DE10228195A1 - Modul, beispielsweise Netzanschaltgerät sowie Geräteeinheit mit einem derartigen Modul - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein neuartiges Modul, beispielsweise Netzanschaltgerät zur Verwendung in einem Geräteschrank einer Geräteeinheit, wobei das Modul eine Rahmenbauweise aufweist, bei der elektrische Funktionselemente dieses Moduls zumindest an zwei Seiten wenigstens einer von einer Oberseite zu einer Unterseite des Moduls reichenden durchgehenden Öffnung in einem Gehäuse angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Modul gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 sowie auf eine Geräteeinheit gemäß Oberbegriff Patentanspruch 9.
- Beispielsweise für Ton-, Video- und Computeranlagen sind Geräteeinheiten bekannt, die aus mehreren modulartigen Einheiten oder Modulen bestehen, welche als wechselbare Einschübe in vertikaler Richtung übereinander in einem Geräteschrank angeordnet sind und u.a. auch für die 230V-Netzspannungsversorgung dienen.
- Je nach Verwendungszweck können diese Module aber die unterschiedlichsten Funktionen bzw. Eigenschaften und dementsprechend den unterschiedlichsten internen Aufbau aufweisen. Vielfach besitzen diese Module ein Gehäuse in Rahmenbauweise, d.h. ein Gehäuse mit mehreren Gehäuseabschnitten, die sich zu einer rahmenartigen Gehäusestruktur derart ergänzen, daß zumindest eine von Gehäuseabschnitten umgebene Öffnung gebildet ist, die von der Unterseite an die Oberseite eines solchen Moduls reicht und die von einem Kühlluftstrom zur Kühlung des Moduls durchströmt werden kann. Zur Erzeugung eines zuverlässigen Kühlluftstromes sind bei bekannten Gerätesystemen oder -einheiten im Geräteschrank Lüfter vorgesehen, und zwar beispielsweise unterhalb eines untersten Moduls.
- Nachteilig ist hierbei u.a., daß für die Lüftereinheit zusätzlich Platz im Geräteschrank benötigt wird.
- Aufgabe der Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beheben und eine platzsparende Anordnung der Lüftereinheit zu schaffen. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Modul entsprechend dem Patentanspruch 1 und eine Geräteeinheit entsprechend dem Patentanspruch 9 ausgebildet.
- Unter „Rahmenbauweise" wird im Sinne der Erfindung generell ein Aufbau des Moduls verstanden, bei dem (Aufbau) zumindest die elektrischen Funktionselemente dieses Moduls an wenigstens zwei Seiten wenigstens einer von der Moduloberseite an die Modulunterseite reichende Öffnung angeordnet sind. Die Querschittsfläche der Öffnung oder – bei mehreren Öffnungen – die Gesamt-Querschittsfläche dieser Öffnungen ist dabei bevorzugt gleich oder größer als die Fläche des von den Funktionselementen eingenommenen Gehäusebereichs in der gleichen Querschnittsebene.
- „Elektrische Funktionselemente" im Sinne der Erfindung sind die für die Funktion des Moduls notwendigen elektrischen Bauelemente, einschließlich der Anschluß- und Verbindungselemente, wie Buchsen usw.
- Bei der Erfindung wird die von der Rahmenbauweise, beispielsweise von der Rahmenstruktur des Gehäuses gebildete wenigstens eine Öffnung zur Unterbringung der Lüftereinheit genutzt, so daß kein zusätzlicher Platz im Geräteschrank für eine solche Lüftereinheit benötigt wird und damit die gesamte Höhe des Geräteschranks zur Unterbringung von Modulen zur Verfügung steht.
- Bei der Erfindung ist es weiterhin möglich, mehrere Module der Geräteeinheit in Rahmenbauweise auszuführen und mit jeweils einer Lüftereinheit auszustatten, um so eine besonders hohe Förderwirkung für den Kühlluftstrom zu erreichen und/oder aber im Bedarfsfall einzelne Lüftereinheiten zu- und wegschalten zu können und/oder aber bei einem Ausfall einer Lüftereinheit eines Moduls auf die Lüftereinheit eines weiteren Moduls umschalten zu können.
- Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 in vereinfachter Darstellung und in Frontansicht eine Geräteeinheit bestehend aus einem Geräteschrank und aus mehreren in diesem Schrank als Einschübe vorgesehenen modulartigen Einheiten oder Modulen; -
2 –4 ein Modul der Geräteeinheit der1 in Rückansicht, Draufsicht sowie in Vorderansicht, entsprechend einer ersten möglichen Ausführungsform der Erfindung; -
5 in einer Darstellung ähnlich3 in Draufsicht ein Modul in Rahmenbauweise, gemäß einer weiteren Ausführung der Erfindung. - In den
1 –4 ist1 eine Geräteeinheit, die u.a. einen Geräteschrank2 und mehrere Module3.1 –3.9 umfaßt, die in vertikaler Richtung übereinander in dem Geräteschrank2 angeordnet sind, und zwar derart, daß jedes Modul3.1 –3.9 einzeln ausgetauscht werden kann, beispielsweise bei Defekten usw. Wenigstens eines der Module, nämlich das Modul3.1 , welches bei der dargestellten Ausführung ein Netz-Anschaltgerät zur Netzspannungsversorgung verschiedener Verbraucher, beispielsweise von Ton-, Video- und Computeranlagen z.B. mit einer geregelten und auch von Über- und Störspannungen befreiten Sinus-Netzspannung ist, ist in Rahmenbauweise ausgeführt, d.h. das Gehäuse4 dieses Moduls ist in Draufsicht rahmenartig ausgebildet. - Das Gehäuse
4 besitzt demnach einen rückwärtigen Gehäuseabschnitt4' , an dessen Rückseite5 verschiedene elektrische Anschlüsse und Steckvorrichtungen vorgesehen sind, einen vorderen Gehäuseabschnitt4'' , an dem die Frontplatte6 mit verschiedenen Bedienungselementen und Anzeigen vorgesehen ist, sowie die Gehäuseabschnitte4' und4'' an den Längsseiten des Gehäuses4 zu einem Rahmen verbindende schmale Gehäuseabschnitten4''' . In den Gehäuseabschnitten4' und4'' sind bei dieser Ausführung die elektrischen Funktionselemente des Moduls untergebracht. Die Gehäuseabschnitte4''' dienen zur Aufnahme von Verbindungsleitungen usw. Durch den rahmenartigen Aufbau des Gehäuses4 weist das Modul3.1 eine von den Gehäuseabschnitten4' –4''' begrenzte durchgehende Öffnung7 auf. - In die Öffnung
7 ist eine Lüftereinheit9 eingesetzt, die aus mehreren elektrisch betriebenen Lüftern10 besteht, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform aus insgesamt sechs Lüftern10 , die als Axiallüfter ausgebildet sind. - Die Lüfter
10 sind bevorzugt auf einem gemeinsamen Tragrahmen11 montiert, der dann an dem Gehäuse4 befestigt ist, so daß die Lüftereinheit9 als komplette Baugruppe montiert und auch im Bedarfsfall ausgewechselt werden kann. Der Tragrahmen11 ist selbstverständlich so ausgebildet, daß durch ihn der Luftstrom durch die Öffnung7 nicht behindert ist. Die Lüftereinheit9 ist so ausgebildet und derart in der Öffnung7 des Gehäuses4 montiert, daß diese Lüftereinheit9 vollständig in der Öffnung7 aufgenommen ist und weder über die Unterseite, noch über die Oberseite des Moduls3 bzw. des Gehäuses4 vorsteht. - Die Stromversorgung der Lüfter
10 der Lüftereinheit9 erfolgt aus dem Modul3.1 . Das Zu- und Abschalten der Lüfter10 erfolgt in Abhängigkeit von einem Steuersignal, welches z.B. von einem Temperatursensor erzeugt wird, der beispielsweise in dem die Lüfterheinheit9 aufweisenden Modul3 oder in einem anderen Modul vorgesehen ist. Weiterhin ist es möglich, die Leistung der Lüftereinheit9 bzw. der dortigen Lüfter10 oder einiger Lüfter10 in Abhängigkeit von einem von einem Temperatursensor gelieferten Steuersignal zu steuern oder zu regeln, beispielsweise durch Änderung der Geschwindigkeit der Lüfter10 . - Der Vorteil des Moduls
