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DE102007024503B3 - Übertragungseinrichtung - Google Patents

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DE102007024503B3
DE102007024503B3 DE102007024503A DE102007024503A DE102007024503B3 DE 102007024503 B3 DE102007024503 B3 DE 102007024503B3 DE 102007024503 A DE102007024503 A DE 102007024503A DE 102007024503 A DE102007024503 A DE 102007024503A DE 102007024503 B3 DE102007024503 B3 DE 102007024503B3
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Abstract

Es wird eine Übertragungseinrichtung (1) mit wenigstens einem Stator (3) und mindestens einem Rotor (7) zur induktiven Übertragung von Energie und/oder Daten vorgeschlagen, wobei - der Stator (3) einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum und - der Rotor (7) einem Werkzeug (5) zugeordnet ist, - das wenigstens einen insbesondere zum Ausfahren zumindest einer Schneide dienenden Aktuator und/oder sonstige elektrische/elektronische Bauteile aufweist. Die Übertragungseinrichtung (1) zeichnet sich dadurch aus, dass der Stator (3) eine Abdeckung (9) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Übertragungseinrichtung mit wenigstens einem Stator und mindestens einem Rotor zur induktiven Übertragung von Energie und/oder Daten gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Übertragungseinrichtungen der hier angesprochenen Art sind bekannt ( EP 0 719 199 B1 ). Sie weisen einen Stator auf, der einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum zugeordnet ist, und einen Rotor, der einem mit der Werkzeugmaschine in Eingriff stehenden Werkzeug zugeordnet ist. Die hier vorgesehenen Werkzeuge weisen elektronische oder elektrische Elemente wie Sensoren oder Aktuatoren wie Elektromotoren auf, welche beispielsweise zum Ausfahren von Schneiden in eine Bearbeitungsposition dienen. Derartige Werkzeuge werden auch als mechatronische Werkzeuge bezeichnet. Während der Stator an der Werkzeugmaschine oder dem Bearbeitungszentrum befestigt ist, dreht sich der Rotor während der Bearbeitung eines Werkstücks mit dem Werkzeug. Durch die Drehung des Rotors im Magnetfeld des stromdurchflossenen Stators, wird in dem Rotor eine Spannung induziert, welche die im Werkzeug vorhandenen elektrischen/elektronischen Elemente mit Energie versorgt. Die Übertragungseinrichtung überträgt also induktiv Energie und/oder Daten an das Werkzeug, beziehungsweise an die im Werkzeug vorhandenen elektrischen und/oder elektronischen Bauteile oder auch Daten von dem Werkzeug an die Werkzeugmaschine oder an das Bearbeitungszentrum. Es hat sich bei den bekannten Übertragungseinrichtungen herausgestellt, dass der Stator, welcher permanent an der Werkzeugmaschine oder dem Bearbeitungszent rum angeordnet ist, einem hohen Verschleiß unterliegt. Dadurch, dass der Stator sich auch im Bearbeitungsbereich der Werkzeugmaschine befindet, wenn Werkzeuge wie beispielsweise Fräser oder Bohrer eingesetzt werden, welche die Übertragungseinrichtung nicht brauchen, also keine induzierte Energie für elektrische/elektronische Bauteile benötigen und daher auch keinen – den Stator wenigstens teilweise abdeckenden – Rotor aufweisen, wird der Stator durch die Späne eines in Bearbeitung befindlichen Werkstücks beschädigt. Die Späne treffen ungehindert auf den Stator, sodass dieser nach relativ kurzer Zeit ausgetauscht werden muss. Der häufige Austausch des Stators ist jedoch aufwendig und außerdem mit erheblichen Kosten verbunden.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Übertragungseinrichtung zu schaffen, die oben genannten Nachteil vermeidet.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Übertragungseinrichtung vorgeschlagen, die die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Die Übertragungseinrichtung umfasst wenigstens einen Stator und mindestens einen Rotor zur induktiven Übertragung von Energie und/oder Daten, wobei der Stator einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum und der Rotor einem Werkzeug zugeordnet ist. Der Stator ist beispielsweise an der Werkzeugmaschine oder an dem Bearbeitungszentrum angebracht. Das Werkzeug kann mit einem Aktuator versehen sein, beispielsweise zum Ausfahren zumindest einer Schneide und/oder mit sonstigen elektronischen/elektrischen Bauteilen. Beispielsweise ist es denkbar, dass das Werkzeug einen Sensor umfasst, welcher die Drehzahl des Werkzeugkopfes erfasst. Die Übertragungseinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Stator eine Abdeckung aufweist, welche den Stator vor Spänen schützt, wenn ein keinen Rotor aufweisendes Werkzeug durch eine Werkzeugmaschine angetrieben wird. Somit ist also gewährleistet, dass bei Einsatz eines Werkzeugs, welches keine elektrischen und/oder elektronischen Bauteile umfasst, und die Übertragungseinrichtung daher nicht benötigt wird, der Stator vor umher fliegenden Spänen geschützt wird.
  • Besonders bevorzugt wird eine Übertragungseinrichtung, die sich dadurch auszeichnet, dass der Stator eine Übertragungsfläche aufweist, welche in zusammengebautem Zustand der Übertragungseinrichtung dem Rotor zugewandt ist. Befindet sich also ein einen Rotor aufweisendes Werkzeug, welches im Folgenden auch mechatronisches Werkzeug genannt wird, in der Werkzeugaufnahme einer einen Stator aufweisenden Werkzeugmaschine, so ist die Übertragungsfläche des Stators dem Rotor zugewandt, sodass eine optimale Energie- und/oder Datenübertragung stattfinden kann. Der Stator weist ein Gehäuse auf, in welchem wenigstens ein Ferritelement angeordnet ist, dessen in einem offenen Bereich des Gehäuses angeordnete Oberfläche die Übertragungsoberfläche des Stators darstellt.
  • Weiterhin bevorzugt wird eine Übertragungseinrichtung, die sich dadurch auszeichnet, dass die Abdeckung in axialer und/oder radialer Richtung beweglich ist. Es ist hier vorgesehen, dass unter axialer Richtung die Richtung der Drehachse des Werkzeugs zu verstehen ist und unter radialer Richtung die Bewegung in einer Ebene zu verstehen ist, auf der die Drehachse des Werkzeugs senkrecht steht. Dabei ist es denkbar, dass die Abdeckung linear, also lediglich entlang einer gedachten Geraden verlagerbar ist. Möglich ist es aber auch, die Abdeckung schwenkbar zu lagern.
