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Die Erfindung betrifft eine Zugentlastungsvorrichtung für ein elektrisches Kabel mit
zwei quer zur Kabelzugrichtung verlaufenden, symmetrischen Klemmstegen.
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Derartige Zugentlastungsvorrichtungen für elektrische Kabel oder Leiter finden in
Gehäusen wie beispielsweise Steckergehäusen und dergleichen Anwendung, in die
ein elektrisches Kabel eintritt und entgegen der Eintrittsrichtung gegen Zug von
außen her zu sichern ist. Eine Sicherung ist deswegen erforderlich, weil das Kabel im
Inneren des Gehäuses im allgemeinen an Kontakte, wie Stift- oder Buchsenkontakte
oder Kontaktblöcke angeschlossen ist, die von der Kabelanschlußseite her für eine
Beanspruchung auf Zug nicht geeignet oder nicht ausgelegt sind.
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Herkömmliche Zugentlastungsvorrichtungen weisen im allgemeinen quer zur
Zugrichtung verlaufende, in Zugrichtung gegeneinander versetzte Klemmstege oder
Klemmrippen auf, zwischen denen das Kabel beim Zusammenfügen des Gehäuses
eingeklemmt wird. Solche Zugentlastungsvorrichtung sind jedoch nur für eine gängige
Kabelstärke ausgelegt. Dünnere Kabel werden nicht zuverlässig festgeklemmt, und
dickere Kabel passen nicht zwischen die Klemmrippen oder können beim
Zusammenfügen des Gehäuses beschädigt werden.
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Ferner ist aus der DE 295 04 754 U1 eine Kabelzugentlastungsvorrichtung bekannt,
die zwei schräg zur Kabelzugrichtung verlaufende, federnde Klemmflügel aufweist.
Die beiden Klemmflügel sind mit ihren Fußbereichen an ein und demselben
Gehäuseteil befestigt und haben an ihren oberen freien Enden parallel zueinander
verlaufende Klemmkanten. Ein auf Zug zu entlastendes elektrisches Kabel wird beim
Einsetzen von der Seite her zwischen die beiden Klemmflügel gedrückt, die dabei etwas
auseinander gebogen werden und eine Klemmwirkung auf das Kabel ausüben. Bei
Einwirkung von Zug auf das Kabel werden die federnden Klemmflügel in Richtung
der Zugkraft bewegt, so daß der Abstand zwischen den Kanten der Klemmflügel
kleiner wird und damit die Klemmwirkung auf das Kabel verstärkt wird. Nachteilig
hierbei ist, daß das Kabel ausschließlich an zwei einander gegenüberliegenden
Stellen eingeklemmt ist und dort insbesondere bei Zugbelastung übermäßig stark
gequetscht wird, so daß es zu Beschädigungen kommen kann. Unvorteilhaft und
mühsam ist auch das seitliche Einsetzen des Kabels zwischen die Klemmflügel.
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Aus der GB 22 61 775 A ist eine Kabelzugentlastungsvorrichtung bekannt, die mit
derjenigen nach der DE 295 04 754 U1 vergleichbar ist. Das Kabel wird hier jedoch
nicht zwischen den oberen Kanten von zwei Klemmstegen, sondern zwischen den
Innenflächen der oberen Endabschnitte zweier einander gegenüberliegender
Klemmbügel eingeklemmt. Es treten ähnliche Nachteile wie bei der
Kabelzugentlastungsvorrichtung nach der DE 295 04 754 U1 auf.
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Aus der DE 199 03 044 A1 ist ein zwei Gehäusehälften aufweisender Schnurschalter
mit einer Zugentlastungsvorrichtung bekannt. Die Zugentlastungsvorrichtung besteht
aus einem in der einen Gehäusehälfte ausgebildeten Widerlagersteg und einem in
der anderen Gehäusehälfte vorgesehenen Gegendruckteil. Der Widerlagersteg
verläuft querliegend zur Kabelrichtung oder Kabelachse und ist quer zur Kabelachse
elastisch durchbiegbar. Beim Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile wird ein auf
Zug zu entlastendes elektrisches Kabel zwischen dem Widerlagersteg und dem
Gegendruckteil eingeklemmt. Nachteilig hierbei ist, daß wegen der flächigen Anlage des
Kabels am elastisch durchbiegbaren Widerlagersteg eine hohe Klemmkraft
aufgebracht werden muß, die das Kabel zum sicheren Festhalten gegen Zug stark
zusammenquetscht.
