DE10224654C1 - Rollo für ein Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Rollo für ein Fahrzeug, mit einer Rollowelle (10a) zum Auf- und Abwickeln eines endseitig auf der Rollowelle festgelegten flexiblen Flächengebildes, die an deren gegenüberliegenden Stirnseiten an Lagerteilen (12a, 14a) drehbar gelagert ist, wobei die Rollowelle (10a) einen Innenraum (30a) begrenzt, in welchem eine einerseits rollowellenfest und andererseits lagerteilfest festgelegte Rückholfeder (32a) zum selbsttätigen Aufwickeln des Flächengebildes angeordnet ist. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Rollo ist dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (30a) ein viskoses Medium (38a) zur Verminderung von durch eine Bewegung der Rückholfeder (32a) hervorgerufenen Geräuschen enthält und der Innenraum (30a) gegen ein Austreten des viskosen Mediums (38a) abgedichtet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Rollo für ein Fahrzeug, beispielsweise ein in einem
Fahrzeuginnenraum benachbart einem Fenster oder einem Dachöffnungssystem
angeordnetes Sonnenschutzrollo, gemäß dem Obergriff des
Anspruchs 1.
Derartige Rollos sind z. B. aus DE 197 39 919 C2, DE 198 34 777 A1 und
DE 100 63 150 A1 bekannt.
Bei dem aus DE 197 39 919 C2 bekannten Sonnenrollo für ein Fahrzeugdach ist
die als Wickelspule ausgebildete Rollowelle drehbar an fahrzeugfest angeordneten
Lagerteilen gelagert. Die Wickelspule besitzt einen hohlzylindrischen Wickelkörper,
der eine als Schraubenfeder ausgebildete Rückholfeder umschließt, von welcher
ein Ende exzentrisch in der Wickelspule festgelegt ist und ein anderes Ende der
Rückholfeder außerhalb der Wickelspule ortsfest festgelegt ist, sodass beim
Abwickeln einer Rollobahn von der Wickelspule die Rückholfeder gespannt wird.
Aus DE 198 34 777 A1 ist ein Federstab-Rollo mit konstanter Federvorspannkraft
bekannt. Die als ein Rohr ausgebildete Rollowelle sitzt drehbar auf einer Welle, die
wiederum an fahrzeugfest angeordneten Drehlagern drehbar gelagert ist. Eine
Feder zur Vorspannung des Rollos ist in dem Rohr angeordnet. Zur Bereitstellung
einer Bedienkraft des Rollos unabhängig von der Auszugslänge eines endseitig auf
der Rollowelle festgelegten Rollostoffs ist vorgesehen, die Drehstellung der Welle
synchron mit der Auszugslänge des Rollostoffs zu verändern.
Bei dem aus DE 100 63 150 A1 bekannten Rollo umfasst die Rollowelle ein
Hülsenelement, in welches an jedem Ende ein fahrzeugfest angeordneter Stift in
axialer Richtung hineinragt. Auf diesem Stift ist das jeweilige Ende des
Hülsenelements drehbar gelagert. Eine als Schraubenfeder ausgebildete
Rückholfeder umgibt den fahrzeugfest angeordneten Stift und ist einerseits an
diesem Stift und andererseits an einer Buchse festgelegt, die am Ende des
Hülsenelements eingefügt ist und drehbar auf dem Stift angeordnet ist.
