
der Feder, die das Schiebeelement in dem Schubkasten bewegt, nicht
nach außen
gedrückt
wird, beispielsweise nach oben, sondern in dem Schubkasten verbleiben.
-
Besonders vorteilhaft ist eine abgestimmte Kombination
der oben beschriebenen Merkmale, die ein ausgeklügeltes System ergeben. Weitere
Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
bei der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der beigefügten
Zeichnungen deutlich. Die Zeichnungen zeigen dabei sämtlich in
rein schematischer Weise in
-
l eine
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Verkaufs-Displaybehälters;
-
2 eine
Draufsicht auf einen Schubkasten des Verkaufs-Displaybehälters aus l;
-
3 eine
Bodenansicht des Schubkastens des Verkaufs-Displaybehälters aus l;
-
4 eine
perspektivische Explosionsdarstellung der Schubanordnung des Verkaufs-Displaybehälters aus l; und in
-
5 eine
Seitenansicht des Hakenendes einer Feder die bei der Schubanordnung
gemäß 4 eingesetzt wird.
-
l zeigt
in einer Seitenansicht die Vorderseite eines erfindungsgemäßen Verkaufs-Displaybehälters, wobei
der gezeigte Verkaufs-Displaybehälter 1 insgesamt
vier Schubschächte 2 aufweist,
von denen wiederum gemäß der l zwei Schubschächte mit Schubkästen 3 gefüllt sind,
während
die beiden anderen (unteren) Schubschächte 2 zur besseren Darstellung
leer sind.
-
Die quaderförmigen Schubschächte 2 der gezeigten
Ausführungsform
weisen jeweils einen Boden 4 auf, der durch Schlitze 7 im
vorderen Bereich von den Seitenwänden
getrennt ist und durch die entsprechende Werkstoffwahl, z.B. Kunststoff,
in dem vorderen Bereich elastisch verschwenkbar ausgebildet ist.
Zum Verschwenken des vorderen Bereichs des Bodens 4 nach
oben und unten ist jeweils am rechten Ende ein Griffelement 6 vorgesehen,
welches beispielsweise mit den Fingern ergriffen werden kann, um
so die entsprechenden Kräfte
zum Verschwenken des vorderen Bereichs des Bodens 4 auszuüben. Im
vorderen Bereich des Bodens 4 ist auch jeweils einen Nase 8 vorgesehen,
die sich von dem Boden 4 nach oben erstreckt.
-
Des weiteren sind in den Schubschächten 2 jeweils
in der linken und rechten Seitenwand Vorsprünge 5 vorgesehen,
die zwischen sich eine Nut ausbilden.
-
Wie in den oberen beiden Schubschächten 2 des
Ausführungsbeispiels
gemäß der l zu sehen ist, weisen die Schubkästen 3 an
ihren Seitenwänden ebenfalls
einen Vorsprung 10 auf, der sich über die gesamte Länge des
Schubkastens 3 erstreckt und so ausgebildet ist, dass er
in die Nut, die durch die Vorsprünge 5 der
Seitenwände
des Schubschachts 2 ausgebildet sind, eingreifen kann.
Außerdem
weist der Schubkasten 3 an seinem Boden ebenfalls eine Nase
auf (nicht gezeigt), die nach unter hervorsteht und mit der nach
oben vorstehenden Nase 8 des Bodens 4 des Schubschachts 2 so
zusammenwirkt, dass der Schubkasten 3 nur bis zu einer
bestimmten Position, in der die Nasen des Bodens bzw. des Schubkastens 3 zusammenstoßen, herausgezogen werden
kann. Erst durch eine Verformung des vorderen Bereichs des Bodens 4,
wie in der 4 gezeigt ist
(gestrichelte Darstellung), wird die Nase 8 des Bodens 4 soweit
nach unten verschwenkt (siehe Pfeil der 4), dass die am Boden des Schubkastens 3 angeordnete
Nase 21 an der Nase 8 des Bodens 4 vorbeibewegt
werden kann und der Schubkasten 3 somit aus dem Schubschacht 2 entfernt
werden kann.
