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Die Erfindung betrifft einen Schubladenschrank
mit einer Schublade oder mit mehreren Schubladen, die aus dem Schrank
herausziehbar sind.
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Es sind Schubladenschränke und
Regalsysteme bekannt, die ein Herausziehen von Schubladen oder Behältern in
verschiedene Richtungen gestatten, um beispielsweise den Innenraum
mehrerer Schubladen gleichzeitig vollständig überblicken zu können. Ein
anderer Grund kann darin bestehen, daß bestimmte Schubladen von
verschiedenen Richtungen oder Schrankseiten her zugänglich sein
sollen.
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Aus dem Gebrauchsmuster G
92 09 611.5 ist ein Schubladenschrank
bekannt, bei dem mindestens eine Schublade derart an Führungsschienen gleitbar
gelagert ist, daß die
Schublade zunächst
von der Frontseite des Schrankes her vollständig nach vorn herausgezogen
und anschließend
in zusätzlichen
Führungsschienen
in einer Richtung seitwärts verschoben
werden kann, und zwar bis in eine Position neben dem Schrank. Vorzugsweise
soll bei einem Schubladenschrank mit drei übereinander angeordneten Schubladen
eine nach vorn herausziehbare sowie zu einer Seite verschiebbare
Schublade oberhalb einer nur nach vorn herausziehbaren und seitwärts unverschiebbaren
Schublade und eine nach vorn herausziehbare und zu der anderen Seite
verschiebbare Schublade unter der unverschiebbaren Schublade vorgesehen
werden. Auf diese Weise sind die drei Schubladen im vollständig herausgezogenen Zustand – von oben
gesehen – in
einer Reihe nebeneinander vor dem Schrank angeordnet und von oben frei
zugänglich.
Dieses System erfordert eine rechtwinklig wirksam werdende komplexe
Führung
jeder auch seitwärts
verschiebbaren Schublade, und jeder seitwärts verschiebbaren Schublade
ist auch nur eine einzige Position zugeordnet, die sich nach dem Herausziehen
der Schublade nach vorn und nach dem anschließenden Seitwärtsschieben
ergibt.
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Aus der
DE 42 13 721 ist ein Regalsystem bekannt,
das auf Rollen gesetzt auch als Wagen ausgeführt werden kann, der sich mit
schubladenartig aus verschiedenen Richtungen einschiebbaren Behältern beladen
läßt. Die
hierfür
vorgesehenen Führungsschienen
und Ausziehsperren eignen sich nicht für Schubladenschränke.
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Aus der FR-PS 261 938 geht ein Schubladenschrank
als bekannt hervor, bei dem die Schubladen aus dem Schrank herausschwenkbar
sind, um den Zugang zum Innern der Schubladen und das Herausnehmen
und Einsetzen sperriger Gegenstände wie
Akten oder dgl. zu erleichtern. Eine Zugänglichkeit der Schubladen von
verschiedenen Seiten des Schrankes her ergibt sich damit nicht.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, einen Schubladenschrank zu schaffen, der eine Handhabung
mindestens einer Schublade gestattet, so daß diese von verschiedenen Schrankseiten
her zugänglich
ist.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht
erfindungsgemäß in einem
Schubladenschrank
- – mit
vier Schrankseiten, die einen
- – quadratischen
oder rechteckigen Querschnitt des Schrankes bilden, sowie
- – mit
mindestens einer Schublade
- – die
wahlweise auf zwei, drei oder vier Schrankseiten mit im rechten
Winkel zueinander verlaufenden Ziehrichtungen herausziehbar ist
und
- – die
Seitenteile
- – mit
einer Deckwand in derartiger Anordnung zueinander und Verbindung
miteinander aufweist, daß zum
Herausziehen der Schublade mindestens die vorn quer zur Ziehrichtung
liegende Deckwand mit der Schublade herausgezogen wird, während die
anderen in Ziehrichtung verlaufenden Deckwände in einer Schließstellung
verharren.
