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Vorliegende Erfindung betrifft ein
Verfahren zur Reinigung von Apparaten, in welchen (Meth)acrylsäure enthaltende
organische Lösungsmittel
behandelt und/oder erzeugt wurden und die in unerwünschter
Weise gebildetes Fouling und/oder Polymerisat und Reste des organischen
Lösungsmittels
enthalten.
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(Meth)acrylsäure wird in dieser Schrift
als verkürzte
Schreibweise verwendet und steht für Acrylsäure oder Methacrylsäure.
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(Meth)acrylsäure, entweder für sich oder
in Form ihrer Ester, ist insbesondere zur Herstellung von Polymerisaten
für die
verschiedensten Anwendungsgebiete, z.B. Verwendung als Klebstoffe,
von Bedeutung.
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(Meth)acrylsäure selbst ist vornehmlich
durch heterogen katalysierte Gasphasenoxidation von Alkanen, Alkanolen,
Alkenen oder Alkenalen erhältlich,
die 3 bzw. 4 C-Atome enthalten. Besonders vorteilhaft ist (Meth)acrylsäure z.B.
durch katalytische Gasphasenoxidation von Propan, Propen, Acrolein,
tert.-Butanol, iso-Buten,
iso-Butan, iso-Butyraldehyd oder Methacrolein erhältlich.
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Als Ausgangsverbindungen sind aber
auch solche denkbar, aus welchen sich die eigentliche C3-/C4-Ausgangsverbindung
während
der Gasphasenoxidation erst intermediär bildet. Beispielhaft genannt sei
der Methylether des tert.-Butanols.
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Dabei werden diese Ausgangsgase,
in der Regel mit inerten Gasen wie Stickstoff, CO2,
gesättigten Kohlenwasserstoffen
und/oder Wasserdampf verdünnt,
im Gemisch mit Sauerstoff bei erhöhten Temperaturen (üblicherweise
200 bis 400°C)
sowie gegebenenfalls erhöhtem
Druck über übergangsmetallische
(z.B. Mo, V, W und/oder Fe enthaltende) Mischoxidkatalysatoren geleitet
und oxidativ in (Meth)acrylsäure
umgewandelt (vgl. z.B. DE-A 4405059, EP-A 253409, EP-A 92097, DE-A
4431957 und DE-A 4431949).
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Aufgrund zahlreicher im Verlauf der
katalytischen Gasphasenoxidation erfolgender Parallel- und Folgereaktionen
sowie aufgrund der mitzuverwendenden inerten Verdünnungsgase
wird bei der katalytischen Gasphasenoxidation jedoch keine reine
(Meth)acrylsäure,
sondern ein Reaktionsgasgemisch erhalten, das im wesentli chen (Meth)acrylsäure, die
inerten Verdünnungsgase
und Nebenprodukte enthält,
aus welchem die (Meth)acrylsäure
abgetrennt werden muß.
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Üblicherweise
erfolgt die Abtrennung der (Meth)acrylsäure über absorptive, extraktive,
desorptive und/oder rektifikative Trennverfahren unter Mitverwendung
organischer Lösungsmittel
in unterschiedlichsten Apparaten.
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In der Regel wird die gebildete (Meth)acrylsäure aus
dem Reaktionsgasgemisch der Gasphasenoxidation, gegebenenfalls nach
indirekter und/oder direkter Kühlung
mit einem gegebenenfalls organischen Lösungsmittel, zunächst in
ein geeignetes Absorptionsmittel (z.B. Wasser oder ein, bevorzugt
hochsiedendes, organisches Lösungsmittel)
absorbiert. Durch desorptive, extraktive und/oder rektifikative
Auftrennung des Absorbats wird dann üblicherweise eine (Meth)acrylsäure hoher
Reinheit erhalten.
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Die DE-A 4436243 betrifft beispielsweise
ein Verfahren zur Abtrennung von (Meth)acrylsäure aus dem Reaktionsgasgemisch
der katalytischen Gasphasenoxidation durch Gegenstromabsorption
mit einer hochsiedenden inerten organischen Flüssigkeit, bei dem man das Reaktionsgasgemisch
in einer Absorptionskolonne zu der absteigenden hochsiedenden inerten
hydrophoben organischen Flüssigkeit
im Gegenstrom führt,
dem in der Absorptionskolonne in natürlicher Weise erfolgenden Absorptionsprozeß einen
Rektifikationsprozeß überlagert,
indem man der Absorptionskolonne eine über ihre, aufgrund ihres Kontaktes
mit der Umgebungstemperatur erfolgende, natürliche Energieabgabe hinausgehende
Energiemenge entzieht und aus dem (Meth)acrylsäure und das Absorptionsmittel
(Absorgens) als Hauptbestandteile enthaltenden Flüssigkeitsablauf
der Absorptionskolonne (Absorbat) die (Meth)acrylsäure über Kopf
rektifikativ abtrennt.
