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DE10233863A1 - Anschlussblock für Sanitärarmaturen - Google Patents

Anschlussblock für Sanitärarmaturen Download PDF

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DE10233863A1
DE10233863A1 DE2002133863 DE10233863A DE10233863A1 DE 10233863 A1 DE10233863 A1 DE 10233863A1 DE 2002133863 DE2002133863 DE 2002133863 DE 10233863 A DE10233863 A DE 10233863A DE 10233863 A1 DE10233863 A1 DE 10233863A1
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    • E03C1/02Plumbing installations for fresh water
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Abstract

Es wird vorgeschlagen, an einem Anschlussblock für Sanitärarmaturen einen Spülblock anzubringen, der zwei parallele Kanäle aufweist, die die Anschlüsse des Anschlussblocks paarweise miteinander verbinden. Zusätzlich enthält der Spülblock einen weiteren Kanal, der die beiden anderen Kanäle miteinander verbinden kann. Dieser Kanal enthält ein Absperrventil.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einem Anschlussblock für Sanitärarmaturen, der mit den Zu- und Ableitungen einer Hausinstallation verbunden wird und dazu dient, eine Sanitärarmatur mechanisch zu befestigen und damit auch die Wasserführungen herzustellen. Nachdem der Anschlussblock mit der Hausinstallation verbunden ist und bevor die Sanitärarmatur angebracht wird, ist es erforderlich, die Hausinstallation durchzuspülen, um bei der Montage entstandene Bearbeitungsreste, Späne oder Verschmutzungen zu beseitigen. Darüber hinaus muss die Hausinstallation auf Druckfestigkeit überprüft werden. Auch dies geschieht sinnvollerweise vor dem Anbringen der Sanitärarmatur.
  • Zur Lösung dieses Problems ist bereits vorgeschlagen worden, an dem Anschlussblock an Stelle der Sanitärarmatur zunächst einen Spülblock anzubringen, der Verbindungen zwischen den Anschlüssen des Anschlussblocks herstellen kann. Dabei hat in dem ausgeführten Ausführungsbeispiel der Spülblock zwei funktionell parallele Kanäle, die jeweils zwei eigentlich für die Sanitärarmatur bestimmte Öffnungen des Anschlussblocks miteinander verbinden ( DE 19856157 ). Dadurch ist es möglich, sowohl die Leitungen durchzuspülen als auch, indem die Leitungen an anderer Stelle verschlossen werden, eine Dichtprüfung durchzuführen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Möglichkeit zu schaffen, den Anwendungsbereich einer solchen Überprüfungsmöglichkeit weiter zu verbessern.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung einen Anschlussblock mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Der Anschlussblock hat beispielsweise zwei Anschlüsse, durch die Wasser in die Armatur geführt werden soll, sowie zwei Anschlüsse, aus denen Wasser zu einem Abgang geleitet werden soll, beispielsweise einem Brauseabgang und einem Wannenabgang. Dementsprechend hat der Anschlussblock vier Verbindungsmöglichkeiten mit der Sanitärarmatur. Im Stand der Technik konnten jeweils zwei derartige Verbindungsmöglichkeiten miteinander verbunden werden. Durch den Vorschlag der Erfindung kann beispielsweise zusätzlich zu zwei miteinander verbundenen Durchgängen ein dritter Durchgang verbunden werden. Dadurch ist es möglich, ohne ein Umsetzen des Spülblocks eine größere Zahl von Leitungssträngen sowohl durchzuspülen als auch auf Dichtigkeit zu überprüfen.
  • Tritt dabei eine Undichtigkeit auf, so kann man durch Absperren der zusätzlichen Verbindung den Versuch unternehmen, die undichte Stelle zu ermitteln, indem die Zahl der möglichen Leitungen und damit die Zahl der Stellen, an denen eine Undichtigkeit auftreten kann, eingrenzt.
