DE10229387A1 - Parametrisiertes Transaktions-Billing - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Erzielung eines Mehrwertes bei der Durchführung eines durch einen Kommunikationsdatensatz beschriebenen Telekommunikationsvorgangs zwischen wenigsten zwei Kommunikationsteilnehmern über eine von einem Provider zur Verfügung gestellte Telekommunikationsverbindung, wobei bei der Rechnungsbuchung des Telekommunikationsvorgangs durch den Provider, insbesondere in Abhängigkeit von dem durchgeführten Telekommunikationsvorgang, der Kommunikationsdatensatz parametrisiert wird und eine Mehrwert-Zahlung in Abhängigkeit wenigstens eines Parameters des Kommunikationsdatensatzes zugunsten eines der Kommunikationsteilnehmer oder eines Dritten auf ein für den Begünstigten geführtes Mehrwert-Konto verbucht wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erzielung eines Mehrwertes bei der Durchführung eines durch einen Kommunikationsdatensatz beschriebenen Telekommunikationsvorgangs zwischen wenigstens zwei Kommunikationsteilnehmern über eine von einem Provider zur Verfügung gestellte Telekommunikationsverbindung.
- Im Stand der Technik ist es bekannt, dass z.B. in Telefon-Netzen von dem entsprechenden Netzprovider sogenannte Service-Rufnummern zur Verfügung gestellt werden, über die ein Telekommunikationsteilnehmer einen Mehrwert erhält. In Deutschland stellt z.B. die Deutsche Telekom als Telefonnetz-Provider Service-Rufnummern mit den Vorwahlen 0180x bzw. 0190x bereit durch deren Anruf ein Telekommunikationsteilnehmer, also hier ein Anrufer, mit erhöhten Telefongebühren belastet wird und hierfür einen Mehrwert erhält. Dieser Mehrwert besteht z.B. aus einer Information, Dienstleistung oder Ware, die jeweils durch den Anruf einer konkret zugeordneten Service-Rufnummer bezahlt werden. Der Anruf einer solchen Service-Rufnummer wird dementsprechend durchgeführt, um genau den gewünschten Mehrwert zu erhalten.
- Die Zuordnung des erhaltenen Mehrwertes zum Anrufer und dementsprechend auch die Zuordnung des Rechnungsempfängers erfolgt üblicherweise durch einen Kommunikationsdatensatz, der einen Telekommunikationsvorgang beschreibt.
- Beispielsweise bezogen auf Telefonnetze enthält der Kommunikationsdatensatz einen Parameter „CLI", die „Call Line Identity", mit der der Anruf identifiziert wird. Der Angerufene wird durch die Rufnummer selbst identifiziert. Durch diese beiden Parameter ist es somit möglich, die mehrwertbezogenen Kosten dem Anrufer zu belasten und dem Angerufenen gutzuschreiben. Da der erhaltene Mehrwert und insbesondere der Zahlungsempfänger auch direkt der Service-Rufnummer zugeordnet ist, werden keine weiteren Parameter benötigt, um die mehrwertbezogene Zahlung zu verbuchen.
- Ähnliche Parameter sind auch in anderen Telekommunikationsnetzwerken zur Identifizierung der Kommunikationsteilnehmer festgelegt. Z.B. im Internet ist der „Anrufer" durch eine IP-Adresse identifiziert, die spätestens bei der Einwahl ins Internet über einen Netzprovider festgelegt wird. Der „Angerufene" ist über eine Netzkennung identifiziert, wie sie z.B. im World Wide Web durch die Domain-Adresse gegeben ist.
- Bei dem bekannten zur Verfügung gestellten Service zur Erzielung eines Mehrwertes mittels der besonderen Rufnummern im Telefonnetz ist es als nachteilig anzusehen, dass einem bestimmten gewünschten Mehrwert immer nur eine Rufnummer zugeordnet ist und diese in dem Moment zu wählen ist, wenn der Anrufer den Mehrwert erhalten möchte. So ist es z.B. schon bei öffentlichen Spendenaufrufen, bei denen durch Anwahl einer Nummer (beispielsweise 0180x) eine Spende zugunsten einer wohltätigen Organisation getätigt werden sollte, vorgekommen, dass ganze Call-Center mit vielen Agenten beschäftigt werden müssen, um die Flut der spendenden Anrufer im Augenblick des Spendenaufrufes bedienen zu können. Hierdurch ergeben sich auch erhebliche zusätzliche Kostenfaktoren.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und auch ein System zur Verfügung zu stellen, mit dem Kommunikationsdaten, insbesondere individuell und unabhängig vom Kommunikationsempfänger, parametrisiert werden, um hier einen Mehrwert zu erhalten, insbesondere auch für Waren oder Dienstleistungen, die keinen Bezug zur durchgeführten Kommunikation aufweisen und auch nicht kommunikationsbasiert sein müssen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren der eingangs genannten Art gelöst, bei dem bei der Rechnungsbuchung des Telekommunikationsvorganges durch den Provider, insbesondere in Abhängigkeit von dem durchgeführten Telekommunikationsvorgang, der Kommunikationsdatensatz parametrisiert wird und eine Mehrwert-Zahlung in Abhängigkeit wenigstens eines Parameters des Kommunikationsdatensatzes zugunsten eines der Kommunikationsteilnehmer oder eines Dritten auf ein für den Begünstigten geführtes Mehrwert-Konto verbucht wird.