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Aus der DE 199 01 914 A1 ist es zum Festhalten eines elektrischen Kabels in einem
Kabeldurchgangsloch bekannt, eine seitlich in das Loch ragende federnde
Haltezunge vorzusehen. Beim Einschieben des Kabels in das Loch wird die Haltezunge in
der Einschubrichtung ausgelenkt und bei Zugbelastung in der Gegenrichtung mit der
Kante der Haltezunge verkrallt. Nachteilig ist ein einseitiges und damit tiefes
Eingraben der Kante der Haltezunge in das Kabel, wodurch Beschädigungen verursacht
werden können. Darüber hinaus muß das Kabel vor dem Anschließen durch das
Kabeldurchgangsloch gefädelt werden.
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Aus der DE 35 33 418 A1 ist eine Kabeldurchführung mit einem Nippel zum
Befestigen an einem Gehäuse bekannt. Der Nippel hat eine Klemmstelle mit einem
Außengewinde, auf das zum Festklemmen eines durch den Nippel geführten Kabels eine
Spannmutter aufschraubbar ist. Um zusätzlich zum Festklemmen des Kabels im
Nippel ein Zugentlastung vorzusehen, hat die Spannmutter eine umlaufende, schräg
nach innen zum Kabel gerichtete Sperrwand mit einem in Radialrichtung geschlitzten
Rand. Beim Festziehen der Spannmutter wird der geschlitzte Rand des Nippels
radial nach innen gegen das Kabel gedrückt. Nachteilig ist auch hier, daß das Kabel
vor dem Anschließen durch den Nippel und die Spannmutter gefädelt werden muß.
Ferner besteht die hier beschriebene Zugentlastungsvorrichtung aus mehren
miteinander verschraubbaren Teilen, was mit hohen Herstellungskosten verbunden ist und
einen aufwendigen Zusammenbau bedingt.
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Bei dem gesamten oben angegebenen Stand der Technik kommt als Nachteil hinzu,
daß Kabel unterschiedlicher Stärke nur bedingt eingesetzt werden können.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zugentlastungsvorrichtung zu schaffen, die Kabel
unterschiedlicher Stärken zuverlässig handhaben kann.
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Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen definiert.
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Nach der Erfindung umfaßt die Zugentlastungsvorrichtung zwei elastisch biegbare,
symmetrische Klemmstege, die quer zur Zugrichtung verlaufen und schon im
unbelasteten Zustand entgegen der Zugrichtung schräg geneigt sind und deren freie
Enden kammartig geschlitzt sind. Die kammartige Schlitzung bewirkt im Verein mit der
Schrägstellung, daß die freien Enden der Klemmstege ein zwischen ihnen
befindliches elektrisches Kabel im wesentlichen annähernd rund herum symmetrisch
umschließen und sich somit dem runden Querschnitt des Kabels anpassen. Hierdurch
werden die Kabel zuverlässiger gegen Zug gesichert, als es durch die sonst üblichen
senkrecht stehenden Querrippen oder Klemmstege mit durchgehenden Kanten der
Fall ist. Eine scharfe Einschnürung oder starke Quetschung des Kabels entfällt
sowohl im zugfreien als auch zugbelasteten Zustand des Kabels, und zwar wegen der
zahlreichen Angriffsstellen rund um das Kabel. Kabel unterschiedlichen
Durchmessers können noch besser durch eine Weiterbildung sicher gehalten werden, bei der
die symmetrisch einander gegenüberstehenden Klemmstege bei nicht eingesetztem
Kabel zwischen sich einen vorzugsweise flachen linsenförmigen freien Querschnitt
begrenzen, der sich bei eingesetztem Kabel dem runden Querschnitt unterschiedlich
dicker Kabel ohne weiteres anpaßt. Ferner wird dadurch das Einlegen des Kabels
zwischen den schräg aufeinander zu laufenden geschlitzten Klemmstegen
erleichtert. Die kleine Achse oder lichte Höhe dieses Querschnitts entspricht vorzugsweise
dem minimalen Durchmesser festklemmbarer Kabel, die große Achse bzw. die lichte
Breite entspricht vorzugsweise dem maximalen Durchmesser. Die Klemmstege
haben somit quer zur Kabelachse vorzugsweise eine Breite, die gleich oder größer als
der Durchmesser des stärksten festzuklemmenden Kabels ist. Nach einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist in jedem von zwei zusammenfügbaren Montage-
oder Gehäuseteilen jeweils ein derartiger Klemmsteg bei seinem Fußbereich so
angeformt, daß im zusammengefügten Zustand die beiden symmetrisch einander
gegenüberliegenden Klemmstege schräg aufeinander zulaufen.
