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DE10224654C1 - Rollo für ein Fahrzeug - Google Patents

Rollo für ein Fahrzeug

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Publication number
DE10224654C1
DE10224654C1 DE2002124654 DE10224654A DE10224654C1 DE 10224654 C1 DE10224654 C1 DE 10224654C1 DE 2002124654 DE2002124654 DE 2002124654 DE 10224654 A DE10224654 A DE 10224654A DE 10224654 C1 DE10224654 C1 DE 10224654C1
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DE
Germany
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roller blind
return spring
spring
shaft
fixed
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Application number
DE2002124654
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English (en)
Inventor
Thomas Schwarzenbart
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Webasto SE
Original Assignee
Webasto Vehicle Systems International GmbH
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Publication date
Application filed by Webasto Vehicle Systems International GmbH filed Critical Webasto Vehicle Systems International GmbH
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J1/00Windows; Windscreens; Accessories therefor
    • B60J1/20Accessories, e.g. wind deflectors, blinds
    • B60J1/2011Blinds; curtains or screens reducing heat or light intensity
    • B60J1/2013Roller blinds
    • B60J1/2036Roller blinds characterised by structural elements
    • B60J1/205Winding tubes, e.g. telescopic tubes or conically shaped tubes
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/24Screens or other constructions affording protection against light, especially against sunshine; Similar screens for privacy or appearance; Slat blinds
    • E06B9/40Roller blinds
    • E06B9/42Parts or details of roller blinds, e.g. suspension devices, blind boxes
    • E06B9/44Rollers therefor; Fastening roller blinds to rollers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Rollo für ein Fahrzeug, mit einer Rollowelle (10a) zum Auf- und Abwickeln eines endseitig auf der Rollowelle festgelegten flexiblen Flächengebildes, die an deren gegenüberliegenden Stirnseiten an Lagerteilen (12a, 14a) drehbar gelagert ist, wobei die Rollowelle (10a) einen Innenraum (30a) begrenzt, in welchem eine einerseits rollowellenfest und andererseits lagerteilfest festgelegte Rückholfeder (32a) zum selbsttätigen Aufwickeln des Flächengebildes angeordnet ist. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Rollo ist dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (30a) ein viskoses Medium (38a) zur Verminderung von durch eine Bewegung der Rückholfeder (32a) hervorgerufenen Geräuschen enthält und der Innenraum (30a) gegen ein Austreten des viskosen Mediums (38a) abgedichtet ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Rollo für ein Fahrzeug, beispielsweise ein in einem Fahrzeuginnenraum benachbart einem Fenster oder einem Dachöffnungssystem angeordnetes Sonnenschutzrollo, gemäß dem Obergriff des Anspruchs 1.
Derartige Rollos sind z. B. aus DE 197 39 919 C2, DE 198 34 777 A1 und DE 100 63 150 A1 bekannt.
Bei dem aus DE 197 39 919 C2 bekannten Sonnenrollo für ein Fahrzeugdach ist die als Wickelspule ausgebildete Rollowelle drehbar an fahrzeugfest angeordneten Lagerteilen gelagert. Die Wickelspule besitzt einen hohlzylindrischen Wickelkörper, der eine als Schraubenfeder ausgebildete Rückholfeder umschließt, von welcher ein Ende exzentrisch in der Wickelspule festgelegt ist und ein anderes Ende der Rückholfeder außerhalb der Wickelspule ortsfest festgelegt ist, sodass beim Abwickeln einer Rollobahn von der Wickelspule die Rückholfeder gespannt wird.
Aus DE 198 34 777 A1 ist ein Federstab-Rollo mit konstanter Federvorspannkraft bekannt. Die als ein Rohr ausgebildete Rollowelle sitzt drehbar auf einer Welle, die wiederum an fahrzeugfest angeordneten Drehlagern drehbar gelagert ist. Eine Feder zur Vorspannung des Rollos ist in dem Rohr angeordnet. Zur Bereitstellung einer Bedienkraft des Rollos unabhängig von der Auszugslänge eines endseitig auf der Rollowelle festgelegten Rollostoffs ist vorgesehen, die Drehstellung der Welle synchron mit der Auszugslänge des Rollostoffs zu verändern.