- Unter der genannten Parametrisierung wird im Rahmen der Erfindung verstanden, dass der Kommunikationsdatensatz um weitere Parameter ergänzt wird, so dass neben der Identität des die Kommunikationsverbindung aufbauenden Teilnehmers und des Zielteilnehmers noch weitere Parameter im Kommunikationsdatensatz zur Verfügung gestellt werden können, um individuell einem der beiden Kommunikationsteilnehmer oder auch beiden einen Mehrwert zur Verfügung stellen zu können, der keinerlei Zusammenhang mit der durchgeführten Kommunikation aufweisen muss, jedoch kann.
- Nach einer Parametrisierung kann in den Parametern des Kommunikationsdatensatzes z.B. wenigstens die Zahlungshöhe und der Zahlungsbegünstigte verschlüsselt sein. Bevorzugt wird auch eine Angabe über den Verwendungszweck in den Parametern niedergelegt sein. Die Verwendung der Zahlung kann vielfältig sein. Beispielsweise können als Mehrwert Versicherungsdienstleistungen für einen der Kommunikationsteilnehmer bezahlt werden. Ebenso besteht beispielsweise die Möglichkeit bei einer Finanztransaktion automatisch Steuern, auch in Teilen an das zuständige Finanzamt abzuführen.
- Mit beispielhaftem Bezug auf die Durchführung eines Telefongespräches kann z.B. eine Parametrisierung in dem Sinne vorgenommen werden, dass neben oder von den tariflichen Gesprächsgebühren ein Zahlungsmittelbetrag auf ein ebenfalls in den Parametern niedergelegtes Mehrwert-Konto überwiesen wird. So kann z.B. bei einer Versicherung als begünstigtem Dritten ein Konto einer Lebensversicherung geführt werden, auf welches immer dann ein Betrag eingezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer ein Telefongespräch führt, bzw. wenn von dem Telefonanschluss, der auf den Versicherungsnehmer registriert ist, ein Telefonat geführt wird.
- Auch die Art und Weise, wie sich der zu zahlende Betrag zusammensetzt, kann in den Parametern verschlüsselt sein. So kann sich z.B. die Höhe der Mehrwert-Zahlung ausgehend von einem tariflichen Rechnungsbetrag für die Kommunikationsdienstleistung ergeben durch einen prozentualen Anteil hiervon oder durch die Differenz zu einem aufgerundeten Rechnungsbetrag. Dieser über den tariflichen Rechnungsbetrag hinausgehende Betrag wird demnach vollständig von einem der beiden Kommunikationsteilnehmer aufgebracht, bzw. vom Provider einem der beiden in Rechnung gestellt. Insbesondere bei geringfügigen Beträgen ergibt sich der Vorteil, dass ein Kommunikationsteilnehmer einen Mehrwert erhält, ohne dass dies finanziell emotional wahrgenommen wird.
- Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der Provider nur den tariflichen Rechnungsbetrag in Rechnung stellt und zu seinen Lasten einen hiervon zu bestimmenden z.B. prozentualen Anteil auf ein Mehrwert-Konto, also z.B. an eine Versicherung anweist. Der Kunde eines Providers erhält somit einen Bonus für durchgeführte Kommunikationen, was ein Provider auch einsetzen kann, um seine Dienstleistungen und insbesondere die damit verbundenen Tarife für Kunden attraktiv und wettbewerbsfähig zu gestalten.
- Eine besondere Variabilität ergibt sich auch dadurch, dass z.B. in Abhängigkeit der durchgeführten Kommunikation eine unterschiedliche Parametrisierung durchgeführt werden kann, d. h. die parametrisierten Größen wie z.B. Zahlungsempfänger, Rechnungsempfänger, Zahlungsbetrag, Zweck etc. können in Abhängigkeit von der Kommunikationsverbindung variiert werden.