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Als hochsiedende inerte hydrophobe
organische Flüssigkeit
(Absorbens) bevorzugt die DE-A 4436243 dabei alle diejenigen organischen
Flüssigkeiten,
deren Siedepunkt bei Normaldruck (1 atm) oberhalb der Siedetemperatur
der (Meth)acrylsäure
liegt und die zu wenigstens 70 Gew.-% aus solchen Molekülen bestehen, die
keine nach außen
wirkende polare Gruppe enthalten und somit beispielsweise nicht
in der Lage sind, Wasserstoffbrücken
zu bilden.
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Die EP-A 117146 betrifft ein Verfahren
zur Abtrennung von Acrylsäure
aus dem Reaktionsgasgemisch der katalytischen Gasphasenoxidation
durch Absorbieren der Acrylsäure
in einer mit Wasser betriebenen Absorptionskolonne. Durch Extraktion
mit Ethylacetat wird die Acrylsäure
aus dem Flüssigkeitsablauf
abgetrennt und aus dem Extrakt Acrylsäure über Sumpf rektifikativ gewonnen.
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Die DE-A 19606877 offenbart, das
aus der Gasphasenoxidation von Propen und/oder Propan kommende,
Acrylsäure
enthaltende, Reaktionsgasgemisch durch Teilverdampfen eines hochsiedenden
organischen Lösungsmittels
in einem Direktkondensator K9 zunächst zu kühlen. Hierbei kondensieren
die schwersiedenden Nebenkomponenten des Reaktionsgasgemisches in
das nicht verdampfte Lösungsmittel.
Ein Teilstrom aus dem Direktkondensator (Quench) K9 wird einer Lösungsmitteldestillation
unterzogen, wobei das Lösungsmittel überdestilliert
wird und die schwersiedenden Nebenkomponenten zurückbleiben.
Letztere können weiter
eingedickt und entsorgt, z.B. verbrannt werden.
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Eine Kolonne K10, bei der es sich
vorzugsweise um eine Ventilboden-Kolonne bzw. um eine Kombination
aus Ventilböden
(oben) und wenigen Dual-Flow-Boden (im untersten Bereich der Kolonne)
handelt, wird von oben mit demselben Lösungsmittel beaufschlagt, während das
in K9 verdampfte Lösungsmittel
und das gasförmige
Reaktionsprodukt von unten in die Kolonne K10 eingeleitet und anschließend auf
Absorptionstemperatur abgekühlt
werden. Die Abkühlung
erfolgt zweckmäßig durch
der Absorptionskolonne entnommenen Rücklauf, der externe Kühlkreise
durchläuft.
Nachdem der Reaktionsgasstrom auf die Absortionstemperatur abgekühlt ist,
erfolgt die eigentliche Absorption. Dabei werden die im Reaktionsgas
enthaltene Acrylsäure
sowie ein Teil der leichtsiedenden Nebenkomponenten absorbiert.
Das nicht absorbierte, verbleibende Reaktionsgas wird weiter abgekühlt, um
darin enthaltene, vergleichsweise schwer kondensierbare Nebenkomponenten
sowie enthaltenen Wasserdampf zu kondensieren und als Sauerwasser
abzutrennen. Der dann noch verbleibende Gasstrom wird vorteilhaft
teilweise entsorgt und teilweise (Kreisgas) als Verdünnungsgas
in die Gasphasenoxidation rückgeführt oder
zum Strippen verwendet. Aus dem Sumpf der Kolonne K10 wird das mit Acrylsäure und
Nebenkomponenten beladene Lösungsmittel
abgezogen und einer Desorptionskolonne K20 zugeführt.
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In der Desorptionskolonne K20 wird
der größte Teil
der Leichtsieder mit einem Teil des Kreisgases aus dem beladenen
Lösungsmittel
gestrippt. Da hierbei auch größere Mengen
an Acrylsäure
mitgestrippt werden, wird dieser Strom in zweckmäßiger Weise wieder in den Direktkondensator
K9 rezirkuliert oder dem unteren Teil der Kolonne K10 unterhalb
des Frischlösungsmittelzulaufs
zugeführt.
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Zur Erhöhung der Desorptionsleistung
der Kolonne K20 werden die Leichtsieder, die im als Strippgas verwendeten
Kreisgas enthalten sind, vor dessen Eintritt in die K20 entfernt.
Verfahrenstechnisch vorteilhaft erfolgt dies dadurch, daß das Strippgas
mit aufgearbeitetem Lösungsmittel
aus der unten näher
beschriebenen Kolonne K30 in einer Gegenstromwaschkolonne K19 gereinigt
wird.
