-
Die Erfindung betrifft ein mit einer zu sichernden Person mitlaufendes Auffanggerät entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 1.
-
Für Reinigungs- und Inspektionsarbeiten sind an größeren Gebäuden des öfteren Leitern mit einer Sicherungssschiene oder einem Sicherungsseil angeordnet, an der bzw. an dem ein Auffanggerät verschiebbar geführt bzw. entsprechend anbringbar ist, welches seinerseits mit einem von der sichernden Person getragenen Gurtgeschirr verbindbar ist. Beim Aufstieg bzw. Abstieg auf der Leiter folgt das Auffanggerät praktisch zwangsläufig der zu sichernden Person, wobei es gegebenenfalls beim Abstieg notwendig sein kann, das Auffanggerät mit der Hand nachzuziehen. Das von der zu sichernden Person getragene Gurtgeschirr ist an ein Bremsbetätigungsglied zur Betätigung eines Arretierorgans des Auffanggerätes angekoppelt, derart, dass das Auffanggerät zwangsläufig an der Schiene oder dem Seil gegen Abwärtsbewegung arretiert wird, wenn das Bremsbetätigungsglied mit einer größeren Kraft in Abwärtsrichtung beaufschlagt wird. Diese Arretierung wird also wirksam, wenn die zu sichernde Person von der Leiter stürzen sollte. Ein entsprechendes Gerät ist Gegenstand der
DE 32 16 231 A1 .
-
Bei derartigen Auffanggeräten kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn die gesicherte Person nach einem Sturz aufgrund des Fangstoßes, der beim Ansprechen der Arretierung des Auffanggerätes auftritt, Pendelbewegungen ausführen sollte. Denn dabei kann das Bremsbetätigungsglied das Arretierorgan vorübergehend lösen, so dass die gestürzte Person erneut abstürzt und dann nach einem erneuten Fangstoß eine erneute Pendelbewegung ausführt usw.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, die Sicherheit des Auffanggerätes wesentlich zu erhöhen.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
-
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den arretierten Zustand gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern und zusätzliche Maßnahmen vorzusehen, um ein unerwünschtes Nachlassen der Brems- bzw. Arretierwirkung durch unvermeidbare Bewegungen der gestürzten Person bzw. dadurch bewirkte Lageänderungen des Bremsbetätigungsgliedes zu vermeiden.
-
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass eine normal geschlossene Formschlußkopplung zwischen Bremsbetätigungsglied und Brems- bzw. Arretierorgan durch den das Bremsbetätigungsglied bei Sturz der gesicherten Person in Abwärtsrichtung belastenden Fangstoß auftrennbar ist. Damit wird mit Sicherheit verhindert, dass das bei einem Sturz wirksam gewordene Brems- bzw. Arretierorgan nach dem Fangstoß vom Bremsbetätigungsglied in seine bremsunwirksame Lage zurückgestellt werden kann.
-
In diesem Zusammenhang ist gemäß einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, das als Schwenkhebel ausgebildete, normal mit dem Brems- bzw. Arretierorgan gekoppelte und bei Sturz der gesicherten Person zunächst in Abwärtsrichtung schwenkende Bremsbetätigungsglied so auszubilden, dass es bei Zugkraft in Hebellängsrichtung gegen vorgegebene Auslösekraft in einen ausgezogenen, vom Brems- bzw. Arretierorgan entkoppelten Zustand stellbar ist.
-
Der beim Sturz auftretende Fangstoß beansprucht das Bremsbetätigungsglied mit im Vergleich zum Gewicht der stürzenden Person großen Kräften. Dementsprechend kann auch die Auslösekraft vergleichsweise groß eingestellt werden, ohne die Sicherheit des Auffanggerätes zu beeinträchtigen. Andererseits kann sich die bei der Arbeit mit den Füßen auf der Leiter abstützende Person im an das Auffanggerät angebundenen Gurtgeschirr mit relativ großer Kraft nach rückwärts lehnen, ohne die Auslösekraft zu überwinden. Damit bleibt die Kopplung zwischen Bremsbetätigungsglied und Brems- bzw. Arretierorgan erhalten, solange die gesicherte Person nicht stürzt, und die gesicherte Person kann beim Auf- und Abstieg auf der Leiter durch eine bei Rücklage im Gurtgeschirr auf das Bremsbetätigungsglied ausgeübte Horizontalkraft sicherstellen, dass das Auffanggerät ohne vorzeitige Arretierung einem gewünschten und kontrollierten Auf- und Abstieg folgt.
