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DE10227448A1 - Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Motorantriebswelle und einer Zylinderwelle einer Rotationsdruckmaschine - Google Patents

Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Motorantriebswelle und einer Zylinderwelle einer Rotationsdruckmaschine Download PDF

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DE10227448A1
DE10227448A1 DE2002127448 DE10227448A DE10227448A1 DE 10227448 A1 DE10227448 A1 DE 10227448A1 DE 2002127448 DE2002127448 DE 2002127448 DE 10227448 A DE10227448 A DE 10227448A DE 10227448 A1 DE10227448 A1 DE 10227448A1
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Widia GmbH
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    • B41F13/008Mechanical features of drives, e.g. gears, clutches
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41PINDEXING SCHEME RELATING TO PRINTING, LINING MACHINES, TYPEWRITERS, AND TO STAMPS
    • B41P2213/00Arrangements for actuating or driving printing presses; Auxiliary devices or processes
    • B41P2213/10Constitutive elements of driving devices
    • B41P2213/25Couplings; Clutches

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Motorantriebswelle und einer Zylinderwelle einer Rotationsdruckmaschine. Erfindungsgemäß ist diese Vorrichtung als mehrteilige Spannvorrichtung ausgebildet, bei der ein Hohlschaft und ein Zapfen über eine axial betätigbare Spannstange Spannelemente in radialer Richtung führt, mittels derer eine Verriegelung oder Entriegelung erfolgt.

Description

  • Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Motorantriebswelle und einer Zylinderwelle einer Rotationsdruckmaschine Rotationsdruckmaschinen besitzen einen Antrieb mit einer Motorwelle, deren Drehung bzw. Drehmoment zumeist unter Zwischenschaltung einer Reibschlußkupplung auf eine Zylinderwelle des eigentlichen Druckwerkes übertragen wird. Im Falle eines Motordefektes ist es erforderlich, die Motoreinheit auszutauschen, wozu die Verbindung der Motorwelle zur Zylinderwelle gelöst werden muß.
  • Die EP 0 714 767 beschreibt eine Vorrichtung zum Ankuppeln eines entnehmbaren Zylinders einer Rotationsdruckmaschine an einem Antriebsrad mittels einer lösbaren zweigeteilten Kupplung. Der Zylinder der Rotationsdruckmaschine besitzt einen Zylinderzapfen, der mit einer Lagerung versehen ist, die in einer Lageraufnahme angeordnet ist, welche aus zwei voneinander trennbaren Halbschalen besteht. Die Lagerung ist ferner mit einer konzentrisch zur Zylinderachse verlaufenden Bohrung in einer Lagerbuchse versehen, wobei in dieser Bohrung eine Hohlwelle axial starr drehbar gelagert und in dieser Hohlwelle wiederum eine Schaltwelle axial starr drehbar gelagert sind. Die Schaltwelle ist axial verschiebbar angeordnet, wobei diese Schaltwelle und der Zylinderzapfen mit Kupplungshälften einer Kupplung verbunden sind. An einem zylinderfernen Ende der Hohlwelle ist ein Antriebsrad befestigt. Zwischen der Hohlwelle und der Schaltwelle ist eine formschlüssige, einen Versatz in axialer Richtung ausgleichende Kupplung angeordnet, die spielfrei ausgeführt ist, wobei die Hohlwelle mit einer Innenverzahnung und die Schaltwelle mit zwei zueinander verdrehbaren, mit der Innenverzahnung zusammenwirkenden Außenverzahnungen versehen sind.
  • Die DE 296 17 401 U1 beschreibt eine Vorrichtung zum Verbinden/Lösen eines Walzenkörpers in einer Druckmaschine, bei der durch axiales Verschieben eines Lagerzapfens unter Verwendung einer, den Walzenkörper durchdringenden Spannspindel, die Kupplung von Walzen und Lagerung erfolgt. Die Spannspindel ist auf einer Seite in einen Lagerzapfen einschraubbar, während auf der anderen Seite eine Spannschraube einen zweiten Lagerzapfen durchdringt und in die Spannspindel einschraubbar ist. Die Lagerzapfen werden in Paßbohrungen im Walzenkörper aufgenommen, in denen Druckfedern vorgesehen sind. Durch Betätigung der Spannschraube werden beide Lagerzapfen mit dem Walzenkörper entgegen der Federkraft der Druckfedern verbunden.
