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Die Erfindung geht aus von einem
Anschlussblock für
Sanitärarmaturen,
der mit den Zu- und Ableitungen einer Hausinstallation verbunden wird
und dazu dient, eine Sanitärarmatur
mechanisch zu befestigen und damit auch die Wasserführungen herzustellen.
Nachdem der Anschlussblock mit der Hausinstallation verbunden ist
und bevor die Sanitärarmatur
angebracht wird, ist es erforderlich, die Hausinstallation durchzuspülen, um
bei der Montage entstandene Bearbeitungsreste, Späne oder
Verschmutzungen zu beseitigen. Darüber hinaus muss die Hausinstallation
auf Druckfestigkeit überprüft werden.
Auch dies geschieht sinnvollerweise vor dem Anbringen der Sanitärarmatur.
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Zur Lösung dieses Problems ist bereits
vorgeschlagen worden, an dem Anschlussblock an Stelle der Sanitärarmatur
zunächst
einen Spülblock
anzubringen, der Verbindungen zwischen den Anschlüssen des
Anschlussblocks herstellen kann. Dabei hat in dem ausgeführten Ausführungsbeispiel
der Spülblock
zwei funktionell parallele Kanäle,
die jeweils zwei eigentlich für
die Sanitärarmatur
bestimmte Öffnungen
des Anschlussblocks miteinander verbinden (
DE 19856157 ). Dadurch ist es möglich, sowohl
die Leitungen durchzuspülen
als auch, indem die Leitungen an anderer Stelle verschlossen werden,
eine Dichtprüfung
durchzuführen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu
Grunde, eine Möglichkeit
zu schaffen, den Anwendungsbereich einer solchen Überprüfungsmöglichkeit
weiter zu verbessern.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung
einen Anschlussblock mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Der Anschlussblock hat beispielsweise
zwei Anschlüsse,
durch die Wasser in die Armatur geführt werden soll, sowie zwei
Anschlüsse,
aus denen Wasser zu einem Abgang geleitet werden soll, beispielsweise
einem Brauseabgang und einem Wannenabgang. Dementsprechend hat der
Anschlussblock vier Verbindungsmöglichkeiten
mit der Sanitärarmatur.
Im Stand der Technik konnten jeweils zwei derartige Verbindungsmöglichkeiten
miteinander verbunden werden. Durch den Vorschlag der Erfindung
kann beispielsweise zusätzlich
zu zwei miteinander verbundenen Durchgängen ein dritter Durchgang
verbunden werden. Dadurch ist es möglich, ohne ein Umsetzen des
Spülblocks
eine größere Zahl
von Leitungssträngen
sowohl durchzuspülen
als auch auf Dichtigkeit zu überprüfen.
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Tritt dabei eine Undichtigkeit auf,
so kann man durch Absperren der zusätzlichen Verbindung den Versuch
unternehmen, die undichte Stelle zu ermitteln, indem die Zahl der
möglichen
Leitungen und damit die Zahl der Stellen, an denen eine Undichtigkeit
auftreten kann, eingrenzt.
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Erfindungsgemäß kann der Anschlussblock eine
Trennfläche
aufweisen, in der mit den Anschlüssen
durch Kanäle
in dem Anschlussblock ver bundene Öffnungen münden. Diese als einfache Öffnungen ausgebildete
Mündungen
können
sowohl dazu dienen, bei montierter Sanitärarmatur die Wasserführungen
mit der Sanitärarmatur
herzustellen, als auch dazu, mit Wasserführungen in dem Spülblock zusammenzuwirken.
Insbesondere ist es günstig,
wenn es sich bei der Trennfläche
um eine ebene Trennfläche handelt.
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In Weiterbildung der Erfindung kann
vorgesehen sein, dass der Spülblock
mit den Öffnungen der
Trennfläche
zusammen wirkt. Das Zusammenwirken kann sowohl bedeuten, dass der
Spülblock Kanäle aufweist,
die mit den Öffnungen
der Trennfläche
in Verbindung gebracht werden können,
so dass die Öffnungen
also dazu dienen, Wasser eintreten und austreten zu lassen. Das
Zusammenwirken kann aber auch bedeuten, dass die Öffnungen
durch den Spülblock
verschlossen werden können.
Das funktionelle Zusammenwirken kann aber auch zum Inhalt haben,
dass die Öffnungen
dazu dienen können,
die korrekte Position des Spülblocks
zu gewährleisten, so
dass die Öffnungen
also als Ausrichthilfen dienen können.
