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DE10226509A1 - Umverpackung - Google Patents

Umverpackung

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Publication number
DE10226509A1
DE10226509A1 DE2002126509 DE10226509A DE10226509A1 DE 10226509 A1 DE10226509 A1 DE 10226509A1 DE 2002126509 DE2002126509 DE 2002126509 DE 10226509 A DE10226509 A DE 10226509A DE 10226509 A1 DE10226509 A1 DE 10226509A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
outer packaging
side walls
recesses
side wall
blank
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2002126509
Other languages
English (en)
Inventor
Andrea Navratil
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fulda Verpackung & Display Ver
Original Assignee
Fulda Verpackung & Display Ver
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fulda Verpackung & Display Ver filed Critical Fulda Verpackung & Display Ver
Priority to DE2002126509 priority Critical patent/DE10226509A1/de
Priority to EP03013219A priority patent/EP1371567A3/de
Publication of DE10226509A1 publication Critical patent/DE10226509A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Es wird eine Umverpackung zur Aufnahme mehrerer Gegenstände mit wenigstens einem streifenförmigen Abschnitt vorgeschlagen. Die Umverpackung weist vier Seitenwände (2, 3, 4, 5), einen Deckel (6, 7, 8, 9) und einen Boden (11, 12, 13, 14) auf. Die Ausrichtung und das Fixieren von zu verpackenden Gegenständen in der Umverpackung wird dadurch verbessert, dass im Bereich des Bodens Aufnahmen (17, 18, 23, 24) vorgesehen sind, welche durch mehrere Ausnehmungen (23, 24) in wenigstens einer Lasche (17, 18) gebildet werden. Die Lasche (17, 18) ist dabei derart mit dem Boden oder einer Seitenwand (2, 4) bzw. einem Seitenwandabschnitt (3b, 5b) verbunden, dass die Ausnehmungen (23, 24) beim Schließen des Bodens automatisch in eine Position zur Aufnahme von Gegenständen ausgerichtet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Umverpackung aus Pappe oder Karton, insbesondere Wellpappe, zur Aufnahme mehrerer Gegenstände, insbesondere mit wenigstens einem streifenförmigen Abschnitt, wobei die Umverpackung vier Seitenwände, einen Deckel und einen Boden aufweist und im Bereich des Bodens Aufnahmen vorgesehen sind, um die zu verpackenden Gegenstände relativ zueinander auszurichten. Weiter betrifft die Erfindung Zuschnitte für eine derartige Umverpackung.
  • Gegenstände werden üblicherweise zum Transport und zur Präsentation in einer Umverpackung aufbewahrt, wobei der Innenraum der Umverpackung im Wesentlichen den Abmessungen mehrerer hintereinander angeordneter Gegenstände entspricht. Ein Gegenstand mit einem streifenförmigen Abschnitt im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ein Gegenstand, welcher wenigstens abschnittsweise eine deutlich größere Breite als Dicke aufweist. Bei derartigen Gegenständen, wie z. B. tafelförmigen Gegenständen oder Blisterverpackungen, die einen streifenförmigen unteren Abschnitt zur Verbindung eines Kunststoff- oder Kartonteils mit der Rückwand aufweisen, besteht das Problem, dass diese aufgrund ihrer kleinen Aufstandsfläche nicht von alleine in der Umverpackung stehen, sondern nur bei vollständig befüllter Umverpackung in einer aufrechten Position in dieser gehalten werden. Werden einzelne Gegenstände bspw. beim Abverkauf aus der Umverpackung entnommen, fallen die übrigen Gegenstände in der Umverpackung um, was als störend empfunden wird.
  • So werden beispielsweise Joghurtbecher während des Transports in einer aus der DE-OS 24 38 292 bekannten Steige aus faltbarem Material aufbewahrt, die in einer zu dem Boden parallelen Einsatzwand mehrere Löcher zur lagesicheren Aufnahme derartiger Behälter aufweist. In dieser Steige sind die Behälter, wie bspw. Joghurtbecher, nicht gegen ein Herausfallen gesichert, wenn die Steige aus einer horizontalen Lage gekippt wird. Zudem können die Behälter in der nach oben offenen Steige während des Transports beschädigt werden.
