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DE10222047B4 - Implantat - Google Patents

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DE10222047B4
DE10222047B4 DE10222047A DE10222047A DE10222047B4 DE 10222047 B4 DE10222047 B4 DE 10222047B4 DE 10222047 A DE10222047 A DE 10222047A DE 10222047 A DE10222047 A DE 10222047A DE 10222047 B4 DE10222047 B4 DE 10222047B4
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plastic
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Aesculap AG
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Abstract

Implantat zum Festlegen mindestens einer bandförmigen, sich in einer Längsrichtung erstreckenden Sehnenersatzplastik an einem die mindestens eine Sehnenersatzplastik aufnehmenden, sich in Längsrichtung erstreckenden Kanal im knienahen Bereich der Tibia und/oder des Femurs, mit mindestens einer Sehnenersatzplastikaufnahme zum Durchführen oder Einhängen der mindestens einen Sehnenersatzplastik, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (10) mindestens ein der mindestens einen Sehnenersatzplastikaufnahme (28) zugeordnetes Abstandshalteelement (38; 62) umfaßt zum Halten eines Abstands in einer Richtung quer zur Längsrichtung (19) zwischen einem ersten und einem zweiten, sich jeweils in Längsrichtung erstreckenden Abschnitt (48, 49) der mindestens einen Sehnenersatzplastik (12, 13) und daß sich das mindestens eine Abstandshalteelement (38; 62) an die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme (28) anschließt und sich in Längsrichtung (19) der im Kanal (22; 23) gehaltenen Sehnenersatzplastik (12, 13) erstreckt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Implantat zum Festlegen mindestens einer im wesentlichen bandförmigen, sich in einer Längsrichtung erstreckenden Sehnenersatzplastik an einem die mindestens eine Sehnenersatzplastik aufnehmenden, sich in Längsrichtung erstreckenden Kanal im knienahen Bereich der Tibia und/oder des Femurs, mit mindestens einer Sehnenersatzplastikaufnahme zum Durchführen oder Einhängen der mindestens einen Sehnenersatzplastik.
  • Implantate dieser Art werden bei der gelenkfernen Fixierung von Transplantaten in Form von Sehnenersatzplastiken verwendet, beispielsweise zur Rekonstruktion eines Kreuzbands. Dabei ist es üblich, eine Verbindung zwischen dem einen Verankerungsmechanismus aufweisenden Implantat zum Festlegen an den Kanal, beispielsweise im Bereich der Gegenkortikalis, und der Sehnenersatzplastik mit einem Kunststoffband zu realisieren, einem sogenannten "Surgical Loop". Als nachteilig bei einer derartigen Verbindung erweist sich deren geringe Zugfestigkeit sowie ihre große Elastizität, was zu unerwünschten Relativbewegungen zwischen der Sehnenersatzplastik und dem Knochen führen kann. Darüber hinaus entsteht aufgrund der schlaufenartigen Ausbildung der Sehnenersatzplastikaufnahme eine Materialanhäufung, welche an dieser Stelle eine hohe Pressung in dem in der Regel gebohrten Kanal bewirkt, dagegen durch eine fehlende Pressung beziehungsweise Fixierung im gelenkraumnahen Bereich des Kanals zu einem sogenannten "Bone Tunnel Enlargement" führen kann, einer Ausweitung des Kanals aufgrund einer Querbewegung der Sehnenersatzplastik.
  • Implantate zum Festlegen von Sehnenersatzplastiken sind beispielsweise aus der DE 299 10 202 U1 , der US 2002/0055780 A1 sowie aus der WO 98/22048 A1 bekannt.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Implantat der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß die Sehnenersatzplastik im Kanal sicher und einfach fixiert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Implantat der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Implantat mindestens ein der mindestens einen Sehnenersatzplastikaufnahme zugeordnetes Abstandshalteelement umfaßt zum Halten eines Abstands in einer Richtung quer zur Längsrichtung zwischen einem ersten und einem zweiten, sich jeweils in Längsrichtung erstreckenden Abschnitt der mindestens einen Sehnenersatzplastik und daß sich das mindestens eine Abstandshalteelement an die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme anschließt und sich in Längsrichtung der im Kanal gehaltenen Sehnenersatzplastik erstreckt.
