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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein mit einer zu sichernden Person
mitlaufendes Auffanggerät, welches an einer im wesentlichen
vertikalen Sicherungsschiene oder an einem im wesentlichen vertikalen
Sicherungsseil gegen eine selbsttätige Abwärtsbewegung
gehemmt angeordnet und über ein Bremsbetätigungsglied
mit einem von der zu sichernden Person getragenen Gurtgeschirr verbindbar
ist, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Für
Reinigungs- und Wartungsarbeiten sind an höheren Bauwerken
oftmals Steighilfen, insbesondere Leitern, mit einer Sicherungsschiene
angeordnet, an welcher ein Auffanggerät verschieblich geführt
bzw. entsprechend anbringbar ist. Das Auffanggerät ist
mit einem, von der zu sichernden Person getragenen Gurtgeschirr
verbindbar, so dass diese gegen einen Absturz gesichert ist. Beim
Aufstieg bzw. Abstieg auf der Leiter folgt das Auffanggerät
praktisch zwangsläufig der zu sichernden Person. Das von
der zu sichernden Person getragene Gurtgeschirr ist entweder direkt
oder indirekt über eine Sicherungsleine mit einem Bremsbetätigungsglied
zur Betätigung einer Bremse oder einer Arretiervorrichtung
des Auffanggerätes verbunden. Wird das Bremsbetätigungsglied
mit einer größeren Kraft in Abwärtsrichtung
beaufschlagt, was beispielsweise bei einem Absturz der zu sichernden
Person der Fall ist, wird das Auffanggerät zwangsläufig
an der Schiene arretiert.
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Aus
der
DE 10 2004
019 714 A1 ist ein mit einer zu sichernden Person mitlaufendes
Auffanggerät bekannt, welches an einer im wesentlichen
vertikalen Sicherungsschiene oder einem Sicherungsseil, insbesondere
an einem Spannseil, an geordnet ist, und welches bei einem Sturz
der Person automatisch an der Sicherungsschiene bzw. am Sicherungsseil
arretiert wird.
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Bei
herkömmlichen Auffanggeräten kann es jedoch zu
gefährlichen Situationen kommen, beispielsweise bei bewusstlosen
Personen, die mit dem Oberkörper abkippen und in diesem
abgekippten Zustand das Bremsbetätigungsglied in dessen
Freizustand halten.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem,
für ein Auffanggerät der gattungsgemäßen
Art, eine verbesserte oder zumindest eine andere Ausführungsform
anzugeben, welches eine besonders hohe Funktionalität und
damit eine hohe Sicherheit bietet.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs
gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der
abhängigen Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einem, mit einer
zu sichernden Person entlang einer Sicherungsschiene bzw. entlang
eines Sicherungsseils mitlaufenden Auffanggerät, zwei unabhängig
voneinander betätigbare Bremsbetätigungsglieder
vorzusehen, welche das Auffanggerät an einer Abwärtsbewegung
entlang der Sicherungsschiene bzw. entlang des Sicherungsseils sowohl
bei einer nach abwärts gerichteten Kraft auf das erste Bremsbetätigungsglied,
als auch bei einer im Wesentlichen horizontalen Kraft auf ein zweites,
separates Bremsbetätigungsglied zuverlässig hindern.
