DE10234317B4 - Decken- oder Wandsystem und Profil zur Folienbespannung - Google Patents
Decken- oder Wandsystem und Profil zur Folienbespannung Download PDFInfo
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Abstract
Decken-
oder Wandsystem zum Überdecken
eines Untergrunds (6), das mindestens eine spannbare Folie (4) und
mindestens ein Abdeckelement (7) aufweist, wobei die Folie (4) in
einem Profil (1) gespannt ist, wobei die Folie (4) und das Abdeckelement
(7) vom Untergrund (6) beanstandet angeordnet sind, wobei die gespannte
Folie (4) und das Abdeckelement (7) jeweils einen anderen, seitlich
versetzten Bereich des Untergrunds (6) überdecken und wobei das Profil
(1) zwischen dem Abdeckelement (7) und der Folienbespannung angeordnet
ist, dadurch gekennzeichnet , dass das Profil (1) einteilig ausgeführt ist
und dass der U-förmige
Bereich (2) des Profils (1) zur Aufnahme eines Randbereichs (3)
der Folie (4) unmittelbar einen Anlagebereich (9) für das Abdeckelement (7)
bildet.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Decken- oder Wandsystem zum Überdecken eines Untergrunds, das mindestens eine spannbare Folie und mindestens ein Abdeckelement aufweist, wobei die Folie in einem Profil gespannt ist, wobei die Folie und das Abdeckelement vom Untergrund beanstandet angeordnet sind, wobei die gespannte Folie und das Abdeckelement jeweils einen anderen, seitlich versetzten Bereich des Untergrunds überdecken und wobei das Profil zwischen dem Abdeckelement und der Folienbespannung angeordnet ist. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Profil zur Folienbespannung, das im Querschnitt einen im Wesentlichen U-förmigen Bereich zur Aufnahme eines Randbereichs einer Folie aufweist, mit einem Anlagebereich, der im Wesentlichen an einem einen Untergrund überdeckenden und dazu beabstandet angeordneten Abdeckelement auf seiner dem Untergrund zugewandten Seite zur Anlage vorgesehen ist, und einem weiteren Anlagebereich, der zur Anlage an der Stirnfläche des Abdeckelements vorgesehen ist.
- Profile der gattungsbildenden Art sind seit geraumer Zeit aus der Praxis bekannt und dienen zur Aufnahme vom Randbereich einer spannbaren Folie, wobei die Folie zum Verkleiden von Decken und/oder zum Überdecken von Wänden verwendet werden. Die Folie besteht üblicherweise aus einem gewalzten Kunststoff, der sich bei Erwärmung ausdehnt. So kann beispielsweise zur Montage der Folie in einem an einer Decke montierten Rahmen der gesamte Raum auf ca. 60° bis 70° C aufgeheizt werden und die ausgedehnte Folie in die Profile des Rahmens eingesetzt werden. Nach Abkühlung des Raums zieht sich der Kunststoff der Folie zusammen, wodurch die Folie sich von selbst spannt, eine entsprechende Abmessung der Folie vorausgesetzt. Wenn die Folie teilweise lichtdurchlässig ist und eine Lichtquelle zwischen dem Untergrund und der Folie angeordnet ist oder ein natürlicher Lichteinfall in einen Raum gegeben ist, kann hierdurch eine diffuse und als angenehm empfundene Raumbeleuchtung erzielt werden.
- Lediglich beispielhaft wird auf die
EP 0 338 925 B1 bzw. auf deren deutsche Übersetzung, das Österreichische Patent E 74 646 B, verwiesen, aus der Profile zur Aufnahme eines Randbereichs einer Folie bekannt ist. Die hieraus bekannten Profile werden unmittelbar am zu überdeckenden Untergrund befestigt, also beispielsweise an der zu verkleidenden Decke oder Wand. Die Profile samt den Befestigungselementen an der Wand und die spannbare Folie bilden das Decken- oder Wandsystem zum Überdecken eines Untergrunds. - Nun kann es vorkommen, dass ein zu überdeckender Untergrund schon teilweise von Abdeckelementen, beispielsweise in Form von Gipskartonplatten, überdeckt ist und ein verbleibender Bereich mit einer spannbaren Folie zu überdecken ist. Dies ist insbesondere bei abgehängten Gipsdecken der Fall, wo beispielsweise ein Bereich mit natürlichem Lichteinfall vorliegt, der zur natürlichen, diffusen Tageslichtquelle genutzt werden kann. Bislang werden die Profile zur Folienbespannung unmittelbar am Untergrund – gegebenenfalls mit speziellen oder zusätzlichen Halteelementen – befestigt, also in ähnlicher Weise wie die abgehängte Gipsdecke. Hierbei werden die Profile entweder einzeln montiert oder sind zu Rahmen zusammengefügt.
