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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Erzeugung strukturierter Halbleiterstrecken aus einem elektrisch
leitfähigen
organischen Polymer.
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Halbleiterchips haben eine breite
Verwendung in vielfältigen
technischen Anwendungen gefunden. Sie beruhen meist auf Silizium
als Halbleitersubstrat, in welches in zahlreichen Arbeitsschritten
Halbleiterbauelemente integriert werden. Die Herstellung von Halbleiterchips
ist daher aufwändig
und teuer. Durch die Verwendung von Silizium sind die Chips unflexibel
und lassen sich nur unter großem
Aufwand auf sehr geringe Schichtdicken abtragen, so dass flexible
Substrate erhalten werden. Mikrochips sind daher nur für anspruchsvolle
Anwendungen geeignet, bei denen erhöhte Kosten in Kauf genommen
werden können.
Gelingt es, die Kosten für
die Herstellung von Mikrochips erheblich zu reduzieren, öffnet dies
die Tür
zu einer großen
Anzahl von Anwendungen, welche unter einem hohen Kostendruck stehen.
Beispiele für
solche Anwendungen sind Etiketten zum Auszeichnen von Waren, wobei
auf den Etiketten Daten über
die Waren gespeichert werden können.
Diese Informationen können
zum Beispiel an einer Kasse berührungslos
ausgelesen werden. Weitere Beispiele sind elektronische Briefmarken
oder allgemein Anwendungen der Transpondertechnologie. Eine weitere
Anwendung ist eine dünne
Folie mit integrierten Steuerelementen für Flüssigkristallbildschirme.
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Eine Möglichkeit zur Kostenreduktion
bietet die Verwendung organischer Halbleiter. Diese Materialien sind
leicht zugänglich
und werden teilweise bereits kommerziell angeboten. Die Materialien
können
schichtweise auf einem Substrat abgeschie den werden, so dass komplexe
elektronische Bauelemente wie Transistoren, Dioden oder Kondensatoren
hergestellt werden können.
Um die Kostenvorteile der elektrisch leitfähigen organischen Polymere
ausspielen zu können,
ist es dazu allerdings erforderlich, dass kostengünstige Verfahren
zum Auftragen und Strukturieren derartiger Polymerverbindungen zur
Verfügung
stehen. Diese Verfahren sollten mit einem hohen Durchsatz durchgeführt werden
können,
so dass hohe Stückzahlen
und damit Kostenvorteile erzielt werden können. Ferner wird eine Auflösung bis
hinab zu einer Linienbreite von 10 μm gefordert, um eine ausreichend
hohe Dichte der elektronischen Bauelemente auf der zur Verfügung stehenden
Fläche
erreichen zu können
sowie eine hohe Performance der Bauteile zu erzielen.
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Die Strukturierung erfolgt bisher
mit Verfahren, wie sie auch aus der Strukturierung von Halbleitersubstraten
auf Siliziumbasis verwendet werden. So kann beispielsweise dem elektrisch
leitfähigen
Polymer eine fotoaktive Komponente beigegeben werden, welche nach
einer abschnittsweisen Belichtung der Polymerschicht ermöglicht,
dass selektiv nur die belichteten bzw. nur die unbelichteten Bereiche
abgelöst
werden können.
Ferner kann auch auf die Schicht des elektrisch leitfähigen Polymers
zunächst
eine Schicht eines fotoempfindlichen Lacks aufgetragen werden, aus
der durch abschnittsweise Belichtung und Ablösen der belichteten bzw. unbelichteten
Bereiche eine Maske hergestellt wird. Die von der Maske vorgegebene
Struktur kann dann in einem Ätzschritt
in die Schicht des elektrisch leitfähigen Polymers übertragen
werden. Durch ein geringfügiges Überätzen kann
die Maske zum Ende des Ätzschrittes
ebenfalls abgetragen werden, so dass nur eine strukturierte Schicht
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers zurückbleibt.
Diese Verfahren erfordern jedoch einen Schritt, in welchem die fotoempfindliche
Schicht zunächst
belichtet und anschließend
entwickelt wird. Dazu muss das Substrat in entsprechenden Vorrichtungen
bearbeitet werden, was zu einer Verlängerung der Produktionszeiten
und zu einer Erhöhung
der Kosten führt.
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Um die Belichtung und die Entwicklung
der fotoempfindlichen Schicht zu vermeiden, sind Verfahren entwickelt
worden, in welchen die für
das Ätzen
der elektrisch leitfähigen
organischen Polymerschicht erforderliche Maske durch ein Siebdruckverfahren
direkt hergestellt wird. Dabei ist jedoch weiterhin erforderlich, dass
die durch die Maske vorgegebene Struktur durch Ätzen in die Schicht des elektrisch
leitfähigen
organischen Polymers übertragen
wird. Ferner ist beim Siebdruck die Auflösung auf eine Linienbreite
von ca. 200 μm beschränkt. Dies
reicht nur für
grobe Strukturen aus, wie zum Beispiel für Leiterbahnen oder große Elektroden. Feinere
Strukturen, wie sie beispielsweise für die Definition der Kanallänge von
Transistoren erforderlich sind, sind durch Siebdruckverfahren nicht
zugänglich.
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Man hat auch versucht, die Strukturen
aus dem elektrisch leitfähigen
organischen Polymer direkt zu erzeugen. So wird in der
WO 99/39373 ein Verfahren zur Herstellung
organischer Halbleitervorrichtungen beschrieben, wobei das organische
Halbleitermaterial in einem Tintenstrahlverfahren auf einem Substrat
aufgetragen wird. Auf diese Weise konnten Leuchtdioden mit Polyvinylcarbazol
als Halbleitermaterial hergestellt werden, wobei die Farbe des emittierten
Lichts durch eine Dotierung des Halbleitermaterials mit Farbstoffen, wie
Cumarinen, beeinflusst werden konnte.
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In der
WO
99/19900 wird ein Verfahren beschrieben, bei dem durch
tropfenweisen Auftrag einer Lösung
des organischen Halbleiters mikroelektronische Anordnungen hergestellt
werden können.
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Auch bei einem Auftrag des elektrisch
leitfähigen
organischen Polymers durch ein Tintenstrahldruckverfahren ist die
Linien breite der darstellbaren Strukturen beschränkt. Insbesondere bei sehr
feinen Strukturen besteht die Gefahr, dass benachbarte Linien zusammenlaufen,
ehe das Lösungsmittel
vollständig
verdampft ist.