Das erste Bremsbetätigungsglied wird dabei durch eine im
Wesentlichen horizontale Kraft in dessen Freizustand gehalten, in
welchem das Auffanggerät in im Wesentlichen vertikaler
Richtung entlang der Sicherungsschiene bzw. entlang des Sicherungsseils
bewegt werden kann. Stürzt nun die zu sichernde Person
ab und verursacht dadurch eine auf das erste Bremsbetätigungsglied
nach abwärts wirkende Kraft, so wird dieses mit einer Bremsnase
gegen die Sicherungsschiene bzw. gegen das Sicherungsseil bewegt und
verklemmt, wodurch eine weitere Abwärtsbewegung des Auffanggerätes
entlang der Sicherungsschiene bzw. entlang des Seils zuverlässig
verhindert werden kann. Die zu sichernde Person ist dabei üblicherweise über
ein von ihr getragenes Gurtgeschirr mit dem ersten Bremsbetätigungsglied
verbunden und kann dieses lediglich dann in dessen Freizustand,
d. h. in dessen nicht bremsenden Zustand, überführen,
sofern sie eine im Wesentlichen horizontale Kraft auf das erste
Bremsbetätigungsglied ausübt. Wird die zu sichernde
Person in diesem Zustand jedoch ohnmächtig, so kann es
zu einem Abkippen des Oberkörpers kommen, wobei die im
Wesentlichen horizontal auf das erste Bremsbetätigungsglied wirkende
Kraft erhalten bleibt und dadurch ein sich nach abwärts
Bewegen des Auffanggerätes nicht mit Sicherheit ausgeschlossen
werden kann. Diesem Umstand trägt das zweite, separate
Bremsbetätigungsglied Rechnung, welches üblicherweise über eine
im Normalzustand spannungslose Verbindung mit der zu sichernden
Person in dessen Oberkörperbereich verbunden ist. In dem
gerade erwähnten spannungslosen Zustand befindet sich das
zweite Bremsbetätigungsglied in dessen Freizustand, wodurch
eine Vertikalbewegung des Auffanggerätes entlang der Sicherungsschiene
bzw. entlang des Sicherungsseils nicht beeinträchtigt wird.
Kippt jedoch der Oberkörper der zu sichernden Person, beispielsweise
weil diese bewusstlos wird, so erfährt das Verbindungsglied
zwischen der zu sichernden Person und dem zweiten Bremsbetätigungsglied
eine Zugspannung, welche das zweite Bremsbetätigungsglied in
dessen Bremsstellung überführt und dadurch ein unbeabsichtigtes
Abrutschen des Auffanggerätes nach unten verhindert. Mit
dem erfindungsgemäßen Auffanggerät ist
die zu sichernde Person somit sowohl bei einem Ausrutschen durch
das erste Bremsbetätigungsglied gesichert, als auch bei
einem lediglich bewusstlosen Zustand, durch das in diesem Fall aktivierte
zweite Bremsbetätigungsglied. Dabei verhindert das zweite
Bremsbetätigungsglied auch ein ungewolltes Abkippen des
(Ober-)körpers der gesicherten Person, die beispielsweise über
einen Brust- oder Auffanggurt mit dem Auffanggerät verbunden ist.
Hierdurch wird insbesondere auch eine für die verunfallte
Person unvorteilhafte und gefährliche Abknicklage zuverlässig
vermieden. Die verunfallte Person verbleibt somit Dank des erfindungsgemäßen Auffanggeräts
in einer aufrechten Lage. Das zweite Bremsbetätigungsglied
wirkt dabei als redundante Sicherung, die lediglich in dem Fall
benötigt wird, wenn die zu sichernde Person verunfallt
und in dieser verunfallten Lage trotzdem noch eine im Wesentlichen
horizontale Kraft auf das erste Bremsbetätigungsglied ausübt
und dadurch dieses in dessen Freistellung hält. Mit dem
erfindungsgemäßen Auffanggerät sind demnach
keine Situationen vorstellbar, bei welchen die zu sichernde Person
nicht wirkungsvoll an einer unbeabsichtigten schnellen Abwärtsbewegung,
das heißt einem Abstürzen, gehindert werden kann.
Das zweite Bremsbetätigungsglied dient dabei lediglich
als redundante Sicherung und wird unter normalen Bedingungen üblicherweise nicht
betätigt und auch nicht benötigt.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen
Lösung, arretiert das zweite Bremsglied bei einer Beaufschlagung
desselben mit einer nach abwärts gerichteten Kraft, das
Auffanggerät an der Sicherungsschiene oder am Sicherungsseil.
