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DE102009012840B3 - Anschlussblock für Sanitärarmaturen - Google Patents

Anschlussblock für Sanitärarmaturen Download PDF

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DE102009012840B3
DE102009012840B3 DE200910012840 DE102009012840A DE102009012840B3 DE 102009012840 B3 DE102009012840 B3 DE 102009012840B3 DE 200910012840 DE200910012840 DE 200910012840 DE 102009012840 A DE102009012840 A DE 102009012840A DE 102009012840 B3 DE102009012840 B3 DE 102009012840B3
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Abstract

hsen zur Verbindung mit Stecknippeln der Sanitärarmatur aufweist. Auf der gegenüberliegenden Seite enthält der Anschlussblock Anschlüsse für die Leitungen der Hausinstallation. Die Verbindung zwischen der Sanitärarmatur und dem Anschlussblock geschieht durch ein Stecken in einer Richtung parallel zur Wandoberfläche. Der Anschlussblock enthält eine Spülleitung, die als durchgehende Bohrung ausgebildet ist. Mit Hilfe dieser Spülleitung kann dann, wenn der Anschlussblock noch nicht mit der Sanitärarmatur verbunden ist, einen durch Spülen der Leitungen erfolgen. Bei Herstellung der Verbindung zwischen der Sanitärarmatur und dem Anschlussblock wird diese Spülleitung außer Funktion gesetzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Anschlussblock für Sanitärarmaturen.
  • Es ist bekannt, dass man zur Montage von Sanitärarmaturen, insbesondere von komplizierten Sanitärarmaturen, Anschlussblöcke verwendet. Die Anschlussblöcke werden mit den Leitungen der Hausinstallation verbunden, sowohl mit den Zuleitungen als auch mit den Ableitungen. Die Anschlussblöcke selbst haben Kanäle, die in beispielsweise einer ebenen Fläche ausmünden. Die Sanitärarmatur wird dann mit dem Anschlussblock in der Weise verbunden, dass die Ausmündungen der Kanäle mit den Einlässen in die Sanitärarmatur und den Auslässen aus der Sanitärarmatur in Verbindung stehen. Diese Aufteilung hat den Vorteil, dass die Sanitärarmaturen erst nach Fertigstellung des Leitungsnetzes montiert zu werden brauchen. Außerdem ist es bei entsprechender Ausgestaltung möglich, unterschiedliche Sanitärarmaturen mit immer gleichen Anschlussblöcken zu verbinden.
  • Die Leitungsnetze einer Hausinstallation müssen vor Inbetriebnahme durchgespült werden, um bei der Verlegung der Leitungen aufgetretene Verschmutzungen oder bei der Bearbeitung der Leitungen entstandene Späne aus den Leitungen auszuspülen. Dies geschieht vorzugsweise bevor die komplizierten Sanitärarmaturen installiert werden.
  • Zu diesem Zweck ist es vorgeschlagen worden, an einem fertig installierten Anschlussblock anstelle der Sanitärarmatur einen Spülblock anzubringen, der die mit dem Anschlussblock verbundenen Leitungen durch interne Kanäle verbinden kann. Nach dem erfolgreichen Durchspülen wird dieser Spülblock wieder entfernt ( DE 19856157 ). Der Spülblock wird ebenso wie später die Sanitärarmatur von vorne, also senkrecht zur Oberfläche der Wand, vor der die Armatur angebracht wird, an den Anschlussblock angelegt und dort befestigt.
