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Die Erfindung bezieht sich auf ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum Auslesen codierter Informationen.
Die codierten Informationen können
zum Beispiel an der Außenseite
von Verpackungen, wie zum Beispiel CD-Hüllen, Containern oder auch
an Original-Ersatzteilen
der Automobilindustrie angebracht sein.
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Aus
DE 195 17 194 A1 ist eine Vorrichtung und
ein Verfahren zur Prüfung
von Blattgut, wie zum Beispiel Banknoten oder Wertpapieren bekannt.
Die offenbarte Vorrichtung zur Prüfung von Blattgut umfasst eine
Beleuchtungseinrichtung, die das Blattgut mit Licht beleuchtet.
Es ist eine Empfangseinrichtung vorgesehen, die das vom Blattgut
remittierte und/oder das durch das Blattgut transmittierte Licht empfängt und
in entsprechende elektrische Signale umsetzt. Ferner ist eine Auswerteeinrichtung
vorhanden, welche die Signale verarbeitet und zur Prüfung des
Blattguts mit Referenzdaten vergleicht. Die Beleuchtungseinrichtung
beleuchtet das Blattgut stetig und im gesamten zu untersuchenden
Spektralbereich. Die Empfangseinrichtung weist wenigstens zwei linienförmige, parallel
zueinander angeordnete CCD-Arrays auf. Jedes CCD-Array ist mit einem
für einen
bestimmten Spektralbereich durchlässigen Filter versehen, wobei
mindestens ein Filter im sichtbaren und mindestens ein weiterer
Filter im nicht sichtbaren Spektralbereich durchlässig ist.
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Aus
DE 199 07 045 A1 ist ein Etikett bekannt, welches
mindestens einen als Basislage ausgebildeten Abschnitt und mindestens
einen als Oberlage ausgebildeten Abschnitt umfasst. Die Basislage
ist zumindest partiell mit mindestens einem Indikatormittel versehen,
das nach Aufbringen der Oberlage auf die Basislage durch die Oberlage
hindurchtritt und nach einer vorgebbaren Zeitdauer und/oder bei
einem bestimmten Temperaturverlauf auf der von der Basislage abgewandten
Seite der Oberlage sichtbar wird. Die Zeitdauer, nach welcher das
Indikatormittel durch die Oberlage hindurchgetreten ist, wird durch die
Konsistenz des Indikatormittels sowie durch die Dicke der Oberlage
sowie durch das Material der Oberlage und/oder durch die Temperatur
bestimmt. Es kann eine partielle und/oder zumindest abschnittsweise
sich erstreckende Bremsschicht vorgesehen sein, durch welche die
Zeitdauer, nach der das Indikatormittel durch die Oberlage hindurchgetreten ist,
oder die Ausdehnung des mindestens einen Bereiches, in dem das Indikatormittel
durch die Oberlage hindurchtritt, bestimmt wird.
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DE 200 10 183 U1 bezieht sich auf ein teilbares
Dokumentenprüfgerät. Das offenbarte
Dokumentenprüfgerät umfasst
ein Gehäuse
und eine in einer Frontwand des Gehäuses angeordnete Glasplatte als
Auflagefläche
für ein
zu prüfendes
Dokument. Im Innenraum des Gehäuses
ist mindestens eine Abtasteinrichtung/Scanner und eine Auswerte-Einheit/Recheneinheit
mit Prozessor zur digitalen Auswertung der von der Abtasteinrichtung
gewonnenen Signale angeordnet. Das Gehäuse des Dokumentenprüfgerätes ist
in mindestens zwei Gehäuseteile
teilbar ausgebildet, wobei eines der Gehäuseteile die gesamte Auswerte-Einheit
und ein anderes Gehäuseteil
die gesamte Abtasteinheit aufnimmt und zumindest die Auswerte-Einheit
abnehmbar ausgebildet ist.
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DE 44 38 460 A1 offenbart einen Datenträger mit
maschinell lesbarer Codierung. Der Datenträger weist in einem Teilbereich
seiner Oberfläche
Vertiefungen auf, welche die maschinenlesbare Codierung bilden und
die Vertiefungen so in die Oberfläche des Datenträgers eingebracht
sind, dass sie vom Auge unter den üblichen Betrachtungswinkeln
nicht erkennbar sind. Die Codierung kann zum Beispiel durch ein
tiefgeprägtes
Reliefmuster gebildet sein, andererseits kann die Codierung auch
als maschinenlesbarer Barcode ausgebildet sein. Die Codierung kann
Informationen über
den Hersteller, das Herstellungsdatum, den Datenträgertyp,
die Seriennummer oder die Losnummer enthalten.