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Im nächsten Verfahrensschritt wird
aus dem Sumpf der Desorptionskolonne K20 ein nahezu leichtsiederfreier,
mit Acrylsäure
beladener Lösungsmittelstrom
abgezogen und der Destillationskolonne K30, bei der es sich bevorzugt
um eine Dual-Flow-Bodenkolonne handelt, zugeführt. In den Sumpf der Kolonne
K30 kondensiert das schwersiedende Lösungsmittel und Nebenkomponenten
wie z.B. Maleinsäureanhydrid.
Um zu vermeiden, daß die
am Kopf der Kolonne K30 abgezogene Acrylsäure noch nennenswerte Mengen
an leichtsiedenden Komponenten enthält, reduziert man diesen Leichtsiederanteil
zweckmäßigerweise
dadurch, daß man
den Auftriebsteil der Kolonne K30 soweit verlängert, daß die Acrylsäure als
Seitenabzug aus der Kolonne abgezogen werden kann. Der am Kopf der
Kolonne K30 abgezogene leichtsiederreiche Strom wird, da er noch Acrylsäure enthält, vorteilhaft
wieder in die Absorptionskolonne K10 rückgeführt. Das aus dem Sumpf der
Rektifikationskolonne K30 abgezogene, an Leichtsiedern und an Acrylsäure im wesentlichen
freie Lösungsmittel wird
zum überwiegenden
Teil der Gegenstromwaschkolonne K19 zugeführt, um, wie bereits weiter
oben erwähnt,
die Leichtsieder aus dem Strippgasstrom, der in die Desorptionskolonne
K20 führt,
zu waschen. Anschließend
wird das nahezu an Acrylsäure
freie Lösungsmittel,
bis auf einen kleinen Teilstrom, wieder der Absorptionskolonne K10
zugeführt.
Mit dem kleinen Teilstrom des nahezu an Acrylsäure freien Lösungsmittels wird
das Sauerwasser, das noch Acrylsäure
gelöst
enthält,
extraktiv behandelt. Bei dieser Sauerwasser-Extraktion wird ein
Teil der Acrylsäure
aus dem Sauerwasser zurückgewonnen,
während
gleichzeitig das Sauerwasser alle polaren Komponenten aus dem Lösungsmittelteilstrom
extrahiert. Das dabei verbleibende Sauerwasser kann vorverdampft
und anschließend
verbrannt werden.
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Diese Verfahrensweise der DE-A 19606877
soll im weiteren Verlauf dieser Schrift als Acrylsäure-Standardabtrennung
bezeichnet werden (im Rahmen dieser Standardabtrennung können alle
verwendeten Kolonnen auch Dual-Flow-Bodenkolonnen sein.) Als hochsiedende
organische Lösungsmittel
eignen sich für
die Acrylsäure-Standardabtrennung
vor allem Gemische aus Diphenylether (70 bis 75 Gew.-%) und Diphenyl
(25 bis 30 Gew.-%). Eine in diesem Verfahren besonders günstige hochsiedende
hydrophobe organische Absorptionsflüssigkeit ist ein Gemisch, bestehend
aus einer Mischung aus 70 bis 75 Gew.-% Diphenylether und 25 bis
30 Gew.-% Diphenyl, sowie, bezogen auf diese Mischung, 0,1 bis 25
Gew.-% o-Dimethylphthalat. Prinzipiell können aber auch alle anderen
in der EP-A 722926 empfohlenen hochsiedenden organischen Flüssigkeiten angewendet
werden.
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Sowohl der beschriebenen Acrylsäure-Standardabtrennung
als auch den anderen in dieser Schrift zitierten oder in den Schriften
DE-A 19810962, EP-A 1125912, EP-A 722926, DE-A 4308087, EP-A 297445, DE-A
2136396, EP-A 982288, EP-A 982289 und EP-A 982287 beschriebenen
(Meth)acrylsäureabtrennungen aus
den Produktgasgemischen der Gasphasenoxidation ist gemein, daß in ihrem
Verlauf (Meth)acrylsäure
enthaltende organische Lösungsmittel
in Apparaten behandelt und/oder erzeugt (z.B. durch die Absorption
der (Meth)acrylsäure
aus der Gasphase in ein organisches Lösungsmittel) werden.
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Bei diesen Apparaten handelt es sich
insbesondere um Rektifikationskolonnen, Absorptionskolonnen, Desorptionskolonnen
und Extraktionskolonnen. Als solche Kolonnen werden üblicherweise
ganz generell Kolonnen mit unterschiedlichsten Einbauten verwendet.
Solche Einbauten sind z.B. Böden
(wie Dual-Flow-Böden,
Siebböden,
Ventilböden,
Thormann-Böden,
Tunnelböden
und/oder Glockenböden),
Packungen, Raschig Ringe und/oder Pallringe.