-
Allerdings weist der Schubkasten 3 an
seinem Boden, wie in 3 zu
sehen ist, neben der ersten Nase 21 eine zweite Nase 22 auf,
die ebenfalls in Anschlag mit der Nase 8 des Bodens 4 gelangen kann.
Wenn also der Boden 4 durch eine Betätigung des Griffelements 6 beim
Herausziehen des Schubkastens 3 nach unten gedrückt wird,
so dass die Nase 21 an der Nase 8 des Bodens 4 vorbeigleiten kann,
gelangt die Nase 22 des Schubkastens 3, die sich
im hinteren Bereich des Schubkastens 3 befindet, in Eingriff
mit der Nase 8 des Bodens 4, wenn in der Zwischenzeit
der Druck auf den Boden 4 gelöst worden ist, und der Boden 4 elastisch
in seine frühere Position,
nämlich
die Waagerechte, zurückbewegt hat.
Somit ist durch die zweite Stoppnase 22 am Schubkasten 3 eine
zweite herausgezogene Position definiert, die sich von der ersten
herausgezogenen Position des Schubkastens 3 dadurch unterscheidet, dass
der Schubkasten weiter aus dem Schubschacht 3 herausgezogen
ist.
-
Wie ebenfalls der 3 zu entnehmen ist, ist bei der erfindungsgemäßen Schubanordnung
ein Federelement 19, beispielsweise in der Form einer Spiralfeder,
vorgesehen, welches mit einem Ende am Schubschacht 2 (nicht
gezeigt) befestigt ist und mit dem anderen Ende 20 am Schubkasten 3 eingreift. Mittels
dieser Feder 19 wird der Schubkasten 3 in einer
zurückgezogenen,
also vollständig
im Schubschacht 2 aufgenommenen Position gehalten. Das Herausziehen
des Schubkastens 3 aus dem Schubschacht 2 muss
gegen die Federkraft der Feder 19 bewirkt werden, was zur
Folge hat, dass der Schubkasten 3 nach dem Loslassen des
Schubkastens 3 automatisch vollständig in den Schubschacht 2 zurückkehrt.
-
Die Feder 19 ist im Boden
des Schubkastens 3 in einer dafür vorgesehenen Nut 23 aufgenommen und
an der Vorderwand 17 des Schubkasten 3 mit einem
Hakenelement 20 lösbar
befestigt. Das Hakenelement 20, das in 5 detaillierter dargestellt ist, ist bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
als Doppelhaken ausgeführt,
so dass ein erster Hakenbereich 25 zum Eingriff am Schubkasten 3 ausgebildet
ist, während
ein zweiter Hakenbereich 26 zum Eingriff mit dem Boden 4 des
Schubschachts 2 vorgesehen ist. Ferner ist am Hakenelement 20 ein
Griffbereich 27 ausgebildet, so dass das Hakenelement leicht
mit den Fingern ergriffen werden kann.
-
Die Feder 19 wirkt nun,
wenn sie mit dem Schubkasten 3 verbunden ist, so, dass
ein Benutzer den Schubkasten 3 nur bis zum ersten Anschlag, also
bis zum Anschlag des Stoppelements 21 mit der Nase 8 des
Bodens 4 herausziehen kann, wobei der Schubkasten 3 automatisch
in den Schubschacht 2 zurückgezogen wird, wenn der Benutzer
den Schubkasten 3 loslässt.