  • Bei einer aus der DE 39 40 872 A1 bekannten Verpackung sind in einer Bodenlasche voneinander beabstandete U-förmige Anlagelaschen vorgesehen. Durch diese Anlagelaschen werden zu verpackende Beutel oder dgl. untereinander beabstandet gehalten, damit diese in einem unteren Verpackungsteil auch nach dem Entfernen eines oberen Verpackungsteils stehend angeordnet sind und abverkauft werden können. Nach der Entnahme einzelner Beutel aus dieser bekannten Verpackung können jedoch die restlichen in der Verpackung aufgenommenen Beutel von den Anlagelaschen nicht in ihrer aufrecht stehenden Position gehalten werden, so dass diese in der Verpackung umfallen. Zudem müssen die Anlagelaschen vor dem Einsetzen der Beutel oder dgl. in die Verpackung in eine im Wesentlichen senkrechte Position zu dem Boden aufgerichtet werden.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Umverpackung der eingangs genannten Art bereitzustellen, in der Gegenstände, die insbesondere einen streifenförmigen Abschnitt aufweisen, automatisch zueinander ausgerichtet werden und auch nach der Entnahme einzelner Gegenstände in einer aufrechten Position in der Verpackung verbleiben.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Aufnahmen durch mehrere Ausnehmungen in wenigstens einer Lasche gebildet werden, welche derart mit dem Boden oder einer Seitenwand bzw. einem Seitenwandabschnitt verbunden ist, dass die Ausnehmungen beim Schließen des Bodens automatisch in eine Position zur Aufnahme von Gegenständen ausgerichtet werden.
  • Die zu verpackenden Gegenstände greifen dabei bspw. mit ihren streifenförmigen Abschnitten während des Verpackungsvorgangs in die Ausnehmungen der Umverpackung ein, so dass sie zueinander ausgerichtet werden und in einer im Wesentlichen aufrechten Position gehalten werden. Auch nach der Entnahme einzelner Gegenstände aus der Umverpackung bleiben die übrigen Gegenstände aufgerichtet und voneinander beabstandet in den Ausnehmungen gehalten, so dass diese nicht umfallen können. Dadurch wird eine sichere und ansprechende Aufbewahrung der zu verpackenden Gegenstände in der Umverpackung erreicht.
  • Gleichzeitig werden die zu verpackenden Gegenstände in der Umverpackung beim Schließen des Bodens automatisch zueinander ausgerichtet, indem die Ausnehmungen in den Laschen mit den verpackten Gegenständen in Eingriff treten. Durch diese Ausgestaltung der Umverpackung ist es möglich, die zu verpackenden Gegenstände durch den geöffneten Boden in die Umverpackung einzuführen, die dann durch das Verschließen des Bodens zueinander ausgerichtet werden. Alternativ können die zu verpackenden Gegenstände auch bei geschlossenem Boden durch den geöffneten Deckel in die Umverpackung eingebracht werden, wobei sie dadurch gleichzeitig mit den Ausnehmungen in Eingriff treten und zueinander ausgerichtet werden.
  • Vorzugsweise werden die Aufnahmen durch mehrere schlitzförmige Ausnehmungen in zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten der Umverpackung vorgesehenen Lasche gebildet, in die bspw. streifenförmigen Abschnitte der zu verpackenden Gegenstände eingreifen. Die Breite der Ausnehmungen kann dabei an die Dicke der zu verpackenden Gegenstände bzw. ihrer streifenförmigen Abschnitte angepasst werden, so dass diese sicher in der Umverpackung gehalten werden.