  • Erfindungsgemäß kann der Anschlussblock eine Trennfläche aufweisen, in der mit den Anschlüssen durch Kanäle in dem Anschlussblock ver bundene Öffnungen münden. Diese als einfache Öffnungen ausgebildete Mündungen können sowohl dazu dienen, bei montierter Sanitärarmatur die Wasserführungen mit der Sanitärarmatur herzustellen, als auch dazu, mit Wasserführungen in dem Spülblock zusammenzuwirken. Insbesondere ist es günstig, wenn es sich bei der Trennfläche um eine ebene Trennfläche handelt.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Spülblock mit den Öffnungen der Trennfläche zusammen wirkt. Das Zusammenwirken kann sowohl bedeuten, dass der Spülblock Kanäle aufweist, die mit den Öffnungen der Trennfläche in Verbindung gebracht werden können, so dass die Öffnungen also dazu dienen, Wasser eintreten und austreten zu lassen. Das Zusammenwirken kann aber auch bedeuten, dass die Öffnungen durch den Spülblock verschlossen werden können. Das funktionelle Zusammenwirken kann aber auch zum Inhalt haben, dass die Öffnungen dazu dienen können, die korrekte Position des Spülblocks zu gewährleisten, so dass die Öffnungen also als Ausrichthilfen dienen können.
  • Eine Möglichkeit, wie die zusätzliche Verbindung hergestellt werden kann, besteht darin, dass der Spülblock einen durch ein Ventil absperrbaren Kanal aufweist, der mindestens einseitig in einen anderen Kanal des Spülblocks mündet.
  • Erfindungsgemäß kann der Spülblock zwei funktionell parallele Kanäle aufweisen, die durch den zwischen ihnen eingeschalteten das Ventil aufweisenden Kanal verbindbar sind.
  • Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass der Spülblock eine Entnahmemöglichkeit für Wasser aufweist, so dass gegebenenfalls auch bei montiertem Spülblock Wasser entnommen werden kann. Insbesondere kann dieses Wasser aus dem das Ventil auf weisenden Kanal entnommen werden, wobei vorzugsweise das Ventil selbst so ausgestaltet ist, dass es eine Anschlussmöglichkeit für einen Schlauch oder eine Leitung aufweist.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass mindestens ein Kanal des Spülblocks beidseits in der der Trennfläche des Anschlussblocks zugeordneten Seite mündet. Insbesondere können auch zwei Kanäle in dieser Weise ausgebildet sein.
  • Es ist aber ebenfalls möglich, dass mindestens ein Kanal des Spülblocks auf der dem Anschlussblock abgewandten Seite des Spülblocks ausmündet, und zwar vorzugsweise in einer Schnellkupplung oder einem sonstigen Anschluss, der mit einer Leitung verbindbar ist. Auf diese Weise kann eine Verbindung zwischen den verschiedenen Wasserführungen auf der dem Anschlussblock abgewandten Seite mit Hilfe von kurzen Leitungsstücken, Schlauchstücken oder dergleichen hergestellt werden. Dadurch wird der Spülblock noch universeller in seiner Anwendung. Mit einer derartigen Schnellkupplung kann auch ein Manometer verbindbar sein, sowie eine Möglichkeit zur Entnahme und zum Eingeben von Wasser. Damit lässt sich der Spülblock auch als diejenige Stelle verwenden, an der auf das Leitungssystem Druck gegeben wird.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, den Patentansprüchen und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch einen Anschlussblock;
  • 2 eine Aufsicht auf den Anschlussblock, von oben in 1;
  • 3 eine Seitenansicht des dem Anschlussblock der 1 und 2 zugeordneten Spülblocks;
  • 4 eine teilweise geschnittene Ansicht des Spülblocks der 3 von unten in 3;
  • 5 eine der 4 entsprechende Darstellung bei einer zweiten Ausführungsform.
  • 6 Eine der 3 entsprechende teilweise geschnittene Seitenansicht eines weiteren Anschlussblocks;
  • 7 Eine Aufsicht auf den Anschlussblock der 6.