Nachteilig ist bei diesen bekannten Rollos, dass durch eine Bewegung der
Rückholfeder oftmals unerwünschte Geräusche hervorgerufen werden, die
insbesondere bei einem im Innenraum eines Kraftfahrzeugs installierten Rollo als
störend empfunden werden. Eine Bewegung der Rückholfeder ergibt sich
beispielsweise während des Betriebs des Rollos, d. h. beim Auf- und Abwickeln des
auf der Rollowelle festgelegten Flächengebildes. Bei diesen Vorgängen wird die
Rückholfeder bzw. werden Abschnitte dieser Rückholfeder elastisch deformiert
(durch Verlagerung der Federenden und ggf. durch Fliehkräfte), sodass Abschnitte
der Rückholfeder an anderen Abschnitten der Rückholfeder oder an der Rollowelle
reibend und/oder anschlagend Geräusche hervorrufen. Unabhängig von dieser
beim Rollobetrieb vorliegenden Bewegungsursache können solche nachteiligen
Bewegungen der Rückholfeder oder von Teilen derselben auch durch
Trägheitskräfte getrieben sein, welche auf die Rückholfeder wirken, wenn das Rollo
in einer von Erschütterungen und Vibrationen nicht vollkommen freien Umgebung
installiert ist, wie dies beispielsweise in einem Kraftfahrzeug oftmals der Fall ist. In
letzterem Fall kommt es häufig zu Klappergeräuschen durch Anschlag der
Rückholfeder gegen benachbarte Komponenten des Rollos.
Rollos nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sind aus der DE 196 40 846 A1, der
DE 199 02 016 C1 sowie der DE 200 11 452 U1 bekannt.
Zur Vermeidung einer Geräuschbildung beim Auf- und Abwickeln eines auf einer
Rollowelle festgelegten Flächengebildes schlägt die DE 196 40 846 A1 eine
Rollowelle vor, bei welcher die Rückholfeder als eine mit mehreren
Federwindungen versehene Schraubenfeder ausgebildet ist, deren Windungen
axial gespreizt gehalten werden, um einander benachbarte Federwindungen stets
berührungslos zueinander beabstandet zu halten. Wenngleich durch diese
Maßnahme Reibgeräusche zwischen Windungen einer Schraubenfeder vermieden
werden können, so stellt diese Konstruktion eine erhebliche Einschränkung bei der
Auslegung der Rückholfeder dar und vermag nicht sämtliche Geräusche zu
beseitigen. Vor allem die unerwünschten Klappergeräusche, die vibrationsbedingt
durch radiales Auslenken von Federabschnitten und Anschlagen dieser
Federabschnitte an benachbarte Rollokomponenten hervorgerufen werden, bleiben
durch diese Maßnahme unbeeinflusst.
Bei dem aus der DE 199 02 016 C1 bekannten Rollo ist ein Dämpfungsschlauch
in die Rollowelle eingebracht, von welchem die Rückholfeder umfasst wird. Die
DE 200 11 452 U1 offenbart ein ähnliches Rollo, bei welchem nämlich eine
geräuschhemmende Schicht zwischen der Rollowelle und der Rückholfeder
vorgesehen ist, z. B. auf der inneren Umfangsfläche der Rollowelle. Diese beiden
bekannten Rollokonstruktionen vermindern jedoch im Wesentlichen nur
denjenigen Teil der störenden Geräusche, welche auf dem Anschlagen der
Rückholfeder an die innere Umfangsfläche der Rollowelle beruhen.
Es ist dementsprechend eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Rollo der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art bereitzustellen, bei welchem
jegliche durch eine Bewegung der Rückholfeder hervorgerufene Geräusche
weitgehend vermieden sind.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Rollo mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Die abhängigen Ansprüche sind auf vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
gerichtet.
Bei dem erfindungsgemäßen Rollo enthält der Innenraum, in welchem die
Rückholfeder angeordnet ist, ein viskoses Medium. Dieser Innenraum sollte hierbei
gegen ein Austreten des viskosen Mediums abgedichtet sein. Die damit realisierte
Anwesenheit eines viskosen Mediums in der Umgebung der Rückholfeder
beeinträchtigt nicht die Funktion dieser Rückholfeder zur Bereitstellung einer
elastischen Rückstellkraft zum selbsttätigen Aufwickeln des Flächengebildes,
dämpft jedoch vorteilhaft jegliche Bewegung der Rückholfeder oder von
Abschnitten derselben, sodass sowohl betriebsbedingte als auch durch
Erschütterungen oder Vibrationen bedingte Auslenkungen von Federabschnitten
reduziert sind. Somit kann insbesondere ein Geräusch erzeugendes Anschlagen
von Federabschnitten an benachbarten Federabschnitten oder an weiteren Rollo
komponenten zuverlässig vermieden werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Rollowelle ein den
Innenraum begrenzendes zylindrisches Rohr aufweist, das an einem Rohrende
durch einen dichtend in dieses Rohrende eingefügten Stopfen verschlossen ist.
