DE10234958A1 - Verfahren zum Überführen eines Aufführstreifens einer Materialbahn auf eine Wickelvorrichtung - Google Patents
Verfahren zum Überführen eines Aufführstreifens einer Materialbahn auf eine Wickelvorrichtung Download PDFInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zum Überführen eines Aufführstreifens einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, auf einer Wickelvorrichtung zum Aufwickeln der Materialbahn auf einen Tambour beschrieben, bei der die Materialbahn bzw. der Aufführstreifen über eine Tragtrommel geführt und zwischen der Tragtrommel und dem Tambour ein Wickelspalt gebildet wird. Dabei wird die Linienkraft im Wickelspalt beim Überführen des Aufführstreifens im Bereich des Aufführstreifens auf einen höheren Wert eingestellt als im restlichen Bereich des Wickelspaltes. Es wird auch eine entsprechende Wickelvorrichtung beschrieben.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überführen eines Aufführstreifens einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, auf eine Wickelvorrichtung zum Aufwickeln der Materialbahn auf einen Tambour, bei der die Materialbahn bzw. der Aufführstreifen über eine Tragtrommel geführt und zwischen der Tragtrommel und dem Tambour ein Wickelspalt gebildet wird. Sie betrifft ferner eine Wickelvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 17.
- Wickelvorrichtungen der zuvor genannten Art sind beispielsweise aus den Druckschriften
DE 198 22 261 A1 ,DE 198 52 257 A1 , ,DE 199 39 506 A1 undWO 98/52858 bekannt.EP 0 483 092 B1 - Der bisher übliche allgemeine Ablauf eines entsprechenden Aufführvorgangs an einer Papiermaschine umfasst die folgenden Schritte:
- – Am Ende der Trockenpartie, d. h. am letzten Trockenzylinder, wird die Papierbahn bahnbreit in den Pulper oder Stoffauflöser gefahren.
- – Beispielsweise mittels eines Spitzenschneiders wird ein Streifen geschnitten.
- – Der Streifen wird vom letzten Trockenzylinder abgenommen und beispielsweise mittels einer Seilführung, Vakuumbändern, Luftblechen und/oder dergleichen auf eine Wickelvorrichtung oder Roller überführt.
- – Der Streifen wird aufgeholt und stramm gezogen.
- – Der Streifen wird auf volle Bahnbreite gefahren.
- Als Klemmstelle für den Streifen dient hierbei der zwischen einer Tragtrommel und einem Leertambour gebildete Wickelspalt oder Nip.
- Die Linienkraft im Nip wird durch Anpressung erzeugt, wobei der Leertambour entsprechend gegen die Tragtrommel oder die Tragtrommel entsprechend gegen den Leertambour gepresst wird.
- Die Anpressung des Leertambours gegen die Tragtrommel bzw. der Tragtrommel gegen den Leertambour erfolgt üblicherweise mittels zweier Hydraulikzylinder, von denen einer auf der Führerseite und einer auf der Triebseite vorgesehen ist und die mit gleichem Druck beaufschlagt werden. Durch die gleichmäßige Anpressung bzw. gleiche Anpresskraft auf der Führerseite und der Triebseite ergibt sich ein über seine gesamte Breite geschlossener Nip.
- Überdies ist bisher allgemein eine Aufführposition auf der Schiene oder zwischen der Wechselposition und der waagrechten Position auf der Schiene vorgesehen. Die Verteilung der Linienkraft ist bisher allgemein abhängig von den folgenden Größen:
- - Höhe der Anpresskraft
- - Wechselposition (Wechselwinkel)
- - Steifigkeit von Tragtrommel und Tambour
- – Ausführung der Oberflächen von Tragtrommel und Tambour (Stahl, Gummierung, Härte)
- - Durchmesser von Tragtrommel und Tambour.
- Dabei ist die Verteilung der Linienkraft bzw. Pressung bezüglich der Maschinenmitte bisher stets symmetrisch.
