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Die Erfindung betrifft einen Sicherheitscode und
eine Vorrichtung gemäß des Oberbegriffes
des Patentanspruches 4 sowie ein Verfahren gemäß des Anspruchs 12.
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Derartige Vorrichtungen sind in vielfacher Weise
bereits in der Praxis im Einsatz. per Nachteil dieser Vorrichtungen
besteht nun darin, dass der auf den zurückzunehmenden Materialien oder
Objekten angebrachte Barcode in einfacher Weise kopiert werden kann
und der dann kopierte Barcode einfach auf an sich nicht zurückzunehmende
Materialien angebracht wird, so dass dann auch derartige Materialien aufgrund
des kopierten und auf diesen Objekten angebrachte Barcodes als zurückzunehmend
von den Barcodelesern der Vorrichtung erkannt wird. Wenn ein derartiges
Objekt als zurückzunehmend
erkannt wird, wird der Pfandbetrag in ungerechtfertigter Weise ausgezahlt.
Des Weiteren kommt es vor, dass ein zweites Mal für bereits
zurückgenommenes
Material, für
welches bereits Pfand ausgezahlt worden ist, ein weiteres Mal Pfand
ausgezahlt wird, wenn dieses bereits zurückgenommene Material erneut
der Vorrichtung zugeführt
wird.
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Gegenwärtig erfolgt die Erkennung
der Verpackung, die zurückgenommen
werden soll, mittels eines Barcodes, der auf der Verpackung beziehungsweise
dieses Materials aufgebracht ist. Ein herkömmlicher Barcode ist auf einfache
Art und Weise jedoch kopierbar oder mittels eines Druckers in einfacher
Weise reproduzierbar. Dies hat zur Folge, dass Verpackungen, die
einen kopierten oder reproduzierten Barcode besitzen, von den original
pfandberechtigten Verpackungen oder Materialien nicht unterschieden
werden können
und folglich von herkömmlichen
Rücknahmeautomaten
angenommen werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass aufgrund dessen erhebliche
Verluste bei der Pfandauszahlung entstehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
für beide
vorkommenden Fälle
eine Vorrichtung zu schaffen, welche diese Nachteile ausschließt, so dass
sicher gestellt ist, dass nur für
zurückzunehmende
Materialien, ohne dass eine große
Chance dir Manipulation besteht, in gerechtfertigter Weise Pfand gezahlt
wird.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale
des Anspruches 1 gelöst.
Unter bildartige Darstellung wird jedes Bild, Barcode, Buchstaben,
zu Worten oder Begriffe zusammengesetzte Buchstaben, Ziffern, Zahlen,
Schriftzüge,
Logos, etc. verstanden.
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Das Besondere bei diesem Verfahren
ist, dass von dem Sicherheitscode zwei Bilder gemacht werden.
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Das erste Bild wird unter Normallicht
erstellt. Dabei wird das Originalbild in einem Speicher abgelegt
und das aktuell aufgenommene Bild damit verglichen. Wurde das Originalbild
gefunden, so wird ein zweites Bild unter Normallicht und Infrarotlicht
gemacht. Die Infrarotfarbe wird jetzt für die Kamera oder Scanner unsichtbar
und stellt ein anderes Bild dar. In diesem Falle ist nur noch die
normale Farbe sichtbar und nicht die Infrarotfarbe. Das Original
ist ebenfalls in einem Speicher abgelgt.
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Sind beide Bilder den Originalen
entsprechend, so erfolgt ein Signal an einen Zentraleinheit, dass
es sich nicht um einen Fälschung
handelt.
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Bei den herkömmlichen Verfahren besteht der
Sicherheitscode nur aus einer Farbe, die für das menschliche Auge bei
Normallicht und Kunstlicht immer sichtbar ist. Solche Code lassen
sich über
Farbdrucker einfach reproduzieren und führen zu unberechtigter Bereicherung
derer, die eine Reproduktion hergestellt haben. Die Infrarotlampen
sind so ausgelegt, dass sie auf einer Wellenlänge senden, die mit der Infrarotfarbe
indentisch ist.
