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DE10223831A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Bearbeiten von Leimbindern o. dgl. - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Bearbeiten von Leimbindern o. dgl.

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DE10223831A1
DE10223831A1 DE10223831A DE10223831A DE10223831A1 DE 10223831 A1 DE10223831 A1 DE 10223831A1 DE 10223831 A DE10223831 A DE 10223831A DE 10223831 A DE10223831 A DE 10223831A DE 10223831 A1 DE10223831 A1 DE 10223831A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bearbeiten von Leimbindern und anderen Holzwerkstoffen, die aus einer Mehrzahl aufeinander geleimter Lagen bestehen, um Fehlstellen in den Einzellagen, insbesondere an den Sichtflächen, durch ein Abtastorgan zu ermitteln. Ein Steuerungsorgan, in dessen Speicher die Koordinaten der Fehlstellen eingespeist werden, steuert ein Fräswerkzeug oder dergleichen, das die Fehlstellen in vorbestimmten Konturen ausarbeitet. In die ausgearbeiteten Fehlstellen werden Füllstücke eingesetzt, insbesondere eingeleimt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bearbeiten von Leim­ bindern und anderen Holzwerkstoffen, die aus einer Mehrzahl aufeinander geleimter Lagen bestehen.
Leimbinder oder andere Holzwerkstoffe, die aus einer Mehrzahl aufeinander geleimter Lagen bestehen, müssen nach dem Ver­ leimen, das in der Regel in einer Presse erfolgt, nachbearbei­ tet werden. An den Sichtflächen können beispielsweise Fehler an den Stoßstellen der einzelnen Lagen sichtbar sein oder auch Fehler an den Harzgallen, Astlöchern oder anderen Fehlstellen. Diese Fehlstellen sind zwar für die Festigkeit des Holzwerk­ stoffes von nebensächlicher Bedeutung, sie stören jedoch den optischen Eindruck.
Im allgemeinen werden diese Fehlstellen von Hand ausgebessert. Durch spanende Werkzeuge werden die Fehlstellen ausgearbeitet und es werden dann angepaßte Holzstücke oder dergleichen einge­ setzt und eingeleimt. Schließlich wird durch einen Hobelvorgang oder dergleichen ein einheitliches äußeres Aussehen erreicht.
Die Beseitigung der Fehlstellen ist sehr arbeitsaufwendig. Während einerseits das Verleimen eines Leimbinders oder der­ gleichen verhältnismäßig rasch vor sich geht, weil dies die maschinellen Einrichtungen zulassen, ist für das Beseitigen der Fehlstellen viel Personal notwendig.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vor­ richtung vorzusehen, durch das die Fehlstellen rasch und in guter Qualität beseitigt werden.
Zur Lösung dieser Erfindung wird vorgeschlagen, daß die Fehl­ stelle in den Einzellagen, insbesondere an der oder den Sicht­ flächen, zunächst durch ein vorzugsweise optisch wirkendes Abtastorgan ermittelt wird, daß die Koordinaten der Fehlstelle in den Speicher eines Steuerungsorganes eingespeist werden und daß anschließend in die Fehlstelle das Füllmaterial eingesetzt wird.
Der erfindungsgemäße Vorschlag automatisiert den Ausbesserungs­ vorgang vollständig. Das insbesondere optisch wirkende Abtast­ organ ermittelt zunächst die Koordinaten der Fehlstelle. Zum Beispiel überstreicht das Abtastorgan den Leimbinder und er­ kennt zum Beispiel aufgrund einer optischen Bildverarbeitung schadhafte Stellen in der Oberfläche. Aufgrund der Positionie­ rung des Abtastorgans bezüglich des Leimbinders ist die Koordi­ nate dieser Fehlstelle zu ermitteln. Dabei wird Anfangs- und Endwert, Länge und Breite der Fehlstelle ermittelt und in einen Speicher eines Steuerungsorganes eingespeist. Dies kann zum Beispiel die numerische Steuerung der Positioniereinheit sein, sie kann aber auch in einfacher Weise mechanisch realisiert werden, indem zum Beispiel die Positioniereinheit einen An­ schlag setzt, der für die nachfolgende Einrichtung in gleicher Weise wirksam ist. Elegant ist natürlich die Lösung mit einer entsprechenden Steuerung. Die Erfindung umfaßt aber beide Lösungsansätze.