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DE 198 48 858 A1 bezieht sich auf ein elektrolumineszierendes
Halbleiterfestkörperelement
als Prüfmittel
für lumineszierende
Sicherheitsmerkmale. Dazu wird eine Vorrichtung zur Kontrolle lumineszierender
Sicherheitsmerkmale, welche in und/oder auf Wert- und Sicherheitserzeugnissen
und – Gegenständen angeordnet
sind, verwendet. Wenigstens ein UV-elektrolumineszierendes Halbleiterfestkörperelement
und/oder wenigstens ein IR-elektrolumineszierendes Halbleiterfestkörperelement
und wahlweise ein Lichtelement, dessen Abstrahlung im sichtbaren Wellenlängenbereich
liegt, sind bündelförmig in
einem Gehäuse
angeordnet. Diese geben eine gebündelte
Strahlung ab, die sowohl im sichtbaren, als auch im unsichtbaren
Wellenlängenbereich
liegt. Durch den Anteil der Strahlung im nicht-sichtbaren Wellenlängenbereich
werden lumineszierende Sicherheitsmerkmale zur Abgabe von Strahlung
im sichtbaren Wellenlängenbereich
angeregt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, codierte Informationen aus an Gegenständen vorgesehenen
Flächen
auszulesen, die für
das menschliche Auge unsichtbar sind und durch eine frei handhabbare
Abtasteinrichtung ausgelesen werden können.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die Vorteile der erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Lösung
sind darin zu erblicken, dass codierte Informationen an der Außenseite,
zum Beispiel von Verpackungsmaterialien, Gehäusen von Ersatzteilen durch
ein transportables Auslesegerät
abtastbar sind. Die Gegenstände,
Behälter,
Bauteile (zum Beispiel Kfz.-Ersatzteile) können im eingebauten Zustand
sein, so dass die codierte Information von der entsprechenden Gehäuseseite
des Bauteils oder – falls
noch nicht eingebaut – von
der Außenseite
der Originalverpackung auslesbar sind.
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Durch Aufsetzen beispielsweise der
frei handhabbaren Abtast-Einrichtung auf eine codierte, zum Beispiel
in binärer
Form, Informationen enthaltende Fläche, die für das menschliche Auge unsichtbar
ist, lassen sich auf dem Wege der Erwärmung, Abkühlung, dem Herbeiführen einer
chemischen Reaktion oder durch Polarisierung der Bestrahlung der codierten
Informationen enthaltende Flächen
deren bedruckte Bereiche derart beeinflussen, daß deren Strahlungsreflexion
nur durch die frei handhabbare Abtast-Einrichtung erfasst werden kann. Dazu
kann die frei handhabbare Abtast-Einrichtung mit einer im Bereich
der Abtastöffnung
ausgeführten
Temperiereinrichtung versehen sein. Die Änderung von Reflexionseigenschaften
der die codierte Informationen enthaltenden Fläche kann auch durch Applikation
eines chemischen Pigmentes mittels der Abtast-Einrichtung erfolgen.
Die beim Herstellen des Gegenstandes ursprünglich – unmittelbar auf diesen oder auf
dessen Originalverpackung – aufgebrachte,
codierte Information, ist für
Nachahmer – da
für das menschliche
Auge unsichtbar – nicht
sichtbar, sondern nur durch die frei handhabbare Abtast-Einrichtung
auslesbar. Durch die Applikation der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung
wird die codierte Information einer Zustandsänderung (Erwärmung, Abkühlung, chemische
Reaktion, Polarisierung der Strahlung) unterzogen, die das Auslesen
der codierten Information durch die frei handhabbare Abtast-Einrichtung
ermöglicht.
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In weiterer Ausgestaltung der der
Erfindung zugrundeliegenden Lösung
kann in der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung eine im Bereich
der Abtastöffnung
angeordnete Temperiereinrichtung enthalten sein, durch die die codierte
Informationen enthaltende Fläche
eines Verpackungsmaterials, Gegenstandes oder Behälters erwärmbar ist.
Die Erwärmung
einer codierte Informationen enthaltenden bedruckten Fläche an einem
Gegenstand, einem Verpackungsmaterial oder dergleichen, lässt diesen
eine Strahlung einer Wellenlänge
emittieren, welche über
die optischen Einrichtungen der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung
erfasst werden kann. In einer weiteren Ausgestaltungsmöglichkeit
des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens kann bei Applikation der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung
eine chemische Substanz, zum Beispiel ein Pigment enthaltend, auf
die bedruckten Bereiche der codierten Informationen aufgebracht
werden, so dass sich eine chemische Reaktion bzw. eine Wärmeentwicklung einstellt.
Bei einer solcherart herbeigeführten
Wärmeentwicklung
entstehende optische Strahlung kann durch die Abtast-Einrichtung
erfasst werden, bleibt hingegen für das menschliche Auge unsichtbar,
da die Wellenlänge
nicht sichtbar ist. Andererseits kann die Wärmeentwicklung auch durch das
Aufsetzen des Gehäuses
der Abtast-Einrichtung aktiviert werden; im nicht aktivierten Zustand
ist die durch die codierte Information enthaltende bedruckte Fläche reflektierte
Strahlung nicht sichtbar, diese kann erst bei Aufsetzen der Abtast-Einrichtung
in eine Wellenlänge übergehen,
die für
die Abtast-Einrichtung – jedoch nicht
für das
menschliche Auge – sichtbar
und mithin auswertbar ist.