-
Gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann der Bremshebel zwei Bremsorgane betätigen, von denen zumindest eines einen Arretierzustand aufweist, der selbsthaltend und/oder von Bewegungen des Bremshebels entkoppelt ist.
-
Hierbei ist insbesondere vorgesehen, dass ein Bremsorgan bei Belastung des Bremshebels in Abwärtsrichtung und ein Bremsorgan bei Belastung des Bremshebels und/oder des Auffanggerätes in einer Horizontalrichtung oder einer Richtung mit einer Horizontalkomponente arretierwirksam wird.
-
In konstruktiv vorteilhaft einfacher Weise kann ein Gehäusekörper zwei gelenkig miteinander verbundene Gehäuseteilkörper aufweisen, die bei Belastung des Bremshebels und/oder des Auffanggerätes in der Horizontalrichtung bzw. in der Richtung mit Horizontalkomponente in einen Knickzustand relativ zueinander übergehen, bei dem ein Gehäuseteilkörper bzw. ein am einen Gehäuseteilkörper angeordnetes Brems- bzw. Arretierelement arretierwirksam werden.
-
Im übrigen wird hinsichtlich bevorzugter Merkmale der Erfindung auf die Ansprüche sowie die nachfolgende Erläuterung der Zeichnung verwiesen, anhand der eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung näher beschrieben wird.
-
Dabei zeigt
- 1 eine teilweise aufgerissene, schematisierte Darstellung einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Auffanggerätes an einer Sicherungsschiene,
- 2 eine entsprechende Darstellung einer zweiten Ausführungsform und
- 3 eine Ansicht gemäß Pfeil III in 2.
-
An der Außenwand eines nicht näher dargestellten Gebäudes oder Hochbauwerkes 1 ist gemäß 1 eine vertikale Sicherungsschiene 2 fest angeordnet, die mit einer nicht näher dargestellten Leiter kombiniert bzw. als Träger für beidseitig der Schiene angeordnete Leitersprossen ausgebildet sein kann. Die Schiene 2 besitzt ein im wesentlichen rechteckiges C-Profil mit in einer gemeinsamen Ebene beidseitig eines Schlitzes angeordneten Flanschen 2'. Innerhalb der Schiene sind an dem die C-Wangen verbindenden Mittelbereicht Fenster oder Vorsprünge 2" ausgespart bzw. ausgeformt, deren Zweck weiter unten erläutert wird.
-
An der Sicherungsschiene 2 ist das Gehäuse 3 eines Auffanggerätes 4 unverlierbar geführt, beispielsweise mittels Rollen 6, die auf der Innen- und Außenseite der Flansche 2' abgestützt sind.
-
Das Auffanggerät 4 besitzt eine grundsätzlich bekannte Hemmung, beispielsweise in Form eines mit der Sicherungsschiene 2 zusammenwirkenden Reibteiles (nicht dargestellt), so dass das Auffanggerät 4 an der Sicherungsschiene 2 in Abwärtsrichtung nur gegen einen gewissen, wenn auch schwachen Widerstand verschiebbar ist und ohne Einwirkung äußerer Kräfte seine jeweilige Position an der Sicherungsscheine 2 beibehält.
-
Innerhalb des Gehäuses 3 ist ein als schwenkbarer Riegel ausgebildetes Arretierorgan 7 auf einer Achse 8 schwenkbar angeordnet. Dieses Arretierorgan 7 kann aus der dargestellten arretierunwirksamen Lage entgegen dem Uhrzeigersinn in seine punktiert dargestellte Riegellage geschwenkt werden, in der es mit den Rändern der Fenster bzw. mit den Vorsprüngen 2" anschlagartig zusammenwirkt.
-
Durch nicht dargestellte Federung kann das Arretierorgan 7 in die Riegellage vorgespannt sein.
-
Auf der Achse 8 ist des weiteren ein Hebel 9 schwenkbar gelagert, welcher als Führung für ein in Hebellängsrichtung verschiebbares Anschlußteil 10 ausgebildet ist, welches in der dargestellten Lage am Hebel 9 durch nicht dargestellte Rast- und Gegenrastelemente verrastet ist und bei Überwindung der Rastkräfte in eine (in der Zeichnung nach links) ausgezogene Endlage verstellbar ist.
-
In der dargestellten Rastlage ist das Anschlußteil 10 mit einem Endstück 11 in eine entsprechende Aussparung am Arretierorgan 7 eingeschoben, so dass der Hebel 9 und das Anschlußteil 10 einerseits und das Arretierorgan 7 andererseits nur gemeinsam um die Achse 8 zu schwenken vermögen. Arretierorgan 7 und Hebel 9 sind also miteinander bezüglich Schwenkbewegungen um die Achse 8 durch Formschluß zwangsgekoppelt.