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Eine nach der Erfindung ausgebildete Zugentlastungsvorrichtung für ein elektrisches
Kabel hat somit zusammenfassend zwei quer zur Kabelzugrichtung verlaufende,
symmetrische Klemmstege, die ausgehend von einem freien Ende der Klemmstege
in Richtung auf einen mit einem Montageteil verbundenen Fußbereich kammartig
geschlitzt, elastisch biegbar und gegen die Kabelzugrichtung bzw. Achse des
einzuklemmenden Kabels schräg geneigt sind. Die durch die kammartige Schlitzung
gebildeten Kammzinken liegen somit in einer Ebene, die die Kabelachse unter einem
Winkel schneidet, und sie verlaufen vorzugsweise parallel zueinander. Das
Montageteil, an dem die Klemmstege in ihrem Fußbereich vorzugsweise einstückig
angeformt sind, kann an der Anformungsstelle plan oder gewölbt sein.
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Nachstehend soll die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
erläutert werden. Es zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische auseinandergezogene Darstellung einer abgewinkelten
Endkappe mit einer erfindungsgemäßen Zugentlastungsvorrichtung und einem zur
Endkappe passenden Gehäuse eines elektrischen Steckverbinders,
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Fig. 2 eine perspektivische auseinandergezogene Darstellung der abgewinkelten
Endkappe mit Gehäuse der Fig. 1 unter einem anderen Blickwinkel,
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Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des Oberteils der abgewinkelten Endkappe
der Fig. 1,
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Fig. 4 eine Unteransicht des Oberteils der Fig. 3,
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Fig. 5 eine Draufsicht der Innenseite des Oberteils der Fig. 3,
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Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines in Fig. 1 dargestellten Sicherungsstifts,
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Fig. 7 einen Längsschnitt durch den Sicherungsstift der Fig. 6 im montierten Zustand,
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Fig. 8 eine perspektivische Darstellung des Unterteils einer geraden Endkappe,
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Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines zum Unterteil der Fig. 8 passenden
Oberteils der geraden Endkappe, und
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Fig. 10 eine perspektivische Ansicht der aus dem Unterteil der Fig. 8 und dem
Oberteil der Fig. 9 zusammengefügten geraden Endkappe.
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Fig. 1 bis 7 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer abgewinkelten Endkappe und Fig. 8
bis 10 ein Ausführungsbeispiel einer geraden Endkappe, die jeweils mit einer nach
der Erfindung ausgebildeten Zugentlastungsvorrichtung versehen sind. Die
Endkappen dienen dazu, das Ende eines an ein Steckverbindergehäuse 200
angeschlossenen elektrischen Kabels zu führen und zu schützen und vor allem eine Zugentlastung
für die mit den Kontakten des Gehäuses 200 verbundenen elektrischen Leiter des
Kabels vorzusehen.
