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Die Erfindung betrifft eine Abdeckvorrichtung für einen Fahrzeugaußenhautbereich gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Wenn Personen einen verschmutzten Fahrzeugaußenhautbereich mit ihrer Kleidung berühren, besteht die Gefahr, daß sie sich oder ihre Kleidung verschmutzen. Diese Verschmutzung kann z. B. beim Be- und Entladen von Kofferräumen oder beim Arbeiten an Motoren entstehen. Eine Abdeckung des Fahrzeugaußenhautbereichs, beispielsweise des Stoßfängers und/oder der Ladekante, ist auch im Hinblick auf die Vermeidung von Beschädigungen insbesondere des Stoßfängers, der Ladekante oder der Dichtung beim Ein- oder Ausladen von Gegenständen zweckmäßig.
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Um diese Nachteile zu vermeiden, schlägt die
DE 197 45 517 A1 eine ausknöpfbare Abdeckvorrichtung vor, die während des Fahrbetriebs, d. h. bei geschlossenem Heckdeckel, so im Fahrzeugendbereich in nicht näher angegebener Weise abgelegt ist, daß sie vor Verschmutzung bei Regenwetter oder durch Staub geschützt ist. Nach Öffnen des Heckdeckels kann sie dann nach außen über Ladekante und Stoßfänger gezogen werden. Dabei ergibt sich bei einer nicht linearen Ladekante und/oder einem nicht linearen Stoßfänger ein unschönes Gesamtbild. Zudem müssen im Kofferraum zusätzliche Druckknopfgegenteile vorhanden sein, was den Herstellungsaufwand erhöht. Zum Einklappen der Abdeckvorrichtung muß man sich bücken. Etwaiger Schmutz fällt nach dem Einklappen der Abdeckvorrichtung direkt in den Kofferraum.
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Die
WO 98/38065 A1 beschreibt eine Ladematte für einen Kofferraum eines Kombimodells oder eines Kleinbusses. Die Ladematte bedeckt während der Fahrt den Boden des KFZ und dient dazu, das Entladen schwerer und unhandlicher Ladegüter durch Herausziehen der Ladematte zu erleichtern.
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Die
DE 199 39 557 A1 beschreibt eine Abdeckvorrichtung für einen verschmutzungsgefährdeten Stoßfänger, die zur Stoßfängerabdeckung ein Rollo mit einer Folienbahn verwendet. Bei geöffnetem Heckdeckel wird die Folienbahn ausgezogen und deckt so den Stoßfänger ab. Bei dieser Lösung ist nicht auszuschließen, daß das Rollo den Schmutz der verschmutzten Stoßstange beim Aufwickeln mit aufnimmt. Die schmutzige Rollounterseite, die den Stoßfänger berührt hat, ist nach dem Aufwickeln in direkter Verbindung mit der sauberen Oberseite, die der Person zugewandt war. Nach einem erneuten Abrollen des Rollos kann somit auch die Oberseite verschmutzt sein.
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Die
DE 100 33 767 A1 zeigt ähnlich wie die
DE 199 39 557 A1 ein Rollo, das als Abdeckvorrichtung für einen Stoßfänger verwendet wird. Der Vorteil dieser Lösung gegenüber der
DE 199 39 557 A1 ist, daß die Abdeckvorrichtung auch während des Fahrbetriebs genutzt werden kann. Durch entsprechende Anordnung von Arretierungen insbesondere für das freie Ende der Abdeckvorrichtung wird es ermöglicht, beispielsweise bei verschmutztem Ladegut den Teppichboden des Laderaums durch die Abdeckvorrichtung abzudecken und somit gegen Verschmutzung zu schützen. In anderen Fällen kann es auch von Vorteil sein, das Ladegut abzudecken. Dann wird die Abdeckvorrichtung etwas höher, nämlich über dem Ladegut angebracht und deckt somit das Ladegut ab. Auch bei dieser Konstruktion ist nicht auszuschließen, daß das Rollo den Schmutz der verschmutzten Stoßstange beim Aufwickeln mit aufnimmt.
