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Die Erfindung bezieht sich auf ein
Verriegelungssystem für
einen Beschlag für
einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen Kraftfahrzeugsitz,
mit einer freischwenkbaren Rückenlehne,
mit einem dem Beschlag zugeordneten, beim Freischwenken der Rückenlehne
schwenkbaren Beschlagteil, das durch eine schwenkbare Sperrklinke
verriegelbar ist, und mit einem Sicherungsmechanismus insb. gegen Front-
und bzw. Heckaufprall.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene
Verriegelungssysteme der genannten Art bekannt. Es ist dabei bei
der Verriegelung von Drehpunkten bzw. Drehachsen in Sitzsystemen
wie z.B. der drehbaren Verbindung zwischen Sitzlehne und -kissen
bekannt, die reibschlüssige
Verbindung eines typischen Reclineraufbaus zu verwenden. Dabei greift
in z.B. eine Verriegelungscheibe ein Verriegelungshebel ein. Um
hier ein Öffnen
dieser formschlüssigen
Verbindung zu vermeiden, wird der Verriegelungshebel mit einem exzentrischen
Nocken reibschlüssig
gezwungen, in seiner Position, und zwar auch unter Last, zu verbleiben.
Es ist dabei die erforderliche Fertigungsgenauigkeit der für den erfolgreichen
Reibschluss notwendigen Geometrien ("Steuerkurve") sehr hoch. Da dieses Verriegelungssystem
sowie auch das gesamte Sitzsystem auch unter dauerhafter Belastung
keinen Verschleiß erleiden darf
und die Einbaubedingungen ebenfalls engen Toleranzen unterliegen,
ist eine solche Verbindung nicht für jede Anwendung optimal.
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Aus dem Stand der Technik sind außerdem auch
solche Verriegelungssysteme ohne eine selbsthemmende Wirkung bekannt.
So ist z.B. aus der
DE 44
39 644 C2 ein Verriegelungssystem für Beschläge von Fahrzeugsitzen mit freischwenkbarer
Rückenlehne
bekannt, mit einem Drehbeschlag, bei dem eine Sperrklinke in die
Raste eines Beschlagteiles einschwenkbar ist und mittels eines drehbaren
Sicherungsgliedes in der Raststellung gesichert wird. Das drehbare
Sicherungsglied weist dabei zur Einstellung unterschiedlicher Spannungen
verschiedene Spannflächen
auf, die mit entsprechenden Gegenspannflächen an der Sperrklinke zusammenwirken, sowie
zur Verhinderung eines öffnenden
Momentes der Sperrklinke auf das Sicherungsglied eine zusätzliche
Fangfläche.
Eine derartige Anordnung ist insb. bezüglich der Handhabung gegenüber den
reibschlüssigen
Lösungen
vorteilhaft, jedoch auch hier ergibt sich durch die Verwendung eines
zusätzlichen Sicherungsgliedes
zusätzlicher
konstruktiver Aufwand, wobei auch dieses Sicherungsglied sowie auch
der damit zusammenwirkende Teil der Sperrklinke eine hohe Fertigungsgenauigkeit
erfordern.
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Aus dem Stand der Technik ist weiterhin
bekannt, bei Verriegelungssystemen für Beschläge für einen Fahrzeugsitz, insb.
für einen
Kraftfahrzeugsitz, auf separate Sicherungsglieder zu verzichten,
siehe z.B. die
DE
199 42 977 A1 . In diesem Falle sind allerdings ebenfalls
sichernde Sperrelemente vorgesehen, die zu einem an einer zur Verriegelung
mehrerer Beschlagteile vorgesehenen Klinke und zum anderen an einem
der Beschlagteile vorgesehen sind, wobei sich die Sperrelemente
in verriegeltem Zustand der Beschlagteile in Anlage befinden. Es
soll dadurch insb. erreicht werden, daß durch einen definierten Ausgangszustand
für den
Entriegelungsvorgang und für
den Crashfall ein Klappern zwischen den Sperrelementen aufgrund
von Relativbewegungen verhindert wird. Durch diese Anordnung ergibt
sich gegenüber
den Ausführungen
mit separaten Sicherungsgliedern eine deutliche konstruktive Vereinfachung, nachteilig
ist bei dieser Ausführungsform
insb. die unzureichende Sicherung im Falle eines Heckaufpralles.
