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DE10224912A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Zusammenfügen mehrschichtiger Panele, sowie derartige Panele - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Zusammenfügen mehrschichtiger Panele, sowie derartige Panele

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DE10224912A1
DE10224912A1 DE10224912A DE10224912A DE10224912A1 DE 10224912 A1 DE10224912 A1 DE 10224912A1 DE 10224912 A DE10224912 A DE 10224912A DE 10224912 A DE10224912 A DE 10224912A DE 10224912 A1 DE10224912 A1 DE 10224912A1
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Hans Hundegger
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Abstract

Vorrichtung zum Zusammenfügen mehrschichtiger, aus einzelnen Brettern aufgebauter Paneele, wobei ein Arbeitstisch vorgesehen ist, welcher in der Höhe verstellbar ausgebildet ist, Verfahren zur Herstellung aus einzelnen Brettern aufgebauter Paneele, sowie Paneel.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zusammenfügen mehrschichtiger, aus einzelnen Brettern aufgebauter Panele, auf ein Verfahren zum Erstellen von Panelen mittels der Vorrichtung, sowie auf ein Panel hergestellt entsprechend dem Verfahren auf der Vorrichtung.
  • Es ist eine Vielzahl verschiedener Vorrichtungen, Verfahren und Panele bekannt, die jedoch alle den Nachteil aufweisen, dass sie mühsam zusammengefügt und dabei noch verleimt und/oder verdübelt werden müssen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung eines Panels vorzuschlagen, wobei die Herstellung auf einfache und effiziente Weise erfolgen soll. Desweiteren soll ein Panel, gefertigt auf der vorgeschlagenen Vorrichtung und nach dem Verfahren, vorgeschlagen werden. Das Panel soll kostengünstig und schnell herstellbar sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Patentansprüche gelöst.
  • Die Unteransprüche enthalten vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Insbesondere als sehr vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn als Zuführung eine Vorfertigungseinrichtung vorgesehen ist.
  • Dabei wird auf einem gesonderten Werktisch/Maschine wenigstens ein Teil einer Lage vorgefertigt und dann dieser vorgefertigte Teil an die erfindungsgemäße Vorrichtung übergeben.
  • Es hat sich auch als sehr vorteilhaft erwiesen, wenn wenigstens eine Transporteinrichtung vorgesehen ist, welche zu verarbeitende Bretter an die Verarbeitungsposition zu bringen vermag. Dabei kann als Transportvorrichtung ein Schieber vorgesehen sein.
  • Ein Schieber, der auch als Schieblineal ausgebildet sein kann, vermag Bretter auf einfache Art und Weise an die Verarbeitungsposition zu bringen.
  • Äußerst vorteilhaft ist es auch, wenn eine Meßeinrichtung für die Breite und/oder Position der zu verarbeitenden Bretter vorgesehen ist.
  • Hierdurch können die Nagelpositionen exakt berechnet werden.
  • Vorteilhaft ist es auch, wenn wenigstens eine horizontale und/oder vertikale Anpresseinrichtung vorgesehen ist.
  • Dadurch werden die Bretter an das zuvor verarbeitete Brett und die zuvor verarbeitete Lage eng angelegt, wodurch eine hohe Stabilität des fertigen Panels erreicht werden kann.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch darin, daß die Anpresseinrichtung zweigeteilt ausgebildet ist, wobei der zweite Teil der Anpressvorrichtung als Vorlaufrolle ausgebildet sein kann.
  • Hiermit wird sichergestellt, daß das Brett auf seiner gesamten Länge am vorhergehenden Brett anliegt und parallel dazu verläuft.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung liegt auch darin, daß wenigstens eine Nagelvorrichtung vorgesehen ist, wobei die Nagelvorrichtung dreh- und/oder kippbar gelagert sein kann.
  • Mit einer Nagelvorrichtung können die einzelnen Bretter einfach und schnell, aber dennoch haltbar miteinander verbunden werden. Die Möglichkeit der Schrägstellung der Nägel bewirkt einen nochmals verbesserten Kraftlinienverlauf im fertigen Panel. So können Panele für besondere Einsatzzwecke gefertigt werden.