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Eine Abdeckvorrichtung der eingangs Art ist aus der
US 3 902 752 A bekannt. Die darin beschriebene Abdeckvorrichtung umfasst eine in einem Kofferraum eines Kraftfahrzeugs angebrachte Ablagevorrichtung. In dieser Ablagevorrichtung ist eine Abdeckplane aus einem flexiblen Material zickzackartig zusammengefaltet. Die Abdeckplane kann aus der Ablagevorrichtung herausgezogen und über die Ladekante und den Stoßfänger des Kraftfahrzeugs gelegt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Abdeckvorrichtung für einen Fahrzeugaußenhautbereich zu schaffen, die die Kleidung von Personen vor Verschmutzung durch Berührung mit einem verschmutzten Fahrzeugaußenhautbereich schützt, die ferner einen Schutz des abgedeckten Außenhautbereich vor Beschädigung bietet und die weiterhin einfach zu bedienen ist.
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Die Aufgabe wird durch eine Abdeckvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass die Abdeckvorrichtung mindestens eine Zugvorrichtung aufweist, die an dem im ausgezogenem Zustand freien Ende der Abdeckbahn festgelegt ist, so dass durch Ziehen an der Zugvorrichtung die Abdeckbahn aus dem ausgezogenen Zustand zusammenfaltbar ist.
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Im zusammengefalteten Zustand wird die saubere Seite nicht von der verschmutzten Seite der Abdeckvorrichtung berührt. Der Vorteil gegenüber der
DE 199 39 557 A1 und der
DE 100 33 767 A1 ist außerdem, daß im Gegensatz zum Rollo bei dieser Erfindung eine Reinigung relativ einfach möglich ist, denn die Abdeckvorrichtung läßt sich einfach ausbauen und dann einfach reinigen und trocknen.
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Bei Nichtgebrauch kann die Abdeckvorrichtung in einer Ablagevorrichtung untergebracht werden, die zum Beispiel taschenartig ausgebildet ist.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform sind auf den beiden Außenseiten der Abdeckbahn Durchgangslöcher so angebracht, daß die Zugvorrichtung diese abwechselnd auf beiden Seiten der Abdeckbahn durchsetzt. Um das Ausreißen der Durchgangslöcher zu verhindern, ist es von Vorteil, die Durchgangslöcher mit Verstärkungen zu versehen. Um Kratzer am Fahrzeugaußenhautbereich zu verhindern, sollten vorteilhafterweise Verstärkungen aus Kunststoff und nicht aus Metall verwendet werden.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn zwei Seilzüge, auf jeder Außenseite einer, verwendet werden und die beiden Seilzüge an einem Griffstück bzw. Zugknopf zusammengeführt werden, so daß man nur an einem Punkt ziehen muß. Damit ist beim Ausziehen sowie beim Zusammenziehen der Abdeckbahn eine Einhandbedienung möglich.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform besitzt die Abdeckvorrichtung an ihrem Ende einen Griff, der z. B. als Schlaufenband ausgebildet sein kann. An diesem Griff kann man die Abdeckbahn im zusammengefalteten Zustand auseinander falten. In dieser bevorzugten Ausführungsform wird deutlich, daß eine stehende Person die Abdeckbahn ohne sich zu bücken durch Ziehen an der Zugvorrichtung zusammenfalten und durch Ziehen an dem Griff auseinanderziehen kann.
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Idealerweise besitzt die Ablagevorrichtung der Abdeckvorrichtung eine Art Deckel, der die Ablagevorrichtung mit der bei Nichtgebrauch darin enthaltenen Abdeckvorrichtung schließt. Der Deckel läßt sich vorteilhafterweise mit Hilfe eines Verschlusses in der geschlossenen Lage fixieren. Besonders geeignet erscheint als Verschluß ein Klettverschluß, doch auch Druckknöpfe oder andere Verschlüsse sind sinnvoll und möglich.
