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Die Erfindung bezieht sich auf eine Übertragungseinheit
für Türschlösser von
Kraftfahrzeugen. Allgemein sind Schließvorrichtungen für Kraftfahrzeugtüren bekannt.
In der
EP 1 061 213
A2 wird ein elektrisch betätigbarer Kraftfahrzeugtürverschluss beschrieben.
Er besteht aus einer Betätigungseinrichtung,
einem elektromotorischen Antrieb und aus einer von dem Antrieb beaufschlagter
Sperrklinke für eine
Drehfalle. Bei ausgelöster
Betätigungseinrichtung
des elektromotorischen Antriebs wird die Sperrklinke, beginnend
und endend in ihrer Ausgangsstellung, entsprechend gesteuert. In
ausgehobener Stellung der Sperrklinke wird dabei der elektromotorische Antrieb
angehalten. Bei diesem Verschluss ist ferner ein Zeitglied und/oder
ein Betätigungssensor
in Verbindung mit einer Steuereinrichtung vorgesehen, wobei ein
Wiederanlaufen des elektromotorischen Antriebes zur Überführung der
Sperrklinke in die Ausgangsstellung im Anschluss an seinen Halt
in ausgehobener Stellung der Sperrklinke erst nach einer vom Zeitglied
vorgegebenen Zeitpanne und/oder bei abgeschaltetem Betätigungssensor
erfolgt. Bei diesen Schließvorrichtungen
sind Übertragungseinheiten von
Türschlössern von
Kraftfahrzeugen vorgesehen. Durch diese Übertragungseinheiten werden
Kräfte zur
Betätigung
bzw. Auslösung
des Türschlosses übertragen.
Sie bestehen in der Regel aus verschiedenen handelsüblichen
Hebeln und Kupplungen, die miteinander verbunden sind und als Übertragungseinheit
anzusehen sind. Dabei ist in der Regel nachteilig, dass diese Übertragungseinheiten
einen relativ großen
Bauraum erfordern und manuell zusammengesetzt werden müssen, was
in der Regel mit einem relativ hohen Zeitaufwand verbunden ist.
Eine automatische Fertigung bzw. Zusammensetzung dieser Übertragungseinheiten
ist dabei in nachteiliger Form nicht möglich.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine Übertragungseinheit
für Türschlösser von
Kraftfahrzeugen zu schaffen, die relativ kompakt gestaltet ist,
relativ wenig Bauraum erfordert und mit Hilfe von Robotern automatisch
zu fertigen ist.
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Die der Erfindung zugrundeliegende
Aufgabe wird durch eine Übertragungseinheit
für Türschlösser von
Kraftfahrzeugen gelöst,
die aus einer Zwischenplatte, die eine Bohrung zur Fixierung einer Lagerhülse und
einen Durchbruch für
einen Sperrklinkenmitnehmervorsprung aufweist, einer Lagerhülse, die
einen umlaufenden Vorsprung und mindestens einen, von der Zwischenplatte
abweisenden Anschlag aufweist, einem auf die Lagerhülse am umlaufenden
Vorsprung anliegenden ersten Hebel für den Türaußengriff, einer am ersten Hebel
benachbart angeordneten Kupplung für den Sperrklinkenmitnehmer
und dem Türaußengriff,
einem an der Kupplung anliegenden Sperrklinkenmitnehmer, einem am Sperrklinkenmitnehmer
und am Anschlag der Lagerhülse
anliegenden zweiten Hebel für
den Türinnengriff,
einer an dem zweiten Hebel anliegenden ersten Schenkelfeder, einer
zwischen dem zweiten Hebel und dem Sperrklinkenmitnehmer angeordneten
zweiten Schenkelfeder, einer zwischen der Kupplung und dem ersten
Hebel angeordneten dritten Schenkelfeder und einem durch die Lagerhülse durchführenden Sperrklinkenbolzen
besteht. Die Übertragungseinheit dient
dabei der Übertragung
von Kräften
zur Betätigung
bzw. Auslösung
des jeweiligen Türschlosses. Auf
der der Übertragungseinheit
abgewandten Seite der Zwischenplatte ist die Sperrklinke mit der