-
Der Hebel 9 und das Anschlußteil 10 wirken als Betätigungsorgan für das Arretierorgan 7.
-
Am freien Ende des Anschlußteiles 10 ist eine Öse 12 angeordnet, an die sich ein nicht näher dargestelltes Gurtgeschirr ankuppeln läßt, welches von einer zu sichernden Person auf der Leiter an der Sicherungsschiene 2 getragen wird.
-
Wenn die auf diese Weise gesicherte Person auf der Leiter aufsteigt, wird das Auffanggerät 4 mittels des vorgenannten Gurtgeschirrs mitgeschleppt. Ähnliches gilt, wenn die gesicherte Person auf der Leiter an der Sicherungsschiene 2 absteigt und sich dabei mehr oder weniger ausgeprägt zurücklehnt und dementsprechend den Hebel 9 mit dem Anschlußteil 10 in einer im wesentlichen horizontalen Lage nahe der zeichnerisch dargestellten Lage hält.
-
Sollte die gesicherte Person von der Leiter abrutschen bzw. ihren Halt verlieren, werden der Hebel 9 mit dem Anschlußteil 10 aufgrund der Bewegungshemmung des Gehäuses 3 an der Sicherungsschiene 2 zwangsläufig relativ zum Gehäuse 3 nach abwärts verschwenkt, mit der Folge, dass das Arretierorgan 7 in die punktierte Riegellage bzw. zumindest soweit geschwenkt wird, dass das Arretierorgan 7 mit den Vorsprüngen 2" zusammenwirkt und dementsprechend das Auffanggerät 4 an der Schiene 2 arretiert wird. Die stürzende Person wird dabei mit einem plötzlichen Fangstoß an einem weiteren Fall gehindert. Die bei diesem Fangstoß auftetenden vergleichsweise hohen Kräfte führen mit Sicherheit dazu, dass das Anschlußteil 10 am Hebel 9 ausgezogen wird und dementsprechend mit seinem Endstück 11 aus der Ausnehmung des Arretierorgans 7 austritt.
-
Damit ist das Arretierorgan 7 vom Hebel 9 sowie dem Anschlußteil 10 entkoppelt und bleibt unabhängig von den weiteren Bewegungen des Hebels 9 in seiner Riegellage, die durch die obengenannte Federung des Arretierorgans 7 zusätzlich gesichert wird.
-
Auch dann, wenn die gesicherte Person sich mit übermäßiger Kraft beim Auf- oder Abstieg nach rückwärts lehnen sollte, kann das Anschlußteil 10 ausgezogen werden, so dass das Arretierorgan 7 von seiner Federung unabhängig von der jweiligen Stellung des Hebels 9 in seine Riegellage gebracht wird.
-
Zusätzlich oder alternativ kann das Auffanggerät 4 auch Bremselemente (nicht dargestellt) besitzen, die automatisch und vorzugsweise selbsthaltend wirksam werden, wenn das Auffanggerät bei einer Abwärtsbewegung eine vorgegebene Grenzgeschwindigkeit überschreitet.
-
Bei der in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsform ist das Gehäuse 3 des Auffanggerätes 4 wiederum mit Rollen 6 auf den Flanschen 2' einer Vertikalschiene 2, die vor bzw. an einem Hochbauwerk 1 angeordnet ist, gegen Hemmung verschiebbar geführt.
-
Das Gehäuse 3 besteht aus zwei Gehäuseteilkörpern 3' und 3", die relativ zueinander um eine Achse 13 knickbar sind. Im Normalzustand, welcher lediglich in 2 strichliert angedeutet ist, fluchten die Gehäuseteilkörper 3' und 3" miteinander. Dieser Normalzustand ist durch Verrastung gesichert, indem im Gehäuseteilkörper 3' angeordnete, durch Federn beaufschlagte Rastkugeln 14 mit entsprechenden Rastausnehmungen 15 am Gehäuseteilkörper 3" zusammenwirken.
-
Am Gehäuseteilkörper 3" ist eine Arretiernase 16 angeformt, welche im geknickten Zustand des Gehäuses 3 in der insbesondere aus 2 ersichtlichen Weise in eines der Fenster 2" der Schiene 2 eingreift und damit das Gehäuse 3 des Auffanggerätes 4 gegen eine Abwärtsbewegung an der Schiene 2 arretiert.