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Die Abdeckvorrichtung befindet sich beispielsweise hinter der Ladekante in einem Kofferraum. Damit keine Änderung eines Serienfahrzeugs notwendig ist, ist die Ablagevorrichtung so konstruiert, daß sie in einem Serienfahrzeug befestigt werden kann. Dies kann z. B. an Ösen, die in den meisten Kofferräumen vorhanden sind, geschehen. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform durchsetzt eine Stange die Ablagevorrichtung. An beiden Enden der Stange sind Haken angebracht, die in Ösen eingreifen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Stange, die vorteilhafterweise aus Fiberglas gefertigt ist, die Ablagevorrichtung ungefähr in der Mitte durchsetzt. Dadurch kippt die Ablagevorrichtung nicht nach unten bzw. klappt nicht nach oben, wenn man die Abdeckvorrichtung aus der Ablagevorrichtung herauszieht.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform besitzt die taschenartige Ablagevorrichtung an verschiedenen Kanten Verstärkungen. Diese können in der Art von Formstabilisatoren ausgebildet sein, so daß sie nach dem Ausziehen der Abdeckbahn die leere Ablagevorrichtung immer noch in Form halten.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform verläuft der Zugvorrichtung von der Verschlußseite aus gesehen hinter der die Ablagevorrichtung durchsetzenden Stange. Der Vorteil dieser Ausführungsform ist, daß die Stange quasi als Umlenkrolle benutzt wird. Da die Stange seitlich in Ösen befestigt ist, kippt die Ablagevorrichtung so beim Zusammenziehen der Abdeckbahn nicht nach oben.
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Ein weiterer besonderer Vorteil gegenüber dem Stand der Technik ist, daß der Schmutz nach Abtrocknen in die Ablagevorrichtung fällt und nicht in den Kofferraum. Es ist erheblich leichter, den Schmutz aus der Ablagevorrichtung zu entfernen als aus dem Kofferraum. Die Ablagevorrichtung wird in dieser Erfindung lediglich aus den Ösen gehakt und kann dann ausgeschüttelt werden. Ein Kofferraum muß hingegen umständlich ausgesaugt werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert.
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Die Zeichnung enthält mehrere Figuren, es zeigen
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1 eine erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung im geschlossenen Zustand,
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2 eine Darstellung des Schnittes A-A in 1,
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3 die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung, jedoch im ausgefalteten Zustand und
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4 die erfindungsgemäße Abdeckvorrichtung, jedoch im in einen Kofferraum eingebauten Zustand.
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1 zeigt eine Ablagevorrichtung 10, die hier als taschenartig ausgebildet ist, mit einem Deckel 12. Der Deckel 12 wird mit Hilfe eines Verschlusses 14, beispielsweise eines ein Klettverschlusses, an der Ablagevorrichtung 10 befestigt und geschlossen. Die Ablagevorrichtung 10 wird zum Beispiel ungefähr in ihrer Mitte längs von einer Stange 16 durchsetzt, die aus Durchgangslöchern 18 der Ablagevorrichtung 10 hervor tritt. An beiden Enden der Stange 16, die vorteilhafterweise aus Fieberglas gefertigt ist, befindet sich in diesem Ausführungsbeispiel jeweils ein Haken 20, der in Ösen 22 des Fahrzeugs eingreift. Damit die Ablagevorrichtung 10 ihre Form beibehält, sind verschiedene Verstärkungen 24 und 26 eingearbeitet. Die Verstärkungen 24 und 26, auch Formstabilisatoren genannt, geben zusätzlich zur Stange 16 der Ablagevorrichtung eine gewisse Steifigkeit. Die Verstärkung 24 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel als Abschluß des Deckels 12 in diesen eingenäht.
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2 zeigt die Ablagevorrichtung 10 genauso wie 1 im geschlossenen Zustand im Schnitt entlang der Linie A-A der 1. Dieser Schnitt verdeutlicht, wie eine Abdeckvorrichtung 28 in der Ablagevorrichtung 10 untergebracht ist. Die Abdeckvorrichtung 28 weist eine Abdeckbahn 30 auf, die innerhalb der Ablagevorrichtung 10 zickzackartig zusammengefaltet ist. Die Abdeckbahn kann vorzugsweise aus einem Polyesterwirkvlies hergestellt sein. Die Schmutzseite hat in einer besonderen Ausführungsform den textilen Charakter und die Sauberseite ist mit einer gummiartigen PP/EPDM-Beschichtung versehen. Zusätzlich kann die Abdeckbahn 30 noch mit einem technischen Olefin behandelt sein, damit eine gute Abriebfestigkeit bei gleichzeitiger Elastizität erzielt wird.