Gemäß der erfindungsgemäßen Lösung reicht es dabei zunächst aus, daß einfach nur die Fehlstelle ermittelt wird, in die dann beliebig ausgebildetes Füllmaterial eingesetzt werden kann. Das Füllmaterial kann dabei flüssig, fest, pulver-, granulatförmig usw. ausgebildet sein. Insbesondere muß die Fehlstelle zum Beispiel bei Einsatz eines flüssigen Füllmateriales in die Fehlstelle nicht weiter vorbearbeitet werden.
Es kann aber in einer Variante der Erfindung günstig sein, daß das Steuerungsorgan ein Fräswerkzeug oder ein anderes spanendes Werkzeug steuert, das die Fehlstellen ausarbeitet. Eine solche Anordnung ist zum Beispiel dann von Vorteil, wenn Harzgallen oder andere optisch nicht schöne Bereiche vor einer Ausbesse­ rung der Fehlstelle abgearbeitet werden sollen. Auch in die sich dann ergebende Ausfräsung wird dann das Füllmaterial ein­ gesetzt.
In einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß das Fräswerkzeug an der Fehlstelle auf das einzusetzende Füllmaterial abgestimmte Konturen ausarbeitet. Die von dem Fräswerkzeug geschaffenen Konturen werden dann durch das exakt passende Füllmaterial oder einem speziellen Füllstück mit genau vorgegebenen Dimensionen optimal verschlossen.
Für das Abarbeiten der verschiedenen Fehlstellen bieten sich mindestens zwei unterschiedliche Konzepte an. Bei dem ersten Konzept wird gleichzeitig gearbeitet, das bedeutet, daß an der ersten Fehlstelle Füllmaterial eingesetzt wird oder an dieser Fehlstelle das Fräswerkzeug die Fehlstelle ausarbeitet und das Abtastorgan währenddessen die nächste oder die nächsten Fehl­ stelle/n ermittelt. Durch diese parallele Bearbeitung wird für die gesamte Ausbesserungsarbeit Zeit gespart. Für das Steue­ rungsorgan stellt dies keine übermäßige Beanspruchung dar, da ausreichend leistungsstarke Rechner eingesetzt werden. Selbst­ verständlich ist es möglich, daß sogar drei Bearbeitungs­ schritte gleichzeitig (Erkennen der ersten Fehlstelle, Aus­ fräsen der zweiten Fehlstelle und Ausfüllen der dritten Fehl­ stelle mit Füllmaterial) erfolgen. Die gesamte Bearbeitungszeit wird dadurch erheblich gesenkt.
In einem anderen Konzept werden zunächst alle Fehlstellen des Leimbinders bzw. des Holzwerkstoffes ermittelt und hernach das Einsetzen von Füllmaterial in den Fehlstellen durchgeführt. Das zuerst genannte Konzept bedingt eine jeweils autonome Beweg­ barkeit der verschiedenen Einheiten. Dies führt zu entsprechend größerem Aufwand für die Steuerung und Positionierung dieser Einheiten. Auf diesen zusätzlichen Aufwand kann bei der soeben vorgeschlagenen zweiten Variante verzichtet werden, wobei dann allerdings eine parallele Bearbeitung nicht möglich ist.