  • Wenn eine verfahrbare Traverse vorgesehen ist, an welcher die Nagelvorrichtung gelagert ist und verfahren werden kann, kann auf einfache Art und Weise jede beliebige Position des Arbeitstisches angefahren werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch dann vor, wenn der Arbeitstisch mittels wenigstens eines Hydraulik- oder Pneumatikzylinders in der Höhe verstellbar ausgebildet ist.
  • Damit kann der Arbeitstisch an die jeweils schon gefertigte Dicke des Panels angepasst werden, wodurch die Arbeitshöhe während der gesamten Fertigung gleich bleibt.
  • Dabei kann im Bereich der Ecken des Arbeitstisches jeweils eine Höhenverstellung angeordnet sein, welche einstellbar miteinander verbunden sein können.
  • Hierdurch kann die Höhe des Arbeitstisches mittels eines einzigen Hydraulik- /Pneumatikzylinders verstellt werden, wobei trotzdem sichergestellt ist, daß der Tisch gleichmässig hoch ist.
  • Eine weitere sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt auch darin, daß unterhalb des Arbeitstisches wenigstens eine Rolle oder eine Gleitschiene vorgesehen ist, wobei die Rolle antreibbar ausgebildet sein kann.
  • Auf diesen kann das fertige Panel aus der Vorrichtung herausgeschoben werden, wenn der Arbeitstisch entsprechend weit abgesenkt wird.
  • Als sehr vorteilhaft hat es sich auch erwiesen, wenn der Vorrichtung eine Einrichtung zum Falzschneiden vorgeordnet und/oder eine Einrichtung zum Bearbeiten der erstellten Panele nachgeordnet ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Fortbildung der Erfindung liegt auch darin, daß die Bretter wenigstens auf einer Seite Nuten, Einkerbungen und/oder Einschnitte aufweisen, die sich in Längs oder Querrichtung erstrecken.
  • Hierdurch werden Lufträume gebildet, die eine sehr gute Wärmeisolation begründen. Durch entsprechend kleine Abmessungen der Nuten od. dgl. wird zudem wirkungsvoll ein Wärmetransport durch Konvektion verhindert.
  • Erfindungsgemäß ist es auch sehr vorteilhaft, wenn innerhalb des Panels wenigstens eine Lage eines Dämmmaterials vorgesehen sein kann.
  • Durch ein Dämmmaterial kann eine Dampf-, Wind- oder Feuchtigkeitssperre realisiert werden. Auch eine zusätzliche Wärmedämmung kann vorgesehen sein. Als Wärmedämmung bietet sich als natürliches Dämmmaterial Schafwolle oder Weichholzdämmung an.
  • Die Panele können aus günstigem "Abfallholz" gefertigt sein, worunter Brettabschnitte, Weichholzbretter und Schwartenbretter zu verstehen sind. Die äußersten Lagen der Panele können aus Edelholz oder furniertem Holz gefertigt sein.
  • In den Zeichnungen ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels veranschaulicht. Dabei zeigen:
  • Fig. 1 ein Schaubild einer Vorrichtung zum Zusammenfügen mehrschichtiger Panele,
  • Fig. 2 eine schematische Seitenansicht derselben Maschine,
  • Fig. 3 ein Schaubild eines mittels der Maschine gefertigten und nachbearbeiten Panels, und
  • Fig. 4 einen Schnitt durch dasselbe Panel.
  • Mit 1 ist in Fig. 1 eine Vorrichtung zum Zusammenfügen mehrschichtiger Panele bezeichnet. Auf einem Arbeitstisch 2 werden einzelne Bretter 3 parallel zueinander und dicht aneinander abgelegt. Eine Spannvorrichtung 4, die am Arbeitstisch angelenkt ist, hält die Bretter 3 eng aneinander. Auf diese erste Bretterlage werden in Querrichtung weitere Bretter 5 aufgebracht, die auf einen Vorlagetisch 6 aufgelegt werden und dann mittels eines Schiebers 7 an die zu bearbeitende Positon verschoben werden. Die Bretter 5 werden auf dem Vorlagetisch 6 an einem Anschlag 8 ausgerichtet. Denkbar ist aber auch, daß die Bretter 5 einem nicht dargestellten Magazin entnommen werden, oder daß mehrere bereits zusammengefügte Bretter zusammen an die Arbeitsposition verbracht werden. Anstatt eines Schiebers 7 kann auch ein Greifer oder ein Sauger als Transporteinrichtung vorgesehen sein.