  • Durch diese besondere Ausgestaltung, das heißt insbesondere durch das Vorsehen des Abstandshalteelements, kann der vorhandene Platz im Kanal optimal ausgenutzt werden. Die sich in Längsrichtung erstreckenden Abschnitte einer einzigen oder auch unterschiedlicher Sehnenersatzplastiken berühren durch das dazwischen liegende Abstandshalteelement einander nicht und halten auf ihrer gesamten Länge einen vorgegebenen Abstand ein. Durch entsprechende Auswahl des Abstandshalteelements kann die Sehnenersatzplastik den Kanal im wesentlichen vollständig ausfüllend in demselben festgelegt werden, wodurch eine Relativbewegung zwischen der Sehnenersatzplastik und dem Kanal minimiert und das "Bone Tunnel Enlargement" verhindert wird, ins besondere durch eine dadurch ermöglichte Pressung beziehungsweise Fixierung in Längsrichtung und damit auch im gelenkraumnahen Bereich des Kanals. Ferner wird eine Materialanhäufung im Bereich der Sehnenersatzplastikaufnahme vermieden, so daß die Sehnenersatzplastik mit weniger Kraftaufwand in den Kanal eingezogen werden kann. Günstig ist es, dass sich das mindestens eine Abstandshalteelement an die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme anschließt und sich in Längsrichtung der im Kanal gehaltenen Sehnenersatzplastik erstreckt. Dies ermöglicht es beispielsweise, die Sehnenersatzplastikaufnahme und das Abstandshalteelement einstückig auszubilden. Zur Vorbereitung eines operativen Eingriffs kann an diesem Element die Sehnenersatzplastik vorab fixiert werden.
  • Vorzugsweise ist das Implantat und/oder das Abstandshalteelement aus einem starren Körper gebildet. Werden die das Implantat bildenden Elemente aus starren Körpern gebildet, wird die Reißfestigkeit des Implantats erhöht, wodurch sich eine höhere Primärstabilität nach dem Einsetzen der Sehnenersatzplastik ergibt und eine aggressivere Nachbehandlung ermöglicht wird. Ferner verringert die geringere Elastizität eine Relativbewegung der Sehnenersatzplastik in Längsrichtung des Kanals, den sogenannten "Bungee-Effekt".
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Implantat ein am Kanal anlegbares Anlageelement und ein Verbindungselement zum Koppeln der mindestens einen Sehnenersatzplastik und des Anlageelements umfaßt und daß die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme dem Verbindungselement zugeordnet ist. Die Sehnenersatzplastikaufnahme kann einteilig mit dem Verbindungselement ausgebildet sein oder getrennt von diesem, jedoch mit diesem verbindbar. Durch das Vorsehen eines Anlageelements und eines Verbindungselements kann bei entsprechender Ausgestaltung der beiden Elemente aufgrund einer Relativbewegung derselben die Sehnenersatzplastik im Kanal spannend fixiert werden.
  • Vorzugsweise umfaßt die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme mindestens eine eine Durchführungsrichtung definierende Durchführung zum Durchführen der mindestens einen Sehnenersatzplastik. Auf diese Weise kann die Sehnenersatzplastik durch die Durchführung durchgeführt und beispielsweise mit sich selbst vernäht werden, so daß ein Endlosband gebildet wird. Daher ist keine Knotverbindung zum Festlegen der Sehnenersatzplastik am Implantat erforderlich, wodurch die Operationszeit verkürzt wird, da keine Knotverbindung gereckt und kein Knoten auf eine bestimmte Länge geknotet werden muß.