Somit unterstützt das zweite Bremsbetätigungsglied
das erste Bremsbetätigungsglied und damit einen Arretier-
bzw. Bremsvorgang, sofern die verunfallte Person nicht lediglich
bewusstlos und mit waagerechter Haltekraft am ersten Bremsbetätigungsglied
ziehend hängt, sondern ausgerutscht ist und dadurch eine
nach abwärts gerichtete Kraft auf das erste und das zweite
Bremsbetätigungsglied ausübt. Das zweite Bremsbetätigungsglied
wirkt in diesem Fall bremsunterstützend für das
erste Bremsbetätigungsglied, wodurch die hierdurch erzielbare
Bremswirkung verstärkt werden kann.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lösung, weist das erste Bremsbetätigungsglied
eine erste Federeinrichtung auf, welche dieses in seinen Bremszustand
vorspannt, während das zweite Bremsbetätigungsglied
eine zweite Federeinrichtung aufweist, welche dieses in seinen Freizustand
vorspannt. In völlig unbelastetem Zustand befindet sich
somit das erste Bremsbetätigungsglied aufgrund der ersten
Federeinrichtung in einer Arretierstellung, während das zweite
Bremsbetätigungsglied aufgrund der zweiten Federeinrichtung
in einer Freistellung verharrt. Zum Verfahren des Auffanggerätes
entlang der Sicherungsschiene bzw. entlang des Sicherungsseils muss
nun von der zu sichernden Person auf das erste Bremsbetätigungsglied
eine im Wesentlichen horizontale Kraft ausgeübt werden,
welche die Federkraft der ersten Federeinrichtung überwindet
und somit das erste Bremsbetätigungsglied in dessen Freizustand überstellt.
Durch das in seinen Bremszustand vorgespannte erste Bremsbetätigungsglied, wird
das Auffanggerät in völlig unbelastetem Zustand bezüglich
seiner Lage zur Sicherungsschiene bzw. zum Sicherungsseil arretiert
und kann dadurch nicht versehentlich abrutschen.
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Zweckmäßig
sind das erste Bremsbetätigungsglied und das zweite Bremsbetätigungsglied benachbart
zueinander innerhalb eines Gehäuses des Auffanggerätes
angeordnet, wodurch einerseits eine sehr kompakte Bauweise erreicht
werden kann und andererseits eine bereits bisher übliche
Sicherungsschiene bzw. ein bisher verwendetes Sicherungsseil weiter
verwendet werden kann, ohne dass diese(s) modifiziert werden müsste.
Gleichzeitig vereinfacht sich die Montage des erfindungsgemäßen Auffanggerätes,
da die beiden Bremsbetätigungsglieder zusammen in einer
langlochartigen Ausnehmung des Gehäuses des Auffanggerätes
positioniert und über einen gemeinsamen Bolzen schwenkbar am
Gehäuse des Auffanggerätes gelagert werden können.
Eine separate Montage bzw. eine separate Lagerung der beiden Bremsbetätigungsglieder,
kann hierdurch vermieden werden, wodurch sich einerseits die Teilevielfalt
und damit verbunden die Lager- und Logistikkosten reduzieren lassen
und andererseits eine rationelle Montage des erfindungsgemäßen
Auffanggerätes ermöglicht wird.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder
funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
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Dabei
zeigen, jeweils schematisch,
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1 ein
erfindungsgemäßes Auffanggerät mit deaktiviertem
ersten Bremsbetätigungsglied und aktiviertem zweiten Bremsbetätigungsglied,
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2 eine
Darstellung wie in 1, jedoch mit aktiviertem ersten
Bremsbetätigungsglied und deaktiviertem zweiten Bremsbetätigungsglied,
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3a–c unterschiedliche Sicherungszustände
des erfindungsgemäßen Auffanggerätes.