- Wieder mit beispielhaftem Bezug auf eine Telefonverbindung könnte also z.B. eine rufnummernspezifische Verwendung einer Mehrwertzahlung erfolgen, z.B. kann grundsätzlich bei der Führung eines Ortsgespräches zugunsten eines festzulegenden Dritten z.B. ein Sparkonto ein Zahlungsziel darstellen, welches z.B. von den Eltern zur Finanzierung eines zukünftigen Studiums des Kindes geführt wird. Bei Ferngesprächen hingegen wird in die Lebensversicherung eines Versicherungsnehmers oder Rente eines Kommunikationsteilnehmers eingezahlt. Hier sind beliebige Abhängigkeiten von der durchgeführten Kommunikation denkbar.
- Um mit dem erfindungsgemäßen Verfahren einen Mehrwert zu erhalten, kann es vorgesehen sein, dass bei einer Kommunikationsverbindung durch eine zwischengeschaltete vermittelnde Datenverarbeitungsanlage des Providers der Kommunikationsdatensatz erfasst wird und nach einer Auswertung eine Mehrwert-Zahlung verbucht wird. Insbesondere kann zur Auswertung von der vermittelnden Datenverarbeitungsanlage der erfasste Kommunikationsdatensatz einem Buchungsrechner übermittelt werden, welcher den Kommunikationsdatensatz insbesondere hinsichtlich der Teilnehmeridentitäten analysiert.
- Nach einer Analyse eines Kommunikationsdatensatzes kann der Buchungsrechner zur Parametrisierung aus einer Datenbank zugeordnete Mehrwert-Zahlungsinformationen abfragen und diese dem Kommunikationsdatensatz zuordnen, wodurch letztendlich die Parametrisierung stattfindet und eine Buchung auf ein Mehrwert-Konto durchführen.
- Bevorzugt kann es vorgesehen sein, dass die Parametrisierung des Kommunikationsdatensatzes von wenigstens einem Kommunikationsteilnehmer gegenüber dem Provider, insbesondere gegenüber dem Buchungsrechner direkt oder indirekt über einen Vermittler zeitweilig oder auf Dauer beauftragt wird.
- Mit wiederum beispielhaften Bezug auf das Telefonnetz kann ein Telefonkunde bei der Einrichtung eines Telefonanschlusses fest beauftragen, dass z.B. zukünftig bei jedem Ferngespräch ein festzulegender Betrag auf ein definiertes Konto für einen bestimmten Zweck gezahlt wird. Ebenso ist es möglich nur eine zeitweilige Parametrisierung durchführen zu lassen, wozu sich der Kunde separat anmeldet, um hier eine Kontrolle zu behalten. Z.B. kann ein Kommunikationsteilnehmer beauftragen, dass von einem Telefonat ein bestimmter Prozentsatz der Tarifgebühr gespendet wird. Ein Kommunikationsteilnehmer kann also einem wohltätigen Zweck spenden, ohne hierzu eine Call-Center- oder eine 0190er-Nummer anwählen zu müssen und mit einem Call-Center-Mitarbeiter zu reden. Er kann in gewohnter Weise ein Telefonat mit einer beliebigen Person führen.
- In allen genannten Fällen erfolgt die Verbuchung der Kosten z.B. derart, dass diese von dem Buchungsrechner, insbesondere in Verbindung mit den tariflichen Kosten der Telekommunikationsverbindung wenigstens einem der Kommunikationsteilnehmer in Rechnung gestellt wird. Es kann somit mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Erhalt eines Mehrwertes auf die bereits bestehenden Ressourcen eines Providers zur Rechnungsstellung zurückgegriffen werden. Insbesondere die zahlungsbegünstigten dritten Dienstleister benötigen bei einem erfindungsgemäßen Verfahrens durch einen Telekommunikationsdienst-Anbieter keine eigene Infrastruktur für Inkasso-Maßnahmen.
- Das erfindungsgemäße Verfahren wird bevorzugt bei einer Telefon-Kommunikation zwischen zwei Kommunikationsteilnehmern oder auch bei einer Buchungstransaktion mit einer Bank verwendet. Grundsätzlich kann das Verfahren in beliebigen Netzwerken eingesetzt werden, wo zwischen zwei Kommunikationsteilnehmern eine Kommunikationsverbindung durchgeführt und berechnet wird. Also auch bei mobilen Kommunikationen, selbst im Bereich der Prepaid-Abrechnungen, wo zwar eine Kommunikationsdienstleistung vorab bezahlt wird, die Mehrwert-Zahlungen aber erst im Zeitpunkt der Kommunikation verbucht werden.