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Eine Möglichkeit, wie die zusätzliche
Verbindung hergestellt werden kann, besteht darin, dass der Spülblock einen
durch ein Ventil absperrbaren Kanal aufweist, der mindestens einseitig
in einen anderen Kanal des Spülblocks
mündet.
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Erfindungsgemäß kann der Spülblock zwei funktionell
parallele Kanäle
aufweisen, die durch den zwischen ihnen eingeschalteten das Ventil
aufweisenden Kanal verbindbar sind.
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Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung vorgesehen
sein, dass der Spülblock
eine Entnahmemöglichkeit
für Wasser
aufweist, so dass gegebenenfalls auch bei montiertem Spülblock Wasser
entnommen werden kann. Insbesondere kann dieses Wasser aus dem das
Ventil auf weisenden Kanal entnommen werden, wobei vorzugsweise das
Ventil selbst so ausgestaltet ist, dass es eine Anschlussmöglichkeit
für einen
Schlauch oder eine Leitung aufweist.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass
mindestens ein Kanal des Spülblocks
beidseits in der der Trennfläche
des Anschlussblocks zugeordneten Seite mündet. Insbesondere können auch
zwei Kanäle
in dieser Weise ausgebildet sein.
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Es ist aber ebenfalls möglich, dass
mindestens ein Kanal des Spülblocks
auf der dem Anschlussblock abgewandten Seite des Spülblocks ausmündet, und
zwar vorzugsweise in einer Schnellkupplung oder einem sonstigen
Anschluss, der mit einer Leitung verbindbar ist. Auf diese Weise
kann eine Verbindung zwischen den verschiedenen Wasserführungen
auf der dem Anschlussblock abgewandten Seite mit Hilfe von kurzen
Leitungsstücken, Schlauchstücken oder
dergleichen hergestellt werden. Dadurch wird der Spülblock noch
universeller in seiner Anwendung. Mit einer derartigen Schnellkupplung
kann auch ein Manometer verbindbar sein, sowie eine Möglichkeit
zur Entnahme und zum Eingeben von Wasser. Damit lässt sich
der Spülblock
auch als diejenige Stelle verwenden, an der auf das Leitungssystem
Druck gegeben wird.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und
Vorzüge
der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, den Patentansprüchen
und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme
zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, sowie anhand der Zeichnung.
Hierbei zeigen:
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1 einen
Schnitt durch einen Anschlussblock;
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2 eine
Aufsicht auf den Anschlussblock, von oben in 1;
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3 eine
Seitenansicht des dem Anschlussblock der 1 und 2 zugeordneten
Spülblocks;
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4 eine
teilweise geschnittene Ansicht des Spülblocks der 3 von unten in 3;
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5 eine
der 4 entsprechende
Darstellung bei einer zweiten Ausführungsform.
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6 Eine
der 3 entsprechende
teilweise geschnittene Seitenansicht eines weiteren Anschlussblocks;
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7 Eine
Aufsicht auf den Anschlussblock der 6.
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1 und 2 zeigen den Anschlussblock,
der zusammen mit dem Spülblock
erfindungsgemäß verwendet
werden soll. Der Anschlussblock weist vier Anschlüsse 1 auf,
die in einer Ebene liegen und um jeweils 90 Grad versetzt angeordnet
sind. Die Anschlüsse
können
ein Innengewinde zum Einschrauben eines Anschlussstutzens oder einer
weiterführenden
Leitung oder eine sonstige Verbindungseinrichtung für die Hausinstallation
aufweisen. Von den Anschlüssen 1 führt jeweils
ein Kanal 2 zu einer Öffnung 3 in
einer ebenen Fläche,
die als Trennfläche für die Anbringung
einer Sanitärarmatur
dient. Beispielsweise kann hier ein Mischventil angebracht werden.
Auch die vier Öffnungen 3 sind
in der Trennfläche 4 um
90 Grad versetzt angeordnet und weisen den gleichen Abstand von
dem Mittelpunkt der kreisrunden Trennfläche 4 auf. In diesem
Mittelpunkt ist eine mit einem Gewinde versehene Bohrung 5 angebracht,
deren Achse senkrecht auf der ebenen Trennfläche 4 steht.
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Winkelmäßig mittig zwischen je zwei
Anschlüssen 1 ist
eine Befestigungsöse 6 in
dem Anschlussblock angeordnet, die ebenfalls mit einem Innengewinde
versehen ist.
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Der Anschlussblock wird bei einer
Hausinstallation innerhalb eines Unterputzkastens unterhalb der
Oberfläche
der Wand angebracht und mit der Hausinstallation verbunden. Dabei
dienen zwei Anschlüsse 1 als
Zuleitungen, durch die also das Wasser zu den Öffnungen 3 in der
Trennfläche
fließt.