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Erfindungsgemäß kann mindestens eine Schublade
des Schubladenschranks nach mehr als einer und bei entsprechender
Ausbildung auch nach allen vier Schrankseiten hin herausziehbar
sein. Hierfür
ist jeder Schublade an der Schrankseite, an der sie herausgezogen
werden kann, eine Deckwand vorgelagert. Zum Herausziehen der Schublade
wird die jeweils vordere, nämlich
in Ziehrichtung weisende Deckwand mit der Schublade nach vorn aus
dem Schubladenschrank herausgezogen. Dabei ist die Deckwand mit
dem vorderen Seitenteil der Schublade verbunden, während die
beiden anderen Deckwände,
die in Ziehrichtung verlaufen, in ihrer Ausgangslage bleiben, die
einer Schließstellung
entspricht. Wenn die Schublade nicht nach vorn sondern aus einer
der beiden zur Frontseite des Schubladenschranks rechtwinklig verlaufenden
Schrankseiten herausgezogen werden soll, wird die an dieser Seite der
Schublade zugeordnete Deckwand herausgezogen, und zwar gleichzeitig
mit der Schublade, mit der sie beim Herausziehen in dieser Ziehrichtung
verbunden ist.
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Wenn man sich auf zwei Möglichkeiten
zum Herausziehen der Schublade aus dem Schubladenschrank beschränken will,
nämlich
z.B. auf das Herausziehen nach vorn und auf das Herausziehen der Schublade
auf einer der Schrankseiten, brauchen die zwei Schrankseiten, an
denen kein Herausziehen der Schublade erforderlich ist, nicht unbedingt
mit einer Deckwand wie an den beiden anderen Schrankseiten versehen
werden. Es genügt
stattdessen, daß die Schublade
auch an diesen Schrankseiten beim Herausziehen in einer der beiden
möglichen
Richtungen geführt
wird, und zwar so, wie sie an den Deckwänden selbst oder in deren Bereich
geführt
wird, wenn eine der beiden möglichen
Ziehbewegungen stattfindet, allerdings ohne Formschluß quer zur
Gleit- bzw. Bewegungsrichtung.
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Die Erfindung gestattet folglich
wahlweise das Herausziehen einer Schublade in beliebige der vier
möglichen
Ziehrichtungen, wenn es gewünscht wird
und die Schublade hierfür
ausgebildet ist. Es kommt jedoch auch eine Beschränkung auf
zwei oder drei Richtungen in Betracht, in die die Schublade aus dem
Schrank herausgezogen werden kann.
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Für
einen freistehenden Schubladenschrank z.B. im Wohn- oder Bürobereich
wird bevorzugt, daß die
Schublade auf allen vier Schrankseiten herausgezogen werden kann,
um eine größtmögliche Zugänglichkeit
zu den Schubladen selbst und zu dem Schubladenraum zu erreichen.
Dabei lassen sich an einem Schubladenschrank – je nach Bedarf – Schubladen übereinander
anordnen, die wahlweise nur in zwei, drei oder auch in alle vier
Richtungen herausziehbar sind. Ebenso ist es möglich, in herkömmlicher
Weise nur in einer Richtung herausziehbare Schubladen mit erfindungsgemäß gestalteten Schubladen
in einem Schubladenschrank gemeinsam anzuordnen.
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Ein typischer Fall für einen
erfindungsgemäßen Schubladenschrank
mit der Möglichkeit
zum Herausziehen mindestens einer Schublade in drei Richtungen liegt
dann vor, wenn der Schubladenschrank an einer Wand oder an einem
anderen Möbelstück angrenzend
steht, so daß seine
Rückseite
ohnehin nicht zugänglich
ist. Das Herausziehen mindestens einer Schublade in nur zwei Richtungen
reicht aus, wenn der Schubladenschrank beispielsweise in einer Raumecke
steht und insofern zwei Schrankseiten verdeckt sind.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung
ist vorgesehen, daß die
Schublade an mindestens zwei oder drei, vorzugsweise an den vier
Seitenteilen mit haltenden Führungen
versehen ist und die Deckwände
an ihren Innenseiten jeweils haltende Gegenführungen aufweisen, die mit
den haltenden Führungen der
Seitenteile derart in Eingriff stehen, daß quer zur Ziehrichtung verlaufende
haltende Führungen
und haltende Gegenführungen
mit der Schublade bewegte Deckwände
(vorn oder vorn und hinten) mit dieser verbinden, während haltende
Führungen
an in Ziehrichtung verlaufenden Seitenteilen der Schublade mit ebenfalls
in Ziehrichtung weisenden haltenden Gegenführungen an den Innenseiten
von in der Schließstellung
verharrenden Deckwänden
Gleitführungen für die Bewegung
der Schublade in Ziehrichtung bilden, und daß die übrigen Führungen, die keine Haltefunktion
haben, entweder freie Gleitführungen
oder auch haltende Führungen
sind.