Dadurch lässt sich der in der Rollowelle nach außen hin abgedichtete Innenraum in
konstruktiv einfacher Weise realisieren.
Ein solcher Stopfen kann vorteilhaft weitere Funktionalitäten besitzen. Beispiels
weise kann der Stopfen drehfest in das Rohrende eingesteckt sein und eine
Halteeinrichtung zum Halten eines Endes der Rückholfeder aufweisen, um die
rollowellenfeste Festlegung der Rückholfeder vorzusehen. Auch kann der Stopfen
eine koaxial zur Drehachse der Rollowelle angeordnete Durchgangsöffnung
aufweisen, durch welche hindurch sich drehbar relativ zu dem Rohr und dichtend
ein lagerteilfest angeordnetes Halteglied zum Halten eines Endes der Rückholfeder
erstreckt, um die lagerteilfeste Festlegung der Rückholfeder vorzusehen.
Bevorzugt ist die Rückholfeder als Schraubenfeder ausgebildet, die sich koaxial zur
Drehachse der Rollowelle erstreckt. Im Rahmen der Erfindung kann die Rückhol
feder prinzipiell auch anders ausgebildet sein, z. B. als Spiralfeder. Auch kann die
Rückholfeder aus mehreren separaten Einzelfedern gebildet sein, wie z. B. den
zwei Schraubenfedern gemäß DE 100 63 150 A1.
Bevorzugt besitzt das viskose Medium eine flüssige bis zähflüssige Beschaffenheit,
wobei insbesondere Flüssigkeiten in Betracht kommen, deren Viskosität bei
Betriebstemperatur (z. B. etwa 20°C) mindestens 10-3 Ns/m2 beträgt oder für eine
stärkere Dämpfungswirkung mindestens 10-1 Ns/m2 beträgt. Ferner ist es vorteilhaft,
ein Medium mit antikorrosiver Wirkung zu wählen. Beispielsweise kann als Medium
ein Öl verwendet werden.
Für die geräuschmindernde Wirkung des Mediums wird es in der Praxis nicht
notwendig sein, den für das Medium zur Verfügung stehenden Teil des Innenraums
vollständig zu füllen. Vielmehr genügt es, zumindest einen erheblichen Teil der
Rückholfeder mit dem viskosen Medium zu umgeben. Dementsprechend ist es bei
entsprechender Anordnung und Dimensionierung der Rückholfeder ohne weiteres
möglich und im Hinblick auf eine einfache Fertigung des Rollos oftmals bevorzugt,
den zur Verfügung stehenden Raum nur teilweise, jedoch zum größten Teil mit
dem viskosen Medium zu füllen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen mit Bezug
auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Längsschnittansicht einer Rollowelle gemäß einer ersten
Ausführungsform, und
Fig. 2 eine Längsschnittansicht einer Rollowelle gemäß einer zweiten
Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt eine insgesamt mit 10 bezeichnete Rollowelle zum Auf- und Abwickeln
eines endseitig auf der Rollowelle festgelegten flexiblen Flächengebildes (nicht
dargestellt), beispielsweise der Stoffbahn eines Sonnenschutzrollos. An den
gegenüberliegenden Stirnseiten der Rollowelle 10 ist dieselbe an fahrzeugfest
angeordneten Lagerteilen 12, 14 um eine Längsmittelachse drehbar gelagert. Das
in Fig. 1 linke Lagerteil 12 (Seitenblech) weist hierfür ein Drehlager 16 auf, um
