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DE10230312B4 - Vorrichtung zum Reinigen der Zähne - Google Patents

Vorrichtung zum Reinigen der Zähne Download PDF

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    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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    • A61C15/04Dental floss; Floss holders
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Abstract

Vorrichtung zum Reinigen der Zähne, die als Bügel (6) mit Handgriff (7) ausgebildet ist, dessen Bügelenden (4, 5) einen Freiraum (9) begrenzen und zwischen denen ein Reinigungsfaden (3) gespannt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem der beiden Bügelenden (4, 5) eine konische Bohrung (10, 11) für die Aufnahme wenigstens eines der Fadenenden (1, 2) des Reinigungsfadens (3) angeordnet ist, dass ein in die jeweilige Bohrung (10, 11) selbstklemmend eingesetzter konischer Klemmstift (12, 13 ) den Reinigungsfaden (3) festklemmt, und dass der in die Bohrung (10, 11) eingesetzte konische Klemmstift (12, 13) mit seinem verjüngten Ende (14) aus der Bohrung herausragt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen der Zähen gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zum Reinigen der Zahnzwischenräume wird die Verwendung von Zahnseide empfohlen, die auch allgemein als Reinigungsfaden bezeichnet werden kann. Die Zahnseide kann beispielsweise von einer Vorratsrolle so abgeschnitten werden, dass ein kurzes Fadenstück erhalten wird, welches von Hand zwischen die Zähne eingeführt und hin und her bewegt wird. Die Handhabung eines solchen Reinigungsfadens ist sehr umständlich, da mit der einen Hand das eine Ende des Reinigungsfadens im Mund gehalten werden muss, während die andere Hand das andere Ende des Reinigungsfadens vor dem Mund während des Reinigungsvorganges festhält.
  • Zur Reinigung der Zahnzwischenräume sind weiterhin auch elektrisch betriebene Geräte bekannt, bei denen ein rotierendes und verhältnismäßig stabiles Fadenstück verwendet wird. Das Fadenstück ist so dick, dass es nur in entsprechend große Zahnzwischenräume einführbar ist. Die Anwendung dieser bekannten elektrischen Geräte ist somit gegenüber den Anwendungsmöglichkeiten von Zahnseide stark eingeschränkt.
  • Aus der DE 295 08 240 U1 ist eine bügelförmige Vorrichtung zum Reinigen der Zähne bekannt, bei der Zahnseide zwischen den Bügelenden der Reinigungsvorrichtung unter Verwendung eines Klemmhalters gespannt wird. Die Ausgestaltung des Klemmhalters ist in dieser Druckschrift nicht näher beschrieben. In der Zeichnung ist der Klemmhalter als kurzes gerades Element angedeutet, woraus sich keine weiteren Einzelheiten erkennen lassen. Insbesondere zeigt diese Druckschrift nicht, auf welche Weise der Reinigungsfaden am äußeren Ende des Bügels der Reinigungsvorrichtung befestigt werden soll. Dieser Druckschrift ist auch nicht entnehmbar, wie der Reinigungsfaden im Klemmhalter befestigt werden kann und wie der Klemmhalter wieder zu lösen ist. Auch sind keine Merkmale entnehmbar, die eine besonders einfache und hygienische Handhabung bzw. Reinigung der Vorrichtung ermöglichen.
  • Weiterhin sind aus der DE 94 06 237 U1 und der DE 90 13 834 U1 Reinigungsvorrichtungen bekannt, die speziell ausgebildete Zahnseide mit an der Zahnseide befestigten Halteelementen erfordern.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Reinigen der Zähne zu schaffen, die leicht handhabbar ist und die Verwendung eines dünnen Reinigungsfadens, wie Zahnseide, ermöglicht.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erhält man durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale. Der Reinigungsfaden ist wie bei einer Bügelsäge zwischen den Bügelenden eines Bügels gespannt, der am einen Ende einen Handgriff besitzt. Bei dem Reinigungsfaden handelt es sich vorzugsweise um Zahnseide, die zwischen den Bügelenden mit einer gewissen Vorspannung befestigt ist. Die Vorrichtung kann somit am Handgriff festgehalten und mit einer Hand betätigt werden. Beim Reinigungsvorgang wird die Vorrichtung wie eine Säge hin und her bewegt, während sich der Reinigungsfaden in dem jeweils zu reinigenden Zwischenraum zwischen zwei Zähnen befindet.
  • Der Bügel ist vorzugsweise u-förmig ausgebildet und kann ein federelastisches, dem Handgriff abgewandtes Bügelende haben. Die Elastizität des freien Bügelendes sorgt dabei für die Spannung des Reinigungsfadens.