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Um die Auflösung beim Tintenstrahldruck
zu verbessern, haben Sirringhaus, H.; Kawese T.; Friend, R. H.; "High-Resolution Ink-Jet
Printing of All-Polymer Transistor Circuits" in: MRS Bulletin/Juli 2001 vorgeschlagen,
die zu bedruckenden Bereiche auf der Substratoberfläche mittels
feiner Polyimidstrukturen zu definieren. Beim nachfolgenden Tintenstrahldruck
werden die von der Polyimidstruktur benetzten Bereiche von der Lösung des
elektrisch leitfähigen
organischen Polymeren nicht benetzt, weshalb eine geringere Linienbreite
dargestellt werden kann. Die Polyimidstrukturen werden jedoch fotolithografisch
erzeugt, so dass bei diesen Verfahren keine großen Kostenvorteile zu erreichen
sind. Weiterhin hat das Tintenstrahldrucken den allgemeinen Nachteil,
dass jeweils Zeile für
Zeile nacheinander gedruckt werden muss, so dass. nur geringe Durchsätze erreicht
werden können,
was ebenfalls zu hohen Kosten führt.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher,
ein Verfahren zur Erzeugung strukturierter Halbleiterstrecken aus einem
elektrisch leitfähigen
organischen Polymer zur Verfügung
zu stellen, das kostengünstig
und mit hohen Durchsätzen
durchgeführt
werden kann und das eine Auflösung
von Linienbreiten von weniger als 10 μm ermöglicht.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einem
Verfahren zur Erzeugung strukturierter Halbleiterstrecken aus einem
elektrisch leitfähigen
organischen Polymer, welches zumindest die folgenden Schritte umfasst:
Bereitstellen
eines Substrats mit einer Substratoberfläche;
abschnittsweises
Aufbringen einer Matrizenverbindung auf die Substratoberfläche, so
dass eine strukturierte Substratoberfläche mit hydrophilen und hydrophoben
Abschnitten erhalten wird, wobei die hydrophilen und hydrophoben
Abschnitte von Abschnitten der Matrizenverbindung einerseits und
freiliegenden Abschnitten der Substratoberfläche andererseits gebildet werden;
Aufbringen
eines in flüssiger
Phase vorzugsweise in einer wässriger
Lösung
oder in einer Suspension vorliegenden elektrisch leitfähigen Polymers
auf die strukturierte Substratoberfläche, wobei die flüssige Phase
des elektrisch leitfähigen
Polymers nur die hydrophilen Abschnitte oder nur die hydrophoben
Abschnitte der strukturierten Substratoberfläche benetzt und eine benetzte
Substratoberfläche
erhalten wird, in der strukturierte Halbleiterstrecken aus dem elektrisch
leitfähigen
organischen Polymer definiert sind.
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Das erfindungsgemäße Verfahren nutzt die unterschiedliche
Benetzbarkeit von Substratoberfläche und
Matrizenverbindung. Bei einem vollflächigen Auftrag der elektrisch
leitfähigen
organischen Polymerverbindung werden daher in Abhängigkeit
von der Polarität
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers selektiv nur die hydrophilen oder nur die hydrophoben
Bereiche der strukturierten Substratoberfläche benetzt. Das erfindungsgemäße Verfahren
kann daher wesentlich rascher durchgeführt werden als ein Tintenstrahldruckverfahren,
weshalb höhere
Durchsätze
und damit Kostenvorteile erzielt werden können. Durch die aus der Matrizenverbindung
gebildeten Abschnitte werden die aus dem elektrisch leitfähigen organischen
Polymer gebildeten Linien genau begrenzt, wobei an der Grenzlinie
ein Übergang
von hydrophob zu hydrophil erfolgt. Dadurch können die aus dem elektrisch
leitfähigen
organischen Polymer dargestellten Linien scharf begrenzt werden, was
wiederum eine Erhöhung
der Auflösung,
d.h. die Darstellung feinerer Linien ermöglicht.
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Unter einer Matrizenverbindung wird
eine Verbindung verstanden, die durch geeignete Verfahren, z.B. Druckverfahren,
auf die Substratoberfläche
aufgebracht werden kann und eine ausreichende Haftung auf der Substratoberfläche aufweist,
um stabile Strukturen in Form von abgedeckten Abschnitten der Substratoberfläche ausbilden
zu können.
Die Matrizenverbindung kann eine einzelne Verbindung sein, z.B.
ein Silan, oder auch ein Gemisch mehrerer Verbindungen, z.B. ein
Gemisch eines unpolaren Polymers und eines Haftvermittlers.
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Das Verfahren wird in der Weise durchgeführt, dass
zunächst
ein Substrat bereitgestellt wird. Das Substrat kann dabei eine hydrophile
oder eine hydrophobe Oberfläche
aufweisen. Um eine Struktur zu erhalten, werden auf der Substratoberfläche nun
Abschnitte aus der Matrizenverbindung definiert. Die Matrizenverbindung
wird dabei so ausgewählt,
dass ihre Polarität
mit der Substratoberfläche
ein Gegensatzpaar bildet. Weist die Substratoberfläche hydrophile.
Eigenschaften auf, wird als Matrizenverbindung ein Material gewählt, das hydrophobe
Eigenschaften aufweist. Weist das Substratmaterial eine hydrophobe
Oberfläche
auf, wird als Matrizenverbindung entsprechend ein hydrophiles Material
ausgewählt.
Nach dem Aufbringen der Matrizenverbindung sind auf der Substratoberfläche also
hydrophile und hydrophobe Abschnitte definiert, wobei zwischen den
hydrophilen und hydrophoben Abschnitten jeweils ein scharfer Übergang
der Polarität
erfolgt. Auf die so vorbereitete strukturierte Substratoberfläche wird
nun das elektrisch leitfähige
organische Polymer in flüssiger Phase
aufgebracht. Das elektrisch leitfähige organische Polymer kann
dazu als Lösung
oder Suspension vorliegen. Je nach Eigenschaften des elektrisch
leitfähigen
organischen Polymers kann dieses jedoch auch beispielsweise in pastöser Form
vorliegen. Ferner können
dem elektrisch leitfähigen
organischen Polymer weitere Substanzen beigegeben werden, mit welchen
beispielsweise die Polarität
der aufgebrachten flüssigen
Pha se, d.h. letztlich die Benetzungseigenschaften angepasst werden
können.
Ferner kann das elektrisch leitfähige
organische Polymer auch mit Dotierungen versehen sein, um beispielsweise
dessen elektrische Leitfähigkeit
beeinflussen zu können.
Das elektrisch leitfähige
Polymer kann auch als Vorstufe aufgebracht werden, die noch nicht
elektrisch leitfähig
ist und anschließend
durch eine entsprechende Behandlung, z.B. Oxidation, Reduktion oder
Belichtung, in seine elektrisch leitfähige Form überführt werden. Die Matrizenverbindung
kann auch ein Lösungsmittel
umfassen, das nach dem Auftrag der Matrizenverbindung auf die Substratoberfläche verdampft
wird. Je nach den hydrophilen oder hydrophoben Eigenschaften der
das elektrisch leitfähige
organische Polymer umfassenden flüssigen Phase benetzt diese
die aus der Matrizenverbindung gebildeten Abschnitte oder die freiliegenden
Abschnitte der Substratoberfläche.