Diese soeben geschilderte Vorgehensweise kann aber in einer weiteren erfindungsgemäßen Variante von Vorteil sein. Wenn das Steuerungsorgan eine Optimierungsroutine besitzt, bei welchem nur Fehlstellen ab gewisser, gegebenenfalls vorgebbarer Mindestanforderungen ausgebessert werden, so ist es günstig, daß zunächst alle Fehlstellen des Leimbinders bzw. des Holz­ werkstoffes ermittelt werden und hernach entschieden wird, entsprechend den Ausbesserungskriterien als Mindestanforderun­ gen, an welchen Koordinaten eine Ausbesserung durchgeführt wird und an welchen nicht.
In einer weiteren Fortführung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß vor dem Einbringen von Füllmaterial in die Fehlstelle diese gesäubert wird, insbesondere die Späne entfernt werden. Üb­ licherweise wird vorgesehen werden, daß das einzubringende Füllmaterial, unabhängig von seinem Aggregatszustand, mit dem Holzwerkstoff/Leimbinder verklebt wird. Die Verklebung kann aber nur dann effektiv sein, wenn das Füllmaterial auch mit dem Holzwerkstück als solches verbunden wird, falls die Oberflächen hinreichend sauber sind. Daher ist es günstig, wenn vor dem Einbringen von Füllmaterial die Füllstelle gesäubert wird, wobei diese insbesondere ausgeblasen oder ausgekehrt werden kann. Es können aber auch andere Säuberungsverfahren (zum Bei­ spiel aussaugen) eingesetzt werden.
Da erfindungsgemäß vorgeschlagen wird, die Fehlstelle mit einem flüssigen, pulverförmigen oder granulatförmigen Füllmaterial auszufüllen, kann es sich in einer weiteren Variante der Er­ findung ergeben, daß durch das Abbinden oder Verfestigen des Füllmaterials in der Fehlstelle auf das Einsetzen des Füll­ materials ein entsprechender Verfestigungsschritt folgt. Es ist zum Beispiel möglich, daß ein flüssiges, als Klebstoff ausge­ bildetes Füllmaterial, z. B. auf Kunstharzbasis usw., eingesetzt wird, das als Zweikomponentenkleber ausgebildet ist. Zum Ab­ binden dieses flüssigen Füllmaterials werden die beiden Kompo­ nenten Binder und Härter zusammengebracht, wobei dies ge­ schickterweise erst bei oder nach Ausfüllen der Fehlstelle erfolgt. Es ist aber auch möglich, pulverförmige und/oder granulatförmige Füllmaterialien in einem Befestigungsschritt mit dem Holzwerkstück zu verbinden, wenn diese z. B. durch Ultraschall, Mikrowellen, Strahlung, Infrarot- oder Ultra­ violettstrahlung so verändert werden, daß sie sich ineinander verfestigen und die Füllstelle zuverlässig verfüllen, ver­ schließen und mit dem Holz verkleben oder anhaften. Alternativ hierzu ist es selbstverständlich möglich, daß in die Fehlstelle ein Füllstück, insbesondere aus Holz, als Füllmaterial einge­ setzt, insbesondere eingeleimt wird.
Der Einsatz von insbesondere aus dem Werkstoff Holz bestehenden Füllstücken als Füllmaterial ergibt bezüglich der übrigen Eigenschaften des Leimbinders/Holzwerkstoffes keine Probleme, da Stoffidentität besteht. Auch ist der Einleimvorgang sehr gut beherrscht. In einem solchen Fall wird auch vorgeschlagen, daß eine Leim- und Einsetzeinrichtung vom Steuerungsorgan gesteuert wird. Dabei verwendet diese Einrichtung die gleichen Koordina­ ten, die durch das Abtastorgan ermittelt wurden und zum Bei­ spiel zur Positionierung und Steuerung des Werzeuges diente. Neben dem Einsatz eines optischen Abtastorganes sind natürlich alle anderen bewegungsfrei oder unter Berührung funktionieren­ den Abtastsysteme denkbar. Es kann z. B. ein Abtastverfahren mit Ultraschall- oder mit mechanischem Stößel usw. eingesetzt werden.