  • 1 und 2 zeigen den Anschlussblock, der zusammen mit dem Spülblock erfindungsgemäß verwendet werden soll. Der Anschlussblock weist vier Anschlüsse 1 auf, die in einer Ebene liegen und um jeweils 90 Grad versetzt angeordnet sind. Die Anschlüsse können ein Innengewinde zum Einschrauben eines Anschlussstutzens oder einer weiterführenden Leitung oder eine sonstige Verbindungseinrichtung für die Hausinstallation aufweisen. Von den Anschlüssen 1 führt jeweils ein Kanal 2 zu einer Öffnung 3 in einer ebenen Fläche, die als Trennfläche für die Anbringung einer Sanitärarmatur dient. Beispielsweise kann hier ein Mischventil angebracht werden. Auch die vier Öffnungen 3 sind in der Trennfläche 4 um 90 Grad versetzt angeordnet und weisen den gleichen Abstand von dem Mittelpunkt der kreisrunden Trennfläche 4 auf. In diesem Mittelpunkt ist eine mit einem Gewinde versehene Bohrung 5 angebracht, deren Achse senkrecht auf der ebenen Trennfläche 4 steht.
  • Winkelmäßig mittig zwischen je zwei Anschlüssen 1 ist eine Befestigungsöse 6 in dem Anschlussblock angeordnet, die ebenfalls mit einem Innengewinde versehen ist.
  • Der Anschlussblock wird bei einer Hausinstallation innerhalb eines Unterputzkastens unterhalb der Oberfläche der Wand angebracht und mit der Hausinstallation verbunden. Dabei dienen zwei Anschlüsse 1 als Zuleitungen, durch die also das Wasser zu den Öffnungen 3 in der Trennfläche fließt. Die beiden restlichen Anschlüsse 1 dienen dazu, eine Verbindung mit einem Verbraucher herzustellen, beispielsweise einem Badewannenauslauf und/oder einer Kopfbrause.
  • Die 3 bis 5 zeigen nun den Spülblock, der mit dem Anschlussblock der 1 und 2 zusammenwirken und das Durchspülen von Leitungen und das Überprüfen dieser Leitungen auf Dichtigkeit ermöglichen soll. Der Spülblock, der beispielsweise aus Kunststoff gebildet ist, enthält eine Basisplatte 7, deren Unterseite 8 eben ausgebildet ist und der Form und Größe der ebenfalls ebenen Trennfläche 4 entspricht. Aus der Unterseite 8 ragt ein kurzer sich nur über einen halben Umfang erstreckender zylindrischer Stutzen 9 heraus, der in seinem Außendurchmesser dem Innendurchmesser einer Öffnung 3 entspricht. Auf der der Unterseite 8 abgewandten Oberseite 10 der Basisplatte 7 ist ein Gebilde aus Kunststoff vorhanden, das in seinem Inneren mehrere Kanäle für den Durchgang von Wasser enthält. An der in 3 zu sehenden Seite ist der Betätigungsknopf 11 eines Ventils zu sehen, der um seine eigene Achse verdreht werden kann.
  • 4 zeigt nun die Unterseite des Spülblocks, also die in 3 unten angeordnete Unterseite 8 mit dem zylindrischen Ansatz 9. Wie man sehen kann, sind in der der Trennfläche 4 zugewandten Seite zwei offene Kanäle 12, 13 gebildet, deren Enden in Übereinstimmung mit den Öffnungen 3 in der Trennfläche 4 gebracht werden können. In der Mitte der Bodenplatte 8 ist eine Öffnung 14 vorhanden, die sich in einen durchgehenden Kanal durch die gesamte Anordnung fortsetzt. Durch diesen Kanal kann eine lange Schraube hindurch gesteckt und in die erwähnte Öffnung 5 eingeschraubt werden. Dadurch kann der Spülblock an dem Anschlussblock festgelegt werden. Durch diese Schraube und den Stutzen 9 wird gleichzeitig der Spülblock gegenüber dem Anschlussblock lagerichtig ausgerichtet. Die an den 4 Ecken 9 der Basisplatte 7 vorhandenen Ausbuchtungen 15 können ebenfalls zur Ausrichtung beitragen. Sie können mit den Stellen in Übereinstimmung gebracht werden, wo die Ösen 6 vorhanden sind. Es wäre auch denkbar, an diesen Ausbuchtungen 15 Öffnungen anzubringen, um den Spülblock auch dort festzuschrauben.
