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Die Erfindung bezieht sich auf eine
Vorrichtung gemäß Oberbegriff
Patentanspruch 1 oder 14.
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Elektrische Bauelemente im Sinne
der Erfindung sind insbesondere elektrische Halbleiterbauelemente
mit sehr kleinen Abmessungen, wie z. B. SMDs oder aber andere elektrische
Halbleiterbauelemente, die in einem Gehäuse aus isolierendem Material
einen Halbleiterchip und an diesem Gehäuse elektrische Anschlüsse aufweisen.
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Für
spezielle Anwendungen ist es bei der Herstellung von elektrischen
Bauelementen notwendig, diese nicht nur bei Umgebungstemperatur
auf Funktionstüchtigkeit
und ihre elektrischen Werte zu prüfen und/oder zu messen, sondern
eine Prüfung und/oder
Messungen auch bei extrem niedrigen Temperaturen, beispielsweise
bei Temperaturen von –45°C, und bei
hohen Temperaturen, beispielsweise bei Temperaturen von +45°C vorzunehmen.
Dies ist beispielsweise notwendig für Bauelemente, die in sicherheitsrelevanten
Bauteilen (elektronischen Schaltkreisen) z.B. bei Kraftfahrzeugen
(Airbag usw.) Anwendung finden.
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Bei diesen Messungen ist es grundsätzlich notwendig,
die Bauelemente an die relativ komplexe und in der Regel auch großvolumige
Meßvorrichtung bzw.
an den dort vorgesehenen Meßkopf
mit seinen verschiedenen Meßkontakten
heranzuführen,
und zwar so, daß eine
zuverlässige
Kontaktierung zwischen den Anschlüssen am Bauelement und den
für die
Messung verwendeten Meßkontakten
erreicht ist. Problematisch ist bisher die Messung der Bauelemente
im kalten Zustand und/oder im heißen Zustand. Die hierfür derzeit
verwendeten Vorrichtungen sehen vor, daß die Bauelemente beispielsweise
in eine Führung
oder in einen Schacht eingebracht werden, diesem für die Messung
oder Prüfung
vereinzelt entnommen und gegen den Meßkopf bzw. die dortigen Meßkontakte
zur Anlage gebracht sowie anschließend wieder in die Führung bzw.
den Schacht zurückgebracht
werden. Die für
diese Handhabung der Bauelemente notwendige Vorrichtung ist äußerst aufwendig
und ermöglicht
nur ein Prüfen
und Messen mit geringer Leistung (Anzahl der geprüften und/oder gemessenen
Bauelemente je Zeiteinheit).
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine
Vorrichtung aufzuzeigen, die eine Behandlung von Bauelementen bei
vereinfachter konstruktiver Ausbildung ermöglicht, insbesondere auch ein
Messen oder Prüfen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine
Vorrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 oder 14 ausgebildet.
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„Behandlung von Bauelementen" bedeutet im Sinne
der Erfindung u.a. ein Messen und/oder Prüfen, ein Kennzeichnen, ein
sortiertes Ablegen der Bauelemente z.B. in Ablagen oder Aufnahmen
eines Trägers
oder Gurtes usw.. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich
insbesondere zum Messen und Prüfen
von elektrischen Bauelementen im kalten und/oder erwärmten Zustand.
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Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine Vorrichtung gemäß der Erfindung zum
Messen von elektrischen Bauelementen;
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2–4 in Seitenansicht, in Stirnansicht
sowie in Draufsicht eine Zange des zusätzlichen Transporteurs der
Vorrichtung gemäß 1;
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5 in
vergrößerter Darstellung
das Greifende bzw. die Aufnahme der Zange der 2–4;
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6 in
schematischer Darstellung den Verfahrensablauf, insbesondere die Übergabe
der Bauelemente beginnend mit der Aufnahme der zugeführten Bauelemente bis
zum Einlegen der getesteten Bauelemente in Aufnahmen (Näpfchen)
eines Gurtes;
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7 in
Einzeldarstellung und in Seitenansicht ein elektrisches Bauteil.