  • Ist das Brett an der Arbeitsposition angelangt, wird es mittels einer Spannvorrichtung 9 an das zuvor bearbeitete Brett angedrückt. Diese Spannvorrichtung 9 ist verschiebbar an einer an der Vorrichtung 1 verfahrbar gelagerten Traverse 10 befestigt. Damit ist jede beliebige Position des Arbeitstisches 2 anfahrbar. Mittels einer Vorlaufrolle 11 wird sichergestellt, daß das zu bearbeitende Brett auf seiner gesamten Länge am vorhergehenden Brett anliegt. Zusätzlich wird das zu bearbeitende Brett durch eine vertikale Spannvorrichtung 12, welche ebenfalls an der Traverse 10 gelagert ist an die vorhergehende Brettlage 3 angedrückt. Desweiteren wird mittels einer Meßeinrichtung die Breite des aktuellen Brettes 5 gemessen. Daraus werden unter Berücksichtigung der Brettbreiten der vorhergehenden Lage 3 die Positionen zum Vernageln der Bretter berechnet. Ein Nagler 13 welcher wiederum an der Traverse 10 befestigt ist, vernagelt das aktuelle Brett 5 mit Aluminium-, Eisen-, Holznägeln oder dergleichen. Nach Fertigstellung einer Brettlage wird der Arbeitstisch 2 um die Dicke der Lage 5 abgesenkt. Hierzu ist im Bereich der vier Ecken des Arbeitstisches 2 jeweils eine Höhenverstellung 14 vorgesehen, welche mittels Ketten 15 und Arbeitsbalken 16 miteinander verbunden sind. Am einen Arbeitsbalken 16 greift ein Hydraulikzylinder 17 an, welcher zentral die Höhe des Arbeitstisches 2 einzustellen vermag. Die Ketten 15 sind manuell einstellbar an den Arbeitsbalken 16 angelenkt, wodurch Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden können. Es ist dabei aber auch denkbar, daß jeder Höhenverstellung ein eigener Arbeitszylinder 17 zugeordnet ist. Diese Zylinder 17 müssen dann aber so aufeinander abgestimmt werden, daß der Arbeitstisch 2 jeweils eine ausgerichtete Position einnimmt. Nach Aufbringen aller Holzlagen 3,5 wird der Arbeitstisch 2 so weit abgesenkt, daß das aus den Holzlagen gebildete fertige Panel 18 auf Rollen 19 aufliegt und aus der Vorrichtung 1 herausgeschoben werden kann. Dabei ist es denkbar, daß auch Gleitschienen vorgesehen sind und daß mindestens eine Rolle 19 angetrieben ist. Das fertige Panel 18 kann dann in einer weiteren, nicht dargestellten Bearbeitungsstation mit Ausschnitten 21, Einschnitten 22, Falzen 23 oder dergleichen versehen werden. Die Bretter 3 und 5 können vor Verarbeitung in der Vorrichtung 1 mit Falzen 24, Einschnitten 25, Fugen 26 oder dergleichen versehen werden. Werden Falzen 24 an den Seitenkanten der Bretter vorgesehen, wird dadurch eine dichte Verbindung zwischen den einzelnen Brettern erzielt. Andererseits erzeugen längs oder quer eingeschnittene Nuten 26 Luftkammern, die für eine Wärmeisolierung des gesamten Panels 18 sorgen. Bei entsprechend kleiner Dimensionierung dieser Nuten wird auch ein Wärmetransport durch Konvektion wirkungsvoll verhindert.
  • Größer dimensionierte Einschnitte 25 dienen zum Ausgleich von Spannungen, die sich durch Größenänderungen der Bretter unter anderem durch Temperaturschwankungen, Trockung und Schwund einstellen.