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Aufgabe
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Ausgehend von den bekannten Ausführungsformen
von Verriegelungssystemen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
die bekannten Verriegelungssysteme unter Beibehaltung der bisherigen
Vorteile in der Weise zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln, daß zum einen
ein einfach und kostengünstig
herstellbares Verriegelungssystem geschaffen wird, daß zum anderen
insb. auch einen wirksamen und zuverlässigen Sicherungsmechanimus
für den
Fall eines Heckaufpralls bereitstellt.
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Lösung
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Sicherungsmechanismus
des Verriegelungssystemes insb. gegen Heckaufprall durch eine zweistufige
Einrichtung zur Drehverriegelung gebildet ist, wobei die erste Stufe
zur Begrenzung des Ausschwenkens der Sperrklinke und die zweite Stufe
zur Begrenzung der Drehbewegung zwischen Sperrklinke und Beschlagteil
ausgebildet ist. Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln
die Möglichkeit
geschaffen, bei einem einfach und kostengünstig herstellbaren Verriegelungssystem
für einen
Beschlag für
einen Fahrzeugsitz, insbesondere für einen Kraftfahrzeugsitz,
auch einen wirksamen und zuverlässigen
Sicherungsmechanismus für
den Fall eines Heckaufpralls bereitzustellen. Es wird dabei im Falle
eines Heckaufpralles die Dreh- bzw. Auschwenkbewegung der Sperrklinke
zunächst
durch die erste Stufe der Drehverriegelung begrenzt, die z.B. als
Anschlag ausgebildet sein kann, weiterhin wird dann zusätzlich die
zweite Stufe der Drehverriegelung zur Wirkung kommen, in der Weise,
daß ein ungewolltes
Umklappen der Rückenlehne
durch eine Begrenzung der Drehbewegung zwischen Sperrklinke und
Beschlagteil verhindert wird. Weiterhin beinhaltet das erfindungsgemäße Verriegelungssystem auch
einen wirksamen Schutz gegen einen möglichen Frontaufprall, der
z.B. durch die Geometrie der Sperrklinke und des damit zusammenwirkenden
Teiles des Beschlagteiles bestimmt sein kann.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verriegelungssystemes
umfaßt die
zweistufige Einrichtung zur Drehverriegelung eine erste, um die
Schwenkachse der Sperrklinke drehbare Drehverriegelung und eine
zweite, um die Schwenkachse des schwenkbaren Beschlagteiles drehbare
Drehverriegelung. Dies ist eine in konstruktiver Hinsicht vorteilhafte
Möglichkeit
zur Ausgestaltung der Zweistufigkeit der Drehverriegelung.
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Nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden
Erfindung ist die Sperrklinke als ein einen Anschlagsvorsprung aufweisender
Verriegelungsshebel für
das schwenkbare Beschlagteil ausgebildet, wobei der Anschlagsvorsprung
die erste Drehverriegelung der zweistufigen Einrichtung zur Drehverriegelung
bildet und gegen einen mit der Sitzstruktur verbundenen Anschlag
drehbar ausgebildet ist. Durch diesen an die Sperrklinke bzw. den
Verriegelungshebel angeformten, gegen die Sitzstruktur wirkenden
Anschlagvorsprung wird durch diese erste Stufe der Drehverriegelung
die Drehbewegung der Sperrklinke bzw. des Verriegelungshebels in
geeigneter Weise auf einen Winkel von z.B. etwa 30° begrenzt.
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Es empfiehlt sich nach einem weiteren
Vorschlag der vorliegenden Erfindung, daß der Verriegelungshebel wenigstens
einen mit wenigstens zwei in dem Beschlagteil angeordneten Verriegelungskerben
zusammenwirkenden Verriegelungszahn aufweist. Mit diesen Mitteln
kann die Rückenlehne
des Fahrzeugsitzes in geeigneter Weise in die beiden einnehmbaren
Positionen verstellt werden.