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Eine weitere Möglichkeit, die für das menschliche
Auge unsichtbaren codierten Informationen mittels einer frei handhabbaren
Abtast-Einrichtung aufzubringen, liegt in der Applikation einer Strahlung
einer Wellenlänge,
beginnend bei einem Wellenlängenbereich
von 350 nm, oder UV oder auch Infrarotstrahlung durch die Abtastanordnung.
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Die auszulesende codierte Information,
die auf der Originalverpackung bzw. dem Gehäuse eines Bauteils für das menschliche
Auge in unsichtbarer Form aufgebracht ist, kann zum Beispiel mit
Hilfe eines Polarisationselementes, welches auf die Abtastöffnung der
frei handhabbaren Abtast-Einrichtung aufzubringen ist, gelesen werden.
Mittels des Polarisationselements wird die codierte Information
für das frei
handhabbare Abtastgerät
sichtbar und damit auslesbar.
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Die codierte Information eines Feldes
auf dem Originalverpackungsmaterial bzw. unmittelbar auf dem Gegenstand
lässt sich
mit Hilfe eines zwischen dem Gegenstand und der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung
herstellbaren Magnetkreis auslesen. Mittels des Magnetkreises können zum
Beispiel die mit einer bestimmten magnetisierbaren Druckfarbe bedruckten
Bereiche der codierten Information derart aktiviert werden, dass
diese über
die transparente Abtastöffnung
mittels der in der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung aufgenommenen Optik ausgelesen
werden können.
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Die codierte Information kann auf
der abzutastenden Fläche
der Originalverpackung des Gegenstands oder des Bauteils in Feldform
oder in Zeilenform aufgebracht sein. Die codierte Information lässt sich
abhängig
von ihrer Applikation auf einem Datenstreifen bzw. auf einem die
codierte Information enthaltenden Feld entweder feld- oder zeilenweise oder
feld- und zeilenweise auslesen. Der als Sender reflektierter Strahlung
fungierende Datenstreifen und die als Empfänger dienende Abtast-Einrichtung
stellen eine Kombination von Sicherheitsmerkmalen dar, die nur in
Kombination miteinander kommunizieren. Erst bei Aufbringen der frei
handhabbaren Abtast-Einrichtung auf die Oberseite des die codierte
Information enthaltenden Datenstreifens kann durch das Paar: Abtast-Einrichtung/Datenstreifen
eine Informationsübertragung
erfolgen. Fehlt einer der Partner des Sicherheitspaares, kann eine
Auswertung der codierten Information nicht erfolgen. Auf den Feldern
bzw. den Zeilen des die codierte Information, zum Beispiel in Binärform, enthaltenden
Feldes kann ein Freigabecode enthalten sein, der mit einem in der frei
handhabbaren Abtast-Einrichtung enthaltenen Transponder (Umschaltfunktion)
erkannt wird. Hat der im frei handhabbaren Abtastgerät enthaltene Transponder
den Freigabecode erhalten, so kann ein Auslesen der in Feld- bzw.
Zeilenform enthaltenen codierten Information des Abtastfeldes am
Gegenstand bzw. an der Verpackung erfolgen.
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Eine weitere Möglichkeit, codierte Informationen
aus einem für
das menschliche Auge unsichtbaren Bereich eines Gegenstandes bzw.
einer Verpackung auszulesen, ist dadurch gegeben, dass die bedruckten
Bereiche der codierten Information unter einem an der frei handhabbaren
Abtast-Einrichtung vorwählbaren
Beleuchtungswinkel bestrahlt werden und die aus den bedruckten Bereichen
der codierten Information ausgelesenen Information beleuchtungswinkelabhängig sind.
Durch die selektive Vorwahl eines Einstrahlwinkels lässt sich
demnach die aus den bedruckten Bereichen der codierten Information
auslesbare Information variieren. Wird den bedruckten Bereichen
ein Hologramm unterlagert, kann der auslesbare Informationsgehalt
dieser Bereiche potenziert werden. Dabei ist unerheblich, ob die
Hologramme solchen Bereichen der codierten Information unterlegt
sind, die in Zeilen oder Feldform arrangiert sind. Bei den Hologrammen
kann es sich um gedruckte Informationen handeln, wobei zwei Datenstreifen übereinander
in unterschiedlichen Winkellagen relativ zueinander aufgebracht
werden. Das Hologramm wird durch die Überlagerung der unter den unterschiedlichen
Positionswinkeln angeordneten Datenstreifen erzeugt. Diese durch Überlagerung
erzeugten Hologramme können
unterschiedliche Informationen enthalten, die nur unter verschiedenen Blickwinkeln
sichtbar sind. Zur Entschlüsselung
der in den Hologrammen enthaltenen Information sind daher mindestens
zwei verschiedene Beleuchtungswinkel notwendig, die auf zweierlei
Weise herbeigeführt
werden: Zunächst
kann der Beleuchtungswinkel der einfallenden Strahlung durch die
Neigung des optischen Kopfes der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung
variiert werden; alternativ dazu kann der Blickwinkel verändert werden.
