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Die Erfindung betrifft einen Beschlag
für einen
Eckschrank, insbesondere Kücheneckschrank, der
ein Schrankgehäuse
mit einer über
Eck verlaufenden Schranköffnung
aufweist, mit einem im Eckschrank um eine in Einbaulage in Höhenrichtung
verlaufende Drehachslinie drehbar zu lagernden Drehgestell, an dem
mindestens ein Fachboden anordenbar ist, wobei das Drehgestell zwei
in Höhenrichtung mit
Abstand zueinander feststehend an ihm angeordnete Halteeinheiten
aufweist, an denen jeweils eine Trageinheit zumindest im Wesentlichen
in radialer Richtung bewegbar geführt ist, wobei an den beiden Trageinheiten
ein der Schranköffnung
zugeordnetes Frontelement befestigbar ist, so dass in der Einbaulage
das Frontelement zwischen einer die Schranköffnung verschließenden Schließstellung
und einer nach innen hin versetzten, ein Verdrehen des Drehgestells
mit dem mindestens einen Fachboden gestattenden Drehbereitschaftsstellung
hin und her bewegbar ist, und wobei den beiden Trageinheiten eine Kopplungseinrichtung
zum Koppeln ihrer Bewegungen zugeordnet ist, die eine in Höhenrichtung
verlaufende, mit Bezug auf die Halteeinheiten ortsfeste und um ihre
Wellenachslinie verdrehbar gelagerte Verbindungswelle enthält, die über Kopplungsglieder
einerseits mit der unteren Trageinheit und andererseits mit der
oberen Trageinheit verbunden ist.
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Ein derartiger Beschlag ist beispielsweise aus
der
EP 0 601 296 81 bekannt.
Dabei wird mit der Kopplungseinrichtung vermieden, dass es beim
Bewegen des Frontelements zwischen der Schließstellung und der Drehbereitschaftsstellung
zu Verkantungen oder zu einem unsauberen Verschließen der Schranköffnung kommen
kann. Durch die Kopplungseinrichtung erhält man oben und unten einen genauen
Gleichlauf.
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Bei dem bekannten Beschlag werden
die Kopplungsglieder von zwei jeweils an einem Wellenende angeordneten
Zahnkränzen
gebildet, wobei jeder Zahnkranz mit einer an der zugewandten Trageinheit
sitzenden, in Bewegungsrichtung des Frontelements verlaufenden Zahnleiste
kämmt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag der eingangs genannten Art
zu schaffen, der möglichst
einfach im Aufbau und kostengünstig
zu realisieren ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Verbindungswelle über
jeweils eine Hebelanordnung mit der unteren Trageinheit und der
oberen Trageinheit verbunden ist, wobei die beiden Hebelanordnungen
gleich ausgebildet sind und jeweils einerseits schwenkfest mit der
Verbindungswelle und andererseits schwenkbar mit der betreffenden
Trageinheit verbunden sind.
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Verschiebt man das Frontelement und
mit diesem die beiden Trageinheiten, nehmen diese das jeweilige
Ende der beiden Hebelanordnungen mit sich, so dass die entgegengesetzten,
schwenkfest mit der Verbindungswelle verbundenen Enden der Hebelanordnungen
die Verbindungswelle verdrehen. Aufgrund der dabei auftretenden
Wechselwirkungen können
keine Unregelmäßigkeiten
auftreten, so dass eine sichere, stabile und leicht gängige Führung ohne ungewollte
Lageveränderungen
des Frontelements vorliegt.
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Die erfindungsgemäß vorgesehenen Hebelanordnungen
weisen einen unkomplizierten Aufbau auf und können ohne besonderen Aufwand
realisiert werden. Außerdem
nehmen sie wenig Platz in Anspruch. Die Kopplungseinrichtung ist
außerdem
nicht nur für
Drehgestelle mit einer zentralen Drehsäule, wie sie bei dem bekannten
Beschlag vorhanden ist, sondern insbesondere auch für Drehgestelle
mit einem U-artigen Grundkörper
geeignet, der einen unteren Lagerschenkel und einen oberen Lagerschenkel aufweist,
die im Wesentlichen in radialer Richtung verlaufen und über die
das Drehgestell drehbar im Eckschrank gelagert wird, wobei der U-artige
Grundkörper
ferner einen die beiden Lagerschenkel mit Abstand zur Drehachslinie
verbindenden Vertikalträger aufweist.