Günstigerweise besitzt das Abtastorgan eine Breite, die größer ist als die Breite des Leimbinders/Holzwerkstoffes. Bei einer solchen Ausgestaltung wird auf eine zusätzliche Bewegbarkeit des Abtastorgans quer zur Längserstreckung des Leimbinders verzichtet, wodurch eine weitere bewegliche Achse eingespart wird. Alternativ hierzu ist es möglich, daß das Abtastorgan in Querrichtung verfahrbar ist, wodurch das Abtastorgan kleiner und einfacher ausgebildet ist, aber wobei eine zusätzliche bewegliche Achse vorzusehen ist. Dies ist aber im Rahmen der Anlagenkonzeptierung problemlos möglich, da dies zum Beispiel von der gewünschten Bearbeitungsgeschwindigkeit abhängt.
Für den Fall, daß das Füllstück in die Fehlstelle eingeleimt wird, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Fehlstelle und/oder das Füllstück mit Leim besprüht oder bestrichen wird. Insbesondere das Einsprühen mit Leim ist verfahrenstechnisch leicht bewirkbar und daher einfach zu realisieren.
Für die Durchführung des Verfahrens wird auch eine Vorrichtung beschrieben, bei welcher insbesondere die vorgenannten Ver­ fahrensschritte ausführbar sind. Dabei wird vorgeschlagen, daß das Holzwerkstück bzw. der Leimbinder auf einer Auflage auf­ liegen und mindestens eine Bahn längs des Leimbinders bzw. des Holzwerkstoffes vorgesehen ist, der zur Relativbewegung des Abtastorganes und einer Einsetzeinrichtung für das Füllmaterial dient. Alternativ ist natürlich auch möglich, daß der Leim­ binder bzw. der Holzwerkstoff bezüglich des Abtastorganes be­ ziehungsweise der Einsetzeinrichtung verfahrbar ist und so eine entsprechende Positionierung der Fehlstelle für Ausbesserungs­ arbeiten erlaubt.
Wie eingangs bereits geschildert, reicht es aus, daß ein erstes Abtastorgan die Fehlstelle erkennt und eine zweite Einsetzein­ richtung für das Füllmaterial vorgesehen ist, die das Füll­ material in die Fehlstelle einbringt. Es ist natürlich möglich, eine komplexere Vorrichtung vorzusehen, bei welcher auch das Werkzeug und gegebenenfalls eine Leimeinrichtung längsverfahr­ bar ausgebildet ist. Da die Leimbinder als verhältnismäßig schwere Bauteile einfacher auf einer Auflage aufliegen und die verschiedenen Einrichtungen über diese verfahrbar ausgestaltet werden, um die verschiedenen Fehlstellen zu ermitteln und aus­ zubessern, ist es günstig, wenn die Vorrichtung portalartig ausgebildet ist und die verschiedenen Einrichtungen, das Ab­ tastorgan, die Einsetzeinrichtung, das Werkzeug und oder die Leimeinrichtung, den Leimbinder/Holzwerkstoff von oben bear­ beiten.
Je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit bzw. Leistung der Vorrich­ tung ist dabei vorgesehen, daß die vorgenannten Einrichtungen entweder jeweils ein eigenes Portal besitzen, aufgrund dessen diese in Längsrichtung über den Leimbinder/Holzwerkstoff ver­ schiebbar sind oder aber ein Portal trägt mit zwei oder mehre­ ren der vorgenannten Einrichtungen. Bevorzugt wird, daß insbe­ sondere die Einsetzeinrichtung und die Leimeinrichtung in einem gemeinsamen Bauteil bzw. Portal realisiert werden, da diese sowieso sukzessive hintereinander eingesetzt werden. Natürlich ist es auch möglich, zwei Portale mit einem Bearbeitungswerk­ zeug vorzusehen, die die verschiedenen Fehlstellen abarbeiten, die von nur einem Abtastorgan ermittelt werden. Dadurch könnte eine höhere Geschwindigkeit bei der Erkennung auch zu einer höheren Geschwindigkeit bei der Bearbeitung ausgenützt werden. Der Erfindung sind insofern keine Grenzen gesetzt.
