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Aus Gaze oder ähnlichem Gewebe bestehendes Band sowie Verfahren und
Vorrichtung zu seiner Herstellung Die Erfindung bezieht sich auf Bänder aus Gaze
oder ähnlichem Gewebe mit weiten oder sehr weiten Maschen, insbesondere auf Binden,
wie sie in der Therapeutik gebraucht werden.
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Derartige Bänder werden im allgemeinen aus einer breiten Materialbahn
geschnitten. Hierbei ergibt sich der Nachteil, daß ausfransende Ränder mit fliegenden
Fäden entstehen, denn die an den Rändern des Bandes liegenden Kettfäden werden nur
schlecht durch die Schußfäden gehalten und lösen sich vom Saum über eine mehr oder
weniger große Länge, wobei sie jedoch mit dem Band verbunden bleiben.
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Das Vorhandensein dieser Fäden ist sehr störend heim Aufwickeln und
insbesondere beim Abwickeln der Binden. Dieser Nachteil ist um so schwerwiegender,
da die Binden auch feucht benutzt werden, z. B. bei Gipsverbänden oder wenn sie
mit Medikamenten imprägniert sind. Ein Wiederauseinanderwickeln derartiger Binden
mit fliegenden bzw. losen Fadenstücken ist oftmals unmöglich.
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Es sind schon zahlreiche Maßnahmen bekanntgeworden, welche alle zum
Ziel haben, das lästige Ausfransen der Randzonen von Bändern zu verhindern. So hat
man die Ränder umgefaltet und gepreßt.
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Man hat an den Rändern Klebstoff aufgebracht, die Ränder imprägniert,
oder man hat die Ränder gezackt oder mit Wellenlinien versehen. Schließlich sind
an Stoffbahnen in bestimmten Abständen Hohlsäume angebracht worden. Durch Zerschneiden
der Mittelfäden der Hohlsäume sind Bänder hergestellt worden, deren Ränder durch
die verbleibenden Hälften der Hohlsäume verziert und gegen Ausfransen geschützt
sein sollen.
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Alle diese Anordnungen sind indessen verhältnismäßig kompliziert
und zum Teil für das weitmaschige Gewebe, auf welches sich die e vorliegende Erfindung
in erster Linie bezieht, auch nicht geeignet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Band aus Gaze oder
ähnlichem Gewebe mit weiten Maschen zu schaffen, das keine losen oder fliegenden
Fäden aufweist. Das Band gemäß der Erfindung ist besonders dadurch gekennzeichnet,
daß die Randkettfäden wenigstens an einem Saum des Bandes in kleine Stücke von einigen
Millimetern Länge unterteilt sind, die im wesentlichen im Gewebe verbleiben und
durch die über die äußersten ungeteilten Kettfäden hinausragenden fransenartigen
Schußfädenenden festgehalten werden.
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Diese Kettfädenstücke sind in keiner Weise störend. Abgesehen von
Gipsverbänden halten sie sich nicht insgesamt im Band, vielmehr löst sich eine gewisse
Anzahl vom Band ab.
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Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung
des beschriebenen Bandes. Dieses
Verfahren, bei dem das Band aus einem breiten Gewebe
geschnitten wird, ist dadurch gekennzeichnet. daß zu beiden Seiten der Trennschnittlinie
jeweils innerhalb einer schmalen Randzone des entstehenden Bandes die Kettfäden
in unzählige Stücke kurzer Länge zerteilt werden.
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Ein weiterer Zweck der Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung
zur Ausübung des beschriebenen Verfahrens. Diese Vorrichtung enthält für jede Schnittlinie
zwei in Richtung des Ablaufes des zu zerteilenden Gewebes hintereinander angeordnete
Schneidrollen, deren eine in an sich bekannter Weise aus einem Rädchen mit Schneidkante
in der Fortbewegungsrichtung der Gewebebahn besteht und zu deren Längsteilung dient,
während das andelre Rädchen Schneiden trägt, die längs den Mantellinien des Rädchens
verlaufen und gleichmäßig über seinen Umfang verteilt sind, um die beiderseits der
genannten Längsschnittlinie liegenden Kettfäden zu zerstückeln.