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Die in den Figuren allgemein mit
1 bezeichnete Vorrichtung dient zum Verarbeiten von elektrischen
Bauelementen 2, d. h. bei der dargestellten Ausführungsform
von SMDs, die jeweils einen Bauelementekörper 3 sowie an zwei
einander gegenüberliegenden
Längsseiten
dieses Körpers
herausgeführte
und Z-förmig
gebogene Anschlußelemente 4 (Leads)
aufweisen. Speziell dient die dargestellte Vorrichtung 1 u.
a. auch zum Messen und/oder Prüfen
der Bauelemente 2 bzw. der elektrischen Werte dieser Bauelemente
im kalten sowie im heißen
Zustand. Die Bauelemente 2 werden hierfür an einer Aufgabeposition 5 aufgenommen,
und zwar bei der dargestellten Ausführungsform nach dem Freistanzen
aus einem Leadframe 6, der in bekannter Weise eine Vielzahl
solcher Bauelemente 2 in einr oder mehreren reihen enthält. Die
Bauelemente 2 werden dann jeweils nach einander an jeweils
einen Halter 7 übergeben.
Die Halter 7 sind bei der dargestellten Ausführungsform
Vakuumhalter bzw. -pipetten, an denen die Bauelemente 2 hängend gehalten
sind und die Bestandteil eines ersten Transporteurs 8 sind.
Mit dem Transporteur 8, dessen horizontale Transportrichtung
in der 1 mit dem Pfeil
A angegeben ist, werden die Bauelemente 2 an einem Übergabeposition 9 bewegt
und dort jeweils nacheinander an Halter 10 eines zweiten
Transporteurs 11 übergeben, dessen
horizontale Transportrichtung durch die Pfeile B angedeutet ist
und mit dem die an der Übergabeposition 9 aus
dem Transporteur 8 ausgeschleusten Bauelemente 2 zum
Messen im kalten Zustand durch eine Kammer 12 bewegt werden,
in welcher die Bauelemente 2 zunächst auf die für das Messen
im kalten Zustand erforderliche Meßtemperatur, beispielsweise
auf die Meßtemperatur
von –45°C abgekühlt und
dann an einer Meßstation 13 bzw.
deren Meßkopf 13' gemessen werden.
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Im Anschluß werden die an den Haltern 10 weiterhin
gehaltenen Bauelemente 2 mit dem Transporteur 11 aus
der Kammer 12 in eine Kammer 14 bewegt, in der
ein Erhitzen der Bauelemente 2 auf eine Meßtemperatur,
beispielsweise auf eine Temperatur von +40°C erfolgt. In der Kammer 14 bzw.
an einer dortigen Meßstation 15 oder
deren Meßkopf 15' erfolgt dann
das elektrische Messen der Bauelemente 4 im heißen Zustand.
Nach dem Messen werden die weiterhin jeweils an einem Halter 10 gehaltenen Bauelemente 2 mit
dem Transporteur 11 aus der Kammer 14 herausbewegt,
und zwar an eine Station 16, in der ein Beschriften der
Bauelemente 2 an der Unterseite 3" ihres Gehäuses 3 erfolgt, und
zwar mittels eines Lasers 17. Die Bauelemente 2 werden dann
an den Transporteur 8 zurückbewegt, und zwar an eine
zweite Übergabeposition 18,
an der die Bauelemente 2 wieder einzeln in den Transporteur 8 eingeschleust,
d. h. jeweils einzeln von einem Halter 10 an einen Halter 7 übergeben
werden. Die gemessenen Bauelemente 2 werden dann von der Übergabeposition 18 in
Transportrichtung A an eine Gurtstation 19 bewegt, in der
die Bauelemente 2 jeweils einzeln in eine näpfchenartige
Aufnahme 20 eines Gurtes 21 eingelegt werden.
Die Aufnahmen 20 werden nach dem Einlegen der Bauelemente 2 versiegelt,
wie dies dem Fachmann bekannt ist.
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Bei der dargestellten Ausführungsform
weist die Gurtstation 19 mehrere Einzelstationen 19' auf, an denen
jeweils ein Gurt 21 zur Aufnahme von Bauelementen 2 bereitsteht.
Durch die Verwendung mehrerer Einzelstationen 19' ist beispielsweise
in Abhängigkeit
von den Meßergebnissen
eine Chargenbildung möglich,
d. h. es ist möglich,
Bauelemente mit jeweils gleichen oder sehr ähnlichen Eigenschaften in einen
Gurt 21 einzubringen oder aber beim Wechseln eines Gurtes 21 die
Vorrichtung so zu steuern, daß die
Bauelemente in die Aufnahmen 20 eines anderen Gurtes eingebracht
werden, so daß ein
Gurtwechsel ohne ein Anhalten der Vorrichtung 1 möglich ist.