Im Sinne der Erfindung ist es auch möglich, daß ein Portal alle der vorgenannten Einrichtungen trägt und sich dadurch eine verhältnismäßig einfache Vorrichtung ergibt, auf welcher nur ein Portal verfahrbar ist, wobei das Portal dann alle Einrich­ tungen trägt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß das Bearbeitungswerkzeug als Walzenfräser oder als Fingerfräser ausgebildet ist. Auch dieses Werkzeug ist längs des Leimbinders verschiebbar angeordnet, wobei ein Walzenfräser (Rotationsachse parallel zur Oberfläche) den Vorteil genießt, daß dieser mit höherer Zerspanleistung betrieben werden kann als ein Fingerfräser. Da die Größe des Walzenfräsers in der Regel deutlich geringer ist als die Breite des Leimbinders - die Dimension des Bearbeitungswerkzeuges ist in der Regel der Dimension der Fehlstelle angepaßt - ist es von Vorteil, wenn auch das Werkzeug quer zum Leimbinder/Holzwerkstoff verfahrbar ist.
Es ist günstig, wenn eine Spanabsaugeinheit am Bearbeitungs­ werkzeug vorgesehen ist, wodurch bereits frühzeitig vermieden wird, daß Späne im Bereich der Fehlstelle verbleiben. Da dies aber nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ist es nach wie vor günstig, wenn vor einem Einbringen des Füllmaterial in die Fehlstelle diese nochmals gereinigt wird, wie oben beschrieben.
Es ist von Vorteil, wenn für das Füllmaterial ein Spender, insbesondere ein Vorratsmagazin, für die Füllstücke vorgesehen ist. Günstigerweise ist dieser Spender bzw. das Vorratsmagazin an der Einsetzeinrichtung vorgesehen und angeordnet.
Die Füllstücke werden hierbei günstigerweise über einen Sauger durch die Einsetzeinrichtung ergriffen. Die Füllstücke sind dabei formmäßig so ausgestaltet, daß sie der durch den Frä­ ser in das Holz eingearbeiteten Kontur entsprechen. Üblicher­ weise sind dies Abschnitte von Zylindern, deren Rundung mit der Fräskontur übereinstimmt. Der Sauger ergreift dabei das Füllstück an der ebenen Fläche. Um sicherzustellen, daß das Füllstück auch in der Fehlstelle eingesetzt ist, ist an der Einsetzrichtung eine Druckplatte zum Eindrücken des Füllstückes in die Fehlstelle vorgesehen. Dies kann zum Beispiel durch eine Druckbeaufschlagung oder einen Schlag erfolgen. Dadurch wird die Selbsthemmung des eingesetzten Füllstückes erhöht und das Füllstück sicher in die Fehlstelle eingedrückt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorge­ sehen, daß Sauger und Druckplatte integriert ausgebildet sind. Das bedeutet, daß der Sauger, welcher das Füllstück in die Fehlstelle einsetzt auch gleichzeitig die Druckplatte um­ schließt und, nachdem die Saugwirkung ausgeschaltet wird, die Druckplatte aktiviert wird und das Füllstück in die Fehlstelle eingepreßt wird.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Vorrich­ tung zur Durchführung des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens und
Fig. 2 eine teilweise Draufsicht auf die Darstellung der Fig. 1.