Ein Eckschrankbeschlag mit einem solchen U-artigen Grundkörper geht
beispielsweise aus der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung
101 19 159.6 der Anmelderin
hervor. Dieser Beschlag weist jedoch keine Kopplungseinrichtung
auf.
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Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen
angegeben.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird nun anhand der Zeichnung im Einzelnen erläutert. Es zeigen:
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1 die
schematische Schrägansicht
eines Kücheneckschranks,
wobei die Deckplatte abgehoben und die Rückwand weggelassen ist,
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2 den
in 1 in dem Eckschrank
montierten, insbesondere von einem Drehgestell gebildeten Beschlag
gemäß vorliegender
Erfindung in gesonderter Darstellung in Schrägansicht, wobei die beiden
Trageinheiten ihre der Schließstellung
des Frontelements entsprechende Lage einnehmen,
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3 die
Anordnung nach 2, wobei
die beiden Trageinheiten jedoch die der in den Schrank eingeschobenen
Drehbereitschaftsstellung des Frontelements entsprechende Lage einnehmen,
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4 die
Anordnung nach 2 in
Seitenansicht gemäß Pfeil
IV,
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5 wiederum
die Anordnung nach 2, hier
jedoch in entgegengesetzter Seitenansicht gemäß Pfeil V, und
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6 ebenfalls
den gleichen Beschlag im Querschnitt gemäß der Schnittlinie VI-VI in
den 2 und 4.
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Ein Eckschrank 1 einer Einbauküche weist ein
Schrankgehäuse
mit zwei Seitenwänden 2, 3 auf, die
rechtwinkelig zueinander ausgerichtet sind und mit ihren vorderen
Stirnseiten 4, 5 eine Schranköffnung 6 begrenzen.
Beim Einbau in die Einbauküche kann
an jede Seitenwand 2, 3 ein weiteres Küchenelement
anschließen,
so dass sich eine L-förmige Eckanordnung
ergibt.
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Die bereits erwähnte Schranköffnung 6 verläuft über Eck,
wobei die Winkelhalbierende 7 des Ecks durch die Mitte
der Schranköffnung 6 verläuft.
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Das Schrankgehäuse weist ferner einen Schrankboden 8,
eine obere Deckplatte 9 und eine nicht dargestellte Rückwand auf.
Zur oberseitigen Halterung der Rückwand
ist im Bereich der Schrankoberseite ein hinten kreisförmig umlaufendes
Flacheisenband 10 oder dergleichen vorhanden, das von einem
von Stäben
gebildeten Haltekreuz 11 gehalten wird. Der Verlauf des
Flacheisenbandes 10 entspricht dem des Umfangs des Schrankbo dens 8,
so dass an diesen beiden Teilen die eine entsprechende Wölbung aufweisende
Rückwand
angebracht werden kann. Die Deckplatte 9 wird auf das Haltekreuz 11 und
die Seitenwände 2, 3 aufgesetzt.
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In diesem Schrankgehäuse ist
ein Eckschrankbeschlag angeordnet, der im Wesentlichen von einem
Drehgestell 12 und einem das Drehgestell 12 bei
seiner Kreisbewegung im Eckschrank führenden, scheibenartigen Führungskörper 13 gebildet, der
feststehend am Schrankboden befestigt ist.
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Das Drehgestell 12 ist in
der Einbaulage um eine in Höhenrichtung
verlaufende Drehachslinie 14 verdrehbar und bildet zusammen
mit einem unteren Fachboden 15 und einem oberen Fachboden 16 (prinzipiell
könnte
auch nur ein Fachboden vorhanden sein, ebenso wie man mehr als zwei
Fachböden unterbringen
könnte),
die in 4 lediglich strichpunktiert
angedeutet sind und an dem Drehgestell 12 angeordnet werden,
sowie mit einem Frontelement 17, das der Schranköffnung 6 zugeordnet
ist und von dem Drehgestell getragen wird, ein Karussell. Das Frontelement 17 geht
insbesondere aus 1 hervor.
