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DE10226383A1 - Verfahren zum Befestigen eines Fadens an einem Filterbeutel zur Aufnahme eines Aufgußproduktes und ein entsprechender Filterbeutel - Google Patents

Verfahren zum Befestigen eines Fadens an einem Filterbeutel zur Aufnahme eines Aufgußproduktes und ein entsprechender Filterbeutel

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Publication number
DE10226383A1
DE10226383A1 DE10226383A DE10226383A DE10226383A1 DE 10226383 A1 DE10226383 A1 DE 10226383A1 DE 10226383 A DE10226383 A DE 10226383A DE 10226383 A DE10226383 A DE 10226383A DE 10226383 A1 DE10226383 A1 DE 10226383A1
Authority
DE
Germany
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loop
hole
filter bag
thread
bag
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10226383A
Other languages
English (en)
Inventor
Andrea Romagnoli
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tecnomeccanica SRL
Original Assignee
Tecnomeccanica SRL
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Tecnomeccanica SRL filed Critical Tecnomeccanica SRL
Publication of DE10226383A1 publication Critical patent/DE10226383A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/804Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package
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Abstract

Ein Verfahren zum Befestigen eines Fadens (2) an einem Teil (3; 4) eines Filterbeutels (5) zur Aufnahme eines Aufgussproduktes enthält die folgenden Phasen: Ausführen eines durchgehenden Loches (6) an diesem Teil (3; 4) und an einem umlaufenden Rand (7) desselben ein Paar von quer zu dem Rand (7) verlaufende Einschnitte (8), welche ein dazwischen liegendes Randsegment (9) eingrenzen; Formen einer Schlinge (11) mit losen Enden (12, 13) an wenigstens einem Endabschnitt (10) des Fadens (2); Einziehen der Schlinge (11) durch das Loch (6), wobei die Enden (12, 13) auf derselben Seite des Teiles (3; 4) des Filterbeutels (5) gelassen werden; Umringen des Randsegmentes (9) durch die Schlinge (11) und Ziehen von wenigstens einem Ende (12, 13) der Schlinge (11), um diese zusammenzuziehen bis zur sicheren Befestigung zwischen dem Faden (2) und dem Teil (3; 4) des Filterbeutels (5). Ein Filtersäckchen (4) und ein entsprechender Anhänger (3) zum Greifen bilden ebenfalls einen Teil der Erfindung.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die automatische Konfektionierung im Inneren von Filterbeuteln von Aufgussprodukten, wie Kamillentee und/oder gleichartigen Kräuterprodukten, und betrifft insbesondere ein Verfahren zum Befestigen eines Fadens an dem Filtersäckchen und an dem entsprechenden Anhänger zum Greifen eines Filterbeutels.
Das Befestigen eines Baumwollfadens an den Filtersäckchen und an den entsprechenden Teilen derselben, wie dem Beutelkörper und dem Beutelkopf, ist ein bekannter Behelf, angewandt besonders bei Konfektionen von hoher Qualitätsgüte im Rahmen der Notwendigkeit, mit dem Aufguss keine solchen Materialien in Kontakt zu bringen, welche den genannten Aufguss verunreinigen oder zumindest die organoleptischen, geschmacklichen und/oder geruchsmässigen Eigenschaften verändern könnten.
Im Rahmen dieser allgemeinen Aspekte wird das Befestigen des Fadens durch Verknoten an den miteinander zu verbindenden Teilen erhalten; dieses Verknoten wurde in der Vergangenheit von Hand ausgeführt und wurde in neuerer Zeit automatisiert, und zwar durch spezielle Verfahren zum Formen des Knotens, die auf industrieller Ebene eine konkrete Verwirklichung in konstruktionsmässig komplexen und funktionellen Maschinen gefunden haben.