- Die Befestigung am Untergrund erfordert einerseits einen hohen Materialaufwand in Form der speziellen Halteelemente und andererseits eine zeitaufwendige Montage, insbesondere aufgrund der Ausrichtung bzw. Justage der Profile oder des Profilrahmens.
- Aus der
DE 199 59 254 C1 ist ein zur Wand- und/oder Deckenmontage vorgesehenes zweiteiliges Profil bekannt, wobei die beiden Teile des Profils ineinander eingehängt bzw. verhackt werden. Das in das erste Profil eingehängte zweite Profil begrenzt einen U-förmigen Bereich, in den ein am Rande einer Folie angebrachter Keder eingeklemmt wird. Gemäß dortiger9 lässt sich durch Modifikation eines der beiden Profilteile ein weiteres Abdeckelement mit der Spannfolie kombinieren, so beispielsweise eine Gipsplatte. - Das aus der
DE 199 59 254 C1 bekannte Profilsystem ist jedoch in der Praxis nachteilig. So sind das Abdeckelement und die Folie in einem relativ großen Abstand zueinander angeordnet und zwischen ihnen ist eine Stromschiene angebracht, die häufig nicht benötigt wird. Dazu ist die mechanische Stabilität der Anordnung nur dann gewährleistet, wenn das Abdeckelement an beiden Profilteilen bündig anliegt. Ist das Abdeckelement in einem Abstand zu dem ersten Profil angebracht, was bei einer ungenauen Justage für des Profilsystems leicht möglich sein kann, so übt diese auf das zweite Profil ein Drehmoment aus, wodurch das zweite Profil leicht aus der Halterung gezogen wird. Weiter bedarf es zur Montage des dreiteiligen Profils Geschick und Übung, um die Profile richtig ineinander einsetzen zu können. - Aus der
EP 0 643 180 A2 ist ein Profil zur Befestigung von Spannbahnen und zum Hängen von Objekten bekannt. Die Profilleiste umfasst einen Flanschrand, in den das hackenförmige Ende der Spannbahn eingehängt wird, und einen U-förmigen Bereich, der als Galerieschiene dient und zusätzlich eine Stromleiste zur Versorgung von Beleuchtungsmitteln enthält. Auch hier ist ein spiegelsymmetrischer Aufbau vorgeschlagen, mit dem Spannbahnen beiderseits des Profils eingehängt werden können. Dazu sind verschiedene Arten von Befestigungsmitteln realisiert. - Aus der WO 99/00562 A1 sind bespannbare Rahmenstrukturen aus Metall, Holz oder Ähnlichem bekannt, die als Sichtschutz zum Einsatz kommen. Zum Bespannen wird ein Verbundswerkstoff verwendet, der aus mehreren Schichten aus Stoffgewebe und Klebstoff zusammengesetzt ist, unter Wärmeeinfluss und Druck in die entsprechende Formen gebracht wird und im wieder erkalteten Zustand formstabil bleibt.
- Aus der
DE 26 19 931 A1 sind – für sich gesehen – ebenfalls Profile bekannt, die zum Aufspannen von Falschdecken oder Blendwänden dienen. Der Aufbau soll durch einen Nichtfachmann durchführbar sein. Dazu wird das hackenförmige Ende einer Folienbahn in einen Flanschrand des Profils eingehängt. - Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein Decken- oder Wandsystem sowie das bekannte Profil zur Folienbespannung derart auszugestalten und weiterzubilden, dass die Montage bei einfachster Konstruktion auf einfache Weise möglich ist.
- Das beanspruchte, durch den Patentanspruch 1 beschriebene Decken- oder Wandsystem, bei dem die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Profil einteilig ausgeführt ist und dass der U-förmige Bereich des Profils zur Aufnahme eines Randbereichs der Folie unmittelbar einen Anlagebereich für das Abdeckelement bildet.
- Das beanspruchte, durch den nebengeordneten Patentanspruch 7 beschriebene Profil, bei dem die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Profil einteilig ausgeführt ist und dass der U-förmige Bereich zur Aufnahme des Randbereichs der Folie unmittelbar den weiteren Anlagebereich mit bildet.
- So ist erkannt worden, dass in besonders vorteilhafter Weise auf spezielle oder zusätzliche Halteelemente zur Montage eines Profils verzichtet werden kann, wenn das Profil unmittelbar an dem Abdeckelement – also beispielsweise an dem Gipskarton – zur Anlage kommt und dementsprechend speziell daran angepasst ausgebildet sein kann. Voraussetzung hierfür dürfte im Wesentlichen sein, dass die aus den Abdeckelementen gebildete Konstruktion eine hinreichende Stabilität aufweist, um die Profile samt Folie zu tragen oder zumindest aufzunehmen. Obwohl lediglich von einem Abdeckelement die Rede ist, können im Sinn der hier vorliegenden Erfindung auch mehrere – gegebenenfalls unterschiedliche – Abdeckelemente flächendeckend angeordnet sein. Bei dem Profil ist in erfindungsgemäßer Weise ein Anlagebereich vorgesehen, der auf der dem Untergrund zugewandten Seite des Abdeckelements zur Anlage kommt, so dass also das Profil zumindest mit diesem Bereich zwischen dem Untergrund und dem Abdeckelement angeordnet ist. Da das Profil an dem Abdeckelement zur unmittelbaren Anlage kommt, kann somit zunächst auf weitere Halteelemente verzichtet werden.
