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Die Erfindung bezieht sich auf einen im Inneren eines Montageträgers
eingesetzten Abfallsammler.
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Aus der DE-OS 26 14 906 ist ein frontal vorschwenkbarer Montageträger
bekannt. Dessen auslenkendes Schwenkgestänge lagert an Tragschienen. Die
sind auf dem Boden eines Schrankmöbels befestigt. Der deckenseitige Angriff
des Schwenkgestänges geschieht an einem Abfallsammler-Tragrahmen des
Montageträgers, welcher Tragrahmen frontal eine als Betätigungshandhabe des
Montageträgers fungierende oder diese aufweisende Möbelblende besitzt.
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Aus der DE-PS 35 16 547 existiert der Vorschlag, den Abfallsammler mittels
horizontaler Teleskopschienen in die frontale Vorstandsstellung zu bringen. Die
paarig angeordneten Festschienen der Teleskopschienen sitzen am
Montageträger, wobei die Verfahrschienen einem Tragrahmen des Abfallsammlers
zugeordnet sind. Der Montageträger besteht aus U-förmigen Bügelstücken, deren
Schenkel über die Festschienen verbunden sind. Die dem Boden eines
Schrankmöbels zugewandten Stege der U-förmigen Bügelstücke sind zur
Befestigung genutzt. Dazu dienen in dem quer zur Verfahrrichtung des
Abfallsammlers verlaufenden Steg des U-förmigen Bügelstückes ausgebildete
Schraubbefestigungslöcher. Die liegen mittig und haltern so den im Grunde
schemelartig gestalteten Montageträger.
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Allgemein ist es sodann gängige Praxis, Montageeinheiten, wie einen
Montageträger, unter Zuhilfenahme mitgelieferter Schablonen zu fixieren.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die Zuordnung des mit dem Abfallsammler
bestückten Montageträgers, respektive auch nachträgliche Ausrüstung von
Schrankmöbeln, zu vereinfachen.
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Diese Aufgabe ist zunächst und im Wesentlichen mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst. Es handelt sich dabei um einen im Inneren eines
Montageträgers eingesetzten Abfallsammler, der mittels Teleskopschienen, umfassend eine
Festschiene, eine Verfahrschiene und gegebenenfalls eine Zwischenschiene,
relativ zu dem Montageträger in eine Ausfahrstellung verfahrbar ist, wobei der
Montageträger quer zur Verfahrrichtung verlaufende, vertikal ausgerichtete
Flansche aufweist, die an vertikalen Stirnwänden eines Schrankmöbels von
außen befestigbar sind, wobei weiter die Flansche gegenüber einer
Vertikalebene durch die Befestigungsstellen des Abfallsammlers in dem Montageträger
nach seitlich außen auskragen.
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Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein im Handumdrehen dem Schrankmöbel
zuordbarer Montageträger mit eingesetztem Abfallsammler erzielt. Die
werksseitig vorgefertigte Montageeinheit bietet dabei nicht nur dem
Endausrüster Vorteile, sondern bringt aufgrund der gefundenen einfachen Lösungsform
zugleich einen Anreiz für den technischen Laien. Der kann die entsprechende
Nachrüstung demgemäß selbst mit einfachen Mitteln vornehmen. Die
Montageeinheit wird in die Höhlung des Schrankmöbels geschoben. Dies geschieht
anschlagdefiniert. Hierzu sind möbelseitig vorhandene Elemente genutzt,
nämlich die vertikalen Stirnflächen des Schrankmöbels. Die
montageträgerseitige Entsprechung ist einfach über Flansche realisiert. Über diese geschieht
dann die Befestigung. Hierbei ist es nicht einmal nötig, die Teleskopschienen
außer Eingriff zu bringen. Unter Vorziehen des Abfallsammlers in seine
frontale Endstellung liegt nämlich genügend Freiraum vor, um bspw. ein
Werkzeug, wie einen Schraubendreher, anzusetzen und zu betätigen. Der die
Montage Ausübende braucht nicht einmal in das Schrankinnere hineinzulangen; die
Montage geschieht bequem außen.
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Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem
Gegenstand des Anspruches 1 erläutert, können aber auch in ihrer
unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein. So ist weiter so vorgegangen, dass der
Montageträger einen Aufsetzboden aufweist, über den er montagegerecht in
das Schrankmöbel einsetzbar ist. Indem der Montageträger
schwerkraftabhängig auf dem Boden des Schrankmöbels aufsetzt/ruht, ergibt sich eine exakte
Höhenpositionierung auch in der Vertikalen. Dabei ist "Boden" nicht
zwingend im Sinne eines Vollbodens zu verstehen; selbstredend kann der
Montageträger den Boden durch Füße bilden. Es reicht sogar schon ein Stellrand.