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Die 6 zeigt
nochmals in schematischer Funktionsdarstellung die Verfahrensschritte,
soweit der Transporteur 8 betroffen ist. In der 6 ist links die Aufgabeposition 5 dargestellt.
An dieser Position werden die Bauelemente 2 durch Freistanzen
dem Leadframe 6 entnommen zugeführt, und zwar einzeln nacheinander
zunächst
Vakuumhaltern 22, die Bestandteil einer Wendeeinrichtung 23 sind,
welche an einer um eine horizontale Achse getaktet umlaufend angetriebenen
Trommel 24 (Pfeil C) in gleichmäßigen Winkelabständen gegeneinander
versetzt die Vakuumhalter 22 aufweist, und zwar bei der
dargestellten Ausführungsform
insgesamt vier Vakuumhalter 22. Jedes aus dem Leadframe 6 freigestanzte Bauelement 2 wird
an einer unteren Position 25 von einem Vakuumhalter 22 an
seiner Oberseite 3' erfaßt und dann
nach insgesamt zwei Drehschritten des Wendeelementes 23 bzw.
der Trommel 24 an einer oberen Position 26 an
einen dort bereit stehenden Halter 7 übergeben. Während die Bauelemente an der
Position 25 mit ihrer Bauelementekörperoberseite 3' oben liegend
angeordnet sind, sind die Bauelemente 2 dann nach der Übergabe
an jeweils einen Halter 7 an diesem hängend mit der Unterseite 3" ihres Bauelementekörpers oben
liegend gehalten, und zwar derart, daß die Anschlüsse 4 mit
ihren freien Enden von der Mittelebene der Bauelemente 2 nach oben
wegstehen. In dieser Lage werden die Bauelemente 2 an der Übergabeposition 9 an
jeweils einen Halter 10 übergeben und an der Übergabestation 18 nach
dem Messen und Beschriften von einem Halter 7 dem Halter 10 wieder
entnommen und an die Gurtstation 19 transportiert. Dort
ist auch für
jede Einzelstation 19' ein
Wendeelement 23a vorgesehen, welches dem Wendeelement 23 entspricht.
Die Bauelemente 2 werden dann an der oberen Position 26a jeweils
einzeln von einem Vakuumhalter 22a übernommen und an der unteren
Position 25a in jeweils eine näpfchenartige Aufnahme 20 des
Gurtes 21 eingesetzt. Die Bauelemente 2 sind in
den Aufnahmen 20 wieder mit der Oberseite 3' ihres Gehäuses 3 oben liegend
angeordnet, wie dies für
eine weitere Verarbeitung der Bauelemente 2 beispielsweise
in einem Bestückungsautomaten
erforderlich ist.
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Am Transporteur 11 ist jedes
Bauelement 2 ständig
an einem Halter 10 gehalten, und zwar an der Oberseite
des Halters 10 derart, daß die Anschlüsse 4 der
Bauelemente 2 frei zugänglich
sind, so daß ein Messen
der Bauelemente 2 an den Meßstationen 13 und 15 möglich ist,
ohne daß die
Bauelemente 2 dafür
von den Haltern 10 abgenommen werden. Vielmehr verbleiben
die Bauelemente 2 beim Messen an ihrem jeweiligen Halter 10.
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Die Transporteure 8 und 11 sowie
auch die Wendeelemente 23 und 23a sind synchron und
getaktet angetrieben. Die Übergabepositionen 9 und 18 befinden
sich auf einem geradlinigen Abschnitt der Transportstrecke des Transporteurs 8 und
des Transporteurs 11, wobei die Transportebene der Halter 10 bzw.
der an diesen Haltern gebildeten Aufnahmen für jeweils ein Bauelement 2 zumindest
an den Übergabepositionen 9 und 18 unterhalb
der Transportebene der Halter 7 ist und die Transportrichtung
A und B an den Übergabepositionen 9 und 18 einander
entgegengesetzt sind.