- Beim Auf- oder Überführen des Aufführstreifens kann es insbesondere bei einer eingelaufenen gummierten Tragtrommel zu Problemen kommen. So bedeutet eine eingelaufene Tragtrommel eine Durchmesserreduzierung. Die Nipkraft bzw. Pressung ist an der betreffenden Stelle geringer, wobei im Extremfall der Nip an der betreffenden Stelle sogar offen sein kann, d. h. nicht mehr vollständig geschlossen ist. Der Überführstreifen kann dann nicht mehr gegriffen werden.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren sowie eine verbesserte Wickelvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei denen die zuvor genannten Probleme beseitigt sind. Dabei soll insbesondere sichergestellt sein, dass der Wickelspalt oder Nip an der Stelle, an der der Überführstreifen ankommt, in jedem Fall geschlossen ist.
- Bezüglich des Verfahrens wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Linienkraft im Wickelspalt beim Überführen des Aufführstreifes im Bereich des Aufführstreifens auf einen höheren Wert eingestellt wird als im restlichen Bereich des Wickelspaltes.
- Wird der Aufführstreifen in einem der beiden seitlichen Randbereiche durch den Wickelspalt geführt, so wird bevorzugt die Linienkraft in dem betreffenden seitlichen Randbereich des Wickelspaltes auf einen höheren Wert eingestellt als in dem anderen seitlichen Randbereich. Dabei kann die Linienkraft in dem anderen seitlichen Randbereich insbesondere auch auf den Wert Null eingestellt werden.
- Gemäß einer bevorzugten praktischen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Linienkraft auf der Führerseite und auf der Triebseite des Wickelspaltes auf unterschiedlich hohe Werte eingestellt, wobei sie auf der Seite des Aufführstreifens auf den höheren Wert eingestellt wird.
- Die Linienkraft im Wickelspalt kann beispielsweise über einen verfahrbaren bzw. verstellbaren Tambour und/oder über eine verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel eingestellt werden.
- Ist die Linienkraft im Wickelspalt über einen verfahrbaren bzw. verstellbaren Tambour einstellbar, so wird vorteilhafterweise der Tambour im Bereich des Aufführstreifens stärker gegen die Tragtrommel gepresst als im restlichen Bereich des Wickelspaltes.
- Der Tambour kann insbesondere auch bezüglich der Tragtrommel schräg gestellt werden.
- Zweckmäßigerweise wird eine ortsfeste Tragtrommel eingesetzt.
- Der Aufführstreifen kann beispielsweise im Primärbereich oder im Sekundärbereich der Wickelvorrichtung aufgeführt werden. Was unter einem solchen Primär- bzw. Sekundärbereich der Wickelvorrichtung zu verstehen ist, ist dem Fachmann geläufig und ergibt sich z. B. aus den eingangs genannten Druckschriften. So kann z. B. im Primärbereich ein neuer Tambour bereitgestellt und in eine Tambourwechselposition verbracht werden, in der er mit der Tragtrommel einen neuen Wickelspalt bildet. Dazu kann z. B. eine Primär-Transporteinrichtung vorgesehen sein. Anschließend kann dann beispielsweise eine Sekundär-Transporteinrichtung den neuen Tambour mit der angefangenen neuen Wickelrolle übernehmen.
- Die Erfindung kann also beispielsweise bei einer solchen Wickelvorrichtung angewandt werden, wie sie in der
beschrieben und bei der die Linienkraft im Wickelspalt über einen verfahrbaren bzw. verstellbaren Tambour einstellbar ist. Der Inhalt dieser Druckschrift wird hiermit durch Bezugnahme in den Inhalt der vorliegenden Anmeldung mit einbezogen.EP 0 483 092 B1 - Gemäß einer alternativen zweckmäßigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Linienkraft im Wickelspalt über eine verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel eingestellt.