  • Zusätzlich kann zwischen einzelnen Brettlagen eine Isolierschicht vorgesehen sein, welche aus einem Isoliermaterial zur Wärmedämmung, zur Windbrechung oder als Dampfsperre wirken kann. Es hat sich zur Wärmedämmung der Einsatz von Holzweichfaserplatten oder Schafwolle und zur Windbrechung der Einsatz von Folien und Papier bewährt. Folien können dabei diffusionsdicht aber auch diffusionsoffen für Wasserdampf ausgebildet sein.
  • Zusätzlich zum oben beschriebenen können weitere Spann- und Nagelvorrichtung an der Traverse 10 vorgesehen sein, wobei dann entweder mehrere gemeinsam ein einziges Brett bearbeiten oder jede für eine Brettrichtung (längs oder quer) vorgesehen ist.

Claims (63)

1. Vorrichtung zum Zusammenfügen mehrschichtiger, aus einzelnen Brettern aufgebauter Panele, dadurch gekennzeichnet, daß ein Arbeitstisch vorgesehen ist, welcher in der Höhe verstellbar ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens an einer Seite des Arbeitstisches eine Zuführung für zu verarbeitendes Material vorgesehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Zuführung an zwei aneinander angrenzenden Seiten des Arbeitstisches vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Zuführung eine Ablage für Bretter vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Zuführung ein Vorratsmagazin vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis S. dadurch gekennzeichnet, daß als Zuführung eine Vorfertigungseinrichtung vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorfertigungseinrichtung als Vorlagetisch ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Transporteinrichtung vorgesehen ist, welche zu verarbeitende Bretter an die Verarbeitungsposition zu bringen vermag.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Transportvorrichtung ein Schieber vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Transporteinrichtung ein Greifer vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Transporteinrichtung eine Saugvorrichtung vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ausrichteinrichtung zur Ausrichtung der zu verabeitenden Bretter vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß als Ausrichtvorrichtung wenigstens ein Anschlag vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichtvorrichtung im Bereich einer Zuführung vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Meßeinrichtung für die Breite und/oder Position der zu verarbeitenden Bretter vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine horizontale Anpresseinrichtung vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpresseinrichtung als Anpresschuh ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpresseinrichtung zweigeteilt ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Teil der Anpressvorrichtung als Vorlaufrolle ausgebildet ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine vertikale Anpresseinrichtung vorgesehen ist.
21. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Nagelvorrichtung vorgesehen ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Nagelvorrichtung dreh- und/oder kippbar gelagert ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine verfahrbare Traverse vorgesehen ist, an welcher die Nagelvorrichtung gelagert ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Nagelvorrichtung verfahrbar an der Traverse gelagert ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpressvorrichtung ebenfalls an der Traverse gelagert ist.
26. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch mittels wenigstens eines Hydraulik- oder Pneumatikzylinders in der Höhe verstellbar ausgebildet ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Ecken des Arbeitstisches jeweils eine Höhenverstellung angeordnet ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhenverstellungen einstellbar miteinander verbunden sind.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß pro Höhenverstellung ein Hydraulik- oder Pneumatikzylinder vorgesehen ist.
30. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Arbeitstisches wenigstens eine Rolle vorgesehen ist, die antreibbar ausgebildet sein kann.
31. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Arbeitstisches wenigstens eine Gleitschiene vorgesehen ist.
32. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorrichtung eine Einrichtung zum Falzschneiden vorgeordnet ist.
33. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorrichtung eine Einrichtung zum Bearbeiten der erstellten Panele nachgeordnet ist.
34. Verfahren zum Erstellen von Panelen mittels der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß Bretterlagen die in einem Winkel zueinander liegen miteinander vernagelt werden.
35. Verfahren nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß Bretter von der Zuführung übernommen werden und mittels eines Schiebers, Greifers oder Saugers an die nächste zu bearbeitende Position gebracht werden.
36. Verfahren nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Brett an das zuvor verarbeitete Brett angedrückt und dabei fixiert wird.