- Ausführungsbeispiele eines Systems zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen dargestellt. Es zeigen:
-
1 : Den einfachsten Aufbau eines Systems umfassend zwei Telekommunikationsendgeräte, die über ein Kommunikationsnetzwerk eines Providers verbunden sind. -
2 : Ein System mit einer Darstellung der Struktur eines Providers -
3 : Ein System mit weiterer Darstellung der Beauftragung und Abrechnung. - Die
1 zeigt den einfachsten Fall eines Systems zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens. Über das von einem Provider P zur Verfügung gestellte Kommunikationsnetzwerk stehen zwei Telekommunikationsendgeräte der beiden Kommunikationsteilnehmer1 und3 miteinander in Verbindung. Beide Kommunikationsteilnehmer1 und3 sind Kunden des Providers P, der seine Kommunikationsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden abrechnet. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die schematische Darstellung eines Telefonnetzes. - Über die Verbindung
11 und12 stehen die beiden Providerkunden1 und3 über die Telefonendgeräte miteinander in Verbindung, d.h. in einem telekommunikationsbasierten Verhältnis. Dieses basiert auf den Verhältnissen zwischen Provider P und Kommunikationsteilnehmer1 sowie Provider P und Kommunikationsteilnehmer3 und der vermittelnden Dienstleistung zwischen den Teilnehmern1 und3 . - Durch das erfindungsgemäße Verfahren ergibt sich gleichzeitig auch ein Verhältnis zwischen dem Kommunikationsteilnehmer
1 und einem dritten Teilnehmer5 , bei dem ein Mehrwertkonto, z.B. für eine Versicherung für den Teilnehmer1 , geführt wird. Dieses Verhältnis ist nicht kommunikationsbasiert, sondern ergibt sich z.B. aufgrund eines Versicherungsvertrages. Immer wenn nun der Provider P eine Telekommunikation zwischen den Kommunikationsteilnehmern1 und einem anderen, hier z.B. zum Teilnehmer3 vermittelt, stellt der Provider nicht nur seine Dienstleistung dem Kommunikationsteilnehmer1 in Rechnung, sondern verbucht auch einen bestimmten Betrag über das Verhältnis13 an das Mehrwertkonto, welches bei dem dritten Verfahrens-Teilnehmer5 geführt wird. - In der
2 kann die Verknüpfung der einzelnen Verfahrensteilnehmer besser erkannt werden. Zwischen dem Kommunikationsteilnehmer1 und dem Teilnehmer3 wird über die Vermittlungsstelle2 des Providers2 eine Telekommunikationsverbindung aufgebaut. Diese Verbindung ergibt sich über die Teilverbindungen12 zwischen Kommunikationsteilnehmer1 und Vermittlungsstelle2 sowie zwischen der Vermittlungsstelle2 und dem Teilnehmer3 . Die Vermittlungsstelle ist z.B. als Datenverarbeitungsanlage ausgebildet. - Über die Vermittlungsstelle werden die Kommunikationsdaten erfasst, also z.B. die Identitäten der Teilnehmer bzw. Ursprung und Ende der Verbindung und die Art der Verbindung bzw. deren Informationen, z.B. Daten, Sprache etc. Auch weitere Informationen können in den Kommunikationsdaten abgelegt sein, wie z.B. Anfang und Ende der Kommunikation.