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Eine einfache Ausbildung des Sicherheitscodes
läßt sich
dadurch herstellen, dass ein oder mehrere Teilbereiche der bildartigen
Darstellung unter Infrarotlicht für den Wahrnehmungsbereich des menschlichen
Auges unsichtbar wird, dass unter Normallicht ( Tages- und/oder
Kunstlicht ) für
das menschliche Auge die gesamte bildartigen Darstellung sichtbar
ist.
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Die Herstellung des Sicherheitscodes
läßt sich
dadurch erreichen, dass ein oder mehrere Teilbereiche der bildartigen
Darstellung mit Farben dargestellt ist, die unter oder bei zusätzlicher
Bestrahlung mit Infrarotlicht für
den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Auges unsichtbar sind und/oder werden,
dass unter Bestrahlung der bildartigen Darstellung nur mit Normallicht
( Tages- und/oder Kunstlicht )die gesamte bildartigen Darstellung
sichtbar ist.
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Desweiteren ist eine Vorrichtung
zum Sortieren und/oder Sammeln von Materialien, wie Mehrweg- und/oder
Einweggetränkeverpackungen,
wie beispielsweise PET- /Glasflaschen,
Dosen, Trinkbecher etc., mit einer Einrichtung zum Erkennen des
Sicherheitscodes des in den Eingaberaum eingebrachten Materials
vorgesehen, die eine Einrichtung zum Erkennen zumindest einen Sensor
oder Bildverarbeitungseinrichtung aufweist, die eine aus zwei verschiedenen
Farbelementen dargestellte bildartige Darstellung auf der Basis
des Wahrnehmungsbereiches des menschlichen Auges bei Bestrahlung
der bildartigen Darstellung nur mit Normallicht ( Tages- und/oder
Kunstlicht ) erkennt und unter (ider bei zusätzlicher Bestrahlung mit Infrarotlicht
für den
Wahrnehmungsbereich des menschlichen Auges einen Teilbereich oder
Teilbereiche der bildartigen Darstellung unsichtbar sind. Somit
wird in sicherer Weise der Sicherheitscode ausgelesen. Hierdurch
werden die vorgeschilderten Vorteile eines Sicherheitscodes erreicht.
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Bei einer weiteren Vorrichtung zum
Sortieren und/oder Sammeln von Materialien, wie Mehhrweg- und/oder
Einweggetränkeverpackungen,
wie beispielsweise PET- /Glasflaschen,
Dosen, Trinkbecher etc., mit einer Einrichtung zum Erkennen des
Sicherheitscodes des in den Eingaberaum eingebrachten Materials,
ist vorgesehen, dass die Einrichtung zum Erkennen zumindest zwei
auf unterschiedlicher Basis arbeitende Scanner aufweist, wobei der
eine Scanner einen normalen Barcode erkennt und der andere Scanner
die aus zwei verschiedenen Farbelementen dargestellte bildartige
Darstellung auf der Basis des Wahrnehmungsbereiches des menschlichen
Auges bei Bestrahlung der bildartigen Darstellung nur mit Normallicht
Tages- und/oder Kunstlicht ) erkennt und unter oder bei zusätzlicher
Bestrahlung mit Infrarotlicht für
den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Auges einen Teilbereich
oder Teilbereiche der bildartigen Darstellung unsichtbar sind.
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In vorteihafter Weise ist der Scanner
als Bildverarbeitungseinrichtung ausgebildet,
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In einer weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass zumindest einer der Scanner als Barcodeleser
und der andere Scanner als Bildverarbeitungseinrichtung ausgebildet
ist.
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Hierbei ist die Bildverarbeitungseinrichtung zur
Erkennung/Auswetung von Infrargt- und
oder Sichtbildern ausgebildet ist.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung des
Scanners und/oder Kamera ergibt sich dadurch, dass zumindest einer
auf Sichtbildern entsprechend dem Wahrnehmungsbereich des menchlichen
Auges reagierende Bildverarbeitungseinrichtung vorgesehen ist, wobei
die gleiche Bildverarbeitungseinrichtung gleichzeitig auf Infrarotbilder
mit bestimmter Zusammensetzung und/oder besonderer Wellenlänge reagiert.