  • Eine weitere bevorzugte Übertragungseinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Abdeckung in eine Freigabeposition verlagerbar ist, in der die Abdeckung nicht vor der Übertragungsfläche des Stators angeordnet ist. In dieser Freigabeposition ist also die Übertragung von Energie und/oder Daten beispielsweise zwischen einer Werkzeugmaschine und einem mechatronischen Werkzeug möglich. Die Abdeckung wird vorzugsweise nur dann in die Freigabeposition verlagert, wenn ein mechatronisches Werkzeug in Eingriff mit der Werkzeugmaschine gebracht wird. Umgekehrt ist also die Abdeckung immer vor der Übertragungsfläche des Stators angeordnet, wenn ein Werkzeug in Eingriff mit der Werkzeugmaschine und/oder Bearbeitungszentrum steht, welches keine Energie- und/oder Datenübertragung braucht und daher keinen Rotor aufweist. In einer Ausgangsposition der Abdeckung ist diese also vor der Übertragungsfläche des Stators angeordnet, sodass dieser vor Spänen während der Bearbeitung eines Werkstücks durch ein rein mechanisches Werkzeug geschützt ist. Sollte nun das mechanische Werkzeug gegen ein mechatronisches Werkzeug, beispielsweise in einem Bearbeitungszentrum mittels eine Werkzeuggreifers, ausgetauscht werden, wird die Abdeckung in eine Freigabeposition verlagert, sodass diese die Übertragungsfläche also nicht mehr abdeckt, sondern die Übertragungseinrichtung Energie und/oder Daten an das Werkzeug, beziehungsweise an die dort vorgesehenen elektronischen/elektrischen Bauteile übertragen kann.
  • Außerdem bevorzugt wird eine Übertragungseinrichtung, bei der die Bewegung der Abdeckung pneumatisch bewirkt wird. Denkbar ist aber auch ein hydraulischer Mechanismus zur Verlagerung der Abdeckung. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die Abdeckung mittels eines Hubzylinders verlagert wird. Auch ist eine mechanische und/oder elektrische Einrichtung zur Verlagerung der Abdeckung denkbar. Die Bewegung kann dabei beispielsweise mittels eines Getriebes ausgeführt werden. Denkbar sind aber auch andere Vorrichtungen, welche dafür vorgesehen sein können, die Abdeckung in verschiedene Positionen zu verlagern.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Übertragungseinrichtung ist vorgesehen, dass die Bewegung der Abdeckung ohne einen zusätzlichen Antrieb über einen Mitnehmer erfolgt, der an der Abdeckung vorgesehen ist. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass sich die Maschinenspindel einer Werkzeugmaschine oder eines Bearbeitungszentrums zusammen mit dem Stator und der Abdeckung an einem im Arbeitsraum angeordneten Anschlag vorbei bewegt, sodass der Mitnehmer der Abdeckung an dem Anschlag hängen bleibt, und die Abdeckung so um einen Drehpunkt aufgeschwenkt und in ihre Freigabeposition verlagert wird, die Übertragungsfläche des Stators also nicht mehr bedeckt. Denkbar ist es auch, dass die Abdeckung durch den gleichen Mechanismus wieder in seine Ausgangsposition vor der Übertragungsfläche des Stators verlagert wird.
  • Weiterhin wird eine Übertragungseinrichtung bevorzugt, die sich dadurch auszeichnet, dass die Abdeckung Stahlblech aufweist, oder vorzugsweise aus diesem besteht. Dabei ist vorgesehen, dass die Abdeckung relativ dünn ausgeführt ist, sodass eine Bewegung der Abdeckung sehr leicht erfolgen kann und die Abdeckung den Stator dennoch zuverlässig vor Spänen des bearbeiteten Werkstücks schützt. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Form der Abdeckung vorzugsweise der Form der Übertragungsfläche des Stators entspricht. Es ist aber auch denkbar, dass die Abdeckung in radialer Richtung über die Übertragungsfläche hinausragt.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Übertragungseinrichtung ist vorgesehen, dass die Abdeckung am Statur angebracht ist. Dadurch kann eine besonders kompakte Bauweise der Übertragungseinrichtung realisiert werden.
  • Außerdem bevorzugt wird eine Übertragungseinrichtung die sich dadurch auszeichnet, dass der Statur in axialer und/oder radialer Richtung verlagerbar ist. Dabei kann die Verlagerung beispielsweise hydraulisch, pneumatisch, mechanisch oder elektrisch vorzugsweise jedoch über ein Hebelsystem in axialer und radialer Richtung erfolgen. Unter axialer Richtung wird hier wiederum die Richtung der Drehachse des Werkzeugs oder einer Parallelen dazu verstanden, während unter radialer Richtung eine Richtung in einer Ebene verstanden wird, auf der die Drehachse des Werkzeugs senkrecht steht. Bei einem bevorzugten Hebelsystem ist der Statur schwenkbar relativ zu einem Halteelement ausführt, sodass also eine axiale und eine radiale Verlagerung des Stators relativ zu dem Halteelement stattfindet. Denkbar sind aber ebenso Mechanismen, welche eine Verlagerung des Stators lediglich in axialer oder radialer Richtung bewirken.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Übertragungseinrichtung ist vorgesehen, dass Statur und Rotor durch einen Luftspalt getrennt voneinander angeordnet sind. Der Luftspalt weist dabei insbesondere eine – in axialer Richtung gesehene – Breite von 0,1 bis 0,2 mm auf. Vorzugsweise ist Pressluft in den Luftspalt zwischen Statur und Rotor beispielsweise über einen Kanal im Statur einbringbar. Der Pressluftstrom verhindert, dass Schmutz in den Spalt eintreten kann, während die Abdeckung sich in ihrer Freigabeposition befindet. Auch kann die eingebrachte Pressluft dafür verwendet werden, die Ober fläche des Rotors zu reinigen, sodass dort möglicherweise vorhandene Schmutzpartikel schon vor Bearbeitungsbeginn entfernt werden.
  • Außerdem bevorzugt wird eine Übertragungseinrichtung, bei der ein Sensor vorgesehen ist, der die Position der Abdeckung erfasst, also ob diese sich in ihrer Freigabeposition oder vor der Übertragungsfläche des Stators befindet. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Abdeckung erst dann in ihre Freigabeposition verlagert wird, wenn der Sensor ein Freigabesignal übermittelt, also beispielsweise dann, wenn sich kein rein mechanisches Werkzeug mehr in Eingriff mit der Werkzeugmaschine befindet. Erst dann wird der Werkzeugwechsler ein mechatronisches Werkzeug aus dem Werkzeugmagazin in den Arbeitsraum eines Bearbeitungszentrums einbringen.