In den 4 und 5 ist es lediglich strichpunktiert angedeutet.
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Beim Ausführungsbeispiel weist das Drehgestell 12 einen
U-artigen Grundkörper 18 auf,
der einen unteren Lagerschenkel 19 und einen oberen Lagerschenkel 20 sowie
einen die beiden Lagerschenkel 19, 20 verbindenden
Vertikalträger 21 verbindet, so
dass sich eine U-artige Anordnung ergibt. Die beiden Lagerschenkel 19, 20 verlaufen
mit Bezug auf die Drehachslinie 14 im Wesentlichen in radialer Richtung,
während
der Vertikalträger 21 mit
Abstand zur Drehachslinie 14 im Wesentlichen parallel zu
dieser verläuft.
Der untere Lagerschenkel 19 ist im Eckschrank 1 bodenseitig
drehgelagert, beim Ausführungsbeispiel
mittels eines im scheibenförmigen
Führungskörper 13 gelagerten
Drehzapfens 22. Der obere Lagerschenkel 20 ist
deckenseitig drehgelagert, beispielsweise am Haltekreuz 11.
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Das Drehgestell 12 weist
zwei in Höhenrichtung,
d.h. in Längsrichtung
des Vertikalträgers 21,
mit Abstand zueinander feststehend an ihm angeordnete Halteeinheiten 23, 24 auf,
an denen jeweils eine Trageinheit 25 bzw. 26 zumindest
im Wesentlichen in radialer Richtung bewegbar geführt ist.
Die Halteeinheiten 23, 24 weisen beim Ausführungsbeispiel
jeweils einen mittigen, sich vom Vertikalträger 21 weg erstreckenden
Halteträger 27 auf,
beiderseits von dem jeweils eine Führungsschiene 28, 29 angeordnet
ist, an denen die jeweilige Trageinheit 25, 26 geführt ist.
Beim Ausführungsbeispiel
wird der Halteträger 27 der
unteren Halteeinheit 23 vom unteren Lagerschenkel 19 des
U-förmigen
Grundkörpers 18 gebildet.
Die weiter oben angeordnete zweite Halteeinheit 24 weist
einen ähnlichen
Grundaufbau wie die untere Halteeinheit 23 auf, so dass
der U-förmige Grundkörper 18 zusammen
mit dem Halteträger 27 der
oberen Halteeinheit 24 eine E-artige Anordnung ergibt.
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An den beiden im Wesentlichen in
radialer Richtung verschiebbaren Trageinheiten 25, 26 wird das
Frontelement 17 befestigt, und zwar am der Drehachslinie 14 entgegengesetzten
Ende der Trageinheiten 25, 26. Auf diese Weise
ist das Frontelement 17 in der Einbaulage zwischen einer
die Schranköffnung 6 verschließenden Schließstellung (1, 2, 4 und 5) und einer in radialer
Richtung nach innen hin versetzten Drehbereitschaftsstellung (3) hin und her bewegbar.
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In der Schließstellung lässt sich das von dem Drehgestell 12,
den Fachböden 15, 16 und
dem Frontelement 17 gebildete Karussell nicht verdrehen, da
sich das Frontelement 17 zwischen den Stirnseiten 4, 5 der
beiden Schrank-Seitenwände 2, 3 befindet,
so dass sich die Seitenwände 2, 3 einem
Verdrehen des Karussells entgegenstellen. Drückt man dagegen von außen her
gegen das Frontelement 7, bewegt sich dieses zusammen mit
den beiden Trageinheiten 25, 26 nach innen (Pfeil 30 in 3) in die Drehbereitschaftsstellung,
in der das Frontelement 17 von den Schrank-Seitenwänden 2, 3 frei
ist, so dass das Karussell um die Drehachslinie 14 verdreht werden
kann. Die ansonsten kreisrunden Fachböden 15, 16 sind
an ihrer dem Frontelement 17 zugewandten Seite so konturiert,
dass sie das Ein schieben des Frontelements 17 in die Drehbereitschaftsstellung nicht
stören.