  • Ebenfalls bekannt sind Armaturen, die elektronische Bauteile zum Ansteuern der Armaturen und/oder zum Überwachen der Funktion der Armaturen enthalten. Diese elektronischen Bauteile sind häufig in einem getrennten Kasten untergebracht, dass auch die elektrischen Bauteile, beispielsweise Antriebe, enthält.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Möglichkeit zu schaffen, Verbindungen zwischen einer Hausinstallation und auch komplizierten Armaturen ohne Fehlbedienungen und ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand herstellen zu können.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung einen Anschlussblock für Sanitärarmaturen mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Der Monteur braucht sich also nicht damit zu befassen, nachdem er die Leitungen mit dem Anschlussblock verbunden hat, nachträglich einen Spülblock anzubringen, sondern er kann die in dem Anschlussblock enthaltene Spülleitung für das Durchspülen der Leitungen verwenden. Ein aufwändiger Spülblock ist nicht mehr notwendig. Die armaturenseitigen Öffnungen können durch einfache Stopfen verschlossen sein. Diese Ausbildung macht es möglich, ein Durchspülen und später eine Überprüfung auf Dichtigkeit des Leitungsnetzes auch dann durchzuführen, wenn für die Anbringung eines Spülblocks kein Platz zur Verfügung steht, weil beispielsweise die Sanitärarmatur nicht von der Vorderseite her mit dem Anschlussblock verbunden wird.
  • Insbesondere ist die Erfindung anwendbar bei einem Anschlussblock, mit dem die Sanitärarmatur in einer Richtung parallel zur Wandoberfläche verbunden wird.
  • Solche Anschlussblöcke werden häufig in der Weise ausgebildet, dass auch die Achse der Anschlüsse zu dem Anschlussblock parallel zur Wandoberfläche verläuft.
  • In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Anschlüsse für die Leitungen auf der der Sanitärarmatur abgewandten Seite des Anschlussblocks angeordnet sind.
  • Zur Verbindung zwischen dem Anschlussblock und der Sanitärarmatur kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass diese Verbindungsmittel Steckverbindungsmittel sind, die durch einfaches Einstecken eine mechanische und eine hydraulische Verbindung zwischen den beiden Teilen bewirken. Beispielsweise kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Steckverbindungsmittel eine Steckbuchse aufweisen, in die ein Stecknippel eingesteckt wird. Erfindungsgemäß kann mit Vorteil vorgesehen sein, dass die Steckbuchsen im Anschlussblock ausgebildet sind, während die Stecknippel Teil der Sanitärarmatur sind.
  • Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Stecknippel in ihrem Endbereich eine Dichtung aufweisen, insbesondere eine umlaufende Dichtung in Form eines O-Rings, der mit der Wand der Steckbuchse zum Abdichten zusammenwirkt. Damit ist die Stelle, an der gedichtet wird, mit Abstand von der Außenseite des Anschlussblocks beziehungsweise der Sanitärarmatur angeordnet.
  • Erfindungsgemäß kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Spülleitung mit den Steckbuchsen in dem Bereich zwischen der Außenseite des Anschlussblocks und dem Dichtbereich in Verbindung steht. Durch Herstellen der Steckverbindung wird damit die Spülleitung außer Funktion gesetzt, ohne dass ihre Mündung in die Steckbuchse direkt abgedichtet wird.
  • In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Spülleitung die Steckbuchsen außermittig durchsetzt. Es ist möglich, dass die Spülleitung als eine einzige Bohrung ausgebildet ist.
  • Nach dem Herstellen der Steckverbindung muss eine mechanische Sicherung gegen das Lösen der Steckverbindung durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass Sicherungsmittel quer zur Steckrichtung wirken.
  • Beispielsweise können hierzu Bolzen oder Zapfen verwendet werden, die quer zur Steckrichtung zwischen der Sanitärarmatur und dem Anschlussblock in diesen eingesetzt werden und mindestens einen der Stecknippel formschlüssig in dem Anschlussblock festlegen. Diese Festlegung zwischen den Bolzen und dem Stecknippel kann mit Vorteil ebenfalls in dem Bereich zwischen der Außenseite des Anschlussblocks und dem Dichtbereich des Stecknippels erfolgen.
  • Insbesondere kann es sich bei dem Bolzen um einen teilweise mit einem Gewinde versehenen Bolzen handeln, der also in dem Anschlussblock eingeschraubt wird und durch einen Gewindeabschnitt festgelegt ist.
  • Auch dieser Bolzen kann von der Vorderseite her in den Anschlussblock eingeschraubt und aus diesem entfernt werden.
  • In nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Anschlussblock für jeden der beiden Einlässe eine Vorabsperrung aufweist, die insbesondere ebenfalls von der Vorderseite her bedient werden kann.