- Die Kommunikationsdaten können zur weiteren Auswertung an einen Buchungsrechner
4 übermittelt werden, der sowohl für die Verbuchung der Tarifgebühren gegenüber einem Kommunikationsteilnehmer als auch für die Verbuchung der Mehrwertzahlung gegenüber dem Mehrwertkonto5 verantwortlich ist. - Aufgrund der bereits im Kommunikationsdatensatz gegebenen Parameter besteht nun für den Buchungsrechner die Möglichkeit in Abhängigkeit von den Kommunikationsdaten weitere Parameter aus einer Datenbank
6 abzufragen. die den Parametern zugeordnet sind und so die Kommunikationsdaten weiter zu parametrisieren. Hierdurch erhält der Buchungsrechner über die bidirektionale Anbindung der Datenbank nähere Informationen über die der Mehrwert-Zahlung zugrunde liegenden Parameter, als z.B. Zahlungshöhe, Ziel und Zweck. Die so parametrisierten Kommunikationsdaten können auch durch die bidirektionale Anbindung des Buchungsrechners4 an die Vermittlungsstelle2 zur weiteren Verwendung weitergegeben werden. - Aufgrund der aus der Datenbank
6 erhaltenen Informationen kann nun der Buchungsrechner4 eine Mehrwert-Zahlung an den Teilnehmer5 anweisen, wo ein Mehrwertkonto geführt wird. Wie zuvor genannt, kann es sich z.B. um eine Versicherung handeln. - Die Verbuchung der Mehrwertzahlung erfolgt z.B. automatisch neben der Durchführung der Kommunikation zwischen den Teilnehmern
l und3 , ohne dass es einer weiteren Aktion seitens eines der Teilnehmer bedarf. - In der
3 ist noch eine weitere bevorzugte Ausführung dargestellt, in der es vorgesehen ist, dass der erste Kommunikationsteilnehmer l dem Buchungsrechner4 zunächst direkt oder aber auch indirekt über einen Vermittler durch eine Kommunikation über die Verbindungen14 und41 die Mehrwert-Transaktion freigibt. Dies kann sowohl fallbezogen bzw. zeitlich begrenzt sein als auch eine generelle Freigabe, die z.B. bei Teilnehmern des Telefonnetzes über eine Servicestelle des Providers gegeben wird. - Weiterhin ist in der
3 dargestellt, dass über den Buchungsrechner4 die angefallenen Kosten, d.h. also sowohl die tariflichen Gebühren des Providers als auch die Mehrwert-Kosten dem Kommunikationsteilnehmer1 in Rechnung gestellt werden durch Versendung einer Rechnung461 bzw. Lastschrifteinzug des fälligen Rechnungsbetrages.
Claims (10)
- Verfahren zur Erzielung eines Mehrwertes bei der Durchführung eines durch einen Kommunikationsdatensatz beschriebenen Telekommunikationsvorgangs zwischen wenigstens zwei Kommunikationsteilnehmern über eine von einem Provider zur Verfügung gestellte Telekommunikationsverbindung, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Rechnungsbuchung des Telekommunikationsvorgangs durch den Provider, insbesondere in Abhängigkeit von dem durchgeführten Telekommunikationsvorgang, der Kommunikationsdatensatz parametrisiert wird und eine Mehrwert-Zahlung in Abhängigkeit wenigstens eines Parameters des Kommunikationsdatensatzes zugunsten eines der Kommunikationsteilnehmer oder eines Dritten auf ein für den Begünstigten geführtes Mehrwert-Konto verbucht wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in den Parametern des Kommunikationsdatensatzes wenigstens die Zahlungshöhe und der Zahlungsbegünstigte verschlüsselt sind.
- Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Kommunikationsverbindung durch eine zwischengeschaltete vermittelnde Datenverarbeitungsanlage des Providers der Kommunikationsdatensatz erfasst wird und nach einer Auswertung eine Mehrwert-Zahlung verbucht wird.
- Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Auswertung von der vermittelnden Datenverarbeitungsanlage der Kommunikationsdatensatz einem Buchungsrechner übermittelt wird, welcher den Kommunikationsdatensatz insbesondere hinsichtlich der Teilnehmeridentitäten analysiert.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Buchungsrechner nach einer Analyse eines Kommunikationsdatensatzes zur Parametrisierung aus einer Datenbank zugeordnete Mehrwert-Zahlungsinformationen abfragt und eine Buchung auf ein Mehrwert-Konto durchführt.
- Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Parametrisierung des Kommunikationsdatensatzes von wenigstens einem Kommunikationsteilnehmer gegenüber dem Provider, insbesondere gegenüber dem Buchungsrechner direkt oder indirekt über einen Vermittler zeitweilig oder auf Dauer beauftragt wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Buchungsrechner die Buchung der Mehrwert-Zahlung, insbesondere in Verbindung mit den tariflichen Kosten der Telekommunikationsverbindung wenigstens einem der Kommunikationsteilnehmer in Rechnung gestellt wird.
- Verwendung eines Verfahrens nach einem der vorherigen Ansprüche bei einer Telefon-Kommunikation zwischen zwei Kommunikationsteilnehmern.
- Verwendung eines Verfahrens nach einem der vorherigen Ansprüche bei einer Buchungstransaktion mit einer Bank.
- System, insbesondere zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorherigen Ansprüche, umfassend ein Kommunikationsnetzwerk mit wenigstens zwei Kommunikationsendgeräten, zwischen denen über das Kommunikationsnetzwerk eine Verbindung herstellbar ist, die durch einen Kommunikationsdatensatz beschrieben ist, dadurch gekennzeichnet, dass mittels wenigstens einer Datenverarbeitungsanlage der Kommunikationsdatensatz durch weitere Parameter ergänzbar ist, in deren Abhängigkeit eine Finanztransaktion ausführbar ist.
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