Entsprechend bleiben im ersten Fall die freiliegenden Abschnitte
der Substratoberfläche
und im zweiten Fall die aus der Matrizenverbindung gebildeten Abschnitte
von der flüssigen
Phase des elektrisch leitfähigen
Polymers unbenetzt. Bei einer gegebenen Anordnung von hydrophilen
und hydrophoben Abschnitten auf der Substratoberfläche kann
das erfindungsgemäße Verfahren
daher als Positivverfahren oder als Negativverfahren ausgestaltet
werden. Das elektrisch leitfähige
Polymer kann beispielsweise aufgebracht werden, indem die strukturierte
Substratoberfläche
durch eine Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers gezogen wird. Es ist jedoch auch möglich, die
Lösung bzw.
allgemein die flüssige
Phase des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers auf die strukturierte Substratoberfläche aufzusprühen. Bei
diesem Verfahren muss gewährleistet
sein, dass überschüssiges Lösungsmittel
sowie nicht gebundenes elektrisch leitfähiges organisches Polymer anschließend entfernt
wird, indem das Lösungsmittel
beispielsweise abfließen
kann oder die Substratoberfläche
nach dem Auftrag des elektrisch leitfähigen organischen Polymers
mit einem geeigneten Lösungsmittel
gespült
wird. Es ist jedoch auch möglich, das
elektrisch leit fähige
organische Polymer über
ein Kontaktverfahren auf die strukturierte Substratoberfläche zu übertragen.
Dazu wird das elektrisch leitfähige
organische Polymer zunächst
auf einer Hilfsfläche
aufgetragen und anschließend
die Hilfsfläche
mit der strukturierten Substratoberfläche in Kontakt gebracht. Dabei
wird die Schicht des elektrisch leitfähigen organischen Polymers
selektiv in den hydrophilen oder in den hydrophoben Abschnitten
von der Hilfsfläche
auf die strukturierte Substratoberfläche übertragen.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann auf verschiedene
Weise ausgestaltet werden. Gemäß einer ersten
Ausführungsform
verbleibt sowohl die Matrizenverbindung wie auch das elektrisch
leitfähige
organische Polymer auf der Substratoberfläche. Um zum gewünschten
Produkt zu gelangen, muss daher nur noch das im elektrisch leitfähigen organischen
Polymer enthaltene Lösungsmittel
verdampft werden, um die strukturierten Halbleiterstrecken zu erhalten.
Bei dieser Verfahrensvariante ist es vorteilhaft, wenn die aus der
Matrizenverbindung gebildeten Abschnitte der strukturierten Substratoberfläche durch
ein Druckverfahren erzeugt werden. Auf diese Weise kann sowohl die
Matrizenverbindung als auch das elektrisch leitfähige organische Polymer mit
einem hohen Durchsatz auf der Substratoberfläche aufgetragen werden. Die
Matrizenverbindung kann dazu beispielsweise mit Hilfe eines Stempels
oder einer Druckwalze auf ein Substrat übertragen werden. Dazu wird
die Matrizenverbindung aus einem Reservoir zunächst auf den Stempel bzw. die
Druckwalze aufgetragen und anschließend vom Stempel bzw. der Druckwalze
auf die Substratoberfläche übertragen.
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Zum Auftrag der Matrizenverbindung
können
verschiedene Druckverfahren verwendet werden. Besonders bevorzugt
erfolgt der Auftrag der Matrizenverbindung auf die Substratoberfläche durch
ein Hochdruckverfahren. Beim Hochdruckverfahren sind die druckenden
Flächen
erhaben. Besonders geeignet sind Fle xodruckverfahren, bei welchen
durch Verwendung einer flexiblen Druckform auch raue Oberflächen mit
der Matrizenverbindung beschichtet werden können. Insbesondere bevorzugt
wird die Matrizenverbindung mit einem Mikrokontaktdruckverfahren
auf der Substratoberfläche
aufgetragen. Bei den genannten Hochdruckverfahren wird vorzugsweise
die Druckform als Walze ausgebildet, deren Oberfläche entsprechend
der darzustellenden Struktur strukturiert wird. Die Herstellung
der Walze bzw. eines Stempels erfolgt nach bekannten Verfahren, beispielsweise
mit fotolithografischen Verfahren. Durch die hohe Anzahl der strukturierten
Substratoberflächen,
die mit dem Stempel bzw. der Walze hergestellt werden können, sind
die Kosten der Stempel- bzw. Walzenherstellung pro übertragene
Struktur nur gering.
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Die aus der Matrizenverbindung gebildete
Struktur kann nach dem Auftrag des elektrisch leitfähigen organischen
Polymers auf der Substratoberfläche
verbleiben. Um eine Differenzierung der Substratoberfläche in hydrophobe
und hydrophile Abschnitte zu erreichen, ist es ausreichend, wenn
die Matrizenverbindung als monomolekulare Schicht auf die Substratoberfläche aufgebracht
wird. Die Schichtdicke einer solchen monomolekularen Schicht beträgt etwa
1 nm, während
die Schicht des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers eine Dicke im Bereich von 10 nm bis 1 μm aufweist.
Die Matrizenverbindung beeinflusst daher die elektrischen Eigenschaften
des hergestellten mikroelektronischen Bauelements nur in geringem
Ausmaß.
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Um eine ausreichende mechanische
Stabilität
der aus der Matrizenverbindung gebildeten Abschnitte zu erreichen,
wird die Matrizenverbindung bevorzugt über eine kovalente Bindung
an die Substratoberfläche gebunden.
Dazu muss die Matrizenverbindung eine entsprechende reaktive Gruppe
aufweisen. Auf der Substratoberfläche muss dann eine entsprechende
Gruppe als Reaktionspartner vorgesehen sein. Sofern keine derartigen Gruppen
auf der Substratoberfläche
vorhanden sind, kann die Substratoberfläche entsprechend aktiviert
werden. Dazu kann die Oberfläche
des Substrats beispielsweise nass- oder trockenchemisch geätzt werden,
um beispielsweise Hydroxygruppen auf der Substratoberfläche zu erzeugen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn
die intermolekulare Wechselwirkung zwischen den Molekülen der Matrizenverbindung
so attraktiv ist, dass eine selbstorganisierende monomolekulare
Schicht gebildet wird.
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Eine selbstorganisierende Struktur
ist eine Struktur, bei der durch die mikroskopischen Wechselwirkungen
zwischen den Molekülen
spontan eine stabile makroskopische äußere Form, wie beispielsweise
eine Membran oder eine Doppelschicht, gebildet wird.
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Die Matrizenverbindung kann durch
rein elektrostatische Wechselwirkung an die Substratoberfläche gebunden
werden. Eine stabilere Struktur wird jedoch erhalten, wenn die Matrizenverbindung über eine
kovalente Bindung an die Substratoberfläche angebunden ist.
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Um eine Anknüpfung der Matrizenverbindung
an die Substratoberfläche über eine
kovalente Bindung zu erreichen, müssen auf der Substratoberfläche entsprechende
Anknüpfungsgruppen
bereitgestellt werden. Diese können
entweder bereits auf der Substratoberfläche bereitgestellt sein oder
sie können
durch einen Aktivierungsschritt erzeugt werden. Dazu können beispielsweise
entsprechende Abgangsgruppen, wie Halogenide, auf der Substratoberfläche erzeugt
werden.