Die beiden restlichen Anschlüsse 1 dienen
dazu, eine Verbindung mit einem Verbraucher herzustellen, beispielsweise
einem Badewannenauslauf und/oder einer Kopfbrause.
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Die 3 bis 5 zeigen nun den Spülblock, der
mit dem Anschlussblock der 1 und 2 zusammenwirken und das
Durchspülen
von Leitungen und das Überprüfen dieser
Leitungen auf Dichtigkeit ermöglichen
soll. Der Spülblock,
der beispielsweise aus Kunststoff gebildet ist, enthält eine
Basisplatte 7, deren Unterseite 8 eben ausgebildet
ist und der Form und Größe der ebenfalls
ebenen Trennfläche 4 entspricht.
Aus der Unterseite 8 ragt ein kurzer sich nur über einen
halben Umfang erstreckender zylindrischer Stutzen 9 heraus,
der in seinem Außendurchmesser
dem Innendurchmesser einer Öffnung 3 entspricht.
Auf der der Unterseite 8 abgewandten Oberseite 10 der
Basisplatte 7 ist ein Gebilde aus Kunststoff vorhanden,
das in seinem Inneren mehrere Kanäle für den Durchgang von Wasser
enthält.
An der in 3 zu sehenden
Seite ist der Betätigungsknopf 11 eines
Ventils zu sehen, der um seine eigene Achse verdreht werden kann.
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4 zeigt
nun die Unterseite des Spülblocks,
also die in 3 unten
angeordnete Unterseite 8 mit dem zylindrischen Ansatz 9.
Wie man sehen kann, sind in der der Trennfläche 4 zugewandten Seite
zwei offene Kanäle 12, 13 gebildet,
deren Enden in Übereinstimmung
mit den Öffnungen 3 in
der Trennfläche 4 gebracht
werden können.
In der Mitte der Bodenplatte 8 ist eine Öffnung 14 vorhanden,
die sich in einen durchgehenden Kanal durch die gesamte Anordnung
fortsetzt. Durch diesen Kanal kann eine lange Schraube hindurch
gesteckt und in die erwähnte Öffnung 5 eingeschraubt
werden. Dadurch kann der Spülblock
an dem Anschlussblock festgelegt werden. Durch diese Schraube und
den Stutzen 9 wird gleichzeitig der Spülblock gegenüber dem
Anschlussblock lagerichtig ausgerichtet. Die an den 4 Ecken 9 der
Basisplatte 7 vorhandenen Ausbuchtungen 15 können ebenfalls
zur Ausrichtung beitragen. Sie können
mit den Stellen in Übereinstimmung
gebracht werden, wo die Ösen 6 vorhanden
sind. Es wäre
auch denkbar, an diesen Ausbuchtungen 15 Öffnungen
anzubringen, um den Spülblock
auch dort festzuschrauben.
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Um die Kanäle 12, 13 herum
können
in der Unterseite 8 der Basisplatte 7 Vertiefungen
in Form von Nuten angeordnet sein, die zur Aufnahme von Dichtungen
dienen können.
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Die beiden Kanäle 12, 13 verlaufen
funktionell parallel zueinander. Sie dienen zur Verbindung zweier
benachbarter Öffnungen 3 in
der Trennfläche des
Anschlussblocks. Dadurch werden jeweils zwei Öffnungen 3 paarweise
zusammengefasst.
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Der Spülblock enthält nun noch einen weiteren
eingeformten Kanal 16, der die beiden Kanäle 12, 13 miteinander
verbinden kann. Er mündet
jeweils in den Enden der beiden Kanäle 12, 13,
also direkt oberhalb einer Öffnung 3.
Der Kanal 16 enthält
ein Ventil 17, das mit dem bereits erwähnten Betätigungsknopf 11 verbunden
ist. Die 4 zeigt das Ventil
sowohl in dem geschlossenen Zustand links der Mittellinie als auch
in dem geöffneten
Zustand. Das Ventil enthält
einen Ventilschließkörper, der durch
Schrauben auf eine Stufe im Kanal 16 aufgesetzt werden
kann. Dadurch ist der Kanal geschlossen. In diesem Fall sind also
die beiden Paare von Öffnungen
getrennt voneinander. Durch Öffnen
des Ventils können
sie miteinander in Verbindung gebracht werden. Dadurch ist es möglich, durch
Anlegen von Druck an einem Anschluss 1 des Anschlussblocks
drei andere Leitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen. Stellt sich nun heraus,
dass ein Druckabfall auftritt, so kann durch Schließen des
Ventils die Suche auf nur einen anderen Leitungsstrang eingeschränkt werden,
ohne dass hierzu der Spülblock
abgenommen und in einer anderen Position wieder aufgesetzt werden
muss.