37. Verfahren nach Anspruch 34, 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite jeden Brettes vermessen wird.
38. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Nagelvorrichtung entsprechend der Brettbreite gesteuert wird.
39. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Nagelvorrichtung einen vorgegebenen Abstand von den Bretträndern einhält.
40. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Breiten der Bretter einer gesamten Lage gespeichert werden und die Nagelpositionen der nachfolgenden Reihe auf die darunterliegenden Bretter abgestimmt werden.
41. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch nach Verarbeitung einer Holzlage um die Dicke der Lage abgesenkt wird.
42. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch nach Verarbeitung aller Lagen soweit abgesenkt wird, daß das Panel auf den darunterliegenden Rollen bzw. Gleitschienen aufliegt.
43. Verfahren nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß das Panel aus der Vorrichtung herausgeschoben wird.
44. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Bretter vor Verarbeitung mit Falzen und evtl. weiteren Fräsungen versehen werden.
45. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß das Panel nach Erstellung besäumt und mit Ausnehmungen versehen wird.
46. Verfahren nach einem der Ansprüche 34 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Nagelung schräg erfolgt.
47. Panel hergestellt entsprechend dem vorangehenden Verfahren gemäß den Ansprüchen 34 bis 45 und welches auf einer Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 33 erstellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Panel aus mindestens zwei Lagen Bretter aufgebaut ist.
48. Panel nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Bretter an ihren Kanten mit Falzen versehen sind.
49. Panel nach Anspruch 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, daß die Bretter wenigstens auf einer Seite Nuten, Einkerbungen und/oder Einschnitte aufweisen, die sich in Längs oder Querrichtung erstrecken.
50. Panel nach Anspruch 47, 48 oder 49, dadurch gekennzeichnet, daß die Bretter aneinandergereiht und in zueinander verdrehten Lagen angeordnet sind.
51. Panel nach einem der Ansprüche 47 bis 50, dadurch gekennzeichnet, daß Bretter zweier aufeinanderfolgender Lagen mittels Nägel miteinander verbunden sind.
52. Panel nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, daß Aluminium- und/oder Eisen- und/oder Holz und/oder Kunststoffnägel/-stifte vorgesehen sind.
53. Panel nach Anspruch 51 oder 52, dadurch gekennzeichnet, daß die Nägel aus der Senkrechten zu den Bretterlagen herausgekippt angebracht sind.
54. Panel nach Anspruch 51, 52 oder 53, dadurch gekennzeichnet, daß die Nägel in einem vorgegebenen Abstand von den Rändern der Bretter angeordnet sind.
55. Panel nach einem der Ansprüche 47 bis 54, dadurch gekennzeichnet, daß sich jedes Brett nur über einen Teil der Breite bzw. Länge des Panels erstreckt.
56. Panel nach einem der Ansprüche 47 bis 55, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Bretter Entspannungsnuten aufweist.
57. Panel nach einem der Ansprüche 47 bis 56, dadurch gekennzeichnet, daß das Panel eine Dicke von 20 bis 600 mm, vorzugsweise zirka 360 mm aufweist.
58. Panel nach einem der Ansprüche 47 bis 57, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Panels wenigstens eine Lage eines Dämmmaterials vorgesehen sein kann.
59. Panel nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß Dämmmaterial aus natürlichen und/oder mineralischen und/oder künstlichen Stoffen vorgesehen ist, zum Beispiel Schafwolle, Holzweichfaserplatten, Steinwolle, Glaswolle, Kunststoffschaum.
60. Panel nach Anspruch 58 oder 59, dadurch gekennzeichnet, daß als Dämmmaterial eine Papierlage vorgesehen ist.
61. Panel nach Anspruch 58, 59 oder 60, dadurch gekennzeichnet, daß als Dammaterial eine diffusionsdichte oder diffusionsoffene Folie vorgesehen ist.
62. Panel nach einem der Ansprüche 47 bis 61, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens in einzelnen Lagen des Panels Schwartenbretter vorgesehen sind.
63. Panel nach einem der Ansprüche 47 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Oberfläche aus einem Edelholz gefertigt ist.
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