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Besteht die Substratoberfläche beispielsweise
aus Siliziumdioxid, so können
auf der Substratoberfläche
durch einen Ätzschritt
Silanolgruppen erzeugt werden, welche mit Halogensi- lanen reagieren können, die in
diesem Fall die Matrizenverbindung bilden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren wird bevorzugt
in der Weise durchgeführt,
dass die hydrophoben Abschnitte aus der Matrizenverbindung gebildet
werden. Das elektrisch leitfähige
organische Polymer liegt dann bevorzugt in einer hydropholen Form
vor. Beim Auftragen der elektrisch leitfähigen organischen Polymerlösung auf
die strukturierte Substratoberfläche
wird dann das elektrisch leitfähige
organische Polymer selektiv nur an die freiliegenden Abschnitte
der Substratoberfläche
gebunden.
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Um eine hydrophobe Oberfläche erzeugen
zu können,
umfasst die Matrizenverbindung bevorzugt Alkylketten mit 5 bis 20
Kohlenstoffatomen. Die Alkylketten sind dabei bevorzugt linear dichtest
gepackt, so dass an der Substratoberfläche die Matrizenverbindung
die hydrophoben Abschnitte ausbilden kann.
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Die hydrophoben Eigenschaften der
Matrizenverbindung lassen sich verstärken, wenn die Matrizenverbindung
zumindest teilweise fluoriert ist. Bevorzugt sind die Alkylketten
der Matrizenverbindung perfluoriert.
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Um eine Anbindung der Matrizenverbindung
an die Substratoberfläche über eine
kovalente Bindung erreichen zu können,
ist es vorteilhaft, wenn die Matrizenverbindung ein Silan ist. Bevorzugt
ist die Matrizenverbindung ein Halogensilan, welches mit einer auf
der Substratoberfläche
angeordneten Hydroxygruppe reagiert, so dass die Matrizenverbindung
als Siloxan an die Substratoberfläche gebunden wird.
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Bei der bisher beschriebenen Ausführungsform
verbleibt die aus der Matrizenverbindung gebildete Struktur auf
der Substratoberfläche
und die Halbleiterstrecke wird fertig gestellt, indem beispielsweise
das Lösungsmittel
verdampft wird. Das erfindungsgemäße Verfahren kann jedoch auch
in der Weise durchgeführt werden,
dass nach dem Auftrag der Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymeren die benetzte Substratoberfläche als
Druckmedium wirkt und das elektrisch leitfähige Polymer von der benetzten
Substratoberfläche
auf einen Träger übertragen
wird. Dazu kann der Träger
mit der benetzten Substratoberfläche
in Kontakt gebracht werden, wobei das elektrisch leitfähige organische
Polymer auf dem Träger
besser haftet als auf der Substratoberfläche bzw. den von der Matrizenverbindung
gebildeten Flächen.
Ein derartiger Transfer des elektrisch leitfähigen organischen Polymers
von der Substratoberfläche
auf die Oberfläche
des Trägers erfolgt
in vergleichbarer Weise wie bei einem Druckverfahren.
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Das elektrisch leitfähige organische
Polymer kann dabei entweder direkt von der Substratoberfläche auf
den gewünschten
Träger übertragen
werden. Es ist aber auch möglich,
das elektrisch leitfähige
organische Polymer von der benetzten Substratoberfläche zunächst auf
einen Zwischenträger
zu übertragen
und anschließend
das elektrisch leitfähige
organische Polymer vom Zwischenträger auf den Träger zu übertragen. Diese
Verfahrensführung
entspricht im Wesentlichen einem Offset-Druckverfahren. Als Zwischenträger wird beispielsweise
ein flexibler Zwischenträger,
wie eine Gummibahn gewählt,
durch welche Rauhigkeiten auf der Oberfläche des Trägers ausgeglichen werden, so
dass ein vollständiger
Transfer des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers vom Zwischenträger auf den Träger erfolgt.
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Die Erfindung wird unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Figuren sowie anhand von Beispielen näher erläutert. Die Figuren zeigen im
einzelnen:
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1 Arbeitsschritte,
welche beim erfindungsgemäßen Verfahren
durchlaufen werden;
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2 eine
erste Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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3 eine
zweite Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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4 eine
fotografische Aufnahme von Strukturen, welche mit dem erfindungsgemäßen Verfahren dargestellt
wurden;
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5 einen
Schnitt durch einen organischen Transistor, welcher mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
dargestellt worden ist;
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6 eine
Kennlinie eines nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
organischen Transistors;
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7 Kennlinien
von nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellten Transistoren.
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In 1A sind
Arbeitsschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt,
wobei diese als Negativdruck durchgeführt wird. 1A(a) zeigt ein Substrat 1,
auf dessen Substratoberfläche
Abschnitte 2 aus der Matrizenverbindung abgeschieden sind.
Als Substrat 1 können
an sich alle bedruckbaren Materialien, wie Papier, Polymerfolien,
Glas, Silizium, Siliziumdioxid, Aluminiumoxid usw. verwendet werden.
Geeignete Polymere sind zum Beispiel Polystyrol, Polyethylen, Polyester,
Polyurethan, Polycarbonat, Polyacrylat, Polyimid, Polyetter, Polybenzoxazol
oder Gemische dieser Verbindungen. Als Matrizenverbindungen können Verbindungen verwendet
werden, die einerseits eine Gruppe aufweisen, welche an die Oberfläche des
Substrats 1 binden kann, wobei die Bindung über eine
kovalente Bindung oder über
eine nicht kovalente Bindung erfolgen kann, beispielsweise eine
Dipol-Dipol-Wechselwirkung, eine ionische Wechselwirkung oder eine
koordinative Bindung. Die Matrizenverbindung muss andererseits einen
Rest aufweisen, welcher den Abschnitten 2 eine zur Oberfläche des
Substrats 1 gegensätzliche
Polarität
verleiht. Ist die Oberfläche
des Substrats 1 beispielsweise hydrophil, muss die Matrizenverbindung
so ausgestaltet werden, dass die Abschnitte 2 hydrophobe
Eigenschaften aufweisen. Ist andererseits die Oberfläche des
Substrats 1 hydrophob, muss die Matrizenverbindung so ausgestaltet
sein, dass die Abschnitte 2 hydrophile Eigenschaften aufweisen.
Als Matrizenverbindungen geeignete Verbindungen sind beispielsweise
Halogensilane, Halogenalkane, Aminoalkane, Thioalkane, Alkohole,
Sulfonalkane und Carbonsäuren
bzw. Carboxylate. Die Matrizenverbindung wird z.B. durch Drucken
auf die Oberfläche
des Substrats 1 aufgebracht, so dass Abschnitte 2 mit
einer definierten Struktur erhalten werden. Die Dicke der Abschnitte 2 wird
dabei gering gewählt.
Vorzugsweise wird nur eine Monolage der Matrizenverbindung auf die
Oberfläche
des Substrats 1 aufgebracht. Man erhält so ein Substrat 1 mit
einer strukturierten Oberfläche,
wobei die Struktur die Abschnitte 2 der Matrizenverbindung
sowie die Abschnitte 3 umfasst, in welchen die Oberfläche des
Substrats 1 freilegt.
