DE10232421C1 - Hydraulischer Drehmotor mit Kabeldurchführung sowie Kran mit einem derartigen Drehmotor - Google Patents
Hydraulischer Drehmotor mit Kabeldurchführung sowie Kran mit einem derartigen DrehmotorInfo
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Abstract
Es wird ein hydraulischer Drehmotor zum Antrieb von Arbeitswerkzeugen insbesondere auch von elektrischen Verbrauchern, wie beispielsweise Elektromagneten, sowie ein Fahrzeug/eine Maschine/ein Kran mit einem solchen Drehmotor beschrieben. Der Drehmotor weist vorzugsweise umlaufende Arbeitsdruckkammern 27 auf, welche mit einer Hydraulikflüssigkeit zur Erzeugung einer auf eine Abtriebswelle 26 übertragenen Rotationsbewegung druckbeaufschlagt werden. Bei dem Drehmotor erfolgt die Elektroversorgung für den Verbraucher durch eine von außen in einen stationären Kopf 9 eingebrachte, durch das Innere des Drehmotors zu dem Verbraucher geführte Zuleitung 19, 20. Bei dem Fahrzeug mit dem erfindungsgemäßen Drehmotor sind elektrische Versorgungsleitungen geschützt innerhalb eines Auslegers bis zu dem Kopf 9 des Drehmotors geführt und werden von dort durch das Innere des Drehmotors an den eigentlichen elektrischen Verbraucher geführt, so dass die Kabel 19, 20 bis zum Verbraucher nach außen hin geschützt geführt sind.
Description
Die Erfindung betrifft einen hydraulischen Drehmotor mit Kabeldurchführung sowie einen
Bagger bzw. Kran bzw. eine Umschlagmaschine mit einem derartigen Drehmotor.
Kräne, Bagger oder Umschlagmaschinen, insbesondere mobile derartige Fahrzeuge/
Maschinen werden in den unterschiedlichsten Gebieten im Umfeld des Güterumschlags,
des Handlings von Schrott, Holz, Recyclingstoffen, des Abbruchs oder der Bauindustrie
eingesetzt. Damit derartige Fahrzeuge/Maschinen, welche nicht unerhebliche
Anschaffungskosten für die Betreiber bedeuten, für möglichst vielfältige Aufgaben
einsetzbar sind, sind an deren Auslegern häufig mehrere unterschiedliche
Arbeitswerkzeuge oder sogar Multifunktionsköpfe anbringbar. Diese Arbeitswerkzeuge
bzw. die Multifunktionsköpfe müssen für die unterschiedlichen Einsatzaufgaben bezüglich
des Armes des Kranes drehbar sein. Dazu werden hydraulische Drehmotoren einsetzt,
welche beispielsweise umlaufende Arbeitsdruckkammern aufweisen, welche in
Umfangsrichtung mittels eines Verteilers nacheinander mit einer Hydraulikflüssigkeit
gespeist werden, so dass bei dieser Druckbeaufschlagung der Arbeitskammern mit
Hydraulikflüssigkeit eine Drehbewegung entsteht, welche auf den Rotor und demzufolge
auf die mit dem Rotor verbundenen Arbeitswerkzeuge übertragen wird. Ein Drehmotor
dieses Typs (Zahnringbauweise) ist beispielsweise in der DE 42 02 466 C2 beschrieben.
In einem Umfeld, wie es das beim Güterumschlag, beim Recycling, in der Bauindustrie
oder auf Schrottplätzen darstellt, sind extrem robuste Einsatzbedingungen vorhanden.