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Kern dieser Weiterbildung der Erfindung
ist die Benutzung von haltenden Führungen an den Außenseiten
der Seitenteile der Schublade und von mit diesen in Eingriff stehenden
haltenden Gegenführungen
an den Innenseiten der Deckwände.
Dabei werden unter den „haltenden" Führungen
und „haltenden" Gegenführungen
solche Gleitführungen,
die auch Rollbewegungen einschließen können, verstanden, die einen
Formschluß quer
zur Gleit- bzw.
Bewegungsrichtung bewirken wie z.B. Schwalbenschwanzführungen.
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Auf die Weiterbildung der Erfindung
bezogen bedeutet dies, daß die
haltenden Führungen
an der Außenseite
eines Seitenteils der Schublade mit der haltenden Gegenführung der
unmittelbar neben diesem Seitenteil angeordneten Deckwand eine zug- und
druckfeste Verbindung zwischen der Schublade und dieser Deckwand
herstellen. Dadurch ist es möglich,
daß die
Schublade mitgezogen wird, wenn diese Deckwand durch eine quer zu
ihrer Oberfläche
gerichtete Zugkraft beaufschlagt, also die Deckwand herausgezogen
wird. Dabei gleitet die Schublade mit ihren Führungen auf und an den Gegenführungen, die
nun in Ziehrichtung neben den entsprechenden Seitenteilen verlaufen.
Wenn die Schublade wieder zurückgeschoben
ist und nun im rechten Winkel zu der bisherigen Ziehrichtung wieder
herausgezogen werden soll, übernehmen
die haltenden Führungen und
haltenden Gegenführungen,
die bei dem letzten Herausziehen und Zurückschieben der Schublade die
Führungsfunktion übernommen
haben, nun die Haltefunktion, indem sie die herauszuziehende Deckwand
durch Formschluß mit
dem nun Frontseite werdenden Seitenteil der Schublade zug- und druckfest
verbinden. Die haltenden Führungen
und Gegenführungen,
die eben noch Haltefunktion hatten, übernehmen nun eine reine Führungsfunktion,
wenn die Deckwand und die Schublade auf der anderen Schrankseite
im rechten Winkel zur bisherigen Ziehrichtung herausgezogen wird.
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Deckwände sind nur an den Schrankseiten erforderlich,
wo die Schublade herausgezogen werden soll. Deshalb kann es möglichen
zwei, drei oder vier Ziehrichtungen entsprechend Schubladen mit zwei,
drei oder vier Deckwänden
geben. Auf der einer Deckwand gegenüberliegenden Schrankseite,
aus der die Schublade nicht herausziehbar ist, ist keine haltende
Führung
mit entsprechender haltenden Gegenführung erforderlich, sondern
dort genügt
eine freie Gleitführung
ohne Formschluß quer
zur Gleit- bzw. Bewegungsrichtung. Wo aus den genannten Gründen keine
Deckwand angeordnet ist, kann stattdessen eine feste Blende, Ausfachung
oder ein entsprechender Wandteil verwendet werden, an dessen Innenseite
die freien Gleitführungen
ausgebildet sind, um eine Deckwand mit haltender Gegenführung einzusparen.