- Das Profil weist einen weiteren Anlagebereich auf, der an der Stirnfläche des Abdeckelements zur Anlage vorgesehen ist. Die Stirnfläche im Sinn der vorliegenden Erfindung ist die der spannbaren Folie zugewandte Endfläche des Abdeckelements, also im Wesentlichen die Querschnittsendfläche des Abdeckelements. Somit ist durch den Anlagebereich und den weiteren Anlagebereich ein Anschlag des Profils am Abdeckelement gebildet, wodurch das Profil in vorteilhafter Weise in zwei Richtungen fixierbar ist, und zwar einerseits senkrecht zur weiteren Anlagefläche des Abdeckelements – d.h. senkrecht zu dessen Stirnfläche – und andererseits senkrecht zum Anlagebereich des Abdeckelements, jeweils in das Abdeckelement hinein. Da das erfindungsgemäße Profil nicht in herkömmlicher Weise über Halteelemente am Untergrund befestigt und hierbei zeitaufwendig justiert werden muss, kann in besonders vorteilhafter Weise die Montagedauer des erfindungsgemäßen Profils ganz erheblich reduziert werden.
- Im Konkreten ist der Anlagebereich und/oder der weitere Anlagebereich im Wesentlichen Plan ausgebildet ist. Hierdurch ist der Anlagebereich bzw. der weitere Anlagebereich an die Oberfläche eines herkömmlichen quaderförmigen Abdeckelements angepasst, beispielsweise an die eines Gipskartons. In diesem Zusammenhang kann es zweckmäßig sein, wenn der weitere Anlagebereich im Wesentlichen senkrecht zum Anlagebereich angeordnet ist. Hierdurch kann das erfindungsgemäße Profil zur Folienbespannung sowohl an der dem Untergrund zugewandten Oberfläche des Abdeckelements als auch an der Stirnfläche des Abdeckelements anliegen, ebenfalls vorausgesetzt, dass das Abdeckelement quaderförmig ausgebildet ist.
- In einer bevorzugten Ausführungsform entspricht die Abmessung des weiteren Anlagebereichs quer zur Längsrichtung des Profils im Wesentlichen der Dicke des Abdeckelements. Insoweit schließt der weitere Anlagebereich des am Abdeckelement anliegenden Profils mit der dem Untergrund abgewandten Seite der Stirnfläche des Abdeckelements im Wesentlichen bündig ab. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise ein optisch bündiger Übergang von dem Abdeckelement zu dem erfindungsgemäßen Profil und der damit gespannten Folie erzielt werden.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Abmessung des Anlagebereichs quer zur Längsrichtung des Profils größer als die Dicke des Abdeckelements. Im Konkreten weist diese Abmessung die 2 bis 10-fache Dicke des Abdeckelements auf. Durch eine größere Abmessung des Anlagebereichs ist eine entsprechend große Anlagefläche des Profils an dem Abdeckelement gegeben, so dass im Fall einer Deckenbespannung das Profil auf dem Abdeckelement aufliegt und hierdurch sein Gewicht zumindest teilweise vom Abdeckelement getragen werden kann.
- Das Profil könnte unmittelbar am Abdeckelement befestigt werden. Bei einer entsprechenden Abmessung des Profils und einer ausreichenden Stabilität des Abdeckelements kann eine Befestigung am Anlagebereich und/oder am weiteren Anlagebereich erfolgen. Zusätzlich oder alternativ könnte an dem Profil ein Befestigungsmittel vorgesehen sein, an dem das Profil an einer Haltevorrichtung und/oder am Untergrund befestigbar ist. Eine solche Haltevorrichtung könnte beispielsweise zwischen dem Untergrund und dem Abdeckelement zwecks Befestigung schwerer Gegenstände vorgesehen sein, wie beispielsweise schwere Deckenleuchten oder dergleichen. In diesem Fall könnte das Profil auch an einer solchen Haltevorrichtung befestigt werden. Hierdurch kann das Profil – falls das Abdeckelement keine ausreichende Stabilität aufweist – an einer Haltevorrichtung befestigt werden, die ihrerseits schon am Untergrund befestigt ist. Eine unmittelbare Befestigung des Profils am Untergrund wäre insbesondere dann denkbar, wenn der Abstand vom Abdeckelement zum Untergrund nicht zu groß ist.