  • In der DE 199 62 421 C1 wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Kuppeln bzw. Entkuppeln eines Zylinders in einer Druckmaschine beschrieben, bei dem zum Entkuppeln des Zylinders ein Hauptantrieb stillgesetzt und ein Hilfsantrieb zugeschaltet werden muß. Der stirnseitig je eine Zentrierung aufweisende Zylinder und die eine in axialer Richtung kraftbelastete Pinole aufweisende Lagerbuchse werden mittels des Hilfsantriebs in Umfangsrichtung in eine vorbestimmte definierte Position bewegt, worauf anschließend die Lagerbuchse mittels eines Bremssystems zuerst festgebremst und anschließend die Pinole entgegen einer die Pinole wirkende Kraft axial bewegt wird, so dass die Pinole aus der Zentrierung des Zylinders entkuppelbar ist. Beim Kuppeln des Bremssystems wird die Lagerbuchse freigegeben und die Pinole mittels einer Kraft axial bewegt, so dass die Pinole in die Zentrierung des Zylinders axial bewegt und der Zylinder zentriert wird.
  • Alle vorgenannten Ausführungsformen haben jedoch den Nachteil eines hohen konstruktiven Aufwandes und/oder einer aufwendigen Handhabbarkeit. Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der ein Lösen sowie ein Verbinden der Motorwelle mit der Zylinderwelle schnell erfolgen kann. Ferner soll die Vorrichtung ohne Zuhilfenahme von hydraulischen oder pneumatischen Hilfsmitteln leicht handhabbar sein.
  • Diese Aufgabe wird durch die Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vorrichtung als mehrteilige Spannvorrichtung ausgebildet ist, bei der in der Bohrung eines Hohlprofilkörpers mit einer ebenen ringförmigen Planfläche ein einen Zapfen aufweisenden Kanister und ein hiermit beim Spannen zusammenwirkender zweiter Teil mit einem entsprechend angepaßten Hohlschaft und mit einer rückwärtigen, um den Hohlschaft angeordneten ringförmigen Stirnfläche angeordnet sind, wobei Spannelemente über eine axial betätigbare Spannstange in radialer Richtung so führbar sind, dass in einer radialen Endlage der Spannelemente der Kanister und der Hohlschaft miteinander verriegelt und in der anderen Endlage der Spannelemente entriegelt sind, so dass der Hohlschaft aus der Bohrung herausführbar ist. Hierbei ist ein Teil der Spannvorrichtung mit der Motorantriebswelle oder einer hieran angeflanschten Reibschlußkupplung verbunden, während der andere Teil fest an der Zylinderwelle befestigt ist. Die Spannstange ist so betätigbar, dass deren Lage in längsaxiale Richtung verändert werden kann. Durch entsprechende Führungsflächen, in denen die Spannelemente laufen bzw. an denen sie anliegen, werden die Spannelemente zum Ankuppeln durch die längsaxiale Bewegung der Spannstange radial nach außen getrieben, wobei sie in entsprechende Nuten, Mulden oder Bohrungen oder sonstige Ausnehmungen mit Hinterschneidungen geführt werden, wodurch der erste und zweite Teil der Spannvorrichtung fest miteinander verriegelt werden. Beim Lösen der Spannvorrichtung wird die Spannstange in umgekehrter Richtung bewegt, wodurch die Spannelemente radial nach innen bewegt bzw. geführt werden, so dass die Verriegelung gelöst wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung liefert im Spannzustand eine feste Verbindung, mit der das Drehmoment der Motorantriebswelle sicher übertragbar ist, insbesondere wird ein Durchrutschen bzw. ein Schlupf der Zylinderwelle gegenüber der Motorwelle bei der Rotation wirksam verhindert. Durch die zwischen der Motorwelle und der Zylinderwelle erfindungsgemäß geschaffene steife Verbindung kann über die gewählte Lagerung der Motorwelle einerseits sowie der Zylinderwelle andererseits erreicht werden, dass das Motoreigengewicht die in einer Rotationsdruckmaschine vorhandenen Niederhalter nicht bzw. geringstmöglich belastet. Die Spannvorrichtung kann bei Verwrendung einer Motorhohlwelle so ausgebildet werden, dass die Spannstange durch die Motorhohlwelle