  • Es kann ebenfalls vorgesehen sein, dass der Anschlussblock für jeden der beiden Einlässe ein Sieb aufweist, wobei dieses Sieb ebenfalls mit Vorteil quer zur Verbindungsrichtung zwischen Sanitärarmatur und Anschlussblock in diesen einsetzbar ist.
  • Als besonders sinnvoll hat es sich herausgestellt, dieses Sieb in der Vorabsperrung selbst unterzubringen, so dass es immer dann, wenn die Vorabsperrung eingeschaltet ist, entnommen und gereinigt werden kann.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der Zusammenfassung, deren beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Sanitärarmatur;
  • 2 einen aus der gleichen Richtung dargestellten Anschlussblock für die Sanitärarmatur der 1;
  • 3 einen Schnitt durch den Anschlussblock in einer Ebene parallel zu der Ansicht der 2;
  • 4 eine Draufsicht auf das linke Ende des Anschlussblocks;
  • 5 einen Schnitt durch den Anschlussblock;
  • 6 einen weiteren Schnitt durch den Anschlussblock in Höhe der Zuleitungen;
  • 7 einen weiteren Querschnitt durch den Anschlussblock mit eingesetztem Stecknippel;
  • 8 einen der 7 entsprechenden Schnitt durch einen anderen Anschluss.
  • Die 1 zeigt in einer Draufsicht einen geöffneten Kasten, in dem eine Sanitärarmatur 1 untergebracht ist. Dieser Kasten mit der Sanitärarmatur 1 wird an einer Wand befestigt, so dass die Blickrichtung der 1 auf die Wand gerichtet ist. Die Sanitärarmatur enthält Antriebe und Steuerungen, auf die im einzelnen nicht eingegangen wird. Die Sanitärarmatur 1 enthält ein Mischventil 2, in dem auch eine Mengensteuerung untergebracht ist. Seitlich an dem Mischventil 2 ist eine Vielzahl von Auslassventilen 3 angeflanscht, die mit Mischwasser aus dem Mischventil 2 versorgt werden. Die Auslassventile 3 werden elektrisch angesteuert. Die hierzu erforderliche Elektronik ist in Bauteilen innerhalb des Kastens untergebracht.
  • Aus dem Kasten ragen an der in 1 unteren Seite mehrere Stecknippel 4 heraus. Diese Stecknippel 4 dienen zur Verbindung der Sanitärarmatur mit Wasserleitungen der Hausinstallation. Alle Stecknippel 4 weisen im dargestellten Ausführungsbeispiel die gleiche Größe auf und sind auch sonst identisch ausgebildet. Sie ragen aus der ebenen Unterseite des Kastens senkrecht hervor und enden alle in der gleichen Ebene.
  • Die 2 zeigt einen Anschlussblock, mit dessen Hilfe die Leitungen der Hausinstallation mit der Sanitärarmatur 1 in dem Kasten verbunden werden sollen. Die 2 zeigt eine Ansicht aus der gleichen Richtung wie die 1. Jedem Stecknippel 4 der Sanitärarmatur ist eine Steckbuchse 5 zugeordnet, die in dem Zustand, der in 2 dargestellt ist, mit einem Stopfen 6 verschlossen ist. An dem in 2 linken Ende weist der Anschlussblock eine Verbreiterung auf. Dort sind zwei Vorabsperrungen 7 angeordnet, die mit einem Schlüssel verdreht werden können. Die beiden links in 2 zu sehenden durch den Anschlussblock führenden Durchgänge sind für die Zuleitung bestimmt, während die anderen Durchgänge durch den Anschlussblock für die zu den Verbrauchern führenden Leitungen bestimmt sind. Dies wird durch die Pfeilmarkierungen auf der Oberseite des Anschlussblocks angedeutet.
  • Die 3 zeigt nun einen Schnitt durch den Anschlussblock in einer Ebene, die parallel zu der Zeichnungsebene der 2 verläuft. Für die Zuleitung von warmen und kalten Wasser gibt es an der der Sanitärarmatur abgewandten Seite zwei Anschlüsse 8, die mit jeweils einem Durchgang durch den Anschlussblock verbunden sind. Der Durchgang endet jeweils in einer Steckbuchse 5. Auch bei der Darstellung der 3 sind die Durchgänge auf der der Sanitärarmatur zugewandten Seite durch einen Stopfen 6 verschlossen.