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Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend
genauer beschrieben.
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Es zeigt:
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1 eine
Abtast-Einrichtung zum Auslesen codierter Informationen im Längsschnitt,
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2 die
Abtast-Einrichtung gemäss 1 im Querschnitt,
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3 einen
Querschnitt durch die Abtastöffnung,
wobei die Abtast-Einrichtung mit einer Temperiervorrichtung versehen
ist, die sich innerhalb der Abtast-Einrichtung oberhalb einer Ausleseöffnung befindet,
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4 eine
Unteransicht auf das transparente Abtastfenster,
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5 ein
mit dem menschlichen Auge nicht sichtbares Punktmuster an einer
Verpackungsfläche oder äußeren Gehäusewandung
eines Gegenstandes mit Feld- und Zeilenanordnung,
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6 ein
Polarisationselement für
die Abtastöffnung
der Abtast-Einrichtung und
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7 ein
die mit Druckfarbe bedruckten Bereiche des Punktmusters abtastende,
zu den bedruckten Bereichen flexible Winkelstellung einnehmende
Lichtquelle, die innerhalb der Abtast-Einrichtung bewegbar angeordnet
ist.
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1 zeigt
eine Abtast-Einrichtung zum Auslesen von codierten Informationen
im Längsschnitt.
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In das Gehäuse einer Abtast-Einrichtung 1 (Lesegerät), welches
hier nur teilweise dargestellt ist, ist eine Aufsetzfläche 2 integriert,
mit welcher die Abtast-Einrichtung auf einer abzutastenden Vorlage
plaziert werden kann. An der Unterseite des Gehäuses der Abtast-Einrichtung 1 ist
eine schalenförmige Rahmenstruktur 8 eingelassen,
welche ein Abtastfenster 3 enthält, in das eine Abdeckung 4 aus
transparentem Material eingelassen ist. Die Innenseite der schalenförmigen Rahmenstruktur 8 kann
mit einer reflektierenden Beschichtung 5, wie beispielsweise Spiegelfolie,
oder einem reflektierenden Lack beschichtet werden. In das Innere
der schalenförmigen Rahmenstruktur 8 eintauchend,
ist ein Optikträger 6 dargestellt,
an welchem ein aus mehreren Teillinsen bestehendes Objektiv 7 aufgenommen
sein kann.
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Das Objektiv 7 kann beispielsweise
in einem Objektivhalter 11 am Optikträger 6 eingeschoben werden
und in seiner eingeschobenen Position in Befestigungsöffnungen
arretiert werden, so dass dessen Relativlage in Bezug auf den im
Gehäuse
der Abtast-Einrichtung 1 verfahrbaren
Optikträger 6 festgelegt
ist.
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Mit Bezugszeichen 12 sind
die Begrenzungsstrahlen des von der unteren der Linsen des Objektivs
ausgehenden Strahlenkegels bezeichnet, welche auf die transparente
Abdeckung 4 auftreffen und die Oberfläche der unterhalb der transparenten Abdeckung 4 liegenden
Vorlage 25, 26 (vgl. Darstellung gemäß 3) abtasten. Die transparente
Abdeckung 4 kann beispielsweise aus Glas mit einem günstigen
Brechungsindex bestehen; sie kann aber auch aus transparentem Kunststoffmaterial
gefertigt sein. An der Austrittsseite des Objektivs 7 sind
die Begrenzungsstrahlen des Austrittsstrahles mit Bezugszeichen 13 bezeichnet.
Der Austrittsstrahlenkegel 13 trifft auf eine geneigt innerhalb
des Gehäuses der
Abtast-Einrichtung 1 angeordnete Umlenkfläche 14,
beispielsweise angeordnet am im Gehäuse aufgenommenen Optikträger 6,
wobei die Umlenkfläche 14 bevorzugt
als eine verspiegelte Fläche
ausgebildet sein kann. Von der im Gehäuse der Abtasteinrichtung 1,
geneigt um den Winkel 15 zur optischen Achse 20,
angeordneten Umlenkfläche 14 trifft
ein umgelenkter Strahlenkegel 17 auf die Oberfläche eines Sensorelementes 16.
Die Längsseite
des Sensorelementes 16 verläuft im wesentlichen parallel
zur optischen Achse 20 des Objektivs 7 und kann
entweder als ein Zeilensensor konfiguriert sein oder auch in Form
eines Sensor-Arrays vorliegen.
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Durch die Verfahrbarkeit des Optikträgers 6 an
senkrecht zur Zeichenebene gemäss 1 angeordneten, schienenförmigen Gleitelementen,
lässt sich
ein Konstanthalten des Auflösungsvermögens, d.h.
der Brennweite des Objektivs 19 in Bezug auf die Unterseite
der aus transparentem Material gefertigten Abdeckung 4 erreichen.
Ist die Brennweite über den
gesamten Abtastbereich konstant, so bleibt auch das Auflösungsvermögen des
Objektivs 7 über
den gesamten Abtastbereich, der senkrecht zur Zeichenebene gemäss 1 verläuft, konstant, so dass keine
Auflösungsschwankungen
insbesondere in den Endzonen der abzutastertden Vorlage 25, 26 auftreten
können.