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Um den Sicherheitscode in den Sichtbereich des
Scanners und/oder Kamera bringen zu können, ist vorgesehen, dass
der (Boden des Eingaberaumes von zumindest zwei motorisch drehbar
angetriebenen Walzen gebildet wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben
einer Vorrichtung zum Sortieren und/oder Sammeln von Materialien,
wie Einweggetränkeverpackungen,
wie beispielsweise PET-/Glasflaschen, Dosen, Trünkbecher etc., mit einer Einrichtung
zum Erkennen des in den Eingaberaum eingabrachten Materials und
zumindest einer Sortiereinrichtung, mittels welcher das Material
zumindest einer Sammeleinrichtung zuführbar ist, zeichnet sich dadurch aus,
dass die Einrichtung zum Erkennen zumindest zwei auf unterschiedlicher
Basis arbeitende Scanner aufweist, die eine elektronische Auswerte-
und/oder Steuereinrichtung beinhalten, dass in der Auswerte- und
Steuereinrichtung die von den Scannern zu erkennenden Sollwerte
hinterlegt sind, dass nur bei einem Übereinstimmen von zumindest
zwei erkannter Istwerte mit den hinterlegten Sollwerten die elektronische
Auswerte- und/oder
Steuereinrichtung einen Impuls zur Annahme des Materials und zur
Pfandauszahlung auslöst.
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Durch die Verwendung von zumindest
einer oder mehrerer Infrarotfarben, die auf unterschiedlichen Emissionswellenbereichen
erregbar sind und deren eine oder mehrere Wellenlängen in
der elektronischen Auswerte- und Steuereinrichtung hinterlegt sind,
wird ein hoher Sicherheitsstandard erreicht und gewährleistet.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass
die Einrichtung zum Erkennen zumindest zwei auf unterschiedlicher
Basis arbeitende Scanner aufweist. Aufgrund der Tatsache, dass zumindest
einer der Scanner auf Infrarot und Sichtbildbasis reagierender Sensor
ausgebildet ist, sind drei unterschiedliche bzw. Voneinander unabhängige Entscheidungskriterien erforderlich,
die als richtig erkannt werden müssen, damit
das in den Eingaberaum eingelegte Material zurückgenommen wild und als zurückzunehmend
erkannt wird und somit die Pfandauszahlung oder -zuweisung vorzunehmen.
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Hierzu ist parallel zu der Barcodeerkennung zumindest
ein weiterer Scanner im Bereich des Eingaberaumes, der ausschließlich auf
Infrarot- und Sichtbilder reagiert, angebracht. Die Pfandauszahlung
erfolgt in diesem Fall dann nur, wenn drei Erkennungskriterien positiv
erfüllt
werden. Ein Infrrarot- und Sichtbildcode hat den Vorteil, dass er
nicht in seiner Besonderheit auffällig ist und auch nicht kopierbar
und scannbar ist. Außerdem
ist er so aufgebaut, dass er nur auf einer ganz bestimmten vorgegebenen Frequenz
im Infrarotbereich seine Informationen abstrahlt.
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Eine weitere Verbesserung bzw. Erhöhung des
Sicherheitsstandards läßt sich
dadurch erreichen, dass zumindest zwei auf verschiedene Methoden
basierende Bilder aufgenommen werden, auf die der Scanner reagiert,
vorgesehen sind, wobei der Scanner auf eine Infrarotfarbe besonderer
Zusammensetzung und/oder besonderer Emissionswellenlänge reagiert
und gleichzeitig ein Sichtbild verarbeitet.
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Damit die Scanner in automatischer
Weise dem Barcode und die auf Infrarot- und Sichbildbasis angebrachte
Codierung bzw. Markierung von diesen Scannern erkapnt werden kann,
ist vorgesehen, dass der Boden des Eingaberaumes von zumindest zwei motorisch
drehbar angetriebenen Walzen gebildet wird. Infolge dieser Maßnahmen
wird durch die rotierenden Walzen das Material so lange gedreht,
bis sich der Barcode und die auf auf Infrarot- und Sichbildbasis
angebrachte Markierung im Erfassungsbereich der beiden Scanner befindet.