  • Eine besonders gute Führung mit einem besonders guten Halt der Sehnenersatzplastik erhält man, wenn die mindestens eine Durchführung eine Breite aufweist, die einem ganzzahligen Vielfachen eines Durchmessers der mindestens einen Sehnenersatzplastik entspricht.
  • Dadurch wird ferner eine Bewegung quer zur Längsrichtung der Sehnenersatzplastik an der Sehnenersatzplastikaufnahme verhindert, was beispielsweise zu einer Beschädigung, insbesondere einem Durchscheuern der Sehnenersatzplastik führen kann.
  • Vorteilhafterweise weist die mindestens eine Durchführung eine Breite auf, die im wesentlichen dem Durchmesser zweier bandförmiger Sehnenersatzplastiken entspricht. Damit lassen sich in einer Durchführung zwei Sehnenersatzplastiken aufnehmen, wodurch eine besonders hohe Primärstabilität des eingesetzten Transplantats direkt nach der Operation erzielt werden kann, was besonders bei kräftigen Patienten von Vorteil ist.
  • Um die Sehnenersatzplastik besonders schonend an der Sehnenersatzplastikaufnahme festzulegen, kann vorgesehen sein, daß die mindestens eine Durchführung eine Anlagefläche für die Sehnenersatzplastik umfaßt und daß die Anlagefläche konvex gekrümmt ist. Dadurch werden scharfe Kanten im Bereich der Sehnenersatzplastikaufnahme vermieden, in welcher die Sehnenersatzplastik quer zur Längsrichtung orientiert sein kann, um eine Verletzung der Sehnenersatzplastik zu verhindern.
  • Um das Volumen des Kanals noch besser ausnutzen zu können, ist es günstig, wenn mehrere Durchführungen vorgesehen sind und wenn die Durchführungsrichtungen der Durchführungen jeweils einen Winkel einschließen, dessen Wert in Grad etwa dem Quotient von 180 und der Anzahl der Durchführungen entspricht. So bilden beispielsweise bei zwei Durchführungen die Durchführungsrichtungen einen Winkel von 90°, zwei Sehnenersatzplastiken lassen sich auf diese Weise über Kreuz an der Sehnenersatzplastikaufnahme halten.
  • Um ein direktes Anliegen zweier Sehnenersatzplastiken aneinander zu vermeiden, kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen sein, daß mehrere Durchführungen in Längsrichtung versetzt angeordnet sind.
  • Günstig ist es, wenn das mindestens eine Abstandshalteelement einen Teil der Begrenzung der mindestens einen Durchführung bildet und sich von diesem im wesentlichen in Längsrichtung weg erstreckt. Damit wird die Sehnenersatzplastik ausgehend von der Durchführung entlang einem ersten und einem zweiten Abschnitt beabstandet gehalten. Bei entsprechender Wahl der Länge des Abstandshalteelements in Längsrichtung läßt sich damit eine optimale Ausfüllung des Kanals bis in den gelenkraumnahen Bereich realisieren.
  • Um die gelenkraumnahe Pressung und damit die Fixierung der Sehnenersatzplastik im Kanal zu erhöhen, kann vorgesehen sein, daß das mindestens eine Abstandshalteelement einen Querschnitt quer zur Längsrichtung aufweist und daß der Querschnitt in Längsrichtung von der mindestens einen Durchführung weg zunimmt. Wird das Implantat entsprechend eingesetzt, so ergibt sich eine Querschnittzunahme des Abstandshalteelements in Richtung auf den Gelenkraum hin, so daß bei entsprechender Wahl des Querschnitts des Abstandshalteelements relativ zum Durchmesser des Kanals im gelenkraumnahen Bereich eine erhöhte Pressung der Sehnenersatzplastik im Kanal erreicht werden kann.
