Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, ein Lenkrad für ein Kraftfahrzeug der eingangs
genannten Art zu schaffen, dessen Optik auf einfache Art und Weise
variiert werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Lenkrad
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Demnach zeichnet sich das
erfindungsgemäße Lenkrad
durch ein Zwischenstück
aus, welches zwischen zwei Segmenten eines Lenkradkranzes angeordnet
ist. Wenn im Zusammenhang mit der Erfindung von "Segmenten" die Rede ist, so sind damit kreisringförmige Abschnitte
entlang des Lenk radkranzes gemeint. Durch das Zwischenstück werden
die einzelnen Segmente des Lenkradkranzes optisch voneinander abgegrenzt.
Der Grad der Abgrenzung kann durch die Form, das Material, die Farbe
und die Art der Anordnung des erfindungsgemäßen Zwischenstücks variiert
werden. Durch diese verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten läßt sich
das Lenkrad optimal an individuelle Kundenwünsche anpassen. Desweiteren kann
das Zwischenstück
zum Befestigen von Materialenden der jeweils an ein Zwischenstück angrenzenden
Segmente benutzt werden. So können
zum Beispiel Ränder
einer Lederummantelung zwischen dem Zwischenstück und einem Kern des Lenkradkranzes
eingeklemmt werden. Ebenso kann das Zwischenstück als Blende für einen Übergang
der Abschlußkanten
der einzelnen Segmente dienen. Da für das Zwischenstück eine
Ausnehmung zwischen den Segmenten vorgesehen ist, stoßen die
Abschlußkanten
der Segmente nicht direkt aneinander. Dadurch sind die Ränder der
Segmente zugänglich
und die Segmente können
auf einem Lenkradkranzkern vormontiert werden. Das Zwischenstück wird
abschließend
eingesetzt. Die Montage wird dadurch wesentlich vereinfacht. Erfindungsgemäß ist das
Zwischenstück
mehrteilig ausgebildet. Die einzelnen Teile des Zwischenstück stehen über eine
Nut-Steg-Verbindung in Verbindung.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
den Unteransprüchen
zu entnehmen. Gemäß einer
Ausführungsform
weist das Zwischenstück
eine andere Materialbeschaffenheit und/oder eine andere Farbe auf als
mindestens ein angrenzendes Segment. Wenn im Zusammenhang mit der
Erfindung von „Materialbeschaffenheit" die Rede ist, so
ist damit die Wahl des Materials einschließlich der Gestaltung der Oberfläche gemeint.
Die Segmente können
beispielsweise aus Kunststoff, Holz oder Leder hergestellt sein.
Die Oberflächen
der Materialien können
beispielsweise glatt oder aufgerauht sein. Für das Zwischenstück kommen
Materialien wie Kunststoff oder Holz in Frage. Es ist auch denkbar,
die Segmente und/oder das Zwischenstück durch Oberflächenbehandlungen
optisch zu variieren. Beispielsweise seien hier Verchromen oder
Sandstrahlen genannt. Durch die Wahl des Materials, der Oberfläche und
der Farbe kann das Zwischenstück
von den angrenzenden Segmenten ebenfalls optisch abgegrenzt und
ganz individuell den Wünschen
der Kunden angepaßt
werden.
Die Anordnung des Zwischenstücks kann
in bezug auf die Umlaufrichtung des Lenkradkranzes rechtwinklig
oder schräg
sein. Ist das Zwischenstück rechtwinklig
zur Umlaufrichtung des Lenkradkranzes angeordnet, so geht eine gedachte
Verlängerung
des Zwischenstücks
durch den Mittelpunkt des Lenkradkranzes, d.h. das Zwischenstück ist radial
angeordnet. Bei einer schrägen
Anordnung des Zwischenstücks
geht die gedachte Verlängerung
des Zwischenstücks
nicht durch den Mittelpunkt des Lenkradkranzes. Auch dadurch kann
der optische Gesamteindruck des Lenkrads auf besonders einfache Art
und Weise verändert
werden. Je nach Material des angrenzenden Segments kann der Übergang von
dem Segment zum Zwischenstück
bündig,
mit Über-
oder mit Unterstand gefertigt sein. So kann beispielsweise der Übergang
Leder/Zwischenstück
mit Unterstand gefertigt sein, der Übergang Holz/Zwischenstück sowohl
mit Überstand
als auch bündig. Durch
die Art der Übergänge können die
haptischen Eigenschaften des Lenkrads variiert werden. Somit wird
es für
den Fahrer fühlbar,
an welcher Stelle er das Lenkrad mit den Händen berührt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann
das Zwischenstück
aus mehreren Teilen bestehen, beispielsweise aus einem Vorder- und
einem Rückteil.