eingreifenden Drehfalle angeordnet. Der Sperrklinkenbolzen erstreckt
sich über
die gesamte Übertragungseinheit
durch die Zwischenplatte hindurch und fixiert hinter der Zwischenplatte
dann die Sperreklinke. Die Lagerhülse ist somit hohl ausgebildet
und für
die Aufnahme des Sperrklinkerbolzens geeignet. Durch die Anordnung
des mindestens einen, von der Zwischenplatte abweisenden Anschlags
wird der Durchmesser der Lagerhülse
in von der Zwischenplatte abgewandter Richtung verkleinert. Bei
den einzelnen Schenkelfedern handelt es sich um sogenannte Drehfedern, bei
denen die Kraft- oder Drehmomenteinleitung über die Schenkel am Anfang
und am Ende der jeweiligen Feder erfolgt. Es handelt sich dabei
um räumlich
gewundene Biegefedern, wobei das Material vorwiegend auf Biegung
beansprucht wird. Durch sie können
Einzelteile der Übertragungseinheit
in ihre jeweilige Ausgangsstellung gebracht werden. Es hat sich in überraschender
Weise gezeigt, dass die Übertragungseinheit
nur einen relativ geringen Bauraum erfordert. Dies liegt im wesentlichen
daran, dass alle Einzelteile der Übertragungseinheit auf einer
gemeinsamen Drehachse angeordnet sind. Dies ermöglicht. gleichzeitig in vorteilhafter
Weise eine automatische Fertigung bzw. Zusammensetzung mit Robotern.
Auf diese Weise kann das jeweilige Türschloss im Vergleich zu anderen
Türschlössern insgesamt
kleiner gebaut und kompakt gestaltet werden, was in den meisten
Fällen
besonders wünschenswert
ist.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der
Erfindung besteht darin, dass der Sperrklinkenmitnehmer und die
Kupplung bajonettartig miteinander, gegeneinander verschiebbar,
verbunden sind. Dabei ist vorteilhaft, dass die Verbindung zwischen
Sperrklinkenmitnehmer und Kupplung auf besonders sicherer Weise
erfolgen kann, so dass ein Herausrutschen der Kupplung in vorteilhafter
Weise nicht mehr möglich
ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
der Zeichnung (1 bis 7; 8a), b), c); 9a), b) c), d); 10a), b); 11a), b), c), d)) näher und beispielhaft
erläutert.
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1 zeigt
die Übertragungseinheit
für Türschlösser von
Kraftfahrzeugen in Form einer Explosionszeichnung.
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2 zeigt
die Übertragungseinheit
für Türschlösser von
Kraftfahrzeugen im zusammengebauten Zustand in der Draufsicht.
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3 zeigt
die Übertragungseinheit
für Türschlösser von
Kraftfahrzeugen im zusammengebauten Zustand in der Draufsicht ohne
die Zwischenplatte.
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4 zeigt
die Draufsicht auf den zweiten Hebel für den Türinnengriff.
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5 zeigt
die Draufsicht auf den Sperrklinkenmitnehmer.
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6 zeigt
die Draufsicht auf die Kupplung.
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7 zeigt
die Draufsicht auf den ersten Hebel für Türaußengriff.
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8a), b), c) zeigt
die Fixierung der ersten Schenkelfeder am zweiten Hebel für den Türinnengriff.
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9a), b), c), d) zeigt das bajonettartige Verbinden von
Sperrklinkenmitnehmer und Kupplung zusammen mit einer an der Kupplung
anhängigen Raste
im Detail A.
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10a), b) zeigt die Draufsicht gemäß 9c) und 9a).