Obwohl die Technik des Befestigens durch Verknoten in Bezug auf die produktive Qualität zu weitreichend zufriedenstellenden Ergebnissen geführt hat, wird ein kritischer Aspekt dieser Verfahrensarten noch immer durch eine Produktivität dargestellt, welche, obwohl sie in absoluten Werten gesehen ziemlich hoch, immer noch eher gering ist gegenüber jener, die von Konfektionstechniken geleitet wird, welche zum Beispiel das Befestigen des Faden mit Metallklammern vorsehen. Dieser Vergleich ist nur in Bezug auf die reine und einfache Produktionsgeschwindigkeit zu verstehen und bezieht sich bestimmt nicht auf die Produktionsqualität, da diese letztere Technik eben den oben erwähnten Begrenzungen unterliegt.
Zweck der vorliegenden Erfindung ist daher der, ein Verfahren zum Befestigen eines Fadens an den verschiedenen Bestandteilen des Filterbeutels zu liefern, welches eine Alternative sein soll und auch von einfacherer Ausführung gegenüber der Technik des Verknotens ist, so dass es erlaubt wird, die Konfektioniergeschwindigkeit bedeutend zu erhöhen, natürlich ohne dass den Konfektionen irgendwelches zusätzliches Material hinzugefügt wird, das eventuell die Qualität des mit den konfektionierten Produkten erhältlichen Aufgusses beeinflussen könnte.
In Übereinstimmung mit der Erfindung wird dieser Zweck erreicht durch ein Verfahren zum Befestigen eines Fadens an wenigstens einem Teil eines Filterbeutels zur Aufnahme eines Aufgussproduktes, gekennzeichnet dadurch, dass es die folgenden Phasen enthält: Ausführen eines durchgehenden Loches an dem genannten Teil und an einem umlaufenden Rand des genannten Teils von einem Paar von zu dem Rand querverlaufenden Einschnitten, die ein dazwischen liegendes Randsegment begrenzen; Formen einer Schlinge mit losen Enden an wenigstens einem Endabschnitt des Fadens; Einziehen der genannten Schlinge durch das Loch, wobei die Enden auf der gleichen Seite des genannten Teils des Filterbeutels gelassen werden; Umringen des genannten Randsegmentes mit der genannten Schlinge und Ziehen von wenigstens einem Ende der Schlinge, um letztere bis zu einer sicheren Befestigung zwischen dem genannten Faden und dem genannten Teil des Filterbeutels zusammenzuziehen.
Ebenfalls Teil der Erfindung bilden auch die Teile des Beutels, beziehungsweise das Filtersäckchen zur Aufnahme der Aufgussprodukte und der entsprechende Anhänger zum Greifen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie jeweils quer zum eigenen umlaufenden Rand verlaufende Einschnitte enthalten, die ein dazwischen liegenden Randsegment begrenzen; wenigstens ein durchgehendes Loch durch einen oder jeden genannten, den Filterbeutel bildenden Teil; und einen Faden, der wenigstens ein Ende aufweist, das um sich selbst gebogen ist, um eine mit losen Enden versehen Schlinge zu bilden, wobei die genannte Schlinge durch das genannte Loch geht und das genannte Randsegment umringt, und zwar mit den genannten Enden im Verhältnis zu dem Loch auf derselben Seite angeordnet, so dass sie sich mit dem entsprechenden, den Filterbeutel bildenden Teil verbinden, wobei sie dann festgezogen werden können, um eine sichere Befestigung durch das Ziehen von wenigstens einem der eigenen Enden zu erhalten.
Die technischen Eigenschaften der Erfindung bezüglich der obengenannten Zwecke sind deutlich erkennbar aus dem Inhalt der nachstehenden Ansprüche, und die Vorteile derselben gehen noch deutlicher aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung hervor, ausgeführt unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, die eine rein als Beispiel gedachte und nicht begrenzende Ausführungsform zeigen, und von denen
Abb. 1 eine perspektivische Ansicht eines Filterbeutels ist, dargestellt in seiner Gesamtheit und verwirklicht nach der vorliegenden Erfindung;
Abb. 2 und 3 sind jeweils zwei Ansichten von vorn von einem Filtersäckchen, das zu dem Filterbeutel in Abb. 1 gehört, dargestellt in zwei typischen Zuständen;
Abb. 4a, 4b, 4c, 4d, 4e, 4f sind schematische Darstellungen der Folge von Phasen, durch welche das Verfahren zum Befestigen nach der Erfindung Anwendung findet;
Abb. 5 ist eine schematische Darstellung von einem Detail eines Filterbeutels, gezeigt in einer stark vergrösserten Form und mit einigen Teilen entfernt, um andere besser zu verdeutlichen.
Unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen wird in der Abb. 1 mit 5 in seiner Gesamtheit ein Filterbeutel bezeichnet, der im wesentlichen enthält: ein Filtersäckchen 4, einen Anhänger 3 zum Greifen und einen Faden 2 zum Befestigen, der sich zwischen dem Filtersäckchen 4 und dem Anhänger 3 befindet und diese miteinander verbindet.
Das Filtersäckchen 4 seinerseits besteht aus einem Beutelkörper 21 und einem Beutelkopf 20, monolitisch untereinander, erhalten durch entsprechendes Falten eines einzigen Streifens aus Filterpapier, das für Wasser durchlässig ist; ein Streifen, auf welchen während des Form- und Faltverfahrens entsprechend dosierte Mengen von Aufgussprodukten wie Tee, Kamillentee und/oder andere gleichartige Kräuterprodukte gegeben werden.
Das Befestigen an dem Faden 2 des Filtersäckchens 4 und des Anhängers 3 zum Greifen, allgemeiner als Teile des Filterbeutels 5 bezeichnet, wird durch ein Befestigungsverfahren erhalten, dessen typische Phasen in Abb. 4 dargestellt sind, und zwar in geordneter Folge von Buchstabe a) bis Buchstabe f).
Die Folge der Phasen kann auf beide Teile 3 und 4 - Anhänger und Filtersäckchen - des Filterbeutels 5 bezogen werden, zusammen dargestellt in der Abb. 4a), Teile 3 und 4, die man sich in perfekter Analogie untereinander dargestellt vorstellen muss, auch in Bezug auf die Abbildung von 4b) bis 4f), bei welchen das, was für einen Teil 3 gesagt wird, auch für den anderen Teil 4 wiederholt werden kann.
Bezugnehmend auf die Folge von Phasen in der Abb. 4 kann also beobachtet werden, dass das Verfahren zum Befestigen im wesentlichen die folgenden Phasen enthält:
Ausführen an dem Anhänger 3 und an dem Filtersäckchen 4 von einem durchgehenden Loch 6 und an einem umlaufenden Rand 7 des Anhängers 3 oder des Filtersäckchens 4 von einem Paar von parallel und quer zu dem Rand 7 verlaufenden Einschnitten 8, welche ein dazwischen liegendes Randsegment 9 begrenzen, wie besser in den Abb. 1, 2 und 3 sichtbar ist;
Formen an den entgegengesetzten Enden 10 des Fadens 2 von zwei Schlingen 11, eine auf jeder Seite, deren jeweilige Enden 12, 13 lose sind, das heisst frei und nicht miteinander verflochten;
Einziehen der Schlingen 11 durch das jeweilige Loch 6 des Anhängers 3 und des Filtersäckchens 4, wobei beide Enden 12, 13 auf derselben Seite des jeweiligen Teils 3, 4 des Filterbeutels 5 gelassen werden (s. Abb. 4a und 4b);
Drehen der Schlingen 11 um wenigstens 90° im Verhältnis zu der anfänglichen Lageebene (4c);
Umringen der Randsegmente 9 des Anhängers 3 und des Beutels 4 mit der jeweiligen Schlinge 11 (s. Abb, 4d und 4e); und
schliesslich Ziehen von wenigstens einem Ende 12, 13 der Schlinge 11 zum Zusammenziehen derselben bis zur sicheren Befestigung zwischen dem Faden 2 und den Teilen 3, 4 des Filterbeutels 5.