  • Das Einsetzen der streifenförmigen Abschnitte der zu verpackenden Gegenstände in die Aufnahmen der Umverpackung kann dadurch erleichtert werden, dass die Ausnehmungen sich vom Boden in Richtung auf den Deckel verbreitern. Der verbreiterte, in Richtung auf den Deckel weisende Bereich der Ausnehmungen ermöglicht dabei ein Einführen der streifenförmigen Abschnitte der zu verpackenden Gegenstände, selbst wenn diese nicht ideal zueinander ausgerichtet sind, während der zum Boden gerichtete sich verjüngende Bereich der Ausnehmungen eine zuverlässige Fixierung der zu verpackenden Gegenstände sicherstellt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Lasche einen ersten Bereich, der mit einer Bodenlasche verbunden ist, und einen zweiten über eine Knicklinie mit dem ersten verbundenen Bereich aufweist, an dem eine sich im geschlossenen Zustand der Umverpackung an einer der Seitenwände abstützende Gleitkante vorgesehen ist. Alternativ hierzu ist es auch möglich, dass die Lasche einen ersten Bereich, der mit einer der Seitenwände verbunden ist, und einen zweiten über eine Knicklinie mit dem ersten Bereich verbundenen Bereich aufweist, an dem eine sich im geschlossenen Zustand der Umverpackung an einer Bodenlasche abstützende Gleitkante vorgesehen ist. Diese beiden Alternativen weisen gemeinsam den Effekt auf, dass sich der zweite Bereich der Lasche beim Schließen des Bodens automatisch in eine zu dem Boden und den Seitenwänden geneigte Position aufrichtet. Der zweite Bereich der Lasche, in dem auch die Ausnehmungen vorgesehen sind, die die Aufnahmen für die streifenförmigen Abschnitte der zu verpackenden Gegenstände bilden, wird dadurch während des Schließens der Umverpackung selbsttätig in eine Stellung gebracht, in der die zu verpackenden Gegenstände untereinander ausgerichtet werden. Das Befüllen der Umverpackung kann dabei entweder bei geschlossenem Boden und aufgerichteten zweiten Bereichen der Laschen durch den geöffneten Deckel erfolgen. Es wird jedoch bevorzugt, zunächst den Deckel zu verschließen und die Umverpackung zu befüllen, so dass die streifenförmigen Abschnitte der zu verpackenden Gegenstände in Richtung auf den geöffneten Boden weisen, und anschließend den Boden zu schließen, wobei sich die Laschen mit den Aufnahmen selbsttätig aufrichten und die zu verpackenden Gegenstände untereinander ausrichten und fixieren.
  • Die Herstellung der erfindungsgemäßen Umverpackung wird dadurch vereinfacht, dass jede Lasche an einer Bodenlasche angelenkt ist. Der Verschnitt wird auf diese Weise minimiert und die Laschen können auf die Bodenlaschen aufgefaltet und mit diesen verklebt werden.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, dass die Aufnahmen nicht durch Ausnehmungen in einer Lasche gebildet werden, sondern durch voneinander beabstandete Vorsprünge. Dadurch wird die Anlagefläche der zu verpackenden Gegenstände, bspw. der streifenförmigen Abschnitte, an den Aufnahmen erhöht.
  • Zur Präsentation und zum Verkauf der verpackten Gegenstände ist es häufig erwünscht, dass die Umverpackung nicht nur geöffnet, sondern insbesondere deren Oberteil zumindest teilweise entfernt wird, so dass die verpackten Gegenstände besser sichtbar und zugänglich sind. Dies kann nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung bei einer Umverpackung aus einem einstückigen Zuschnitt dadurch erreicht werden, dass in den Seitenwänden eine geschwächte Linie verläuft, um den Deckel mit einem ersten Bereich der Seitenwände von dem Boden, den Aufnahmen und dem übrigen Bereich der Seitenwände zu trennen, wobei letztgenannte gemeinsam ein Tray bilden. Die dem Deckel zugewandten Bereiche der Seitenwände können auf diese Weise gemeinsam mit diesem von den übrigen Umverpackungen getrennt werden, wobei die verpackten Gegenstände in einem nach oben geöffneten Tray gehalten sind. Da die Aufnahmen, in die bspw. die streifenförmigen Abschnitte der verpackten Gegenstände eingreifen, in dem Tray enthalten sind, wird ein Umfallen der verpackten Gegenstände auch bei Entnahme einiger Gegenstände verhindert.
  • Alternativ hierzu ist es auch möglich, dass der Deckel und die Seitenwände aus einem einstückigen ersten Zuschnitt bestehen und der Boden, die Aufnahmen und Seitenwandabschnitte, die gemeinsam ein Tray bilden, aus einem zweiten Zuschnitt bestehen, der über Klebelaschen mit dem ersten Zuschnitt verbunden ist. Die zu verpackenden Gegenstände sind bei dieser Ausführungsform mit ihren streifenförmigen Abschnitten in den Aufnahmen gehalten, die gemeinsam mit dem Boden und Seitenwandabschnitten ein Tray bilden. Das Tray ist von seiner geöffneten Seite her von dem Deckel mit den daran angelenkten Seitenwänden umgriffen, um die Umverpackung zu schließen.