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Auf die strukturierte Substratoberfläche wird
nun eine Lösung
eines elektrisch leitfähigen
organischen Polymers aufgebracht. Dazu kann beispielsweise zunächst die
gesamte strukturierte Substratoberfläche, welche die Abschnitte 2 und 3 umfasst,
mit der Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers bedeckt werden. Das Substrat 1 kann
dann gekippt werden, so dass überschüssige Lösung des
elektrisch leitfähigen organischen
Polymers ablaufen kann. Als elektrisch leitfähiges organisches Polymer kann
an sich jedes Polymer verwendet werden, das die erforderliche elektrische
Leitfähigkeit
aufweist und das sich als Lösung
oder Suspension verarbeiten lässt.
Beispiele für
geeignete elektrisch leitfähige
organische Polymer sind mit Camphersulfonsäure dotiertes Polyanilin oder
mit Polystyrolsulfonsäure
dotiertes Poly(dioxyethylen)thiophen (PEDOT:PSS). Diese elektrisch
leitfähigen
organischen Polymere weisen beispielsweise einen hydrophilen Charakter
auf. Als Lösungsmittel
eignen sich beispielsweise Wasser, Alkohole, Ketone, Ether. Nach
dem Entfernen überschüssiger Lösung des
elektrisch leitfähigen
organischen Polymers bleibt die Polymerlösung 4 nur auf den Abschnitten 3 zurück, in denen
die Oberfläche
des Substrats 1 freiliegt. Die Abschnitte 2 aus
der Matrizenverbindung bleiben von der Polymerlösung 4 unbenetzt.
Dies wird erreicht, da beispielsweise das Substrat 1 und damit
die Abschnitte 3 hydrophile Eigenschaften aufweisen, während die
Abschnitte 2 der Matrizenverbindung hydrophobe Eigenschaften
aufweisen. Wird nun die hydrophile Lösung 4 des elektrisch
leitfähigen
Polymers auf die strukturierte Substratoberfläche gegeben, werden selektiv
nur die Abschnitte 3 benetzt. Anschließend wird überschüssiges Lösungsmittel aus der Polymerlösung 4 verdampft,
so dass das elektrisch leitfähige
Polymer 5 auf den Abschnitten 3 der Oberfläche des
Substrats 1 zurückbleibt.
Die Dicke der Abschnitte des elektrisch leitfähigen Polymers 5 ist
dabei wesentlich größer als
die monomolekulare Schicht der Matrizenverbindung, welche die Abschnitte 2 bildet.
Das Verfahren wurde anhand einer Ausführungsform erläutert, in
welcher das elektrisch leitfähige
Polymer direkt als Lösung
auf die strukturierte Substratoberfläche aufgebracht wurde. Es ist
aber auch möglich,
eine Lösung
einer elektrisch nicht leitfähigen
Vorstufe auf die strukturierte Substratoberfläche aufzubringen und diese,
ggf, nach Verdampfen des Lösungsmittels,
in das elektrisch leitfähige
Polymer zu überführen, indem
die Vorstufe z.B. oxidiert oder reduziert wird.
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In 1B sind
die Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens dargestellt,
wobei das Verfahren als Positivdruck ausgestaltet wird. Wie bei 1A erläutert,
wird zunächst
auf einem Substrat 1 eine strukturierte Substratoberfläche erzeugt,
indem Abschnitte 2 aus einer Matrizenverbindung z.B. durch
Drucken auf die Oberfläche
des Substrats 1 aufgebracht werden, so dass zwischen den
Abschnitten 2 angeordnete Abschnitte 3 erhalten
werden, in welchen die Oberfläche
des Substrats 1 freiliegt. Die weiteren Verfahrensschritte werden
anhand eines Aufbaus erklärt,
bei welchem das Substrat 1 hydrophobe Eigenschaften aufweist,
während
die Abschnitte 2 der Matrizenverbindung hydrophobe Eigenschaften
aufweisen. Auf die durch die Abschnitte 2 und 3 strukturierte
Oberfläche
des Substrats 1 wird nun eine Lösung 6 aufgebracht,
welche hydrophobe Eigenschaften aufweist, also unpolar ist. Dazu
wird das elektrisch leitfähige
organische Polymer in einem unpolaren Lösungsmittel gelöst bzw.
suspendiert. Wird nun, wie bei 1A beschrieben,
die Polymerlösung
auf die strukturierte Substratoberfläche gegeben und anschließend überschüssige Polymerlösung entfernt,
bleibt die Polymerlösung 6 nur
auf dem unpolaren hydrophoben Abschnitten 2 aus der Matrizenverbindung
zurück,
während
die polaren Abschnitte 3 der Substratoberfläche nicht
benetzt werden. Anschließend wird
das Lösungsmittel
der Polymerlösung
verdampft, indem beispielsweise das Substrat 1 auf einer
Heizplatte erwärmt
wird. Man erhält
dabei wiederum Abschnitte des elektrisch leitfähigen Polymers 5,
das bei dieser Ausführungsform
des Verfahrens jedoch auf den Abschnitten 2 der Matrizenverbindung
angeordnet ist, während
in den Abschnitten 3 die Oberfläche des Substrats 1 freiliegt.
Auch bei dieser Ausführungsform
des Verfahrens kann das elektrisch leitfähige Polymer zunächst in
Form einer elektrisch nicht leitfähigen Vorstufe aufgebracht
werden, die anschließend
durch eine geeignete Behandlung ihre gewünschten elektrischen Eigenschaften
erhält.
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Verwendet man ein hydrophobes Substrat 1,
müssen
bei dieser Ausführungsform
des Verfahrens entsprechend die Abschnitte 2 der Matrizenverbindung
polar sein und die Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers 6 entsprechend ebenfalls polar sein.
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Die Herstellung der strukturierten
Substratoberfläche,
wie sie in 1A(a) und 1B(a) dargestellt ist, wird
im Weiteren unter Bezugnahme auf die 2 erläutert. Auf
einer Hochdruckwalze 7 sind erhabene Bereiche 8 angeordnet,
durch welche die auf einem Substrat 1 abzubildende Struktur
definiert wird. In einem Reservoir 9 befindet sich ein
Vorrat einer Lösung
der Matrizenverbindung. Über
eine Transportwalze 10 wird die Lösung der Matrizenverbindung
aus dem Reservoir 9 entnommen, wobei über einen Abstreifer 11 überschüssige Lösung der
Matrizenverbindung von der Oberfläche der Transportwalze 10 entfernt
wird, so dass nur noch ein dünner
Film der Matrizenverbindung auf der Transportwalze 11 verbleibt.
Von der Transportwalze 11 wird die Matrizenverbindung auf
die erhabenen Bereiche 8 auf der Oberfläche der Hochdruckwalze 7 übertragen,
indem die erhabenen Bereiche 8 in Kontakt mit der Oberfläche der
Transportwalze 10 gebracht werden. Auf den erhabenen Bereichen 8 der
Hochdruckwalze 7 ist nun eine dünne Schicht der Lösung der
Matrizenverbindung aufgebracht. Die Transportwalze 7 bewegt
sich weiter, so dass die erhabenen Bereiche 8 mit der Oberfläche eines
Substrats 1 in Kontakt gelangen. Das Substrat 1 wird
dazu kontinuierlich über
eine Substratwalze 12 an der Oberfläche der Hochdruckwalze 7 vorbeigeführt. Dabei
wird die Lösung
der Matrizenverbindung von den erhabenen Bereichen 8 der
Hochdruckwalze 7 auf die Oberfläche des Substrats 1 übertragen.