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An
einer Außenwand eines nicht näher dargestellten
Gebäudes oder eines Hochbauwerkes, ist gemäß den 1 bis 3 eine
vertikale Sicherungsschiene 1 fest angeordnet, die mit
einer nicht näher dargestellten Leiter kombiniert bzw.
als Träger für beidseitig der Sicherungsschiene 1 angeordnete Leitersprossen
ausgebildet sein kann. An der Sicherungsschiene 1 ist ein
Gehäuse 2 eines Auffanggerätes 3 unverlierbar
geführt, beispielsweise mittels Führungsrollen 4,
die auf der Innen- und Außenseite der Sicherungsschiene 1 abgestützt
sind und dadurch ein leichtgängiges Verfahren des Auffanggerätes 3 entlang
der Sicherungsschiene 1 ermöglichen. Dabei besitzt
das Auffanggerät 3 eine grundsätzlich
bekannte Hemmung, dargestellt in der Form eines ersten Bremsbetätigungshebels 5,
welcher mittels einer ersten, zugehörigen Federeinrichtung 6 in
seinem Bremszustand vorgespannt ist. Zur Überführung
des ersten Bremsbetätigungsgliedes 5 in dessen
Freizustand, muss auf dieses von einer nicht gezeigten und zu sichernden
Person, eine im Wesentlichen horizontale Kraft 8 ausgeübt
werden, welche das erste Bremsbetätigungsglied 5 gemäß der
Darstellung in 1 entgegen dem Uhrzeigersinn
um die Achse 7 verdreht und dadurch in dessen Freizustand überführt.
Beim Verdrehen des ersten Bremsbetätigungsgliedes 5 entgegen
dem Uhrzeigersinn, fährt dessen Bremsnase 9 in
eine Außenkontur des Gehäuses 2 ein und
ermöglicht dadurch ein Entlanggleiten des Auffanggerätes 2 an
der Sicherungsschiene 1. Hierbei sei ausdrücklich
erwähnt, dass die Sicherungsschiene 1 auch als
Sicherungsseil ausgebildet sein kann.
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Die
zu sichernde Person ist dabei über ein von dieser getragenes
Gurtgeschirr mit einer Verbindungseinrichtung 10 des Auffanggerätes 3 verbunden,
wobei letztere beispielsweise als selbstsichernder Karabinerhaken
ausgebildet sein kann, der bezüglich des ersten Bremsbetätigungsgliedes 5 um zwei
orthogonal zueinander angeordnete Achsen 7' und 7'' verschwenkbar
gelagert ist.
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Rutscht
die über das Auffanggerät 2 an der Sicherungsschiene 1 gesicherte
Person aus bzw. ab, so übt sie über die Verbindungseinrichtung 10 eine
im Wesentlichen nach abwärts gerichtete Kraft 8' (vgl. 2)
auf das Bremsbetätigungs glied 5 aus und arretiert
dieses zwangsläufig in dessen Bremsstellung mit ausgefahrener
Bremsnase 9. Eine derartige Stellung ist beispielsweise
gemäß den 2 und 3 dargestellt.
Unter besonders unglücklichen Umständen, kann
es jedoch dazu kommen, dass die zu sichernde Person bewusstlos wird
und dadurch weiterhin eine im Wesentlichen horizontal gerichtete
Kraft 8 auf das erste Bremsbetätigungsglied 5 ausübt,
so dass das Auffanggerät 3 weiterhin frei verstellbar längs
der Sicherungsschiene 1 angeordnet ist. Um derartige kritische
Zustände wirkungsvoll verhindern zu können, ist
erfindungsgemäß ein zweites, separates Bremsbetätigungsglied 11 vorgesehen,
welches bei einer Beaufschlagung mit einer horizontalen Kraft 8,
das Auffanggerät 3 an der Sicherungsschiene 1 bzw.
am Sicherungsseil arretiert. Hierfür ist das zweite Bremsbetätigungsglied 11 üblicherweise
mit einem Oberkörper der zu sichernden Person verbunden,
so dass bei einem Bewusstloswerden der zu sichernden Person, bei
welcher üblicherweise diese mit dem Oberkörper
abknickt, eine horizontal wirkende Kraft 8 auf das zweite
Bremsbetätigungsglied 11 ausgeübt wird
und dadurch dieses in dessen Bremsstellung überführt
wird. Gleichzeitig wird hierdurch ein Abknicken der zu sichernden
Person wirkungsvoll verhindert, wodurch dies auch in einer Unfalllage
in aufrechtem Zustand verbleibt. Im Normalzustand ist eine Verbindung
zwischen der zu sichernden Person und dem zweiten Bremsbetätigungsglied 11 spannungslos,
wobei eine zweite Federeinrichtung 12 dafür sorgt,
dass das zweite Bremsbetätigungsglied 11 in dessen
Freizustand vorgespannt ist. Erst bei einem sich abzeichnenden Abkippen
des Oberkörpers der zu sichernden Person, wird das zweite
Bremsbetätigungsglied 11 über die dann
auf dieses wirkende Horizontalkraft 8 in dessen Bremsstellung
verstellt und sichert so die zu sichernde Person einerseits zuverlässig
vor einem ungewollten Absturz und andererseits vor einem unvorteilhaften
Abknicken.