  • Um eine bequeme Auswechslung des eingespannten Reinigungsfadens zu ermöglichen, können an beiden Enden des Bügels korrische Durchgangsbohrungen ausgebildet sein, in die entsprechend konisch ausgebildete Klemmstifte eingesetzt sind. Die Klemmstifte lassen sich selbstklemmend in die Durchgangsbohrungen so einsetzen, dass sie mit dem sich verjüngenden Ende am Bügel überstehen. Durch Druck auf dieses überstehende Ende lässt sich dann der konische Klemmstift wieder aus der Bohrung von Hand herausdrücken, um eine Auswechslung des Reinigungsfadens und eine Reinigung der einzelnen Teile vornehmen zu können.
  • Die Vorrichtung kann aber auch als Einwegteil aus Kunststoff hergestellt sein, bei dem die Enden des Reinigungsfadens im Kunststoffmaterial einliegen. Dabei kann es vorteilhaft sein, den Handgriff zur Materialersparnis mit einer Durchbrechung auszubilden.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass im Handgriff, eine arretierbare Vorratsrolle angeordnet ist, von der der darauf aufgewickelte Reinigungsfaden zu dem vom Handgriff weiter entfernten Bügelende verläuft. Nach jeder Anwendung der Vorrichtung kann das benutzte Stück des Reinigungsfadens abgeschnitten werden, um einen noch unbenutzten Teil des Reinigungsfadens zum Bügelende zu ziehen und dort zu befestigen. Bei dieser Ausführung ist keine separate Vorratsrolle erforderlich, so dass eine mehrmalige Benutzung der Vorrichtung bei gleichzeitig sehr einfacher Handhabung möglich ist.
  • Vorzugsweise ist an der Vorratsrolle im Handgriff ein Spannelement angeordnet, damit der Reinigungsfaden die erforderliche Vorspannung erhält.
  • Als Spannvorrichtung kann auch ein Schlitten mit einem Spannelement untergebracht sein, in den das eine Ende des Reinigungsfadens lösbar befestigt wird, während das andere Ende am freien Bügelende befestigt wird. Um die Befestigung eines solchen Reinigungsfadens zu erleichtern, kann dieser an beiden Enden entsprechende Halteelemente in Form von Verdickungen, Schlaufen oder Hacken oder drgl. besitzen. An der Vorrichtung sind dann entsprechende Halterungen angeordnet, an denen die Halteelemente eingehängt oder in anderer Weise befestigt werden können.
  • Der Reinigungsfaden kann auch als geschlossene Schleife, die auch als Endlosschleife bezeichnet werden kann, ausgebildet sein. Dies hat den Vorteil, dass sich eine solche Schleife an Hacken oder anderen entsprechend ausgebildeten Halterungen bequem einhängen lässt, und dass ein doppelter Reinigungsfaden beim Reinigungsvorgang wirksam ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung als Einwegteil,
  • 2 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit Klemmstiften,
  • 3 eine weitere erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Vorratsrolle im Handgriff und
  • 4 eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem Schlitten im Handgriff
  • In 1 ist eine bügelförmige Vorrichtung dargestellt, bei der die Enden 1, 2 eines als Zahnseide ausgebildeten Reinigungsfadens 3 von Kunststoff umspritzt in Bügelenden 4, 5 eines Kunststoffbügels 6 einliegen. Am rechten Bügelende 5 ist ein Handgriff 7 angeformt, der zur Materialersparnis eine Durchbrechung 8 hat.
  • Der zwischen Bügel 6 und Reinigungsfaden 3 ausgebildete Freiraum 9 sollte einerseits eine möglichst geringe Höhe haben, die jedoch so ausreichend dimensioniert sein muss, damit eine vollständige Reinigung in den Zwischenräumen der Zähne möglich ist.
  • Bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel besitzt die Vorrichtung an den Bügelenden 4, 5 konische Bohrungen 10, 11, durch die die Enden 1, 2 des Reinigungsfadens 3 hindurchgeführt sind und mittels in Pfeilrichtung P einzusetzenden Klemmstiften 12, 13 festgeklemmt werden. Sind die Klemmstifte 12, 13 in die Bohrungen 10, 11 eingesetzt, so steht ihr verjüngtes Ende 14 oben über die Bohrungen 10, 11 ab, so dass die eingesetzten Klemmstifte 12, 13 durch Druck auf die Enden 14 wieder aus den konischen Bohrungen 10, 11 gelöst werden können.