Hierbei ist die Infrarotfarbe so gewählt, dass diese nur in einem
bestimmten Wellenbereich abstrahlt, welche in Abstimmung mit dem
von dem Scanner erfassten Wellenbereich ist bzw. in der elektronischen
Auswerte- und Steuerungseinrichtung hinterlegten Wert übereinstimmt.
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Ein hoher Sicherheitslevel läßt sich
durch folgende Maßnahme
erreichen: Das Sicherheitssystem wird so aufgebaut, indem die Erkennung
der zum Einsatz kommenden Infrarotfarbe dadurch erschwert wird,
dass auf der Sicherheitsabbildung, der sich auf dem zurückzunehmenden
Gut befindet, neben dem Barcode sich zwei oder mehrere Infrarot-
Sichbildmarkierungen aufgebracht werden. Dadurch ist nicht unmittelbar
von einem Dritten erkennbar, welches Verfahren für die tatsächliche Erkennung verwendet wird.
Eine weitere Sicherheitserhöhung
kann dadurch erreicht werden, dass nicht nur eine Infrarotfarbe
in einem bestimmtem Emissionswellenbereich gelesen wird, sondern
eine, einige oder alle aufgebrachten Infrarotmarkierungen, wenn
diese durch den Scanner oder Sensor mittels Infrarot- und Normallicht
angestrahlt werden.
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Eine einfache Rückgabe des zurückzunehmenden
Materials lässt
sich dadurch erreichen, dass die im Scanner integrierte Auswertungseinheit
ein Signal an eine Hauputsteuerung liefert, womit bei nicht Erkennen
eine Rückgabe
ausgelöst
wird.
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Zur Durchführung und Überprüfung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorgesehen, dass die Einrichtung zum Erkennen zumindest zwei
auf unterschiedlicher Basis arbeitende Scanner aufweist, die mit
einer elektronischen Auswerte- und/oder Steuereinrichtung verbunden
sind, dass in der Auswerte- und Steuereinrichtung die beiden von
den Scannern zu erkennenden Sollwerte hinterlegt sind, dass nur
bei einem Übereinstimmen
erkannter Istwerte mit den hinterlegten Sollwerten die elektronische
und/oder Steuereinrichtung einen Impuls zur Annahme des Materials
und zur Pfandauszahlung auslöst.
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Um eine einfache Überprüfung der richtigen Infrarot-Farbe-
und Sichbild zu verwirklichen, ist vorgesehen, dass zumindest eine
Infrarotfarbe mit einem bestimmten Wellenbereich verwendet wird,
deren Wellenlänge
in der elektronischen Auswerte- und Steuereinrichtung des Scanners
hinterlegt ist.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung
sind der Beispielsbeschreibung und der Zeichnung zu entnehmen. Hierbei
zeigen
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1 das
System des auf der Basis eines al, Logo ausgebildeten Sicherheitscodes,
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2 der
unter Normallicht sichtbare Sicherheitscode gemäß 1,
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3 der
unter Infrarotlicht sichtbare Teil des Sicherheitscodes gemäß 1,
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4 das
System des auf der Basis eines als Barcode ausgebildeten Sicherheitscodes
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5 der
unter Normallicht sichtbare Sicherhieitscode gemäß 4,
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6 der
unter Infrarotlicht sichtbare Teil des Sicherheitscodes gemäß 4,
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7 die
Vorrichtung zum Sortieren und/oder Sammeln in der Seitenansicht,
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8 den
Eingaberaum in der Ansicht VII – VII.
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Das als Sicherheitscode 1 ausgebildete Logo 2 gemäß 1 ist einen bildartige Darstellung. Das
Logo 2 ist aus dem schwarz dargestellten Bereichen 3 und
den aus den schraffiert dargestellten Bereichen 4 zusammengesetzt.
Die schwarz dargestellten Bereiche 3 sind mit Normalfarbe
und die schraffiert dargestellten Bereiche 4 sind mit Infrarotfarbe auf
einem Trägermaterial
aufgebracht. Somit besteht der sicherheitscode aus den zwei mit
unterschiedlichen Farbstoffen dargestellten Bereichen 3 und 4.