- Des Weiteren ist das Profil an einer Haltevorrichtung des Abdeckelements befestigbar. Dies ist dann möglich, wenn die Haltevorrichtung des Abdeckelements sich bis zum Randbereich erstreckt, an dem das Profil zur Anlage kommt. Die Haltevorrichtung des Abdeckelements weist hierbei ein im Wesentlichen U-förmiges oder rechteckförmiges Profil aufweisen an dem das Abdeckelement unmittelbar befestigt ist. Insoweit kann mit einfachen, gängigen Befestigungsmitteln das erfindungsgemäße Profil zur Folienbespannung an der Haltevorrichtung des Abdeckelements befestigt werden, so dass einerseits das Profil durch die Anlage am Abdeckelement ausgerichtet bzw. justiert ist und andererseits durch die direkte Befestigung an der Haltevorrichtung des Abdeckelements auf zusätzliche Halteelemente für das erfindungsgemäße Profil zur Folienbespannung zur direkten Befestigung am Untergrund verzichtet werden kann.
- Ganz allgemein ist das Profil mit dem Abdeckelement und/oder mit der Haltevorrichtung des Abdeckelements oder einer sonstigen Haltevorrichtung verschraubbar, einrastbar und/oder verklebbar. Ein Verkleben des Profils mit dem Abdeckelement könnte zusätzlich zu einer Verschraubung vorgesehen sein, wodurch die Befestigung weiter verbessert wird oder irreversibel ausgeführt werden kann. Eine schnelle Montage könnte eine Befestigung des Profils an der Haltevorrichtung des Abdeckelements durch ein entsprechend ausgebildetes, am Profil vorgesehenes Rastelement ermöglichen, das in oder um die Haltevorrichtung des Abdeckelements einrastet. Hierbei könnte das Rastelement einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei am offenen Ende des Rastelements sich nach innen erstreckende Rastzähne vorgesehen sind, die in entsprechende Aussparungen der Haltevorrichtung des Abdeckelements einrasten oder die gesamte Haltevorrichtung des Abdeckelements beim Einrasten umgreifen.
- In einer konkreten Ausführungsform grenzt bei dem erfindungsgemäßen Profil der U-förmige Bereich zur Aufnahme des Randbereichs der Folie unmittelbar am weiteren Anlagebereich an. Der weitere Anlagebereich des Profils könnte auch zur Bildung des U-förmige Bereichs zur Aufnahme des Randbereichs der Folie genutzt werden, so dass der Abstand von der Stirnfläche des Abdeckelements zum Randbereich der Folie minimierbar ist. Hierdurch kann ein nahezu bündiger Übergang zwischen Abdeckelement und Folie erzielt werden.
- Zur Stabilisierung des Profils ist im Querschnitt mindestens ein im Wesentlichen U-förmiger oder rechteckförmiger Bereich vorgesehen. Eine Stabilisierung des Profils ist insbesondere zur Aufnahme der von der Folie erzeugten Spannkraft und Gewichtskraft erforderlich, insbesondere dann, wenn mehrere Profile zu einem Rahmen zusammengesetzt sind, in dem die Folie gespannt ist. Weiterhin könnte zur Stabilisierung mindestens ein Stabilisierungssteg vorgesehen sein, der vorzugsweise in Spannrichtung der Folie oder senkrecht dazu ausgerichtet angeordnet sein könnte.
- Zum Zusammensetzten der einzelnen Profile zu einem Rahmen könnten die Profile Verbindungsmittel aufweisen. Die Verbindungsmittel sind vorzugsweise in Längsrichtung jeweils am Endbereich des Profils angeordnet. Hierbei könnte es sich jeweils um eine Gehrung handeln, die eine Ausbildung eines vorzugsweise rechteckigen Rahmens ermöglicht. So könnten die Verbindungsmittel zapfenförmige Winkelstücke umfassen, die beispielsweise in jeweils einen im Wesentlichen rechteckförmigen Profilabschnitt einführbar sind, wodurch jeweils zwei Profile miteinander verbindbar sind. Letztendlich kommen als Verbindungsmittel der Profile untereinander sämtliche, aus dem Stand der Technik geläufige Profilverbindungen in Frage.
- In ganz bevorzugter Weise ist an das Profil ein Abschottungselement adaptierbar. Ein Abschottungselement könnte sich in Richtung Untergrund erstrecken – vorzugsweise senkrecht –, wodurch der von der Folie überspannte Bereich räumlich von dem mit dem Abdeckelement überdeckten Bereich abgetrennt werden kann. Insbesondere aus Feuerschutzgründen oder zum Verhindern ungewollter Schallübertragungen könnte ein solches Abschottungselement vorgesehen sein. Weiterhin könnte mit einem Abschottungselement in ganz besonders vorteilhafter Weise ein Lichtelement gebildet werden, insbesondere dann, wenn die Folie teilweise transpa rent ausgeführt ist, zwischen Untergrund und Folie eine Lichtquelle angeordnet ist und die Lichtquelle von einem oder mehreren Abschottungselementen umgeben ist. Das oder die Abschottungselemente könnten derart ausgebildet sein, dass eine Ausbreitung der von der Lichtquelle erzeugten Wärme in den von dem Abdeckelement überdeckten Bereich reduziert oder weitgehend verhindert wird.