  • Schließlich wird eine Übertragungseinrichtung vorgeschlagen, die sich dadurch auszeichnet, dass sich der Stator über einen Winkelbereich erstreckt, der kleiner als 360° ist. So ist es in einem Bearbeitungszentrum möglich, dass ein Werkzeuggreifer das Werkzeug greifen kann, um es in einem Werkzeugmagazin zu parken.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Übertragungseinrichtung;
  • 2 die Übertragungseinrichtung gemäß 1 in Seitenansicht;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Stators mit Abdeckung;
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Stators gemäß 3 mit Abdeckung in Freigabeposition;
  • 5 eine perspektivische Darstellung eines Stators mit Abdeckung;
  • 6 eine Draufsicht auf einen Stator mit Abdeckung;
  • 7 eine Seitenansicht eines schwenkbaren Stators;
  • 8 eine Seitenansicht eines Stators gemäß 7 mit Abdeckung in Freigabeposition; und
  • 9 eine Seitenansicht eines Stators gemäß 8 in verschwenkter Position des Stators.
  • 1 zeigt eine Übertragungseinrichtung 1 mit einem Stator 3 und einem einem Werkzeug 5 zugeordneten Rotor 7. Als Stator 3 wird hier ein erstes Element bezeichnet, welches in stromdurchflossenem Zustand ein Magnetfeld erzeugt, während als Rotor 7 ein zweites Element bezeichnet wird, welches mit dem ersten Element zur induktiven Übertragung von Energie und/oder Daten zusammenwirkt.
  • Die in 1 gezeigte Übertragungseinrichtung 1 befindet sich in zusammengebautem Zustand. Im Folgenden wird darunter verstanden, dass ein einen Rotor 7 aufweisendes Werkzeug 5 in Eingriff mit einer nicht dargestellten Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum gebracht wurde.
  • Bei dem hier dargestellten Werkzeug 5 handelt es sich um ein so genanntes mechatronisches Werkzeug, welches also wenigstens einen hier nicht erkennbaren Aktuator, insbesondere Elektromotor, oder sonstige elektrische/elektronische Bauteile wie Sensoren umfasst, welche über die Übertragungseinrichtung 1 mit Energie und/oder Daten versorgt werden müssen, um beispielsweise im Werkzeug 5 befindliche ausfahrbare Schneiden zu betätigen. Der Rotor 7 ist vorzugsweise im, vom Betrachter aus gesehen, rechten Teil des Werkzeugs 5 angeordnet, um eine optimale Energieübertragung vom Stator zum Rotor zu gewährleisten. Der Stator 3 ist vorzugsweise an der dem Werkzeug zugewandten Seite einer nicht dargestellten Werkzeugmaschine angeordnet.
  • In 1 erkennbar ist auch eine Abdeckung 9, welche am Stator 3 angeordnet ist. Die Abdeckung 9 ist hier in ihrer Freigabeposition dargestellt, bedeckt also nicht die hier nicht erkennbare Übertragungsfläche des Stators 3, sodass eine Energie- und/oder Datenübertragung zwischen Stator 3 und Rotor 7 möglich ist/sind.
  • Die Abdeckung 9 weist vorzugsweise Stahlblech auf oder ist aus diesem hergestellt. Die Abdeckung 9 ist außerdem vorzugsweise dünn ausgeführt.
  • Auch erkennbar sind ein Datenkabel 11 und ein Stromkabel 13, welche mit dem Stator 3 in Verbindung stehen. Über das Datenkabel 11 werden die zu übertragenden Daten an den Stator 3 geliefert oder vom Werkzeug über den Rotor und den Stator zur Werkzeugmaschine beziehungsweise zum Bearbeitungszentrum übertragen. Über das Stromkabel 13 wird der Stator 3 mit Strom versorgt, sodass sich ein Magnetfeld um diesen aufbaut. Dreht sich nun der Rotor 7 mit dem Werkzeug 5 während der Bearbeitung eines Werkstücks im Magnetfeld des Stators 3, so wird im Rotor 7 eine Spannung induziert, welche der Versorgung der entsprechenden elektronischen und/oder elektrischen Bauteile im Werkzeug dient.
  • Am rotorseitigen Ende des Werkzeugs 5 ist beispielhaft ein Hohlschaftkegel 15 vorgesehen, über den das Werkzeug 5 mit einer hier nicht dargestellten Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum koppelbar ist. Der Stator 3 ist über Befestigungselemente 17 mit einer Halteeinrichtung 19 verbunden. Die Halteeinrichtung ist vorzugsweise an der dem Werkzeug zugewandten Seite einer Werkzeugmaschine befestigt.
  • Es ist festzuhalten, dass der Stator fest an einer hier nicht dargestellten Werkzeugmaschine oder Bearbeitungszentrum über die Halteeinrichtung 19 in Verbindung steht, während sich der Rotor 7 mit dem Werkzeug 5 um die Drehachse M dreht.
  • Die Abdeckung 9 ist in axialer und/oder radialer Richtung verlagerbar. Dabei ist hier unter einer axialen Verlagerung eine Verlagerung in Richtung der Drehachse M und unter einer radialen Verlagerung eine Verlagerung in einer Ebene, auf der die Drehachse M senkrecht steht, verstanden.
  • Die Verlagerung der Abdeckung 9 kann mittels eines geeigneten hydraulischen oder pneumatischen Mechanismus erfolgen. Denkbar ist dabei beispielsweise der Einsatz eines Hubzylinders. Es sind aber auch andere beispielsweise elektrische und/oder mechanische Bewegungseinrichtungen denkbar, welche die Verlagerung der Abdeckung 9 beispielsweise mittels eines Getriebes umsetzen können.
  • Die Mechanismen zur Bewegung der Abdeckung sind in den vorliegenden Figuren nicht dargestellt.
  • 2 zeigt die Übertragungseinrichtung gemäß 1 in Seitenansicht. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf 1 verwiesen wird. In 2 erkennbar sind die Übertragungseinrichtung 1, der Stator 3 sowie der Rotor 7. Außerdem ist wiederum die Abdeckung 9 erkennbar, welche sich in ihrer Freigabeposition befindet, sodass eine Übertragung zwischen Rotor 7 und Stator 3 stattfinden kann.
  • Die hier nicht erkennbare Übertragungsfläche des Stators 3 ist bei dem hier dargestellten zusammengebauten Zustand der Übertragungseinrichtung 1 dem Rotor 7 zugewandt. Zwischen Stator und Rotor entsteht so ein Luftspalt 21, der vorzugsweise eine Breite von 0,1 bis 0,2 mm zur optimalen induktiven Daten- beziehungsweise Energieübertragung aufweist. Der Stator 3 ist wiederum über eine Halteeinrichtung 19 an einer dem Werkzeug 5 zugewandten Fläche beispielsweise einer hier nicht dargestellten Werkzeugmaschine angeordnet.
  • Außerdem erkennbar in 2 ist eine Griffrille 23, in die ein Werkzeuggreifer eingreifen kann, um das Werkzeug entweder in die Werkzeugaufnahme eines Bearbeitungszentrums einzubringen, oder ein Werkzeug aus der Werkzeugaufnahme zu entfernen, um es beispielsweise in einem Werkzeugmagazin abzulegen.