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Es kann sich aber auch um ganz andere
Apparate, wie z.B. Verdampfer, handeln, wie sie für die thermischen
Trennverfahren unverzichtbar und z.B. in der EP-A 854120 beschrieben
sind, oder um Kondensatoren oder Mischvorrichtungen.
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Von Nachteil ist nun, daß (Meth)acrylsäure selbst
im Beisein von Polymerisationsinhibitoren wie z.B. N-Oxyl Radikalen,
Phenothiazin, Monomethylether des Hydrochinons, Hydrochinon, etc.
insbesondere in flüssiger
Phase befindlich eine ausgeprägte
Polymerisationsneigung aufweist. Diese macht sich vor allem bei
den thermischen Trennverfahren nachteilig bemerkbar, bei denen die
(Meth)acrylsäuremonomeren
vergleichsweise hohen Temperaturbelastungen ausgesetzt sind.
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Im Ergebnis kommt es daher in Apparaten,
in welchen (Meth)acrylsäure
enthaltende organische Lösungsmittel
behandelt oder erzeugt werden, im Lauf der Zeit zur Bildung von
unerwünschtem
Belag, der aus Polymerisat und/oder anderen Foulingfeststoffen besteht
und im Extremfall die Apparate verstopfen und ihre Durchlässigkeit
bzw. ihr Wärmeübertragungsvermögen zu mindern
vermag. Es ist deshalb von Zeit zu Zeit erforderlich, die vorstehend
beschriebenen Apparate zu entleeren und zu reinigen.
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Aus der DE-A 19746688, der DE-A 19536179,
der EP-A 1033359, der DE-A 10211273 und der DE-A 10213027 sind solche
Reinigungsverfahren bekannt.
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Sie bestehen darin, dass man den
entleerten, im wesentlichen nur noch in unerwünschter Weise gebildetes Polymerisat
und/oder Fouling und Reste des organischen Lösungsmittels sowie (Meth)acrylsäure enthaltenden
Apparat, zunächst
mit (Meth)acrylsäure
oder Wasser und anschließend
mit der wässrigen
Lösung eines
basischen Salzes behandelt. Spätestens
bei letzterem Schritt löst
sich das gebildete Polymerisat und/oder Fouling vollständig und
die resultierende wässrige
Lösung
kann entsorgt werden.
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Die Lösung der vorgenannten Entsorgungsfrage
ist dabei nicht trivial. Da die wässrige Lösung salzhaltig ist, entstünde im Rahmen
ihrer Verbrennung Rauch (salzhaltiges Abgas).
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Ein Abbau der organischen Fracht
der zu entsorgenden wässrigen
Lösung
durch aerobe (Sauerstoff atmende) Mikroorganismen (z.B. in einer
Kläranlage)
wäre daher
wünschenswert.
In der Regel ist dies jedoch mit Schwierigkeiten verbunden, da die
organische Fracht der relevanten wässrigen Lösung für einen bakteriellen Abbau
häufig
zu hoch ist.
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Ausführliche Untersuchungen ergaben,
dass dies unter anderem auch darauf zurückzuführen ist, dass die Polymerisat-
und/oder Fouling-Schicht, von der die Apparateoberflächen gereinigt
werden müssen,
noch Lösungsmittel
adsorbiert und/oder absorbiert enthält, weshalb die relevante wässrige Lösung im
Normalfall nicht nur mit gelöstem
Polymerisat und/oder Fouling, sondern auch mit dem organischen Lösungsmittel
belastet ist. Dies gilt um so mehr dann, wenn die Apparate Toträume aufweisen,
in welchen beim Leerlaufen organisches Lösungsmittel verbleiben und
beim nachfolgenden Spülen
in die wässrige
Spüllösung gelangen
kann. Letztlich resultieren aus vorgenanntem Sachverhalt auch Lösungsmittelverluste.
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Die DE-A 10213027 empfiehlt daher,
aus dem Fouling und/oder Polymerisat die in selbigem enthaltenden
Reste des organischen Lösungsmittels
zunächst
mittels (Meth)acrylsäure
aus selbigem extraktiv zu entfernen und das Gemisch aus (Meth)acrylsäure und
Resten des organischen Lösungsmittels
in den Prozess der Abtrennung der (Meth)acrylsäure aus dem Reaktionsgasgemisch
der Gasphasenoxidation rückzuführen.
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Nachteilig an dieser Verfahrensweise
ist jedoch, dass bereits abgetrennte (Meth)acrylsäure wieder
mit organischem Lösungsmittel
vermischt wird.