Dazu werden die Hydraulikleitungen im Arm des Fahrzeuges/der Maschine bis hin zu
dem Drehmotor verlegt und auch zu den Arbeitswerkzeugen weitergeführt, so dass sowohl
die Drehbewegung als auch die Bewegung des Arbeitswerkzeuges beispielsweise zum
Öffnen und Schließen von Schaufeln hydraulisch realisiert werden. Es gibt auch eine Reihe
von Arbeitswerkzeugen, bei welchen neben der Hydraulikversorgung auch zusätzliche
Kabel zur Versorgung mit Antriebsstrom oder mit Steuerstrom erforderlich sind. Bei den
bekannten Drehmotoren und bekannten Fahrzeugen, Kränen bzw. Maschinen, bei welchen
derartige Drehmotoren eingesetzt werden, erfolgt eine äußere Trennung zwischen
hydraulischem Antrieb und Elektroversorgung. So sind beispielsweise bei einem
Arbeitswerkzeug in Form eines Elektromagneten Stromkabel um den Drehmotor außen
herum zum Elektromagneten, welcher sich unterhalb des Drehmotors am Kranarm
befindet, geführt. Bei den robustem Einsatzbedingungen ist eine Beschädigung eines
außenliegenden Stromkabels nicht auszuschließen. Ein außenliegendes Stromkabel, das im
robusten Einsatz beschädigt wird, stellt jedoch eine starke Gefährdung für die
beispielsweise im Bereich eines Schrottplatzes arbeitenden Personen dar.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen hydraulischen Drehmotor zum
Antrieb von Arbeitswerkzeugen an einem Fahrzeug, Kran, einer Maschine sowie ein
Fahrzeug, Kran, eine Maschine mit einem derartigen hydraulischen Drehmotor zu
schaffen, bei welchem die Versorgungsleitungen für elektrische Antriebe oder Steuerungen
von Zusatzaggregaten bzw. für spezielle Funktionen der Arbeitswerkzeuge so geschützt
sind, dass diese auch unter robusten Einsatzbedingungen nicht beschädigt werden können,
so dass Gefährdungen beispielsweise wegen Stromschlags vermeidbar sind.
Diese Aufgabe wird mit einem hydraulischen Drehmotor mit den Merkmalen gemäß
Anspruch 1 sowie mit einem Fahrzeug mit den Merkmalen gemäß Anspruch 10 gelöst.
Zweckmäßige Weiterbildungen für den erfindungsgemäßen hydraulischen Drehmotor sind
in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Der erfindungsgemäße Drehmotor zum Antrieb von Arbeitswerkzeugen dient insbesondere
auch zum Antrieb der Bewegung eines an einem Fahrzeug/einer Maschine/einem Kran,
vorzugsweise an einem mobilen Fahrzeug, angebrachten elektrischen Verbrauchers, wie
beispielsweise eines Elektromagneten. Der Drehmotor weist in an sich bekannter Bauart
Arbeitsdruckkammern auf, welche mit einer Hydraulikflüssigkeit druckbeaufschlagt
werden, so dass dadurch eine Abtriebswelle in eine Umlaufbewegung versetzt wird. Die
Abtriebswelle ist mechanisch mit den Arbeitswerkzeugen verbunden, so dass deren
Drehbewegung auf das Arbeitswerkzeug übertragen wird. Die Elektroversorgung für einen
elektrischen Verbraucher oder für ein Arbeitswerkzeug mit einem elektrischen
Verbraucher erfolgt durch eine von außen in einen auch als Stromgehäuse bezeichneten
Kopf des Drehmotors eingebrachte und durch das Innere des Drehmotors zu dem
Verbraucher geführte Zuleitung. Diese Zuleitung ist relativ einfach in den Kopf des
Drehmotors einbringbar, wenn gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Kopf des
Drehmotors stationär ist. Das Innere des Drehmotors ist dabei gegenüber dem
Hydraulikkreis so isoliert, dass selbst im Falle eine Kabelbruchs, beispielsweise in der
Zuleitung ein Unter-Strom-Setzen des kompletten Motors vermieden werden kann. Vom
stationären Kopf des Drehmotors wird vorzugsweise über eine Bürsten-Schleifring-
Einrichtung die Stromversorgung durch das Innere des Drehmotors, vorzugsweise durch
die Abtriebswelle geführt, so dass ein stromführendes Kabel zentral aus der Abtriebswelle
an dessen dem Kopf des Drehmotors abgewandter Seite wieder austreten kann und somit
mit dem elektrischen Verbraucher verbindbar ist. Damit ist es einerseits möglich, dass eine
direkte Stromversorgung für einen elektrischen Verbraucher oder für bestimmte
Funktionen an einem Arbeitswerkzeug, welche vorteilhafterweise mittels Elektromotoren
ausführbar sind, durch den Drehmotor geführt werden kann. Es ist jedoch andererseits auch
möglich, dass Leitungen zur Übertragung eines Steuersignals bzw. Steuerstromes für
entsprechende Aktuatoren beispielsweise an einem Multifunktionskopf durch den
Drehmotor geführt werden. Damit ist gewährleistet, dass auch im robusten Einsatz
stromführende Leitungen, und zwar selbst solche, welche nur zur Übertragung von
Steuerströmen oder Steuersignalen dienen, im Innern des Drehmotors geschützt sind.
