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DE10232465A1 - Einrichtung zum Auf- und Abwickeln von Plakaten - Google Patents

Einrichtung zum Auf- und Abwickeln von Plakaten Download PDF

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DE10232465A1
DE10232465A1 DE2002132465 DE10232465A DE10232465A1 DE 10232465 A1 DE10232465 A1 DE 10232465A1 DE 2002132465 DE2002132465 DE 2002132465 DE 10232465 A DE10232465 A DE 10232465A DE 10232465 A1 DE10232465 A1 DE 10232465A1
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Germany
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coil spring
unwinding
guide tube
diameter
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DE2002132465
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Werner Barho
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Abstract

Einrichtung zum Auf- und Abwickeln eines mehrere Einzelplakate, insbesondere Großplakate, aufnehmenden Bandes im Bereich einer Bildwechselvorrichtung, zumindest beinhaltend zwei vertikal angeordnete rohrartig ausgebildete Auf- bzw. Abwickelbereiche, diesen zugeordnete Antriebswellen, einen Antrieb sowie mindestens eine vorgespannte Federeinrichtung im Auf- bzw. Abwickelbereich, wobei DOLLAR A - die Federeinrichtung durch eine auf Block gewickelte Schraubenfeder gebildet ist, deren Windungen im ungespannten Einbauzustand mit vorgebbarem Abstand zueinander vorgesehen sind, DOLLAR A - die Schraubenfeder mittel- oder unmittelbar einenends mit der Antriebswelle des Auf- bzw. Abwickelbereiches verbunden ist, DOLLAR A - die Schraubenfeder im ungespannten Einbauzustand mit vorgebbarem radialen Abstand zu einem die Antriebswelle umgebenden Führungsrohr vorgesehen ist, DOLLAR A - die Schraubenfeder andernends mittel- oder unmittelbar an einem das Führungsrohr mit der Antriebswelle verbindenden Element angelenkt ist, DOLLAR A - die Schraubenfeder durch eine vorgebbare Anzahl von Umdrehungen des Auf- bzw. Abwickelbereiches, respektive der Antriebswelle, zum Führungsrohr so weit vorspannbar ist, daß der radiale Abstand des Federinnendurchmessers zum Außendurchmesser des Führungsrohres gegen Null geht, DOLLAR A - auf dem Führungsrohr bzw. dem Innenbereich der Schraubenfeder ein Gleitmittel aufgebracht ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Auf- und Abwickeln eines mehrere Einzelplakate, insbesondere Großplakate, aufnehmenden Bandes im Bereich einer Bildwechselvorrichtung.
  • Vorwiegend zum Zwecke der Werbung werden Bildwechseleinrichtungen eingesetzt, die in der Lage sind, mehrere Bilder (z.B. Plakate oder bedruckte Folien) zu magazinieren und im Wechsel zu zeigen.
  • Die in der Außenwerbung (Outdoor-Bereich) verwendeten Bildwechsler sind vorwiegend auf großformatige Bilder ausgelegt, damit sie auch aus der Entfernung wahrgenommen werden können. Außerdem entfällt dort meist der Zwang zu einer platzsparenden Bauweise. Anders ist es bei sogenannten Indoor-Geräten, also Bildwechslern für den Innenbereich, z.B. Schalterhallen, Ladenlokale oder dergleichen. Sie sind vorwiegend auf ein Bildformat von DIN A1, A2 oder A3 ausgelegt und müssen so beschaffen sein, daß sie auch bei beengten Platzverhältnissen bedient werden können.