Insbesondere wird jedes durchgehende Loch 6 durch zwei Nadeln 14 ausgeführt, die gemeinschaftlich an dem jeweiligen Teil 3, 4 des Filterbeutels 5 arbeiten. Das Loch 6 wird an dem Teil 3, 4 des Filterbeutels 5 in einem von dem Randsegment 9 entfernten Bereich ausgeführt, das heisst in einer mehr innen liegenden Position im Verhältnis zu dem umlaufenden Rand 7 des Anhängers 3 oder des Filtersäckchens 4 sowie im wesentlichen im gleichen Abstand von den Einschnitten 8.
Jede Nadel 14 hat einen Querschnitt, begrenzt durch einen Umfang von veränderlicher Breite und vorzugsweise elliptischer Form (Abb. 3 und 5); sie ist mit einem Öhr 18 versehen, das eine seitliche Öffnung aufweist, begrenzt durch sich gegenüberliegende Haken 19 und dazu bestimmt, vorteilhafterweise mit dem Faden 2 zusammenzuwirken. Sie erzeugt das Loch 6, indem sie an dem jeweiligen Teil 3, 4 des Filterbeutels einen durchgehenden, linearen Einschnitt von geschlossenem Umriss praktiziert, wie in der Abb. 2 deutlich sichtbar ist.
Wie in den Fig. 4a) und 4b) gezeigt, wird jede Nadel 14 wechselweise entlang einer linearen, geradlinigen Bahn bewegt, beginnend bei einer eigenen Ausgangsposition, welche im Verhältnis zu dem Anhänger 3 oder zu dem Filtersäckchen 4 entgegengesetzt zu jener ist, die sich auf den Endabschnitt 10 des Fadens 2 bezieht.
Ausgehend von dieser Position und mit einem Vorlauf in Richtung des Abschnittes 10 des Fadens durchdringt die Nadel 14 den dazugehörigen Teil 3, 4 des Filterbeutels und führt dabei das Loch aus; danach greift sie mit dem Öhr 18 den über der eigenen Bahn gespannten Abschnitt 10 des Fadens und läuft nach dem Einhaken in die eigene Ausgangsposition zurück, führt das Formen der Schlinge 11 aus und zieht die Schlinge 11 selbst durch das Loch 6, wobei die Enden 12, 13 auf derselben Seite gelassen werden, auf welcher sich der Abschnitt 10 des Fadens 2 vor dem Einhaken durch das Öhr 18 befand.
Nach dem Formen der Schlinge 11 wird jede Nadel 14 um wenigstens 90° um die eigene Achse 17 gedreht, so dass auch die Schlinge 11 im Verhältnis zu ihrer eigenen anfänglichen Liegeebene entsprechend gedreht wird, eine Umdrehung, welche bei einer Durchführungsvariante des Verfahrens auch um grössere Winkelweiten, z. B. ein Mehrfaches von 90°, erfolgen kann, so dass ausser der Ausrichtungsveränderung der Schlinge 11 auch eine Phase des gegenseitigen Verdrehens miteinander der Enden 12, 13 der Schlinge 11 selbst erlaubt wird.
Ist die Schlinge 11 vorteilhafterweise ausgerichtet, mit oder ohne Verdrehen der Enden 12, 13, wird die Schlinge 11, ausgehend von der Abb. 4c, auf solche Weise bewegt, dass sie das Randsegment 9 umringt, wie in den anschliessenden Fig. 4d, 4e und 4f gezeigt wird.
Die obengenannte Phase wird ausgeführt durch eine Bewegung einer jeden Nadel 14 entlang einer geeigneten Windungsbahn des umlaufenden Randes 7 des Teiles 3, 4 des Filterbeutels 5, dazu bestimmt, den genannten Rand 7 mit der Schlinge 11 einzugrenzen. Diese Phase wird ausgeführt beginnend bei einer Ausgangsposition, in welcher die Schlinge 11 einer ersten Fläche 15 des jeweiligen Teils 3, 4 des Filterbeutels 5 gegenüberliegt, bis zu einer Endposition, in welcher die Schlinge 11 teilweise bis zu einer entgegengesetzten zweiten Fläche 16 des Teils 3, 4 gelangt und effektiv in das Innere der Einschnitte 8 greift. Die Windungsbahn des umlaufenden Randes 7, die von einer jeden Nadel 14 beschrieben wird, kann natürlich beliebig sein.