einen axial an der Stirnseite der Rollowelle abstehenden Zapfen 18 drehbar zu
lagern. Dieser Zapfen 18 ist Teil eines Stopfens 20, der drehfest und dichtend in ein
Ende eines Rohrs 22 eingesteckt ist, welches die Mantelfläche der Rollowelle 10
ausbildet. Auch das andere Ende dieses Rohrs 22 (in Fig. 1 rechts) ist durch
einen Stopfen 24 dichtend verschlossen, wobei dieser Stopfen 24 eine koaxial zur
Drehachse der Rollowelle angeordnete Durchgangsöffnung aufweist, durch welche
hindurch sich mittels eines Drehlagers 26 drehbar relativ zu dem Rohr 22 ein
Rundstab 14-2 erstreckt, der zusammen mit einem fahrzeugfest an dieser Seite
angeordneten Seitenblech 14-1 das rechte Lagerteil 14 bildet. Der von dem
Drehlager 26 koaxial zu dem Rohr 22 gehaltene Rundstab 14-2 erstreckt sich
seitwärts durch das Seitenblech 14-1 hindurch und ist bei 28 arretiert durch ein
radiales Eingreifen eines Stifts in eine radiale Aussparung des Rundstabs 14-2.
Die Rollowelle 10 begrenzt mit deren Rohr 22 und den seitlich eingesteckten
Stopfen 20, 24 einen Innenraum 30, in welchem eine als Schraubenfeder
ausgebildete Rückholfeder 32 koaxial zu dem Rohr 22 angeordnet ist. Die
Rückholfeder 32 dient zum selbsttätigen Aufwickeln der an der Außenseite des
Rohrs 22 festgelegten Stoffbahn und ist zu diesem Zweck einerseits bei 34
rollowellenfest und andererseits bei 36 lagerteilfest festgelegt. Bei 34 besitzt der
Stopfen 20 eine axial exzentrisch verlaufende Aufnahme, in welche eines der
Federenden eingefügt ist, und bei 36 besitzt der Rundstab 14-2 eine Aufnahme, in
welche das andere Federende eingefügt ist.
Der Innenraum 30 ist fast vollständig mit einem viskosen Medium in Form einer
Flüssigkeit 38 gefüllt, sodass jegliche Bewegung der Feder 32 gedämpft wird und
insbesondere Klapper- und Klopfgeräusche unterbunden werden, die in der Praxis
einer Vibrations-behafteten Umgebung ohne Vorsehen der Flüssigkeitsfüllung
auftreten würden. Die Abdichtung des Innenraums 30 gegen ein Austreten der
Flüssigkeit 38 wird gewährleistet durch die Dichtwirkung zwischen einerseits den
Stopfen 20, 24 und andererseits der Wandung des Rohrs 22 sowie der
Dichtwirkung des entsprechend ausgebildeten Drehlagers 26. Für die Realisierung
dichtender Übergänge zwischen verschiedenen Bauteilen, wie dem Drehlager 26,
stehen dem Fachmann eine Vielzahl von an sich bekannten konstruktiven
Möglichkeiten (Wellendichtringe, O-Ringe etc.) zur Verfügung, sodass sich eine
detaillierte Ausführung hierzu erübrigt.
Es ist ersichtlich, dass an dem konkreten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1
hinsichtlich der Art und Weise der drehbaren Lagerung der Rollowelle 10 wie auch
der Art und Weise der Festlegung von Enden der Rückholfeder Modifikationen
durchgeführt werden können, ohne die erfindungsgemäß vorgesehene Geräusch
minderung durch eine besondere Füllung des Innenraums 30 zu beeinträchtigen.