Als Substrat 1 kann beispielsweise eine Polymerfolie verwendet
werden. Nach dem Vorbeilaufen an der Oberfläche der Hochdruckwalze 7 weist
daher die Oberfläche
des Substrats 1 Abschnitte 2 auf, welche von der
Matrizenverbindung gebildet sind. Das Substrat 1 mit den
auf seiner Oberfläche
angeordneten Abschnitten 2 der Matrizenverbindung kann
anschließend
weiter verarbeitet werden, indem eine Lösung des elektrisch leitfähigen organischen
Polymers auf die strukturierte Substratoberfläche aufgebracht wird (nicht
dargestellt).
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3 zeigt
eine Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
wobei für
das Endprodukt nur das elektrisch leitfähige organische Polymer auf
einen Träger übertragen
wird, während
die Abschnitte der Matrizenverbindung eine Druckform bilden, die
zum Bedrucken des Trägers
mit der Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers verwendet wird. Die in 3 dargestellte Vorrichtung entspricht im
Wesentlichen einer Vorrichtung, wie sie beispielsweise für den Offsetdruck
verwendet wird. Auf einem Plattenzylinder 13 ist ein bogenförmiges Substrat 1 aufgespannt,
auf welchem Abschnitte 2 aus einer Matrizenverbindung angeordnet
sind. Das Substrat 1 kann dabei zum Beispiel hydrophile
Eigenschaften aufweisen, während
die Abschnitte 2 der Matrizenverbindung hydrophobe Abschnitte
bilden. Die Abschnitte 2 der Matrizenverbindung können beispielsweise
aus einem Silikon gebildet sein. Zwischen den Abschnitten 2 der
Matrizenverbindung sind Abschnitte 3 angeordnet, in welchen
die Oberfläche
des Substrats 1 freiliegt. Man erhält also eine strukturierte
Substratoberfläche,
welche beispielsweise hydrophobe Abschnitte 2 und hydrophile
Abschnitte 3 umfasst. Auf die strukturierte Substratoberfläche wird
mit Hilfe eines Farbwerks 14 eine Lösung des elektrisch leitfähigen organischen
Polymers aufgetragen. Die Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers soll für
die folgende Erläuterung
hydrophile Eigenschaften aufweisen. Die strukturierte Substratoberfläche wird
an den Walzen des Farbwerks 14 vorbeigeführt, so
dass die hydrophilen Abschnitte 3 von der Lösung des
elektrisch leitfähigen
organischen Polymers bedeckt werden, während die Abschnitte 2 der
Matrizenverbindung unbenetzt bleiben. Nachdem auf die strukturierte
Substratoberfläche
die Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers aufgetragen wurde, rotiert diese weiter und
gelangt mit der Oberfläche
eines Gummituchzylinders 15 in Kontakt. Die Lösung des
elektrisch leitfähigen
organischen Polymers wird nun auf die Oberfläche des Gummituchzylinders 15 übertragen,
während
die strukturierte Substratoberfläche
auf dem Platten zylinder 13 wieder zum Farbwerk 14 weiterbewegt
wird, um erneut Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers aufzunehmen. Die Oberfläche des Gummituchzylinders 15 wird
weiter rotiert, so dass sie schließlich mit der Oberfläche eines
Trägers 16 in
Kontakt gelangt. Dazu wird der Träger 16 aus einem Vorratsbehälter 17 entnommen
und zwischen dem Gummituchzylinder 15 und dem Druckzylinder 18 hindurchgeführt. Dabei
wird die auf der Oberfläche
des Gummituchzylinders 15 vorgegebene Struktur, welche
aus dem elektrisch leitfähigen
organischen Polymer gebildet wird, auf die Oberfläche des
Trägers 16 übertragen.
Der bedruckte Träger 16 wird
anschließend über ein
Transportband 19 einem Auffangbehälter 20 zugeführt.
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Die Herstellung von Halbleiterstrecken
aus einem elektrisch leitfähigen
organischen Polymer wurde in 3 anhand
eines hydrophilen Substrates 1 beschrieben, auf welchem
hydrophobe Abschnitte 2 aus der Matrizenverbindung angeordnet
sind und wobei eine hydrophile Lösung
eines elektrisch leitfähigen
organischen Polymers selektiv nur die hydrophilen Abschnitte 3 der
Substratoberfläche
bedeckt. Es ist jedoch auch möglich, ein
hydrophobes Substrat 1 zu verwenden, auf welchem hydrophile
Abschnitte 2 der Matrizenverbindung angeordnet sind. In
diesem Fall wird eine hydrophobe Lösung des elektrisch leitfähigen organischen
Polymers verwendet. Dazu kann beispielsweise eine Lösung in
einem organischen unpolaren Lösungsmittel
verwendet werden. In diesem Fall werden dann die hydrophoben Abschnitte 3,
in welchen die hydrophobe Substratoberfläche freiliegt, von der hydrophoben
Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers benetzt.
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Das anhand von 3 beschriebene Verfahren wurde als Negativverfahren
erläutert.
Es ist aber auch möglich,
das Verfahren als Positivverfahren auszugestalten. Dazu wird die
Polarität
der Lösung
des elektrisch leitfähigen
Polymers gleich oder zumindest weitgehend ähnlich zur Polarität der aus
der Matrizenverbindung gebildeten Abschnitte gewählt, sodass die Lösung des
elektrisch leitfähigen
Polymers selektiv nur die Abschnitte 2 benetzt.
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4 zeigt
elektronenmikroskopische Aufnahmen von Leiterbahnen aus PEDOT/PSS,
welche mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
dargestellt wurden. Die Leiterbahnen weisen eine Linienbreite von
10 μm bei
einem Abstand von 100 μm
zwischen benachbarten Leiterbahnen auf. Die 4A bis C zeigen
verschiedene Vergrößerungen
der Anordnung. 4A zeigt
die Anordnung in Übersicht,
wobei eine relativ geringe Vergrößerung gewählt wurde.
Ruf der Oberfläche
eines Substrats 1 sind helle Linien 21 angeordnet,
welche aus dem elektrisch leitfähigen
organischen Polymer gebildet sind. Die dunklen Bereiche 22,
welche zwischen den hellen Linien 21 angeordnet sind, entsprechen
Abschnitten der Substratoberfläche,
denen durch Behandlung mit Octadecyltrichlorosilan als Matrizenverbindung
hydrophobe Eigenschaften verliehen wurden. In der vergrößerten Darstellung
4B erkennt man die dunklen Bereiche 22, welche frei von
elektrisch leitfähigem
organischem Polymer sind. Die hellen Bereiche 21, welche
dem elektrisch leitfähigen
organischen Polymer entsprechen, sind klar begrenzt und zeigen einen
scharfen Übergang
zu den hydrophoben Abschnitten 22. Auch bei der in 4C dargestellten höchsten Auflösung zeigt
die Grenze zwischen den Halbleiterstrecken 21 aus dem elektrisch
leitfähigen
organischen Polymer und den hydrophoben Bereichen 22 keine
Unregelmäßigkeiten.