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Der mit dem Farbstoff dargestellte
Bereich 3 der bildartigen Darstellung 1 ist unter
Normallicht ( Tageslicht und/oder Kunstlicht ) für das menschliche Auge sichtbar.
Der mit dem Farbstoff dargestellte Bereich 4 ist ebenfalls
zunächst
unter Normallicht ( Tageslicht und/oder Kunstlicht ) für das menschliche Auge
sichtbar, wird jedoch bei Bestrahlung mit Infrarotlicht für das menschliche
unsichtbar, weiter unten anhand der 2 und 3 erläutert wird. Somit besteht die
bildartige Darstellung aus zumindest zwei unterschiedlichen Farbelementen,
so dass unter Normallicht ( Tages- und/oder Kunstlicht ) die ganze
bildliche Darstellung als vom menschlichen Auge wahrnehmbare Abbildung
erkennbar ist, und dass beim Beleuchten der bildartigen Darstellung
mit Infrarotlicht ein Teil der bildartigen Darstellung für das menschliche
Auge unsichtbar wird. Teilbereiche der bildartigen Darstellung sind
unter Infrarotlicht für
den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Auges unsichtbar, wobei
unter Normallicht ( Tages- und/oder Kunstlicht ) für das menschliche
Auge die gesamte bildartigen Darstellung sichtbar ist. Es sind also
ein oder mehrere Teilbereiche der bildartigen Darstellung mit Farben
dargestellt sind, die unter oder bei zusätzlicher Bestrahlung mit Infrarotlicht
für den
Wahrnehmungsbereich des menschlichen Auges unsichtbar sind und/oder
werden, dass unter Bestrahlung der bildartigen Darstellung nur mit
Normallicht Tages- und/oder Kunstlicht ) die gesamte bildartigen
Darstellung sichtbar ist.
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Unter Normallicht erkennt das menschliche Auge
und/oder einauf diesen Wellenbereich arbeitender Scanner und/oder
Kamera das in 2 dargestellte
Logo in seiner Gesamtheit. Wird das Logo zusätzlich oder nur mit Infrarotlicht
beleuchtet oder angestrahlt, so sind nur noch die Teilbereiche 3,
wie in 3 dargestellt
ist, sichtbar, während
die Teilbereiche 4 unsichtbar sind.
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In gleicher Weise läßt sich
der Sicherheitscode 1 auch als Barcode 5, wie
in 4 bis 6 gezeigt darstellen.
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Der als Sicherheitscode 1 ausgebildete
Barcode 5 gemäß 1 ist einen bildartige Darstellung. Der
Barcode 5 ist aus dem schwarz dargestellten Bereichen 3 und
den aus den schraffiert dargestellten Bereichen 4 zusammengesetzt.
Die schwarz dargestellten Bereiche 3 sind mit Normalfarbe
und die schraffiert dargestellten Bereiche 4 sind mit Infrarotfarbe
auf einem Trägermaterial
aufgebracht. Somit besteht der Sicherheitscode aus den zwei mit
unterschiedlichen Farbstoffen dargestellten Bereichen 3 und 4.
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Der mit dem Farbstoff dargestellte
Bereich 3 der bildartigen Darstellung 1 ist unter
Normallicht ( Tageslicht und/oder Kunstlicht ) für das menschliche Auge sichtbar.
Der mit dem Farbstoff dargestellte Bereich 4 ist ebenfalls
zunächst
unter Normallicht ( Tageslicht und/oder Kunstlicht ) für das menschliche Auge
sichtbar, wird jedoch bei Bestrahlung mit Infrarotlicht für das menschliche
Auge unsichtbar, weiter unten anhand der 5 und 6 erläuterst wird.