- Das Profil könnte zur Adaption des Abschottungselements einen schlitzförmigen oder U-förmigen Bereich aufweisen, in den das Abschottungselement einsteckbar ist. Hierdurch ist eine einfache und schnelle Montage bzw. Befestigung des Abschottungselements am Profil möglich. Die Adaption des Abschottungselements könnte auch auf einer anderen Weise erfolgen, beispielsweise mittels Schrauben, die durch das Abschottungselement in das Profil geschraubt werden.
- Das Abschottungselement weist ein Blech auf, das vorzugsweise zumindest teilweise verspiegelt ausgeführt ist. Somit kann das Blech mit seinem verspiegelt ausgebildeten Bereich als Reflektorelement für die oben genannte Lichtquelle dienen.
- Mit dem erfindungsgemäßen Profil zur Folienbespannung kann auch in ganz besonders vorteilhafter Weise die eingangs genannte Aufgabe bezüglich eines Decken- oder Wandsystems zum Überdecken eines Untergrunds gelöst werden.
- So kann das Decken- oder Wandsystem derart ausgebildet werden, dass beispielsweise ein Bereich mit natürlichem Lichteinfall mit einer spannbaren Folie überdeckbar ist, so dass dieser Bereich – eine zumindest teilweise transparente Folie vorausgesetzt – als eine natürliche, diffus wirkende Tageslichtquelle genutzt werden kann. Die verbleibenden Decken- oder Wandbereiche des Untergrunds könnten mit undurchsichtigen Abdeckelementen überdeckt sein, die unmittelbar an den Folienbereich angrenzen.
- Die Folie und das Abdeckelement sind vom Untergrund beabstandet angeordnet. Insbesondere in Innenräumen mit großer Raumhöhe kann es erforderlich sein, dass ein Deckensystem angebracht wird, mit dem eine insgesamt verringerte Raumhöhe hergestellt werden kann. Dies wird durch eine beabstandete Anordnung der Folie und des Abdeckelements erreicht.
- Im Konkreten weisen die dem Untergrund abgewandte Seite der Folie und die dem Untergrund abgewandte Seite des Abdeckelements im Wesentlichen den gleichen Abstand zum Untergrund auf. Durch diese Anordnung wird in Richtung senkrecht zur Oberfläche des Abdeckelements bzw. der Folie ein nahezu stufenloser Übergang zwischen Abdeckelement und Folie erzielt, so dass ein optischer Gesamteindruck vermittelt wird, wonach das Decken- bzw. Wandsystem sich im Wesentlichen nur in einer Ebene erstreckt oder eine zusammenhängende Fläche bildet.
- Ganz allgemein ist vorgesehen, dass die gespannte Folie und das Abdeckelement im Wesentlichen jeweils einen anderen, seitlich versetzten Bereich des Untergrunds überdecken. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Decken- bzw. Wandsystem eine zusammenhängende Fläche bildet, wenn also der Bereich des Abdeckelements sich unmittelbar an den Bereich anschließt, der mit der spannbaren Folie überdeckt ist. Alternativ hierzu wäre beispielsweise eine stufenförmige Anordnung von Abdeckelement und Folie denkbar, die bereichsweise Hinterschneidungen oder Übersprünge aufweist.
- Ganz allgemein weist das Abdeckelement eine Gipskarton-, Kunststoff- oder Holzplatte auf. Die Stabilität dieser Materialien ist im Allgemeinen ausreichend, um das erfindungsgemäße Profil oder einen aus den erfindungsgemäßen Profilen gebildeten Rahmen zumindest teilweise abzustützen bzw. zu tragen.
- In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist der aus Profilen gebildete Rahmen derart ausgebildet, dass die weiteren Anlagebereiche der Profile an einer entsprechenden Aussparung der Abdeckelemente – vorzugsweise bündig – zur Anlage kommen. Unter einer Aussparung der Abdeckelemente ist der Bereich zu verstehen, der nicht von Abdeckelementen, sondern von der spannbaren Folie überdeckt werden soll. Falls eine rechteckige Aussparung vorgesehen ist, ist der aus den Profilen gebildete rechteckige Rahmen derart dimensioniert, dass die weiteren Anlagebereiche der Profile an den Stirnflächen der an der Aussparung angeordneten Abdeckelemente zur Anlage kommen. Insoweit greift also der aus den Profilen gebildete Rahmen von einer Seite her in die Aussparung weitgehend pass genau ein, wodurch in besonders vorteilhafter Weise sich eine Ausrichtung des Rahmens relativ zu den Abdeckelementen quasi von selbst ergibt.