Bei dem aus DE 100 63 150 A1 bekannten Rollo umfasst die Rollowelle ein Hülsenelement, in welches an jedem Ende ein fahrzeugfest angeordneter Stift in axialer Richtung hineinragt. Auf diesem Stift ist das jeweilige Ende des Hülsenelements drehbar gelagert. Eine als Schraubenfeder ausgebildete Rückholfeder umgibt den fahrzeugfest angeordneten Stift und ist einerseits an diesem Stift und andererseits an einer Buchse festgelegt, die am Ende des Hülsenelements eingefügt ist und drehbar auf dem Stift angeordnet ist.
Nachteilig ist bei diesen bekannten Rollos, dass durch eine Bewegung der Rückholfeder oftmals unerwünschte Geräusche hervorgerufen werden, die insbesondere bei einem im Innenraum eines Kraftfahrzeugs installierten Rollo als störend empfunden werden. Eine Bewegung der Rückholfeder ergibt sich beispielsweise während des Betriebs des Rollos, d. h. beim Auf- und Abwickeln des auf der Rollowelle festgelegten Flächengebildes. Bei diesen Vorgängen wird die Rückholfeder bzw. werden Abschnitte dieser Rückholfeder elastisch deformiert (durch Verlagerung der Federenden und ggf. durch Fliehkräfte), sodass Abschnitte der Rückholfeder an anderen Abschnitten der Rückholfeder oder an der Rollowelle reibend und/oder anschlagend Geräusche hervorrufen. Unabhängig von dieser beim Rollobetrieb vorliegenden Bewegungsursache können solche nachteiligen Bewegungen der Rückholfeder oder von Teilen derselben auch durch Trägheitskräfte getrieben sein, welche auf die Rückholfeder wirken, wenn das Rollo in einer von Erschütterungen und Vibrationen nicht vollkommen freien Umgebung installiert ist, wie dies beispielsweise in einem Kraftfahrzeug oftmals der Fall ist. In letzterem Fall kommt es häufig zu Klappergeräuschen durch Anschlag der Rückholfeder gegen benachbarte Komponenten des Rollos.
Rollos nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sind aus der DE 196 40 846 A1, der DE 199 02 016 C1 sowie der DE 200 11 452 U1 bekannt.
Zur Vermeidung einer Geräuschbildung beim Auf- und Abwickeln eines auf einer Rollowelle festgelegten Flächengebildes schlägt die DE 196 40 846 A1 eine Rollowelle vor, bei welcher die Rückholfeder als eine mit mehreren Federwindungen versehene Schraubenfeder ausgebildet ist, deren Windungen axial gespreizt gehalten werden, um einander benachbarte Federwindungen stets berührungslos zueinander beabstandet zu halten. Wenngleich durch diese Maßnahme Reibgeräusche zwischen Windungen einer Schraubenfeder vermieden werden können, so stellt diese Konstruktion eine erhebliche Einschränkung bei der Auslegung der Rückholfeder dar und vermag nicht sämtliche Geräusche zu beseitigen. Vor allem die unerwünschten Klappergeräusche, die vibrationsbedingt durch radiales Auslenken von Federabschnitten und Anschlagen dieser Federabschnitte an benachbarte Rollokomponenten hervorgerufen werden, bleiben durch diese Maßnahme unbeeinflusst.
Bei dem aus der DE 199 02 016 C1 bekannten Rollo ist ein Dämpfungsschlauch in die Rollowelle eingebracht, von welchem die Rückholfeder umfasst wird. Die DE 200 11 452 U1 offenbart ein ähnliches Rollo, bei welchem nämlich eine geräuschhemmende Schicht zwischen der Rollowelle und der Rückholfeder vorgesehen ist, z. B. auf der inneren Umfangsfläche der Rollowelle. Diese beiden bekannten Rollokonstruktionen vermindern jedoch im Wesentlichen nur denjenigen Teil der störenden Geräusche, welche auf dem Anschlagen der Rückholfeder an die innere Umfangsfläche der Rollowelle beruhen.