Vorzugsweise weist der Drehmotor in an sich bekannter Bauart umlaufende
Arbeitsdruckkammern auf und ist in Zahnringbauweise ausgeführt. Ein mit der
Abtriebswelle vorhandener Rotor kämmt mit einem Rotorring und bildet dazwischen die
Arbeitsdruckkammern, wobei Rotor und Rotorring zwischen Verteilerplatten gehalten
sind, über welche die Versorgung der Arbeitsdruckkammern mit Hydraulikfluid erfolgt.
Die Arbeitsdruckkammern werden in Umfangrichtung nacheinander mit Hydraulikfluid
versorgt.
Im stationär angeordneten, das Stromgehäuse des Drehmotors bildenden Kopf ist ein als
Isolator ausgebildeter Kabelhalter angeordnet, über welchen der Strom von der Bürsten-
Schleifring-Einrichtung durch den Motor geleitet wird. Prinzipiell ist es möglich, dass sich
die Bürsten an dem Kopf des Drehmotors befinden, wohingegen der Schleifring oder die
Schleifringe an einem in den Bereich des Kopfes geführten Bereich der Abtriebswelle
angeordnet sind. Selbstverständlich ist auch die Umkehrung möglich, das heißt die
Schleifringe sind an dem stationären Kopf des Drehmotors angeordnet, wohingegen die
Bürsten an der Abtriebswelle angeordnet bzw. mit einem Teil der Abtriebswelle verbunden
sind. Selbstverständlich sind für die unmittelbare Stromversorgung sowie für die
Übertragung von Steuerströmen oder Signalen unterschiedliche Teile einer derartigen
Bürsten-Schleifring-Einrichtung oder mehrere auch unterschiedliche solcher Einrichtungen
vorgesehen.
Vorzugsweise ist die Abtriebswelle, welche vorzugsweise als Flanschwelle ausgebildet ist,
für ein leichtes Anschließen der Arbeitswerkzeuge zentral mit einer Bohrung versehen,
durch welche die stromführende Zuleitung geführt ist. Es ist jedoch auch möglich, separate
Kanäle im zentralen Bereich der Abtriebswelle des Drehmotors vorzusehen, so dass die
stromführenden Zuleitungen beispielsweise in einem derartigen Kanal oder in mehreren
Kanälen geführt ist bzw. sind, wohingegen die Leitungen für Steuersignale oder für
Steuerströme in davon verschiedenen Kanälen geführt sein können. Es versteht sich, dass
es im Falle des Austretens von Kabeln außerhalb des unmittelbaren zentralen Bereiches der
Abtriebswelle an der dem Kopf des Drehmotors gegenüberliegenden Seite erforderlich ist,
ebenfalls vorzugsweise eine Bürsten-Schleifring-Einrichtung vorzusehen. Dies hängt
jedoch von der jeweiligen Konstruktion des Arbeitswerkzeuges bzw. des elektrischen
Verbrauchers ab.