  • Die Trennung des Trays von dem Deckel mit den Seitenwänden wird bei dieser Ausführungsform dadurch erleichtert, dass die Klebelaschen entlang geschwächter Linien an einem der Zuschnitte angelenkt sind.
  • Die erfindungsgemäße Umverpackung lässt sich besonders wirtschaftlich herstellen, wenn sie aus einem einstückigen Zuschnitt besteht. Ein einstückiger Zuschnitt aus einem faltbaren Material für eine erfindungsgemäße Umverpackung weist vorzugsweise vier miteinander verbundene Seitenwände auf, an welchen jeweils Deckellaschen und Bodenlaschen angelenkt sind, wobei an zwei Bodenlaschen über Knicklinien Laschen mit einer von den Bodenlaschen abgewandten Kante, deren Abstand zu den die Laschen mit den Bodenlaschen verbindenden Knicklinien größer als der Abstand dieser Knicklinien zu der Verbindungslinie der Bodenlaschen mit den Seitenwänden ist, angelenkt sind und in denen mehrere voneinander beabstandete Ausnehmungen vorgesehen sind. Beim Schließen der Bodenlaschen stoßen die an diesen angelenkten Laschen an die Seitenwände an, da die Laschen mit den Ausnehmungen breiter sind als die Bodenlaschen. Die Laschen mit den Ausnehmungen gleiten dadurch während des Verschließens des Deckels innen an den Seitenwänden entlang, so dass sie bei geschlossenem Deckel diagonal in der Kante zwischen dem Boden und einer Seitenwand ausgerichtet sind. In dieser Position können die Ausnehmungen in den Laschen mit den verpackten Gegenständen in Eingriff treten, um diese gegeneinander auszurichten und zu fixieren.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform besteht die erfindungsgemäße Umverpackung aus einem ersten Zuschnitt aus einem faltbaren Material mit vier miteinander verbundenen Seitenwandabschnitten, an welchen jeweils Bodenlaschen angelenkt sind, wobei an zwei Bodenlaschen über Knicklinien Laschen mit einer von den Bodenlaschen abgewandten Kante, deren Abstand zu den die Laschen mit den Bodenlaschen verbindenden Knicklinien größer als der Abstand dieser Knicklinien zu der Verbindungslinie der Bodenlaschen mit den Seitenwänden ist, angelenkt sind und in den Laschen mehrere voneinander beabstandete Ausnehmungen vorgesehen sind. Über an zwei Seitenwandabschnitten vorgesehenen Klebelaschen, kann dieser erste Zuschnitt mit einem weiteren Zuschnitt verbunden werden, welcher Seitenwände und daran angelenkte Deckellaschen aufweist. Die Ausrichtung der zu verpackenden Gegenstände in dieser Umverpackung aus zwei Zuschnitten erfolgt dann wie oben unter Bezugnahme auf die einstückige Umverpackung erläutert.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 einen einstückigen Zuschnitt für eine erfindungsgemäße Umverpackung nach einer ersten Ausführungsform,
  • Fig. 2 einen Zuschnitt für den Deckel mit angelenkten Seitenwänden für eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Umverpackung,
  • Fig. 3 einen Zuschnitt für den Boden mit angelenkten Seitenwandabschnitten für die Umverpackung nach Fig. 2.
  • In Fig. 1 ist ein einstückiger Zuschnitt 1 einer Umverpackung dargestellt, der vier Seitenwände 2, 3, 4 und 5 aufweist, die jeweils entlang von Knicklinien (in der Figur gestrichelt dargestellt) aneinander angelenkt sind. Auf der in Fig. 1 oberen Seite der Seitenwände 2, 3, 4 und 5 sind jeweils Laschen 6, 7, 8 und 9 angelenkt, die den Deckel der Umverpackung bilden. Weiter ist an der Seitenwand 2 eine Klebelasche 10 vorgesehen, um die Seitenwand 2 mit der Seitenwand 5 zu verbinden. An dem in der Figur unteren Ende der Seitenwände 2, 3, 4 und 5 sind jeweils Bodenlaschen 11, 12, 13 und 14 angelenkt, die den Boden der Umverpackung bilden. An den Bodenlaschen 11 und 13 ist jeweils über eine Knicklinie 15 bzw. 16 eine weitere Lasche 17 bzw. 18 angelenkt. Jede dieser Laschen 17 und 18 weisen einen ersten Bereich 19 bzw. 20 auf, der den Bodenlaschen 11 bzw. 13 zugewandt ist, und einen zweiten Bereich 21 bzw. 22, der von den Bodenlaschen entfernt ist. In den zweiten Bereichen 21 bzw. 22 sind jeweils mehrere Ausnehmungen 23 bzw. 24 vorgesehen, die Schlitze in den Laschen 17 bzw. 18 definieren. Die Ausnehmungen 23 und 24 verbreitern sich in der Figur von oben nach unten.