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Nach einem weiteren bevorzugten Ausgestaltungsmerkmal
der vorliegenden Erfindung ist das Beschlagteil als eine eine Anschlagnase
aufweisende Verriegelungsscheibe ausgebildet, wobei die Anschlagnase
die zweite Drehverriegelung der zweistufigen Einrichtung zur Drehverriegelung
bildet und als Anschlag für
den mit den Verriegelungskerben der Verriegelungsscheibe zusammenwirkenden,
wenigstens einen Verriegelungszahn des Verriegelungshebels ausgebildet
ist. Über
diese Ausbildung der Verriegelungsscheibe mit der Anschlagnase wird
also u.a. die zweite Stufe der Drehverriegelung verwirklicht, derart,
daß im
Falle eines Heckaufpralles, nachdem die Drehbewegung der Sperrklinke
zunächst durch
die erste Stufe der Drehverriegelung begrenzt wird, die z.B. als
Anschlag ausgebildet sein kann, danach dann zusätzlich diese zweite Stufe der
Drehverriegelung durch Anlage des Verriegelungszahnes des Verriegelungshebels
an die Anschlagnase der Verriegelungsscheibe zur Wirkung kommen
wird, in der Weise, daß ein
ungewolltes Umklappen der Rückenlehne
verhindert wird. Es weist dabei bevorzugt die Verriegelungsscheibe
zwei mit dem Verriegelungszahn des Verriegelungshebels zusammenwirkende
Verriegelungskerben auf. Es ist dabei die erste Verriegelungskerbe
für die
Betriebsstellung Normalfunktion (Design-Position) der Rückenlehne
des Fahrzeugsitzes vorgesehen und die zweite Verriegelungskerbe
für die
gefaltete Position der Rückenlehne.
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Es empfiehlt sich nach einem weiteren
Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß die die zweite Drehverriegelung
bildende Anschlagnase der Verriegelungsscheibe benachbart der Verriegelungskerbe der
Verriegelungsscheibe für
die Stellung "Normalbetrieb" des Verriegelungszahnes
des Verriegelungshebels angeordnet ausgebildet ist. Eine derartige
Ausbildung ist insb. in funktionstechnischer Hinsicht vorteilhaft,
weil die Sicherung des Fahrzeugsitzes insb. gegen Heckaufprall vor
allem in der Stellung "Normalbetrieb" des Fahrzeugsitzes
gegeben sein muß.
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Nach einem letzten Merkmal der vorliegenden
Erfindung wird der Sicherungsmechanismus des Verriegelungssystemes
gegen Frontaufprall durch die Geometrie der Verriegelungskerbe der
Verriegelungsscheibe für
die Stellung "Normalbetrieb" und die Geometrie
des mit dieser Verriegelungskerbe zusammenwirkenden Verriegelungszahnes
des Verriegelungshebels bestimmt, derart, daß diese Verriegelungskerbe
und der Verriegelungszahn jeweils zwei miteinander zur Anlage kommende,
im wesentlichen gerade, senkrecht verlaufende Flächen umfassen. Dadurch beinhaltet
das erfindungsgemäße Verriegelungssystem
auch einen wirksamen Schutz gegen einen möglichen Frontaufprall, da durch
diese Ausgestaltung sich bei Frontaufprall durch die gewählte Geometrie
keine Lösung
der Verbindung zwischen Verriegelungshebel bzw. zahn und Verriegelungskerbe ergibt.
Ein Drehmoment in der Verriegelungsscheibe erzeugt also in diesem
Fall kein Drehmoment in dem Verriegelungshebel.
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Figuren
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Die Erfindung ist in der einzigen
Figur der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es
zeigt:
- 1 eine
Seitenansicht eines Teiles der einzigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems
für einen
Beschlag für
einen Fahrzeugsitz.
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Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem ist
generell mit 10 bezeichnet. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem 10 ist
vorgesehen für
einen Beschlag, insb. für
einen um eine Gelenkachse drehbaren Rastbeschlag, für einen
Fahrzeugsitz, insbesondere für
einen Kraftfahrzeugsitz, mit einer freischwenkbaren Rückenlehne.
Das Verriegelungssystem 10 umfaßt ein dem Beschlag zugeordnetes,
beim Freischwenken der Rückenlehne schwenkbares,
mit 11 bezeichnetes Beschlagteil, das durch eine schwenkbare Sperrklinke 12 verriegelbar
ist. Das Verriegelungssystem 10 umfaßt ferner einen mit 13 bezeichneten
Sicherungsmechanismus gegen Heckaufprall und einen mit 25 bezeichneten
Sicherungsmechanismus gegen Frontaufprall.