Besonders bevorzugt ist die Verwendung eines erfindungsgemäßen hydraulischen
Drehmotors bei einem Fahrzeug, einer Maschine, einem Kran, welcher bzw. welche einen
Elektromagneten aufweist, das heißt ein Fahrzeug, welches beispielsweise im
Schrottbereich eingesetzt ist. Bei einem derartigen Fahrzeug mit einem erfindungsgemäßen
Hydraulikdrehmotor, einem sogenannten Strommotor, und einem Elektromagneten als
Arbeitswerkzeug ist es besonders vorteilhaft, wegen der extrem rauhen
Einsatzbedingungen das Magnetkabel völlig geschützt durch den Drehmotor
hindurchzuführen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung werden nun
Anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
detailliert erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen hydraulischen Drehmotor gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen geöffneten Kopf des Drehmotors gemäß Fig. 1.
In Fig. 1 ist ein Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen Drehmotor dargestellt.
Dieser Drehmotor weist einen als Stromgehäuse ausgebildeten Kopf 9, einen Motorkopf
25, ein Rotorgehäuse 23, ein Motorgehäuse 21 sowie eine als Flanschwelle ausgebildete
Abtriebswelle 26 aus. Gegenüber einem herkömmlichen, nicht als Strommotor
ausgebildeten Drehmotor weist der erfindungsgemäße Drehmotor also ein zweigeteiltes
Oberteil auf, nämlich den als Stromgehäuse ausgebildeten Kopf 9 und den Motorkopf 25.
Der Kopf 9 ist in üblicher Weise an dem Motorkopf 25 mit Bolzen an dessen
Außenumfang verschraubt. Ein nicht bezeichneter zusätzlicher Stift gewährleistet, dass bei
der Montage des Kopfes 9 an dem Motorkopf 25 stets die richtige Positionierung
gewährleistet ist.
Die als Abtriebswelle 26 ausgebildete Flanschwelle schließt einerseits nach unten den
Motor ab und bietet über einen Tragring 18 die Möglichkeit des Anschlusses von
hydraulisch zu versorgenden Arbeitswerkzeugen. Die Abtriebswelle 26 ist durch das
Innere des Motors, d. h. durch das Motorgehäuse 21, durch das Rotorgehäuse 23 und durch
den Motorkopf 25 bis hinein in den als Stromgehäuse ausgebildeten Kopf 9 geführt. Durch
die gesamte Länge der Abtriebswelle 26 ist eine zentrale Bohrung 30 geführt. Am in den
Kopf 9 hineinragenden Ende der Abtriebswelle 26 ist ein auf dieses Ende aufgesetzter,
d. h. über das Ende gestülpter, im Querschnitt U-förmig ausgebildeter Halter angeordnet.
Dieser Halter 12 ist mittels einer auf diesem Ende der Abtriebswelle 26 befindlichen
Zahnanordnung aufgesteckt, wobei es gleichermaßen möglich ist, den Halter 12 auf das
Ende der Abtriebswelle 26 aufzuschrauben.
An der Außenseite des Halters sind Schleifringe 2, 3 angeordnet, welche insbesondere aus
Messing ausgebildet sind. Der Halter 12 für die Schleifringe 2, 3 ist somit demontierbar.
Der Halter 12 für die Schleifringe 2, 3 ist also drehfest mit der Abtriebswelle 26
verbunden.
An dem Schleifring 2 ist eine Schraube 5 als Anschlussklemme für ein erstes Kabel 19
vorgesehen, wohingegen an dem Schleifring 3 eine Schraube 4 als Anschlussklemme für
ein zweites Kabel 20 vorgesehen ist. Die Kabel 19, 20 sind von den Anschlussklemmen
der Schleifringe 2, 3 durch die zentrale Bohrung 30 der Abtriebswelle 26 hindurchgeführt
und treten im zentralen Bereich der Abtriebswelle 26 aus. Somit sind die im Innern des
Drehmotors geführten als Kabel ausgebildeten Zuleitungen für einen elektrischen
Verbraucher nach außen hin völlig geschützt und können von der zentralen Austrittsstelle
aus der Abtriebswelle 26 direkt im elektrischen Verbraucher geführt werden, ohne dass die
Kabel von außen einer Beschädigung durch einen robusten oder rauhen Einsatz zugänglich
ist.