Eine vorgezogene Verwirklichungsform derselben sieht im wesentlichen drei rechtwinklig zueinander verlaufende Bewegungsstrecken vor, beziehungsweise eine erste Bewegungsstrecke d1, in welcher jede Nadel 14 parallel zu sich selbst und querverlaufend zu dem Randsegment 9 bewegt wird, wobei die Schlinge 11 im Verhältnis zu der ersten Fläche 15 des Teils 3, 4 des Filterbeutels 5 ständig auf der gleichen Seite gehalten ist; eine zweite Bewegungsstrecke d2, quer zu dem ersten Teil 3, 4 ausgerichtet und dazu bestimmt, die Schlinge 11 von der ersten Fläche 15 auf die zweite Fläche 16 des jeweiligen Teils 3, 4 des Filterbeutels 5 zu verlegen, und schliesslich eine dritte Bewegungsstrecke d3, parallel und in entgegengesetzter Richtung zu der Richtung der ersten Bewegungsstrecke d1 ausgerichtet und dazu bestimmt, die Schlinge 11 in die Einschnitte 8 des Teils 3, 4 des Filterbeutels 5 zu führen.
Im Anschluss an die oben beschriebene Phase führt jede Nadel 14 eine weitere Phase der Umdrehung um die eigene Längsachse 17 aus, und zwar von einer solchen Weite, dass die Freigabe des Fadens 2 aus dem Öhr 18 (s. Abb. 4e) möglich ist; danach wird eine jede Nadel 14 zurück gezogen in die eigene Ausgangsposition, so dass sie sich von der Schlinge 11 befreit, während die Schlinge 11 selbst durch die Einschnitte 8 um das Randsegment 9 herum gehalten wird.
An diesem Punkt wird die Schlinge 11 durch die Anwendung einer entsprechenden Zugkraft an einem der Enden 12, 13 zusammengezogen und bleibt an dem jeweiligen Teil 3, 4 des Filterbeutels 5 durch eine gleitende Verbindung befestigt; eine Befestigung, bei welcher das Gleiten des Fadens 2 an einem bestimmten Punkt behindert wird durch das Eingreifen entgegen dem Zusammenziehen der Schlinge 11 seitens des in dieser enthaltenen Randsegmentes 9 und durch die gleichzeitige Einschnürung, die von dem Umriss des Loches 6 auf die Enden 12, 13 der Schlinge 11 ausgeübt wird. Es sind diese Voraussetzungen, welche die endgültige Sicherung der Befestigung und das Beibehalten derselben bestimmen.
Das oben beschriebene Verfahren zum Befestigen erlaubt es, die Ausführung der Befestigung zwischen dem Faden 2 und den Teilen 3 und 4 des Filterbeutels 5 zu vereinfachen, macht die Ausführung der Befestigung schnell und ist auch dazu geeignet, mechanisch bei hoher Konfektioniergeschwindigkeit angewandt zu werden.
Die Ausführung der Phasen des oben beschriebenen Verfahrens erfolgt vorzugsweise gleichzeitig und zusammen an dem Kopf 20 des Beutels wie auch an dem Anhänger 3 zum Greifen des Filterbeutels 5. Dies erlaubt es offensichtlich, die maximale Produktivität des Befestigungsverfahrens zu erhalten, was aber nicht bedeutet, dass die genannten Phasen grundsätzlich auch voneinander getrennt ausgeführt werden können und eventuell auch nur an dem einen oder dem anderen der typischen Teile des Filterbeutels 5.