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Weitere Erfindungsmerkmale sind der folgenden Figurenbeschreibung
eines Ausführungsbeispiels der Erfindung zu entnehmen. In der Zeichnung veranschaulicht
Fig. 1 ein schematisches Flächenbild eines Bandstückes gemäß der Erfindung, Fig.
2 ein schematisches Flächenbild eines Gewebes während seiner Aufteilung in Bänder
gemäß der Erfindung,
Fig. 3 einen Seitenriß, teilweise im Schnitt,
einer Vorrichtung zur Herstellung eines Bandes gemäß der Erfindung.
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Das in Fig. 1 beispielsweise dargestellte Stoffband A weist Kettfäden
1 und Schußfäden 2 auf, die an den beiden Rändern des bandes beschnitten sind.
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Die Randkettfäden sind in kurzen Abständen von einigen Millimetern
unterbrochen, so daß sich an den Rändern des Bandes eine Menge kleiner Fadenstücke
3 befinden, die mehr oder weniger stark von den in ihrem Bereich liegenden Schußfäden
2 festgehalten werden. Diese Schußfäden bilden jenseits der unzerteilten äußersten
Randkettfäden 1 a und 1 b freie Enden 4 nach Art von Fransen.
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Diese freien Schußfadenenden oder Fransen 4 umschlingen einander
mehr oder weniger und bilden eine Verkettung, von der nicht nur die kurzen zerstückelten
Kettfädenteiulchen 3 zum größten Teil, sondern auch die äußersten, unzerschnittenen
Kettfäden 1a und 1 b festgehalten werden, die nun nicht mehr frei heraushängen und
störend wirken können; sie verbleiben selbst nach mehrmaliger bestimmungsgemäßer
Handhabung. z. B. nach dem Imprägnieren mit Flüssigkeiten. Pasten od. dgl., nach
dem Aufwickeln und Wiederauseinanderwickeln vollkommen in ihrer ordnungsgemäßen
Lage.
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Die Bindet kann in an sich bekannter Weise durch Zerteilen einer
einheitlichen Stoffbahn parallel zu den Kettfäden hergestellt werden, wobei gleichzeitig
eine bestimmte Zahl von Kettfäden zu beiden Seiten der Trennlinien zerstückelt wird.
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Auf solche Weise läßt sich z. B. das Tuch B in Fig. 2 in drei Binden
A1, A2 und A3 durch parallel zu den Säumen 5a und 5b längs den Linien XX und Y@
geführte Schnitte aufteilen, wobei die Kettfäden zu beiden Seiten der Trennlinien
6 und 7 über eine Stofflireite a zerstückelt werden.
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Diese Operationen, nämlich einerseits der Längsschnitt und andererseits
die Zerstückelung, werden für jede Schnittlinie durch ein Rädchen 8 mit über den
Umfang sich erstreckender Schneidkaiite 9 und durch eine zylindrische Schneidrolle
10 mit längs den Mantellinien verlaufenden, in gleichem Abstand voii einander angeordneten
Schneidzähnen 11 durchgeführt.
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Die Schneidrädchen 8 und 10 mit ihren Achsen senkrecht zu den Trennlinien
XX und YY angeordnet.
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Wird das Gewebe B relativ zu den Schneidrädchen in Richtung des Pfeiles
f1 fortbewegt, so erfassen die Schneidrollen 10, vorzugsweise als erste, das Gewebe
B und zerstückeln die Kettfüden 1 in einem Bereich von der Breite 2a, entsprechend
der Rollenbreite, und zwar symmetrisch zu den Schnittlinien XX und Kl wobei jedes
Einzelstückehen 3 der Kettfäden eine Länge entsprechend dem Abstand der aufeinanderfolgenden
Schneiden der Laufrollen 10 von z. B. einigen Millimetern aufweist.
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Die Rädchen 8 zertrennen sodann die Stoffbahn, wodurch z.B. drei
Binden A1, A2 und A3 erhalten werden.