3.1 bzw. der Geräteeinheit1 besteht u.a. darin, daß die gesamte Höhe des Schrankes2 zur Unterbringung von Modulen3.1 –3.9 genutzt werden kann und daß dennoch bei einem Defekt der Lüftereinheit9 diese zusammen mit dem zugehörigen Modul3 schnell und problemlos ausgetauscht werden kann. - Es besteht insbesondere auch die Möglichkeit wenigstens zwei Module, d.h. das Modul
3.1 und noch ein weiteres Modul in Rahmenbauweise mit jeweils einer Lüftereinheit9 vorzusehen, so daß bei Ausfall einer Lüftereinheit9 im Modul3.1 die Kühlung der Geräteeinheit1 durch die Lüftereinheit in dem anderen Modul übernommen werden kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Lüftereinheit9 so auszubilden, daß einzelne Lüfter10 oder Gruppen solcher Lüfter getrennt zu- und weggeschaltet werden können. Auch hierdurch besteht die Möglichkeit, bei einem Defekt in einem der Lüfter10 die Kühlung der Geräteeinheit1 zumindest solange aufrecht zu erhalten, bis ein Austauschen des Moduls3.1 mit der defekten Lüftereinheit9 möglich ist. - Wie die
3 zeigt, besitzt die Öffnung7 einen Querschnitt, dessen Fläche größer ist als die Gesamtfläche der in der3 dargestellten Bereiche für die Unterbringung der Funktionselemente des Moduls3.1 , so daß bei möglichst vollständiger Ausnutzung der Tiefe des Geräteschranks2 ein möglichst großer Querschnitt für die Belüftung bzw. für die Unterbringung der Lüftereinheit9 erreicht ist. - In der
1 wurde davon ausgegangen, daß das Modul3.1 das oberste Modul im Geräteschrank2 ist. Selbstverständlich kann das Modul3.1 auch an anderer Stelle, beispielsweise als unterstes oder als eines der untersten Module im Geräteschrank2 vorgesehen sein. - Die
5 zeigt in einer Darstellung ähnlich3 eine weitere mögliche Ausführungsform eines Moduls3.1a ebenfalls in Rahmenbauweise, wobei das Gehäuse4a die Gehäuseabschnitte4a' ,4a'' und4a''' aufweist. Die elektrischen Funktionselemente des Moduls3.1a sind hierbei hauptsächlich in dem Gehäuseabschnitt4a'' untergebracht. Im dem rückwärtigen Gehäuseabschnitt4a' , der sehr schmal ausgebildet ist, sind lediglich Anschlußbuchsen aufgenommen, so daß der Gehäuseabschnitt4a'' mit einer im Vergleich zum Gehäuseabschnitt4'' größeren Tiefe (Abmessung senkrecht zur Ebene der Frontplatte6 ) und der Gehäuseabschnitt4a' mit einer im Vergleich zum Gehäuseabschnitt4' kleineren Tiefe ausgeführt ist. - Vorstehend wurde davon ausgegangen, daß das jeweilige Gehäuse
4 bzw.4a eine Rahmenstruktur aufweist, d. h. aus mehreren Gehäuseabschnitten besteht, die sich zu einem Rahmen ergänzen und nicht nur an der Ober- und Unterseite des Moduls sowie am Umfang des Moduls geschlossen sind, sondern insbesondere auch innen am Umfang der Öffnung7 . - Grundsätzlich besteht aber die Möglichkeit, das Gehäuse so auszubilden, daß es an der Ober- und Unterseite durch eine die Öffnung
7 überdeckende Gehäusewand verschlossen ist, in der dann Öffnungen, beispielsweise schlitzförmige Öffnungen für den Eintritt bzw. Austritt des Kühlluftstromes vorgesehen sind. In diesem Fall sind zwar die elektrischen Funktionselemente des Moduls ebenfalls rahmenartig um die zentrale, die Lüftereinheit9 aufweisende Öffnung angeordnet, die diese Öffnung begrenzenden Gehäusewände sind aber nicht mehr erforderlich. - Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowohl Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
-
- 1
- Geräteeinheit
- 2
- Geräteschrank
- 3.2–3.9
- Modul
- 3.1, 3.1a
- Modul in Rahmenbauweise
- 4, 4a
- Gehäuse
- 4', 4'', 4'''
- Gehäuseabschnitt
- 4a', 4a'', 4a'''
- Gehäuseabschnitt
- 5
- Gehäuserückseite mit Anschlüssen
- 6
- Frontplatte mit Anzeige- und Bedienelementen