  • Die Bilder, respektive Plakate, werden zwischen antreibbaren Wellen positioniert und über geeignete Verbindungsmittel miteinander in Wirkverbindung gebracht. Im Bereich der Antriebswellen sind Auf- bzw. Abwickelbereiche vorgesehen, auf welchen die Folien/Plakate in entsprechender Weise magazinierbar sind. Zum Transportieren der Bilder wird je Antriebswelle ein Antriebsmotor zum Einsatz gebracht, die das Bild beschleunigen und im Sichtbereich wieder abbremsen. Problematisch sind hierbei die Anfahr- und Abbremsmomente, da es geschehen kann, daß die Plakate/Folien mit Durchhang montiert worden sind, so daß es in den genannten Momenten zu Bewegungen innerhalb des Plakates bzw. der Folie kommt, die vom Betrachter als störend empfunden werden. Vielfach werden diese Bildwechsler mit zwei Motoren angesteuert, um für eine ordentliche Präsentation die erforderliche Bahnspannung des Plakates zu gewährleisten. Bei Stromausfall geht jedoch diese Spannung verloren und die Plakatbahnen hängen schlapp im Wechsler, was in den meisten Fällen ein einwandfreies Anlaufen verhindert, da sich die Bahn verheddert.
  • Um diesem Problem gerecht zu werden, wird in der EP-A 0 628 942 ein Verfahren zum Abrollen von in Form eines Bandes angeordneten Werbeanzeigen sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens beschrieben. Das Band wird von einer angetriebenen ersten Rolle abgerollt und auf eine angetriebene zweite Rolle aufgerollt, oder umgekehrt. Der Antrieb beider Rollen erfolgt mit gleicher Drehzahl, wobei das Band zwischen den beiden Rollen unter einer von mindestens einer der Rollen aufgebrachten federelastischen Vorspannung gehalten wird. Vorzugsweise soll die Vorspannung von nur einer der beiden Rollen oder anteilig von beiden Rollen aufgebracht werden. Vorrichtungsgemäß ist bei mindestens einer Rolle die Antriebswelle über mindestens eine in Aufwickelrichtung vorgespannte Federeinrichtung mit dem zugeordneten Zylindermantel verbunden. Dieses in der Praxis eingesetzte System hat gegenüber den mit zwei Motoren ausgerüsteten Bildwechslern den Vorteil, daß, selbst bei Stromausfall, die Vorspannung des gerade gezeigten Plakates aufrechterhalten bleiben kann. Bezüglich des konstruktiven Aufbaus ist festzustellen, daß selbiger hinsichtlich der Art der zum Einsatz gelangenden Feder sowie deren periphere Umgebung nicht immer gewährleistet, daß bei aufgebrachter Vorspannung nicht dennoch ein Fressen der Feder an peripheren Bauteilen erfolgt. Dies im Hinblick darauf, daß Bildwechselvorrichtungen vielfach über 24 Stunden betrieben werden und demzufolge hohe Anforderungen, insbesondere an die Feder, gestellt werden.
  • Ziel des Erfindungsgegenstandes ist es daher, eine Einrichtung zum Auf- und Abwickeln eines mehrere Einzelplakate, insbesondere Großplakate aufnehmenden Bandes im Bereich einer Bildwechselvorrichtung dahingehend weiterzubilden, daß ein sicherer Betrieb der Bildwechselvorrichtung, über eine lange Standzeit gesehen, gewährleistet werden kann.
  • Dieses Ziel wird erreicht durch eine Einrichtung zum Auf- und Abwickeln eines mehrere Einzelplakate, insbesondere Großplakate, aufnehmenden Bandes im Bereich einer Bildwechselvorrichtung, zumindest beinhaltend zwei vertikal angeordnete rohrartig ausgebildete Auf- bzw. Abwickelbereiche, diesen zugeordneten Antriebswellen, einen Antrieb sowie mindestens eine vorgespannte Federeinrichtung im Auf- bzw. Abwickelbereich, wobei
    • – die Federeinrichtung durch eine auf Block gewickelte Schraubenfeder gebildet ist, deren Windungen im ungespannten Einbauzustand mit vorgebbarem Abstand zueinander vorgesehen sind,
    • – die Schraubenfeder mittel- oder unmittelbar einenends mit der Antriebswelle des Auf- bzw. Abwickelbereiches verbunden ist,
    • – die Schraubenfeder im ungespannten Einbauzustand mit vorgebbarem radialen Abstand zu einem die Antriebswelle umgebenden Führungsrohr vorgesehen ist,
    • – die Schraubenfeder andernends mittel- oder unmittelbar an einem das Führungsrohr mit der Antriebswelle verbindenden Element angelenkt ist,
    • – die Schraubenfeder durch eine vorgebbare Anzahl von Umdrehungen des Auf- bzw. Abwickelbereiches, respektive der Antriebswelle, zum Führungsrohr so weit vorspannbar ist, daß der radiale Abstand des Federinnendurchmessers zum Auchdurchmesser des Führungsrohres gegen Null geht,
    • – auf dem Führungsrohr bzw. dem Innenbereich der Schraubenfeder ein Gleitmittel aufgebracht ist.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Der mit mindestens einer Schraubenfedern ausgerüstete Auf- bzw. Abwickelbereich wird auch als Federwelle bezeichnet. Sie ist für alle gängigen Typen von Bildwechslern sowohl mit horizontal als auch mit vertikal umlenkbaren Plakaten einsetzbar, wobei sich der Erfindungsgegenstand konkret mit vertikal umlaufenden Plakaten auseinandersetzt.