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Insofern wird erfindungsgemäß bevorzugt, daß die haltenden
Führungen
an den Seitenteilen der Schublade aus Schwalbenschwanznuten und
die haltenden Gegenführungen
an den Innenseiten der Deckwände
aus dort befestigten Schwalbenschwanzleisten bestehen, die einerseits
mit den Schwalbenschwanznuten Gleitführungen bilden und andererseits
die Deckwände
mit den – bezogen
auf die Ziehrichtung beim Herausziehen der Schublade – vorderen
und ggf. auch hinteren Seitenteilen der Schublade verbinden. Wird
auf eine der möglichen vier
Ziehrichtungen verzichtet, ergeben sich entsprechende Anpassungsmöglichkeiten,
wenn man auf eine einheitliche Gestaltung mit Deckwänden bzw. die
Verwendung von haltenden Führungen
und haltenden Gegenführungen
verzichten will, wo sie nicht gebraucht werden.
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Damit die Deckwände ihre mittige Position gegenüber den
jeweiligen Frontseiten der Schublade beim Herausziehen und in einer
herausgezogenen Position beibehalten, ist es vorteilhaft, wenn die Deckwände durch
Zentrierhilfen wie Magnethalter, deren Haltekraft durch Ziehkraft überwunden
werden kann, in fluchtender Lage mit den neben ihnen angeordneten
Seitenteilen der Schublade gehalten sind. Die Kraft der Magnethalter
oder der anderweitigen Zentrierhilfen ist so zu bemessen, daß sich die
Deckwände
in der herausgezogenen Position der Schublade gegenüber deren
Frontseite nicht unbeabsichtigt verschieben, aber durch eine Ziehkraft überwunden
werden kann, wenn die Schublade auf einer anderen Schrankseite wieder
herausgezogen werden soll und die Ziehrichtung nun senkrecht zu
der vorherigen Ziehrichtung liegt.
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Zur Sicherung der Lage der Deckwände in ihrer
Schließstellung
ist es zweckmäßig, daß die Deckwände durch
federbelastete Haltevorrichtungen wie Kugelschnäpper an einer oder an mehreren Schmalseiten
in ihrer Schließstellung
gehalten sind, bis die Wirkung der Haltevorrichtungen durch die Ziehkraft
beim Herausziehen der Schublade überwunden
wird. Federbelastete Haltevorrichtungen verursachen nur geringe
Kosten und sind deshalb zur Fixierung der Deckwände in ihrer Schließstellung
besonders geeignet.
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Ein Schubladenschrank der erfindungsgemäßen Art
umfaßt
zweckmäßig ein
Gestell mit senkrechten Eckstützen
für die
Anordnung der Deckwände
und für
andere Bauteile.
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Außerdem können in dem Gestell Fächer bildende
Zwischenböden
angebracht werden, um die Schubladen voneinander zu trennen und
Gleitböden für die Schubladen
zu bilden.
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Wie schon eingangs angesprochen wird,
sollen entweder alle Schubladen oder nur eine begrenzte Anzahl von
Schubladen des Schubladenschranks in vier Richtungen aus diesem
herausziehbar sein, während
sich die übrigen
Schubladen entweder nur in einer, in zwei oder in drei Richtungen
herausziehen lassen.
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Um einen geschlossenen Korpus für den Schubladenschrank
zu erreichen, soll der Schubladenschrank oben mit einem oberen Boden
und unten mit einem unteren Boden abschließen. Ggf. soll der Schubladenschrank
auf einem an dem unteren Boden befestigten Sockel stehen. Schließlich besteht eine
Weiterbildung darin, daß die
Deckwand an der Vorderseite eine Griffmulde oder einen Beschlag
zum Herausziehen der Deckwand mit der Schublade aufweist.
