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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Proktoskop nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Derartige
Vorrichtungen werden insbesondere zur diagnostischen und therapeutischen
Behandlung von Hämorrhoiden
verwendet.
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Es wird geschätzt, dass in westlichen Industrieländern, bezogen
auf 100.000 Menschen, jährlich etwa
1.000 Arztbesuche notwendig sind, um Probleme der Hämorrhoidalarterien
zu diagnostizieren und zu therapieren. Je nach Schweregrad dieser
Probleme (die medizinische Literatur hat das Hämorrhoidalleiden in vier verschiedene
Stadien eingeteilt) existieren verschiedene Behandlungsverfahren,
die sich für die
Therapie der einzelnen Stadien etabliert haben. Dabei ist es, insbesondere
bei den fortgeschrittenen Stadien zwei oder höher, üblich, dass die Patienten unter
Narkose, teilweise verbunden mit einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt,
behandelt werden.
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Seit etwa Mitte der 90er Jahre hat
sich, mit Ursprung in Japan, eine weniger stark invasive, potentiell
auch für
die ambulante Behandlung von Hämorrhoidalleiden
geeignete Methode etabliert, das sogenannte H.A.L.-Verfahren (Hemorrhoidial
Artery Ligation). Bei diesem H.A.L.-Verfahren wird ein Spezialproktoskop
in den After eines Patienten eingeführt, und die Hämorrhoidalarterien
werden Ultraschall-Doppler-sonographisch erfasst, was es gestattet,
das Proktoskop entsprechend zur Hämorrhoide zu plazieren. Durch
ein Arbeitsfenster (Operationsfenster) des Proktoskops kann dann
der Operateur die betroffenen Gefäße umstechen und abbinden. Dies
führt zu
einer Senkung der Blutzufuhr zu den Hämorrhoiden, der Druck in den
Gefäßen sinkt,
und nach kurzer Zeit schrumpfen die Hämorrhoiden. Vorteilhaft an
diesem bekannten Eingriff ist, dass er normalerweise ambulant und
ohne Narkose durchgeführt
wird, mit einer sehr hohen Erfolgsrate.
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Proktoskope der gattungsbildenden
Art, wie sie zur Durchführung
des H.A.L.-Verfahrens benötigt werden,
werden in Deutschland beispielsweise von der Unternehmung AMI angeboten.
Dieses Proktoskope ermöglichen
dem Operateur die zuverlässige, visuelle
und/oder Doppler-sonographische Diagnose, und das Operationsfenster
gestattet die notwendigen operativen Schritte zum Therapieren des
hämorrhoidalen
Problems.
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Bei derartigen, gattungsbildenden
Vorrichtungen ist jedoch das Operationsfenster in einem seitlichen
Wand- bzw. Mantelabschnitt des zylindrischen Proktoskopkörpers gebildet.
Beim Einführen der
Vorrichtung in den After eines Patienten führt dies dann zu dem schwerwiegenden
Nachteil, dass die (je nach Stadium) ohnehin schon entzündete bzw.
verletzte Arterie über
die (scharfe) Kante des als Ausschnitt in dem Hohlzylinder gebildeten
Operationsfenster schleift, und weitere Einstell- bzw. Positionierungsbewegungen
des Proktoskopkörpers
durch den Operateur verschärfen
diese Situation weiter. Im Ergebnis führt dies dazu, dass mit gattungsbildenden Vorrichtungen
das fortschrittliche H.A.L.-Verfahren üblicherweise
nur bei relativ leichten hämorrhoidalen Beschwerden
sinnvoll eingesetzt werden kann, und insbesondere gravierendere
Stadien konventionell und mit den dargelegten Nachteilen operiert
werden müssen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, ein gattungsbildendes, für das Durchführen des
H.A.L.-Verfahrens ausgebildetes Proktoskop dahingehend zu verbessern,
dass es einfacher und, aus der Sicht des Patienten, weniger schmerzhaft
bzw. für
eine größere Anzahl
von möglichen
Anwendungsfällen
verwendet werden kann, bzw. es gar ermöglicht, eine konventionell
notwendige Gabe von Narkotika zu vermeiden bzw. zu verringern.
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Die Aufgabe wird durch das Proktoskop
mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben. Zusätzlich wird
unabhängiger
Schutz im Rahmen der Erfindung beansprucht für das Betriebsverfahren nach
dem Patentanspruch 11.