  • Die gleichen Anschlüsse 9 gibt dies für die von der Sanitärarmatur weg führenden Leitungen, wobei auch diese Anschlüsse 9 mit den Steckbuchsen 5 geradlinig verbunden sind.
  • Durch den Anschlussblock führt eine Spülleitung 10 in Form eines Kanals durch. Dieser Kanal ist als Bohrung ausgebildet, die von der einen Stirnseite zu der anderen Stirnseite hindurch geht und an beiden Enden mit einem Stopfen 11 abgeschlossen ist. Es ist auch denkbar, diesen Kanal als Sackloch auszubilden, so dass nur an einer Seite ein Stopfen 11 erforderlich ist.
  • Wie man dem Schnitt der 3 entnehmen kann, ist die Spülleitung 10 mit allen Steckbuchsen verbunden.
  • Der von der Erfindung vorgeschlagene Anschlussblock wird folgendermaßen verwendet. Zunächst wird an der Stelle, wo die Sanitärarmatur angebracht werden soll, der Anschlussblock in dem Zustand, wie ihn die 2 und 3 zeigen, mit den Leitungen der Hausinstallation verbunden. An die Anschlüsse 8 wird also die das heiße beziehungsweise kalte Wasser heranführende Leitung angeschlossen, und an den Anschlüssen 9 werden die zu den Verbrauchern führenden Leitungen angeschlossen, also beispielsweise die Leitung zu einer Brause, zu einem Wanneneinlass oder dergleichen.
  • Wenn dann beispielsweise die Leitung für das kalte Wasser mit Wasser versehen wird, kann dieses Wasser durch die Spülleitung 10 durch den Anschlussblock hindurch zu allen Auslässen gelangen. Dadurch ist es möglich, die Leitungen durchzuspülen. In ähnlicher Weise ist es auch möglich, eine Druckprüfung von Leitungen durchzuführen.
  • Wenn diese Tätigkeit erfolgt ist, werden die Stopfen 6 entfernt und der Kasten mit der Sanitärarmatur in einer Richtung parallel zu der Wand mit den Anschlussnippeln 4 Voraus in Richtung auf den Anschlussblock verschoben, so dass die Anschlussnippel 4 in die Steckbuchsen 5 eingreifen.
  • Die 4 zeigt in vergrößertem Maßstab eine Draufsicht auf den linken Endbereich des Anschlussblocks. An dieser Stelle ist der Zugriff auf die bereits erwähnte Vorabsperrung 7 möglich. Dieser Zugriff erfolgt von der Vorderseite des Anschlussblocks her, also aus einer Richtung senk recht zur Wandoberfläche und damit auch senkrecht zur Verbindungsrichtung zwischen der Sanitärarmatur und dem Anschlussblock.
  • Die 5 zeigt einen Querschnitt durch den Anschlussblock in Höhe einer Steckbuchse für einen Stecknippel eines Auslassventil 3. Die Steckbuchse 5 ist noch mit dem Stopfen 6 verschlossen. Die als Bohrung ausgebildete Spülleitung 10 verläuft am Rande der Steckbuchse 5 in einem Bereich der Steckbuchse 5, wo deren Durchmesser etwas größer ist als im Endbereich der Steckbuchse. Die Stelle, wo die Spülleitung 10 die Steckbuchsen 5 durchquert, liegt in Axialrichtung der Steckbuchse 5 etwa in der Mitte, zwischen dem Teil, wo das Gewinde für den Stopfen 6 vorhanden ist, und dem im Durchmesser kleineren Endbereich.