- Ganz allgemein könnte ein Rahmen nur aus den erfindungsgemäßen Profilen gebildet sein. Somit würden alle vier Seiten eines rechteckigen Rahmens bzw. alle drei Seiten eines dreieckigen Rahmens aus den erfindungsgemäßen Profilen gebildet. Alternativ könnte ein Rahmen aus den erfindungsgemäßen Profilen zusammen mit herkömmlichen Profilen gebildet sein. So könnten beispielsweise die beiden parallel zueinander angeordneten Seiten eines trapezförmigen Rahmens aus den erfindungsgemäßen Profilen gebildet sein, während die beiden anderen Seiten aus herkömmlichen Profilen gebildet sind, die beispielsweise einen rechteckigen Querschnitt aufweisen.
- Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
-
1 eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Profils zur Folienbespannung in einer Querschnittsdarstellung, -
2 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Profils zur Folienbespannung aus1 in Detailansicht, -
3 eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Profils zur Folienbespannung in einer Querschnittsdarstellung und -
4 eine schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Profils zur Folienbespannung aus3 in Detailansicht. - Die
1 bis4 zeigen ein Profil1 zur Folienbespannung, das im Querschnitt einen im Wesentlichen U-förmigen Bereich2 zur Aufnahme eines Randbereichs3 einer Folie4 aufweist. - Das Profil
1 weist einen Anlagebereich5 auf, der an einem einen Untergrund6 überdeckenden und dazu beanstandet angeordneten Abdeckelement7 auf seiner dem Untergrund6 zugewandten Seite 8 zu Anlage vorgesehen ist. Bei dem Abdeckelement7 aus den1 und3 handelt es sich ein Gipskartonelement. Das erfindungsgemäße Profil1 weist einen weiteren Anlagebereich9 auf, der zur Anlage an der Stirnfläche10 des Abdeckelements7 vorgesehen ist. - Den
2 und4 ist besonders deutlich entnehmbar, dass sowohl der Anlagebereich5 als auch der weitere Anlagebereich9 in der dort gezeigten Querschnittsdarstellung plan ausgebildet ist. Somit kommt der weitere Anlagebereich9 an der Stirnfläche10 des Abdeckelements7 passgenau zur Anlage. Ebenso kommt der Anlagebereich5 an dem Abdeckelement7 an der Seite8 passgenau zur Anlage. Weiterhin ist den2 und4 entnehmbar, dass der weitere Anlagebereich9 senkrecht zum Anlagebereich5 angeordnet ist. - Die Abmessung
11 des weiteren Anlagebereichs9 quer zur Längsrichtung des Profils1 entspricht im Wesentlichen der Dicke des Abdeckelements7 , was in den1 und3 gezeigt ist. Die Abmessung11 beträgt in diesem Beispiel 13 mm. Die Abmessung12 des Anlagebereichs5 quer zur Längsrichtung des Profils1 ist größer als die Dicke des Abdeckelements7 . Die Abmessung12 des in den1 und2 gezeigten Profils1 ist ca. zweimal so groß wie die Dicke des Abdeckelements7 bzw. die Abmessung11 des weiteren Anlagebereichs9 . Die Abmessung12 des in den3 und4 gezeigten Profils1 ist ca. neunmal so groß wie die Dicke des Abdeckelements7 bzw. die Abmessung11 des weiteren Anlagebereichs9 . - Das in den
3 und4 gezeigte Profil1 weist Befestigungsmittel13 auf, mit denen das Profil an einer zweiteilig ausgeführten Haltevorrichtung14 befestigbar ist. Der obere Teil der Haltevorrichtung14 ist ihrerseits wiederum am Untergrund befestigt, was jedoch nicht gezeigt ist. Zur Befestigung des Profils1 an der Haltevorrichtung14 aus3 wird der untere Teil der Haltevorrichtung14 in das Profil1 zwischen die Befestigungsmittel13 eingebracht und relativ zum oberen Teil der Haltevorrich tung14 um dessen Längsachse verdreht, so dass sich der in3 gezeigte Zustand ergibt. Die Befestigungsmittel13 des in den3 und4 gezeigten Profils1 sind aufgrund des dünnwandigen, im Wesentlichen U-förmigen Querschnitts des Profils1 spreizbar, so dass auch ein umgreifendes Einrasten um ein – in3 nicht gezeigtes – rechteckförmiges Profil möglich ist. In3 ist eine Haltevorrichtung24 gezeigt, die ihrerseits am Untergrund – mit nicht gezeigten Halteelementen – am Untergrund6 befestigt ist. Die Haltevorrichtung24 dient zum Tragen bzw. Befestigen von – ebenfalls nicht gezeigten – schweren Deckenleuchten. - In
1 ist das Profil1 an der Haltevorrichtung15 des Abdeckelements7 befestigt. Hierbei ist die Haltevorrichtung15 des Abdeckelements7 ein rechteckförmiges Profil, das sich nahezu bis zum Randbereich bzw. zur Stirnfläche10 des Abdeckelements7 erstreckt. An dem Profil1 ist ein im Wesentlichen U-förmig ausgestaltetes Rastelement16 angebracht, das in der Haltevorrichtung15 des Abdeckelements7 einrastet und somit das Profil1 in seiner in der1 gezeigten Position fixiert. - Der U-förmige Bereich