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Die Erfindung wird nachstehend mit
Bezug auf Ausführungsbeispiele
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Schubladenschranks mit fünf übereinander
angeordneten und jeweils in allen vier möglichen Ziehrichtungen herausziehbaren
Schubladen, die in der Ansicht verdeckt sind;
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2 eine
perspektivische Ansicht des Schubladenschranks von 1, bei dem in dieser Ansicht die obere
sowie die mittlere und die untere Schublade jeweils in verschiedene
Richtungen teilweise herausgezogen sind;
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3 eine
Teilansicht des Schubladenschranks von 1 und 2 zur
Darstellung einer Führung
und Verbindung zwischen Seitenteilen einer Schublade und einer dieser
Schublade zugeordneten Deckwand;
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4 eine
Schnittansicht des Schubladenschranks von 1 in der Schnittebene IV-IV von 1 zwecks Darstellung einer
Draufsicht einer der Schubladen des Schubladenschranks mit vier
an den vier Seitenteilen der Schublade angeordneten Deckwänden;
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4a eine
Schnittansicht wie in 4,
jedoch mit einer teilweise aus dem Schubladenschrank herausgezogenen
Schublade;
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5a,
b, c rein schematische Darstellungen verschiedener Möglichkeiten
für das
Herausziehen einer Schublade in verschiedene Richtungen.
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In dem Ausführungsbeispiel eines Schubladenschranks
gemäß 1 weist der Schubladenschrank
vier Schrankseiten a, b, c und d mit im Querschnitt quadratrischer
Anordnung auf, die durch ein Gestell 1 aus vier vertikalen
Eckstützen 2 und
mit diesen fest verbundenen Böden
gebildet werden, nämlich
einem oberen Boden 3, einem unteren Boden 4 und
vier Zwischenböden 5.
Das Gestell 1 steht auf einem Sockel 6. Die durch
die Zwischenböden 5 und den
oberen und den unteren Boden 3, 4 gebildeten Fächer werden außen durch
Deckwände 7 abgeschlossen,
die gegenüber
den vertikalen Eckstützen 2 in
ihrer in 1 dargestellten
Schließstellung
zurückgesetzt
sind.
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In der in 2 gezeigten Darstellung des Schubladenschranks
sind drei Schubladen 8 von den insgesamt fünf übereinander
angeordneten Schubladen 8 teilweise herausgezogen, während die übrigen Schubladen 8 durch überwiegend
in der Schließstellung
stehende Deckwände 7 wie
bei dem Schubladenschrank gemäß 1 verdeckt sind. Bei dem dargestellten
Schubladenschrank ist jede Schublade 8 in jede der jeweils
senkrecht zueinander stehenden Ziehrichtungen Za, Zb, Zc und Zd
herausziehbar. So ist bei dem in 2 dargestellten
Schubladenschrank die oberste Schublade 8 in Ziehrichtung
Zb, die mittlere Schublade 8 in Ziehrichtung Za und die unterste
Schublade 8 in Ziehrichtung Zd um eine Teilstrecke des
theoretisch möglichen
Weges herausgezogen.
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Damit die Schubladen 8 wahlweise
in sämtliche
Ziehrichtungen Za, Zb, Zc und Zd herausgezogen werden können, weisen
die Seitenteile 9, 10, 11 und 12 an
ihren Außenseiten
jeweils mindestens eine. im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei haltende
Führungen 14 in
der Form von Schalbenschwanznuten auf, die mit entsprechenden haltenden
Gegenführungen 15 im
vorliegenden Fall in Form von entsprechenden Schwalbenschwanzleisten,
in Eingriff stehen, wie in den Zeichnungen in 2 und insbesondere in 3 dargestellt ist.
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Die mittlere Schublade 8 ist
in Ziehrichtung Za gemeinsam mit der zugeordneten Deckwand 7 neben
dem frontseitigen Seitenteil 12 der Schublade 8 herausgezogen.
Die vorn sichtbaren haltenden Führungen
14 an dem Seitenteil 10 und auch die nicht sichtbaren haltenden
Führungen 14 an
dem Seitenteil 9 bilden mit den nicht sichtbaren haltenden Gegenführungen 15 (vgl.
aber 3) an den ebenfalls
nicht sichtbaren Innenseiten der in Ziehrichtung Zb mit ihrer Frontseite
gerichteten Deckwand 7 und den ebenfalls nicht sichtbaren
haltenden Gegenführungen
15 auf der anderen Seite, nämlich
an dem Seitenteil 9 der Schublade 8 und der zugeordneten Deckwand 7,
die Gleitführungen
für das
Herausziehen der mittleren Schublade 8 in Ziehrichtung
Za. Dieses Führungspaar übernimmt
damit beim Herausziehen der Schublade 8 in Ziehrichtung
Za Führungsfunktion.