Bei einem durchgehenden Lenkradkranzkern kann das Zwischenstück auf einfache
Art und Weise um den Lenkradkranzkern montiert werden. Es ist aber
auch eine größere Anzahl
an Zwischenstückteilen
denkbar, wie z.B. drei oder vier.
Die nach dem Zusammensetzen der einzelnen
Teile des Zwischenstücks
an der Außenkante sichtbaren
Verbindungsstellen können
auf der dem Fahrer abgewandten Seite angeordnet sein. Dies hat den
Vorteil, daß diese
Verbindungsstellen für
den Fahrer nicht sichtbar sind. Das Zusammenwirken der einzelnen
Teile des Zwischenstücks
kann beispielsweise über
eine Nut-Steg-Verbindung
realisiert werden. Dadurch können
die Teile einfach und schnell zusammengesetzt werden. Die Nut-Steg-Verbindung stellt
außerdem über zusammenwirkende
Stege und Nuten ein eindeutiges Zusammensetzen des Zwischenstücks sicher
und ist mit üblichen
Herstellungsverfahren einfach herzustellen. Zur endgültigen Fixierung
können
die Verbin dungsstellen zusätzlich
mit Klebstoff gesichert werden. Die Nut-Steg-Verbindung stellt jedoch
nur eine mögliche
Art des Zusammenwirkens der Teile des Zwischenstücks dar. Denkbar wäre auch
eine Kleb- oder Schnappverbindung.
Das Zwischenstück kann scheibenförmig und
mit einer Ausnehmung für
einen Lenkradkranzkern hergestellt sein. Die Seitenflächen des
scheibenförmigen
Zwischenstücks
können
dabei parallel zueinander angeordnet sein. Diese einfache geometrische
Form des Zwischenstücks
kann mit bekannten Herstellungsverfahren und geringem Aufwand angefertigt
werden. Die Seitenflächen
des Zwischenstücks
und die Seitenflächen
der Ausnehmung zwischen den Segmenten können ohne großen Aufwand
aufeinander abgestimmt werden.
An einer der Seitenflächen des
Zwischenstücks
können
gemäß einer
Ausführungsform
Zapfen angeordnet sein. Mit Hilfe dieser Zapfen kann das Zwischenstück auf besonders
einfache Art und Weise an den angrenzenden Segmenten fixiert werden. Dazu
können
die Seitenflächen
der Ausnehmung zwischen den Segmenten Bohrungen aufweisen, die mit
den Zapfen des Zwischenstücks
zusammenwirken.
Das Zwischenstück kann im Bereich des Zapfens
mindestens eine Bohrung aufweisen. Gemäß einer Ausführungsform
können
zwei Bohrungen so angeordnet sein, daß der Zapfen im Querschnitt entlang
seiner Mittelachsen ein T-Profil bildet. Das Zwischenstück wird
dazu auf der dem Zapfen gegenüberliegenden
Seite durchbohrt. Wenn die Bohrungen nicht vollständig im
Inneren des Zapfens liegen, wird an den Seitenbereichen des Zapfens
Material abgetragen. Die Bohrungen durchdringen den Zapfen dabei
nicht in seiner ganzen Länge
und können zur
zusätzlichen
Fixierung des Zwischenstücks
mit Klebstoff ausgefüllt
werden. Der Klebstoff wirkt dadurch sowohl mit dem Zwischenstück als auch
mit der Wandung der Bohrung im angrenzenden Segment zusammen. Es
sind aber auch andere Befesti gungsmöglichkeiten denkbar, wie beispielsweise Preßpassung
zwischen Zapfen und Segment oder Verkleben.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Lenkrad
anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigen:
1 eine
schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Lenkrad;
2 eine
Vorderansicht eines Zwischenstücks
des erfindungsgemäßen Lenkrads;
3 eine
Rückansicht
des Zwischenstücks des
erfindungsgemäßen Lenkrads
sowie
4 eine
Schnittdarstellung des Zwischenstücks des erfindungsgemäßen Lenkrads
entlang der Linie IV-IV in 3.
Das in 1 dargestellte
Lenkrad 1 besteht aus einer Nabe 2, einem Lenkradkranz 3 und
vier Speichen 4, wobei die Speichen 4 die Nabe 2 mit dem
Lenkradkranz 3 verbinden. Im Lenkradkranz 3 sind
vier Zwischenstücke 5 symmetrisch
zur senkrechten Mittellinie 6 des Lenkrads 1 vorgesehen,
die den Lenkradkranz 3 in vier Segmente 7 unterteilen. Die
Zwischenstücke 5 stoßen direkt
an die angrenzenden Segmente 7, so daß ein durchgehender, lückenloser
Lenkradkranz 3 entsteht. Die Zwischenstücke 5 sind so im Lenkradkranz 3 angeordnet,
daß die äußeren Enden
der Zwischenstücke 5 in
der Normalstellung des Lenkrads 1 nach schräg unten
in Richtung Fahrzeugboden zeigen. Die Zwischenstücke 5 weisen an ihren
Seitenflächen
in Richtung der Mittellinie 6 des Lenkradkranzes 3 jeweils
zwei Zapfen 8 auf, die in das angrenzende Segment 7 hineinragen und
so die Zwischenstücke 5 fixieren.