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Das Bewegen des Frontelements aus
der Schließstellung
in die Drehbereitschaftsstellung erfolgt entgegen der Kraft einer
sich dabei spannenden, nicht dargestellten Rückholfeder, die beispielsweise
zwischen der oberen Trageinheit 26 und der Halteeinheit 24 wirksam
ist.
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Trifft das Frontelement 17 nach
einem Verdrehen des Karussells im Eckschrank 1 wieder an der
Schranköffnung 6 ein,
wird es durch die Wirkung der Rückholfeder
aus der Drehbereitschaftsstellung in die Schließstellung bewegt. Um dabei
das Auftreten von Schlägen
und Stößen zu vermeiden,
wird die Bewegung des Frontelements in die Schließstellung gebremst.
Hierzu ist ein einsinnig wirkendes, mit seiner Bremskraft der Bewegung
des Frontelements 17 in die Schließstellung entgegengerichtetes
Bewegungsbremsglied 31 vorhanden, das beim Ausführungsbeispiel
zwischen der oberen Halteeinheit 24 und der oberen Trageinheit 26 wirksam
ist. Bei dem dargestellten Bewegungsbremsglied 31 handelt
es sich um einen Dämpfungszylinder
mit am einen Zylinderende herausstehender Kolbenstange 32.
Die Kolbenstange 32 greift an der Halteeinheit 24 und
das ihr entgegengesetzte Zylinderende an der Trageinheit 26 an.
Dies könnte
jedoch auch umgekehrt sein.
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Die bereits erwähnte, in der Zeichnung der Übersichtlichkeit
wegen nicht eingezeichnete Rückholfeder
ist beim Ausführungsbeispiel
eine parallel zu dem Zylinder 31 verlaufende Schraubenfeder,
die einerseits an der oberen Halteeinheit 24 und andererseits
an der oberen Trageinheit 26 eingehängt ist. Die Federkraft kann
mittels einer Verstellschraube 33 verstellt werden.
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Damit das Karussell bei seinem Verdrehen
in seiner Drehbereitschaftsstellung bleibt, ist das Drehgestell 12 an
dem scheibenartige Gestalt aufweisenden Führungskörper 13 geführt. Der
Führungskörper 13 weist
an seiner Oberseite eine ringförmig
umlaufende Führungsnut 34 auf,
die an der dem Frontelement 17 zugewandten Seite durch
einen auf der Winkelhalbierenden 7 liegenden Schlitz, der
in der Zeichnung verdeckt ist, von radial außen her zugänglich ist. Dieser Führungsnut 34 ist
ein zum Beispiel von einer Rolle gebildetes Nutführungsglied 35 zugeordnet,
das an der unteren Trageinheit 26 angeordnet ist. Das Nutführungsglied 35 befindet
sich in der Schließstellung
des Frontelements 17 in dem genannten Schlitz, der sich
in den 4 und 5 parallel zur Zeichenebene
unterhalb von dieser befindet. Drückt man das Frontelement 17 nach
innen, gelangt das Nutführungsglied 35 zur
ringförmigen
Führungsnut 34,
so dass es und mit ihm das Karussell in Umfangsrichtung frei kommt
und das Karussell um die Drehachslinie 14 gedreht werden
kann. Dabei stützt sich das
Nutführungsglied 35 unter
der Kraft der Rückholfeder
an der radial außen
liegenden Wand 36 der Führungsnut 34 ab.
Nach einer Drehung des Karussells um 360° gelangt das Nutführungsglied 35 wieder
zu dem Schlitz, so dass sich das Frontelement 17 in seine
Schließstellung
bewegen kann.
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Der vorliegende Beschlag weist anders
als die üblichen
Eckschrankbeschläge
keine den Eckschrank in Höhenrichtung
zentral durchziehende Drehsäule
auf. Die Drehsäule
ist durch den über
die Lagerschenkel 19, 20 exzentrisch gelagerten
Vertikalträger 21 ersetzt,
so dass der zentrale Bereich der Fachböden 15, 16 frei
ist und zur Lagerung von Gegenständen
benutzt werden kann.