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11a), b), c), d) zeigt das Zusammenwirken des ersten
Hebels für
den Türaußengriff
mit der Kupplung und dem Sperrklinkenmitnehmer jeweils in der Draufsicht.
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In 1 ist
die Übertragungseinheit
für Türschlösser von
Kraftfahrzeugen in Form einer Explosionszeichnung dargestellt. Die Übertragungseinheit besteht
aus einer Zwischenplatte 1, die eine Bohrung 1a zur
Fixierung einer Lagerhülse 2 und
einen Durchbruch 1b für
einen Sperrklinkenmitnehmervorsprung 5a aufweist. Die Lagerhülse 2,
die einen umlaufenden Vorsprung 2a und einen von der Zwischenplatte 1 abweisenden
Anschlag 2b aufweist, wird in der Bohrung 1a fixiert.
Auf die Lagerhülse 2 wird
dann ein erster Hebel 3 für den Türaußengriff geschoben, bis er
am umlaufenden Vorsprung 2a anliegt. Am ersten Hebel 3 ist
eine Kupplung 4 für
den Sperrklinkenmitnehmer 5 und dem Türaußengriff benachbart angeordnet.
Die Kupplung 4 liegt somit nicht direkt am ersten Hebel 3 an.
Zwischen beiden ist eine dritte Schenkelfeder 7c angeordnet.
Ein Schenkel der dritten Schenkelfeder 7c wird am ersten
Hebel 3 fixiert (nicht dargestellt). Der andere Schenkel
findet seine Fixierung im Fanglager bzw. Gehäuse des Türschlosses (nicht dargestellt).
An der Kupplung 4 liegt der Sperrklinkenmitnehmer 5 an.
Zum Sperrklinkenmitnehmer 5 direkt benachbart angeordnet
findet sich der zweite Hebel 6 für den Türinnengriff, der zusätzlich noch
am Anschlag 2b der Lagerhülse 2 anliegt. Zwischen
dem Sperrklinkenmitnehmer 5 und dem zweiten Hebel 6 für den Türinnengriff
ist eine zweite Schenkelfeder 7b angeordnet. Auf der anderen
Seite des zweiten Hebels 6 liegt eine erste Schenkelfeder 7a an.
Durch die Lagerhülse 2 wird
ein Sperrklinkenbolzen 8 eingeführt, der sich über die
gesamte Länge
der Übertragungseinheit
erstreckt. Der Sperrklinkenbolzen 8 wird dabei durch die
Zwischenplatte 1 geführt
und ist nahe an seinem der Zwischenplatte 1 zugewandten
Ende mit der Sperrklinke verbunden, die in eine Drehfalle eingreift
(nicht dargestellt). Sowohl die Übertragungseinheit
als auch die Sperrklinke weisen somit dieselbe Drehachse auf, was
der kompakten Bauweise des Türschlosses
in vorteilhafter Weise entgegenkommt.
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In 2 ist
die Übertragungseinheit
im zusammengebauten Zustand in der Draufsicht dargestellt. Die erste
Schenkelfeder 7a, die zweite Schenkelfeder 7b sowie
die dritte Schenkelfeder 7c liegen mit ihrem jeweils einen
Ende an einem Anschlag in der Übertragungseinheit
an. So weist der zweite Hebel 6 einen Anschlag 6a zur
Fixierung des einen Endes der ersten Schenkelfeder 7a auf.
Im Bereich B sind die jeweils anderen Enden der ersten Schenkelfeder 7a,
der zweiten Schenkelfeder 7b sowie der dritten Schenkelfeder 7c angeordnet.
Diese jeweiligen Enden werden im Fanglager bzw. Gehäuse des Türschlosses
fixiert (nicht dargestellt).
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In 3 ist
nochmals die Übertragungseinheit
im zusammengebauten Zustand in der Draufsicht dargestellt, wobei jedoch
auf die Darstellung der Zwischenplatte aus Übersichtlichkeitsgründen verzichtet
wurde.