2 zeigt
eine Vorderansicht des Zwischenstücks 5. Das Zwischenstück 5 ist
scheibenförmig
und mit einer einem Lenkradkranzkern entsprechenden Ausnehmung versehen.
Der Verlauf der Außenkante
des Zwischenstücks 5 ist
einerseits von der Anordnung des Zwischenstücks 5 im Lenkradkranz abhängig, andererseits
wird er auch von der Form des Lenkradkranzes beeinflußt. Desweiteren
kann der Verlauf der Außenkante
des Zwischenstücks 5 auch
von den angrenzenden Segmenten 7 abhängen, je nach dem, ob das Zwischenstück bündig oder mit Über- bzw. Unterstand
zu den angrenzenden Segmenten 7 angeordnet ist.
Das Zwischenstück 5 weist ein Vorderteil 9 und
ein Rückteil 10 auf,
wobei das Vorderteil 9 auf der dem Fahrer zugewandten Seite
des Lenkradkranzes 3 und das Rückteil 10 auf der
dem Fahrer abgewandten Seite des Lenkradkranzes 3 angeordnet
ist. Die beiden Teile 9, 10 stoßen an Verbindungsstellen 11 direkt
aneinander. Der nach außen
hin an der Außenkante
des Zwischenstücks 5 sichtbare
Bereich der Verbindungsstellen 11 ist auf der dem Fahrer
abgewandten Seite angeordnet und somit für den Fahrer nicht sichtbar.
Im weiteren Verlauf weisen die Verbindungsstellen 11 eine
Stufe auf, die die beiden Teile 9, 10 gegen ein
Verschieben in Richtungen des Pfeils A sichert.
Das Zwischenstück 5 weist in der
in 2 dargestellten Ansicht
zwei Zapfen 8 auf. Davon befindet sich ein Zapfen 8 auf
dem Vorderteil 9 und ein Zapfen 8 auf dem Rückteil 10.
Die Zapfen 8 haben eine ovale Grundfläche. In das Zwischenstück 5 sind im
Bereich der Zapfen 8 Bohrungen 12 eingebracht, die
zumindest teilweise die Zapfen 8 durchdringen. Die Bohrungen 12 sind
so angeordnet, daß an
den schmalen Seiten der Zapfen 8 halbzylinderförmige Hohlprofile
entstehen, welche die Zapfen 8 nicht in ihrer gesamten
Länge durchdringen.
Die Zapfen 8 weisen im Querschnitt entlang ihrer Mittelachsen
ein T-Profil auf.
Das Zwischenstück 5 weist in der
in 3 dargestellten Ansicht
im Bereich der Zapfen 8 vier Bohrungen 12 auf.
Im Vorderteil 9 und Rückteil 10 befinden
sich jeweils zwei Bohrungen 12.
Wie aus 4 hervorgeht, ist der Querschnitt des
Zwischenstücks 5 entlang
der Linie IV-IV parallelogrammförmig.
Das Vorderteil 9 und das Rückteil 10 sind an
den Verbindungsstellen 11 auf Höhe der in Zusammenhang mit 2 beschriebenen Stufe über Nut-Steg-Verbindungen 13 miteinander
verbunden. Das Rückteil 10 weist
auf den nach außen
zeigenden Seiten Stege mit einem keilförmigen Querschnitt auf. Die
angrenzenden Nuten des Vorderteils 9 besitzen eine den
keilförmigen
Stegen angepaßte
Form. Die Nut-Steg-Verbindungen 13 sind punktsymmetrisch
angeordnet. Die Verbindungsstellen 11 können mit Klebstoff fixiert
werden. Die Nut-Steg-Verbindungen 13 garantieren über das Zusammenwirken
von Stegen und Nuten ein eindeutiges Zusammensetzen der beiden Zwischenstückteile 9, 10.
Desweiteren werden das Vorder- und Rückteil 9, 10 durch
die Nut-Steg-Verbindungen 13 gegen ein Verschieben in Richtungen
des Pfeils B gesichert.
Der Zapfen 8 auf dem Rückteil 10 weist
einen parallelogrammförmigen
Querschnitt auf, wobei die Oberkante des Zapfens 8 parallel
zu den Seitenflächen
des Zwischenstücks 5 ausgerichtet
ist. Die Seitenkanten des Zapfens 8 sind ebenfalls parallel
zu den Seitenkanten des Zwischenstücks 5 ausgerichtet.