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In erfindungsgemäß vorteilhafter Weise ist am
distalen Endabschnitt (d.h. dem einführungsseitigen Ende des Proktoskopkörpers) der
das Operationsfenster ausbildende Durchbruch so gebildet, dass er
sich, bevorzugt in der Art eines Abschnittes von dem hohlzylindrischen
Proktoskopkörper
bzw. dem konisch zulaufenden distalen Endabschnitt, bis in den Verjüngungsbereich
hinein erstreckt. Insoweit ist dadurch das Operationsfenster, gegenüber bekannten
Vorrichtungen, nicht nur vergrößert, auch
ist, bezogen auf einen maximalen Durchmesser des Proktoskopkörpers, ein
vorderer (einführungsseitiger) Rand
des Operationsfensters niedriger als der Maximaldurchmesser, was
einerseits das Einführen
des Proktoskopkörpers
erleichtert, andererseits jedoch gleichzeitig eine weitere Reizung
bzw. Irritation der ohnehin betroffenen hämorrhoidalen Arterie weitgehend
vermindert. Insbesondere wird dadurch das nachteilige Schaben des
Gewebes über
den Rand des Operationsfensters, wie es nachteilig bei gattungsbildenden
bekannten Vorrichtungen auftritt, weniger gravierend.
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Wird dann zusätzlich, wie weiterbildungsgemäß im Rahmen
der Erfindung vorgesehen, der sich verjüngende, distale Endabschnitt
zumindest teilweise aus einem massiven Material, z.B. Kunststoff,
gebildet, so bleibt die hämorrhoidale
Arterie bzw. die Darmschleimhaut durch das Einführen des Proktoskops sowie
weitere Justier- bzw. Einstellbewegungen nahezu unbeeinträchtigt.
Neben positiven Effekten der Schmerzvermeidung (bzw. der Vermeidung
ansonsten notwendiger Anästhetika)
wird damit die erfindungsgemäße Vorrichtung
auch geeignet, hämorrhoidale
Probleme in fortgeschrittenen Stadien, etwa bei inkarzierten, thrombosierten
oder fibrosierten Knoten, erfolgversprechend und ohne die Notwendigkeit
stationärer
Aufnahme des Patienten zu behandeln.
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Im Ergebnis erweitert die vorliegende
Erfindung die Anwendungsmöglichkeiten
des H.A.L.-Verfahrens zur Hämorrhoiden-Behandlung deutlich.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung
der Erfindung ist vorgesehen, dass der Proktoskopkörper mit
einem einschiebbaren Dorn zusammenwirkt, welcher insbesondere die
Aufgabe hat, das Operationsfenster beim Einschieben innenseitig,
besonders bevorzugt vollflächig,
zu verschließen,
um dann im eingeführten
Zustand des Proktoskops herausgezogen zu werden, so dass das Operationsfenster
für weitere Operationsschritte
für den
Bediener frei zugänglich ist.
Hierdurch wird die nachteilige Wirkung von (ja immer noch vorhandenen)
Operationsfensterkanten auf das betroffene Blutgefäß weiter
abgesenkt bzw., bei entsprechend gerundetem Gehäuseverlauf und ganzflächigem Verschluß des Operationsfensters, vollständig gemindert.
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Um die Handhabung dieses Dorns zu
vereinfachen, weist dieser einends einen im eingeführten Zustand
hervorstehenden Griffabschnitt aus, anderenends ist er zum sicheren
Verschließen
des Operationsfensters mit einem geeignet zungenförmig ausgebildeten
Fortsatz versehen.
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Besonders bevorzugt ist es zudem,
eine Ultraschall-Doppler-Sonde
fest an bzw. in dem Proktoskopkörper
vorzusehen, geeignet benachbart dem Operationsfenster. Durch festen
Einbau, bevorzugt fest integriert in die Wand des Proktoskopkörpers, lassen
sich Probleme mit der Reinigung einfach überwinden, und mittels des
bevorzugt als abgewinkelter Griff ausgebildeten Griffabschnitts
kann dann durch den Operateur die Ultraschallsonde leicht in ihre
gewünschte
Position geschoben oder verschwenkt werden; die an die Ultraschallsonde
angeschlossene, ansonsten bekannte Dopplerelektronik (besonders bevorzugt
ist es, die entsprechenden Zuführungsleitungen
durch den entsprechend ausgehöhlten
Griffabschnitt zu führen)
ermöglichen
dann eine einfache signalmäßige Rückmeldung
zur Führung
und Handhabung des Proktoskops.