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Das Verriegelungssystem 10 ist
erfindungsgemäß derart
ausgebildet, daß der
Sicherungsmechanismus 13 des Verriegelungssystemes 10 insbesondere
gegen Heckaufprall durch eine zweistufige Einrichtung 14 zur
Drehverriegelung gebildet ist, wobei die erste Stufe zur Begrenzung
des Ausschwenkens der Sperrklinke 12 und die zweite Stufe
zur Begrenzung der Drehbewegung zwischen Sperrklinke 12 und
Beschlagteil 11 ausgebildet ist. Diese zweistufige Einrichtung 14 zur
Drehverriegelung ist bei dem in der 1 der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
derart ausgebildet, daß diese
zweistufige Einrichtung 14 zur Drehverriegelung eine erste,
um die Schwenkachse 15 der Sperrklinke 12 drehbare
Drehverriegelung und eine zweite, um die Schwenkachse 16 des
schwenkbaren Beschlagteiles 11 drehbare Drehverriegelung
umfaßt.
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Dabei ist die Sperrklinke 12 als
ein einen Anschlagsvorsprung 18 aufweisender Verriegelungsshebel 17 für das schwenkbare
Beschlagteil 11 ausgebildet, wobei der Anschlagsvorsprung 18 die
erste Drehverriegelung der zweistufigen Einrichtung 14 zur Drehverriegelung
bildet und gegen einen mit der Sitzstruktur 19 verbundenen
Anschlag 20 drehbar ausgebildet ist. Die Sperrklinke 12 ist
dabei über
einen durch ein Aktivierungskabel 27 aktivierbaren Atktivierungshebel 26 betätigbar.
Der Verriegelungshebel 17 weist wenigstens einen, hier
genau einen, mit wenigstens zwei, in diesem Falle genau zwei, in
dem Beschlagteil 11 angeordneten Verriegelungskerben 22 zusammenwirkenden
Verriegelungszahn 21 auf. Weiterhin ist das Beschlagteil 11 als
eine eine Anschlagnase 24 aufweisende Verriegelungsscheibe 23 ausgebildet,
wobei die Anschlagnase 24 die zweite Dreh verriegelung der
zweistufigen Einrichtung 14 zur Drehverriegelung bildet
und als Anschlag für
den mit den Verriegelungskerben 22 der Verriegelungsscheibe 23 zusammenwirkenden
Verriegelungszahn 21 des Verriegelungshebels 17 ausgebildet
ist. Die Verriegelungsscheibe 23 wird dabei über mit
28 bezeichnete Verbindungselemente z.B. in dem Lagerbock des Unterteiles
des Fahrzeugsitzes eingespannt. Der Antrieb der Verriegelungsscheibe 23 um die
Schwenkachse 16 kann z.B. über an sich bekannte, nicht
bezeichnete Zahnkranzelemente erfolgen.
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Bei dem in 1 der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verriegelungssystemes 10 ist
die die zweite Drehverriegelung bildende Anschlagnase 24 der
Verriegelungsscheibe 23 benachbart der Verriegelungskerbe 22 der
Verriegelungsscheibe 23 für die Stellung "Normalbetrieb" des Verriegelungszahnes 21 des
Verriegelungshebels 17 angeordnet ausgebildet. Eine derartige
Ausbildung ist insofern insb. in funktionstechnischer Hinsicht vorteilhaft,
als daß die
Sicherung des Fahrzeugsitzes insb. gegen Heckaufprall vor allem
in der Stellung "Normalbetrieb" des Fahrzeugsitzes
gegeben sein muß.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist also die benachbart zur Anschlagnase 24 der Verriegelungsscheibe 23 befindliche
erste Verriegelungskerbe 22 für die Betriebsstellung Normalfunktion
(Design- Position) der Rückenlehne
des Fahrzeugsitzes vorgesehen und die zweite Verriegelungskerbe 22 für die gefaltete
Position der Rückenlehne.