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Wie es insbesondere aus Fig. 1 und 2 hervorgeht, besteht das dort dargestellte
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen 90° Endkappe aus zwei
schalenförmigen Kappenteilen, und zwar einem Unterteil 600 und einem Oberteil 500. Das
Unterteil 600 hat einen ringförmigen Kopfabschnitt 610 und einen seitlich an den
ringförmigen Kopfabschnitt 610 angeformten, im wesentlichen hohlen
halbzylindrischen Längsabschnitt 630, der sich rechtwinklig zur Mittenachse des ringförmigen
Kopfabschnitts erstreckt.
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Das Oberteil 500 hat einen auf den ringförmigen Kopfabschnitt 610 des Unterteils
600 passenden rundwannenförmigen Kopfabschnitt 510 und einen an eine Seite des
Kopfabschnitts 510 angeformten, im wesentlichen hohlen halbzylindrischen
Längsabschnitt 530, der auf den Längsabschnitt 630 des Unterteils 600 paßt.
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Das Unterteil 600 und das Oberteil 500 sind im aufeinandergepaßten Zustand
miteinander verrastbar. Zu diesem Zweck sind an das Unterteil 600 Rastnasen 650 und
an das Oberteil 500 Rastbügel 550 angeformt.
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In Hohlrippen oder Hohlstegen des Oberteils 500 und/oder des Unterteils 600
können Dichtungen eingespritzt sein. Ein diesbezügliches Dichtungselement 680 des
Unterteils 600 ist in Fig. 1 und 2 gezeigt. Die Dichtungen sollen verhindern, daß von
außen her Feuchtigkeit in das Steckverbindergehäuse oder in das an den
Steckverbinder angeschlossene Kabelende gelangt.
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Im verrasteten Zustand begrenzen die Längsabschnitte 530 und 630 zwischen sich
einen in Längsrichtung der Endkappe verlaufenden Führungskanal für ein nicht
dargestelltes Kabel. Der Führungskanal geht in dem von den Kopfabschnitten 510 und
610 begrenzten Raum in eine quer zum Führungskanal verlaufende Öffnung über,
die der ringförmige Kopfabschnitt 610 begrenzt und die zur Aufnahme des
Ringabschnitts 250 des Gehäuses 200 dient.
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Am äußeren Umfangsrand des ringförmigen Kopfabschnitts 610 sind mehrere sich in
Richtung der Mittenachse des ringförmigen Kopfabschnitts 610 erstreckende und in
Umfangsrichtung voneinander beabstandete Rastlamellen 620 angeformt. Jede der
Rastlamellen 620 erstreckt sich in Umfangsrichtung über einen Kreisbogenabschnitt
und trägt an ihrem Außenende mehrere in Umfangsrichtung nebeneinander liegende
Rastzähne 622, die in Bezug auf die Mittenachse des ringförmigen Kopfabschnitts
610 jeweils radial nach innen gerichtet sind.
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Die Längsabschnitte 530 und 630 des Unterteils 500 bzw. des Oberteils 600 haben
im Querschnitt im wesentlichen ein hohles halbzylindrisches bzw. rinnenförmiges
Profil. Am Boden des rinnenförmigen Längsabschnitts 630 ist ein in Querrichtung
verlaufendes Kammsegment 640 angeformt, das sich ausgehend vom Rinnenboden
in den freien Rinnenraum erstreckt, jedoch um ein gewisses Ausmaß in Richtung auf
den Kopfabschnitt 610 geneigt ist. Das Kammsegment besteht aus mehreren in
Querrichtung dicht nebeneinander liegenden Kammzinken 642, die aufgrund ihrer
Geometrie elastisch biegbar sind. Die beiden äußeren Zinken erstrecken sich etwa
bis zum oberen Rand der Rinne und sind im Vergleich zum Abstand zwischen den
einzelnen Kammzinken 642 deutlich von den Rinnenseitenwänden beabstandet. Die
zwischen den beiden äußeren Kammzinken angeordneten Kammzinken des
Kammsegments 640 sind in Richtung auf die Rinnenmitte zunehmend kürzer ausgebildet,
so daß die freien Enden der Kammzinken 642 im Zusammenhang ein leicht zum
Rinnenboden hin gewölbtes bzw. konkaves Profil beschreiben.