Weiter wird vorgeschlagen, dass Seitenwände des Montageträgers unmittelbar
Träger der Festschienen sind. Das erlaubt eine werkseitig einwandfreie,
lagegerechte Positionierung dieser führenden Elemente der Teleskopschienen. Weiter
bringt die Erfindung in Vorschlag, dass die Flansche sich über abgewinkelt
daran ansetzende Seitenwände in gegenläufiger Abwinklung in eine diese
verbindende Rückwand fortsetzen. Die entsprechende Polydirektionalität erlaubt es
dabei, dünnwandig zu arbeiten. Bevorzugt kommt Metallblech zur
Anwendung. Der Montageträger weist Hutprofil auf. Das kann unterbrechungsfrei
gestaltet sein und so die Vertikalwände der Möbelhöhlung auskleiden.
Bevorzugt ist eine satte Anlage, so dass gleichsam ein Formschluss zwischen dem
Äußeren des Montageträgers und dem Inneren der Möbelhöhlung besteht.
Hinsichtlich der Möbelhöhlung kann dabei sogar das sonst gegebenenfalls
angewandte Finish unterbleiben. Die befestigungstechnischen Mittel beschränken
sich darauf, dass in den Flanschen Schraubbefestigungslöcher vorgesehen sind.
Die lassen sich beim Ausstanzen entsprechender Blechzuschnitte gleich mit
erstellen. Günstig ist es weiter, wenn ein Schraubbefestigungsloch in der
Vertikalen mittig zwischen zwei Teleskopschienen liegt. Zwei solcher
Teleskopschienen eignen sich besonders für Lösungen, bei denen die Tür des
Schrankmöbels als fest mit dem Montageträger verbundene Blende realisiert ist.
Schließlich besteht eine abgewandelte Lösungsform durch im Endbereich der
Flansche angeordnete Schraubbefestigungslöcher. Besonders vorteilhaft ist,
dass eine entsprechende Abfallsammler-Anordnung, d. h. der Montageträger
mit Abfallsammler, in einfacher Weise (hinsichtlich der Abmessungen) so
ausgebildet werden kann, dass sie in jeden Standard-Backofenschrank eingesetzt
und entsprechend stirnseitig befestigt werden kann.
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Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch
veranschaulichten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
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Fig. 1 in perspektivischer Darstellung den einbaugerecht einem
Schrankmöbel zugeordneten Montageträger, bei ausgefahrenem
Abfallsammler,
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Fig. 2 eine Herausvergrößerung II der Befestigungsstelle,
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Fig. 3 das Schrankmöbel bei geschlossener Tür, in schaubildlicher
Wiedergabe,
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Fig. 4 in Explosionsdarstellung die Tür, die Einheit
Abfallsammler/Montageträger sowie das zu bestückende Schrankmöbel, alles in
Perspektive,
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Fig. 5 den Montageträger in schaubildlicher Einzeldarstellung,
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Fig. 6 denselben in Frontansicht,
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Fig. 7 eine Seitenansicht dazu,
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Fig. 8 eine Variante des Montageträgers, perspektivisch,
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Fig. 9 eine weitere Variante des Montageträgers in Darstellungsweise wie
Fig. 8,
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Fig. 10 eine letzte Variante, im oberen Teil aus Platzgründen
weggeschnitten.
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Der Montageträger ist in seiner Ganzheit mit 1 bezeichnet. Letzterer stellt die
betriebsgerechte Verbindung zwischen einem in ihm aufgenommenen
Abfallsammler 2 und einem umgebenden Schrankmöbel 3.
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Das in Normgröße ausgeführte Schrankmöbel 3 kann bezüglich seiner
Schrankhöhlung 4 weitestgehend vollständig ausgenutzt werden.
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Schrankhöhlungsbegrenzend sind zwei Seitenwände 5, eine Rückwand 6, ein
Boden 7. Letzterer ruht auf einem frontal zurückspringenden Sockel 8 des
Schrankmöbels 3.
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Deckenseitig schließt das Schrankmöbel 3 durch eine nicht dargestellte
Arbeitsplatte ab. Die kann zugleich benachbarte Schrankmöbel, Küchengeräte etc. des
sogenannten Anbausystems überfangen.
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Frontal schließt das Schrankmöbel 3 durch eine Tür 9 ab. Die ist dem
ausfahrbaren Abfallsammler 2 im Wege der Blendenbefestigung zugeordnet.
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Die Verfahrrichtung des Abfallsammlers 2 ist durch Doppelpfeil x dargestellt.
Sie ist frontal orientiert und streng horizontal. Hierzu dienen Teleskopschienen
10.