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Der Vertikalträger 21 ist, von der
Drehachslinie 14 aus gesehen, in Einbaulage dem Frontelement 17 zugewandt,
wo er am wenigsten stört.
Ferner sind die beiden Halteeinheiten 23, 24 im
Wesentlichen im Bereich zwischen dem Vertikalträger 21 und der Drehachslinie 14 angeordnet.
Die beiden Trageinheiten 25, 26 bilden den Vertikalträger 21 gabelartig beidseitig
umgreifende Gabelschenkel 37, 38, die zum Frontelement 17 hin
gerichtet sind.
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Den beiden Trageinheiten 25,
an denen das Frontelement 17 befestigt wird, ist eine Kopplungseinrichtung 39 zum
Koppeln ihrer Bewegungen zugeordnet. Mit Hilfe dieser Kopplungseinrichtung
werden die beiden Trageinheiten 25, 26 sozusagen
zu einer Bewegungseinheit verbunden, so dass keine Verkantungen
oder dergleichen auftreten.
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Die Kopplungseinrichtung 39 enthält eine
in Höhenrichtung
verlaufende, innerhalb des Drehgestells 12 und somit mit
Bezug auf die Halteeinheiten 23, 24 ortsfeste
Verbindungswelle 40, die um ihre Wellenachslinie 41 verdrehbar
gelagert ist. Die Verbindungswelle 40 verläuft in der
Nähe des
Vertikalträgers 21,
beim Ausführungsbeispiel
an der der Drehachslinie 14 zugewandten Seite des Vertikalträgers 21.
Prinzipiell könnte
die Verbindungswelle auch innerhalb des in diesem Falle einen entsprechenden Querschnitt
aufweisenden Vertikalträger
angeordnet sein. Die verdrehbare Lagerung der Verbindungswelle 40 erfolgt
im dargestellten Falle im Bereich der beiden Halteeinheiten 23, 24 jeweils
an einer starr mit dem Vertikalträger 21 verbundenen
Lagerlasche 42 bzw. 43.
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Die Verbindungswelle 40 ist über Kopplungsglieder
einerseits mit der unteren Trageinheit 25 und andererseits
mit der oberen Trageinheit 26 verbunden. Diese Kopplungsglieder
werden von Hebelanordnungen gebildet. Dabei ist die Verbindungswelle 40 über jeweils
eine Hebelanordnung 44 bzw. 45 mit der unteren Trageinheit 25 und
der oberen Trageinheit 26 verbunden, wobei die beiden Hebelanordnungen 44, 45 gleichausgebildet
sind und jeweils einerseits schwenkfest mit der Verbindungswelle 40 und andererseits
schwenkbar mit der betreffenden Trageinheit 25 bzw. 26
verbunden sind.
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In den Schrägansichten gemäß den 2 und 3 ist nur die untere Hebelanordnung 44 sichtbar. Die
obere Hebelanordnung 45 ist durch die obere Halteeinheit 24 und
die obere Trageinheit 26 verdeckt. Sie ist jedoch, wie
erwähnt,
gleich ausgebildet, wie die untere Hebelanordnung 44, so
dass auf eine weitere Darstellung verzichtet worden ist.
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Die beiden Hebelanordnungen 44, 45 werden
zweckmäßigerweise
jeweils von zwei nach Art einer Kniehebelanordnung zueinander angeordneten Einzelhebeln
gebildet, deren einander zugewandten Enden gelenkig (Gelenkachse 48)
miteinander verbunden sind. Das entgegengesetzte Ende 49 des
einen Einzelhebels 46 ist schwenkfest mit der Verbindungswelle 40 und
das entgegengesetzte Ende des anderen Einzelhebels 47 ist
schwenkbar (Gelenkachse 50) mit der betreffenden Trageinheit 25 bzw. 26
verbunden.