Des weiteren kann Bedienungspersonal, wenn es den Schubkasten 3 mit
Waren auffüllen
will, den Schubkasten 3 durch Betätigung des Betätigungselements 6 und
Herun terdrücken
des Bodens 4 soweit herausziehen, dass das zweite Stoppelement 22,
nämlich
die Nase 22, ebenfalls über
die Nase 8 des Bodens 4 herausgezogen wird. In
diesem Fall zieht dann die Feder nach dem Loslassen des Griffelements 6 und
dem Zurückkehren
des Bodens 4 in die ursprüngliche Position in der Weise,
dass der Schubkasten 3 mit der Nase 22 gegen die
Nase 8 des Bodens 4 gedrückt wird, so dass der Schubkasten
an einem weiteren Zurückziehen
in den Schubschacht 2 gehindert wird. In diesem Zustand
wirkt also das Federelement 19 mit der zweiten Stoppnase 22 bzw.
der Nase 8 des Bodens 4 so zusammenwirken, dass
der Schubkasten in einem weit herausgezogenem Zustand sicher und
fest in dem Schubschacht 2 aufgenommen ist.
-
Alternativ kann der Benutzer jedoch
auch das elastische Element 19 durch Ergreifen des Hakens 20 am
Griffbereich 27 von dem Schubkasten 3 lösen und
in einer Warteposition an dem Boden 4 des Schubschachts 2 mit
dem Hakenbereich 26 festklemmen, so dass der Schubkasten 3 ohne
jegliche Vorspannung bewegt werden kann. In Diesem Zustand kann
dann der Schubkasten 3 entweder bis zu dem zweiten Stoppanschlag
mit der Stoppnase 22 herausgezogen werden, um beispielsweise
wieder befüllt
zu werden oder der Schubkasten 3 kann ganz dem Schubschacht 2 entnommen
werden. Auch hier ist somit eine dritte Position, bei der der Schubkasten 3 weit
aus dem Schubschacht 2 herausgezogen ist, möglich, wobei
jedoch wiederum der Schubkasten 3 sich in einem Schubschacht 2 aufgenommen
ist.
-
Wie am besten in der 2 zu sehen ist, weist der Schubkasten 3 darüber hinaus
eine Schiebeanordnung mit einer Schubplatte 12 und einer zweiten
Feder 13, beispielsweise einer Spiralfeder, auf, wobei
die Feder mit ihren Enden 14 und 15 fest an der
Rückwand 16 des
Schubkastens 3 bzw. An der Schiebeplatte 12 angeordnet
ist. Auf dieser Weise wird zwischen der Schiebeplatte 12 und
der Vorderwand 17 des Schubkastens 3 ein Warenaufnahmebereich 11 definiert,
der entgegen der Federkraft der Feder 13 vergrößert werden
kann. Auf diese Weise sorgt die Feder 13 immer dafür, dass
die Waren, die im Warenaufnahmebereich 11 angeordnet sind, im
vorderen Bereich des Schubkastens 3 zu finden sind. Die
Schiebeplatte 12 ist durch Führungsschienen (nicht gezeigt)
links und rechts an den Seitenwänden
geführt,
wobei die Schiebeplatte vorzugsweise leicht schräg nach vorne angeordnet ist.
Die Schiebeplatte 12 kann auch (ebenfalls nicht gezeigt) Füllstandsanzeigen
aufweisen, die im leeren Zustand des Schubkastens 3 über das
vordere Ende hervorstehen und farbig markiert sein. Die Füllstandsanzeigen
sind in der einfachsten Form als Stifte ausgeführt.
-
Ferner weist der Schubkasten 3,
wie ebenfalls in den 2 und 4 zu sehen ist, eine vorzugsweise
schräg
angeordnete Musterplatte 9 auf, die gleichzeitig an ihrer
Unterseite /vgl. 3)
einen Eingriffsbereich 18 für Beispielsweise einen Finger
eines Benutzers mit der Vorderwand 17 des Schubkastens 3 definiert.
An der Musterplatte können
durch geeignete Befestigungsmittel Muster der im Warenaufnahmebereich 11 aufgenommenen
Waren vorzugsweise auch leicht abhebbar befestigt werden.