Demgegenüber übernehmen
die an der nicht sichtbaren Innenseite der vorn in Ziehrichtung Za
herausgezogenen Deckwand 7 liegenden haltenden Gegenführungen 15 und
die mit diesen in Eingriff stehenden haltenden Führungen 14 an der
Außenseite
des vorn liegenden Seitenteils 12 der Schublade 8 beim
Herausziehen derselben in Ziehrichtung Za eine reine Haltefunktion.
Sie stellen nämlich
die Verbindung bzw. Befestigung zwischen der Deckwand 7 und
dem Seitenteil 12 der Schublade 8 her, so daß die Schublade 8 gemeinsam
mit der Deckwand 7 in Ziehrichtung Za an der Griffmulde 13 der Deckwand 7 herausgezogen
werden kann.
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Wird die mittlere Schublade 8 mit
der vorgelagerten Deckwand 7 wieder in die geschlossene Lage
zurückgeschoben
und anschließend
in Ziehrichtung Zb wieder herausgezogen, kehren sich Führungsfunktion
und Haltefunktion der haltenden Führungen 14 und der
Gegenführungen 15 um,
so daß sich
die z.B. an der obersten Schublade 8 in 2 dargestellten Verhältnisse nun für die mittlere
Schublade 8 ergeben. Die eben noch eine reine Führungsfunktion
bewirkenden haltenden Führungen 14 (Schwalbenschwanznut
an dem Seitenteil 10 der Schublade 8) und die
verdeckten und deshalb nicht sichtbaren haltenden Gegenführungen 15 an
der Rückseite
der in der Mitte rechts (2)
gelegenen Deckwand 7 bewirken nun eine reine Haltefunktion, indem
sie nämlich
die eben genannte Deckwand 7 mit dem in 2 sichtbaren Seitenteil 10 der
mittleren Schublade 8 in Verbindung halten, wenn diese
(in 2 in der Mitte rechts
gelegene) Deckwand 7 an ihrer Griffmulde 13 mitsamt
der Schublade 8 in Ziehrichtung Zb herausgezogen wird.
Umgekehrt übernehmen
die mit Bezug auf 2 vorn
und hinten gelegenen haltenden Führungen 14 und
Gegenführungen 15 nun
eine reine Führungsfunktion
für das
Herausziehen der Schublade 8 in Ziehrichtung Zb. Bei den
in 2 zum Teil herausgezogenen
Schubladen 8 ist nicht zu sehen, daß grundsätzlich die in Ziehrichtung
hinten gelegene Deckwand 7 ebenfalls mit der Schublade 8 durch
die haltenden Führungen
und Gegenführungen 14, 15 (nicht
sichtbar) in Verbindung bleibt und deshalb beim Herausziehen mitbewegt wird.
Man erkennt dies in 2 jedoch
daran, daß im unteren
Fach der Schrankseite b die Deckwand 7 fehlt bzw. von dieser
Deckwand 7 nur noch eine in das Fach verschobene Ecke wahrzunehmen
ist, weil die Deckwand 7 mit der unteren Schublade 8 verbunden
ist und mitgenommen wird.