Somit besteht die bildartige Darstellung aus zumindest zwei unterschiedlichen
Farbelementen, so dass unter Normallicht ( Tages- und/oder Kunstlicht
) die ganze bildliche Darstellung als vom menschlichen Auge wahrnehmbare
Abbildung erkennbar ist, und dass beim Beleuchten der bildartigen
Darstellung mit Infrarotlicht ein Teil der bildartigen Darstellung
für das menschliche
Auge unsichttbar wird. Teilbereiche der bildartigen Darstellung
sind unter Infrarotlicht für
den Wahrnehmungsbereich des menschlichen Auges unsichtbar, wobei
unter Normallicht ( Tages- und/oder Kunstlicht ) für das menschliche
Auge die gesamte bildartigen Darstellung sichtbar ist. Es sind also
ein oder mehrere Teilbereiche der bildartigen Darstellung mit Farben
dargestellt sind, die unter oder bei zusätzlicher Bestrahlung mit Infrarotlicht
für den
Wahrnehmungsbereich des menschlichen Auges unsichtbar sind und/oder
werden, dass unter Bestrahlung der bildartigen Darstellung nur mit
Normallicht (Tages- und/oder Kunstlicht ) die gesamte bildartigen
Darstellung sichtbar ist.
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Unter Normallicht erkennt das menschliche Auge
und/oder einauf diesen Wellenbereich arbeitender Scanner und/oder
Kamera den in 5 dargestellte
Barcode in seiner Gesamtheit. Wird der Barcode 5 zusätzlich oder
nur mit Infrarotlicht beleuchtet oder angestrahlt, so sind nur noch
die Teilbereiche 3, wie In 6 dargestellt
ist, sichtbar, während
die Teilbereiche 4 unsichtbar sind.
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Der Sicherheitscode 1 läßt sich,
wie leicht verständlich
ist, auch als Buchstaben, zu Worten oder Begriffe zusammengesetzte
Buchstaben, Ziffern, Zahlen, Schriftzüge, Logos, etc entsprechend darstellen.
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Der vorbeschriebene Sicherheitscode 1 ist auf
zurück
zu gebendes und/oder zurück
zu nehmendes Material 6, wie Mehrweg- undl/oder Einweggetränkeverpackungen,
wie beispielsweise PET-/Glasflaschen, Dosen, Trinkbecher etc. aufgebracht.
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Die Vorrichtung zum zurücknehmen
von Material 6 weist ein Gehäuse auf, in welchem sich der Eingaberaum 7 befindet.
Olberhalb des Eingaberaumes 7 ist ein als Barcodeleser 8 ausgebildeter
Scanner zum Erkennen des auf einem in dem Eingaberaum eingebrachten
Materiales 6 in herkömmlicher
Weise angebrachten Barcode 9 sowie ein auf Infrarot- und
Sichtbildbasis arbeitender Scanner 10 zum Erkennen des
auf einem in dem Eingaberaum eingbrachten Materiales 6 angebrachten
Sicherheitscodes 1 angeordnet. Der Boden 11 des
Eingaberaumes 7 wird von zwei sich in Längsrichtung des Eingaberaumes 1 erstreckenden
Walzen 12 und 13 gebildet, die in nicht dargestellter
Weise von einem motorischen Antrieb rotierend angetrieben werden.
Die Walzen 12, 13 sind an den unteren Längsenden
von den Seitenwänden 14 des
Eingaberaumes 7, die als Schwenkklappen 15, 1
6 ausgebildet
sind, drehbar gelagert. Die Schwenkklappen 15, 16 sind
mit Schwenkgelenken 17 an dem Rahmen 18 des Eingaberaumes 7 beziehungsweise
des Gehäuses
gelagert. Jeder Schwenkklappe 15, 16 ist ein nicht
dargestellter motorischer Antrieb zugeordnet, um die Schwenkklappen 15, 16 zu
verschwenken.
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Unterhalb der Walzen 12, 13 des
Eingaberaumes 7 befindet sich ein Sammelbehältnis.
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Die Funktionsweise der Vorrichtung
ist folgende:
Die einzelnen Scanner 8 und 10 sowie
die motorischen Antriebe sind mittels geeigneter Übertragungmittel
mit einer elektronischen Auswerte- und Steuereinrichtung 19 verbunden,
in welche die entsprechenden Steuerungsfolgen sowie Sollwerte hinterlegt
beziehungsweise programmiert sind, wie nachfolgend erläutert wird.