  • Um die Kanäle 12, 13 herum können in der Unterseite 8 der Basisplatte 7 Vertiefungen in Form von Nuten angeordnet sein, die zur Aufnahme von Dichtungen dienen können.
  • Die beiden Kanäle 12, 13 verlaufen funktionell parallel zueinander. Sie dienen zur Verbindung zweier benachbarter Öffnungen 3 in der Trennfläche des Anschlussblocks. Dadurch werden jeweils zwei Öffnungen 3 paarweise zusammengefasst.
  • Der Spülblock enthält nun noch einen weiteren eingeformten Kanal 16, der die beiden Kanäle 12, 13 miteinander verbinden kann. Er mündet jeweils in den Enden der beiden Kanäle 12, 13, also direkt oberhalb einer Öffnung 3. Der Kanal 16 enthält ein Ventil 17, das mit dem bereits erwähnten Betätigungsknopf 11 verbunden ist. Die 4 zeigt das Ventil sowohl in dem geschlossenen Zustand links der Mittellinie als auch in dem geöffneten Zustand. Das Ventil enthält einen Ventilschließkörper, der durch Schrauben auf eine Stufe im Kanal 16 aufgesetzt werden kann. Dadurch ist der Kanal geschlossen. In diesem Fall sind also die beiden Paare von Öffnungen getrennt voneinander. Durch Öffnen des Ventils können sie miteinander in Verbindung gebracht werden. Dadurch ist es möglich, durch Anlegen von Druck an einem Anschluss 1 des Anschlussblocks drei andere Leitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen. Stellt sich nun heraus, dass ein Druckabfall auftritt, so kann durch Schließen des Ventils die Suche auf nur einen anderen Leitungsstrang eingeschränkt werden, ohne dass hierzu der Spülblock abgenommen und in einer anderen Position wieder aufgesetzt werden muss.
  • In 4 ist dargestellt, dass das Ventil einen Ventilstopfen 17 aufweist. Dieser Ventilstopfen ist entweder massiv oder weist zumindest einen geschlossenen Boden auf, der mit der Stufe in dem Kanal 16 zusammen wirken kann.
  • Bei der Ausführungsform nach 5 ist ein Stopfen 27 vorhanden, der hohl ist. Der Betätigungsknopf 11 ist in den hohlen Stopfen eingeschraubt. Zur Abdichtung nach außen ist zwischen dem Stopfen 27 und dem Betätigungsknopf 11 eine Dichtung 28 vorgesehen. Natürlich ist auch der Stopfen selbst durch eine eigene Dichtung 29 abgedichtet, wie auch der Stopfen 17 der Ausführungsform nach 1.
  • Man kann nun bei der Ausführungsform nach 5 den Betätigungsknopf 11 aus dem Stopfen 27 heraus schrauben und hat dadurch einen Zugang zu dem Kanal 16, so dass man hier Wasser entnehmen kann. Zum Verdrehen des Stopfens 27 kann dieser ebenfalls eine Rändelung 30 aufweisen, ähnlich wie der Betätigungsknopf 11. Dadurch, dass man den Betätigungsknopf 11 herausschrauben kann, kann dieser Spülblock auch dazu verwendet werden, als Spülauslass zu dienen.
  • Das Ventil in 5 bzw. dessen Stopfen 11 kann auch so ausgebildet werden, dass der Stopfen zum Beispiel hohl ausgebildet ist und in seiner eingeschraubten Stellung stirnseitig innen abdichtet. Bei einer teilweise ausgeschraubten Stillung kann er dann den Wasserdurchtritt nach außen freigeben.
  • Die Ventile in der Ausführungsformel nach den 4 und 5 sind parallel zur Grundfläche dargestellt. Sie können natürlich auch senkrecht zur Grundfläche oder auch schräg angeordnet werden.
  • Erfindungsgemäß kann der Spülblock ein Manometer zur Druckkontrolle aufweisen.