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Die Teleskopschienen 10 bestehen aus einer Festschiene 11 und einer
Verfahrschiene 12. Gegebenenfalls ist auch noch eine nicht dargestellte
Zwischenschiene verwendet, dies je nach erstrebtem Ausziehkomfort, bspw. um die im
Abfallsammler 2 hängend aufgenommenen Abfallgefäße 13 in eine maximale
Vorstandslage bringen zu können.
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Die Teleskopschienen 10 sind in gemeinsamer Horizontalebene paarig
vorgesehen.
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Wie der zeichnerischen Darstellung entnehmbar, können außer oben
angeordneten Teleskopschienen 10 auch noch darunterliegend vorgesehene
Teleskopschienen 10 zum Einsatz kommen. Das führt zu einer stabilen Zuordnung der
Tür 9 in zwei vertikal beabstandeten Bereichen. Zum Ansetzen der Tür 9
dienen Traversen 14. Diese quer zur Verfahrrichtung x horizontal verlaufenden
Traversen 14 stehen mit den auswärts weisenden Stirnenden der
Verfahrschienen 12 in Verbindung. Das "Hinterland" kann in einen horizontalen
Tragrahmen 15 weitergehen. Der weist Öffnungen auf. In die sind die Abfallsammler
13 randgetragen eingehängt. Vorkehrungen in Form geruchdämmender Deckel
können getroffen sein und sind, da notorisch bekannt, nicht dargestellt.
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Zum Ausheben weisen die Abfallgefäße 13 bspw. Griffbügel 16 auf. Die lassen
sich aus einer raumsparenden Abklappstellung in die Gebrauchsstellung
aufwärts schwenken. Die Tür 9 ist in geeigneter Höhe mit einem greifgünstig
erreichbaren Ziehgriff 17 bestückt.
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Die Tür 9 kann werkseitig bereits mit den Traversen 14 verbunden sein und
jederzeit auch erwerberseitig, bspw. im Zuge einer Umrüstung auf einen
anderen/neuen Dekor. Mit dem Montageträger 1 sind die Festschienen 11
werkseitig unmittelbar bestückt. Sie sitzen an Seitenwänden 18 des Montageträgers 1.
Ihre Zuordnung an den Innenflächen der Seitenwände 18 kann
schweißtechnischer Art sein. Die Profilierung der Festschiene 11 führt zu einer versteifend
wirkenden Belegung der relativ dünnwandig gehaltenen Seitenwand 18.
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Die beiden flächenidentischen Seitenwände 18 bilden im Frontbereich des
Montageträgers 1 je einen Flansch 19 aus. Die Flansche 19 sind bevorzugt über die
ganze Höhe der Seitenwände 18 verlaufend realisiert und quer zur
Verfahrrichtung x verlaufend vertikal ausgerichtet.
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Die Flansche 19 übergreifen zu Anschlag- und Befestigungszwecken gleichfalls
vertikal ausgerichtete Stirnflächen 20 der Seitenwände 5 des Schrankmöbels 3.
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Die Flansche 19 erstrecken sich dazu nach seitlich außen auskragend. Die
durch entsprechendes Abwinkeln erzielten Flansche 19 sind dabei hinsichtlich
der Befestigungsstellen 21 so gelegt, dass sie richtungsmäßig in einer durch die
Befestigungsstellen 21 gelegten Vertikalebene E-E verlaufen. Die besagte Ebene
ergibt sich aus Fig. 4 und ist dort aus Gründen der Deutlichkeit allerdings
versetzt freistehend eingezeichnet. Man braucht sich diese durch ein
perspektivisches Rechteck umrissene Vertikalebene E-E also bloß seitlich parallel versetzt
zu denken. Angedeutet ist das in Fig. 2.
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Erkennbar liegt eine außen vorgenommene Befestigung der Montageeinheit
Montageträger/Montagesammler 1/2 vor.
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Die Zuordnung der Montageeinheit 1/2 ist so nicht bloß horizontal definiert,
sondern auch vertikal, indem die Seitenwände 18 des Montageträgers 1 auf
dem Boden 7 des Schrankmöbels 3 aufsetzen können. Das ist entsprechend
genutzt. Der Aufsetzboden des Montageträgers 1 kann von einem ihm gegebenen
Festboden gestellt sein oder aber, wie beim Ausführungsbeispiel bevorzugt,
vom unteren Schmalrand der Seitenwände 18. Selbstredend können die auch
zu Füßen gestaltet sein, in welchem Falle ebenfalls der Montageträger 1
montagegerecht in das Schrankmöbel 3 einsetzbar ist. Ein solcher Aufsetzboden in
Form eines Festbodens ergibt sich aus Fig. 9. Erkennbar ist dieser ein den
U-Raum des Montageträgers 1 nach unten hin schließender Plattenkörper a.
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Gemäß Variante Fig. 10 reduziert sich der Festboden auf eine relativ schmale,
frontseitig gelegene Querplatte b.