  • Gegenüber dem Stand der Technik gemäß EP-A 0 628 942 werden dem Fachmann konkrete Details an die Hand gegeben, wie er die Schraubenfeder auszugestalten hat und wie die umgebende Peripherie, insbesondere der mit der Antriebswelle zusammenwirkende Auf- bzw. Abwickelbereich und das Führungsrohr im Verhältnis zur Schraubenfeder vorzusehen ist. Durch die erfindungsgemäße Merkmalskombination wird sichergestellt, daß sich die Schraubenfeder, selbst bei größerer Vorspannung, nicht in das selbige aufnehmende Führungsrohr eingraben kann und somit über eine lange Standzeit den Betrieb der Bildwechselvorrichtung störungsfrei gewährleistet.
  • Wie in der EP-A 0 628 942 beschrieben, kann auch beim Erfindungsgegenstand der Antrieb durch einen einzelnen Elektromotor realisiert werden, der entweder im Bereich einer der Antriebswellen positioniert oder aber außerhalb derselben angeordnet und über Antriebshilfsmittel, wie beispielsweise Zahnriemen oder dergleichen, mit den beiden Antriebswellen verbunden ist. In Kombination mit der elastischen Federvorspannung wird sichergestellt, daß die Antriebswellen unter entsprechender Vorspannung des Bandes mit gleicher Geschwindigkeit umlaufen.
  • Je nach aufgebrachter Vorspannkraft kann auch die Schraubenfeder als Antriebsmittel verwendet werden, so daß der Elektromotor dann leer läuft und nur noch die Bremsvorrichtung aktiv ist, durch welche eine genaue Positionierung des zu betrachtenden Plakates innerhalb der Bildwechselvorrichtung gegeben ist. Allein die Vorspannkraft der Schraubenfeder bewirkt ein sauberes Zurückführen der auf dem Band angeordneten Einzelplakate, insbesondere Großplakate, so daß selbige schlußendlich wieder auf dem mit der Schraubenfeder ausgerüsteten Aufwickelbereich vorgesehen sind. Durch diese Maßnahme kann auch die Standzeit des zum Einsatz gelangenden Elektromotors erhöht werden.
  • Vorteilhafterweise liegt das Verhältnis des Innendurchmessers der ungespannten Schraubenfeder zum Außendurchmesser des Führungsrohres zwischen 1,1 : 1 und 1,3 : 1, insbesondere jedoch zwischen 1,15:1 und 1,2 : 1.
  • Zur Aufbringung einer geeigneten Vorspannkraft der Schraubenfeder wird vorgeschlagen, das Verhältnis des Innendurchmessers der ungespannten Schraubenfeder zu der ihr eigenen Drahtstärke, insbesondere zum Drahtdurchmesser, zwischen 14 : 1 und 18 : 1, insbesondere jedoch zwischen 15,5 : 1 und 17 : 1, vorzusehen.