  • In den Seitenwänden 2, 3, 4 und 5 und der Klebelasche 10 verläuft eine geschwächte Linie 25, die bspw. als perforierte Linie mit einem Abreißband ausgestattet sein kann.
  • Die Umverpackung wird vor dem Befüllen zunächst durch Verkleben der Klebelasche 10 mit der Seitenwand 5 aufgerichtet und die Deckellaschen 6, 7, 8 und 9 werden geschlossen. Nun können zu verpackende Gegenstände (nicht dargestellt) in die Umverpackung eingefüllt werden. Dabei werden so viele zu verpackende Gegenstände in die Umverpackung eingefüllt, dass die Gegenstände aneinander anliegend die Umverpackung ausfüllen. Bei den zu verpackenden Gegenständen handelt es sich bspw. um Blisterverpackungen oder ähnliches, d. h. um Gegenstände, die wenigstens einen streifenförmigen Abschnitt aufweisen. Bei Blisterverpackungen ist dies bspw. der Bereich, in dem ein Kunststoff- oder Kartonsichtfenster mit der Rückwand verbunden ist. Dieser streifenförmige Abschnitt der zu verpackenden Gegenstände liegt nach dem Einfüllen in Richtung auf den noch offenen Boden der Umverpackung ausgerichtet.
  • Zum Verschließen der Umverpackung werden zunächst die Laschen 17 und 18 entlang der Knicklinien 15 bzw. 16 auf die Bodenlaschen 11 bzw. 13 aufgefaltet und die ersten Bereiche 19 bzw. 20 der Laschen 17 und 18 mit den Bodenlaschen verklebt. Die zweiten Bereiche 21 bzw. 22 der Laschen 17 bzw. 18 liegen dabei teilweise auf den Bodenlaschen 11 bzw. 13 und teilweise auf den Seitenwänden 2 bzw. 4 auf.
  • Werden nun die Bodenlaschen 11 und 13 zum Verschließen der Umverpackung um etwa 90° zu den Seitenwänden 2 bzw. 4 verschwenkt, so gleiten die Kanten 26 bzw. 27 der Laschen 17 bzw. 18 an den Seitenwänden 2 und 4 entlang und richten sich dabei in einer Position auf, in der sie mit den Seitenwänden einen spitzen Winkel bilden. Die Ausnehmungen 23 und 24 liegen dabei direkt auf den Bodenlaschen 11 bzw. 13 auf und ihr sich aufweitendes Ende ist zu dem Deckel der Umverpackung hin aufgerichtet. Während des Schließens der Bodenlaschen 11 und 13 ist es so möglich, dass die streifenförmigen Abschnitte der zu verpackenden Gegenstände in die Ausnehmungen 23 bzw. 24 eingreifen und in diesen gehalten werden. Dadurch werden die zu verpackenden Gegenstände innerhalb der Umverpackung ausgerichtet. Die breiteren Enden der Ausnehmungen 23 und 24 dienen dabei dazu, das Einführen der streifenförmigen Abschnitte der zu verpackenden Gegenstände zu erleichtern. Danach werden die Bodenlaschen 12 und 14 auf die Bodenlaschen 11 und 13 aufgefaltet und mit diesen verklebt.
  • Beim Befüllen durch den Boden kann der Deckelverschluss auch durch einen Steckboden, Einsteckdeckel oder Automatikboden realisiert werden.
  • Alternativ hierzu ist es auch möglich, vor dem Befüllen der Umverpackung zunächst lediglich die Seitenwände miteinander zu verbinden und den Boden zu verschließen, wobei sich dabei die Laschen 17 und 18 in der oben beschriebenen Weise aufrichten und die Umverpackung über den zunächst noch geöffneten Deckel zu befüllen.