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Zwar empfiehlt die DE-A 10213027
für den
Fall, dass der zu reinigende Apparat eine Kolonne ist, im Gegenstrom
zur dann absteigend geführten
Spülflüssigkeit
ein Gas durch die Kolonne zu führen
(z.B. Luft oder Stickstoff oder Wasserdampf), als selbiges wird
Wasserdampf jedoch nur dann empfohlen, wenn die Spülflüssigkeit
selbst wässrig
ist. Letzteres ist jedoch erst nach der Extraktion mit (Meth)acrylsäure, d.h.
nach Entfernung der Reste des organischen Lösungsmittels der Fall.
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In ähnlicher Weise wird in der
DE-A 10211273 der Apparat (eine Bodenkolonne) zunächst mit
Wasser weitestgehend lösungsmittelfrei
gespült
und die im anfallenden Spülwasser
enthaltenen Reste an organischem Lösungsmittel durch nachträgliche Wasserdampfdestillation
rückgewonnen.
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Erst für die nachfolgende Spülung mittels
einer basischen Flüssigkeit
wird empfohlen, im Gegengstrom zur Spülflüssigkeit ein Gas durch die
Bodenkolonne zu führen.
Im Ausführungsbeispiel
wird als solches Gas Luft verwendet.
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Nachteilig an der vorgenannten Verfahrensweise
ist, dass die Wasserdampfdestillation und die Spülung mit Wasser räumlich getrennt
durchgeführt
werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
war es daher, ein Verfahren zur Reinigung von Apparaten, in welchen
(Meth)acrylsäure
enthaltende organische Lösungsmittel
behandelt und/oder erzeugt wurden und die in unerwünschter
Weise gebildetes Fouling und/oder Polymerisat und Reste des organischen
Lösungsmittels (z.B.
in Toträumen)
enthalten, zur Verfügung
zu stellen, das die Nachteile der Verfahren des Standes der Technik
nicht aufweist.
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Demgemäß wurde ein Verfahren zur Reinigung
von Apparaten, in welchen (Meth)acrylsäure enthaltende organische
Lösungsmittel
behandelt und/oder erzeugt wurden und die in unerwünschter
Weise gebildetes Fouling und/oder Polymerisat und Reste des organischen
Lösungsmittels
enthalten, gefunden, das dadurch gekennzeichnet ist, dass man den
Apparateinhalt im Apparat befindlich einer Wasserdampfdestillation unterwirft,
die dem Apparat dabei entnommene Dampfphase kondensiert und das
dabei anfallende Kondensat in eine wässrige sowie in eine organische,
Reste des organischen Lösungsmittels
enthaltende, Phase auftrennt.
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Unter einer Wasserdampfdestillation
des im Apparat befindlichen Apparateinhalts sollen dabei alle Verfahren
verstanden werden, bei denen man einerseits im zu reinigenden Apparat
Wasserdampf erzeugt und/oder dem zu reinigenden Apparat Wasserdampf
zuführt
und andererseits dem zu reinigenden Apparat Dampfphase entnimmt.
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Dabei kann z.B. wie folgt vorgegangen
werden. Der normalerweise bis auf das gebildete Fouling und/oder
Polymerisat und Reste des organischen Lösungsmittels sowie geringe
Mengen an (Meth)acrylsäure entleerte
Apparat wird mit Wasser oder einer wässrigen basischen Lösung (d.h.
mit einer wässrigen
Spülflüssigkeit),
z.B. einer wässrigen
Alkalihydroxidlösung
(bevorzugt Natriumhydroxid und/oder Kaliumhydroxid), befällt (insbesondere
bei Kolonnen wird in der Regel nur teilbefüllt; die Menge wird normalerweise
so bemessen, dass Verdampfer und Pumpen betreibbar sind), die vorerwärmt sein
kann. Anschließend
wird die wässrige Phase
z.B. durch geeignete Wärmetauscher
zum Sieden und somit zur Ausbildung von Wasserdampf gebracht und/oder
erhitzter Wasserdampf in den Apparat geführt.
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Dadurch bildet sich eine Dampfphase
aus, die sowohl Wasserdampf als auch Dampf des organischen Lösungsmittels
enthält.
Dieser Mischdampf wird aus dem Apparat herausgeführt, kondensiert und das dabei anfallende
Kondensat in eine wässrige
und in eine organische Phase aufgetrennt. Die organische Phase besteht
im wesentlichen aus dem organischen Lösungsmittel, welches beispielsweise
wieder der Abtrennung der (Meth)acrylsäure aus dem Produktgasgemisch
der Gasphasenoxidation zugeführt
werden kann (beispielsweise kann sie bei der Acrylsäure-Standardabtrennung
unterhalb der Zufuhr von frischem Absorptionsmittel in die Absorptionskolonne
K10 rückgeführt werden,
was Lösungsmittelverluste
verringert). Die wässrige
Phase besteht im wesentlichen aus Wasser. Sie kann z.B. in den zu
reinigenden Apparat rückgeführt (ist
der zu reinigende Apparat beispielsweise eine Trennkolonne (z.B.
eine Rektifikationskolonne), kann die wässrige Phase beispielsweise
als Rücklauf
in die Kolonne rückgeführt werden)
und/oder der Wasserdampferzeugung außerhalb des zu reinigenden
Apparates zugeführt
werden.