  • Das auf dem Führungsrohr, respektive im Bereich des Innendurchmessers der Schraubenfeder vorgesehene Gleitmittel, beispielsweise Staufferfett, dient dazu, daß selbst bei erhöhter Vorspannung der Schraubenfeder ein Fressen der Materialien, insbesondere durch Eingraben einzelner der Schraubenwindungen in das Führungsrohr, sicher verhindert wird.
  • Das Führungsrohr besteht vorteilhafterweise aus Aluminium bzw. einer Aluminiumlegierung, das in guter Harmonie mit dem Werkstoff der das Führungsrohr umgebenden Schraubenfeder steht.
  • Durch den Erfindungsgegenstand ist es gegenüber dem Stand der Technik nun möglich, eine exakte Vorspannung der Schraubenfeder zu realisieren, durch welche die auf dem umlaufenden Band vorgesehenen Einzelplakate im sichtbaren Bereich der Bildwechselvorrichtung weitestgehend ohne Verwindungen beim Anlaufen und Abbremsen positioniert werden können, was wiederum vom Betrachter als angenehm empfunden wird.
  • Zur Vermeidung des Herabsinkens des sich über einen langen Zeitraum auf- und abwickelnden Bandes wird, einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß, vorgeschlagen, die an sich vorgegebene 90°-Neigung zur Horizontalen aufzugeben und zumindest einen der Auf- bzw. Abwickelbereiche, vorteilhafterweise jedoch beide, aus der Vertikalen heraus zu neigen. Bereits geringe Neigungswinkel außerhalb der Vertikalen führen dazu, daß, in Verbindung mit der seitens der Schraubenfeder aufgebrachten Vorspannung, ein Verrutschen des Bandes nach unten weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Zur Führung zumindest des unteren Bandbereiches sind sogenannte Führungsscheiben vorgesehen, auf welchen des umlaufende Band bei entsprechender Neigungseinstellung der Auf- bzw. Abwickelbereiche ohne Krafteinwirkung aufliegt. Durch diese Maßnahme wird eine Verkantung des unteren Bandbereiches sicher vermieden.
  • Der Erfindungsgegenstand ist anhand eines Ausführungsbeispieles in der Zeichnung dargestellt und wird wie folgt beschrieben. Es zeigen:
  • 1 Perspektivische Darstellung der sich am Stand der Technik orientierenden erfindungsgemäßen Einrichtung;
  • 2 Schematische Darstellung zur Erläuterung der unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten und der Wirkung der federelastischen Vorspannung;
  • 3 Prinzipskizze eines erfindungsgemäßen Auf- bzw. Abwickelbereiches.
  • 1 zeigt die erfindungsgemäße Einrichtung 1 in perspektivischer Darstellung, im wesentlichen beinhaltend folgende Bauteile: einen rohrförmig ausgebildeten Abwickelbereich 2, einen ebenfalls rohrförmig ausgebildeten Aufwickelbereich 3 (bzw. umgekehrt), Antriebswellen 4, Führungsscheiben 6,7, eine Schraubenfeder 8 sowie ein Elektromotor 14. Das Auf- und Abwickeln erfolgt diskontinuierlich, so daß der zwischen den beiden Auf- und Abwickelbereichen 2,3 und während einer vorgegebenen Zeit stillstehende Bandbereich 1' seitens interessierter Personen in Ruhe betrachtet werden kann.
  • Der Aufwickelbereich 2 besteht aus einer in einem nicht gezeigten Gehäuse oder Rahmen drehbar gelagerten Antriebswelle 4 und einem drehbar auf der Welle 4 gelagerten Zylindermantel 5, der an seinen beiden Enden die Führungsscheiben 6 und 7 aufnimmt. Die Schraubenfeder 8 ist zwischen der Antriebswelle 4 und dem Zylindermantel 5 angeordnet, deren eines Ende mit der Antriebswelle 4 und deren anderes Ende mit dem Zylindermantel 5 verbunden ist. Im Betriebszustand steht die Schraubenfeder 8 unter einer vorgebbaren Vorspannung und sucht das Band 1' in Richtung des in der 1 dargestellten Pfeils P zu ziehen. Der Aufwickelbereich 3 besteht aus einem drehfest mit einer drehbar gelagerten ein- oder mehrteiligen Welle 9 verbundenen Zylindermantel 10. Auf den Wellen 4 und 9 sind Zahnräder 11 und 12 angeordnet, um die ein Zahnriemen 13 geführt ist. An einem Ende der Antriebswelle 4 ist ein Motor 14 mit dem nicht gezeigten Vorrichtungsrahmen bzw. -gehäuse verbunden. Der Antriebsmotor 14 kann auch auf der Welle 9 angeordnet sein oder getrennt von den Wellen 4,9 in den Zahnriemen 13 eingreifen.