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Nachstehend werden einzelne Funktionselemente
der Vorrichtung 1 näher
erläutert.
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Transporteur 8
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Der Transporteur 8 besteht
in an sich bekannter Weise aus einem eine endlose Schlaufe bildenden
Transportband 27, welches von einem hochkant angeordneten
Stahlband gebildet ist und an welchem in gleichmäßigen Abständen die Halter 7 vorgesehen
sind.
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Für
die Aufnahme und Übergabe
der Bauelemente 2 an die Vakuumhalter 22 bzw. von diesen
an die Halter 7 oder zum Einlegen der Bauelemente 2 in die
Aufnahmen 20 ist das Vakuum der Vakuumhalter 22,
aber auch das Vakuum der Vakuumhalter 7 gesteuert. Gleichzeitig
sind die Vakuumhalter 7 in vertikaler Richtung um einen
vorgegebenen Hub auf- und abbewegbar und die Vakuumhalter 22 gesteuert
radial zur Drehachse der jeweiligen Trommel 24 bzw. 24a bewegbar.
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Das Transportband 27 ist über zwei
Umlenkräder 28 geführt, von
denen wenigstens ein Umlenkrad durch den Maschinenantrieb getaktet
angetrieben ist, so daß sich
die Vakuumhalter 7 getaktet in Transportrichtung A bewegen.
An der sich zwischen den Umlenkrädern 28 erstreckenden
geradlinigen Länge 27' des Transportbandes 27 befinden
sich die Aufgabeposition 5, die Übergabepositionen 9 und 18 sowie
auch die Gurtstation 19. Diese Länge 27' definiert auch die
Vorderseite der Vorrichtung 1. Gegenüber dem Transporteur 8 bzw.
der anderen, sich zwischen den Umlenkrädern 28 erstreckenden
Länge 27" zur Rückseite
hin versetzt sind die beiden Kammern 12 und 14 sowie
die Station 16 vorgesehen.
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Transporteur 11
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Wie vorstehend beschrieben, weist
der Transporteur 11 eine Vielzahl von in Transportrichtung
B aufeinander folgenden Haltern 10 auf. Diese Halter sind
bei der dargestellten Ausführungsform
an einem ebenfalls eine in sich geschlossene Schlaufe bildenden
und umlaufend angetriebenen Transportband 29 vorgesehen,
d. h. auf dieses Transportband 29, welches beispielsweise
ein dünnes
Seil oder ein schmales Stahlband ist, sind die Halter 10 derart
aufgefädelt,
daß jeweils
mehrere, eine Gruppe bildende Halter 10 unmittelbar aneinander
anschließen
und zwischen den einzelnen Gruppen auf dem Transportband 29 als
Mitnehmen wirkende Verdickungen 30 vorgesehen sind. Die
Halter 10 sind aus einem hitze- und kältebeständigen Material, beispielsweise
aus einem geeigneten Kunststoff (z. B. Teflon) als selbstklemmende
Haltezangen ausgeführt,
und zwar mit einem Halterkörper 31,
der im wesentlichen als flache Lasche oder Leiste ausgebildet ist,
und zwar mit zwei parallel und im Abstand voneinander angeordneten
größeren rechteckförmigen Oberflächenseiten 32 und
mit zwei hierzu schmäleren
Längsseiten 33, die
parallel zu einer Längsachse
L des Halterkörpers 31 verlaufen.
Im montierten Zustand ist jeder Halterkörper 31 mit seiner
Längsachse
L senkrecht bzw. radial zum Transportband 29 angeordnet.
Mit M ist eine Mittelebene bezeichnet, die in der Mitte zwischen
und parallel zu den Oberflächenseiten
verläuft.
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Am oberen Ende 34 bildet
der Halterkörper 31 eine
Aufnahme 35 für
jeweils ein Bauelement 2. Hierfür ist der Halterkörper 31 dort
von beiden Oberflächenseiten 32 her
in der Dicke reduziert, d. h. der Halterkörper 31 weist am oberen
Ende 34 einen Abschnitt 31' mit reduziertem Querschnitt auf.