hindurch montierbar ist. Vorzugsweise kann die Spannvorrichtung so ausgebildet werden, dass die Spannwelle, z. B. über eine Spannmutter, die auf ein Außengewinde der Spannwelle geschraubt ist, längsaxial verschiebbar ist. Mit dieser Maßnahme können pneumatische oder hydraulische Hilfsmittel zur Längsverschiebung der Spannstange eingespart werden, wenngleich eine Spannstangenbetätigung mittels solcher Mittel auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegt. Prinzipiell sind die erwähnten Spannvorrichtungen als Kupplungselemente zwischen Werkzeuggrundhaltern und Werkzeugträgern z. B. aus den Druckschriften US-A 4 736 659 , US-A 4 932 295 oder US-A 5 279 194 , die mit Spannkugeln arbeiten, ebenso bekannt wie aus der DE 34 10 154 A1 , bei der Spannkeile verwendet werden oder aus der DE 30 07 440 A1 , die mit Spannstiften arbeitet. Gleichermaßen kann auch eine mit Spannbacken als Spannelemente arbeitende Kupplung entsprechend der EP 0 235 511 B1 verwendet werden.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • So kann in unterschiedlichen Ausführungsformen die Bohrung des Hohlprofilkörpers, und der Außenmantel des Hohlschaftes der Spannvorrichtung, sich zu einem Ende hin verjüngend, insbesondere konisch verjüngend, oder jeweils in axialer Richtung abschnittsweise zylindrisch und sich verjüngend ausgebildet sein. Bei allen diesen Ausführungsformen ist darauf zu achten, dass die aneinandergekuppelten Teile im Verriegelungszustand möglichst verbindungssteif aneinander liegen. Eine sich verjüngende, insbesondere konisch verjüngende, Ausführungsform der Bohrung und des Hohlschaftaußenmantels – auch über Teilbereiche – bietet den Vorteil einer bedienungsfreundlichen automatischen Zentrierung beim Einführen des Hohlschaftes in die Bohrung. Ggf. kann der Zapfen ein geringes Übermaß besitzen, das jedoch nicht größer sein darf als die sich aufgrund der Flächenpressung an den jeweiligen Anlageflächen ergebende Materialverformung.
  • Vorzugsweise sind der Querschnitt der Bohrung des Hohlprofilkörpers und des Außenmantels des Hohlschaftes kreisförmig. Alternativ hierzu kann jedoch ein zumindest im wesentlichen elliptisches oder ein im wesentlichen epitrochoides Profil, wie dies beispielsweise in der EP 0 294 348 B1 beschrieben wird, verwendet werden. Ebenso sind Kombinationen der vorgenannten Querschnittsprofile in Form von jeweils ausgestalteten Teilbereichen möglich. Nicht rotationssymmetrische Profile haben den Vorteil, dass beim Verriegeln zwangsweise die relative Drehwinkeleinstellung der Motorwelle und der Zylinderwelle eindeutig definiert bzw. hergestellt wird.
  • In einer konkreten Ausführungsform der Erfindung sind der Kanister und der Hohlschaft der Spannvorrichtung in einem Hohlprofilgehäuse angeordnet, dessen Innenmantel den Kanister) der Spannvorrichtung mit dem Zapfen aufnimmt, wobei zwischen diesem Teil und dem Hohlprofilgehäuse in achsparalleler Richtung Zylinderrollen zur Drehmomentübertragung und zur Verdrehsicherung angeordnet sind.
  • Alternativ zu der vorbeschriebenen Vorrichtung wird die Aufgabe auch durch eine mehrteilige Spannvorrichtung gemäß Anspruch 6 gelöst. Diese besitzt einen ersten Teil mit einem Zapfen 16, um den am rückwärtigen Ende eine ringförmige oder zumindest teilringförmige Ebene und senkrecht zur Längsachse ausgebildete Stirnfläche angeordnet ist, und ferner einen zweiten Teil mit einem dem genannten Zapfen angepaßten Hohlschaft, um den am rückwärtigen Ende ebenfalls eine ringförmige weitere Stirnfläche angeordnet ist. Über eine axial betätigbare Spannstange sind Spannelement in radialer Richtung so führbar, dass in einer radialen Endlage der Spannelemente der Hohlschaft und der Zapfen miteinander verriegelt sind und in der anderen Endlage der Spannelemente entriegelt sind, so dass der Zapfen und der Hohlschaft voneinander trennbar sein.