  • 2 zeigt die prinzipielle Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Einrichtung. Beide Wellen 4,9 drehen sich unter dem Einfluß des Zahnriemens 13 im Uhrzeigersinn. Auf der Welle 4 befindet sich im oberen Bild ein Wickel 15 größeren Durchmessers und auf der Welle 9 ein Wickel 16 kleineren Durchmessers. Wegen der gleichen Drehzahl der Wellen 4,9 ist die momentane Umfangsgeschwindigkeit des Wickels 15 auf der Welle 4 größer als die momentane Umfangsgeschwindigkeit des Wickels 16 auf der Welle 9. Somit wird vom Wickel 16 der Welle 9 pro Zeiteinheit weniger Bandlänge abgewickelt als der Wickel 15 auf der Welle 4 entsprechend seiner Umfangsgeschwindigkeit aufnehmen kann. Die mittels der Federeinrichtung aufgebrachte und durch den punktierten Pfeil im oberen Bild dargestellte elastische Vorspannung, die den Wickel 15 in Drehrichtung zu ziehen sucht, ermöglich ein Nacheilen dieses Wickels 15 gegenüber der Welle 9 und kompensiert die zu große Umfangsgeschwindigkeit, wobei die Federspannung P vergrößert wird. In der im mittleren Bild dargestellten Phase, bei der die Wickel 15',16' gerade gleich groß sind, ist keine Kompensation erforderlich.
  • Im unteren Bild ist der Abwickelbeginn angedeutet, wenn sich auf der Welle 9 der große Wickel 16'' befindet. Beide Wellen 4,9 drehen sich mit gleicher Drehzahl und die Umfangsgeschwindigkeit des Wickels 16'' ist hierbei größer als die Umfangsgeschwindigkeit des sich auf der Welle 4 befindenden Wickels 15'', d.h. der Wickel 15'' kann weniger Band aufnehmen als vom Wickel 16'' der Welle 9 angeboten wird. Da sich zwischen Welle 4 und dem Wickel 15'' jedoch die federelastische Einrichtung 8 befindet kann der Wickel 15'' unter der federelastischen Vorspannung der Drehbewegung der Welle 4 voreilen. Dabei verringert sich die Spannung P der Schraubenfeder 8.
  • Während des Umwickelns von einer Welle 4 bzw. 9 auf die andere 9 bzw. 4 ändert sich die Federspannung von einem vorbestimmten Höchstwert auf einen Minimalwert und umgekehrt. Die Richtung der Federspannung bleibt jedoch stets gleich, so daß der Bandabschnitt zwischen den Wickeln 15,16 der Wellen 4,9 stets gespannt bleibt.