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Der Sicherungsmechanismus 25 der
dargestellten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verriegelungssystemes 10 gegen
Frontaufprall wird durch die Geometrie der Verriegelungskerbe 22 der Verriegelungsscheibe 23 für die Stellung "Normalbetrieb" und die Geometrie
des mit dieser Verriegelungskerbe 22 zusammenwirkenden
Verriegelungszahnes 21 des Verriegelungshebels 17 bestimmt wird,
derart, daß diese
Verriegelungskerbe 22 und der Verriegelungszahn 21 jeweils
zwei miteinander zur Anlage kommende, im wesentlichen gerade, senkrecht
verlaufende Flächen
umfassen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verriegelungssystem 10 wird
im Falle eines Heckaufpralles die Dreh- bzw. Ausschwenkbewegung
der Sperrklinke 12, wie hier des Verriegelungshebels 17,
zunächst durch
die als Anschlagvorsprung 18 des Verriegelungshebels 17 ausgebildete
erste Stufe der Drehverriegelung begrenzt, weiterhin wird dann zusätzlich die
zweite Stufe der Drehverriegelung zur Wirkung kommen, in der Weise,
daß ein
ungewolltes Umklappen der Rückenlehne
durch eine Begrenzung der Drehbewegung zwischen Sperrklinke 12,
d.h. hier dem Verriegelungshebel 17, und dem Beschlagteil 11 verhindert
wird. Weiterhin beinhaltet das erfindungsgemäße Verriegelungssystem 10 auch
einen wirksamen Schutz gegen einen möglichen Frontaufprall, der
hier durch die Geometrie des Verriegelungszahnes 21 des
Verriegelungshebels 17 und der damit zusammenwirkenden
Verriegelungskerbe 22 der Verriegelungsscheibe 23 bestimmt
wird.
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Durch die als Anschlagvorsprung 18 des
Verriegelungshebels 17 ausgebildete, gegen die Sitzstruktur 19 wirkende,
erste Stufe der Drehverriegelung wird die Drehbewegung der Sperrklinke 12 bzw. des
Verriegelungshebels 17 auf einen Winkel von z.B. etwa 30° begrenzt. Über die
Ausbildung der Verriegelungsscheibe 23 mit der Anschlagnase 24 wird dann
die zweite Stufe der Drehverriegelung verwirklicht, wobei im Falle
eines Heckaufpralles, nachdem die Drehbewegung der Sperrklinke 12 zunächst durch
die erste Stufe der Drehverriegelung begrenzt wird, danach dann
zusätzlich
diese zweite Stufe der Drehverriegelung durch Anlage des Verriegelungszahnes 21 des
Verriegelungshebels 17 an der Anschlagnase 24 der
Verriegelungsscheibe 23 zur Wirkung kommt, so daß ein ungewolltes
Umklappen der Rückenlehne
verhindert wird. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem 10 beinhaltet
durch die Geometrie des Verriegelungszahnes 21 des Verriegelungshebels 17 und
der Verriegelungskerbe 22 der Verriegelungsscheibe 23 auch
einen wirksamen Schutz gegen einen möglichen Frontaufprall, wobei zum
Eingriff der Verriegelungszahn 21 unter Schwerkraftwirkung
in die Verriegelungskerbe 22 einfällt. Der Verriegelungszahn 21 bzw.
der Verriegelungshebel 17 wird dabei bei Normalbetrieb
z.B. durch in der 1 nicht
dargestellte Rückholfedern
od. dgl. in der Verriegelungskerbe 22 gehalten. Das erfindungsgemäße Verriegelungssystem 10 stellt
also insgesamt einen wirksamen und zuverlässigen Sicherungsmechanismus
für den
Fall eines Heckaufpralles sowie auch eines Frontaufpralles dar und
ist außerdem
einfach und kostengünstig
herstellbar.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungsformen
nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung, diese ist nicht
darauf beschränkt,
es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen und Ausbildungen
möglich.
So sind insb. Abwandlungen bzgl. der konstruktiven Ausgestaltung der
zweistufigen Einrichtung zur Drehverriegelung 14 denkbar,
weiterhin vorgesehen sind von der Fig. der Zeichnung abweichende
Lösungen
für die
Ausbildung des Beschlagteiles 11 und der damit zusammenwirkenden
Sperrklinke 12.
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- 10
- Verriegelungssystem
- 11
- Beschlagteil,
schwenkbar
- 12
- Sperrklinke
- 13
- Sicherungsmechanismus
gegen Heckaufprall
- 14
- zweistufige
Einrichtung zur Drehverriegelung
- 15
- Schwenkachse
(von 12)
- 16
- Schwenkachse
(von 11)
- 17
- Verriegelungshebel
- 18
- Anschlagsvorsprung
(von 17)
- 19
- Sitzstruktur
- 20
- Anschlag
(von 19)
- 21
- Verriegelungszahn
(von 17)
- 22
- Verriegelungskerbe
(von 23)
- 23
- Verriegelungsscheibe
- 24
- Anschlagnase
- 25
- Sicherungsmechanismus
gegen Frontaufprall
- 26
- Aktivierungshebel
(an 17)
- 27
- Aktivierungskabel
(an 26)
- 28
- Verbindungselemente
(von 23 zum Fahrzeugsitz)