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Wie es insbesondere aus Fig. 3 bis 5 hervorgeht, ist im rinnenförmigen
Längsabschnitt 510 des Oberteils 500 an einer entsprechenden Stelle wie im rinnenförmigen
Längsabschnitt 610 des Unterteils 600 ein Kammsegment 540 durch Anformung am
Rinnenboden ausgebildet. Das Kammsegment 540 besteht wie das Kammsegment
640 aus mehreren dicht nebeneinander liegenden, elastisch biegbaren Kammzinken
542. Im übrigen hat das Kammsegment 540 die gleiche Geometrie, Form, Gestalt
und Lage wie das Kammsegment 640. Das Kammsegment 540 erstreckt sich somit
in Richtung auf den Kopfabschnitt 510 schräg in den freien Rinnenraum.
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Wie es insbesondere aus Fig. 1 und 2 hervorgeht, ist das Kammsegment 640 im
Längsabschnitt 630 an einer Stelle ausgebildet, bei der auch die Rastnasen 650
angeformt sind. Dementsprechend ist, wie es insbesondere aus Fig. 3 bis 5 hervorgeht,
das Kammsegment 540 im Längsabschnitt 530 an einer Stelle ausgebildet, bei der
die Rastbügel 540 angeformt sind. Zwischen einer Rastnase 650 am Längsabschnitt
630 und dem Kopfabschnitt 620 ist noch eine Plombieröse 632 außenseitig
angeformt. Gleichermaßen ist zwischen einem Rastbügel 550 des Längsabschnitts 530
und dem Kopfabschnitt 510 eine Plombieröse 532 an einer Stelle angeformt, die
derjenigen der Plombieröse 632 am Unterteil 600 entspricht.
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In der am Kopfabschnitt 610 angeformten Rastnase 650 des Unterteils 600 ist eine
Längsnut 652 ausgebildet, die im verrasteten Zustand, wenn der Querarm des
zugeordneten Rastbügels 550 am Kopfabschnitt 510 des Oberteils über die Rastnase 650
gerastet ist, zur Aufnahme eines Sicherungsstifts 590 dient. Dazu sei auf Fig. 1 und 2
verwiesen. Wie es ebenfalls aus Fig. 1 hervorgeht, sind das Oberteil 500 und das
Unterteil 600 über eine angeformte biegbare Leine 56 unverlierbar miteinander
verbunden.
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Die in Fig. 1 bis 7 beschriebene 90-Grad-Endkappe nach der Erfindung hat den
Vorteil, daß das Unterteil 600 auf einem Steckverbindergehäuse vormontiert werden
kann, bevor das Steckverbindergehäuse mit den mit einem Kabel verbundenen
Kontakten bestückt wird bzw. bevor das Kabel mit den bereits im
Steckverbindergehäuse angeordneten Kontakten verbunden wird.
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Zur Montage des Unterteils 600 auf einem Ringabschnitt 250 des
Steckverbindergehäuses 200 werden die radial nach außen geringfügig federnd ausgebildeten
Rastlamellen 620 über einem in Aufschubrichtung leicht abgeschrägten umlaufenden
Steg 256 des Ringabschnitts 250 geschoben, bis die Rastzähne 622, die in
Aufschubrichtung ebenfalls leicht abgeschrägt sein können, den umlaufenden Steg 256
hintergreifen und in eine umlaufende Nut 252 einspringen. In diesem Zustand legt
sich die Stirnfläche der Rastlamellen 620 an die dem umlaufenden Steg 256
gegenüberliegende Wand der umlaufenden Nut 252 an, so daß das Unterteil 600 in der
Aufschubrichtung im wesentlichen unverschiebbar in der umlaufenden Nut 252
eingefangen ist. Ferner greifen in der umlaufenden Nut 252 angeformte Rastnasen 254
des Ringabschnitts 250 in die an den Rastlamellen 620 angeformten Rastnasen 622
ein. Das auf dem Ringabschnitt 250 des Gehäuses 200 montierte Unterteil 600 kann
deshalb auf dem Ringabschnitt 250 in mehrere verrastende Drehstellungen und
damit in eine definierte Kabelabgangsstellung gebracht werden.