  • 3 zeigt die erfindungsgemäße Einrichtung 1 zum Auf- und Abwickeln eines mehrere Einzelplakate aufnehmenden Bandes 1', wie es beispielsweise in der Prinzipskizze gemäß 1 zum Einsatz gelangen kann. Dargestellt ist ein rohrartig ausgebildeter Auf- bzw. Abwickelbereich 17, eine diesem zugeordnete und damit verbundene durchgehende Antriebswelle 18, eine Federeinrichtung 19 in Form eines schraubenartig gewickelten Drahtes mit rundem Querschnitt (alternativ kann auch ein rechteckiger oder quadratischer Querschnitt zum Einsatz gelangen). Die Schraubenfeder 19 ist herstellungsseitig auf Block gewickelt und wird zur Montage in den Auf- bzw. Abwickelbereich 17 dergestalt auseinandergezogen, daß zwischen den einzelnen Windungen 20 ein vorgebbarer Abstand a sich einstellt. Der Durchmesser des Drahtes ist hierbei mit d bezeichnet. Die Schraubenfeder 19 wird auf einem, in diesem Beispiel aus einer Aluminiumlegierung bestehenden Führungsrohr 21 platziert. Das Führungsrohr 21 ist gegenüber der darin vorgesehenen Antriebswelle 18 durch Kugellager 22 drehbeweglich vorgesehen. Das Führungsrohr 21 wird von einem weiteren, den Auf- bzw. Abwickelbereich 17 bildenden Rohr 23 umgeben, das antriebstechnisch über ein als Kugellager ausgebildetes Verbindungselement 24 mit der Antriebswelle 18 in Wirkverbindung steht. Das untere Ende 25 der Schraubenfeder 19 ist im Bereich 26 mit der Antriebswelle 18 verbunden, während das obere Ende im Bereich 27 an dem Kugellager 24 (nur angedeutet) befestigt ist. In der dargestellten Form ist die Schraubenfeder 19 noch ungespannt, d.h. die Windungen 20 sind mit dem dargestellten Abstand a zueinander vorgesehen. Die Windungen 20 der Schraubenfeder 19 sind mit vorgegebenem radialen Abstand b zum Führungsrohr 21 positioniert. Die Oberfläche 28 des Führungsrohres 21 ist in diesem Beispiel mit einem Gleitmittel in Form von Staufferfett überzogen. Durch Relativdrehbewegung der Antriebswelle 18 relativ zum Führungsrohr 21 wird je nach Abwickelrichtung des in 2 dargestellten Wickels 15 bzw. 16 eine entsprechende Vorspannung der Schraubenfeder erzeugt. Dies kann in Abhängigkeit von der Länge des Bandes bzw. der darauf befestigten Plakate zwischen 20 und 30 Umdrehungen betragen. Infolge dieser Vorspannung wird der radiale Abstand b gegen Null geführt, wodurch sich auch der axiale Abstand a zumindest über einen Teilbereich der Gesamtlänge der Schraubenfeder 19 reduziert. Das auf der Oberfläche 28 des Führungsrohres 21 vorgesehene Gleitmittel verhindert selbst bei Anlage der inneren Windungsbereiche (d') an der Oberfläche ein Eingraben einzelner Windungen 20 in die Oberfläche 28. Das Führungsrohr 21 ist mit einem vorgebbarem Außendurchmesser D versehen, der in einem bestimmten Verhältnis zum Innendurchmesser d' der Schraubenfeder 19 steht. Gleiches gilt für den Durchmesser d des Drahtes in Bezug auf den Innendurchmesser d' der Schraubenfeder 19. Die entsprechende Parametrierung ist in den Patentansprüchen angegeben, wobei im folgenden ein konkretes Beispiel wiedergegeben wird:
    Das Führungsrohr besteht aus einer handelsüblichen Aluminiumlegierung.
  • Als Gleitmittel kommt Staufferfett zum Einsatz.
  • Die Vorspannung wird durch 23 Umdrehungen des Rohres 23 relativ zum Führungsrohr 21 erzeugt.