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Die Darstellung gemäß 2 zeigt die Abtast-Einrichtung
gemäss 1 im Querschnitt.
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In der Draufsicht auf das teilweise
aufgeschnittene Gehäuse
der Abtast-Einrichtung 1 geht die seitliche Ausdehnung
des Optikträgers 6 näher hervor.
Innerhalb des Optikträgers 6 ist
innerhalb eines Objektivhalters 11 das Objektiv 7 eingeschoben, welches
zum Beispiel als eine mehrteilige Linsenanordnung ausgeführt sein
kann. Zwischen der unteren Begrenzung der untersten Linse des Objektivs 7 und der
transparenten Abdeckungsfläche 4 ist
mit Bezugszeichen 20 die optische Achse des Objektivs 7 eingezeichnet.
Aus dem Verhältnis
der Abstände
zwischen Objektiv 7 und Oberseite Datenstreifen 26,
mit dem sich daraus ergebenden Abstand zwischen Bild und Objektiv
ergibt sich eine Tiefenschärfe,
so dass fertigungsbedingt auftretende Toleranzen im Gehäuse leicht
aufgefangen werden können.
Geneigt zur optischen Achse 20 des Objektivs 7 sind
an der Unterseite des Optikträgers 6 ein
oder mehrere Lichtquellen 9, 32 angebracht. Die
Brennweite der Lichtquelle 9, 32 kann derart gewählt werden,
dass sie mit der optischen Achse 20 des im Objektivhalter 11 aufgenommenen
Objektivs 7 an der Unterseite der transparenten Abdeckung 4 zusammenfällt. Damit
ist sichergestellt, dass eine mit ausreichend hohem Schärfegrad
erfolgende Abbildung der Oberseite der abzutastenden Vorlage 25 über den
in 1 näher bezeichneten
optischen Weg auf das Sensorelement 16 erfolgt, so dass
die auf der Vorlage enthaltene, in binärer Form codierte Information 26 mit
gleichbleibender Güte über den
gesamten Bereich der abzutastenden Vorlage 25 in Audio-,
Video- oder an einem PC weiterverarbeitbare Signale umgewandelt
werden kann.
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Die Lichtquelle 9, 32 kann
innerhalb der Rahmenstruktur 8 der Abtast-Einrichtung 1 gemäss der Darstellung
in 2 als eine Speziallichtquelle 32 ausgestaltet
sein, die in Bezug auf ihre Halterung eine Schwenk/Kippbewegung
ausführen
kann, die durch den Doppelpfeil 33 angedeutet ist. Mit
Hilfe der Kipp/Schwenkbewegung der Speziallichtquelle 32 innerhalb
der Rahmenstruktur 8 der Abtast-Einrichtung 1 können – vergleiche
Darstellung gemäß 3 – bedruckte Bereiche 28 binärer Informationen 26 eines
Datenträgers 25 unter
frei vorwählbaren
Beleuchtungswinkeln bestrahlt werden. Abhängig von den Strahlwinkeln
können
verschiedene Informationsgehalte der binär codierten Informationen 26 eines
Datenträgers 25 (Datenstreifen)
ausgelesen werden.
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3 zeigt
einen Querschnitt durch die Abtastöffnung einer Abtast-Einrichtung,
wobei die Abtast-Einrichtung mit einer Temperiereinrichtung ausgestattet
sein kann, die sich im Bereich der Rahmenstruktur 8 oberhalb
oder innerhalb eines transparenten Abtastfensters 3 befindet.
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Im unteren Bereich der in 3 nicht vollständig wiedergegebenen
Abtast-Einrichtung/Lesegerät 1, die
transportabel ist und frei gehandhabt werden kann, ohne mit einer
Stromquelle über
eine Leitung verbunden zu sein, ist eine Rahmenstruktur 8 vorgesehen.
Die Rahmenstruktur 8 kann an ihrer Innenseite mit einer
reflektierenden Beschichtung 5 versehen sein und lässt sich über in 3 angedeutete Schnappverschlüsse mit
dem Gehäuse
der hier nicht dargestellten Abtast-Einrichtung 1 verbinden.
In der Rahmenstruktur 8 sind Öffnungen 10 ausgebildet,
durch welche sich Ladekontakte erstrecken, um die in der Abtast-Einrichtung 1 vorgesehenen
wiederaufladbaren Batterien aufzuladen, damit ein vom Netz unabhängiger Betrieb
der Abtast-Einrichtung/des Lesegerätes 1 gewährleistet
werden kann.