Beispielsweise könnte das in Fig. 1 rechte Ende der Schraubenfeder 32
rollowellenfest an dem Stopfen 24 festgelegt sein und das linke Ende der Feder 32
an dem linken Ende des (nach links verlängerten) Rundstabs 14-2 lagerteilfest
festgelegt sein. Ferner könnte anstatt der bei 28 zum fahrzeugfesten Halten des
Rundstabs 14-2 vorgesehenen Arretierung auch eine Einrichtung vorgesehen sein,
mittels der die Drehstellung dieses Rundstabs 14-2 im Betrieb des Rollos verändert
werden kann (z. B. wie beschrieben in DE 198 34 777 A1).
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher für analoge Komponenten die
gleichen Bezugszahlen verwendet sind, jeweils ergänzt durch einen kleinen
Buchstaben "a" zur Unterscheidung von der vorangehend beschriebenen
Ausführungsform. Im Unterschied zu der vorangehend beschriebenen Aus
führungsform verläuft ein Federstab koaxial zur Drehachse in dem Rohr 22a
durchgehend und bildet an seinen Enden die Lagerteile 12a, 14a aus, die wieder
fahrzeugfest oder in vorbestimmter Weise drehbar seitens eines Fahrzeugs
festgelegt sein können. Im Übrigen wird auf die Beschreibung des voran
gegangenen Ausführungsbeispiels verwiesen.
10
Rollowelle
12
Lagerteil (Seitenblech)
14
Lagerteil
14-1
Seitenblech
14-2
Rundstab
16
Drehlager
18
Zapfen
20
Stopfen
22
Rohr
24
Stopfen
26
Drehlager
28
Arretierung
30
Innenraum
32
Rückholfeder
34
rollowellenfeste Festlegung
36
lagerteilfeste Festlegung
38
Flüssigkeit
Claims (6)
1. Rollo für ein Fahrzeug, mit einer Rollowelle (10) zum Auf- und Abwickeln
eines endseitig auf der Rollowelle festgelegten flexiblen Flächengebildes, die
an deren gegenüberliegenden Stirnseiten an Lagerteilen (12, 14) drehbar
gelagert ist, wobei die Rollowelle (10) einen Innenraum (30) begrenzt, in
welchem eine einerseits rollowellenfest und andererseits lagerteilfest
festgelegte Rückholfeder (32) zum selbsttätigen Aufwickeln des Flächen
gebildes und Mittel zur Verminderung von durch eine Bewegung der
Rückholfeder (32) hervorgerufenen Geräuschen angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel ein viskoses Medium (38)
umfassen.
2. Rollo nach Anspruch 1, wobei die Rollowelle (10) ein den Innenraum (30)
begrenzendes zylindrisches Rohr (22) aufweist, das an einem Rohrende
durch einen dichtend in dieses Rohrende eingefügten Stopfen (20, 24)
verschlossen ist.
3. Rollo nach Anspruch 2, wobei der Stopfen (20, 24) drehfest in das Rohrende
eingesteckt ist und eine Halteeinrichtung (34) zum Halten eines Endes der
Rückholfeder (32) aufweist, um die rollowellenfeste Festlegung der Rückhol
feder vorzusehen.
4. Rollo nach Anspruch 2 oder 3, wobei der Stopfen (20, 24) eine koaxial zur
Drehachse der Rollowelle (10) angeordnete Durchgangsöffnung aufweist,
durch welche hindurch sich drehbar relativ zu dem Rohr (22) und dichtend
ein lagerteilfest angeordnetes Halteglied (14) zum Halten eines Endes der
Rückholfeder (32) erstreckt, um die lagerteilfeste Festlegung der Rückhol
feder vorzusehen.
5. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Rückholfeder (32) als
Schraubenfeder ausgebildet ist, die sich koaxial zur Drehachse der Rollo
welle (10) erstreckt.
6. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das viskose Medium (38)
eine flüssige bis zähflüssige Beschaffenheit besitzt.
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