Es ist dementsprechend eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Rollo der im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art bereitzustellen, bei welchem jegliche durch eine Bewegung der Rückholfeder hervorgerufene Geräusche weitgehend vermieden sind.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Rollo mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die abhängigen Ansprüche sind auf vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gerichtet.
Bei dem erfindungsgemäßen Rollo enthält der Innenraum, in welchem die Rückholfeder angeordnet ist, ein viskoses Medium. Dieser Innenraum sollte hierbei gegen ein Austreten des viskosen Mediums abgedichtet sein. Die damit realisierte Anwesenheit eines viskosen Mediums in der Umgebung der Rückholfeder beeinträchtigt nicht die Funktion dieser Rückholfeder zur Bereitstellung einer elastischen Rückstellkraft zum selbsttätigen Aufwickeln des Flächengebildes, dämpft jedoch vorteilhaft jegliche Bewegung der Rückholfeder oder von Abschnitten derselben, sodass sowohl betriebsbedingte als auch durch Erschütterungen oder Vibrationen bedingte Auslenkungen von Federabschnitten reduziert sind. Somit kann insbesondere ein Geräusch erzeugendes Anschlagen von Federabschnitten an benachbarten Federabschnitten oder an weiteren Rollo­ komponenten zuverlässig vermieden werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Rollowelle ein den Innenraum begrenzendes zylindrisches Rohr aufweist, das an einem Rohrende durch einen dichtend in dieses Rohrende eingefügten Stopfen verschlossen ist. Dadurch lässt sich der in der Rollowelle nach außen hin abgedichtete Innenraum in konstruktiv einfacher Weise realisieren.
Ein solcher Stopfen kann vorteilhaft weitere Funktionalitäten besitzen. Beispiels­ weise kann der Stopfen drehfest in das Rohrende eingesteckt sein und eine Halteeinrichtung zum Halten eines Endes der Rückholfeder aufweisen, um die rollowellenfeste Festlegung der Rückholfeder vorzusehen. Auch kann der Stopfen eine koaxial zur Drehachse der Rollowelle angeordnete Durchgangsöffnung aufweisen, durch welche hindurch sich drehbar relativ zu dem Rohr und dichtend ein lagerteilfest angeordnetes Halteglied zum Halten eines Endes der Rückholfeder erstreckt, um die lagerteilfeste Festlegung der Rückholfeder vorzusehen.
Bevorzugt ist die Rückholfeder als Schraubenfeder ausgebildet, die sich koaxial zur Drehachse der Rollowelle erstreckt. Im Rahmen der Erfindung kann die Rückhol­ feder prinzipiell auch anders ausgebildet sein, z. B. als Spiralfeder. Auch kann die Rückholfeder aus mehreren separaten Einzelfedern gebildet sein, wie z. B. den zwei Schraubenfedern gemäß DE 100 63 150 A1.
Bevorzugt besitzt das viskose Medium eine flüssige bis zähflüssige Beschaffenheit, wobei insbesondere Flüssigkeiten in Betracht kommen, deren Viskosität bei Betriebstemperatur (z. B. etwa 20°C) mindestens 10-3 Ns/m2 beträgt oder für eine stärkere Dämpfungswirkung mindestens 10-1 Ns/m2 beträgt. Ferner ist es vorteilhaft, ein Medium mit antikorrosiver Wirkung zu wählen. Beispielsweise kann als Medium ein Öl verwendet werden.