- Wird die Linienkraft im Wickelspalt über eine verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel eingestellt, so wird bevorzugt die Tragtrommel im Bereich des Aufführstreifens stärker gegen den Tambour gepresst als im restlichen Bereich des Wickelspaltes.
- Zweckmäßigerweise wird die Tragtrommel bezüglich des Tambours schräg gestellt.
- Der Tambour kann insbesondere ortsfest bzw. zur Kompensation der Zunahme des Wickeldurchmessers verfahrbar sein.
- Der Aufführstreifen kann entweder im Primärbereich oder im Sekundärbereich der Wickelvorrichtung aufgeführt werden.
- Die Erfindung ist also insbesondere auch bei einer solchen Wickelvorrichtung anwendbar, wie sie z. B. in der
beschrieben ist und bei der die Linienkraft im Wickelspalt über eine verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel einstellbar ist.WO 98/52858 - Aufgrund des erfindungsgemäßen Verfahrens ist ein sicheres Schließen des Wickelspalts oder Nips an der Stelle sichergestellt, an der der Überführstreifen ankommt. In den meisten Fällen wird der Überführstreifen auf der Führerseite zugeführt werden. Ein entsprechendes zuverlässiges Schließen des Nips wird insbesondere durch ein stärkeres Anpressen an der betreffenden Stelle des Wickelspaltes erreicht, wobei der Wickelspalt oder Nip auf der Gegenseite sogar geöffnet werden kann, d. h. auf der Gegenseite kann die Linienkraft auch auf den Wert Null reduziert werden.
- Es wird also für eine asymmetrische Verteilung der Linienkraft gesorgt, wobei insbesondere die Linienkraft auf der Führerseite von der auf der Triebseite verschieden sein kann.
- Auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite kann die Tragtrommel bzw. der Tambour schief gestellt werden. Auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite, z. B. der Triebseite, ergibt sich dann eine Linienkraft Null.
- Beispielsweise in dem Fall, dass die Linienkraft im Wickelspalt über eine verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel einstellbar ist, kann beispielsweise wie folgt vorgegangen werden:
Zum Öffnen der vom Aufführstreifen abgewandten Seite des Nips wird die Tragtrommel schief gestellt. Dies kann beispielsweise wie folgt geschehen: - – Die Tragtrommel wird beispielsweise hydraulisch über Zylinder der Tragtrommelanpressung weggefahren, wobei die Position des Leertambours im Primärarm der Primärlagerung fixiert sein kann.
- – Alternativ kann die Tragtrommel über einen zusätzlichen Zylinder weggefahren werden.
- – Der Tambour kann beispielsweise über einen Elektroantrieb, beispielsweise einen Servomotor oder dergleichen weggefahren werden. Die Tragtrommel auf der betreffenden Seite kann gegen einen Anschlag fahren.
- Der Aufführstreifen kann z. B. im Primärbereich (Position Leertambour im Primärarm fixiert) oder im Sekundärbereich (Position Leertambour durch Sekundärschlitten gegeben) aufgeführt werden.
- Bei einem Aufführen im Primärbereich kann die Tragtrommel z. B. hydraulisch über Zylinder der Tragtrommelanpressung auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite, z. B. der Triebseite, weggefahren werden, wodurch sich ein entsprechender Spalt ergibt. Es kann auch die Tragtrommel auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite, z. B. der Triebseite, gegen einen Anschlag fahren, wodurch sich ebenfalls wieder ein entsprechender Spalt ergibt.
- Beim Aufführen des Aufführstreifens im Sekundärbereich kann die Tragtrommel auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite, insbesondere der Triebseite, beispielsweise wieder hydraulisch über Zylinder der Tragtrommelanpressung weggefahren werden, wodurch sich ein entsprechender Spalt ergibt. Es kann auch der Sekundärschlitten auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite, z. B. der Triebseite, soweit weggefahren werden, dass die Tragtrommel auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite gegen einen Anschlag fährt, wodurch sich wieder ein entsprechender Spalt ergibt.