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In 4 ist
die Draufsicht auf den zweiten Hebel 6 für den Türinnengriff
dargestellt. Er weist einen ersten Anschlag 6a auf, der
der Fixierung der ersten Schenkelfeder 7a in der Übertragungseinheit dient.
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In 5 ist
die Draufsicht auf den Sperrklinkenmitnehmer 5 dargestellt.
Der Sperrklinkenmitnehmer 5 weist einen Anschlag 5b zur
Fixierung der zweiten Schenkelfeder (nicht dargestellt) in der Übertragungseinheit
auf.
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In 6 ist
die Draufsicht auf die Kupplung 4 dargestellt. Sie ist
mittig ausgespart.
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In 7 ist
die Draufsicht auf den ersten Hebel 3 für den Türaußengriff dargestellt.
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In 8a), b), c) ist
die Anordnung der ersten Schenkelfeder 7a im zweiten Hebel 6 für den Türinnengriff
dargestellt. Gemäß 8a) wird die erste Schenkelfeder 7a auf
den zweiten Hebel 6 für
den Türinnengriff
von oben her aufgeschoben bis die in 8b)
dargestellte Position erreicht ist. 8c) zeigt
eine Draufsicht auf den zweiten Hebel 6 für den Türinnengriff
zusammen mit der ersten Schenkelfeder 7a gemäß 8b). Das nicht am ersten Anschlag 6a fixierte
Ende der ersten Schenkelfeder 7a wird im Fanglager bzw.
Gehäuse
des Türschlosses
fixiert (nicht dargestellt) .
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In 9a), b), c), d) ist die bajonettartige Verbindung von
Sperrklinkenmitnehmer 5 und Kupplung 4 dargestellt.
Um diese bajonettartige Verbindung herzustellen, wird die Kupplung 4 auf
den Sperrklinkenmitnehmer 5 aufgesetzt, wie dies in 9a) dargestellt ist, bis eine Position
gemäß 9b) erreicht ist. Anschließend wird
die Kupplung 4 im Uhrzeigersinn verschwenkt, bis die Raste 4a in der
Nähe des
Sperrklinkenmitnehmervorsprungs 5a einrastet, bis also
diejenige Position erreicht ist, die in 9c)
dargestellt ist. Dadurch wird ein Zustand erreicht, in dem die Kupplung 4 zum
Sperrklinkenmitnehmer 5 nur noch in einer Richtung verschiebbar
ist. 9d) zeigt die Raste 4a in
vergrößertem Zustand gemäß dem Detail
A in 9b).
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10a)
zeigt eine Draufsicht auf die Kupplung 4 und den Sperrklinkenmitnehmer 5 gemäß 9c). 10b)
zeigt eine Draufsicht auf die Kupplung 4 und den Sperrklinkenmitnehmer 5 gemäß 9b).
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In 11a), b), c), d) ist die Zusammenwirkung des ersten Hebels 3 für den Türaußengriff
mit der Kombination aus Kupplung 4 und Sperrklinkenmitnehmer 5 dargestellt.
In 11a) steht die Kupplung 4 nicht
im Eingriff, so dass sich der erste Hebel 3 für den Türaußengriff
im Uhrzeigersinn bewegen lässt,
ohne dass es zu einer Veränderung
der Position des Sperrklinkenmitnehmers 5 kommt, wie es
in 11b) dargestellt ist. Dies ist
dann der Fall, wenn das Türschloss
verriegelt ist. In 11c) befindet sich
die Kupplung 4 im Eingriff, so dass eine Drehbewegung des
ersten Hebels 3 für
den Türaußengriff
im Uhrzeigersinn ebenfalls zu einer Drehbewegung des Sperrklinkenmitnehmers 5 im
Uhrzeigersinn führt. Dies
ist dann der Fall, wenn das Türschloss
nicht verriegelt ist.