Für die geräuschmindernde Wirkung des Mediums wird es in der Praxis nicht notwendig sein, den für das Medium zur Verfügung stehenden Teil des Innenraums vollständig zu füllen. Vielmehr genügt es, zumindest einen erheblichen Teil der Rückholfeder mit dem viskosen Medium zu umgeben. Dementsprechend ist es bei entsprechender Anordnung und Dimensionierung der Rückholfeder ohne weiteres möglich und im Hinblick auf eine einfache Fertigung des Rollos oftmals bevorzugt, den zur Verfügung stehenden Raum nur teilweise, jedoch zum größten Teil mit dem viskosen Medium zu füllen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Längsschnittansicht einer Rollowelle gemäß einer ersten Ausführungsform, und
Fig. 2 eine Längsschnittansicht einer Rollowelle gemäß einer zweiten Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt eine insgesamt mit 10 bezeichnete Rollowelle zum Auf- und Abwickeln eines endseitig auf der Rollowelle festgelegten flexiblen Flächengebildes (nicht dargestellt), beispielsweise der Stoffbahn eines Sonnenschutzrollos. An den gegenüberliegenden Stirnseiten der Rollowelle 10 ist dieselbe an fahrzeugfest angeordneten Lagerteilen 12, 14 um eine Längsmittelachse drehbar gelagert. Das in Fig. 1 linke Lagerteil 12 (Seitenblech) weist hierfür ein Drehlager 16 auf, um einen axial an der Stirnseite der Rollowelle abstehenden Zapfen 18 drehbar zu lagern. Dieser Zapfen 18 ist Teil eines Stopfens 20, der drehfest und dichtend in ein Ende eines Rohrs 22 eingesteckt ist, welches die Mantelfläche der Rollowelle 10 ausbildet. Auch das andere Ende dieses Rohrs 22 (in Fig. 1 rechts) ist durch einen Stopfen 24 dichtend verschlossen, wobei dieser Stopfen 24 eine koaxial zur Drehachse der Rollowelle angeordnete Durchgangsöffnung aufweist, durch welche hindurch sich mittels eines Drehlagers 26 drehbar relativ zu dem Rohr 22 ein Rundstab 14-2 erstreckt, der zusammen mit einem fahrzeugfest an dieser Seite angeordneten Seitenblech 14-1 das rechte Lagerteil 14 bildet. Der von dem Drehlager 26 koaxial zu dem Rohr 22 gehaltene Rundstab 14-2 erstreckt sich seitwärts durch das Seitenblech 14-1 hindurch und ist bei 28 arretiert durch ein radiales Eingreifen eines Stifts in eine radiale Aussparung des Rundstabs 14-2.
Die Rollowelle 10 begrenzt mit deren Rohr 22 und den seitlich eingesteckten Stopfen 20, 24 einen Innenraum 30, in welchem eine als Schraubenfeder ausgebildete Rückholfeder 32 koaxial zu dem Rohr 22 angeordnet ist. Die Rückholfeder 32 dient zum selbsttätigen Aufwickeln der an der Außenseite des Rohrs 22 festgelegten Stoffbahn und ist zu diesem Zweck einerseits bei 34 rollowellenfest und andererseits bei 36 lagerteilfest festgelegt. Bei 34 besitzt der Stopfen 20 eine axial exzentrisch verlaufende Aufnahme, in welche eines der Federenden eingefügt ist, und bei 36 besitzt der Rundstab 14-2 eine Aufnahme, in welche das andere Federende eingefügt ist.
Der Innenraum 30 ist fast vollständig mit einem viskosen Medium in Form einer Flüssigkeit 38 gefüllt, sodass jegliche Bewegung der Feder 32 gedämpft wird und insbesondere Klapper- und Klopfgeräusche unterbunden werden, die in der Praxis einer Vibrations-behafteten Umgebung ohne Vorsehen der Flüssigkeitsfüllung auftreten würden. Die Abdichtung des Innenraums 30 gegen ein Austreten der Flüssigkeit 38 wird gewährleistet durch die Dichtwirkung zwischen einerseits den Stopfen 20, 24 und andererseits der Wandung des Rohrs 22 sowie der Dichtwirkung des entsprechend ausgebildeten Drehlagers 26. Für die Realisierung dichtender Übergänge zwischen verschiedenen Bauteilen, wie dem Drehlager 26, stehen dem Fachmann eine Vielzahl von an sich bekannten konstruktiven Möglichkeiten (Wellendichtringe, O-Ringe etc.) zur Verfügung, sodass sich eine detaillierte Ausführung hierzu erübrigt.