2 zur Aufnahme des Randbereichs3 der Folie4 ist unter anderem mit dem weiteren Anlagebereich9 des Profils1 gebildet, was in den2 und4 besonders deutlich gezeigt ist. Im U-förmigen Bereich2 wird der mit einem Haken17 ausgeführte Randbereich3 der Folie4 zur Befestigung im Profil1 eingebracht. Der Haken17 ist aus Kunststoff ausgebildet und rastet im eingebrachten Zustand an dem z.B. in2 gezeigten Vorsprung18 ein und wird hierdurch in der in den1 und3 gezeigten Position aufgrund seiner besonderen Ausgestaltung gehalten. So wird der Haken17 wegen seines verformbar ausgestalteten Bereichs nahe des offenen Endes des U-förmigen Bereichs2 in der darin fixierten Position – in den1 und3 gezeigt – gehalten. Zum Entfernen des Hakens17 aus dem U-förmigen Bereich2 des Profils1 wird mit einem geeigneten Werkzeug der verformbar ausgestaltete Bereich des Hakens17 nach rechts gedrückt, wodurch der Haken17 leicht verkippt wird und somit nicht mehr auf dem Vorsprung18 aufsitzt. - Das Profil
1 weist im Querschnitt einen rechteckförmigen Bereich19 zur Stabilisierung auf. Bei dem Profil1 gemäß den1 bis4 sind jeweils zwei Stabilisierungsstege20 und vier Stabilisierungsvorsprünge21 vorgesehen. Die Stabilisierungsvorsprünge21 dienen auch zur Befestigung von nicht gezeigten Winkelelementen zum Zusammensetzen mehrerer Profile zu einem Rahmen, wobei die Winkelelemente vom Ende her in den Teil des Profils1 eingeführt wird, der die Stabilisierungsvorsprünge21 aufweist. - In den
1 und3 ist ein Abschottungselement22 gezeigt, das an das Profil1 adaptiert ist. Das Abschottungselement22 erstreckt sich zum Untergrund6 und ist senkrecht dazu angeordnet. Das Abschottungselement22 ist in einem schlitzförmigen Bereich23 eingesteckt und so schnell und einfach am Profil1 adaptierbar. Das Abschottungselement22 ist als Blech ausgeführt, das teilweise verspiegelt ausgeführt ist, und zwar auf seiner rechten Seite. - Die
1 und3 zeigen jeweils einen Ausschnitt eines Deckensystems zum Überdecken eines Untergrunds6 . Das Deckensystem weist in dem in den1 und3 gezeigten Ausschnitt eine spannbare Folie4 und ein Abdeckelement7 auf. Die Folie4 ist hierbei in dem erfindungsgemäßen Profil1 gespannt, wobei in den1 und3 jeweils nur der linke Teil der spannbaren Folie4 gezeigt ist. Der rechte Teil der spannbaren Folie4 ist entsprechend seitenverkehrt in einem weiteren erfindungsgemäßen Profil gespannt, was in den1 und3 nicht gezeigt ist. Die Folie4 und das Abdeckelement7 sind vom Untergrund6 beabstandet angeordnet, wobei die dem Untergrund6 abgewandte Seiten der Folie4 und des Abdeckelements7 im Wesentlichen den gleichen Abstand zum Untergrund6 aufweisen. - Die gespannte Folie
4 und das Abdeckelement7 überdecken jeweils einen anderen, seitlich versetzten Bereich des Untergrunds6 , sie schließen sich mit anderen Worten nahezu unmittelbar aneinander an. - Abschließend sei ganz besonders darauf hingewiesen, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele lediglich zur Beschreibung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
Claims (22)
- Decken- oder Wandsystem zum Überdecken eines Untergrunds (
6 ), das mindestens eine spannbare Folie (4 ) und mindestens ein Abdeckelement (7 ) aufweist, wobei die Folie (4 ) in einem Profil (1 ) gespannt ist, wobei die Folie (4 ) und das Abdeckelement (7 ) vom Untergrund (6 ) beanstandet angeordnet sind, wobei die gespannte Folie (4 ) und das Abdeckelement (7 ) jeweils einen anderen, seitlich versetzten Bereich des Untergrunds (6 ) überdecken und wobei das Profil (1 ) zwischen dem Abdeckelement (7 ) und der Folienbespannung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet , dass das Profil (1 ) einteilig ausgeführt ist und dass der U-förmige Bereich (2 ) des Profils (1 ) zur Aufnahme eines Randbereichs (3 ) der Folie (4 ) unmittelbar einen Anlagebereich (9 ) für das Abdeckelement (7 ) bildet. - Decken- oder Wandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
4 ) und das Abdeckelement (7 ) vom Untergrund (6 ) beabstandet angeordnet sind. - Decken- oder Wandsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Untergrund (