In der Fig. 1 wird davon ausgegangen, daß der Leimbinder 1 nach der Fertigung in einer Presse auf einer Unterlage 7 aufliegt. Die zu bearbeitende Sichtfläche 8 ist eben und zeigt nach oben. Vorzugsweise über dem Leimbinder ist eine Bahn 6 vorgesehen, auf der die einzelnen Einrichtungen 2 bis 5 in Richtung des Doppelpfeiles 9 beweglich sind. Die Bahn 6 kann auch seitlich des Leimbinders 1 vorgesehen sein und die Einrichtungen 2 bis 5 sind dann z. B. portalartig gestaltet. Die Einrichtungen 2 bis 5 sind je mit einem Steuerungsorgan 10 bzw. mit dessen Speicher verbunden. Die Verbindung erfolgt durch Kabel, gegebenenfalls auch drahtlos, in an sich bekannter Weise. Die Einrichtungen 2 bis 5 besitzen je einen Antrieb, der nicht näher dargestellt ist. Dieser Antrieb erlaubt eine genaue Positionierung in Rich­ tung der Pfeile 9 bzw. eine Ermittlung der jeweils erreichten Position.
Die Abtasteinrichtung 2 (oder auch das Abtastorgan) ist dazu bestimmt, die Fehlstellen zu ermitteln. Zu diesem Zweck ist sie nicht nur in Richtung des Doppelpfeiles 9 beweglich, sondern auch quer zur Bahn 6 in Richtung der Pfeile 11. Eine solche Ausgestaltung wird zum Beispiel dann gewählt, wenn die Breite des Abtastorgans 2 geringer ist als die Breite des Leimbinders. Die Abtasteinrichtung 2 ermittelt vorzugsweise berührungslos die Koordinaten der Fehlstellen (der Längs- und Querkoordi­ naten), und zwar sowohl der Anfangs- und Endpunkte als auch der Lage bzw. Länge in den einzelnen Lagen 12 des Leimbinders 1. Die ermittelten Koordinaten werden am Steuerungsorgan 17 be­ ziehungsweise seinem Speicher übergeben.
Das Steuerungsorgan 10 steuert beispielsweise den Schlitten 13 mit dem Fräswerkzeug 3 sinngemäß so, daß die Fehlstelle in der einzelnen Lage ausgearbeitet werden kann. Es ist klar, daß das Werkzeug 3 auch anhebbar und absenkbar ist sowie querverschieb­ bar (Doppelpfeil 11, wie das Abtastorgan 2), um die betreffende Fehlstelle zu erreichen.
Anstelle der Bewegung der Einrichtungen 2 und 3 längs der Bahn 6 ist es grundsätzlich auch möglich, den Leimbinder 1 längs zu verschieben, was jedoch weniger zu bevorzugen ist.
Wenn die Fehlstellen ermittelt und ausgearbeitet sind, können beispielsweise die Füllstücke von Hand eingelegt und/oder ein­ geleimt werden. Es ist aber auch möglich, dies durch geeignete Einrichtungen mehr oder weniger automatisch durchführen zu lassen. Zu diesem Zweck ist eine Leimeinrichtung 4 ebenfalls auf der Bahn 6 verschiebbar und die Einsetzeinrichtung 5 kann die Füllstücke in geeigneter Größe einsetzen. Zu deren Positio­ nierung wird in gleicher Weise verfahren wie bei der Positio­ nierung des Werkzeuges 3.
In der Regel ist vorgesehen, daß die Ausarbeitungen der Fehl­ stellen in der Breite der einzelnen Lagen erfolgt. Bei Harz­ gallen ist dies nicht notwendig, hier genügen kleinere Füll­ stücke, deren Querschnitt beispielsweise auch dreieckförmig sein kann. Die Füllstücke sind in der Regel rechteckig und besitzen an den Enden Abrundungen entsprechend der Kontur des Fräswerkzeuges 3. Vorteilhaft ist es, die Ausarbeitungen und die Füllstücke in abgestuften Längen vorzunehmen bzw. bereitzu­ halten.
Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Haupt­ anspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik, beansprucht werden.
Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merk­ malen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merk­ malen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit an­ deren Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen. Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung wei­ tergehenden Schutzes.