Das elektrisch leitfähige
organische Polymer füllt
die durch die Matrizenverbindung definierten hydrophilen Bereiche
auf der Substratoberfläche
vollständig
aus, so dass nach Verdampfen des Lösungsmittels eine gleichmäßige Struktur
erhalten wird. Die Herstellung der in 4 dargestellten
strukturierten Halbleiterstrecken wird weiter unten anhand von Beispielen
näher erläutert.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann auch für die Herstellung
mehrlagiger mikroelektronischer Bauteile verwendet werden, wie zum
Beispiel für
die Herstellung von organischen Feldeffekttransistoren oder organischen
Dioden. Dazu muss eine Zwischenschicht zur Verfügung stehen, auf der sich hydrophile
und hydrophobe Abschnitte erzeugen lassen, um eine strukturierte
Substratoberfläche
zu erhalten, auf welcher selektiv in den hydrophilen oder hydrophoben
Abschnitten die Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers aufgetragen werden kann. Als Zwischenschichten
eignen sich zum Beispiel Dielektrika, wie SiO2 oder
organische Polymere in organischen Feldeffekttransistoren oder ITO
(Indium-Zinn-Oxid) in organischen Leuchtdioden. Die Justierung verschiedener
Drucklagen ist im Offsetdruck im Größenordnungsbereich von 20 μm möglich. Dies
ist für
Anwendungen, in denen organische Feldeffekttransistoren bzw. organische
Leuchtdioden verwendet werden, ausreichend. Der Aufbau eines organischen
Feldeffekttransistors, wie er weiter unten in Beispiel 12 hergestellt
wird, ist in 5 dargestellt.
Auf einen Untergrund 23, der beispielsweise eine Polymerfolie oder
ein Siliziumwafer sein kann, ist eine Gateelektrode 24 aus
einem elektrisch leitfähigen
organischen Polymer angeordnet. Die Gateelektrode 24 wird
durch ein Gatedielektrikum 25 isoliert, das beispielsweise
aus einem Polymermaterial oder einem isolierenden Oxid, wie Siliziumdioxid
bestehen kann. Auf dem Gatedielektrikum 25 sind Sourceelektrode 26 und
Drainelektrode 27 angeordnet, welche ebenfalls aus einem
elektrisch leitfähigen
organischen Polymer aufgebaut sind. Zwischen Sourceelektrode 26 und
Drainelektrode 27 ist eine Leiterstrecke 28 angeordnet,
die beispielsweise aus Polythiophen aufgebaut ist und deren Leitungseigenschaften über die
Gateelektrode gesteuert werden können.
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Die Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird in den folgenden Beispielen demonstriert.
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Beispiel 1
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Kontaktwinkelmessungen
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Die hydrophilen und hydrophoben Eigenschaften
der Substratoberfläche,
der mit der Matrizenverbindung bedeckten Abschnitte sowie der elektrisch
leitfähigen
organischen Polymere wurde durch Messung des Kontaktwinkels gegenüber Wasser
festgestellt. Monolagen der als Matrizenverbindung verwendeten Silane wurden
erzeugt, indem ein thermisch oxidierter Siliziumwafer für 1 h bei
100°C unter
Stickstofffluss und einem Druck von 200 mbar in einer Atmosphäre des Silans
gelagert wurde. Bei den Kontaktwinkelmessungen wurden die in Tabelle
1 angegebenen Werte ermittelt.
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Beispiel 2
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Kontaktwinkelmessungen
für organisches
Substrate
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Ähnliche
Werte für
die Kontaktwinkel wie bei Beispiel 1 werden erhalten, wenn eine
Polyesterfolie (Polyethylennaphthalat) für 10 s in einem Sauerstoffplasma
bei 400 W und 0,1 mbar behandelt wird und anschließend analog
Beispiel 1 eine selbstorganisierte Monolage eines Alkylsilans aufgebracht
wird.
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Beispiel 3
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Stempelherstellung
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Auf einem Siliziumwafer wird eine
25 %-ige Lösung
eines Po-ly(o-hydroxy)amids
in N-Methylpyrrolidon bei 2500 Umdrehungen während 10 s aufgeschleudert.
Die Schicht wird bei 100°C
für 60
s auf einer Heizplatte unter einem Stickstoffstrom vorgetrocknet.
Die Umwandlung zum Polybenzoxazol wird durch eine Temperaturbehandlung
bei 400°C
während
30 min in einem Inertgasofen durchgeführt. Die Dicke der erhaltenen Polybenzoxazolschicht
beträgt
1,3 μm.
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Zur Strukturierung der Polybenzoxazolschicht
wird zunächst
ein siliziumhaltiger i-line Fotoresist bei 5000 U/min während 20
s aufgeschleudert und anschließend
für 60
s bei 100°C
getrocknet. Die Schichtdicke des Fotoresists beträgt 1,3 μm. Der Fotoresistfilm
wird anschließend
durch eine Maske mit 60 mJ/cm2 bei 365 nm
belichtet und mit einer 2,38 %-igen wässrigen Lösung von Tetramethylammoniumhydroxid
während
60 s bei Raumtemperatur entwickelt. Die Resiststruktur wird mit
einem Sauerstoffplasma (O2, 400 W, 0,1 mbar)
in das Polybenzoxazol übertragen.
Durch geringes Überätzen wird
der Resist vollständig
von der Polybenzoxazolschicht entfernt. Aus der in der Polybenzoxazolschicht
erzeugten Struktur wird nun ein Stempel hergestellt, indem eine
Schicht aus Polydimethyldisi-loxan
mit einer Dicke von 1–3
mm auf der strukturierten Polybenzoxazolschicht aufgetragen wird.
Die Herstellung der Polydimethyldisiloxanschicht wird nach den Vorgaben
des Herstellers durchgeführt.
Nach dem Aushärten
der Polydimethyldisiloxanschicht wird der Stempel abgezogen und
mit Ethanol sowie n-Hexan im Wechsel für 10 min bzw. 2 min im Ultraschallbad
gewaschen und unter einem Stickstoffstrom getrocknet.
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Beispiel 4
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Strukturierung
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Der in Beispiel 3 hergestellte Stempel
wird bei 100°C
bei einem Druck von 200 mbar im Stickstoffstrom mit Octadecyltrich lorosilan
bedampft. Der Stempel wird anschließend für 10 s auf die Oberfläche eines
Substrats gedrückt.
Als Substrat wird ein Siliziumwafer verwendet, welcher durch Oxidation
auf seiner Oberfläche mit
einer Schicht aus Siliziumdioxid versehen ist. Die auf dem Stempel
abgeschiedene Schicht aus Octadecyltrichlorosilan wird von den erhabenen
Bereichen des Stempels auf das Substrat übertragen, so dass eine monomolekulare
Schicht aus Octadecylresten auf der Oberfläche des SiO2 erzeugt
wird.
-
Beispiel 5
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Strukturierung
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Beispiel 4 wird wiederholt, wobei
jedoch anstelle von Octadecyltrichlorosilan Tridecafluoro-1,1,2,3-tetrahydrooctyltrichlorosilan
verwendet wird.