Was weiter die Ausführung des Loches 6 und der Einschnitte 8 an einem Filtersäckchen 4 betrifft, das aus gefaltetem Papier wie in den Abb. 2 und 3 hergestellt ist, so kann es zum Erreichen der maximalen Lebensdauer und Zuverlässigkeit der Nadeln 14 vorteilhaft sein, diese Arbeiten in Positionen des Filtersäckchens 4 vorzunehmen, die im Verhältnis zu einer mittleren Achse 23 des Beutelkopfes 20 und des Beutelkörpers 21 um ein bestimmtes Stück verschoben und nicht von der Überlappung der Formfalten des Filtersäckchen 4 betroffen sind, und wo die Stärke des Filtersäckchens 1 geringer ist und das Eindringen folglich noch mehr erleichtert wird.
Eine weitere Perfektionierung des Verfahrens, um noch mehr den Verschleiss der Nadeln 14 herabzusetzen und folglich deren Lebensdauer zu erhöhen, kann erhalten werden durch eine Ausführung des Loches noch vor dem Durchdringen des Teiles 3, 4 des Filterbeutels 5 mit der Nadel 14. Tatsächlich kann das Loch 6 mit Hilfe einer Stanzphase des Teiles 3, 4 ausgeführt werden, was dann das Durchdringen desselben mit der Nadel 14 erleichtert.
Eine solche Stanzphase des Loches 6 kann auf eine verhältnismässig einfache und folglich wirtschaftlich vorteilhafte Weise ausgeführt werden, wenn zur gleichen Zeit auch die Ausführung der Einschnitte 8 an den Rändern 7 des Anhängers 3 und des Filtersäckchens 4 vorgenommen wird.
Die so ausgelegte Erfindung unterliegt offensichtlich der industriellen Anwendung. Ausserdem kann sie Gegenstand zahlreicher Änderungen und Varianten sein, die alle in den Bereich des erfinderischen Konzeptes fallen. Ausserdem können alle Details gegen technisch gleichwertige Elemente ausgetauscht werden.

Claims (26)

1. Verfahren zum Befestigen eines Fadens (2) an wenigstens einem Teil (3; 4) eines Filterbeutels (5) zur Aufnahme eines Aufgussproduktes, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Phasen enthält: Ausführen eines durchgehenden Loches (6) an dem genannten Teil (3; 4) und an einem umlaufenden Rand (7) des genannten Teils (3; 4) von einem Paar von zu dem Rand (7) querverlaufenden Einschnitten (8), die ein dazwischen liegendes Randsegment (9) begrenzen; Formen einer Schlinge (11) mit losen Enden (12, 13) an wenigstens einem Endabschnitt (10) des Fadens (2); Einziehen der genannten Schlinge (11) durch das Loch (6), wobei die Enden (12, 13) auf der gleichen Seite des genannten Teils (3; 4) des Filterbeutels (5) gelassen werden; Umringen des genannten Randsegmentes (9) mit der genannten Schlinge (11); und Ziehen von wenigstens einem Ende (12, 13) der Schlinge (11), um letztere bis zu einer sicheren Befestigung zwischen dem genannten Faden (2) und dem genannten Teil (3; 4) des Filterbeutels (5) zusammenzuziehen.
2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte durchgehende Loch (6) an dem genannten Teil (3; 4) des Filterbeutels (5) in einem von dem genannten Randsegment (9) getrennten Bereich ausgeführt ist.
3. Verfahren nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte durchgehende Loch (6) an dem genannten Teil (3; 4) des Filterbeutels (5) in einem Bereich des Teils (3; 4) ausgeführt ist, der sich innerhalb des umlaufenden Randes (7) befindet.
4. Verfahren nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte durchgehende Loch (6) entsprechend zu dem genannten Randsegment (9) angeordnet ist.
5. Verfahren nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Loch (6) sich in einem gleichmässigen Abstand von den genannten Einschnitten (8) befindet.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Loch mit einer Nadel (14) ausgeführt wird, welche eine Querschnitt aufweist, der von einem Umfang von veränderlicher Breite begrenzt wird.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Patentansprüche von 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Ausführphase des Loches (6) durch das Ausführen eines Einschnittes an dem genannten Teil (3; 4) des genannten Filterbeutels (5) erfolgt.