  • Erkennbar in 2 ist außerdem, dass die Abdeckung 9 hinter einer Ebene A angeordnet ist, welche senkrecht zu der Drehachse M des Werkzeugs 5 verläuft und welche in einer Ebene mit der Rückseite 25 des Werkzeugs 5 liegt. Im Folgenden wird eine Position vor der Ebene A als eine Position, von einem Betrachter der 2 aus gesehen, links neben der Ebene A in Richtung eines Werkstücks bezeichnet, und eine Position hinter der Ebene A als eine Position, wiederum von einem Betrachter der 2 aus gesehen, rechts neben der Ebene A, also in Richtung einer Werkzeugaufnahme oder einer Werkzeugmaschine.
  • Aus 2 wird deutlich, dass in der dargestellten Freigabeposition der Abdeckung 9 sich diese hinter der Ebene A befindet und eine Übertragung von Daten und/oder Energie zwischen Stator 3 und Rotor 7 erfolgen kann. Dadurch, dass lediglich ein Luftspalt von vorzugsweise 0,1 mm bis 0,2 mm in zusammengebautem Zustand der Übertragungseinrichtung vorgesehen ist, kann eine optimale Energieübertragung zwischen Stator 3 und Rotor 7, beziehungsweise zwischen einer nicht dargestellten Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum und einem Werkzeug erfolgen. Unter zusammengebautem Zustand der Übertragungseinrichtung wird hier verstanden, dass ein mechatronisches Werkzeug in Eingriff mit einer einen Stator aufweisenden Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum gebracht ist.
  • 3 zeigt den in 1 und 2 dargestellten Stator 3, ohne das Werkzeug 5. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die Beschreibung der vorangegangenen Figuren verwiesen wird.
  • Wie in 3 erkennbar ist, befindet sich die Abdeckung 9 hier nicht in ihrer Freigabeposition, sondern vor der Übertragungsfläche des Stators 3 und deckt diese vollständig ab.
  • Aus 3 ist ferner ersichtlich, dass die Form der Abdeckung 9 der Form der Übertragungsfläche des Stators 3 entspricht, jedoch ist es auch denkbar, dass die Abdeckung 9 in radialer Richtung über die Übertragungsfläche hinausragt. Entscheidend ist, dass die Abdeckung 9 den Stator 3 so abdeckt, dass dieser, insbesondere dessen Übertragungsfläche, vor Spänen geschützt ist.
  • In der in 3 dargestellten Position der Abdeckung 9 kann keine Energie- und/oder Datenübertragung von Stator 3 zu Rotor 7 erfolgen, dadurch, dass in dem Übertragungsraum zwischen Stator 3 und Rotor 7 eine Abschirmung in Form der Abdeckung 9 vorgesehen ist und die Übertragung dadurch verhindert wird.
  • Die Abdeckung 9 ist beweglich gelagert und kann über entsprechende pneumatische, hydraulische, mechanische oder elektrische, hier nicht dargestellte Einrichtungen, bewegt werden. Beispielsweise ist es denkbar, einen Hubzylinder vorzusehen, mit dem die Abdeckung verlagert wird. Auch ist die Realisierung der Bewegung der Abdeckung über ein Getriebe denkbar.
  • In der in 3 dargestellten Position der Abdeckung 9 kann sich ein hier nicht dargestelltes Werkzeug in Eingriff mit einer ebenfalls nicht dargestellten Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum befinden, welches keine elektronischen oder elektrischen Bauteile aufweist, also auch keine Übertragungseinrichtung benötigt. In diesem Fall befindet sich die Abdeckung über der Übertragungsfläche des Stators 3, sodass beispielsweise mittels eines Bohr- oder Fräswerkzeugs abgetragene Späne die freiliegende Übertragungsfläche des Stators 3 nicht beschädigen können. Der Stator 3 ist durch die vor die Übertragungsfläche verlagerte Abdeckung 9 somit optimal geschützt.
  • Wenn nach der Bearbeitung eines Werkstücks mit einem Werkzeug ohne elektrische/elektronische Komponenten, ein mechatronisches Werkzeug in Eingriff mit einer Werkzeugmaschine oder mit einem Bearbeitungszentrum gebracht wird, wird die Abdeckung durch einen der oben beschriebenen Mechanismen in seine Freigabeposition verlagert, sodass eine Energie- und/oder Datenübertragung zwischen Statur 3 und Rotor 7 stattfinden kann.
  • 3 macht deutlich, dass der Statur 3 ringsegmentartig ausgeführt ist, also nicht den gesamten Rotor 7 überdeckt, welcher sich vorzugsweise über die gesamte der Werkzeugmaschine beziehungsweise dem Bearbeitungszentrum zugewandte vorzugsweise ringförmige Rückseite 25 des Werkzeugs 5 erstreckt, sondern vielmehr nur einen Teilbereich der Rückseite 25, sodass ein Werkzeuggreifer ohne Schwierigkeiten in die Greifrille 23 eines Werkzeugs 5 eingreifen kann, um dieses in einem Werkzeugmagazin abzulegen, oder um es in die Werkzeugaufnahme einzuführen.
  • 4 zeigt den Statur 3 gemäß 3. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die Beschreibung zu 3 verwiesen wird.
  • In 4 befindet sich die Abdeckung 9 in ihrer Freigabeposition, sodass die Übertragungsfläche 27 des Stators 3 sichtbar ist. Der Statur 3 umfasst wenigstens ein Ferritelement 29, welches in einem Gehäuse 31 des Stators 3 angeordnet ist. Im Bereich der Übertragungsfläche 27 ist die Oberfläche des wenigstens einen Ferritelements 29 angeordnet, welche dem Rotor 7 in zusammengebauten Zustand der Übertragungseinrichtung 1 zugewandt ist. Vorzugsweise sind mehrere Ferritelemente 29 vorgesehen, die in dem Gehäuse 31 angeordnet sind. Die Übertragungsfläche 27 des Stators 3 wird dann durch die Oberflächen aller Ferritelemente 29 gebildet, die dem Rotor 7 zugewandt sind. Wie aus 4 ersichtlich ist, erstrecken sich die Ferritelemente 29 im Übrigen ringsegmentartig in dem Gehäuse 31 des Stators 3, erstrecken sich also über einen Winkelbereich, der kleiner als 360° ist. Das Gehäuse 31 des Stators 3 ist an der Seite der Übertragungsfläche 27 offen.
  • In der in 4 ersichtlichen Freigabeposition der Abdeckung 9 ist eine Energie- und/oder Datenübertragung zwischen Stator 3 und Rotor 7 möglich. Stator 3 und Rotor 7 sind dann in zusammengebautem Zustand der Übertragungseinrichtung 1 durch einen in 2 ersichtlichen Luftspalt 21 voneinander getrennt angeordnet.
  • In die Freigabeposition wird die Abdeckung 9 vorzugsweise dann bewegt, wenn sich ein mechatronisches Werkzeug in Eingriff mit einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum befindet. In dieser Freigabeposition der Abdeckung 9 wird die Übertragungsfläche 27 vom Rotor überdeckt.