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Beispiel 6
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Der in Beispiel 3 erhaltene Stempel
wird für
10 min in eine 3 %-ige Lösung
von Octadecyltrichlorosilan in trockenen Hexan gegeben. Der Stempel
wird aus der Lösung
entnommen und überschüssiges Lösungsmittel
im Trockenschrank bei 60°C
unter vermindertem Druck verdampft. Der mit Octadecyltrichlorosilan
belegte Stempel wird für
10 s auf eine Substratoberfläche
aus Siliziumdioxid gepresst, so dass das Octadecyltrichlorosilan
von den erhabenen Bereichen des Stempels auf die Substratoberfläche übertragen
wird und eine monomolekulare Schicht auf der Substratoberfläche ausgebildet
wird.
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Beispiel 7
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Beispiel 6 wird wiederholt, wobei
jedoch anstelle von Octadecyltrichlorosilan Tridecafluoro-1,1,2,2-tetrahydrooctyltrichlorosilan
verwendet wird.
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Beispiel 8
-
Auftrag des
elektrisch leitfähigen
organischen Polymers
-
Die in den Beispielen 4 bis 7 erhaltenen
Substrate, auf deren Oberfläche
hydrophobe Bereiche definiert sind, werden in eine Lösung aus
PEDOT/PSS getaucht. Die nicht mit Octadecyltrichlorosilan beschichteten
hydrophilen Bereiche der Substratoberfläche werden dabei gleichmäßig mit
PEDOT/PSS benetzt, während die
mit Octadecyltrichlorosilan beschichteten hydrophoben Bereiche nicht
benetzt werden. Das Substrat wird unter einem Winkel von 45° aus der
Lösung
des organischen Polymers herausgezogen, wobei das PEDOT/PSS auf
der Substratoberfläche
nur in den hydrophilen Abschnitten verbleibt. Anschließend wird
das benetzte Substrat für
3 min bei 100°C
getrocknet.
-
Beispiel 9
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Abscheidung des elektrisch
leitfähigen
organischen Polymers durch Aufsprühen
-
Die in den Beispielen 4 bis 7 erhaltenen
Substrate werden mit einer Lösung
von PEDOT/PSS besprüht,
wobei das Substrat jeweils schräg
gehalten wird, so dass überschüssige Polymersuspension
ablaufen kann. Die benetzten Substrate werden anschließend während 3
min während
100°C getrocknet,
um das Lösungsmittel
zu entfernen.
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Beispiel 10
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Abscheidung des elektrisch
leitfähigen
organischen Polymers durch Aufschleudern
-
Auf die in den Beispielen 4 bis 7
erhaltenen Substrate wird jeweils eine Lösung von PEDOT/PSS bei einer
Drehzahl von 2000 Upm aufgeschleudert. Anschließend wird das Substrat während 3
min bei 100°C
getrocknet, um das Lösungsmittel
zu verdampfen.
-
In 4 sind
Ausschnitte der in den Beispielen 8 bis 10 hergestellten Leiterbahnen
in unterschiedlicher Vergrößerung dargestellt.
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Beispiel 11
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Elektrische
Charakterisierung
-
Auf die in Beispiel 8 dargestellten
Leiterstrecken wird bei 60°C
Pentazen aufgedampft. Dabei werden Transistoren mit einer Ladungsträgerbeweglichkeit
von 0,03 cm2/Vs, einer Einsatzspannung von
16 V, einer Subeinsatzspannungssteigerung von 3,4 V/Dekade und einem
On/Off-Stromverhältnis
von 103 erhalten. Die gemessenen Kennlinien
der in Beispiel 11 erhaltenen organischen Transistoren sind für verschiedene Gate-Sourcespannungen
in 6 dargestellt.
-
Beispiel 12
-
Herstellung
eines organischen Transistors
-
Auf einem Siliziumwafer, der an seiner
Oberfläche
durch Oxidation mit einer Schicht aus Siliziumdioxid versehen war,
wird zunächst
wie bei Beispiel 8 beschrieben, ein hydrophiler Abschnitt definiert,
auf welchem die Gateelektrode abgeschieden werden soll. Auf die
strukturierte Substratoberfläche
wird wie bei Beispiel 10 beschrieben, eine Lösung von PEDOT/PSS aufgeschleudert
und anschließend
durch Erwärmen überschüssiges Lösungsmittel
entfernt. Zur Herstellung des Gatedielektrikums wird eine Lösung von
10 % Poly-4-hydroxystyrol, 1 % Vernetzer, 89 % n-Butanol bei 2500
Upm/30 s aufgeschleudert. Um das Lösungsmittel zu verdampfen,
wird das Substrat zunächst
für 1 min
auf einer Heizplatte auf 100°C
erwärmt
und anschließend
für die
Vernetzung für
1 min auf 200°C
erhitzt. Ruf der Schicht des Gatedielektrikums werden nun wie bei
Beispiel 8 beschrieben, hydrophile Abschnitte durch Drucken erzeugt,
um die Abschnitte für
die Sourceelektrode und die Drainelektrode zu definieren. Die Justierung des
Stempels relativ zur Gateelektrode erfolgt unter einem Mikroskop,
wobei eine Genauigkeit von ca. 100 μm erreicht wird. Für die Herstellung
der Source- und Drainelektroden wird nun wieder wie in Beispiel
10 beschrieben eine Lösung
des elektrisch leitfähigen
organischen Polymers aufgeschleudert und das Substrat anschließend zur
Entfernung von Lösungsmittel
kurzfristig auf einer Heizplatte erwärmt. Auf diese Struktur wird
eine 2 %-ige Lösung
von Poly-3-hexylthiophen in Chloroform bei 1500 Upm während 20
s aufgeschleudert. Das Lösungsmittel
wird entfernt, indem das Substrat anschließend für 1 min auf einer Heizplatte
auf 70° erhitzt
wird. Die Transistoren weisen eine Ladungsträgerbeweglichkeit von 0,001
cm2/Vs bei einer Einsatzspannung von 4 V
auf. Die Kennlinien der Transistoren bei verschiedenen Gatespannungen
sind in 7 dargestellt.
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- 1
- Substrat
- 2
- Abschnitte
der Matrizenverbindung
- 3
- freiliegende
Abschnitte der Substratoberfläche.
- 4
- Polymerlösung (polar)
- 5
- elektrisch
leitfähiges
Polymer
- 6
- Polymerlösung (unpolar)
- 7
- Hochdruckwalze
- 8
- erhabene
Bereiche
- 9
- Reservoir
- 10
- Transportwalze
- 11
- Abstreifer
- 12
- Substratwalze
- 13
- Plattenzylinder
- 14
- Farbwerk
- 15
- Gummituchzylinder
- 16
- Träger
- 17
- Vorratsbehälter
- 18
- Druckzylinder
- 19
- Transportband
- 20
- Auffangbehälter
- 21
- Linien
aus elektrisch leitfähigem
organischem Polymer
- 22
- hydrophobe
Bereiche
- 23
- Untergrund
- 24
- Gateelektrode
- 25
- Gatedielektrikum
- 26
- Sourceelektrode
- 27
- Drainelektrode
- 28
- aktive
Halbleiterschicht