- Auch dann, wenn die Linienkraft im Wickelspalt über einen verfahrbaren bzw. verstellbaren Tambour einstellbar ist, kann das Aufführen beispielsweise wieder im Primärbereich oder im Sekundärbereich der Wickelvorrichtung erfolgen.
- Bei einem Aufführen im Primärbereich (Leertambour im Primärschlitten geklemmt/Primärschlitten relativ zum Primärarm der Primärlagerung beweglich) sind beispielsweise die folgenden Schritte denkbar:
- – Der Primärschlitten wird beispielsweise hydraulisch auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite, z. B. der Triebseite, weggefahren, wodurch sich ein entsprechender Spalt ergibt.
- – Der Primärschlitten wird auf Anschlag gefahren, wodurch sich wieder ein entsprechender Spalt ergibt.
- Bei einem solchen Aufführen im Primärbereich kann generell der Tambourhalter etwas geöffnet werden.
- Beim Aufführen im Sekundärbereich (Leertambour im Sekundärschlitten geklemmt) kann im vorliegenden Fall einer entsprechenden Beeinflussung der Linienkraft über den verfahrbaren bzw. verstellbaren Tambour z. B. wie folgt vorgegangen werden:
- – Der Sekundärschlitten wird beispielsweise hydraulisch von der Tragtrommel auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite, z. B. auf der Triebseite, weggefahren, wodurch sich ein entsprechender Spalt ergibt.
- – Der Sekundärschlitten wird auf Anschlag gefahren, wodurch sich ein entsprechender Spalt ergibt.
- Beim Aufführen im Sekundärbereich (Leertambour mittels Sekundärhebeln gegen Tragtrommel gepresst) kann beispielsweise auch wie folgt vorgegangen werden:
- – Der Sekundärhebel wird nicht vollständig angelegt, um einen entsprechenden Spalt zu erhalten.
- – Der Sekundärhebel wird auf Anschlag gefahren, um einen entsprechenden Spalt zu erhalten.
- Beim Aufführen im Sekundärbereich kann bei einer entsprechenden Beeinflussung der Linienkraft über einen verfahrbaren bzw. verstellbaren Tambour also beispielsweise so vorgegangen werden, dass der Sekundärhebel bzw. Sekundärschlitten nicht vollständig angelegt wird, woraus folgt, dass der Leertambour nicht vollständig anliegt.
- Die erfindungsgemäße Wickelvorrichtung ist entsprechend dadurch gekennzeichnet, dass zum Überführen eines Aufführstreifes der Materialbahn die Linienkraft im Wickelspalt im Bereich des Aufführstreifens auf einen höheren Wert einstellbar ist als im restlichen Bereich des Wickelspaltes.
- Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Wickelvorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben; in dieser zeigen:
-
1 eine schematische Draufsicht einer Wickelvorrichtung gemäß dem Stand der Technik, bei der eine verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel bis zum Überführen des Aufführstreifens auf den beiden Seiten mit gleich großen Anpresskräften gegen den Tambour gepresst wird, -
2 eine schematische Draufsicht einer erfindungsgemäßen Wickelvorrichtung, bei der die verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel beim Überführen des Aufführstreifens auf der Seite des Aufführstreifens mit einer höheren Anpresskraft als auf der anderen Seite gegen den Tambour gepresst wird, wobei auf beiden Seiten jeweils eine Anpresskraft größer Null erzeugt wird, und -
3 eine schematische Draufsicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wickelvorrichtung, wobei im vorliegenden Fall die Tragtrommeln jedoch schräg gestellt, d. h. der Wickelspalt auf der vom Überführstreifen abgewandten Seite geöffnet wird, so dass auf dieser Seite die Anpresskraft auf Null reduziert ist. -