Die Zuleitung der Stromversorgung oder Steuerstromversorgung in den als Strommotor
ausgebildeten Drehmotor erfolgt in den Kopf 9 durch seitlich angebrachte Bohrungen,
durch welche ein erstes Stromkabel 10 und ein zweites Stromkabel 11 geführt sind. Beide
Stromkabel 10, 11 sind an einen ersten Doppelbürstenhalter 6 bzw. einen zweiten
Doppelbürstenhalter 7 geführt. Sowohl der Doppelbürstenhalter 6 als auch der
Doppelbürstenhalter 7 sind an einer als Bolzen 8 ausgebildeten Zentrierung befestigt. Jeder
Doppelbürstenhalter 6, 7 trägt an jedem Ende jeweils eine Bürste 28, 29 (siehe Fig. 2).
Die Bürsten 28, 29 des Doppelbürstenhalters 6, welche mit Strom durch das Stromkabel 10
versorgt werden, stehen in Kontakt mit dem Schleifring 2, wohingegen die Bürsten des
Doppelbürstenhalters 7, welche mit Storm durch das Stromkabel 11 versorgt werden, sind
in Kontakt mit dem Schleifring 3. Somit ist die Stromversorgung von außen durch das
Stromkabel 10 über den ersten Doppelbürstenhalter 6, dessen Bürsten bzw. Kohlen 28, 29,
den Schleifring 2 und das Kabel 19 zu einem ersten Verbraucher gewährleistet. Über das
Stromkabel 11, den Doppelbürstenhalter 7 und dessen Bürsten sowie über den Schleifring
3 und das Kabel 20 ist die Versorgung eines weiteren Verbrauchers möglich. Es ist jedoch
auch möglich, dass nur eine einzige Stromleitung durch den Drehmotor geführt ist. Die
zentrale Bohrung 30 durch die Abtriebswelle 26 kann dabei so ausgebildet sein, dass auch
noch weitere beispielsweise Steuerkabel hindurch geführt sein können. Die von den
jeweiligen Schleifringen 2, 3 angeschlossenen Kabel 19 bzw. 20 sind über einen
Kabelhalter 1, welcher als Isolator ausgebildet sein kann, in das Innere der Abtriebswelle
26, d. h. in deren zentrale Bohrung 30 geführt.
Der Drehmotor selbst weist in an sich bekannter Weise einen Rotor 14A auf, welcher auf
der Abtriebswelle 26 entweder fest oder mittels einer Zahnverbindung sitzt. Dieser Rotor
ist als Zahnrotor ausgebildet, wobei an dessen, an seiner Außenseite ausgebildeter
Verzahnung ein Rotorring 14B eingreift. Zwischen dem Rotor 14A und dem Rotorring 14B
bilden sich Arbeitsdruckkammern 27 beim Umlauf des Rotors aus, wobei sich der
Rotorring mit einer an seiner Außenseite befindlichen Verzahnung in dem Rotorgehäuse
23 abstützt. Oberhalb und unterhalb des Rotors 14A und des Rotorringes 14B sind
Verteilerplatten 13, 15 angeordnet. Über die Verteilerplatten werden die
Arbeitsdruckkammern 27 in Umfangsrichtung nacheinander mit unter Druck stehendem
Hydraulikfluid gespeist, so dass die Druckenergie des Hydraulikfluids in Rotationsenergie
umgewandelt werden kann und die Abtriebswelle 26 über den Rotor 14A in eine
Rotationsbewegung versetzt werden kann. Das Hydraulikfluid wird dabei über einen
Anschluss 31 über die Verteilerplatte 13 den Arbeitsdruckkammern 27 zugeführt.