8. Verfahren nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Ausführphase des Loches (6) mit Hilfe des Einschnittes zusammen mit der genannten Ausführphase des Paares von Einschnitten (8) quer zu dem Rand (7) des Teiles (3; 4) des Filterbeutels (5) erfolgt.
9. Verfahren nach Patentanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Nadel (14) einen geschlossenen Querschnitt von elliptischem Umriss hat.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Ausführphase des genannten Loches (6) das Ausführen des genannten Loches (6) in Form eines durchgehenden linearen Einschnittes von geschlossenem Umriss an dem genannten einen oder an jedem Teils (3; 4) des Filterbeutels (5) enthält.
11. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es anschliessend an die genannte Phase des Formen der Schlinge (11) eine Phase des Umdrehens der Schlinge (11) um wenigstens einen Winkel von 90° im Verhältnis zu der anfänglichen Liegeebene der genannten Schlinge (11) enthält.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Formen wenigstens eine Phase des gegenseitigen Verdrehens der genannten losen Enden (12, 13) miteinander vorsieht.
13. Verfahren nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Phasen des Ausführens des Loches (6), des Formens der genannten Schlinge (11) und des Einziehens der genannten Schlinge (11) durch das genannte Loch (6) entlang entgegengesetzten Verläufen einer von einer beweglichen Nadel (14) beschriebenen Bahn ausgeführt werden, wobei die genannte Nadel (14) mit einem Öhr (18) versehen ist, dazu bestimmt, während der Ausführung der genannten Phasen vorteilhafterweise mit dem Faden (2) zusammenzuwirken.
14. Verfahren nach Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte lineare Bahn der Nadel (14) geradlinig ist.
15. Verfahren nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Phase des Umringens durch die Bewegung einer Nadel (14) entlang einer Windungsbahn des umlaufenden Randes (7) des Teiles (3; 4) des Filterbeutels (5) ausgeführt ist, um den genannten Rand (7) zu umgrenzen, beginnend bei einer Ausgangsposition, in welcher die genannte Schlinge (11) sich entgegengesetzt zu einer ersten Fläche (15) befindet, bis zu einer Endposition, in welcher die genannte Schlinge (11) zum Teil an eine zweite Fläche (16) des genannten Teils (3; 4) gelangt und entsprechend in die genannten Einschnitte (8) greift.
16. Verfahren nach Patentanspruch 15,dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Bahn eine erste Bewegungsstrecke (d1) der Nadel (14) enthält, welche quer zu dem genannten Randsegment (9) bewegt wird, und zwar mit dem entsprechenden Öhr (18) die genannte Schlinge (11) greifend, die von einem gleichen Teil im Verhältnis zu der genannten ersten Fläche (15) des Teils (3; 4) des Filterbeutels (15) gehalten ist; eine zweite Bewegungsstrecke (d2), quer zu dem genannten ersten Teil (3; 4) verlaufend und dazu dienend, die Schlinge (11) von der ersten Fläche (15) auf die zweite Fläche (16) des genannten Teils (3; 4) des Filterbeutels (5) zu verlegen, sowie eine dritte Bewegungsstrecke (d3), die in entgegengesetzter Richtung zu der Richtung der ersten Bewegungsstrecke (d1) verläuft und dazu dient, die Schlinge (11) in die Einschnitte (8) des genannten Teils (3; 4) des Filterbeutels (5) einzuführen.
17. Verfahren nach Patentanspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Phase des Umringens eine Phase des Umdrehens der Nadel (14) um ihre eigene Längsachse (17) enthält, wobei die genannte Phase des Umdrehens eine solche Weite hat, die zur Freigabe des Fadens (2) aus dem Öhr (18) geeignet ist, sowie eine Phase des Rücklaufs der Nadel (14) in Richtung der ersten Fläche (15) des Teils (3; 4), dazu bestimmt, das Herausziehen der Nadel (14) aus der Schlinge (11) und die folgliche Freigabe der Schlinge (11) um das genannte Randsegment (9) zu bewirken.
18. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Öhr (18) mit einer seitlichen Öffnung versehen ist, die durch sich gegenüberliegende Haken (19) abgegrenzt wird.
19. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehende Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein genannter Teil (4) eines Filterbeutels (5) aus einem Kopf (20) des Beutels besteht, der über einen Beutelkörper (21) des genannten Filterbeutels (5) gefaltet ist.
20. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehende Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte, einen Filterbeutel (5) bildende Teil aus einem Anhänger (3) zum Greifen des genannten Filterbeutels (5) besteht.
21. Verfahren nach einem beliebigen der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der genannten Phasen gleichzeitig an dem genannten Kopf (20) des Beutels und an dem genannten Anhänger (3) zum Greifen des genannten Filterbeutels (5) ausgeführt wird.
22. Verfahren nach einem beliebigen der Patentansprüche von 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der genannten Phasen getrennt an dem genannten Kopf (20) des Beutels und an dem genannten Anhänger (3) zum Greifen des genannten Filterbeutels (5) ausgeführt wird.
23. Verfahren nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der genannten Phasen zum Ausführen des genannten Loches (6) und der genannten Einschnitte (8) an wenigstens einem der genannten Teile (3; 4) in einer Position erfolgt, die im Verhältnis zu der mittleren Achse (23) des Beutelkopfes um ein bestimmtes Stück (22) seitlich verschoben ist.
24. Verfahren nach Patentanspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der genannte, für das genannte Loch (6) und/oder die genannten Einschnitte (8) in verschobener Position bestimmte Abschnitt aus einem Filtersäckchen (1; 20, 21) besteht.
25. Filtersäckchen zur Aufnahme von Aufgussprodukten, enthaltend einen Beutelkörper (21) und einen Beutelkopf (20), der überlappend über den Beutelkörper (21) gefaltet ist, um einen Rand (7) zu bilden, der dazu dient, das Austreten des in dem Beutelkörper (21) enthaltenen Produktes zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass es quer zu dem genannten Rand (7) verlaufende und ein dazwischen liegendes Randsegment (9) eingrenzende Einschnitte (8) enthält; wenigstens ein Loch (6), das durch den genannten Beutelkopf (20) und den genannten Beutelkörper (21) geht; und einen Faden (2), welcher wenigstens einen um sich selbst gebogenen Endabschnitt (10) aufweist, um eine mit zwei losen Enden (12, 13) versehene Schlinge (11) zu bilden, wobei die genannte Schlinge (11) durch das genannte Loch (6) geht und das genannte Randsegment (9) mit den genannten Enden (12, 13) umringt, welche im Verhältnis zu dem Loch (6) auf derselben Seite angeordnet sind, so dass der Beutelkopf (20) und der Beutelkörper (21) gegenseitig miteinander verbunden werden, und wobei sie durch ein Ziehen von wenigstens einem ihrer eigenen Enden (12, 13) zusammengezogen werden kann, um eine sichere Befestigung herzustellen.
26. Anhänger zum Greifen eines Filtersäckchens (4) zur Aufnahme von Aufgussprodukten, dadurch gekennzeichnet, dass er quer zu einem eigenen umlaufenden Rand (7) verlaufende Einschnitte (8) enthält, die zusammen ein dazwischen liegendes Randsegment (9) eingrenzen; wenigsten ein durch den genannten Anhänger (3) gehendes Loch (6); und einen Faden (2), welcher wenigstens einen um sich selbst gebogenen Endabschnitt (10) aufweist, um eine mit zwei losen Enden (12, 13) versehene Schlinge (11) zu bilden, wobei die genannte Schlinge (11) durch das genannte Loch (6) geht und das genannte Randsegment (9) mit den genannten Enden (12, 13) umringt, welche im Verhältnis zu dem Loch (6) auf derselben Seite angeordnet sind, so dass der Faden (2) mit dem Anhänger (3) verbunden wird und die Schlinge durch ein Ziehen von wenigstens einem ihrer eigenen Enden (12, 13) zusammengezogen werden kann, um eine sichere Befestigung herzustellen.
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