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Die beiden Verschlüsse 14 und 15 sind in dieser Figur in ineinander verastet. Neben den Verstärkungen 24 und 26 dient auch die Stange 16 und eine Stange 32 als Formstabilisator, die der Ablagevorrichtung 10 eine gewisse Längssteifigkeit geben, insbesondere wenn die Abdeckbahn 30 ausgezogen ist. Die Stange 32 ist am freien Ende 34 der Abdeckbahn 30 eingenäht. An ihr befindet sich ein Griff 36, der in diesem Ausführungsbeispiel als Schlaufenband ausgebildet ist.
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3 zeigt die Ablagevorrichtung 10 mit der ausgezogenen Abdeckbahn 30. Die als Formstabilisator wirkende Verstärkung 24 verstärkt den Deckel 12 und die Verstärkung 26 eine Kante 38 der Ablagevorrichtung 10. An der Abdeckbahn 30 befinden sich auf beiden Längsseiten Durchgangslöcher 40. Durch die Durchgangslöcher 40 in der Abdeckbahn 30 ist eine Zugvorrichtung 42 gefädelt, der abwechselnd auf beiden Seiten der Abdeckbahn 30 verläuft. Die beiden Zugvorrichtungen 42 sind an dem freien Ende 34 der Abdeckbahn 30 an der Stange 32 befestigt. Auf der gegenüberliegenden Seite, also der Seite mit der Ablagevorrichtung 10 läuft die Zugvorrichtung 42 von der Verschlußseite aus gesehen hinter der den Deckel 12 durchsetzenden Stange 16. Die Stange 16 wirkt so quasi als Art Umlenkrolle. Die beiden Seilzüge 42 werden an einem Zugknopf 44 zusammengeführt. Durch Aufbringen einer Zugkraft in Richtung des Pfeils 46 an dem Griff 36 kann man die Abdeckbahn 30 auseinander ziehen, oder besser gesagt, aus dem zusammengefalteten Zustand auseinander falten. Durch Zugkraft in Richtung des Pfeils 48 an dem Zugknopf 44 läßt sich die Abdeckbahn 30 wieder in die Ablagevorrichtung 10 zusammenfalten, da die Zugvorrichtung 42 um die Stange 16 umgelenkt wird. Damit die Durchgangslöcher 40 der Abdeckbahn 30 nicht durch die Zugvorrichtung 42 beschädigt werden oder ausreißen, sind die Durchgangslöcher 40 beispielsweise mit diese umgebenden Verstärkungen 50 verstärkt. Diese Verstärkungen 50 sind in diesem Ausführungsbeispiel in Form von Verstärkungsösen ausgebildet. Um den Stoffänger vor Kratzern zu schützen sind sie vorteilhafterweise aus Kunststoff und nicht aus Metall.
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4 zeigt einen Fahrzeugaußenhautbereich 52 eines Fahrzeugs mit einer eingebauten Ablagevorrichtung 10 für eine Abdeckvorrichtung 28 im auseinandergefalteten Zustand. Die Stange 16 durchsetzt die Ablagevorrichtung 10 und an den beiden Enden der Stange 16 sind jeweils beispielsweise zwei Haken 20 angebracht, die in die fahrzeugfesten Ösen 22 eingreifen. Der Deckel 12 ist nur an einer Seite sichtbar, denn den größten Teil des Deckels 12 verdeckt die Abdeckbahn 30.
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Mit der Erfindung ist somit mit einfachen Mitteln eine gattungsgemäße Abdeckvorrichtung geschaffen, die eine robuste Lösung der definierten Aufgabe darstellt.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Ablagevorrichtung
- 12
- Deckel
- 14, 15
- Verschlußteile
- 16
- Stange
- 18
- Durchgangslöcher in der Ablagevorrichtung
- 20
- Haken
- 22
- Ösen
- 24
- Verstärkung der Ablagevorrichtung
- 26
- Verstärkung der Ablagevorrichtung
- 28
- Abdeckvorrichtung
- 30
- Abdeckbahn
- 32
- Stange
- 34
- freies Ende der Abdeckbahn
- 36
- Griff
- 38
- Kante
- 40
- Durchgangslöcher in der Abdeckbahn
- 42
- Zugvorrichtung
- 44
- Zugknopf
- 46
- Pfeil
- 48
- Pfeil
- 50
- Verstärkung in der Abdeckbahn
- 52
- Fahrzeugaußenhautbereich