  • Figure 00100001
  • Figure 00110001

Claims (14)

  1. Einrichtung zum Auf- und Abwickeln eines mehrere Einzelplakate, insbesondere Großplakate, aufnehmenden Bandes (1') im Bereich einer Bildwechselvorrichtung, zumindest beinhaltend zwei vertikal angeordnete rohrartig ausgebildete Auf- bzw. Abwickelbereiche (2,3,17,23), diesen zugeordneten Antriebswellen (4,9,18), einen Antrieb (14) sowie mindestens eine vorgespannte Federeinrichtung (8,19) im Auf- bzw. Abwickelbereich (2,3,17,23), wobei – die Federeinrichtung (8,19) durch eine auf Block gewickelte Schraubenfeder gebildet ist, deren Windungen (20) im ungespannten Einbauzustand mit vorgebbarem Abstand (a) zueinander vorgesehen sind, – die Schraubenfeder (8,19) mittel- oder unmittelbar einenends mit der Antriebswelle (4,9,18) des Auf- bzw. Abwickelbereiches (2,3,17,23) verbunden ist, – die Schraubenfeder (8,19) im ungespannten Einbauzustand mit vorgebbarem radialen Abstand zu einem die Antriebswelle (4,9,18) umgebenden Führungsrohr (21) vorgesehen ist, – die Schraubenfeder (8,19) andernends mittel- oder unmittelbar an einem das Führungsrohr (21) mit der Antriebswelle (4,9,18) verbindenden Element (24) angelenkt ist, – die Schraubenfeder (8,19) durch eine vorgebbare Anzahl von Umdrehungen des Auf- bzw. Abwickelbereiches (2,3,17,23), respektive der Antriebswelle (4,9,18), zum Führungsrohr (21) so weit vorspannbar ist, daß der radiale Abstand (b) des Federinnendurchmessers (d') zum Auchdurchmesser (D) des Führungsrohres (21) gegen Null geht, – auf dem Führungsrohr (21) bzw. dem Innenbereich der Schraubenfeder (8,191 ein Gleitmittel aufgebracht ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis Innendurchmesser (d') der ungespannten Schraubenfeder (8,19) zum Außendurchmesser (D) des Führungsrohres (21) zwischen 1,1 : 1 und 1,3 : 1 liegt.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis Innendurchmesser (d') der ungespannten Schraubenfeder (8,19) zum Außendurchmesser (D) des Führungsrohres (21) zwischen 1,15 : 1 und 1,2 : 1 liegt.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis Innendurchmesser (d') der ungespannten Schraubenfeder (8,19) zur Drahtstärke, insbesondere zum Drahtdurchmesser (d) zwischen 14 : 1 und 18 : 1 liegt.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis Innendurchmesser (d') der ungespannten Schraubenfeder (8,19) zur Drahtstärke, insbesondere zum Drahtdurchmesser (d) zwischen 15,5 : 1 und 17 : 1 liegt.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis des Windungsabstandes (a) der zwar montierten, jedoch noch ungespannten Schraubenfeder (8,19) zum durch die Durchmesserdifferenz des Schraubenfeder-Innenbereiches zum Außendurchmesser (D) des Führungsrohres (21) gebildeten radialen Abstand (b) zwischen 0,4 : 1 und 0,8 : 1 liegt.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis des Windungsabstandes (a) der zwar montierten, jedoch noch ungespannten Schraubenfeder (8,19) zum durch die Durchmesserdifferenz des Schraubenfeder-Innenbereiches zum Außendurchmesser (D) des Führungsrohres (1 1) gebildeten radialen Abstand (b) zwischen 0,5 : 1 und 0,7 : 1 liegt.
  8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der die Schraubenfeder (8,19) beinhaltende Auf- bzw. Abwickelbereich (2,3,17,23) relativ zum Führungdrohr (21) in Abhängigkeit der Verhältnisse d' : d, d' : D sowie a : b um bis zu 35 Umdrehungen verdrehbar ist.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der zumindest einer der Auf- bzw. Abwickelbereiche (2,3,17,23) um einen vorgebbaren Winkel aus der Vertikalen herausgeneigt ist.
  10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß beide Auf- bzw. Abwickelbereiche (2,3,17,23) um einen vorgebbaren Winkel aus der Vertikalen heraus geneigt sind.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Auf- bzw. Abwickelbereiche (2,3,17,23) aufeinanderzu geneigt sind.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 1 1, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Enden der Auf- bzw. Abwickelbereiche (2,3,17,23) aufeinanderzu geneigt sind.
  13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsrohr (21) aus Aluminium bzw. einer Aluminiumlegierung besteht.
  14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der axiale Abstand (a) der Windungen (20) der gelängten, jedoch nicht vorgespannten Schraubenfeder (8,19) zwischen 1,5 und 3 mm beträgt.
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