Ausgehend von dem oberen Ende 34 ist der Halterkörper 31 mit
einem Schlitz 36 versehen, der mit seiner Längserstreckung
parallel zur Längsachse
L liegt und von beiden Längsseiten 33 etwa
den gleichen Abstand aufweist. Der Schlitz 36 reicht von
einer Oberflächenseite 32 bis
an die andere Oberflächenseite 32 und
erstreckt sich auch in dem Abschnitt 31'. An dem oberen Ende bzw. oberen
Rand 34 ist der Schlitz 36 zur Bildung der Aufnahme 35 verbreitert, und
zwar derart, daß dort
auch eine Abstützfläche 37 für die Oberseite 3' des gewendeten
Bauelementes 2 gebildet ist. Der Schlitz 36 erstreckt
sich über
eine Teillänge
des Halterkörpers 31,
d. h. bei der dargestellten Ausführungsform
etwa über
ein Drittel der Gesamtlänge
dieses Körpers.
In der Nähe
des Übrghangs
zu dem in der Dicke reduzierten Abschnitt 31' ist in dem in der Dicke nicht
reduzierten Teil des Halterkörpers 31 eine
Bohrung 38 vorgesehen, die mit ihrer Achse senkrecht zu
der Mittelebene M liegt und leicht konisch ausgebildet ist, so daß sich der
Querschnitt dieser Bohrung 38 zu der einen Oberflächenseite 32 hin
vergrößert. Die
Achse der Bohrung 38 schneidet die Längsachse des Schlitzes 36.
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Durch den Schlitz 36 sind
zwei Klemmarme 31" gebildet,
mit denen das in der Aufnahme 35 aufgenommene Bauelement
durch die Eigenelastizität des
verwendeten Materials zangenartig festgeklemmt ist, und zwar durch
die in der Aufnahme 35 gebildeten Klemmflächen 39,
die gegen die die Anschlüsse 4 nicht
aufweisenden Stirnseiten des Bauelementekörpers 3 anliegen.
Das Bauelement 2 ist dabei so gehalten, daß es mit
seiner gewendeten Oberseite 3' gegen die Abstützfläche 37 anliegt und
mit der Unterseite 3'' sowie mit einem
Teil des Bauelementekörpers 3 über die
Oberseite 34 vorsteht.
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Unterhalb des geschlossenen Endes
des Schlitzes 36 und an dem unteren Ende 40 ist
jeweils eine durchgehende Index-Bohrung 41 vorgesehen, die
mit ihrer Achse wiederum senkrecht zur Mittelebene M liegt.
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Zwischen den beiden Index-Bohrungen 41 ist
im Halterkörper 31 ein
weiterer Schlitz 42 vorgesehen, der von der einen Längsseite 33 an
die andere Längsseite 33 reicht
und mit dem der Halterkörper 31 auf
dem Transportband 29 gehalten ist. Die Längserstreckung
des Schlitzes 42 liegt in der Mittelebene M. Am unteren
Ende ist der Schlitz 42 zu der einen Oberflächenseite 32 bei 42' offen, so daß über die Öffnung 42' der jeweilige
Halter 11 auf das Transportband 29 aufgeschoben
werden kann. Durch den Schlitz 42 ist jeder Halter 10 um
das Transportband 29 schwenkbar sowie gleichzeitig radial
zum Transportband 29 verschiebbar.
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An den beiden Längsseiten 33 ist der
Halterkörper 31 mit
jeweils einem abgerundeten Bereich 31"' versehen, so daß das Transportband 29 mit
den zumindest in den Gruppen dicht aneinander anschließenden Haltern 10 über Umlenkrollen
oder Räder 43 und 44 des
Transporteurs 1 1 geführt
werden können.
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Auf dem größeren Teil der Transportstrecke werden
die Halter 11 aufrecht stehend, d. h. mit der Längsachse
L in vertikaler Richtung orientiert und mit dem Ende 34 oben
liegend bewegt. Vor Erreichen der Meßstationen 13 bzw.
15 wird jeder Halter 10 um das Transportband 29 geschwenkt,
und zwar in eine horizontale Position, in der die Längsachse
L die horizontale Achse ist. Bei Erreichen der Meßstation 13 bzw. 15
bzw. bei Erreichen des dortigen Meßkopfes 13' bzw. 15' werden die Halter 10 jeweils
radial zum Transportband 29 verschoben, so daß die Anschlüsse 4 während der
Stillstandsphase bzw. zwischen zwei Bewegungsschritten des Transporteurs 11 gegen
die Kontakte des Meßkopfes 13' bzw. 15' zur Anlage kommen
und dabei die Messung durchgeführt werden
kann, und zwar bei weiterhin an dem Halter 10 gehaltenem
Bauelement 2.