  • 5 und 6 zeigen eine weitere Ausführungsform eines Spülblocks , der zu dem Anschlussblock nach der Erfindung gehört. Dabei zeigt 6 einen abgewinkelten Schnitt, während 7 eine Aufsicht von oben in 6 darstellt.
  • Die Unterseite 8 der Basisplatte 7 bei dieser Ausführungsform enthält 4 (Öffnungen 31, die mit den Austrittsöffnungen 3 der Trennfläche 4 des Anschlussblocks übereinstimmen.
  • Zentral ist wieder eine durchgehende Öffnung vorhanden, mit deren Hilfe der Spülblock an dem Anschlussblock festgeschraubt werden kann. Zur Ausrichtung können wiederum die vier Vorsprünge 15 an den Ecken dienen.
  • Die Öffnungen 31 an der Unterseite der Basisplatte gehen als Kanäle zu der gegenüberliegenden Oberseite 10 hindurch und münden dort in Schnellkupplungen 32. Die Schnellkupplungen 32 sind so ausgebildet, dass sie das Einstecken eines an einem Schlauchende angeordneten Nippels ermöglichen. Ohne diesen eingesteckten Nippel sind die Schnellkupplungen 32 geschlossen, bei eingestecktem Nippel sind sie geöffnet, so dass das Wasser aus den Öffnungen 33 durch die Schnellkupplungen 32 hindurch in den Schlauch fließen kann. Natürlich ist auch eine umgekehrte Strömung möglich.
  • An der Oberseite 10 sind also insgesamt vier derartige Schnellkupplungen 32 vorhanden, die mit Hilfe von Schläuchen oder auch festen Leitungsstücken miteinander verbunden werden können. Dadurch lassen sich beliebige Kombinationen von Wasserverbindungen zwischen den einzelnen Anschlüssen des Anschlussblocks herstellen. Selbstverständlich kann auch ein mit einem Nippel versehenes Manometer eingesteckt werden. Diese Art von Spülblock bietet auch die Möglichkeit, das unter Druck stehende Wasser in den Anschlussblock einzuspeisen, um auf diese Weise die Druckprüfung durchführen zu können.

Claims (9)

  1. Anschlussblock für Sanitärarmaturen, mit 1.1 mindestens einem Anschluss (1) für eine Kaltwasserzuleitung einer Hausinstallation, 1.2 mindestens einem Anschluss (1) für eine Warmwasserzuleitung einer Hausinstallation, 1.3 mindestens einem Anschluss (1) für eine zu einem Verbraucher führende Leitung, sowie mit 1.4 einem Spülblock (15), der 1.4.1 an Stelle der Sanitärarmatur mit dem Anschlussblock verbindbar ist, 1.4.2 eine Verbindung zwischen einem Anschluss (1) der Hausinstallation und einem Anschluss (1) für den Verbraucher herstellt und 1.4.3 ohne Änderung seiner Positionen die Herstellung einer zusätzlichen Verbindung ermöglicht.
  2. Anschlussblock nach Anspruch 1, mit einer Trennfläche (4), in der mit den Anschlüssen (1) durch Kanäle in dem Anschlussblock verbundene Öffnungen (3) münden.
  3. Anschlussblock nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der Spülblock mit den Öffnungen (3) der Trennfläche (4) zusammen wirkt.
  4. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Spülblock einen durch ein Ventil absperrbaren Kanal (16) aufweist, der mindestens einseitig in einen anderen Kanal (12, 13) mündet.
  5. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Spülblock zwei funktionell parallele Kanäle (12, 13) aufweist, zwischen denen der Ventilkanal (16) verläuft.
  6. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer aus dem Spülblock heraus führenden Auslassstelle für das Wasser.
  7. Anschlussblock nach Anspruch 6, bei der die Auslassstelle in dem Ventilkanal (16) verwirklicht ist, insbesondere in dessen Ventil.
  8. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem mindestens ein Kanal des Spülblocks beidseits in der in der Trennfläche des Anschlussblocks zugewandten Seite des Spülblocks mündet.
  9. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem mindestens ein Kanal des Spülblocks auf der dem Anschlussblock abgewandten Seite des Spülblocks in einer Schnellkupplung (32) mündet.
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