  • Den Zustand der Verbindung zwischen der Sanitärarmatur und dem Anschlussblock an dieser Stelle zeigt die 8, auf die jetzt Bezug genommen wird. Der Stecknippel 4 ist jetzt in die Steckbuchse 5 eingesteckt, bis sein freies Ende 12 zur Anlage an dem Übergang zwischen der Steckbuchse 5 und dem Anschluss 9 gelangt. Der Stecknippel 4 weist in seinem Endbereich eine oder zwei umlaufende Dichtungen 13 auf, die zur dichtenden Anlage an dem Endbereich der Wand der Steckbuchse 5 dienen. Die Abdichtung zwischen der Steckbuchse 5 und dem Stecknippel 4 geschieht also im Endbereich des Stecknippel 4. Die Stelle, wo die Spülleitung 10 mit den Steckbuchsen 5 in Verbindung steht, liegt näher an der der Sanitärarmatur 1 zugewandten Außenseite 14 des Anschlussblocks. Dadurch ist die Spülleitung 10 außer Funktion gesetzt, sobald die Stecknippel 4 in die Steckbuchsen 5 eingesetzt sind. Die Mündung der Spülleitung 10 in jede der Steckbuchsen 5 braucht nicht selbst abgedichtet zu sein.
  • Wie man dem Schnitt der 8 ebenfalls entnehmen kann, weist der Stecknippel 4 an genau der Stelle, wo die Spülleitung 10 in die Steck buchse 5 mündet, eine umlaufende Nut 15 auf. Diese umlaufende Nut 15 ist auch in der Ansicht der 1 zu sehen, ihre Bedeutung wird aber erst hier klar. Um dies näher zu erläutern, wird jetzt auf die 6 Bezug genommen, die einen Schnitt durch das in 4 dargestellte Ende des Anschlussblocks zeigt. Zur Verriegelung des Anschlussblocks gegenüber der Sanitärarmatur dienen Zapfen 17, die wiederum von der Oberseite des Anschlussblocks, also senkrecht zur Wandoberfläche, in den Anschlussblock eingeschraubt werden. Dieser Zapfen greift in die erwähnte Nut 15 des Stecknippels 4 ein. Der Zapfen 17 weist im Bereich unterhalb seines Kopfs 18 einen Gewindeabschnitt 19 auf, mit dem er eingeschraubt wird. Der vordere Bereich des Zapfen 17 kann glattflächig ausgebildet sein. Er liegt in der bereits erwähnten Nut 15 an. Auf diese Weise kann durch Verwendung eines oder zweier Zapfen 17 eine Verriegelung zwischen der Sanitärarmatur und dem Anschlussblock erfolgen. Diese Verriegelung ist formschlüssig.
  • Nun zu der 7. Hier ist der Schnitt durch den Anschlussblock in Höhe eines Durchgangs für eine Zuleitung gelegt. Wiederum ist der Stecknippel 4 in die Steckbuchse 5 eingesteckt. Die Verbindung zwischen dem Anschluss 8 für eine Zuleitung und der Steckbuchse 5 geht durch einen Kanal 20 in Form einer glattflächigen Bohrung, die durch die Vorabsperrung 7 durchsetzt wird. Die Vorabsperrung enthält eine Nabe 21, mit der eine zylindrische Hülse 22 drehfest verbunden ist. Die zylindrische Hülse 22 weist einen geschlossenen Boden 23 auf. Die zylindrische Hülse enthält in ihrer Wand zwei Öffnungen 24, die mit der Kontur des Kanals 20 übereinstimmen. In der in 7 dargestellten Position fluchten diese Öffnungen 24 mit dem Kanal 20, so dass die Strömung von dem Anschluss 8 in den Stecknippel 4 ungehindert ist. Verdreht man dagegen die Vorabsperrung 7 mithilfe der Nabe 21 um die Achse der Hülse 22 um 90°, so stehen die beiden Öffnungen 24 quer zu der Achse des Kanals 20 und versperren den Durchgang.
  • In der Hülse 22 ist ein in der Nabe 21 gehalterter Einsatz angeordnet, der einen abgedichteten Kopf 25 aufweist. An dem Kopf 25 ist ein Sieb 26 angebracht, das bis zu dem Boden 23 reicht. Dieses als Leporello ausgebildete Sieb 26 ist gefaltet und bietet damit große Durchströmflächen und viel Platz für die Schmutzablagerung. Es wird daher von dem Wasser mehrfach durchströmt. Wird die Vorabsperrung betätigt, das heißt der Durchgang durch den Kanal 20 durch Verdrehen der Vorabsperrung verschlossen, kann das Sieb 26 entnommen und gereinigt werden.