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Die Rahmenstruktur 8 kann
an ihrer Innenseite Kanäle 30 für eine Temperiereinrichtung
aufweisen. Die Temperiereinrichtung kann zum Beispiel als eine Heizung
ausgebildet sein, welche beispielsweise als eine Widerstandsheizung
ausgeführt
werden kann. Die Widerstandsheizung – anstelle dieser kann auch
eine Aufheizung des Datenstreifens über Mikrowellen oder über IR-Bestrahlung
erfolgen – kann über Anschlüsse 31 mit
der hier nicht dargestellten Strom/Spannungsversorgung der Abtast-Einrichtung 1 verbunden
sein und für
eine Temperierung der Abtast-Einrichtung im Bereich der Rahmenstruktur 8 und
damit im Bereich des Abtastfensters 3 dienen.
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Anstelle einer als Heizung ausgebildeten Temperiereinrichtung
ist es ebensogut möglich,
an der Innenseite der Rahmenstruktur 8 Kanäle für ein Kühlmedium
vorzusehen oder ein Peltierelement vorzusehen, mit welchem die Rahmenstruktur 8 abgekühlt werden
kann.
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Unterhalb der Abdeckung 4 aus
transparentem Material, welche in die Abtastöffnung 3 der Rahmenstruktur 8 eingelassen
ist, ist eine Gehäusewand 34 angedeutet.
In die mit Bezugszeichen 34 angedeutete Gehäusewand
kann ein Datenstreifen 25 eingelegt sein, der auf seiner
Oberseite mit binären Informationen 26 versehen
ist.
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Die an der Oberseite des in die Gehäusewand 34 eingelassenen
Datenstreifens 25 vorgesehene codierte Information 26 weist
der transparenten Abdeckung 4 der Rahmenstruktur 8 der
Abtast-Einrichtung 1 zu. Bei der mit Bezugszeichen 34 bezeichneten
Komponente kann es sich zum Beispiel um das Gehäuse einer Wasserpumpe, eines
Generators oder einer Kfz-Batterie oder eines beliebigen anderen
Kfz-Ersatzteiles handeln. Daneben kann Bezugszeichen 34 auch
einen Teil einer Originalverpackung eines Gegenstands bezeichnen,
in dessen Wandung der Datenstreifen 25 eingelassen sein
kann; alternativ läßt sich
der Datenstreifen 25 auch auf die Oberfläche des
Gegenstandes oder der Originalverpackung aufbringen. Der Datenstreifen 25 enthält an seiner
für ein
Auslesegerät
zugänglichen
Seite codierte Informationen 26, die an der Oberseite des
Datenstreifens 25 aufgebracht sind und beispielsweise über die
frei handhabbare, transportable Abtast-Einrichtung 1 auslesbar sind.
Die codierte Information 26 wird bei der Herstellung bzw.
bei der Produktion des Gegenstandes 34 – sei es eine Originalverpackung, sei
es das Gehäuse
eines Kfz.-Ersatzteils oder dergleichen – aufgebracht und ist für das menschliche Auge
mit unbewaffnetem Auge nicht sichtbar. Bei Applikation einer chemischen
Substand, so zum Beispiel eines Pigmentes, kann je nach Auswahl
der gewählten
chemischen Substanz einerseits eine unwiederbringliche Zerstörung des
Codes am Gegenstand erfolgen, andererseits läßt sich durch die Auswahl der
chemischen Substanz eine zeitliche Begrenzung der Auslesbarkeit
durch die frei handhabbare Abtast-Einrichtung herbeiführen, da
die chemische Substanz eine sich verflüchtigende Substanz sein kann. Daneben
ist es durchaus auch möglich,
als die codierte Information beeinflussende chemische Substanz solche
zu verwenden, die einfach vom Gegenstand oder der Originalverpackung
nach Auslesung durch die frei handhabbare Abtast-Einrichtung abgewischt
werden können.
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Die binäre Information 26 an
der Oberseite des Datenstreifens 25 kann zum Beispiel bedruckte Bereiche 28 umfassen,
die eine Druckfarbe enthalten sowie solche Bereiche, die unbedruckt
sind.
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4 zeigt
eine Unteransicht auf das transparente Abtastfenster, welches in
die Rahmenstruktur im unteren Bereich der Abtast-Einrichtung eingelassen
ist.
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Das Abtastfenster 3 umfasst
eine Abdeckung 4 aus transparentem Material, welche in
einer Einfassung im unteren Bereich der Rahmenstruktur 8 der
Abtast-Einrichtung/des Lesegerätes 1 eingelassen
ist. In gestrichelter Wiedergabe ist die im unteren Bereich der
Rahmenstruktur 8 verlaufende Temperiereinrichtung 30 angedeutet.
Die Temperiereinrichtung 30 kann sich im wesentlichen um
das Abtastfenster 3 der Rahmenstruktur 8 erstrecken.
In der Rahmenstruktur 8 sind die Ladekontakte 10 erkennbar, über welche
die frei handhabbare, transportable Abtast-Einrichtung 1 bei
Erschöpfung
der internen Energiespeicher wiederaufladbar ist. Daneben ist es auch
möglich,
die Temperiereinrichtung 30 auch in das Abtastfenster 3 der
Rahmenstruktur 8 zu integrieren.