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Selbstverständlich
kann das zweite Bremsbetätigungsglied 11 auch
mittels einer schräg nach abwärts wirkenden bzw.
einer vertikal abwärts wirkenden Kraft 8' in dessen
Bremszustand überführt werden. Generell bildet
das zweite Bremsbetätigungsglied 11 eine redundante
Sicherung zum ersten Bremsbetätigungsglied 5,
so dass aus heutiger Sicht keine Zustände vorstellbar sind,
in welchen die zu sichernde Person nicht zuverlässig vor
einem Absturz geschützt wäre. Ebenso wie das erste
Bremsbetätigungsglied 5 ist auch das zweite Bremsbetätigungsglied 11 um
die Achse 7 im Gehäuse 2 des Auffanggerätes 3 schwenkbar
gelagert, wobei die beiden Federeinrichtungen 6 und 12 das
erste Bremsbetätigungsglied 5 und das zweite Bremsbetätigungsglied 11 gegenläufig
um die gemeinsame Schwenkachse 7 vorspannen.
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Selbstverständlich
ist vorstellbar, dass die Sicherungsschiene 1 – wie
in den 3a bis 3c gezeigt
ist – Eingriffsöffnungen 14 aufweist,
in welche das erste und/oder das zweite Bremsbetätigungsglied 5,11 in
dem jeweiligen Bremszustand über die jeweilige Bremsnase 9 eingreift.
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Aus
der linken Schnittdarstellung gemäß der 1 ist
erkennbar, dass die beiden Bremsbetätigungsglieder 5 und 11 benachbart
zueinander innerhalb des Gehäuses 2 innerhalb
des Auffanggerätes 3 angeordnet sind und in diesem über
einen Bolzen 13, welcher zugleich die Schwenkachse 7 bildet,
gesichert sind.
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Das
Auffanggerät 3 ist dabei ebenso wie die Verbindungseinrichtung 10 und
weitere wesentliche Teile vorzugsweise aus Metall ausgebildet und
dadurch äußerst robust bzw. belastbar. Bei den
Führungsrollen 4 können jedoch neben
Metallrollen auch Rollen aus elastischem Kunststoff, beispielsweise aus
Gummi, zum Einsatz gelangen, um eine leichtgängigere Verstellbewegung
zu ermöglichen. Mit dem erfindungsgemäßen
Auffanggerät 3 ist es erstmals möglich,
alle erdenklichen Unfallsituationen einer, an einer Sicherungsschiene 1 zu
sichernden Person, zu erfassen und diese zu sichernde Person in
eben all diesen denkbaren Unfallsituationen zuverlässig
zu sichern. Insbesondere ein Zustand, bei welchem die verunfallte
Person beispielsweise bewusstlos wird und dadurch weiterhin eine
horizontale Kraft 8 auf das erste Bremsbetätigungsglied 5 ausübt, konnte
mit den bisher am Markt befindlichen Auffanggeräten nicht
sicher gemeistert werden. Da das zweite Bremsbetätigungsglied 11 nur
in völlig unbelastetem Zustand keinerlei Bremswirkung ausübt,
ist durch dieses eine redundante Sicherung möglich, die unmittelbar
anspricht, sofern auf das zweite Bremsbetätigungsglied 11 eine
horizontale Kraft 8, eine schräg nach abwärts
gerichtete Kraft oder eine vertikal nach abwärts gerichtete
Kraft 8' einwirkt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004019714
A1 [0003]