  • Vorzugsweise liegen die genannten Stirnflächen, die jeweils rings um den Zapfen bzw. den Hohlschaft am jeweils rückwärtigen Ende angeordnet sind, im Verriegelungszustand fest aneinander.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform sind der Außenmantel des Zapfens und der diesem Zapfen angepaßte Innenmantel des Hohlschaftes sich zu einem Ende hin verjüngend, insbesondere konisch verjüngend oder jeweils in axiale Richtung abschnittsweise zylindrisch und sich verjüngend ausgebildet. Insbesondere weisen die sich verjüngenden Abschnitte des Außenmantels des Zapfens ein geringes Übermaß gegenüber den sich verjüngenden Abschnitten des Hohlschaftinnenmantels auf.
  • Soweit – in beiden Ausführungsversionen – sich verjüngende, insbesondere kegelige Abschnitte der ineinander führbaren Teile verwendet werden, sind die jeweiligen Kegelwinkel gleich groß, so dass die jeweiligen Kegelflächen im Spannzustand aneinander liegen. Die Kombination kegeliger Abschnitte einerseits und der ebenen Planflächen bzw. Stirnflächen andererseits ist prinzipiell eine Überbestimmung. Allerdings sind kegelige Flächen, die aufeinandergepreßt werden, geringfügig verformbar. Um dennoch eine optimale Steifigkeit im Verriegelungszustand zu erzielen, liegt das Übermaß im Bereich der Verformung, welche die betreffenden Teilbereich erfahren können, wenn sie aufeinandergepreßt werden. Bei dieser Ausgestaltung sind das Übermaß bzw. die jeweils sich verjüngenden Teilbereiche des so aufeinander abzustimmen, dass in jedem Fall die beiden ringförmigen Planflächen im Spannzustand fest aneinander liegen.
  • Zur Betätigung der Spannstange besitzt diese nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung an ihrem Betätigungsende eine Spannmutter, vorzugsweise mit einem Außensechskantprofil, worüber die Spannstange axial verschoben werden kann.
  • Als Spannelemente dienen insbesondere Kugeln, Spannbacken oder Spannstifte.
  • Weiterhin vorzugsweise besitzt der zweite Teil, an dem dem Hohlschaft abgewandten Ende ein Außengewinde, das in ein Innengewinde einer Welle, vorzugsweise der Zylinderwelle auf der Abtriebsseite eingreift und dass der Kanister einschließlich des Hohlprofilgehäuses an der Antriebswelle oder einer an der Antriebswelle angeflanschten Reibschlußkupplung befestigt ist. Prinzipiell kann jedoch die Spannvorrichtung auch derart angeordnet sein, dass der Kanister an der Antriebsseite und der Hohlschaft an der Abtriebsseite befestigt sind. Entsprechendes gilt auch für die zweite Ausführungsvariante der Erfindung.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen
  • 1 eine Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer antriebsseitigen Motorwelle und dort angeflanschter Kupplung und einer abtriebsseitigen Zylinderwelle und
  • 2 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Problemstellung besteht darin, die durch eine Zylinderwelle 10 gebildete Abtriebsseite mit der Reibschlußkupplung 11, die an eine Motorantriebswelle 12 angeflanscht ist, drehstarr miteinander zu verbinden, wobei die Verbindung lösbar sein soll. Die betreffende Vorrichtung zur lösbaren Verbindung ist in 2 in montiertem Zustand dargestellt. Die Spannvorrichtung besteht im wesentlichen aus einem Hohlprofilkörper 27 mit einer Bohrung 14, einem ersten Teil 15 mit einem Zapfen 16 sowie einem zweiten Teil mit einem Hohlschaftkegel 13. Der Zapfen 16 sowie der Hohlschaftkegel 13 sind entsprechend aufeinander angepaßt. Um den Hohlschaftkegel 13 herum ist eine ringförmige Plananlagefläche 17 vorgesehen, die mit der Stirnfläche 18 des Hohlprofilkörpers 27 im Spannzustand zur gegenseitigen Anlage kommt. Weiterhin besitzt die Spannvorrichtung eine Spannstange 19, die längsaxial verschiebbar ist (wobei alle bisher benannten Teile 10 bis 19 koaxial zu derselben Längsachse liegen). Die Spannstange besitzt Mulden 20 mit entsprechenden Führungsflächen, in denen Spannkugeln 21 anliegen, die je nach axialer Lage der Spannstange durch die Öffnung 23 des Zapfens 16 bis in die Öffnung 22 der Aufnahmebohrung radial bewegbar sind, wobei die Spannkugeln 21 in der einen Endlage, in der sie weitestmöglich von der Längsachse der Spannstange entfernt liegen, eine starre Verbindung der Spannvorrichtungsteile 13 und 15 bilden. Die Spannstange besitzt an ihrem rückwärtigen Ende 23 ein Außengewinde, auf das die Spannmutter 24 mit einem Außensechskant 25 aufgeschraubt ist. Die Spannmutter 24 wird mittels eines Sprengringes 26 axial im Hohlprofllgehäuse 27 fixiert, so dass eine Drehbetätigung der Spannmutter über den Außensechskant 25 eine längsaxiale Verschiebung der Spannstange 19 bewirkt. Das Hohlprofilgehäuse 27 umschließt im Spannzustand den Hohlkegelschaft 13. Zwischen dem Gehäuse 27 und dem Kanister ersten Teil 15 sind Zylinderrollen 28 in entsprechenden Nuten 29 angeordnet, die das jeweils anliegende Drehmoment übertragen. Rückseitig des Hohlkegelschaftes 13 ist eine Gewindeverlängerung 30 angeordnet, die in eine entsprechende Gewindebohrung des Zapfens 31 der Zylinderwelle einschraubbar ist.