  • Für die Präsentation oder den Verkauf der in der Umverpackung verpackten Gegenstände kann der in der Figur obere Teil der Umverpackung, d. h. die oberhalb der geschwächten Linie 25 liegenden Bereiche der Seitenwände 2, 3, 4 und 5 sowie der Deckel von dem unteren Bereich der Seitenwände mit dem Boden getrennt werden. Dabei bilden die in der Figur unterhalb der geschwächten Linie 25 angeordneten Bereiche der Seitenwände 2, 3, 4 und 5 zusammen mit dem Boden ein Tray, in dem die verpackten Gegenstände durch das Eingreifen der streifenförmigen Abschnitte in die Ausnehmungen 23 und 24 sicher gehalten werden.
  • In den Fig. 2 und 3 ist eine weitere Ausführungsform einer Umverpackung abgebildet, die aus einem ersten den Deckelbereich der Umverpackung bildenden Zuschnitt 30 (Fig. 2) und einem z weiten den Bodenbereich oder Tray der Umverpackung bildenden Zuschnitt 31 besteht (Fig. 3). Der erste Zuschnitt 30 weist vier Seitenwände 2a, 3a, 4a und 5a mit daran angelenkten Deckellaschen 6, 7, 8 und 9 sowie eine Klebelasche 10a auf. In den Seitenwänden 3a und 5a sind halbkreisförmige Ausnehmungen 32 sowie daran angrenzende, im Wesentlichen rechteckige Abschnitte 33, die über geschwächte Linien 34 sowie eine Knicklinie 35 mit den Seitenwänden 3a bzw. 5a verbunden sind. Weiter sind halbkreisförmige Ausnehmungen 36 an der in der Figur unteren Kante der Seitenwände 3a bzw. 5a vorgesehen.
  • Der in Fig. 3 dargestellte zweite Zuschnitt 31 weist Seitenwandabschnitte 2b, 3b, 4b und 5b sowie eine daran angelenkte Klebelasche 10b auf. An den Seitenwandabschnitten sind Bodenlaschen 11, 12, 13 und 14 angelenkt, wobei an den Bodenlaschen 12 und 14 wiederum Laschen 17 bzw. 18 angelenkt sind. Die Laschen 17 und 18 weisen, wie oben unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben, erste und zweite Bereiche 19, 21 bzw. 20, 22 auf, wobei in den zweiten Bereichen Ausnehmungen 23 bzw. 24 vorgesehen sind. An den Seitenwandabschnitten 3b, 4b und 5b sind über geschwächte Linien Laschen 37 sowie an den Seitenwandabschnitten 3b und 5b rechteckige Klebelaschen 38 angelenkt.
  • Vor dem Aufrichten der Umverpackung werden die beiden Zuschnitte 30 und 31 miteinander verbunden, indem die Klebelaschen 38 auf die rechteckigen Abschnitte 33 aufgeklebt werden. Die Seitenwände 2a, 3a, 4a und 5a des ersten Zuschnitts 30, deren Abmessungen denen der Seitenwände 2, 3, 4 und 5 nach der Ausführungsform von Fig. 1 im Wesentlichen entsprechen, umgreifen dabei die Seitenwandabschnitte 2b, 3b, 4b und 5b des zweiten Zuschnitts 31. Das Aufrichten, Befüllen und Verschließen der Umverpackung kann dann wie unter Bezugnahme auf Fig. 1 oben erläutert erfolgen.