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Nach der Kontakt- bzw. Kabelmontage wird das Oberteil 500 auf das Unterteil 600
aufgesetzt und mit ihm mittels der Rastbügel 550 und der Rastnasen 650 fest
verrastet. Nach der Verrastung von Unterteil 600 und Oberteil 500 kann der in Fig. 6 im
Detail dargestellte Sicherungsstift 590 in eine von der Nut 652 der Rastnase 650 und
dem Querarm des Rastbügels 550 begrenzte Öffnung eingedrückt werden. Der
Rastbügel und die Rastnase sind derart ausgebildet, daß diese Öffnung einen
Klemmkanal für den Sicherungsstift 590 darstellt. Durch die leicht konische Ausbildung des
vorderen Endes des Stiftabschnitts 594 des Sicherungsstift 590 kann der
Sicherungsstift 590 absolut fest in den Klemmkanal eingepreßt werden. Der Kopf 592 des
Sicherungsstifts 590 sitzt dann fest über der zu sichernden Stelle. Durch den festen
Preßsitz wird der Kopf 592 des Sicherungsstifts 590 bei einer Manipulation mit
absoluter Sicherheit vom fest eingeklemmten Stiftabschnitt 594 abreißen. Hierzu wird
insbesondere auf Fig. 7 verwiesen, die eine verrastete 90-Grad-Endkappe mit
eingesetztem Sicherungsstift darstellt. Die in Fig. 7 dargestellte Endkappe ist auf einem
Ringabschnitt 150 eines Gehäuses 100 eines modifizierten Steckverbinders montiert.
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Im montierten und verrasteten Zustand stehen die beiden Kammsegmente 540 und
640 des Unterteils 500 bzw. des Oberteils 600 einander gegenüber und bewirken
eine Zugentlastung für das am Steckverbindergehäuse angebrachte Kabel. Zu
diesem Zweck sind die als Kammsegmente ausgebildeten Klemmsegmente oder
Klemmstege entgegen der Zugrichtung schräg geneigt ausgebildet.
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Darüber hinaus sind die Kammsegmente 540 und 640 derart ausgebildet, daß sie
elektrische Kabel unterschiedlichen Durchmessers zuverlässig auf Zug entlasten
können. Dazu begrenzen die freien Enden der elastisch biegbaren Kammzinken 542
und 642 zwischen sich bei nicht eingesetztem Kabel eine lichte Öffnung, die im
wesentlichen einen bikonvexen flachen Querschnitt hat. Diese konstruktive
Ausgestaltung der gegen die Kabelzugrichtung orientierten Kammzinken 542 und 642 bewirkt,
daß bei Verwendung eines elektrischen Kabels mit einem relativ kleinen
Durchmesser zumindest die Kammzinken im mittleren Bereich der Kammsegmente 540 und
640 fest am Kabel anliegen und sich bei Zug widerhakenförmig in das Kabel
eingraben. Bei Verwendung eines Kabels mit einem relativ großen Durchmesser werden
sich auch die Kammzinken in den äußeren Bereichen der Kammsegmente 540 und
640 widerhakenförmig in das Kabel eingraben, wenn von außen auf das Kabel Zug
ausgeübt wird. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß beim Verrasten der
Endkappe das zwischen den beiden Kammsegmenten hindurchgeführte. Kabel die
Kammzinken in eine noch schrägere Stellung drückt und die Kammzinken im
Außenbereich der Kammsegmente auch nach außen in Richtung auf die Umfangswand der
Endkappe ausweichen können. Die Kammsegmente passen sich somit durch
elastisches Biegen dem jeweiligen Querschnitt des Kabels an und umschließen das Kabel
symmetrisch mehr oder weniger rund um seinen gesamten Umfang.
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Bei einer Ausführung für Kabeldurchmesser von 5,5 bis 8,5 mm beträgt die kleine
Hauptachse bzw. lichte Höhe des bikonvexen Querschnitts etwa 5 mm, die große
Hauptachse bzw. lichte Breite beträgt etwa 8,5 mm. Die Geometrie des Querschnitts
ist somit geeignet, über einen Kabeldurchmesserbereich von 5,5 bis 8,5 mm eine
Klemmwirkung zu erzielen.