- 7
- Öffnung
- 9
- Lüftereinheit
- 10
- Lüfter
- 11
- Tragrahmen
Claims (15)
- Modul, beispielsweise Netzanschaltgerät zur Verwendung in einem Geräteschrank (
2 ) einer Geräteeinheit (1 ), wobei das Modul eine Rahmenbauweise aufweist, bei der elektrische Funktionselemente dieses Moduls (3.1 ,3.1a ) zumindest an zwei Seiten wenigstens einer von einer Oberseite zu einer Unterseite des Moduls reichenden durchgehenden Öffnung (7 ) in einem Gehäuse (4 ,4a ) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß in der wenigstens einen Öffnung (7 ) eine wenigstens einen elektrischen Lüfter (10 ) aufweisenden Lüftereinheit (9 ) angeordnet ist. - Modul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (
4 ,4a ) rahmenartig mit wenigstens einer von Gehäuseabschnitten (4' ,4'' ,4''' ) begrenzten durchgehenden Öffnung (7 ) ausgebildet ist - Modul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (
9 ) wenigstens zwei Lüfter (10 ) aufweist. - Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine elektrische Lüfter (
10 ) ein Axiallüfter ist. - Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (
9 ) oder der wenigstens eine Lüfter (10 ) auswechselbar am Gehäuse (4 ) vorgesehen sind. - Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (
9 ) mehrere an einem gemeinsamen Tragrahmen (11 ) befestigte Lüfter (10 ) aufweist. - Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine von dem Rahmenaufbau gebildete Öffnung (
7 ) einen Querschnitt aufweist, der gleich oder größer ist als der von den elektrischen Funktionselementen eingenommene Bereich des Moduls in der gleichen Querschnittsebene. - Modul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur temperaturabhängigen Steuerung der Lüftereinheit (
9 ) bzw. des wenigstens einen Lüfters vorgesehen sind. - Geräteeinheit mit einem Geräteschrank (
2 ) in dem in vertikaler Richtung übereinander mehrere modulartige Einheiten oder Module (3.1 –3.9 ,3.1a ) untergebracht sind, von denen wenigstens ein Modul (3.1 ,3.1a ), welches beispielsweise als Netzanschaltgerät ausgebildet ist, eine Rahmenbauweise aufweist, bei der die elektrischen Funktionselemente dieses Moduls zumindest an zwei Seiten wenigstens einer von einer Oberseite zu einer Unterseite des Moduls reichenden durchgehenden Öffnung (7 ) in einem Gehäuse (4 ,4a ) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem wenigstens einen Modul (3.1 ,3.1a ) in Rahmenbauweise in der wenigstens einen Öffnung (7 ) eine wenigstens einen elektrischen Lüfter (10 ) aufweisende Lüftereinheit (9 ) angeordnet ist. - Geräteeinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (
4 ,4a ) rahmenartig mit wenigstens einer von Gehäuseabschnitten (4' ,4'' ,4''' ;4a' ,4a'' ,4a''' ) begrenzten durchgehenden Öffnung ausgebildet ist. - Geräteeinheit nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (
9 ) wenigstens zwei Lüfter (10 ) aufweist. - nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens eine elektrische Lüfter ein Axiallüfter ist.
- Geräteeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (
9 ) oder der wenigstens eine Lüfter (10 ) auswechselbar am Gehäuse (4 ) vorgesehen sind. - Geräteeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lüftereinheit (
9 ) mehrere an einem gemeinsamen Tragrahmen (11 ) befestigte Lüfter (10 ) aufweist. - Geräteeinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel, insbesondere Temperatursensormittel zum Steuern der Lüftereinheit bzw. des wenigstens einen Lüfters (
10 ) dieser Einheit.
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