Oberhalb und unterhalb der jeweiligen Verteilerplatten 13 bzw. 15 sind entsprechende
Wälzlager angeordnet. Die Wälzlager sind als Kegelrollenlager 24 bzw. Kegelrollenlager
17 ausgebildet. Zwischen dem Kegelrollenlager 17 und der unteren Verteilerplatte 15 ist
des Weiteren eine Wellenmutter zum Verspannen bzw. Zentrieren der Abtriebswelle 26 im
Innern des Drehmotors vorgesehen. Die Wellenmutter 22 ist bei diesem
Ausführungsbeispiel vorzugsweise direkt auf dem inneren Laufring des Kegelrollenlagers
17 verspannt.
Am unteren Ende des Motorgehäuses 21 ist an dessen Außenumfang der Tragring 18
vorgesehen, welcher sich auf dem Außenbereich des Flansches der als Flanschwelle
ausgebildeten Abtriebswelle 26 abstützt. Der Tragring 18 dient der Schraubverbindung mit
einem in eine Drehbewegung zu versetzenden Arbeitswerkzeug durch den Drehmotor.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf den oben geöffnet dargestellten erfindungsgemäßen
Drehmotor. Der Kopf 9 weist unter Einsatzbedingungen einen Deckel auf, welcher die
Bürsten-Schleifring-Einrichtung (2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 28, 29) abdeckt und damit den
erfindungsgemäßen, als Strommotor ausgebildeten Drehmotor nach oben abschließt. Durch
den Kopf 9 sind seitlich die Stromkabel 10, 11 ins Innere des Drehmotors geführt. Im
Innern des Drehmotors ist das Stromkabel 10 an den Doppelbürstenhalter 6 mittels einer
nicht bezeichneten Anschlussklemme geführt. Der Doppelbürstenhalter 6 ist an dem als
Zentrierung ausgebildeten Bolzen 8 zentriert und trägt an seinen beiden armförmig
ausgebildeten Enden jeweils eine Bürste 28 bzw. 29. Mittels Federkraft werden die Bürsten
28, 29 an den Schleifring 2 angedrückt, von welchem mittels der Schraube 5 in Form der
Anschlussklemme das Kabel 19 durch die zentrale Bohrung der Abtriebswelle 26 geführt
ist.
Selbstverständlich ist es ohne weiteres möglich, im Endbereich der Abtriebswelle 26,
welcher in den Bereich des Kopfes 9 hineinragt, die Schleifringe entweder direkt auf der
Abtriebswelle anzuordnen, oder aber umlaufende Bürsten anzuordnen, welche mit
Schleifkontakten in Kontakt stehen, welche über einen entsprechenden Halter mit den
Stromkabeln 10, 11, welche von außen in den Kopf 9 geführt sind, in Kontakt stehen.
Der gemäß der Erfindung vorliegende Strommotor bietet somit die Möglichkeit, neben
einer Versorgung von Hydraulikaggregaten mit hydraulischer Energie sowohl eine
Drehbewegung für die hydraulischen Zusatzaggregate als auch eine Stromversorgung
durch den Hydraulikmotor hindurch für elektrische Verbraucher vorzusehen. Damit ist ein
gegenüber herkömmlichen Drehmotoren deutlich flexibler einsetzbarer neuartiger
Drehmotor bereitgestellt, welcher neben der hohen Flexibilität auch einen neuen Grad an
Zuverlässigkeit im Hinblick auf die gänzliche Vermeidung von Beschädigungen
stromführender Kabel schafft.