  • Außerdem ersichtlich aus 4 ist eine Öffnung 33 im Stator 3, welche zwischen den Ferritelementen 29 angeordnet ist. Durch die Öffnung 33 ist über einen hier nicht dargestellten Luftkanal im Stator 3 beispielsweise Pressluft in den Luftspalt 21 zwischen Stator 3 und Rotor 7 einbringbar. Auf diese Weise wird verhindert, dass während der Bearbeitung eines Werkstücks Späne in den Luftspalt eintreten und den Stator 3 beschädigen. Denkbar ist es auch, dass der Luft strom bei geschlossener Abdeckung wie in 3 gezeigt dafür sorgt, dass keine Schmutzpartikel in den Stator eindringen.
  • Andererseits ist es durch die Öffnung 33 auch möglich, die Rückseite 25 des Werkzeugs 5 vor dem Einsetzen in die Werkzeugmaschine mit Pressluft abzublasen, sodass sich dort keine Partikel befinden, welche den Stator 3 beschädigen könnten, während sich die Abdeckung 9 in Freigabeposition befindet.
  • 4 macht auch deutlich, dass die Abdeckung 9 hier aus ihrer die Übertragungsfläche 27 abdeckenden Position gemäß 3, durch eine lineare Bewegung in die Freigabeposition gemäß 4 bewegt wurde. Dabei kann vorgesehen sein, dass der Bewegungsmechanismus der Abdeckung 9 in den Stator 3 integriert ist, und die Versorgung des Bewegungsmechanismus über hier nicht dargestellte hydraulik-, pneumatik- oder elektrische Anschlüsse erfolgt. Auf diese Weise ist eine besonders kompakte Bauweise der Übertragungseinrichtung 1 möglich.
  • Auch ist es denkbar, dass der Bewegungsmechanismus der Abdeckung 9 in der hier nicht dargestellten Halteeinrichtung 19 integriert ist. Auch diese Ausgestaltung ermöglicht eine kompakte Bauweise der Übertragungseinrichtung 1.
  • Weiterhin ist nicht nur eine radiale Bewegung der Abdeckung 9 denkbar, sondern auch eine axiale Bewegung, welche ebenfalls beispielsweise über einen geeigneten Antrieb, beispielsweise über hydraulische oder pneumatische Hubzylinder, realisierbar ist. Auch ist eine axiale Beweglichkeit der Abdeckung mittels eines Antriebs, beispielsweise eines mechanisch und/oder elektrisch angetriebenen Getriebes, denkbar.
  • Die Kombination einer axialen und radialen Beweglichkeit der Abdeckung 9 kann vorteilhaft dazu eingesetzt werden, die Abdeckung 9 in eine Position zu verlagern, in der die Abdeckung 9 hinter der Ebene A angeordnet ist, die oben bereits erläutert wurde.
  • Diese Verlagerung der Abdeckung 9 in ihre Freigabeposition mit einer anschließenden axialen Bewegung hat den Vorteil, dass sich alle feststehenden Teile bezüglich der Ebene A in Richtung der Werkzeugmaschine, dann also hinter der Ebene A befinden.
  • Eine mögliche Aktivierung der Übertragungseinrichtung 1 kann wie folgt erfolgen: Zunächst wird die Abdeckung 9 über eine lineare Bewegung oder eine Schwenkbewegung in ihre Freigabeposition verlagert. Anschließend wird ein mechatronisches Werkzeug 5 in Richtung der Werkzeugmaschine verlagert, sodass die Rückseite 25 des Werkzeugs 5 und damit die Ebene A, welche sich in der Ebene der Rückseite 25 befindet, in einem Abstand von ca. 0,1 mm bis 0,2 mm zum Stator 3 angeordnet ist. Da die Abdeckung 9 aber eine Dicke von vorzugsweise 1 mm bis 2,5 mm aufweist und damit dicker ist als der Abstand zwischen Stator 3 und Ebene A, beziehungsweise Rückseite 25 des Werkzeugs 5, wäre die Abdeckung 9 dann vor der Ebene A angeordnet, was unerwünscht ist. Um dies zu vermeiden, kann die Abdeckung 9 in axialer Richtung hinter die Ebene A, also in Richtung der Werkzeugmaschine verlagert werden. Denkbar ist auch, zunächst die Abdeckung 9 in Richtung der Werkzeugmaschine zu verlagern und anschließend das Werkzeug 5, beziehungsweise die Ebene A, bis auf einen Abstand von vorzugsweise 0,1 mm bis 0,2 mm an den Stator 3 heranzufahren. In diesem Fall befindet sich die Abdeckung 9 zu keinem Zeitpunkt vor der Ebene A. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass alle feststehenden Teile hinter der Ebene A angeordnet sind.
  • Sämtliche Bewegungen der Abdeckung 9 können auch hier mit verschiedenen bekannten Mechanismen realisiert werden, weshalb hier nicht näher darauf eingegangen werden soll.
  • 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer einem Stator 3 zugeordneten Abdeckung 9. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die Beschreibung der vorangegangenen Figuren verwiesen wird.
  • Die Abdeckung 9 ist in dem Ausführungsbeispiel gemäß 5 so ausgelegt, dass diese statt einer linearen Bewegung eine Schwenkbewegung um den Drehpunkt 35 in Richtung des Pfeils 37 durchführt.
  • Auch die Schwenkbewegung kann wie die lineare Bewegung auf verschiedene Art und Weise realisiert werden. Es sind also hydraulische, pneumatische, elektrische oder mechanische, hier nicht dargestellte Mechanismen denkbar, um eine Schwenkbewegung der Abdeckung 9 um einen Drehpunkt 35 durchzuführen.
  • Der Drehpunkt 35 kann sich dabei, wie in 5 dargestellt, an dem Stator 9 befinden. Es ist aber auch denkbar, dass der Drehpunkt 35 außerhalb des Stators, beispielsweise an der hier nicht ersichtlichen Halteeinrichtung 19 oder direkt an einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum angeordnet ist. Entscheidend ist, dass die Abdeckung 9 eine Schwenkbewegung, vorzugsweise in einer Ebene senkrecht zur Drehachse M des Werkzeugs 5, durchführt.