Claims (25)

1. Verfahren zum Bearbeiten von Leimbindern und anderen Holzwerkstoffen, die aus einer Mehrzahl aufeinander ge­ leimter Lagen bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Fehlstellen in den Einzellagen, insbesondere an der oder den Sichtflächen, zunächst durch ein vorzugsweise optisch wirkendes Abtastorgan ermittelt werden, daß die Koordina­ ten der Fehlstelle in den Speicher eines Steuerungs­ organes eingespeist werden und daß anschließend in die Fehlstelle Füllmaterial eingesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerungsorgan ein Fräswerkzeug oder ein anderes spanendes Werkzeug steuert, das die Fehlstellen ausar­ beitet.
3. Verfahren nach einem oder beiden der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fräswerkzeug an der Fehlstelle auf das einzusetzende Füllmaterial abge­ stimmte Konturen ausarbeitet.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß während an einer ersten Fehlstelle Füllmaterial eingesetzt wird und/oder an dieser Fehlstelle das Fräswerkzeug die Fehlstelle ausarbeitet, das Abtastorgan die nächsten Fehlstellen er­ mittelt.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst alle Fehl­ stellen des Leimbinders beziehungsweise des Holzwerk­ stoffes ermittelt werden und hernach das Einsetzen von Füllmaterial in den Fehlstellen erfolgt.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steuerungsorgan eine Optimierungsroutine besitzt, bei welcher nur Fehl­ stellen ab gewisser, gegebenenfalls vorgebbarer Mindest­ anforderungen ausgebessert werden.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Einbringen von Füllmaterial in die Fehlstelle diese gesäubert wird, insbesondere Späne entfernt werden.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Einbringen von Füllmaterial in die Fehlstelle diese ausgeblasen oder ausgekehrt wird.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fehlstelle mit einem flüssigen, pulverförmigen oder granulatförmigen Füllmaterial ausgefüllt wird.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für das Abbinden oder Verfestigen des Füllmaterials in der Fehlstelle auf das Einsetzen des Füllmaterials ein entsprechender Ver­ festigungsschritt folgt.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Fehlstelle ein Füllstück, insbesondere aus Holz, als Füllmaterial eingesetzt, insbesondere eingeleimt wird.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Leim- und Ein­ setzeinrichtung vom Steuerungsorgan gesteuert wird.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fehlstelle und/oder das Füllstück mit Leim besprüht oder bestrichen wird.
14. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß mindestens eine Bahn (6) längs des Leimbinders/Holzwerkstoffes (1) vorgesehen ist zur Re­ lativbewegung des Abtastorgans (2) und einer Einsetzein­ richtung (5) für das Füllmaterial.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß auch das Werkzeug und gegebenenfalls eine Leimeinrichtung längsverfahrbar ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung portalartig ausgebildet ist und Abtastorgan, Einsetzeinrichtung, Werkzeug und/oder Leimeinrichtung den Leimbinder/Holzwerkstoff von oben bearbeitet.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß für das Abtastorgan, Einsetzeinrichtung, Werkzeug und/oder Leim­ einrichtung je ein Portal vorgesehen ist oder ein Portal mehrere oder alle der vorgenannten Einrichtungen trägt.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtastorgan eine Breite aufweist, die größer ist als die Breite des Leimbinders/Holzwerkstoffes.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtastorgan und/oder das Werkzeug quer zum Leimbinder/Holzwerkstoff verfahrbar ist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Bearbeitungswerkzeug als Walzenfräser oder als Finger­ fräser ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 20, gekennzeichnet durch eine Spanab­ saugeinheit am Bearbeitungswerkzeug (3).
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß für das Füllmaterial ein Spender, insbesondere ein Vorratsmagazin für die Füllstücke vorgesehen ist.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsetzeinrichtung die Füllstücke über einen Sauger er­ greift.
24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsetzeinrichtung eine Druckplatte zum Eindrücken des Füllstückes in die Fehlstelle besitzt.
25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 14 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß Sauger und Druckplatte integriert ausgebildet sind.
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