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Spannvorrichtung in zusammengebautem Zustand.
  • Zum Einbau der Spannvorrichtung werden der Kanister 15 mit der Spannwelle 19 und der Spannmutter sowie das Hohlprofilgehäuse 27 in der Aufnahme 32 der Reibschlußkupplung 11 befestigt. Der Spannvorrichtungsteil 13 wird über das Gewinde 30 mit dem Zapfen 31, d. h. der Zylinderwelle, verschraubt. Führt man nun durch längsaxiale Bewegung der aus Motorwelle, Reibschlußkupplung 11 sowie den hiermit verbundenen Spannvorrichtungsteilen gebildeten Einheit in Richtung des Hohlkegelschaftes 13, so wird dieser schließlich in die Bohrung 14 des Hohlprofilkörpers 27 eingeführt, bis die Planflächen 17 und 18 zur gegenseitigen Anlage kommen. Im Anschluß daran kann mittels eines durch die hohle Motorwelle 12 durchgeführten Werkzeuges die Spannmutter 25 gedreht werden, womit eine axiale Längsbewegung der Spannstange 19 einhergeht, welche aufgrund der Ausgestaltung der Führungsflächen 20 die Spannkugeln 21 radial nach außen treibt, bis diese die Durchbrechungen 33 und 22 soweit wie möglich durchgreifen. In dieser Position liegen die Stirnflächen 17 und 18 fest aneinander, so dass die Motorwelle 12 mit Kupplung steif mit der Zylinderwelle 10 verbunden ist, wobei die Planflächen 17 und 18 fest aufeinandergedrückt zur Anlage kommen.
  • Zum Lösen der Kupplung wird in umgekehrter Weise verfahren, d. h. die Betätigungsmutter 25 wird in entgegengesetzter Richtung gedreht, so dass die Spannstange 19 längsaxial betätigt wird, wobei die Spannkugel nach innen geführt werden, so dass sie schließlich die Ausnehmungen 33 und 22 nicht mehr teilweise durchgreifen. Der Motor mit Motorwelle 12 und dort angeflanschten Teilen kann nunmehr von der Zylinderwelle 10 wegbewegt werden, bis der Hohlschaftkegel 13 aus dem Hohlprofilkörper 27 herausgeführt ist und die komplette Motoreinheit entfernt werden kann.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung können selbstverständlich auch andersartige Spannelemente wie Spannbacken, -stifte oder ähnliches verwendet werden. Ebenso ist es möglich, die Spannstangenverschiebung mittels eines drehbaren Exzenters, der in eine Querbohrung der Spannwelle eingreift, durchzuführen, wie dies beispielsweise in der DE 198 18 148 A1 beschrieben wird.