  • Auch bei dieser Ausführungsform der Abdeckung 9 ist es denkbar, dass sich an die Schwenkbewegung eine axiale Bewegung der Abdeckung 9 anschließt, damit diese während der Bearbeitung eines Werkstücks in einen Bereich hinter der Ebene A angeordnet ist. Entsprechend dem Ausführungsbeispiel gemäß den 3 und 4 ist es denkbar, dass die Abdeckung 9 zunächst in ihre Freigabeposition verschwenkt wird, sodass das Werkzeug 5 und damit die Ebene A vorzugsweise bis auf 0,1 mm bis 0,2 mm an den Stator 3 heranfahren kann. In dieser Position des Werkzeugs 5, liegt die Abdeckung 9 allerdings vor der in 2 dargestellten Ebene A. Eine anschließende axiale Bewegung der Abdeckung 9 verlagert diese hinter die Ebene A. Auch ist es wiederum denkbar, zunächst die Abdeckung 9 in axialer Richtung zu verlagern, und anschließend das Werkzeug 5 und damit die Ebene A vorzugsweise bis auf 0,1 mm bis 0,2 mm an den Stator 3 heranzufahren. In diesem Fall liegt die Abdeckung 9 zu jedem Zeitpunkt vor der Ebene A.
  • In zusammengebauten Zustand der Übertragungseinrichtung 1 ist die Übertragungsfläche 27 des Stators 3 dem Rotor 7 zugewandt, und der Stator 3 und der Rotor 7 sind über einen insbesondere 0,1 mm bis 0,2 mm breiten Luftspalt voneinander getrennt angeordnet, sodass eine besonders gute Energie- und/oder Datenübertragung möglich ist.
  • 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Abdeckung 9. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die Beschreibung der vorangegangenen Figuren verwiesen wird.
  • Die Abdeckung 9 in 6 weist wie die Abdeckung gemäß 5 einen Drehpunkt 35 auf, um den die Abdeckung 9 in Richtung des Pfeils 39 eine Schwenkbewegung durchführen kann. Wiederum muss nicht vorgesehen sein, dass der Drehpunkt an dem Stator 3 angeordnet ist, denkbar ist es vielmehr auch, dass der Drehpunkt außerhalb des Stators 3, beispielsweise an der hier nicht dargestellten Halteeinrichtung 19, oder an der Werkzeugmaschine oder im Arbeitsraum eines Bearbeitungszentrums angeordnet ist.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 6 zeigt einen Mechanismus zur Bewegung der Abdeckung 9 in ihre Freigabeposition, ohne einen zusätzlichen Antrieb. Dazu ist an einer bestimmten Position im Arbeitsraum ein Anschlag 41 vorgesehen. Die Abdeckung 9 weist einen fingerförmigen Mitnehmer 43 auf. Wird eine das Werkzeug 5 aufnehmende Maschinenspindel nun zusammen mit dem Stator 3 und der Abdeckung 9 an dem Anschlag 41 vorbeigeführt, tritt der Mitnehmer 43, wie in 6 dargestellt, in Eingriff mit dem feststehenden Anschlag 41, sodass die Abdeckung 9 in Richtung des Pfeils 39, vorzugsweise in einer Ebene senkrecht zur Drehachse M eines Werkzeugs aufgeklappt wird und so in ihre Freigabeposition verschwenkt wird.
  • Möglich ist es auch, einen Mitnehmer 43 vorzusehen, der gegenüber einer feststehenden Maschinenspindel beweglich ist, um die Abdeckung zu verschwenken.
  • 6 macht deutlich, dass durch das Aufklappen der Abdeckung 9 die Übertragungsfläche 27 des Stators 3 frei liegt, sodass eine Energie- und/oder Datenübertragung zwischen Stator 3 und Rotor 7 statt finden kann, wenn ein mechatronisches Werkzeug 5 in Eingriff mit einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum steht.
  • Auch in dem Ausführungsbeispiel gemäß 6 ist sehr wohl denkbar, dass sich an die Schwenkbewegung der Abdeckung 9 eine axiale Bewegung, also eine Bewegung in Richtung der Drehachse M eines Werkzeugs anschließt, oder dass eine kombinierte Schwenk- und Axialbewegung realisiert wird, um die Abdeckung 9 in eine Position hinter der Ebene A zu verlagern.
  • Die Bewegung der Abdeckung 9 kann also wie in den Ausführungsbeispielen gemäß 3 bis 6 gezeigt wurde, sowohl hinsichtlich der Bewegungsart, als auch hinsichtlich des die Bewegung bewirkenden Mechanismus auf unterschiedliche Art und Weise realisiert werden. Entscheidend ist lediglich, dass die Abdeckung 9 aus einer Ausgangsposition, in der die Abdeckung 9 die Übertragungsfläche 27 des Stators 3 abdeckt, in eine Freigabeposition bewegt werden kann, in welcher eine Energie- und/oder Datenübertragung zwischen Stator 3 und Rotor 7 möglich ist, wenn sich die Übertragungseinrichtung 1 in zusammengebautem Zustand befindet, also ein mechatronisches Werkzeug 5 in Eingriff mit einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum steht.
  • Statt eine wie anhand der 3 bis 6 beschriebene axiale Bewegung der Abdeckung 9 zu realisieren, ist es auch denkbar, stattdessen oder auch zusätzlich, den Stator 3 in axialer Richtung zu bewegen. Die Herstellung des zusammengebauten Zustands der Übertragungseinrichtung 1 könnte dann wie folgt erfolgen: Ein mechatronisches Werkzeug wird in Eingriff mit einer Werkzeugmaschine gebracht. Die Abdeckung 9, welche den zugehörigen Stator 3 abdeckt, befindet sich hinter der Ebene A und wird in ihre Freigabeposition verlagert. Da der Abstand des Stators 3 zur Ebene A, beziehungsweise zur Rückseite 25 des Werkzeugs 5, in dieser Position zu groß ist, um eine zuverlässige Energie- und/oder Datenübertragung zu gewährleisten, wird nun der Stator 3 in einer axialen und/oder radialen Richtung auf die Ebene A zu bewegt. In seiner Endposition ist der Stator 3 dann vorzugsweise in einem Abstand von 0,1 mm bis 0,2 mm von der Ebene A angeordnet. Da die Abdeckung 9 während der Verlagerung des Stators 3 ihre Position nicht verändert, befindet sich diese außerdem zu jedem Zeitpunkt hinter der Ebene A.
  • Im Folgenden ist in den 7 bis 9 ein Ausführungsbeispiel eines derartigen axialen Bewegungsmechanismus des Stators 3 dargestellt. 7 zeigt einen Stator 3 mit Halteeinrichtung 19 in Seitenansicht. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die Beschreibung der vorangegangenen Figuren verwiesen wird.
  • In 7 ist die auch in 2 wiedergegebene Ebene A eingezeichnet. Außerdem sind Arme 45 und 47 dargestellt, welche einerseits mit der Halteeinrichtung 19 und andererseits mit dem Stator 3 in Verbindung stehen. Die Arme 45 und 47 verlaufen parallel zueinander, wobei der Stator 3 mittels der Arme 45 und 47 in Richtung des Pfeils 49 derart verschwenkt werden kann, dass dieser nicht mehr an der Halteeinrichtung 19 anliegt, sondern in einem Abstand zu dieser angeordnet ist.