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In 4 ist
dargestellt, dass das Ventil einen Ventilstopfen 17 aufweist.
Dieser Ventilstopfen ist entweder massiv oder weist zumindest einen
geschlossenen Boden auf, der mit der Stufe in dem Kanal 16 zusammen
wirken kann.
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Bei der Ausführungsform nach 5 ist ein Stopfen 27 vorhanden,
der hohl ist. Der Betätigungsknopf 11 ist
in den hohlen Stopfen eingeschraubt. Zur Abdichtung nach außen ist
zwischen dem Stopfen 27 und dem Betätigungsknopf 11 eine
Dichtung 28 vorgesehen. Natürlich ist auch der Stopfen
selbst durch eine eigene Dichtung 29 abgedichtet, wie auch
der Stopfen 17 der Ausführungsform
nach 1.
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Man kann nun bei der Ausführungsform
nach 5 den Betätigungsknopf 11 aus
dem Stopfen 27 heraus schrauben und hat dadurch einen Zugang
zu dem Kanal 16, so dass man hier Wasser entnehmen kann.
Zum Verdrehen des Stopfens 27 kann dieser ebenfalls eine
Rändelung 30 aufweisen, ähnlich wie der
Betätigungsknopf 11.
Dadurch, dass man den Betätigungsknopf 11 herausschrauben
kann, kann dieser Spülblock
auch dazu verwendet werden, als Spülauslass zu dienen.
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Das Ventil in 5 bzw. dessen Stopfen 11 kann
auch so ausgebildet werden, dass der Stopfen zum Beispiel hohl ausgebildet
ist und in seiner eingeschraubten Stellung stirnseitig innen abdichtet.
Bei einer teilweise ausgeschraubten Stillung kann er dann den Wasserdurchtritt
nach außen
freigeben.
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Die Ventile in der Ausführungsformel
nach den 4 und 5 sind parallel zur Grundfläche dargestellt.
Sie können
natürlich
auch senkrecht zur Grundfläche
oder auch schräg
angeordnet werden.
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Erfindungsgemäß kann der Spülblock ein Manometer
zur Druckkontrolle aufweisen.
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5 und 6 zeigen eine weitere Ausführungsform
eines Spülblocks
, der zu dem Anschlussblock nach der Erfindung gehört. Dabei
zeigt 6 einen abgewinkelten
Schnitt, während 7 eine Aufsicht von oben
in 6 darstellt.
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Die Unterseite 8 der Basisplatte 7 bei
dieser Ausführungsform
enthält
4 (Öffnungen 31,
die mit den Austrittsöffnungen 3 der
Trennfläche 4 des
Anschlussblocks übereinstimmen.
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Zentral ist wieder eine durchgehende Öffnung vorhanden,
mit deren Hilfe der Spülblock
an dem Anschlussblock festgeschraubt werden kann. Zur Ausrichtung
können
wiederum die vier Vorsprünge 15 an
den Ecken dienen.
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Die Öffnungen 31 an der Unterseite
der Basisplatte gehen als Kanäle
zu der gegenüberliegenden
Oberseite 10 hindurch und münden dort in Schnellkupplungen 32.
Die Schnellkupplungen 32 sind so ausgebildet, dass sie
das Einstecken eines an einem Schlauchende angeordneten Nippels
ermöglichen.
Ohne diesen eingesteckten Nippel sind die Schnellkupplungen 32 geschlossen,
bei eingestecktem Nippel sind sie geöffnet, so dass das Wasser aus
den Öffnungen 33 durch
die Schnellkupplungen 32 hindurch in den Schlauch fließen kann.
Natürlich
ist auch eine umgekehrte Strömung
möglich.
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An der Oberseite 10 sind
also insgesamt vier derartige Schnellkupplungen 32 vorhanden,
die mit Hilfe von Schläuchen
oder auch festen Leitungsstücken
miteinander verbunden werden können.
Dadurch lassen sich beliebige Kombinationen von Wasserverbindungen
zwischen den einzelnen Anschlüssen
des Anschlussblocks herstellen. Selbstverständlich kann auch ein mit einem
Nippel versehenes Manometer eingesteckt werden. Diese Art von Spülblock bietet
auch die Möglichkeit,
das unter Druck stehende Wasser in den Anschlussblock einzuspeisen,
um auf diese Weise die Druckprüfung
durchführen
zu können.