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5 gibt
ein mit dem bloßen
menschlichen Auge nicht sichtbares Punktmuster wieder, welches zum
Beispiel an einer Originalverpackungsfläche oder einer äußeren Gehäusewandung
eines Gegenstandes aufgebracht sein kann und welches in Feld- und/oder Linienanordnung
ausgebildet ist.
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Die auf der Oberseite eines Datenträgers 25, wie
zum Beispiel einem Datenstreifen, codierte Information 26 umfasst
ein Punktmuster, wie es vergrößert durch
den Pfeil 27 dargestellt ist. Das Punktmuster 27 enthält mit Druckfarbe 28 bedruckte
Bereiche sowie solche Bereiche 29, die unbedruckt sind.
Die bedruckten Bereiche sind im wesentlichen als quadratische bzw.
rechteckförmig
zusammenhängende Flächenbereiche
an der Oberseite des Datenträgers 25 wiedergegeben.
Die in durchaus unterschiedlicher Geometrie beschaffenen Flächenbereiche
werden bevorzugt in einer Farbgebung gehalten, die im angeregten
Zustand den für
die Abtast-Einrichtung ausreichend hohen Kontrast bietet, wodurch
sich ein verbessertes Auflösungsvermögen einstellt,
was wiederum dazu ausgenutzt werden kann, die die codierte Information
enthaltenden Datenstreifen bzw. Datenträger 25 in ihrer Größe und ihrer
Anordnung zu verkleinern.
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Die codierte Information 26,
welche vorzugsweise in binär
codierter Form vorliegt, kann innerhalb des Abtastfensters für die frei
handhabbare Abtast-Einrichtung 1 (Lesegerät) in Form
von Feldern 41.1, 41.2 bzw. 41.3 angeordnet
und aufgeteilt sein. In Verbindung mit der Anordnung von Feldern 41.1, 41.2 bzw. 41.3 kann
die binär
codierte Information 26 auch in Zeilenform 42.1, 42.2, 42.3 .....
bis 42.n auf dem Datenträger 25 innerhalb des
durch die frei handhabbare Abtast-Einrichtung 1 abtastbaren
Bereiches angeordnet sein. In den einzelnen Feldern 41.1, 41.2 bzw. 41.3 können in
binär codierter
Form Informationen über
den Typ, das Herstellungsjahr, die Losgröße und dergleichen hinterlegt
sein. Diese Informationen können
hingegen auch in Zeilenform 42.1, 42.2, 42.3 ...
bis 42.n auf der Oberfläche
des Datenträgers 25 hinterlegt
sein.
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Diese Informationen sind für das menschliche
Auge nicht sichtbar und daher bei einer bloßen Inaugenscheinnahme des
Gegenstands oder der Originalverpackung nicht zu erkennen.
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Bei Erwärmung der bedruckten Bereiche 28 der
binär codierten
Information 26 hingegen emittieren die bedruckten Bereiche 28 eine
Strahlung, die von der Optik 7, 22, 24 der
Optik 7, 22, 24 der frei handhabbaren
Abtast-Einrichtung 1 ausgelegen werden kann. Die durch
die Optik 7, 23, 24 ausgelesenen Informationen
werden in der Abtast-Einrichtung 1 durch das in dieser
vorgegebene Sensorelement 16 entweder in visuell anzeigbare
oder in Audio-Informationen umgewandelt, welche unmittelbar durch die
Abtast-Einrichtung 1 (Lesegerät) wieder ausgegeben werden
können.
Die aus dem Datenstreifen 25 auslesbare, vorzugsweise binär codierte
Information 26 ist nur durch Applikation der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung 1 auslesbar
und kann vom unbewaffneten menschlichen Auge nicht gelesen werden.
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Darüber hinaus ist es möglich, im
Bereich der codierten Information 26 einen Freigabecode 38 vorzusehen.
Wird eine frei handhabbare, transportable Abtast-Einrichtung 1 auf
den in 5 dargestellten
Datenträger 25 aufgebracht,
kann das Auslesen des in Feldanordnung 41.1, 41.2, 41.3 bzw.
Zeilenanordnung 42.1, 42.2, 42.3 ... 42.n organisierten Information
durch Freischalten eines in der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung 1 vorgesehenen
Transponders erfolgen. Der Transponder wird durch den Freigabecode 38,
der in der binär
codierten Information 26 des Datenträgers 25 hinterlegt
ist, freigeschaltet.
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6 zeigt
ein Polarisationselement für
die Abtastöffnung
der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung.
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Der Datenträger 25, in 5 als Datenstreifen dargestellt,
kann in seinen bedruckten Bereichen 28 mit einer nur unter
geeignet polarisiertem Licht sichtbaren Druckfarbe bedruckt sein.