  • Die Bohrung 14 des Hohlprofilkörpers 27 und der Außenmantel des Hohlschaftes 13 können im Querschnitt kreisförmig, elliptisch oder als Epitrochoid-Profil ausgebildet sein.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Motorantriebswelle (12) und einer Zylinderwelle (10) einer Rotationsdruckmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als mehrteilige Spannvorrichtung ausgebildet ist, bei der in der Bohrung (14) eines Hohlprofilkörpers (27) mit einer ebenen ringförmigen Stirnfläche (18) ein einen Zapfen (16) aufweisender Kanister (15) als erstes Teil und ein hiermit beim Spannen zusammenwirkender zweiter Teil mit einem entsprechend angepaßten Hohlschaft (13) und mit einer rückwärtigen, um den Hohlschaft angeordneten ringförmigen Planfläche (17) angeordnet sind, wobei Spannelemente (21) über eine axial betätigbare Spannstange (19) in radialer Richtung so führbar sind, dass in einer radialen Endlage der Spannelemente (21) der Hohlschaft (13) und der Kanister (15) miteinander verriegelt und in der anderen Endlage der Spannelemente entriegelt sind, so dass der zweite Teil aus der Bohrung (14) herausführbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (14) des Hohlprofilkörpers (27), und der Außenmantel des Hohlschaftes (13) des zweiten Teil der Spannvorrichtung, sich zu einem Ende hin verjüngend, insbesondere konisch verjüngend oder jeweils in axialer Richtung abschnittsweise zylindrisch und sich verjüngend ausgebildet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenmantel des Hohlschaftes (13) und die Bohrung (14) des Hohlprofilkörpers im Querschnitt ein kreisförmiges, im wesentlichen elliptisches oder im wesentlichen ein Epitrochoid-Profil oder Kombinationen hieraus aufweisen.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die um die Bohrung (14) des Hohlprofilkörpers und um den Aufnahmezap fen (16) liegenden, senkrecht zur Längsachse der Spannvorrichtung angeordneten ringförmigen Planflächen (17, 18) im Verriegelungszustand fest aneinander liegen.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Teil der Spannvorrichtung in einem Hohlprofilgehäuse (27) angeordnet sind, dessen Innenmantel den Kanister (15) der Spannvorrichtung mit dem Zapfen (16) aufnimmt, wobei zwischen diesem Teil (15) und dem Hohlprofilgehäuse (27) in achsparalleler Richtung Zylinderrollen (28) zur Drehmomentübertragung und zur Verdrehsicherung angeordnet sind.
  6. Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Motorantriebswelle (12) und einer Zylinderwelle (10) einer Rotationsdruckmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung als mehrteilige Spannvorrichtung ausgebildet ist, die einen ersten Teil (15) mit einem Zapfen (16) aufweist, um den am rückwärtigen Ende eine ringförmige oder zumindest teilringförmige ebene und senkrecht zur Längsachse ausgebildete Stirnfläche angeordnet ist, und die ferner einen zweiten Teil mit einem der Zapfen (16) angepaßten Hohlschaft (13), um den am rückwärtigen Ende eine ringförmige weitere Stirnfläche (17) angeordnet ist, wobei Spannelemente (21) über eine axial betätigbare Spannstange (19) in radialer Richtung so führbar sind, dass in einer radialen Endlage der Spannelemente (21) der Hohlschaft (13) und der Zapfen (16) miteinander verriegelt sind und in der anderen Endlage der Spannelemente (21) entriegelt sind, so dass der Zapfen (16) und der Hohlschaft (13) voneinander trennbar sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnflächen im Verriegelungszustand fest aneinander liegen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenmantel des Zapfens (16) und der diesem Zapfen angepaßte Innenmantel des Hohlschaftes (13) sich zu einem Ende hin verjüngend, insbesondere konisch verjüngend oder jeweils in axialer Richtung abschnittsweise zylindrisch und sich verjüngend ausgebildet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die sich verjüngenden Abschnitte des Außenmantels des Zapfens (16) ein geringes Übermaß gegenüber den sich verjüngenden Abschnitten des Hohlschaftinnenmantels aufweisen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannstange (19) an ihrem Betätigungsende eine Spannmutter (24), vorzugsweise mit Außensechskantprofil (25) aufweist, über deren Betätigung die Spannstange (19) axial bewegbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannelemente Kugeln (21), Spannbacken oder Spannstifte sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil an dem dem Hohlschaft (13) abgewandten Ende ein Außengewinde (30) aufweist, das in ein Innengewinde einer Welle, vorzugsweise der Zylinderwelle (10) auf der Abtriebsseite, eingreift und dass der erste Teil, vorzugsweise einschließlich des Hohlprofilgehäuses (27) an der Antriebswelle (12) oder einer an der Antriebswelle (12) angeflanschten Reibschlußkupplung (11) befestigt ist.
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