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Das in Fig. 8 bis 10 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
geraden Endkappe besteht aus zwei schalenförmigen Kappenteilen, und zwar einem
Unterteil 800 und einem Oberteil 700. Das Unterteil 800 und das Oberteil 700 sind
aufeinander passend ausgebildet und unterscheiden sich voneinander im
wesentlichen nur dadurch, daß am Unterteil 800 Rastnasen 850 und am Oberteil 700 mit den
Rastnasen 850 zusammenwirkende Rastbügel 750 angeformt sind. Das Unterteil
800 hat einen im wesentlichen hohlen halbzylindrischen Längsabschnitt 830, der im
wesentlichen mit dem Längsabschnitt 630 des Unterteils 600 übereinstimmt. Der im
Querschnitt etwa rinnenförmige Längsabschnitt 830 enthält ein mehrere elastisch
biegbare Kammzinken 842 aufweisendes Kammsegment 840, das dem
Kammsegment 640 entspricht und gleichermaßen entgegen der Zugentlastungsrichtung schräg
orientiert ist. In der am Längsabschnitt 830 angeformten Rastnase 850 ist eine Nut
852 zur Aufnahme eines Sicherungstifts 790 vorgesehen.
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Ferner hat das Unterteil 800 einen an den Längsabschnitt 830 angeformten
Kopfabschnitt 810. Der Kopfabschnitt 810 hat ebenfalls eine im wesentlichen hohle
halbzylindrische Gestalt, jedoch im Vergleich zum Längsabschnitt 830 größerer
Radialabmessungen. Am Außenende des Kopfabschnitts 810 ist ein radial nach innen
springender halbringförmiger Kranz 820 angeformt, der radial nach innen weisende
Rastzähne 822 trägt.
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Das Oberteil 700 hat einen Längsabschnitt 730, der dem Längsabschnitt 530 des
Oberteils 500 entspricht. Wie beim Längsabschnitt 530 ist am Boden des
rinnenförmigen Abschnitts 730 ein in den freien Rinnenraum ragendes Kammsegment 740
angeformt. Das Kammsegment 740 hat wie das Kammsegment 540 mehrere in
Querrichtung nebeneinander liegende elastisch biegbare Kammzinken 742, die
entgegen der Kabelzugrichtung schräg gestellt sind.
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Ferner hat das Oberteil 700 ein an den Längsabschnitt 730 angeformten
Kopfabschnitt 710, der, abgesehen von der Ausbildung der Verrastungsmittel 750 und 850,
wie der Kopfabschnitt 810 des Unterteils 800 ausgebildet ist. Dementsprechend ist
am freien Ende des halbringförmigen Kopfabschnitts 710 ein halbringförmiger, radial
nach innen springender Kranz mit Rastzähnen 522 angeformt.
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Fig. 10 zeigt die gerade Endkappe in einem Zustand, bei dem das Oberteil 700 auf
das Unterteil 800 aufgesetzt und mit diesem verrastet ist. Wie bei der
90-Grad-Endkappe begrenzen die freien Kammzinken 742 und 842 bei nicht eingesetztem Kabel
zwischen sich eine Öffnung, die im wesentlichen einen bikonvexen flachen
Querschnitt hat.
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Zum Erleichtern der Montage auf dem Ringabschnitt 150 oder 250 des Gehäuses
100 bzw. 200 sind an der Innenwand des halbringförmigen Kopfabschnitts 810 des
Unterteils 800 zwei flexible Arme 825 angeformt, die in Umfangsrichtung über den
halbringförmigen Kopfabschnitt 810 hinausragen.
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In einem Ausführungsbeispiel wurden die Teile aus PBT (Polybutylenterephtalat) mit
30% GF (Glasfaser) gefertigt, wobei die Endkappen in nicht dichter Version aus PBT
und in dichter Version aus PBT mit 30% GF gefertigt wurden. Es sind auch andere
Kunststoffe verwendbar.