1 zeigt in schematischer Draufsicht eine Wickelvorrichtung10 gemäß dem Stand der Technik, bei der eine verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel12 beim Überführen des Aufführstreifens auf den beiden Seiten mit gleich großen Anpresskräften F1, F2 gegen den Tambour14 gepresst wird. Im zwischen der Tragtrommel12 und dem Tambour14 gebildeten Nip oder Wickelspalt16 ergibt sich somit eine symmetrische Verteilung der Linienkraft LK. -
2 zeigt in schematischer Draufsicht eine beispielhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Wickelvorrichtung18 zum Aufwickeln einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour20 , bei der die Materialbahn bzw. der Aufführstreifen wieder über eine Tragtrommel22 geführt und zwischen der Tragtrommel22 und dem Tambour20 ein Wickelspalt26 gebildet wird. - Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Wickelvorrichtung
18 wird die verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel22 beim Überführen des Aufführstreifens auf der Seite des Aufführstreifens mit einer höheren Anpresskraft F1 als auf der anderen Seite gegen den Tambour20 gepresst. Im vorliegenden Fall wird auf beiden Seiten jeweils eine Anpresskraft größer Null erzeugt, was bedeutet, dass auch die gegenüber der Anpresskraft F1 kleinere Anpresskraft F2 auf der vom Aufführstreifen abgewandten Seite noch größer Null ist. -
3 zeigt in schematischer Draufsicht eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wickelvorrichtung18 . - Im vorliegenden Fall wird die Tragtrommel
22 bezüglich des Tambours20 jedoch schräg gestellt, so dass die Tragtrommel22 nur noch auf der Seite des Aufführstreifens mit der Anpresskraft F1 gegen den Tambour20 gepresst wird, während der Wickelspalt24 auf der vom Überführstreifen abgewandten Seite um den Betrag a geöffnet wird, so dass auf dieser Seite die Anpresskraft auf Null reduziert ist. - Auch im vorliegenden Fall ergibt sich somit wieder eine asymmetrische Verteilung der Linienkraft LK.
-
- 10
- Wickelvorrichtung
- 12
- Tragtrommel
- 14
- Tambour
- 16
- Wickelspalt, Nip
- 18
- Wickelvorrichtung
- 20
- Tambour
- 22
- Tragtrommel
- 24
- Wickelspalt, Nip
- LK
- Linienkraft
- a
- Betrag
Claims (32)
- Verfahren zum Überführen eines Aufführstreifens einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, auf eine Wickelvorrichtung (
18 ) zum Aufwickeln der Materialbahn auf einen Tambour (20 ), bei der die Materialbahn bzw. der Aufführstreifen über eine Tragtrommel (22 ) geführt und zwischen der Tragtrommel (22 ) und dem Tambour (20 ) ein Wickelspalt (24 ) gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienkraft (LK) im Wickelspalt (24 ) beim Überführen des Aufführstreifes im Bereich des Aufführstreifens auf einen höheren Wert eingestellt wird als im restlichen Bereich des Wickelspaltes (24 ). - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen in einem der beiden seitlichen Randbereiche durch den Wickelspalt (
24 ) geführt wird und dass die Linienkraft (LK) in dem betreffenden seitlichen Randbereich des Wickelspaltes (24 ) auf einen höheren Wert eingestellt wird als in dem anderen seitlichen Randbereich. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienkraft (LK) in dem anderen seitlichen Randbereich auf den Wert Null eingestellt wird.
- Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienkraft (LK) auf der Führerseite und auf der Triebseite des Wickelspaltes (
24 ) auf unterschiedlich hohe Werte eingestellt wird, wobei sie auf der Seite des Aufführstreifens auf den höheren Wert eingestellt wird. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienkraft (LK) im Wickelspalt (
24 ) über einen verfahrbaren bzw. verstellbaren Tambour (20 ) eingestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Tambour (
20 ) im Bereich des Aufführstreifens stärker gegen die Tragtrommel (22 ) gepresst wird als im restlichen Bereich des Wickelspaltes (24 ). - Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Tambour (
20 ) bezüglich der Tragtrommel (22 ) schräg gestellt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine ortsfeste Tragtrommel (
22 ) eingesetzt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen im Primärbereich der Wickelvorrichtung (
18 ) aufgeführt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen im Sekundärbereich der Wickelvorrichtung (
18 ) aufgeführt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienkraft (LK) im Wickelspalt (
24 ) über eine verfahrbare bzw. verstellbare Tragtrommel (22 ) eingestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragtrommel (
22 ) im Bereich des Aufführstreifens stärker gegen den Tambour (20 ) gepresst wird als im restlichen Bereich des Wickelspaltes (24 ). - Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragtrommel (
22 ) bezüglich des Tambours (20 ) schräg gestellt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Tambour (
20 ) ortsfest bzw. zur Kompensation der Zunahme des Wickeldurchmessers verfahrbar ist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen im Primärbereich der Wickelvorrichtung (
18 ) aufgeführt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen im Sekundärbereich der Wickelvorrichtung (
18 ) aufgeführt wird. - Wickelvorrichtung (
18 ) zum Aufwickeln der Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour (20 ), bei der die Materialbahn über eine Tragtrommel (22 ) geführt und zwischen der Tragtrommel (22 ) und dem Tambour (20 ) ein Wickelspalt (24 ) gebildet wird, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Überführen eines Aufführstreifes der Materialbahn die Linienkraft (LK) im Wickelspalt (24 ) im Bereich des Aufführstreifens auf einen höheren Wert einstellbar ist als im restlichen Bereich des Wickelspaltes (24 ). - Wickelvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen in einem der beiden seitlichen Randbereiche durch den Wickelspalt (
24 ) geführt und die Linienkraft (LK) in dem betreffenden seitlichen Randbereich des Wickelspaltes (24 ) auf einen höheren Wert einstellbar ist als in dem anderen seitlichen Randbereich. - Wickelvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienkraft (LK) in dem anderen seitlichen Randbereich auf den Wert Null einstellbar ist.
- Wickelvorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienkraft (LK) auf der Führerseite und auf der Triebseite des Wickelspaltes (
24 ) auf unterschiedlich hohe Werte einstellbar ist, wobei sie auf der Seite des Aufführstreifens auf den höheren Wert einstellbar ist. - Wickelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienkraft (LK) im Wickelspalt über einen verfahrbaren bzw. verstellbaren Tambour (
20 ) einstellbar ist. - Wickelvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Tambour (
20 ) im Bereich des Aufführstreifens stärker gegen die Tragtrommel (22 ) pressbar ist als im restlichen Bereich des Wickelspaltes (24 ). - Wickelvorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Tambour (
20 ) bezüglich der Tragtrommel (22 ) schrägstellbar ist. - Wickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragtrommel (
22 ) ortsfest ist. - Wickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen im Primärbereich der Wickelvorrichtung (
18 ) aufführbar ist. - Wickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen im Sekundärbereich der Wickelvorrichtung (
18 ) aufführbar ist. - Wickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragtrommel (
22 ) verfahrbar bzw. verstellbar ist und die Linienkraft im Wickelspalt (24 ) über die Tragtrommel (22 ) einstellbar ist. - Wickelvorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragtrommel (
22 ) im Bereich des Aufführstreifens stärker gegen den Tambour (20 ) pressbar ist als im restlichen Bereich des Wickelspaltes (24 ). - Wickelvorrichtung nach Anspruch 17 oder 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragtrommel (
22 ) bezüglich des Tambours (20 ) schrägstellbar ist. - Wickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Tambour (
20 ) ortsfest bzw. zur Kompensation der Zunahme des Wickeldurchmessers verfahrbar ist. - Wickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen im Primärbereich der Wickelvorrichtung (
18 ) aufführbar ist. - Wickelvorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufführstreifen im Sekundärbereich der Wickelvorrichtung (
18 ) aufführbar ist.
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