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Für
die aufrechte Bewegung der Halter 10 und das Umlegen bzw.
Schwenken dieser Halter sind zusätzliche
Führungen
oder Führungsmittel
vorgesehen, wie dies in der 1 mit
den Linien 45 angedeutet ist. Die genaue Positionierung
für jeden
Halter 10 an den Übergabepositionen 9 und 18,
an den Meßstationen
oder Meßköpfen 13 und 15 sowie
an der Station 16 wird jeweils durch dort vorgesehene Index-
oder Positionierstifte erreicht, die in die Bohrungen 41 eingreifen.
Das Abnehmen der Bauelemente 2 aus den zangenartigen Haltern 10 an
der Übergabeposition 18 wird
dadurch erreicht, daß nach
der Positionierung des jeweiligen Halters durch Positionierstifte
oder durch andere Positionierelemente mittels eines in die Bohrung 38 eingreifenden
Spreizstiftes 46 die beiden Zangenabschnitte 31'' auseinandergespreizt werden (Pfeile
D der 6).
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Die beiden Meßstationen 13 und 15 bzw.
deren Meßköpfe befinden
sich außerhalb
der Kammern 12 und 13. Die Einlässe und
Auslässe
dieser Kammern sind jeweils schleusenartig ausgeführt. Weiterhin
ist die Kammer 12 beispielsweise so ausgebildet, daß das Kühlen in
dieser Kammer durch Umluft erfolgt, die ständig gekühlt wird und der ständig auch zusätzliche,
getrocknete und gekühlte
Luft zugegeben wird, so daß in
der Kammer 12 ein über
dem Atmosphärendruck
liegender Druck herrscht und somit verhindert ist, daß Außenluft
und mit dieser Feuchtigkeit in die Kammer 12 gelangt, die
(Feuchtigkeit) durch Eisbildung die Funktion der Vorrichtung 1 bzw. der
Meßstation 13 beeinträchtigen
könnte.
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Die Erfindung wurde voranstehend
an einem Ausführungsbeispiel
beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche Änderungen
sowie Abwandlungen möglich
sind, ohne daß dadurch
der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Bauelement
- 3
- Bauelementkörper
- 3'
- Bauelementoberseite
- 3''
- Bauelementunterseite
- 4
- Anschluß
- 5
- Aufgabeposition
- 6
- Leadframe
- 7
- Vakuumhalter
oder -pipette
- 8
- Transporteur
- 9
- Übergabeposition
- 10
- Halter
- 11
- Transporteur
- 12
- Kammer
- 13
- Meßstation
- 13'
- Meßkopf
- 14
- Kammer
- 15
- Meßstation
- 15'
- Meßkopf
- 16
- Station
zur Laserbeschriftung
- 17
- Laser
- 18
- Übergabeposition
- 19
- Gurtstation
- 19'
- Einzelstation
- 20
- Aufnahme
- 21
- Gurt
- 22,
22a
- Vakuumhalter
- 23,
23a
- Wendeelement
- 24
- Trommel
- 25,
25a
- untere
Position
- 26,
26a
- obere
Position
- 27
- Transportband
bzw. Stahlband
- 27', 27''
- Transportbandlänge
- 28
- Umlenkrad
- 29
- Transportband
- 30
- Mitnehmen
auf Transportband 29
- 31
- Halterkörper
- 31'
- Abschnitt
mit reduzierter Dicke
- 31''
- Klemmhalterabschnitt
- 31"'
- abgerundeter
Bereich
- 32
- Oberflächenseite
- 33
- Längsseite
- 34
- oberes
Ende
- 35
- Aufnahme
- 36
- Schlitz
- 37
- Abstützfläche der
Aufnahme
- 38
- Bohrung
- 39
- Klemmfläche
- 40
- unteres
Ende
- 41
- Index-Bohrung
- 42
- Längsschlitz
- 42'
- Öffnung
- 43,
44
- Umlenkräder oder
-rollen
- 45
- Führung
- A,
B
- Transportrichtung
- C
- Drehrichtung
- D
- Spreizrichtung