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An der teilweise herausgezogenen
mittleren Schublade 8 des Schubladenschranks in 2 ist auch zu sehen, daß die Schmalseiten 18 der
Deckwände 7 ebenfalls
haltende Führungen 14 in
Form von Schwalbenschwanznuten aufweisen, die mit den sich anschließenden haltenden
Führungen
(Schwalbenschwanznuten) 14 der entsprechenden Seitenteile
der Schublade 8, hier der Seitenteile 10 (sichtbar) und 9 (unsichtbar)
fluchten. Dies ist erforderlich, wenn die jeweilige Deckwand 7 beim
Herausziehen einer Schublade die – bezogen auf die jeweilige
Ziehrichtung – hintere
Deckwand 7 bildet und ihre haltenden Führungen 14 deshalb
mit den haltenden Gegenführungen
(Schwalbenschwanzleisten) 15 an den nicht sichtbaren Innenseiten
der entsprechenden Deckwände 7 in
Eingriff kommen. Diese haltenden Führungen 14a zeichnen
sich jeweils an den Frontseiten der Deckwände 7 neben den Eckstützen 2 als schlitzförmige Öffnungen
ab (vgl. 1 und 2).
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3 verdeutlicht
in einer Darstellung des Eckbereichs einer der Schubladen 8 die
haltenden Führungen 14 und
die haltenden Gegenführungen 15 der
Schubladenseitenteile 10, 12 und einer der Deckwände 7 in
einem Eckbereich. Die Deckwand 7, die dem Seitenteil 12 der
Schublade 8 zugeordnet ist, ist für eine bessere Veranschaulichung
abgenommen. Auch die haltende Führung
(sonst 14a) an der dargestellten Schmalseite 18 der
Deckwand 7 ist ebenso weggelassen wie die vor der Schmalseite 18 verlaufende
Eckstütze.
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Die beiden haltenden Führungen 14 (Schwalbenschwanznuten)
sind im Abstand übereinander
angeordnet und in die Außenfläche der
Seitenwand 10 eingearbeitet. Sie erstrecken sich über die gesamte
Länge der
Seitenwand 10 (nicht sichtbar). In die Schwalbenschwanznut
der beiden haltenden Führungen 14 greift
jeweils als haltende Gegenführung 15 eine
Schwalbenschwanzleiste, die in die Innenseite der Deckwand 7 eingelassen
und dort befestigt ist sowie mit dem schwalbenschwanzförmigen Teil
entsprechend vorsteht. An der sichtbaren Vorderseite des Seitenteils 12 der
Schublade 8 verlaufen entsprechende haltende Führungen 14,
die mit den haltenden Gegenführungen 15 der
für die
Darstellungszwecke abgenommenen vorderen Deckwand 7 in
Eingriff kommen. Die wechselnde Funktion der haltenden Führungen 14 und
der haltenden Gegenführungen 15 – zum einen
Haltefunktion und zum anderen Führungsfunktion
je nach Ziehrichtung – sind, vorstehend
bereits eingehend anhand von 2 beschrieben
worden, so daß auf
eine Wiederholung verzichtet wird.
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An den Schmalseiten 18 der
Deckwände 7 befinden
sich, wie an dem Beispiel in 3 gezeigt wird,
federbelastete Haltevorrichtungen 19, hier in Form von
Kugelschnäppern,
die mit in 4 sichtbaren
Aufnahmeöffnungen 17 an
den Innenseiten der Eckstützen 2 zusammenwirken.
Die federbelasteten Vorrichtungen 19 halten die Deckwände 7 in
ihrer ausgerichteten Schließstellung,
bis die Federwirkung der Haltevorrichtungen 19 durch die
Ziehkraft beim Herausziehen der Schublade 8 überwunden
ist. An den Innenseiten der Deckwände 7 verlaufen in
Höhe der
federbelasteten Haltevorrichtungen 19 entsprechende Nuten 20 für einen
freien Durchgang der federbelasteten Haltevorrichtungen 19 der
in Ziehrichtung hinteren Deckwände 7,
wenn diese beim Herausziehen der Schublade 8 mitgenommen
werden und das jeweilige Fach durchqueren.