  • Bei der Ausführungsform von 2 sind die gesamte Vorrichtung und auch die Klemmstifte 12, 13 vorzugsweise aus Metall hergestellt.
  • 3 zeigt nun eine Ausführungsform mit einer Vorratsrolle 15 für den Reinigungsfaden 3. Dieser wird am unteren Ende des Bügelendes 5 bis zum Bügelende 4 und dort in die Bohrung 10 geführt, wo er mittels Klemmstift 12 festgeklemmt wird. Ein Arretierelement 16 sichert die Vorratsrolle 15, nachdem das Ende 1 des Reinigungsfadens 3 unter Vorspannung festgeklemmt ist. Das Arretierelement 16 kann mittels einer Spannfeder gegen die Vorratsrolle 15 drücken und somit auch die Funktion eines Spannelements für den Reinigungsfaden haben.
  • Schließlich zeigt 4 eine weiter Ausführungsform, bei der speziell ausgebildete Reinigungsfäden 17, 18, 19 verwendet werden können. Beim Reinigungsfaden 17 ist an beiden Enden jeweils eine Verdickung 20 ausgebildet, die sich in entsprechende Halterungen 21 an der Vorrichtung einsetzen lassen. Die Halterungen 21 können dabei auch so ausgebildet sein, dass sich Schlaufen 22 daran befestigen lassen, wie diese bei den Reinigungsfäden 18, 19 vorgesehen sind. Der Reinigungsfaden 19 bildet selbst eine Endlosschleife, während beim Reinigungsfaden 18 nur an den Enden Schlaufen ausgebildet sind.
  • Die Vorrichtung besitzt bei 4 einen Schlitten 23, mit einem Spannelement 24. Dabei ist das Spannelement 24 im Wesentlichen eine Spannschraube, mit der sich der Schlitten 23 verstellen lässt. Durch Verstellung des Schlittens 23 wird der in eine an ihm ausgebildete Bohrung 25 eingesetzte Reinigungsfaden 17 gespannt, dessen anderes Ende am Bügelende 4 befestigt werden kann.
  • Die dargestellten Ausführungsbeispiele zeigen einige der möglichen Ausführungsformen, wobei die in 2 dargestellte Ausführungsform zur Mehrfachverwendung als bevorzugte Ausführungsform angesehen wird, da dort nur wenige Teile verwendet werden und somit eine Reinigung der Vorrichtung ohne großen Aufwand möglich ist.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Reinigen der Zähne, die als Bügel (6) mit Handgriff (7) ausgebildet ist, dessen Bügelenden (4, 5) einen Freiraum (9) begrenzen und zwischen denen ein Reinigungsfaden (3) gespannt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem der beiden Bügelenden (4, 5) eine konische Bohrung (10, 11) für die Aufnahme wenigstens eines der Fadenenden (1, 2) des Reinigungsfadens (3) angeordnet ist, dass ein in die jeweilige Bohrung (10, 11) selbstklemmend eingesetzter konischer Klemmstift (12, 13 ) den Reinigungsfaden (3) festklemmt, und dass der in die Bohrung (10, 11) eingesetzte konische Klemmstift (12, 13) mit seinem verjüngten Ende (14) aus der Bohrung herausragt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Zahnseide den Reinigungsfaden (3) bildet.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel (6) u-förmig ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das dem Handgriff (7) abgewandte freie Bügelende (4) federelastisch nachgiebig ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, dass im Handgriff (7) eine arretierbare Vorratsrolle (15) angeordnet ist, von der der darauf aufgewickelte Reinigungsfaden zu den vom Handgriff (7) weiter entfernten Bügelende (4) verläuft.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der Vorratsrolle (15) ein Spannelement und/oder Arretierelement (16) angreift, das den Reinigungsfaden (3) zwischen den Bügelenden (4, 5) spannt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsfaden (3) ein kurzes Fadenstück ist, dessen Fadenenden (1, 2) jeweils in einer Bohrung (10, 11) mit einem Klemmstift (12, 13) an den Bügelenden (4, 5) festgeklemmt sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Handgriff (7) ein Schlitten (23) mit Spannelement (24) untergebracht ist, und dass das eine Ende des Reinigungsfadens (17) am Schlitten (23) lösbar befestigt ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsfaden (17, 18, 19) an seinen beiden Enden als Verdickungen (20) oder Schlaufen (22) oder Hacken ausgebildete Halteelemente hat, mit denen der Reinigungsfaden im Bereich der Bügelenden oder im Bereich des Handgriffs (7) an korrespondierenden Halterungen (21) befestigt ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsfaden (19) als Endlosschleife ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Reinigungsfaden aus Mikrofasern besteht.
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