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Wie aus Fig.2 ersichtlich ist, weist die Binde A1 einen glatten Saum
5a und einen Fransensaum auf. die Binde 42 zwei Fransensäume, die Binde. 43 einen
glatten Saum 5b und einen Fransensaum.
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Ein Zertückeln der Kettfäden an den Säumen 5a und 5 b ist sinnwidrig
und erübrigt sich daher.
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Die so hergestellten Binden werden getrennt aufgewickelt. Die Stückchen
3 der zerteilten Kettfäden lösen sich in geringer Menge von den Binden, während
die Mehrzahl ohne jede Störwirkung in den
Säumen verkettet bleibt, wie in Fig. 1
veranschaulicht ist. Es kommt sogar, z.B. bei Gipsverbänden, vor, daß die Gesamtheit
der Kettfadenstückchen infolge ihrer Einbettung in dem Gips mit der Binde verbunden
bleibt.
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Die anzahl der Binden, die aus der Materialbahn geschnitten werden,
hängt von der Breite der Stoffbahn und der herzustellenden Binden, die ihrerseits
gleiche oder verschiedene Breite haben können, ab.
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Eine Vorrichtung zur Durchführung des soeben beschriebenen Verfahrens
zeigt schematisch die Fig. 3.
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Die Vorrichtung weist ein Gestell mit Sockel 13 und zwei parallelen
Seitenwandungen 14 auf, von denen nur eine dargestellt ist.
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Die Seitenwände 14 tragen eine Entnahmespule 15, auf die bei 16 das
zu zerteilende Gewebe B aufgewickelt ist, und eine Achse 17, die mehrere Seit an
Seite liegende Spulen 18 zur Aufnahme je einer Binden trägt.
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Das Gewebe B läuft über eine Umlenkwalze 19 auf eine Trommel 20.
deren überstehende Achsenden 21 in den Seitenwänden 14 des Gestelles drehbar gelagert
sind. die Trommel wird z.B. durch eine Kette 22 ülier ein auf dem einen Achsenende
21 festgekeiltes Kettenrad23 in Richtung des Pfeiles f2 angetrieben.
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Die Trommel 20 besteht aus breiten. gehärteten Ringen. die auf eilien
hohlen Zylinder 24 aus vergütetem Stahl aufgespannt sind.
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Uber der Trommel 20 ist für jeden der durchzuführenden Längsschnitte
je ein Rollenträger angeordnet, der aus zwei zu den Gestellwänden 14 parallelen
Wangen 25 esteht, die in geeigneter Weise, z. B. durch Distanzbolzen 26, in Abstand
voneinander gehalten sind. Die Wangen 25 jedes Rollenträgers weisen an ihren Unterkanten
in ihrem Grund halbkreisförmig ausgebildete gerade Schlitze 30 und 31 auf, in welchen
die Schneidräder 8 und 10 mit ihren Achsen 32 und 33 frei drehbar gelagert sind.
Die Rollenträger sind an Armen 28 mittels Bolzen 27 aufgehängt; die Arme 28 schwenken
um eine in den Gestellwänden 14 gelagerte Achse 29.
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Die Schneidrolle 10 und das Schneidrädchen 8 werden mittels an den
Schwenkamen 28 angreifenden und am Gestell verankerten Zugfedern 34 auf die über
die Trommel 20 laufende Materialbahn B gepreßt, wodurch der erforderliche Schneiuddruck
erzeugt wird.
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Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, werden beim Ablauf der materialbahn
B über die Trommel 20 durch die auf die materialbahn gedrückten Schneidräder 8 und
10 die Trennungsschnitte unter gleichzeitiger Zerstückelung der Kettfäden in den
Randzonen geführt.
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Die Breite a des Randes zu beiden Seiten der Schnittlinien und die
Länge der Kettfädenstückchen sind in Anpassung an den Fadenverlauf des verwendeten
Gewebes oder der Gaze verschieden zu wählen.
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Die Länge der Kettfüdenstückchen soll grundsätzlich 5 mm nicht überschreiten.