Wird über
das Abtastfenster 3 der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung 1 ein
Polarisationselement 35 gelegt, sind die mit der nur unter
polarisiertem Licht sichtbaren Druckfarbe bedruckten Bereiche 28 der
codierten Information 26 für die frei handhabbare Abtast-Einrichtung 1 sichtbar
und die codierte Information 26 kann durch diese ausgelesen
werden. Das Polarisierungselement 35 – beispielsweise in Gestalt
einer Polarisierungsfolie – kann
mittels Öffnungen 36 im
Bereich der Rahmenstruktur 8 an der Unterseite der frei handhabbaren
Abtast-Einrichtung 1 befestigt werden. Mittels des Polarisationselementes 35,
beispielsweise ausgeführt
in Gestalt einer Polarisierungsfolie, kann eine Polarisierung der
Strahlung in horizontale Richtung, vertikale Richtung oder zirkulär erfolgen,
wobei auch Kombinationen der Polarisationsorientierungen untereinander
möglich
sind.
-
7 zeigt
eine die mit Druckfarbe bedruckten Bereiche eines Punktmusters codierte
Informationen abtastende, zu den bedruckten Bereichen in bestimmte
Winkelstellungen verschwenkbare Lichtquelle der Abtast-Einrichtung,
die im unteren Bereich der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung
bewegbar aufgenommen ist. Anstelle einer verschwenkbaren Lichtquelle
innerhalb der Abtast-Einrichtung, die auf die Oberseite 26 des
die binäre
Information enthaltenden Datenträgers 25 aufgebracht
wird, kann in kinematischer Umkehr auch die Optik innerhalb der Abtast-Einrichtung
verschwenkbar aufgenommen sein, so daß deren Winkelstellung in Bezug
auf den abzutastenden codierte Informationen enthaltenden Bereich
des Datenträgers
verstellbar ist.
-
An der einer frei handhabbaren Abtast-Einrichtung 1 zugewandten
Außenseite
eines Gegenstandes bzw. einer Originalverpackung 34 sind
bedruckte Bereiche 28 sowie unbedruckte Bereiche 29 ausgeführt. Diesen
kann je nach Anwendungsfall ein Hologramm unterlegt sein, mit welchen
der Informationsgehalt der über
die frei handhabbare Abtast-Einrichtung 1 auslesbaren
Information beträchtlich
erweitert werden kann. Im unteren Bereich der Abtast-Einrichtung 1 kann
eine innerhalb der Rahmenstruktur 8 verschwenkbare Speziallichtquelle 32 ausgebildet
sein. Die Speziallichtquelle 32 ist gemäss des Doppelpfeils 33 in
beide Richtungen verschwenkbar und kann relativ zur optischen Achse 20 der
frei handhabbaren Abtast-Einrichtung 1 in bestimmten Neigungswinkeln 40 festgestellt
werden. Je nach eingestelltem Beleuchtungswinkel 40 lassen sich
Informationen aus den bedruckten Bereichen 28 der codierten
Information 26 – seien
sie durch Hologramme unterlegt oder nicht – auslesen. Wird in der frei
handhabbaren Abtast-Einrichtung 1 die Lichtquelle 32 in
Bezug auf die optische Achse 20 der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung 1 verstellt,
so lassen sich die in bedruckten Bereichen 28 und den eventuell
darunterliegenden Hologrammen weitere Informationen entnehmen. Je
nach gewähltem
Beleuchtungswinkel 40 der Speziallichtquelle 32 in
Bezug auf die optische Achse 20 der frei handhabbaren Abtast-Einrichtung 20 lässt sich
auf diesem Wege der der codierten Information 26 entnehmbare
Informationsgehalt potenzieren.
-
- 1
- Lesegerät/Abtast-Einrichtung
- 2
- Aufsetzfläche
- 3
- Abtastfenster
- 4
- Abdeckung
- 5
- reflektierende
Beschichtung
- 6
- Optikträger
- 7
- Objektiv
- 8
- Rahmenstruktur
- 9
- Beleuchtungsträger
- 10
- Ladekontakte
- 11
- Objektivhalter
- 12
- Einfalls-Strahlenkegel
- 13
- Ausfalls-Strahlenkegel
- 14
- Umlenkfläche
- 15
- Neigung
- 16
- Sensorelement
- 17
- umgelenkter
Strahlengang
- 18
- Verfahrbereich
- 19
- Abstand
- 20
- optische
Achse
- 21
- Objektivträger
- 22
- untere
Linse
- 23
- Blende
- 24
- obere
Linse
- 25
- Datenstreifen
- 26
- codierte
Information (Oberseite Datenstreifen)
- 27
- Punktmuster
- 28
- bedruckte
Bereiche
- 29
- druckfreie
Räume
- 30
- Temperiereinrichtung
- 31
- Anschlüsse Temperiereinrichtung
- 32
- Speziallichtquelle
- 33
- Schwenk-/Kippbereich
- 34
- Gehäusewand
- 35
- Polarisierungsfolie
- 36
- Befestigungsöffnung
- 37
- –
- 38
- Freigabecode
- 40
- Beleuchtungswinkel
- 41
- Auslesefelder
- 41.1
- erstes
Feld
- 41.2
- zweites
Feld
- 41.3
- drittes
Feld
- 42
- Auslesezeilen
- 42.1
- erste
Zeile
- 42.2
- zweite
Zeile
- 42.3
- dritte
Zeile
- 42.n
- n-te-Zeile