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Während
eine besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung eine Verwendung einer Ultraschall-Doppler-Sonde vorsieht,
ist es gleichermaßen
von der Erfindung umfasst, andere, bevorzugt bildgebende Verfahren
zur Erfassung des Blutgefäßes einzusetzen,
insbesondere nach dem sogenannten Duplexverfahren.
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Besonders bevorzugt ist es zudem,
im Rahmen der vorliegenden Erfindung dem Operateur auch die visuelle
Inspektion zu erleichtern. Hierzu ist es weiterbildungsgemäß vorgesehen,
im Innenraum des Proktoskopkörpers
Leuchtmittel vorzusehen, wobei diese bevorzugt sowohl (aus der Sicht
der Öffnung
bzw. der Einblickrichtung des Betrachters) vor, als auch hinter
dem Operationsfenster vorgesehen sein können. Zusätzlich oder alternativ können Spiegel
bzw. andere Reflexionsmittel vorgesehen sein, die dem Operateur
das Betrachten des Operationsfensters (bzw. des Eingriffsortes)
erleichtern, weiter bevorzugt sogar in der Art eines hinterbeleuchteten Spiegels.
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Im Ergebnis ermöglicht es die vorliegende Erfindung,
das fortschrittliche H.A.L.-Verfahren zur Hämorrhoidentherapie deutlich
flexibler und für
eine größere Anzahl
von Anwendungsfällen
einzusetzen, wobei die Beeinträchtigung
des Patienten gegenüber gattungsbildenden,
bekannten Vorrichtungen für
ein H.A.L.-Verfahren deutlich verringert ist, gleichzeitig Bedienkomfort
und Flexibilität
in der Bedienung für den
Operateur gravierend verbessert werden kann.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in
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1:
eine Seitenansicht des Proktoskops gemäß einer ersten, bevorzugten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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2:
einen Längsschnitt
durch die Anordnung gemäß 1;
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3, 4: Seitenansicht bzw. Längsschnitt durch
einen Dorn zur Verwendung mit der Anordnung gemäß 1, 2;
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5:
eine Frontansicht von der Seite des Verschlußabschnittes auf den Dorn der 4 und
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6:
eine geschnittene Seitenansicht durch die Anordnung gemäß 2 mit eingeschobenem Dorn
gemäß 3.
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Das Proktoskop gemäß 1, 2 besteht, wie besonders gut aus der
Schnittansicht erkennbar ist, aus einem Proktoskopkörper 10 aus
einem geeigneten Kunststoffmaterial (typischerweise PPSU) mit ansitzendem,
rechtwinkelig zu einem hohlzylindrischem Mittenabschnitt 12 des
Proktoskopkörpers 10 abragendem
Griffabschnitt 14. Mittenabschnitt 12 und Griffabschnitt 14 werden
verbunden durch einen Übergangs-
bzw. Öffnungsabschnitt 16, welcher,
vergleiche 2, eine konstante
zylindrische Innenweite des Mittenabschnitts 12 (typischer Innendurchmesser
20 bis 22 mm) konisch aufweitet und damit endseitig eine Eingriffs-
bzw. Betrachtungsöffnung 18 ausbildet.
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Anderenends weist der Mittenabschnitt 12 am
sogenannten Einführungs-
bzw. distalen Ende eine sich verjüngende Proktoskopspitze 20 auf,
die i.w. aus massivem Kunststoffmaterial gebildet ist.
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Wie den 1 und 2 zu
entnehmen ist, ist im Übergangsbereich
zwischen der konisch sich verjüngenden
Proktoskopspitze 20 und dem Mittenabschnitt 12 ein
Operationsfenster 22 gebildet, durch Erzeugen eines Abschnitts
des hohlzylindrischen Mittenabschnitts 12 (in Querschnittsrichtung).
Genauer gesagt ist dieser das Operationsfenster 22 ausbildende
Abschnitt so gefertigt, dass er über
seinen hauptsächlichen
Erstreckungsbereich sich i.w. parallel zur Symmetrie- bzw. Längsachse
durch den Mittenabschnitt 12 erstreckt, und nur im vorderen
Bereich zur Proktoskopspitze 20 hin wieder einen leichten,
nach außen
abgeknickten Winkel beschreibt.