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Sowohl der Plattenkörper a als auch die Querplatte b hintergreifen durch
Aufrichtungen die Seitenwände 18. Die Aufrichtungen können als
Verbindungslaschen genutzt werden. Es kann sich um eine Nietverbindung handeln. Auch
Punktschweißung ist denkbar.
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Die eingezogenen Festböden stabilisieren das Hut-Profil. Bezüglich der Teile
kann auf dünnwandiges Material zurückgegriffen werden.
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Die entsprechende Stellfläche des Schrankmöbels 3 ist jedoch auch noch
weitergehend genutzt, indem eine die Seitenwände 18 verbindende, unten
höhengleich zu 18 fluchtende Rückwand 22 ausgebildet ist.
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Der Montageträger 1 weist, im Querschnitt gesehen, ein Hutprofil auf, indem
die Flansche 19 sich über die abgewinkelt daran ansetzenden, parallelen
Seitenwände 18 in gegenläufiger Abwinklung noch in die diese verbindende
Rückwand 22 fortsetzen. Die Abwinklungen sind rechtwinklig.
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Der Montageträger 1, respektive der U-förmige Part desselben, kann - wie
eingangs schon angedeutet - von solcher Höhe sein, dass auch die Gesamthöhe der
Schrankhöhlung 4 ausgenutzt wird. In diesem Falle tritt dann der obere
Schmalrand des Montageträgers 1 im Frontalbereich gegen die Unterseite einer
horizontalen Kopfleiste 23, welche die beiden Seitenwände 5 des
Schrankkorpus' dort verbindet. Im Bereich der Rückwand 6 des Schrankmöbels 3 befindet
sich eine weitere horizontale Leiste 24. Die kann dickenmäßig so ausgelegt
sein, dass der eingeschobene Montageträger 1, d. h. sein Hutprofil, dort gegen
Abkippen zum Zeitpunkt des Verschraubens lagekorrekt gesichert ist, da
frontal aufgrund des in die Ausfahrstellung gebrachten Abfallsammlers 2 ein zur
Kippbewegung um den frontalen Rand des Bodens 7 neigendes Übergewicht
entsteht.
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In fertig montiertem Zustand deckt der Rand der Tür 9 die Befestigungsstellen
21 sauber, d. h. der Sicht entzogen ab.
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Bezüglich der Befestigungsstellen 21 an den Flanschen 19 handelt es sich
realiter um Schraubbefestigungslöcher 25, bevorzugt mit einer Senkkopfvertiefung
für die entsprechend gestaltete Befestigungsschraube 26.
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Wie bspw. Fig. 1 entnehmbar, liegt das Schraubbefestigungsloch 25 in der
Vertikalen mittig zwischen zwei Teleskopschienen 10.
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Fig. 8 zeigt eine Variante dergestalt, dass die Befestigungsstellen 21 außerhalb
der besagten Mitte positioniert sind, konkret in Form von
Schraubbefestigungslöchern 25 näher den Endbereichen der Flansche 19.
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Wie den Fig. 9 und 10 entnehmbar, lassen sich auch die Seitenwände 18 des
Montageträgers 1 befestigungstechnisch nutzen. Das gilt auch bezüglich der
Festböden, also des Plattenkörpers a und der Querplatte b. Die daran
ausgebildeten Befestigungsstellen tragen Bezugssymbole, wie sie auch im Hinblick auf
die frontalen Flansche 19 verwendet sind. Demgemäß sind
Schraubbefestigungslöcher 25 mit Senkkopfvertiefungen für die entsprechend gestalteten
Befestigungsschrauben 26 versehen. Letztere dringen in die korrespondierenden
Innenflächen des Schrankmöbels 3 ein oder in sonstige ein Gegenlager stellende
Lagen.
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Die im Grunde etwa kubische Gestalt des Hutprofils kann in vorteilhafter
Weise zur Aussteifung einer die Montageeinheit Montageträger/Abfallsammler
1/2 umfassenden Verpackung sein.
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Über das dargestellte Ausführungsbeispiel hinausgehend, kann die
Ausstellmechanik für den Abfallsammler 2 auch anderer Art sein, bspw. realisiert als
Schwenkgestänge, als Deckenschienenführung oder Bodenschienenführung; in
all diesen Fällen fungiert dann das Hutprofil als leicht anschlagbarer Adapter
zum jeweiligen Schrankkorpus, d. h. Schrankmöbel 3, nutzend dann - oder in
Kombination - gegebenenfalls sogar einen entsprechend decken- und
bodenseitigen Flansch 19, welcher z. B. gegen die Stirnfläche der Kopfleiste 23 und die
des Bodens 7 geschraubt wird.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die
Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der
zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung)
vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in
Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.