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Beim Verschieben des Frontelements 17 in radialer
Richtung nehmen die mitbewegten Trageinheiten 25, 26 die
Gelenkachsen 50 und über
diese die Einzelhebel 47 der beiden Hebelanordnungen 44, 45 mit
sich. Hierdurch übt
bei jeder Hebelanordnung 44, 45 der Einzelhebel 47 ein
Schwenkmoment auf den Einzelhebel 46 aus, so dass die Verbindungswelle 40 verdreht
wird. Auf diese Weise sind die beiden Hebelanordnungen 44, 45 bewegungsgekoppelt.
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Das Drehgestell 12 kann
ferner so ausgebildet werden, dass das Frontelement 17 bei
seinem Bewegen nach innen in die Drehbereitschaftsstellung etwas
abgesenkt wird. Das Frontelement 17 kann dann so hoch sein,
dass es in der Schließstellung
im Schrankinneren oben vorhandene Teile, insbesondere das Haltekreuz 11, überragt.
Beim Einschieben des Frontelements 17 in die Drehbereitschaftsstellung
taucht das Frontelement 17 dann unter diese Teile.
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Hierzu ist zunächst vorgesehen, dass jede Trageinheit 25, 26 eine
das Frontelement 17 tragende Tragpartie 51 bildet
(das Frontelement 17 kann vorne an den Tragpartien 51 befestigt,
beispielsweise angeschraubt werden), die in Höhenrichtung bewegbar an der
jeweiligen Trageinheit 25 bzw. 26 angeordnet ist. Dies
kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass jede Tragpartie 51 in
vertikaler Steckverbindung mit der zugehörigen restlichen Trageinheit
steht. Beim Ausführungsbeispiel
weisen die Tragpartien 51 Steckzapfen 52 auf,
die von oben her in zugeordnete Stecklöcher der restlichen Trageinheiten
eingreifen.
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Mindestens eine dieser Tragpartien 51, zweckmäßigerweise
die Tragpartie 51 der oberen Trageinheit 26, bildet
eine Steuerfläche 53,
die sich in Bewegungsrichtung des Frontelements 17 erstreckt und
dabei geneigt zur Horizontalen ist. Die Steuerfläche 53 ist an einem
sich nach innen, d.h. zur Drehachslinie 14 hin gerichteten
Steuerfortsatz 54 der Tragpartie ange ordnet. Der Steuerfläche 53 ist
ein die Radialbewegung der Trageinheiten 25, 26 nicht mitmachendes
Stützelement 55 des
Drehgestells 12 zugeordnet, auf dem die Tragpartie 51 mit
ihrer Steuerfläche 53 aufsitzt.
Beim Überführen des
Frontelements 17 in die Drehbereitschaftsstellung (dies
entspricht in 5 einer
Bewegung nach links) gleitet die Steuerfläche 53 auf dem Stützelement 55,
wobei die Steuerfläche 53 so
geneigt ist, dass sich die Tragpartie 51 und somit das
Frontelement 17 absenkt.
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Beim Ausführungsbeispiel ist das Stützelement 55 an
der betreffenden Halteeinheit 24 angeordnet.
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Zur Vermeidung von Reibungskräften wird das
Stützelement 55 zweckmäßigerweise
von einer drehbar gelagerten Stützrolle
gebildet.
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Zu Justierzwecken kann das Stützelement 55 höhenverstellbar
am Drehgestell 12 angeordnet sein. Hierzu ist beim Ausführungsbeispiel
vorgesehen, dass das Stützelement 55 an
einem Stellhebel 56 angeordnet ist, der um eine quer zur
Höhenrichtung
verlaufende Querachse 57 schwenkbar ist, so dass sich seine
Schwenklage und somit die Höhenlage
des Stützelements 55 verändern lässt. Dieses Verstellen
kann mittels einer Verstellschraube 58 erfolgen, die einerseits
am Stellhebel 56 und andererseits an einem feststehenden
Teil des Drehgestells 12 angreift. Im dargestellten Falle
steht die Verstellschrau be 58 in Gewindeeingriff mit dem
Stellhebel 56 und stützt
sich von oben her an der Halteeinheit 24 ab.