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4 verdeutlicht
noch einmal in Form einer Gesamtdraufsicht in der Querschnittsebene
IV-IV von 1 die Zuordnung
der vier Deckwände 7 zu den
Seitenteilen 9, 10, 11, 12 der
Schublade 8 und zu den vier Eckstützen 2 mit der Verbindung
zu diesen durch federbelastete Haltevorrichtungen 19. Zusätzlich sind
an den vier Seitenteilen 9, 10, 11, 12 der Schublade 8 jeweils
an deren Außenseiten
Zentrierhilfen 22 z.B. in Form von Magneten eingelassen,
die mit entsprechenden Zentrierhilfen 21, in Form von Gegenmagneten
zusammenwirken, die an den Innenseiten der Deckwände 7 eingelassen
sind. Wie schon eingangs dargestellt 7, dienen die Zentrierhilfen 21, 22 zur
Sicherung der mittigen Position der Deckwände 7 gegenüber den
entsprechenden Seitenteilen 9, 10, 11, 12 der
Schubladen 8 in deren herausgezogener Position. Diese kraftschlüssige Zentrierhilfe
läßt sich
durch eine Ziehkraft überwinden, wenn
die betreffende Schublade 8 in eine Ziehrichtung herausgezogen
werden soll, die ein Lösen
der Zentrierhilfen 21, 22 erfordert.
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Ein Boden 23 ist in eine
in den Seitenteilen 9, 10, 11, 12 der
Schublade 8 ringsum verlaufenden Nut 24 eingelassen.
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In 4a ist
in Ergänzung
von 4 die Anordnung
der Schublade 8 sowie der vier Deckwände 7 gegenüber dem
Gestell 1 mit den vier vertikalen Eckstützen 2 dargestellt,
wenn die Schublade 8 beispielsweise in Ziehrichtung Za
teilweise herausgezogen ist. Es ist zu sehen, daß die vordere und die hintere
Deckwand 7 – formschlüssig mit
der Schublade 8 verbunden – mit der Schublade 8 zusammen
verschoben werden, während
die beiden anderen, im Abstand voneinander seitlich neben der Schublade 8 angeordneten
Deckwände 7 Führungsfunktion übernehmen.
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5a,
5b, 5c veranschaulichen in schematischen Draufsichten,
in denen die dargestellten Quadrate jeweils Draufsichten auf einen
Schubladenschrank darstellen sollen, wesentliche Möglichkeiten für die Anwendung
der Erfindung. 5a verkörpert dabei
das bevorzugte Ausführungsbeispiel,
bei dem die Schublade oder die Schubladen 8 in den vier möglichen
Ziehrichtungen Za, Zb, Zc und Zd aus dem Schubladenschrank herausziehbar
sind. Dieses Ausführungsbeispiel
wird für
frei im Raum stehende Schubladenschränke bevorzugt, und die grundsätzliche
Anordnung hierfür
ergibt sich auch aus 1, 2 und 4.
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Wenn der Schubladenschrank z.B. an
einer Wand 25 steht, wie in 5b schematisch
veranschaulicht ist, genügt
ein Herausziehen der Schublade 8 oder der Schubladen 8 aus
dem Schubladenschrank in die drei Ziehrichtungen Za, Zb und Zd.
Für diesen
Fall braucht man an der wandseitigen Schrankseite nur eine feststehende
Abdeckung 26 des betreffenden Fachs bzw. der Fächer. Es
ist auch keine haltende Führung
mit entsprechender Gegenführung
erforderlich, sondern dort genügt
eine freie Gleitführung
ohne Formschluß quer
zur Ziehrichtung Zb bzw. Zd.
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Wird, wie in 5c veranschaulicht ist, der Schubladenschrank
in eine Raumecke mit Wänden 27, 28 gestellt,
ist ein Herausziehen der Schublade 8 nur in die Ziehrichtungen
Za und Zb erforderlich. Deshalb können die wandseitigen Öffnungen ähnlich wie im
Beispiel von 5b mit
feststehenden Abdeckungen 26 verschlossen sein, an denen
wieder eine freie Gleitführung
ohne Formschluß quer
zur Gleit- bzw. Bewegungsrichtung ausreicht.
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Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß für die technische
Ausführung
und für
das Design eines nach der Erfindung hergestellten Schubladenschrankes
alle üblichen
Gestaltungsmöglichkeiten
offenstehen, ohne daß darauf
im einzelnen eingegangen wird.