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Die erfindungsgemäße Wasserdampfdestillation
kann im Extremfall aber auch so durchgeführt werden, dass man durch
den entleerten zu reinigenden Apparat nur heißen Wasserdampf leitet. Die
dabei dem Apparat entnommene Dampfphase kann in gleicher Weise wie
vorstehend beschrieben behandelt, d.h. kondensiert und in zwei Phasen
aufgetrennt, werden.
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In der Regel wird man die erfindungsgemäße Wasserdampfdestillation
dann beenden, wenn die dem zu reinigenden Apparat entnommene Dampfphase
weitgehend oder vollständig
frei von organischem Lösungsmittel
ist. Häufig
ist dies nach einer Anwendungsdauer des erfindungsgemäßen Verfahrens
von 1 bis 20 Stunden der Fall. Die dabei dem Apparat über den
Gesamtverlauf insgesamt entnommene Dampfphase beträgt, bezogen
auf die Füllmenge
des Apparates mit Wasser, 0,5 bis 5 Tonnen, häufig 1 bis 2 Tonnen pro Tonne Füllmenge.
Die Füllmenge
ist dabei diejenige Menge, die benötigt würde, um den entleerten Apparat
vollständig
mit Wasser zu füllen.
Selbstverständlich
kann eine im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens mitverwendete
wässrige
Spülflüssigkeit
dem zu reinigenden Apparat auch kontinuierlich entnommen und, gegebenenfalls
nach Erwärmung
außerhalb
des zu reinigenden Apparates (z.B. in einem geeigneten Wärmetauscher),
in den zu reinigenden Apparat rückgeführt und
so durch den zu reinigenden Apparat kontinuierlich zirkuliert werden.
Zur Förderung
werden dabei Pumpen eingesetzt. Bevorzugt führt man zugeführten Wasserdampf
und mitverwendete wässrige
Spülflüssigkeit
im Fall einer solchen Zirkulation im Gegenstrom durch den zu reinigenden
Apparat.
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Wird dem zu reinigenden Apparat bei
der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
Wasserdampf zugeführt,
beträgt
dessen Druck, insbesondere dann, wenn es sich bei dem zu reinigenden
Apparat um eine Trennkolonne handelt, zweckmäßig 1,0 bis 16 bar, häufig 1,1
bis 4 bar. Bevorzugt wird dabei als Wasserdampf Sattdampf verwendet.
Sattdampf bedeutet, dass der Wasserpartialdruck wenigstens 99% des
Gesamtdruckes ausmacht.
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Als basische wässrige Spülflüssigkeit können für das erfindungsgemäße Verfahren
alle diejenigen eingesetzt werden, die auch die DE-A 19746688, die
DE-A 19536179, die DE-A 1033359, die DE-A 10211273 und die DE-A
10213027 empfehlen.
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Das sind im besonderen wässrige Alkali-
und/oder Erdalkalihydroxid- und/oder -oxidlösungen, vor allem, wie bereits
erwähnt,
die wässrigen
Lösungen
von NaOH, KOH und Ca(OH)2. In der Regel
weist dabei die wässrige
Lösung
einen gelösten
Salzgehalt von 0,01 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise von 0,5 bis 10 Gew.-%
auf.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung
der Erfindung wird der vorgenannten basischen wässrigen Alkalilösung im
Verhältnis
von > 0:1 bis 2:1
(Gewichtsverhältnis
von Neutralsalz zu Hydroxid und/oder Oxid) ein im wesentlichen ph-neutrales
(bezogen auf seine wässrige
Lösung)
Alkali- und/oder Erdalkalisalz zugesetzt. Hierfür eignen sich besonders die
den hydroxidischen/oxidischen Verbindungen entsprechenden Sulfate,
Acetate, Oxalate, Carbonate, Hydrogensulfate, Hydrogencarbonate
und/oder andere Salze. Durch einen solchen Zusatz lässt sich
das Lösungsverhalten
der basischen Lösung
für das
erfindungsgemäße Verfahren weiter
verbessern.
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Wird beim erfindungsgemäßen Verfahren
in zweckmäßiger Weise
eine wässrige
Spülflüssigkeit
mitverwendet und ist der Zeitpunkt erreicht, bei dem die dem zu
reinigenden Apparat entnommene Dampfphase im wesentlichen oder vollständig frei
an organischen Substanzen ist, lässt
man die wässrige
Spülflüssigkeit
ab und entsorgt sie wie in der DE-A 10211273 bzw. der DE-A 10213027
beschrieben.