1
Kabelhalter
2
Erster Schleifring
3
Zweiter Schleifring
4
Schraube für Zuleitung/Kabel
20
5
Schraube für Zuleitung/Kabel
19
6
Erster Doppelbürstenhalter
7
Zweiter Doppelbürstenhalter
8
Bolzen zur Zentrierung der Doppelbürstenhalter
9
Kopf
10
Zuleitung/erstes Stromkabel
11
Zuleitung/zweites Stromkabel
12
Halter für die Schleifringe
13
Verteilerplatte
14
A Rotor
14
B Rotorring
15
Verteilerplatte
17
Kegelrollenlager
18
Tragring
19
Zuleitung/erstes Kabel (zu einem ersten Arbeitsgerät)
20
Zuleitung/zweites Kabel (zu einem zweiten Arbeitsgerät)
21
Motorgehäuse
22
Wellenmotor
23
Rotorgehäuse
24
Kegelrollenlager
25
Motorkopf
26
Abtriebswelle
27
Arbeitsdruckkammer
28
Bürste
29
Bürste
30
Zentrale Bohrung
31
Hydraulikfluidanschluss
Claims (10)
1. Hydraulischer Drehmotor zum Antrieb von Arbeitswerkzeugen, insbesondere zum
Antrieb der Bewegung eines an einem Fahrzeug, insbesondere mobilen Fahrzeug,
angebrachten elektrischen Verbrauchers, insbesondere Elektromagneten, mit
Arbeitsdruckkammern (27), welche mit einer Hydraulikflüssigkeit zur Erzeugung
einer auf eine Abtriebswelle (26) übertragenen Rotationsbewegung
druckbeaufschlagt werden, bei welchem die Elektroversorgung für den
Verbraucher durch eine von außen in einen stationären Kopf (9) des Drehmotors
eingebrachte, durch das Innere des Drehmotors zu dem Verbraucher geführte
Zuleitung (19, 20) erfolgt.
2. Hydraulischer Drehmotor nach Anspruch 1, bei welchem die
Arbeitsdruckkammern (27) umlaufend sind und in Umfangsrichtung mittels eines
Verteilers nacheinander mit der Hydraulikflüssigkeit beaufschlagt werden, wobei
ein mit der Abtriebswelle (26) verbundener Rotor (14A) und ein damit kämmender
Rotorring zwischen sich und zwei Verteilerplatten die Arbeitsdruckkammern (27)
bilden.
3. Drehmotor nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem die Zuleitung zwischen dem
Kopf (9) und der Abtriebswelle (26) eine Bürsten-Schleifring-Einrichtung (2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 28, 29) aufweist.
4. Drehmotor nach Anspruch 3, bei welchem der Kopf (9) die Bürsten (28, 29) und
die Abtriebswelle (26) die Schleifringe (2, 3) trägt.
5. Drehmotor nach Anspruch 3, bei welchem der Kopf (9) die Schleifringe (2, 3) und
die Abtriebswelle (26) die Bürsten (28, 29) trägt.
6. Drehmotor nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welchem die Zuleitung (19, 20)
im Inneren des Drehmotors durch die Abtriebswelle (26) geführt ist und an dessen
dem Verbraucher zugewandter Seite im wesentlichen zentral austritt.
7. Drehmotor nach Anspruch 6, bei die Abtriebswelle (26) als Flanschwelle
ausgebildet ist.
8. Drehmotor nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei welchem die Zuleitung (19, 20)
ein Magnetkabel zur Versorgung eines Elektromagneten ist.
9. Drehmotor nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei welchem die Zuleitung (19, 20)
zumindest eine Leitung für Steuerströme, insbesondere zum Betätigen/Steuern von
Aktuaktoren für insbesondere Multifunktionsköpfe, aufweist.
10. Fahrzeug, insbesondere mobiles Fahrzeug, mit einem hydraulischen Drehmotor
gemäß den Ansprüchen 1 bis 9 zum Antrieb eines elektrischen Verbrauchers,
insbesondere Elektromagneten oder Multifunktionskopfes, bei welchem elektrische
Versorgungsleitungen innerhalb eines Auslegers bis in einen Kopf (9) des
Drehmotors und von dort durch das Innere des Drehmotors an den Verbraucher,
nach außen geschützt, geführt sind.
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