-
Im Gehäuse 3, im dargestellten Beispiel mittels der Achse 13, ist wiederum ein Arretierorgan 7 schwenkbar angeordnet, welches mit dem die Öse 12 für die Ankopplung des Sicherungsgeschirrs der zu sichernden Person aufweisenden Hebel 9 einen winkelförmigen Doppelarmhebel bildet. Wenn der Hebel 9 nach abwärts gerichtet ist, ragt das Arretierorgan 7 in eines der Fenster 2" der Schiene 2 hinein, und zwar unabhängig davon, ob das Gehäuse 3 seinen in 2 dargestellten Knickzustand einnimmt oder nicht.
-
Das Auffanggerät 4 der 2 und 3 funktioniert wie folgt:
-
Das Sicherungsgeschirr der zu sichernden Person ist in die Öse 12 eingehängt. Der die Öse 12 aufweisende Hebel nimmt normalerweise eine im wesentlichen horizontale Lage ein, bei der das Arretierorgan 7 nach abwärts weist und arretierunwirksam ist. Das Gehäuse 3 nimmt seinen ungeknickten Zustand ein und ist auf der Schiene 2 gegen Hemmung verschiebbar.
-
Wenn die mit dem Auffanggerät 4 verbundene Person aufsteigt, wird das Auffanggerät mit nach oben gezogen.
-
Falls die Person absteigen will, muss sie in der Regel das Auffanggerät 4 mit der Hand nach abwärts bewegen, und dabei dafür sorgen, dass der Hebel 9 in einer angenäherten Horizontallage verbleibt und das Arretierorgan 7 dementsprechend arretierunwirksam bleibt.
-
Sollte die mit dem Auffanggerät 4 verbundene Person stürzen, wird der Hebel 9 zwangsläufig nach abwärts gezogen, mit der Folge, dass das Arretierorgan 7 in eines der Fenster 2" der Schiene 2 eingreift und arretierwirksam wird. Damit wird der Sturz der gesicherten Person praktisch sofort aufgefangen.
-
Der zwangsläufig auftretende Auffangstoß führt dazu, dass an der Achse 13 des Gehäuses eine mehr oder weniger große, vom Hochbauwerk 1 weg gerichtete Horizontalkraft auftritt, die zu einer Knickung des Gehäuses 3 gemäß 2 führt. Damit greift zusätzlich die Rastnase 16 in eines der Fenster 2" der Schiene 2 ein, so dass das Gehäuse 3 und dementsprechend das Auffanggerät 4 auch über die Rastnase 16 an der Schiene 2 arretiert wird. Diese Arretierung bleibt unabhängig von eventuellen nachfolgenden Bewegungen des Hebels 9 aufrechterhalten. Sollte also die mit ihrem Sicherungsgeschirr an der Öse 12 hängende gestürzte Person starke Pendelbewegungen ausführungen, bleibt die Arretierung des Gehäuses 3 durch die Rastnase 16 unter allen Umständen aufrechterhalten.
-
Bei der Arbeit am Hochbauwerk kann sich die mit dem Auffanggerät 4 verbundene Person gegebenenfalls in ihrem Sicherungsgeschirr nach rückwärts lehnen. Die dabei auftretenden, auf das Gehäuse 3 des Auffanggerätes 4 einwirkenden Horizontalkräfte können gegebenenfalls dazu führen, dass das Gehäuse 3 seinen Knickzustand einnimmt und die Rastnase 16 für eine Arretierung des Gehäuses 3 an der Schiene 2 sorgt. Wenn die gesicherte Person nachfolgend absteigen will, kann sie das bisher geknickte Gehäuse manuell in den ungeknickten Zustand zurückstellen, so dass ein Abstieg in der vorangehend beschriebenen Weise möglich wird.
-
Bei einem eventuellen Aufstieg kann gegebenenfalls auf eine manuelle Rückstellung des Gehäuses 3 in den ungeknickten Zustand verzichtet werden, weil die beim Aufstieg zwangsläufig an einen Quersteg zwischen aufeinanderfolgenden Fenstern 2" der Schiene 2 anstoßende Rastnase 16 eine Rückstellung des Gehäuses 3 in den ungeknickten Zustand bewirken kann, wenn das Gehäuse 3 über den Hebel 9 mit hinreichender Kraft in Aufwärtsrichtung gezogen wird.
-
Abweichend von der dargestellten Ausführungsform kann gegebenenfalls auch die in 2 dargestellte Knickstellung des Gehäuses durch Rasteingriff der Rastkugeln 14 in nicht dargestellte weitere Rastausnehmungen am Gehäuseteilkörper 3" verrastet sein.