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Selbstverständlich kann eine solchermaßen mitverwendete
wässrige
Spülflüssigkeit
im Rahmen der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
von Zeit zu Zeit erneuert und/oder gegen eine andere wässrige Spülflüssigkeit
ausgetauscht werden. Innerhalb des zu reinigenden Apparates weist
sie erfindungsgemäß zweckmäßig Siedetemperatur
auf.
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Zum Abschluss des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der zu reinigende Apparat in der Regel mit Wasser gespült (bei
vorheriger Mitverwendung von Alkali wird alkalifrei gespült).
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Bei Bedarf kann zuvor wie in den
DE-A 10211273 und DE-A 10213027 beschrieben nochmals mit wässriger
basischer Spülflüssigkeit
gespült
werden, ohne dass gleichzeitig eine Wasserdampfdestillation durchgeführt wird.
Diese Spülflüssigkeit
weist bei Bedarf ebenfalls eine erhöhte Temperatur auf.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann sowohl in
regelmäßigen Zeitabständen wie
auch nach Feststellung einer bestimmten Polymerisatbildung durchgeführt werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist insbesondere
dann geeignet, wenn der Siedepunkt des organischen Lösungsmittels
oberhalb des Siedepunktes von Wasser liegt (beide bei 1 atm). D.h.,
es eignet sich insbesondere dann, wenn es sich um eine hochsiedende,
vorzugsweise hydrophobe, organische Absorptionsflüssigkeit
handelt, wie sie in der DE-A 2136396 und in der DE-A 4308087 empfohlen
werden. Dies sind im wesentlichen Flüssigkeiten, deren Siedepunkt
bei Normaldruck (1 atm) oberhalb von 160°C liegt. Beispielhaft genannt
seien Mittelölfraktionen
aus der Paraffindestillation, Diphenylether, Diphenyl oder Mischungen
der vorgenannten Flüssigkeiten,
wie z.B. ein Gemisch aus 70 bis 75 Gew.-% Diphenylether und 25 bis
30 Gew.-% Diphenyl. Günstig
ist die Verwendung eines Gemisches bestehend aus einer Mischung
aus 70 bis 75 Gew.-% Diphenylether und 25 bis 30 Gew.-% Diphenyl
sowie bezogen auf diese Mischung 0,1 bis 25 Gew.-% o-Dimethylphthalat.
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Der (Meth)acrylsäuregehalt des (Meth)acrylsäure enthaltenden
organischen Lösungsmittels,
wie es in den erfindungsgemäßen zu reinigenden
Apparaten behandelt oder erzeugt wurde, kann > 5 Gew.-%, oder > 10 Gew.-%, oder > 25 Gew.-%, oder > 35 Gew.-%, oder > 50 Gew.-%, oder > 65 Gew.-%, oder > 80 Gew.-%, oder > 90 Gew.-%, oder > 95 Gew.-%, bezogen auf die Lösung, betragen.
In der Regel liegt dieser Gehalt bei Werten < 90 Gew.-%, bzw.
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< 80
Gew.-%, oder < 65
Gew.-%.
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Als erfindungsgemäß zu reinigende Apparate kommen
alle in der Schrift bereits genannten Apparate in Betracht. Dies
gilt insbesondere dann, wenn sie aus Edelstahl mit der Werkstoffnummer 1.4541
oder 1.4571 gefertigt wurden (vgl. Norm DIN EN 10020).
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Insbesondere ist das erfindungsgemäße Verfahren
auf jedwede Form von Trennkolonnen (Absorptions-, Desorptions-,
Extraktions- und Rektifikationskolonnen) anwendbar. Dies können Bodenkolonnen,
(z.B. Glocken-, Thormann®-, Sieb-, Tunnel-, Dual-Flow-
oder Ventilböden),
Füllkörperkolonnen
(mit Raschigringen oder mit Pallringen) oder Kolonnen mit Packungen
sein. Es ist aber auch auf jedwede Form von Wärmetauschern anwendbar.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann in den zu
reinigenden Apparaten bei reduziertem Druck (z.B. 10 bis 100 mbar),
erhöhtem
Druck oder unter sonstigen Bedingungen durchgeführt werden.