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Das zurückzunehmende Material 6 wird durch
die Eingabeöffnung
in den Eingaberaum 7 eingelegt. Nach dem Einlegen des Materials 6 wird durch
entsprechend geeignete Mittel ein Impuls ausgelöst, der die elektronische Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 veranlasst,
die motorischen Antriebe der Walzen anzusteuern und in Rotation
zu versetzen. Hierdurch wird das in den Eingaberaum eingebrachte
Material von den Walzen 12, 13 so lange bewegt,
bis sich der auf dem Material 6 bzw. der Verpackung angebrachte
Barcode 9 sowie der Sicherheitscode 1 in dem Erfassungsbereichen 20 und 21 der
Scanner 8 und 10 befinden. Sowohl der Barcodeleser 8.
wie der Bildverarbeitungssensor 10 erfassen die jeweilige
Codierung und senden entsprechende Signale an die elektronische
Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19. In der elektronischen
Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 werden diese erfaßten Werte
mit den hinterlegten Werten verglichen.
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Sobald der Barcode 9 und
der mit Infrarot- und Sichbildfarbe angebrachte Sicherheitscode 1 in dem
Erfassungsbereich 20,21 der Scanner 8, 10 gelangt
sind wird ein Signal von der elektronischen Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 an
den motorischen Antrieb der Walzen 12, 13 abgegeben
und diese sofort zum Stillstand gebracht. Gleichzeitig wird bewirkt,
dass der Infrarot- und Sichtbildscanner 10, der auf Infrarotfarbe
und Sichtbildfarbe reagiert gestartet wird, der dann das unter ihn
befindliche Feld auf die vorhandene Infrarot- und Sichbildmarkierung 1,
die in einem bestimmten Wellenbereich strahlt, abtastet. Während diese
Abtastvorganges wird die Infrarotbeleuchtung entsprechend zeitweise
zugeschaltet.
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Das Besondere bei diesem Verfahren
ist, dass von dem Sicherheitscode 1 zwei Bilder ( vergleiche 2, 3, 5, 6 ) gemacht werden.
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Das erste Bild wird unter Normallicht
erstellt. Dabei wird das Originalbild ( 2 bzw. 5 )
in einem Speicher abgelegt und das aktuell aufgenommene Bild Originalbild
(2 bzw. 5 ) damit verglichen. Wurde das Origiralbild
gefunden, so wird ein zweite Bild unter Normallicht und Infrarotlicht
gemacht, wobei die Infrarotlichtquelle 22 im dem Bereich
der Bildverarbeitungseinrichtung 10 angeordnet ist in dem Bereich 22 abstrahlt
. Die Infrarotfarbe wird jetzt für die
Kamera oder Scanner 10 unsichtbar und stellt ein anderes
Bild ( 3 bzw, 6 ) dar. In diesem Falle
ist nur noch die normale Farbe sichtbar und nicht die Infrarotfarbe.
Das Original ist ebenfalls in einem Speicher abgelgt.
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Sind beide Bilder den Originalen
entsprechend, so erfolgt ein Signal an einen Zentraleinheit 19,
dass es sich nicht um einen Fälschung
handelt.
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Bei den herkömmlichen Verfahren besteht der
Sicherheitscode nur aus einer Farbe, die für das menschliche Auge bei
Normallicht und Kunstlicht immer sichtbar ist. Solche Code lassen
sich über
Farbdrucker einfach reproduzieren und führen zu unberechtigter Bereicherung
derer, die eine Reproduktion hergestellt haben. Die Infrarotlampen
sind so ausgelegt, dass sie auf einer Wellenlänge senden, die mit Ufer Infrarotfarbe
indentisch ist.
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Falls die elektronische Auswerte-
und Steuerungseinrichtung 19 feststellt, dass die Istwerte
mit dem Sollwerten nicht übereinstimmen,
das heißt,
das Material 6 wird als nicht zurückzunehmend eingestuft, werden über die
elektronische Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 Informationen
abgegeben, die eine Rückgabe
des materiales an den Benutzer und keine Pfandauszahlung bewirken.
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Falls die erfassten Istwerte mit
den hinterlegten Sollwerten jeweils übereinstimmen, werden über die
elektronische Auswerte- und Steuerungseinrichtung 19 Informationen
abgegeben, die einen Annahme des Materiales und einen Pfandauszahlung
bewirken.