  • Die Arme 45 und 47 realisieren also ein Hebelsystem, welches über eine Schwenkbewegung des Stators 3 relativ zu der Halteeinrichtung 19 auch eine axiale Verlagerung des Stators 3 bewirkt.
  • Die Halteeinrichtung 19 ist vorzugsweise an der dem Werkzeug 5 zugewandten Seite einer hier nicht dargestellten Werkzeugmaschine oder eines Bearbeitungszentrums befestigt. Die Abdeckung 9 befindet sich in der Darstellung gemäß 7 vor der Übertragungsfläche 27, sodass diese vor abgetragenen Spänen geschützt ist, wenn sich ein Werkzeug in Eingriff mit einer Werkzeugmaschine oder mit einem Bearbeitungszentrum befindet, welches keine Daten- und/oder Energieübertragung benötigt.
  • 8 zeigt den Stator 3 gemäß 7. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die Beschreibung der vorangegangenen Figuren verwiesen wird.
  • Aus 8 sind wiederum die Arme 45 und 47 erkennbar, welche die Halteeinrichtung 19 mit dem Stator 3 verbinden. Der Stator 3 befindet sich wie in 7 in seiner Ausgangsposition, in der der Stator 3 an der Halteeinrichtung 19 anliegt.
  • Die Abdeckung 9 befindet sich in dieser Darstellung in ihrer Freigabeposition, sodass die Übertragungsfläche 27 des Stators 3 freiliegt. Die Bewegung der Abdeckung 9 in ihre Freigabeposition kann dabei über verschiedene bereits genannte Mechanismen erfolgen, weshalb hier nicht noch einmal darauf eingegangen werden soll.
  • In 8 ist die in 2 dargestellte Ebene A eingezeichnet, in der die Rückseite 25 eines in die Werkzeugmaschine eingesetzten Werkzeugs 5 angeordnet ist. In der in 8 gezeigten Position der Ebene A befindet sich das Werkzeug 5 in Eingriff mit einer Werkzeugmaschine. 8 macht deutlich, dass die Abdeckung 9 zwar hinter der Ebene A angeordnet ist, der Abstand des Stators 3 zu der Ebene A, also zum Rotor, aber viel zu groß ist, um eine zuverlässige Energie- und/oder Datenübertragung zu gewährleisten.
  • Um dies zu vermeiden, wird der Stator 9, wie in 9 dargestellt, in Richtung des Pfeils 49, über die Arme 45 und 47 geschwenkt. Dabei findet eine Verschwenkung der Arme 45 und 47 um die Drehpunkte 51 beziehungsweise 51' und 53 beziehungsweise 53' statt. Die Abdeckung 9 befindet sich nach wie vor in ihrer Freigabeposition, sie wird bei der Schwenkbewegung des Stators 3 nicht aus ihrer in 8 dargestellten axialen Position verlagert. Auf Grund der parallelen Anordnung der Arme 45 und 47 ist auch der Stator 3 zu jedem Zeitpunkt während der Schwenkbewegung parallel zu der Halteeinrichtung 19 ausgerichtet.
  • In der verschwenkten Position des Stators 3 befindet sich dieser nicht mehr in direktem Kontakt mit der Halteeinrichtung 19, sondern ist in einem Abstand parallel zu dieser angeordnet.
  • Die Schwenkbewegung des Stators 3 über die Arme 45 und 47 kann wiederum auf bekannte Art und Weise realisiert werden. Denkbar ist beispielsweise eine hydraulische, pneumatische, mechanische oder elektrische Einrichtung oder eine Kombination aus diesen, welche die Schwenkbewegung der Arme realisiert. Entscheidend ist dabei, dass der Stator 3 eine axiale Bewegung durchführt.
  • 9 macht deutlich, dass sich die Abdeckung 9 nach Beendigung der Schwenkbewegung in einer Ausnehmung 55 des Stators 3, die beispielsweise in das Gehäuse 31 des Stators 3 eingebracht ist, befindet. In dieser Position liegen die Übertragungsfläche 27 und die Abdeckung 9 vorzugsweise in einer Ebene, was aber nicht zwingend der Fall sein muss. Wichtig ist lediglich, dass der Stator 3 einerseits so weit an die Rückseite 25 des Werkzeugs 5 beziehungsweise an die Ebene A herangeschwenkt wird, dass eine Energie- und/oder Datenübertragung stattfinden kann und andererseits, dass die Abdeckung 9 ihre Position nicht verändert, die Abdeckung 9 also hinter der Ebene A angeordnet bleibt.
  • Durch die Schwenkbewegung des Stators 3 kann also eine exakte Positionierung des Stators 3 beziehungsweise der Übertragungsfläche 27 hinsichtlich des Werkzeugs 5 erfolgen, sodass durch die Schwenkbewegung des Stators 3 die Übertragungsfläche 27 in einem Abstand von vorzugsweise 0,1 mm bis 0,2 mm zu dem Rotor 7 angeordnet ist und eine zuverlässige Übertragung von Energie und/oder Daten durch die Übertragungseinrichtung 1 erfolgen kann.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß den 7 bis 9 macht deutlich, dass es die axiale und/oder radiale Verlagerung des Stators 3 erlaubt, die Abdeckung 9 erst dann in ihre Freigabeposition zu verlagern, wenn sich ein mechatronisches Werkzeug 5 bereits in seiner endgültigen Eingriffsposition mit der Werkzeugmaschine befindet. Die axiale und/oder radiale Verlagerung des Stators 3, sorgt dabei für den für die Übertragung optimalen Abstand zwischen Stator 3 und Rotor 7, während die Abdeckung 9 nach der Verlagerung in seine Freigabeposition seine Position nicht mehr verändert.
  • In den 7 bis 9 kann die Abdeckung nicht an dem Stator 3, sondern an einem feststehenden Teil wie beispielsweise der Halteeinrichtung 19 befestigt sein, da sich die Abdeckung 9 sonst mit dem Stator 3 in axialer Richtung mitbewegen würde, die Abdeckung 9 also nicht in der Ausnehmung 55 versenkt werden würde.
  • Es ist aber auch denkbar, die Abdeckung 9 ihrerseits in axialer Richtung beweglich an dem Stator 3 zu lagern, sodass die axiale Bewegung des Stators 3 lediglich dazu dient, den passenden Abstand zu dem Rotor 7 zur Energie- und/oder Datenübertragung einzunehmen. Die Abdeckung 9 kann dann über einen separaten Antrieb in die Ausnehmung 55 des Stators 3 bewegt werden, um dann hinter der Ebene A zu liegen.