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Auf diese Weise entsteht ein Durchbruch
in das Innere des Mittenabschnitts 12 bzw. der Proktoskopspitze 20 hinein,
welcher eine wirksame Querschnittsfläche zwischen 350 und 400 mm2 aufweist, eine deutliche. Vergrößerung gegenüber dem
(rein in den zylindrischen Mantelwänden eines Mittenabschnitts
gebildeten) Operationsfenster herkömmlicher Vorrichtungen. Darüber hinaus
sorgt das teilweise massive Ausbilden der Proktoskopspitze 20 mit dem
Kunststoffwerkstoff dafür,
dass eine leicht zu reinigende, mechanisch stabile und ein Minimum
an Belastung für
einen Patienten bewirkende Operationsöffnung, insbesondere von der
kritischen Einführungsseite
her, ausgebildet wird.
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Die 2 verdeutlicht
in der seitlichen Schnittansicht zusätzlich eine Ultraschall-Sensoreinheit 24,
welche dem Operationsfenster 22 unmittelbar benachbart
in Richtung auf den Griff 14 vorgesehen ist, und zwar so,
dass das Kristallelement des Sensors von dem Kunststoffmaterial
des Proktoskopkörpers 10 fest
umschlossen ist. Lediglich schematisch gezeigt ist eine Zuleitung 26 (1), welche in nerhalb des
Proktoskops über
nicht näher
gezeigte Verbindungsanschlüsse
eine Zu- bzw. Ableitung der Ultraschall-Signale zu einer extern
vorgesehenen, ansonsten bekannten Ultraschall-Dopplereinheit zur Gefäßdiagnostik
aufweisen.
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Ebenso versorgt die Zuleitung 26 im
Inneren des Proktoskopkörpers 10 vorgesehene
Leuchtmittel, zum einen ein schräg
rechts oberhalb des Operationsfensters 22 vorgesehenes
proximales Leuchtmittel 28, zum anderen ein im rückwärtigen Bereich der
Proktoskopspitze 20 hinter einem schrägen Glaselement 30 aufgenommenes
distales Leuchtmittel, welches zudem von einem schematisch gezeigten Reflektorelement 34 umgeben
ist.
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Das Glaselement 30 sorgt
durch seine Positionierung schräg
oberhalb des Operationsfensters 22 zum einen dafür, dass
ein durch den Öffnungsabschnitt 16 in
das Proktoskop hineinblickender Betrachter das Operationsfenster
bzw. eine darin freiliegende Körperoberfläche betrachten
kann, zum anderen ist das Element 30 so ausgebildet, dass
Lichtstrahlung des zweiten distalen Leuchtmittels 32 ungehindert
durch dieses hindurch und auf das Operationsfenster 22 treten
kann.
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Die 3 bis 5 verdeutlichen ein Dornelement 36 als
wichtiges Zubehörteil
zu der Anordnung gemäß 1, 2, 6 zeigt
die Einheiten im eingeschobenen (montierten) Zustand.
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Ein Kunststoffdorn 36 aus
geeignetem, für medizinische
Zwecke tauglichen Material (z.B. PPSU) weist einen vollzylindrischen
Abschnitt 38 auf, welcher an dem Innendurchmesser des Mittenabschnitts 12 angepasst
ist. Im oberen Bereich (vergleiche die Frontalansicht der 5) ist eine Längsnut 40 gebildet,
welche sich entlang des Abschnittes 38 erstreckt, und welcher – in Doppelfunktion – einerseits
das leicht hervorstehende, proximale Leuchtmittel 28 aufnimmt
bzw. führt,
und andererseits dafür sorgt,
dass bei einem Hinein- bzw. Herausführen des Dornelements 36 aus
dem Proktoskopkörper 10 es zu
einer Be- bzw. Entlüftung
des Innenraums kommt, mithin also zu einer Vermeidung unterdruck- bzw. überdruckbedingter
Irritationen des durch das Operationsfenster 22 freigelegten
Patientenkörpers.