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Handelt es sich bei dem erfindungsgemäß zu reinigendem
Apparat um eine Bodenkolonne, führt
man das erfindungsgemäße Verfahren
zweckmäßig so aus,
dass man durch die Bodenkolonne von oben nach unten eine wässrige basische
Spüllösung fördert und
im Gegenstrom zur Spüllösung Wasserdampf
so durch die Bodenkolonne führt,
dass der Unterschied zwischen dem Druck in der Dampfphase unmittelbar
unterhalb des untersten Bodens der Bodenkolonne und dem Druck in
der Dampfphase unmittelbar oberhalb des obersten Bodens, geteilt
durch die Anzahl der in der Kolonne befindlichen Böden wenigstens
0,5 mbar, häufig
0,5 bis 6 mbar oder 1 bis 5 mbar, pro Boden beträgt. Die so erzeugten Sprudelschichten
bewirken eine verbesserte Reinigungswirkung.
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Die Spüllösung wird dem Kolonnensumpf
dabei zweckmäßig kontinuierlich
entnommen und über
die Rücklaufleitung
der Bodenkolonne wieder zugeführt.
Ihre Temperatur liegt in ihrem Siedepunkt.
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Der Druck in der Dampfphase "unmittelbar"
unterhalb des untersten bzw. oberhalb des obersten Bodens der Bodenkolonne
soll in dieser Schrift bedeuten, dass die Meßstelle nicht mehr als 15 cm
unterhalb des untersten und wenigstens 25 cm oberhalb des obersten
Bodens liegen soll. Die Druckmessung kann z.B. via offene Anbohrung
erfolgen, bei der ein Meßumformer über einen
Wandstutzen mit der Kolonne verbunden ist.
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Analog kann selbstredend auch bei
Kolonnen gearbeitet werden, die andere Einbauten als Böden (z.B.
Raschigringe, Pallringe oder Packungen) enthalten.
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Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt darin begründet,
dass die organische Fracht einer mitverwendeten oder nachfolgend
angewandten wässrigen
Spüllösung so
gering ist, so dass sie unmittelbar zum Zwecke des aeroben Abbaus
der organischen Fracht einer Kläranlage
zugeführt
werden kann. Der Gehalt an organischem Lösungsmittel liegt üblicherweise
weit unter 100 gew.ppm. Wird abschließend mit Wasser nachgespült, so kann
das resultierende Waschwasser in der Regel unmittelbar in die natürliche Umgebung
abgegeben werden.
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Beispiele
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Beispiel 1
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In einem 1 l Vierhalskolben 10 mit
Bodenventil, mechanischem Rührer,
Gaseinleitungsrohr, Thermometer und Destillationsbrücke wurden
600 g einer wässrigen
Spülnatronlauge
vorgelegt, die gelöste
Polyacrylsäure
und eine geringe Menge eines Gemisches (Diphyl genannt) aus Diphenyl
und Diphenylether enthielt. In einem zweiten 1 l Vierhalskolben 2 mit
Tropfdichter wurden 600 g Wasser vorgelegt (Dampferzeuger). Das Wasser
im Vierhalskolben 2 wurde erhitzt und der Wasserdampf über das
Gaseinleitungsrohr durch die Spüllauge
geleitet. Über
den Tropftrichter wurde das verdampfte Wasser nachdosiert. Die Füllstände beider
Vierhalskolben wurden konstant gehalten.
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Stündlich wurden aus dem Vierhalskolben
mit der simulierten Spüllauge über das
Bodenventil Proben gezogen. Diese wurden gaschromatographisch auf
Diphyl untersucht. Die Spüllauge
enthielt noch 1,75 Gew.-% freie Natronlauge (bezogen auf die Spüllaugenmenge).
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Das Ergebnis zeigt die folgende Tabelle:
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Nach drei Stunden bzw. der 1,5-fachen
Wasserdampfmenge bezogen auf eingesetzt Spüllauge wurde der Wert von 100
gew.ppm Diphyl im Abwasser unterschritten.
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Beispiel 2
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In einem 10 l Doppelmantelplanschliffreaktiongefäß mit Bodenventil,
magnetgekuppeltem Rührer,
Gaseinleitungsrohr, Thermometer und Destillationsbrücke mit
Schlangenkühler
wurden 6000 g der Spüllauge
aus Beispiel 1 vorgelegt. Das Reaktionsgefäß wurde mit Wärmeträgeröl auf 110°C
erwärmt.
In einem 2 l Vierhalskolben mit Tropftrichter wurden 1000 g Wasser
vorgelegt (Dampferzeuger). Das Wasser wurde zum Sieden erhitzt und
der Wasserdampf wurde über
das Gaseinleitungsrohr durch die Spüllauge geleitet. Über den Tropftrichter
wurde Wasser in den Dampferzeuger dosiert. Die Füllstände der beiden Behälter wurden
konstant gehalten.
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Innerhalb von 12 h wurden insgesamt
9000 g Wasser durch die Spüllauge
geleitet. Anschließend
wurde der Reaktorinhalt auf Diphyl untersucht (gaschromatographisch).
Der Diphylgehalt lag unter 100 gew.ppm.