  • Abweichend von den in den Figuren gezeigten Ausführungsformen ist es auch möglich, den Boden und/oder den Deckel als Steckboden bzw. Einsteckdeckel oder als Automatikboden bzw. -deckel, d. h. als einen sich beim Aufrichten der Umverpackung automatisch ausrichtenden Boden oder Deckel, zu realisieren. Weiter können alternativ zu der Gestaltung der Aufnahmen als schlitzförmige Ausnehmungen 23, 24 diese in Abhängigkeit der zu verpackenden Gegenstände auch andere Formen aufweisen. Für zu verpackende Gegenstände mit kreisförmigem Querschnitt können die Aufnahmen bspw. als runde Ausnehmungen ausgebildet sein. Bezugszeichenliste 1 Zuschnitt
    2, 2a Seitenwand
    3, 3a Seitenwand
    4, 4a Seitenwand
    5, 5a Seitenwand
    2b Seitenwandabschnitt
    3b Seitenwandabschnitt
    4b Seitenwandabschnitt
    5b Seitenwandabschnitt
    6 Deckellasche
    7 Deckellasche
    8 Deckellasche
    9 Deckellasche
    10 Klebelasche
    11 Bodenlasche
    12 Bodenlasche
    13 Bodenlasche
    14 Bodenlasche
    15 Knicklinie
    16 Knicklinie
    17 Lasche
    18 Lasche
    19 erster Bereich der Lasche 17
    20 erster Bereich der Lasche 18
    21 zweiter Bereich der Lasche 17
    22 zweiter Bereich der Lasche 18
    23 Ausnehmung
    24 Ausnehmung
    25 geschwächte Linie
    26 Gleitkante der Lasche 17
    27 Gleitkante der Lasche 18
    30 erster Zuschnitt
    31 zweiter Zuschnitt
    32 halbkreisförmige Ausnehmung
    33 rechteckiger Abschnitt
    34 geschwächte Linie
    35 Knicklinie
    36 halbkreisförmige Ausnehmung
    37 Lasche
    38 Klebelasche

Claims (15)

1. Umverpackung aus Pappe oder Karton, insbesondere Wellpappe, zur Aufnahme mehrerer Gegenstände mit wenigstens einem streifenförmigen Abschnitt, wobei die Umverpackung vier Seitenwände (2, 3, 4, 5), einen Deckel (6, 7, 8, 9) und einen Boden (11, 12, 13, 14) aufweist und wobei im Bereich des Bodens (11, 12, 13, 14) Aufnahmen (17, 18, 23, 24) vorgesehen sind, um die zu verpackenden Gegenstände relativ zueinander auszurichten und zu fixieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen durch mehrere Ausnehmungen (23, 24) in wenigstens einer Lasche (17, 18) gebildet werden, welche derart mit dem Boden (11, 12, 13, 14) oder einer Seitenwand (2, 4) bzw. einem Seitenwandabschnitt (3b, 5b) verbunden ist, dass die Ausnehmungen (23, 24) beim Schließen des Bodens automatisch in eine Position zur Aufnahme von Gegenständen ausgerichtet werden.
2. Umverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen durch mehrere schlitzförmige Ausnehmungen (23, 24) in zwei auf einander gegenüberliegenden Seiten der Umverpackung vorgesehenen Laschen (17, 18) gebildet werden, in die die streifenförmigen Abschnitte der zu verpackenden Gegenstände eingreifen.
3. Umverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (23, 24) sich vom Boden (11, 12, 13, 14) in Richtung auf den Deckel (6, 7, 8, 9) verbreitern.
4. Umverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (17, 18) einen ersten Bereich (19, 20), der mit einer Bodenlasche (11, 12, 13, 14) verbunden ist, und einen zweiten über eine Knicklinie mit dem ersten Bereich (19, 20) verbundenen Bereich (21, 22) aufweist, in dem die Ausnehmungen (23, 24) ausgebildet sind und an dem eine sich im geschlossenen Zustand der Umverpackung an einer der Seitenwände (2, 4) oder einem unteren Seitenwandabschnitt (3b, 5b) abstützende Gleitkante (26, 27) vorgesehen ist.
5. Umverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (17, 18) einen ersten Bereich (19, 20), der mit einer der Seitenwände (2, 4) oder einem unteren Seitenwandabschnitt (3b, 5b) verbunden ist, und einen zweiten über eine Knicklinie mit dem ersten Bereich (19, 20) verbundenen Bereich (21, 22) aufweist, in dem die Ausnehmungen (23, 24) ausgebildet sind und an dem eine sich im geschlossenen Zustand der Umverpackung an einer Bodenlasche (11, 12, 13, 14) abstützende Gleitkante (26, 27) vorgesehen ist.
6. Umverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen durch voneinander beabstandete Vorsprünge gebildet sind.
7. Umverpackung, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem einstückigen Zuschnitt (1) besteht.
8. Umverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Seitenwänden (2, 3, 4, 5) eine geschwächte Linie (25) verläuft, entlang welcher der Deckel (6, 7, 8, 9) mit einem an diesen angrenzenden Bereich der Seitenwände (2, 3, 4, 5) von dem Boden (11, 12, 13, 14), den Aufnahmen (17, 18, 23, 24) und dem an den Boden angrenzenden Bereich der Seitenwände (2, 3, 4, 5), die gemeinsam ein Tray bilden, abtrennbar ist.
9. Umverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (6, 7, 8, 9) und die Seitenwände (2a, 3a, 4a, 5a) aus einem einstückigen ersten Zuschnitt (30) bestehen und der Boden (11, 12, 13, 14), die Aufnahmen (17, 18, 23, 24) und Seitenwandabschnitte (2b, 3b, 4b, 5b), die gemeinsam ein Tray bilden, aus einem zweiten Zuschnitt (31) bestehen, der über Klebelaschen (38) mit dem ersten Zuschnitt (30) verbunden ist.
10. Umverpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebelaschen (38) entlang geschwächter Linien an einem der Zuschnitte (30, 31) angelenkt sind.
11. Einstückiger Zuschnitt aus einem faltbaren Material, insbesondere für eine Umverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit vier miteinander verbundenen Seitenwänden (2, 3, 4, 5), an welchen jeweils Deckellaschen (6, 7, 8, 9) und Bodenlaschen (11, 12, 13, 14) angelenkt sind, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei Bodenlaschen (11, 13) über Knicklinien (15, 16) Laschen (17, 18) mit einer von den Bodenlaschen abgewandten Kante (26, 27), deren Abstand zu den die Laschen (17, 18) mit den Bodenlaschen verbindenden Knicklinien (15, 16) größer als der Abstand dieser Knicklinien (15, 16) zu der Verbindungslinie der Bodenlaschen mit den Seitenwänden (2, 3, 4, 5) ist, angelenkt sind, und dass in den Laschen (17, 18) mehrere voneinander beabstandete Ausnehmungen (23, 24) ausgebildet sind.
12. Zuschnitt nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (17, 18) einen ersten Bereich (19, 20), der mit einer Bodenlasche (11, 12, 13, 14) verbunden ist, und einen zweiten über eine Knicklinie mit dem ersten Bereich (19, 20) verbundenen Bereich (21, 22) aufweist, in dem die Ausnehmungen (23, 24) ausgebildet sind, und dass die Kanten (26, 27) sich im geschlossenen Zustand der Umverpackung an einer der Seitenwände (2, 4) oder einem unteren Seitenwandabschnitt (3b, 5b) abstützende Gleitkanten (26, 27) sind.
13. Zweiteiliger Zuschnitt aus einem faltbaren Material, insbesondere für eine Umverpackung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, bestehend aus einem ersten Zuschnitt (31) mit vier miteinander verbundenen Seitenwandabschnitten (2b, 3b, 4b, 5b), an welchen jeweils Bodenlaschen (11, 12, 13, 14) angelenkt sind, und einem zweiten Zuschnitt (30) mit vier miteinander verbundenen Seitenwänden (2a, 3a, 4a, 5a) an welchen jeweils Deckellaschen (6, 7, 8, 9) angelenkt sind, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei Bodenlaschen (12, 14) über Knicklinien Laschen (17, 18) mit einer von den Bodenlaschen abgewandten Kante (26, 27), deren Abstand zu den die Laschen (17, 18) mit den Bodenlaschen verbindenden Knicklinien (15, 16) größer als der Abstand dieser Knicklinien (15, 16) zu der Verbindungslinie der Bodenlaschen mit den Seitenwänden (2b, 3b, 4b, 5b) ist, angelenkt sind, und dass in den Laschen (17, 18) mehrere voneinander beabstandete Ausnehmungen (23, 24) vorgesehen sind.
14. Zweiteiliger Zuschnitt nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (17, 18) einen ersten Bereich (19, 20), der mit einer Bodenlasche (11, 12, 13, 14) verbunden ist, und einen zweiten über eine Knicklinie mit dem ersten Bereich (19, 20) verbundenen Bereich (21, 22) aufweist, in dem die Ausnehmungen (23, 24) ausgebildet sind, und dass die Kanten (26, 27) sich im geschlossenen Zustand der Umverpackung an einer der Seitenwände (2, 4) oder einem unteren Seitenwandabschnitt (3b, 5b) abstützende Gleitkanten (26, 27) sind.
15. Zweiteiliger Zuschnitt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei Seitenwandabschnitten (3b, 5b) Klebelaschen (38) vorgesehen sind, um den ersten Zuschnitt (31) mit dem zweiten Zuschnitt (30) zu verbinden.
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