Es ist ersichtlich, dass an dem konkreten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 hinsichtlich der Art und Weise der drehbaren Lagerung der Rollowelle 10 wie auch der Art und Weise der Festlegung von Enden der Rückholfeder Modifikationen durchgeführt werden können, ohne die erfindungsgemäß vorgesehene Geräusch­ minderung durch eine besondere Füllung des Innenraums 30 zu beeinträchtigen. Beispielsweise könnte das in Fig. 1 rechte Ende der Schraubenfeder 32 rollowellenfest an dem Stopfen 24 festgelegt sein und das linke Ende der Feder 32 an dem linken Ende des (nach links verlängerten) Rundstabs 14-2 lagerteilfest festgelegt sein. Ferner könnte anstatt der bei 28 zum fahrzeugfesten Halten des Rundstabs 14-2 vorgesehenen Arretierung auch eine Einrichtung vorgesehen sein, mittels der die Drehstellung dieses Rundstabs 14-2 im Betrieb des Rollos verändert werden kann (z. B. wie beschrieben in DE 198 34 777 A1).
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher für analoge Komponenten die gleichen Bezugszahlen verwendet sind, jeweils ergänzt durch einen kleinen Buchstaben "a" zur Unterscheidung von der vorangehend beschriebenen Ausführungsform. Im Unterschied zu der vorangehend beschriebenen Aus­ führungsform verläuft ein Federstab koaxial zur Drehachse in dem Rohr 22a durchgehend und bildet an seinen Enden die Lagerteile 12a, 14a aus, die wieder fahrzeugfest oder in vorbestimmter Weise drehbar seitens eines Fahrzeugs festgelegt sein können. Im Übrigen wird auf die Beschreibung des voran­ gegangenen Ausführungsbeispiels verwiesen.
Bezugszeichenliste
10
Rollowelle
12
Lagerteil (Seitenblech)
14
Lagerteil
14-1
Seitenblech
14-2
Rundstab
16
Drehlager
18
Zapfen
20
Stopfen
22
Rohr
24
Stopfen
26
Drehlager
28
Arretierung
30
Innenraum
32
Rückholfeder
34
rollowellenfeste Festlegung
36
lagerteilfeste Festlegung
38
Flüssigkeit

Claims (6)

1. Rollo für ein Fahrzeug, mit einer Rollowelle (10) zum Auf- und Abwickeln eines endseitig auf der Rollowelle festgelegten flexiblen Flächengebildes, die an deren gegenüberliegenden Stirnseiten an Lagerteilen (12, 14) drehbar gelagert ist, wobei die Rollowelle (10) einen Innenraum (30) begrenzt, in welchem eine einerseits rollowellenfest und andererseits lagerteilfest festgelegte Rückholfeder (32) zum selbsttätigen Aufwickeln des Flächen­ gebildes und Mittel zur Verminderung von durch eine Bewegung der Rückholfeder (32) hervorgerufenen Geräuschen angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel ein viskoses Medium (38) umfassen.
2. Rollo nach Anspruch 1, wobei die Rollowelle (10) ein den Innenraum (30) begrenzendes zylindrisches Rohr (22) aufweist, das an einem Rohrende durch einen dichtend in dieses Rohrende eingefügten Stopfen (20, 24) verschlossen ist.
3. Rollo nach Anspruch 2, wobei der Stopfen (20, 24) drehfest in das Rohrende eingesteckt ist und eine Halteeinrichtung (34) zum Halten eines Endes der Rückholfeder (32) aufweist, um die rollowellenfeste Festlegung der Rückhol­ feder vorzusehen.
4. Rollo nach Anspruch 2 oder 3, wobei der Stopfen (20, 24) eine koaxial zur Drehachse der Rollowelle (10) angeordnete Durchgangsöffnung aufweist, durch welche hindurch sich drehbar relativ zu dem Rohr (22) und dichtend ein lagerteilfest angeordnetes Halteglied (14) zum Halten eines Endes der Rückholfeder (32) erstreckt, um die lagerteilfeste Festlegung der Rückhol­ feder vorzusehen.
5. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Rückholfeder (32) als Schraubenfeder ausgebildet ist, die sich koaxial zur Drehachse der Rollo­ welle (10) erstreckt.
6. Rollo nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das viskose Medium (38) eine flüssige bis zähflüssige Beschaffenheit besitzt.
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