6 ) abgewandte Seiten der Folie (4 ) und des Abdeckelements (7 ) im Wesentlichen den gleichen Abstand zum Untergrund (6 ) aufweisen. - Decken- oder Wandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die gespannte Folie (
4 ) und das Abdeckelement (7 ) jeweils einen anderen, seitlich versetzten Bereich des Untergrunds (6 ) überdecken. - Decken- oder Wandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement (
7 ) eine Gipskartonplatte, Kunststoffplatte oder Holzplatte aufweist. - Decken- oder Wandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der aus Profilen (
1 ) gebildete Rahmen derart ausgebildet ist, dass die weiteren Anlagebereiche (9 ) der Profile (1 ) an einer entsprechenden Aussparung der Abdeckelemente (7 ) zur Anlage kommen. - Profil zur Folienbespannung, das im Querschnitt einen im Wesentlichen U-förmigen Bereich (
2 ) zur Aufnahme eines Randbereichs (3 ) einer Folie (4 ) aufweist, mit einem Anlagebereich (5 ), der im Wesentlichen an einem einen Untergrund (6 ) überdeckenden und dazu beabstandet angeordneten Abdeckelement (7 ) auf seiner dem Untergrund (6 ) zugewandten Seite (8 ) zur Anlage vorgesehen ist, und einem weiteren Anlagebereich (9 ), der zur Anlage an der Stirnfläche (10 ) des Abdeckelements (7 ) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil einteilig ausgeführt ist und dass der U-förmige Bereich (2 ) zur Aufnahme des Randbereichs (3 ) der Folie (4 ) unmittelbar den weiteren Anlagebereich (9 ) mit bildet. - Profil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Anlagebereich (
5 ) und/oder der weitere Anlagebereich (9 ) im Wesentlichen plan ausgebildet ist. - Profil nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Anlagebereich (
9 ) im Wesentlichen senkrecht zum Anlagebereich (5 ) angeordnet ist. - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessung (
11 ) des weiteren Anlagebereichs (9 ) quer zur Längsrichtung des Profils (1 ) im Wesentlichen der Dicke des Abdeckelements (7 ) entspricht. - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessung (
12 ) des Anlagebereichs (5 ) quer zur Längsrichtung des Profils (1 ) größer als die Dicke des Abdeckelements (7 ) ist, vorzugsweise weist diese Abmessung (12 ) die 2 bis 10-fache Dicke des Abdeckelements (7 ) auf. - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (
1 ) am Abdeckelement (7 ) befestigbar ist, vorzugsweise am Anlagebereich (5 ) und/oder am weiteren Anlagebereich (9 ). - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 12, gekennzeichnet durch ein Befestigungsmittel (
13 ), an dem das Profil an einer Haltevorrichtung (14 ) und/oder am Untergrund (6 ) befestigbar ist. - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil an einer Haltevorrichtung (
15 ) des Abdeckelements (7 ) befestigbar ist, wobei die Haltevorrichtung (15 ) des Abdeckelements (7 ) ein im Wesentlichen U-förmiges oder rechteckförmiges Profil aufweisen kann. - Profil nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Profil (
1 ) mit dem Abdeckelement (7 ) und/oder mit der Haltevorrichtung (15 ) des Abdeckelements (7 ) verschraubbar, einrastbar und/oder verklebbar ist. - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass im Querschnitt mindestens ein im Wesentlichen U-förmiger oder rechteckförmiger Bereich (
19 ) zur Stabilisierung vorgesehen ist. - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Stabilisierungssteg (
20 ) vorgesehen ist. - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 17, gekennzeichnet durch Verbindungsmittel, mit denen mehrere Profile (
1 ) zu einem Rahmen zusammensetzbar sind. - Profil nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel in Längsrichtung jeweils am Endbereich des Profils (
1 ) angeordnet sind. - Profil nach einem der Ansprüche 7 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass an das Profil ein Abschottungselement (
22 ) adaptierbar ist, das sich vorzugsweise in Richtung Untergrund (6 ) erstreckt, insbesondere in senkrechter Richtung zum Untergrund (6 ). - Profil nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch einen schlitzförmigen Bereich (
23 ), in den das Abschottungselement (22 ) einsteckbar ist. - Profil nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Abschottungselement (
22 ) ein Blech aufweist, das vorzugsweise zumindest teilweise verspiegelt ausgeführt ist.
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