  • Die axiale Bewegung des Stators 3, welche durchgeführt wird, nachdem die Abdeckung in ihre Freigabeposition bewegt wurde, dient also in erster Linie dazu, einen optimalen Abstand zwischen Stator 3 und Rotor 7 von vorzugsweise 0,1 mm und 0,2 mm mittels der Schwenkbewegung des Stators 3 zu realisieren. Dabei kann sich das Werkzeug 5 bereits bei der Verlagerung der Abdeckung 9 in seine Freigabeposition in seiner endgültigen Eingriffsposition an der Werkzeugmaschine befinden.
  • Die axiale Bewegung des Stators 3 über ein Hebelsystem gemäß den 7 bis 9 ist rein beispielhaft und lässt sich auch durch verschiedene andere bekannte Mechanismen umsetzen.
  • Entscheidend ist, dass sich die Abdeckung 9 in zusammengebautem Zustand der Übertragungseinrichtung 1 nicht vor der Ebene A befindet. Um dies zu vermeiden, wird die Abdeckung 9 entweder über eine axiale Bewegung des Stators 3 in Richtung eines Werkzeugs oder über eine entgegengesetzte Bewegung der Abdeckung 9 in einer Ausnehmung 55 versenkt, welche vorzugsweise in das Gehäuse 31 des Stators 3 eingebracht ist. Dies ermöglicht die endgültige Positionierung des Werkzeugs 5 an einer Werkzeugmaschine bevor die Abdeckung 9 in ihre Freigabeposition verlagert wird.
  • Andererseits ist es denkbar, lediglich die Abdeckung 9 außer in radialer Richtung auch in axialer Richtung beweglich zu lagern. Diese Ausgestaltung erfordert zunächst die Verlagerung der Abdeckung 9 in ihre Freigabeposition, bevor ein Werkzeug 5 in seine endgültige Position an einer Werkzeugmaschine gebracht werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung realisiert also in vorteilhafter Weise eine Abdeckung 9 für einen Stator 3, welcher an einer Werkzeugmaschine oder im Arbeitsraum eines Bearbeitungszentrums angeordnet ist. Sollte ein rein mechanisches Werkzeug wie beispielsweise ein Fräser oder ein Bohrer zur Bearbeitung eines Werkstücks in Eingriff mit der Werkzeugmaschine oder dem Bearbeitungszentrum gebracht werden, das also keiner Energie- und/oder Datenübertragung bedarf, wird der Stator 3 zur Realisierung einer Übertragungseinrichtung 1 nicht benötigt. In diesem Fall bleibt die Abdeckung 9 in einer Position, in der sie die Übertragungsfläche 27 des Stators 3 abdeckt und den Stator 3 so vor abgetragenen Spänen von einem bearbeiteten Werkstück schützt.
  • Wenn das rein mechanische Werkzeug gegen ein mechatronisches Werkzeug ausgetauscht wird, wird die Abdeckung 9 mittels eines geeigneten Bewegungsmechanismus in eine Freigabeposition verlagert, sodass die Übertragungsfläche 27 des Stators 3 an den Rotor 7 des Werkzeugs 5 induktiv Energie und/oder Daten übertragen kann.
  • Die Übertragungseinrichtung 1 weist dadurch eine sehr viel höhere Lebensdauer auf, weil der Stator 3 vor Spänen geschützt wird.
  • Um zu gewährleisten, dass die Abdeckung 9 in zusammengebautem Zustand der Übertragungseinrichtung 1 nicht vor der Ebene A angeordnet ist, kann der Stator 3 in axialer Richtung verlagerbar sein.
  • Denkbar ist es auch, die Abdeckung 9 zusätzlich in axialer Richtung beweglich zu lagern.
  • Sämtliche Bewegungsmechanismen können dabei auf bekannte Weise, beispielsweise hydraulisch, pneumatisch, mechanisch oder elektrisch, realisiert werden.

Claims (23)

  1. Übertragungseinrichtung (1) mit wenigstens einem Stator (3) und mindestens einem Rotor (7) zur induktiven Übertragung von Energie und/oder Daten, wobei – der Stator (3) einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum und – der Rotor (7) einem Werkzeug (5) zugeordnet ist, – das wenigstens einen insbesondere zum Ausfahren zumindest einer Schneide dienenden Aktuator und/oder sonstige elektrische/elektronische Bauteile aufweist, und wobei – der Stator (3) eine Übertragungsfläche (27) aufweist, welche in zusammengebautem Zustand der Übertragungseinrichtung (1) dem Rotor (7) zugewandt ist, dadurch gekennzeichnet, dass – der Stator (3) eine Abdeckung (9) aufweist, die zum Schutz vor Spänen vor dem Stator (3), insbesondere vor der Übertragungsfläche (27) des Stators (3) anordenbar ist.
  2. Übertragungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (9) in axialer und/oder radialer Richtung beweglich gelagert ist.
  3. Übertragungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (9) linear verlagerbar ist.
  4. Übertragungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (9) schwenkbar gelagert ist.
  5. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (9) in eine Freigabeposition verlagerbar ist, in der die Abdeckung (9) nicht vor der Übertragungsfläche (27) des Stators (3) angeordnet ist.
  6. Übertragungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (9) nur in die Freigabeposition verlagert wird, wenn ein einen Rotor (7) aufweisendes Werkzeug (5) in Eingriff mit einer Werkzeugmaschine oder einem Bearbeitungszentrum gebracht wird.
  7. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Abdeckung (9) pneumatisch bewirkt wird.
  8. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Abdeckung (9) hydraulisch bewirkt wird.
  9. Übertragungseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Abdeckung (9) mittels eines Hubzylinders ausgeführt wird.
  10. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Abdeckung (9) mechanisch bewirkt wird.
  11. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Abdeckung (9) elektrisch bewirkt wird.
  12. Übertragungseinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Abdeckung (9) mittels eines Getriebes ausgeführt wird.
  13. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Abdeckung (9) mittels eines an der Abdeckung (9) angeordneten Mitnehmers (43) erfolgt, der mit einem Anschlag (41) zusammenwirkt.
  14. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (9) Stahlblech aufweist, vorzugsweise aus diesem besteht.
  15. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Form der Abdeckung (9) der Form der Übertragungsfläche (27) des Stators (3) entspricht.
  16. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (9) am Stator (3) angebracht ist.
  17. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stator (3) in axialer und/oder radialer Richtung verlagerbar ist.
  18. Übertragungseinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Stator (3) hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch, vorzugsweise über ein Hebelsystem, in axialer und/oder radialer Richtung verlagerbar ist.
  19. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stator (3) und der Rotor (7) durch einen Luftspalt (21) voneinander getrennt angeordnet sind.
  20. Übertragungseinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass Pressluft in den Luftspalt (21) zwischen dem Stator (3) und dem Rotor (7) einbringbar ist.
  21. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Sensor vorgesehen ist, der die Position der Abdeckung (9) erfasst.
  22. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stator (3) wenigstens ein Ferritelement (29) aufweist.
  23. Übertragungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Stator (3) über einen Winkelbereich erstreckt, der kleiner als 360° ist.
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