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Einends des zylindrischen Abschnittes 38 weist
das Dornelement 36 einen Griffabschnitt 42 auf,
welcher, vergleiche den vollständig
eingeschobenen Zustand der 6,
hier sorgt zusätzlich
ein konisch zulaufendes Anschlagelement 44 für einen festen
Sitz im Öffnungsabschnitt 16,
aus der Gesamtanordnung rückwärtig hervorsteht.
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Anderenends ist in der Art eines
laschen- bzw. zungenähnlichen
Vorsprunges 46 einstöckig
an den Abschnitt 38 ein Verschlußabschnitt 46 angeformt,
welcher, vergleiche die Schnittansicht der 6, in eingeschobenem Zustand des Dornelements 36 das
Operationsfenster 22 vollständig dicht abschließt und zusätzlich für einen
stufenlosen, glatten Übergang
der Außenfläche zur
Proktoskopspitze 20 sorgt. Zu diesem Zweck ist, der entsprechenden Abschrägung der
Proktoskopspitze 20 folgend, das Verschlußelement 46 endseitig
sich leicht verjüngend ausgebildet.
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Für
einen Gebrauch steckt der Operateur im Normalfall das Proktoskop
gemäß 1, 2 zusammen mit dem Dornelement gemäß 3, 4 und erhält so die Anordnung der 6. Das – typischerweise ovale – Operationsfenster 22 ist
vollflächig
verschlossen, der Übergang
zur Proktoskopspitze 20 stufenlos. Diese Anordnung wird
dann vom Operateur in den Enddarm des betreffenden Patienten eingeführt, die
hämorrhoidale
Arterie schleift dabei komplikationslos entlang der Proktoskopspitze 20 bis
auf das Verschlußelement 46.
Die korrekte Positionierung erfolgt mittels der von der Ultraschallsensoreinheit 24 (bzw.
einer nachgeschalteten Sensorelektronik) erzeugten Signale. Zur
Orientierung des Operateurs sowie für die äußere Betrachtung dient auch
der Griffabschnitt 14, der, bezogen auf die Po sition der
Ultraschallsensoreinheit 24, mit dieser fluchtet und insoweit
deren Position in Umfangsrichtung anzeigt. Am Operationsort, d.h.
in der gewünschten Position
der Gesamtanordnung gemäß 6, zieht dann der Operateur
das Dornelement 36 aus der Anordnung, und das Operationsfenster 22 wird
freigelegt. Mit ansonsten aus dem H.A.L.-Verfahren bekannten Operationstechniken
hat nunmehr der Operateur die Möglichkeit,
das betreffende Blutgefäß geeignet
zu behandeln, durch die in der Lichtstärke einstellbaren Leuchtmittel 28, 32 hat
er dabei ideale Beobachtungsbedingungen.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht
auf das vorstehend beschriebenes Ausführungsbeispiel beschränkt. So
bietet es sich insbesondere an, das Proktoskop aus jedem geeigneten
Material und in beliebigen Abmessungen, insbesondere auch betreffend
die konkrete Ausgestaltung des Operationsfensters, zu bilden, wobei
sich die gezeigten Abmessungen – Länge und
Breite des Operationsfensters ca. 30 × 24 mm, Abschnittstiefe des
Operationsfensters bezogen auf den Umfangsdurchmesser ca. 26 mm – als günstig erwiesen
haben.
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Während
es im Rahmen des beschriebenen Ausführungsbeispiels bevorzugt war,
eine Ultraschallsensoreinheit vorzusehen, ist es alternativ günstig und
bevorzugt, eine andere (bildgebende) Sensoreinheit, insbesondere
als Einheit nach dem Duplexverfahren arbeitend, vorzusehen.
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Hinsichtlich der ultraschallseitigen,
dem fest montierten Sensorelement 24 zugeordneten Elektronik
bieten sich sämtliche
Möglichkeiten
der Ultraschalldiagnostik an, wie sie ansonsten bekannt sind und
insbesondere auch von der Anmelderin im Verkehr vertrieben werden.
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Durch die vorliegende Erfindung ist
somit ein Instrument geschaffen worden, mit welchem sich die vorteilhafte
Operationstechnik der Hemorrhoidial Artery Ligation auf zusätzliche,
weitergehende Anwendungsfelder erstrecken läßt, wodurch sowohl die Flexibilität der Verwendung
dieser pati entenfreundlichen, nicht-invasiven Methode, als auch
die Belastung des Patienten selbst deutlich vermindert werden können.