  • Auch in dem Schnitt der 7 ist die Nut 15 des Stecknippels 4 zu sehen.
  • Wie man der Draufsicht der 2 entnehmen kann, gibt es drei solcher Zapfen 17 mit jeweils einem Kopf 18.

Claims (18)

  1. Anschlussblock für Sanitärarmaturen (1), mit 1.1 zwei Eingangsanschlüssen (8) für Leitungen, 1.2 mindestens einem Ausgangsanschluss (9) für eine wegführende Leitung, 1.3 Steckverbindungsmitteln zur Herstellung einer Steckverbindung zwischen dem Anschlussblock und der Sanitärarmatur (1), sowie mit 1.4 einer Spülleitung (10), die 1.5 in dem Anschlussblock als Kanal ausgebildet ist, 1.6 die Eingangsanschlüsse (8) mit den Ausgangsanschlüssen (9) verbindet, und 1.7 derart ausgebildet ist, dass bei Herstellung der Steckverbindung zwischen dem Anschlussblock und der Sanitärarmatur (1) die Spülleitung (10) außer Funktion gesetzt ist.
  2. Anschlussblock nach Anspruch 1, bei dem die Richtung des Herstellens der Steckverbindung parallel zur Oberfläche der Wand verläuft.
  3. Anschlussblock nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Achse der Anschlüsse (8, 9) parallel zur Wandoberfläche verläuft.
  4. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Anschlüsse (8, 9) für die Leitungen auf der der Sanitärarmatur (1) abgewandten Seite des Anschlussblocks angeordnet sind.
  5. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steckverbindungsmittel eine Steckbuchse (5) und einen in die Steckbuchse (5) einführbaren Stecknippel (4) aufweisen.
  6. Anschlussblock nach Anspruch 5, bei dem die Steckbuchsen (5) an dem Anschlussblock ausgebildet sind.
  7. Anschlussblock nach Anspruch 5 oder 6, bei dem die Abdichtung zwischen dem Stecknippel (4) und der Steckbuchse (5) im Bereich des inneren Endes der Steckbuchse (5) und dem freien Ende des Stecknippels (4) vorgesehen ist.
  8. Anschlussblock nach einem der Ansprüche 5 bis 7, bei dem die Spülleitung (10) mit den Steckbuchsen (5) im Bereich zwischen der Außenseite des Anschlussblocks und dem Dichtbereich verbunden ist.
  9. Anschlussblock nach einem der Ansprüche 5 bis 8, bei dem die Spülleitung (10) die Steckbuchsen (5) außermittig durchsetzt.
  10. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steckverbindungsmittel zwischen der Sanitärarmatur (1) und dem Anschlussblock durch quer zur Verbindungsrichtung wirkende Verriegelungsmittel gesichert ist.
  11. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Sicherung durch Bolzen (17) geschieht, die eine formschlüssige Festlegung der Stecknippel (4) in dem Anschlussblock herstellen.
  12. Anschlussblock nach Anspruch 11, bei dem die Bolzen (17) in den Anschlussblock geschraubt werden.
  13. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem für jeden Einlass (8) in den Anschlussblock eine Vorabsperrung (7) in dem Anschlussblock angeordnet ist.
  14. Anschlussblock nach Anspruch 13, bei dem die Vorabsperrung (7) quer zur Verbindungsrichtung zwischen Sanitärarmatur (1) und Anschlussblock verläuft.
  15. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem für jeden Einlass (8) in den Anschlussblock ein Sieb (26) in dem Anschlussblock angeordnet ist.
  16. Anschlussblock nach Anspruch 15, bei dem das Sieb (26) in der Vorabsperrung (7) angeordnet ist.
  17. Anschlussblock nach Anspruch 15 oder 16, bei dem in vorabgesperrtem Zustand das Sieb (26) senkrecht zur Wandoberfläche herausgenommen werden kann.
  18. Anschlussblock nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Spülleitung (10) quer zur Verbindungsrichtung zwischen der Sanitärarmatur (1) und dem Anschlussblock verläuft.
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