  • Grundsätzlich kann das Abstandshalteelement eine beliebige Querschnittsform aufweisen, günstig ist es jedoch, wenn das mindestens eine Abstandshalteelement eine Breite quer zur Durchführungsrichtung und quer zur Längsrichtung aufweist. Damit läßt es sich insbesondere an den Querschnitt beziehungsweise Durchmesser des Kanals anpassen, so daß auf diese Weise eine Querbewegung des Abstandshalteelements im Kanal minimiert oder durch Klemmung verhindert werden kann.
  • Um eine optimale Fixierung des Abstandshalteelements im Kanal zu erreichen, weist das Abstandshalteelement eine Breite quer zur Durchführungsrichtung auf, die etwa einem ungeradzahligen Vielfachen eines halben Durchmessers einer Sehnenersatzplastik entspricht. Dadurch ist das Abstandshalteelement immer mindestens um einen halben Durchmesser breiter als die Sehnenersatzplastik, so daß bei optimaler Einpassung der Sehnenersatzplastik im Kanal, dessen Durchmesser etwa einem ganzzahligen Vielfachen eines halben Durchmessers einer Sehnenersatzplastik entspricht, das Abstandshalteelement klemmend in den Kanal eingesetzt werden kann.
  • Vorteilhaft ist es, wenn das mindestens eine Abstandshalteelement eine Dicke in Richtung der mindestens einen Durchführung aufweist, die mindestens etwa einem halben Durchmesser einer Sehnenersatzplastik entspricht. Damit läßt sich ein relativ großer Krümmungsradius für die Sehnenersatzplastik realisieren, die sich in Längsrichtung erstreckt, durch die Durchführung hindurchgeführt ist und wiederum sich in Längsrichtung erstreckend parallel zu sich selbst verläuft.
  • Um eine optimale Fixierung des Abstandshalteelements zu gewährleisten, kann es von Vorteil sein, wenn das mindestens eine Abstandselement mit mindestens einer sich in Längsrichtung erstreckenden scharfen Kante versehen ist. Bei entsprechender Breite des Abstandshalteelements kann dieses in Innenwände des Kanals einschneiden und so eine Relativbewegung sowohl in Längsrichtung als auch quer dazu minimieren.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß an der mindestens einen Sehnenersatzplastikaufnahme mindestens ein quer zur Längsrichtung abstehendes Verankerungselement vorgesehen ist. Mit dem Verankerungselement läßt sich die Sehnenersatzplastikaufnahme zusätzlich im Kanal fixieren, beispielsweise eine Bewegung in Längsrichtung und/oder quer dazu minimieren.
  • Um eine selbsttätige Festlegung oder Verankerung zu erleichtern, ist das mindestens eine quer abstehende Verankerungselement federnd vorgespannt.
  • Besonders einfach läßt sich das Verankerungselement herstellen, wenn es eine von der Längsrichtung nach außen weg gekrümmte federnde Zunge umfaßt. Dies ermöglicht es, das Implantat in Längsrichtung vom Gelenkraum weg zu bewegen, wohingegen in entgegengesetzter Richtung das Verankerungselement in den den Kanal bildenden Knochen eingreifen und eine Rückbewegung verhindern kann.
  • Günstig ist es, wenn das mindestens eine Verankerungselement durch einen Widerhaken gebildet wird und wenn der Widerhaken in Längsrichtung von der mindestens einen Durchführung weg weisend wirksam ist zum Verhindern einer Bewegung der Sehnenersatzplastikaufnahme in dieser Richtung. Damit läßt sich das Implantat mit dem Verankerungselement in einer Richtung im Kanal bewegen, insbesondere zum Vorspannen der Sehnenersatzplastik, wohingegen in entgegengesetzter Richtung eine Bewegung des Implantats verhindert wird.
  • Zur Vermeidung von Abstoßungsreaktionen ist es von Vorteil, wenn die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme, das Verbindungselement und/oder das Anlageelement aus einem körperverträglichen Material hergestellt sind.
  • Vorzugsweise ist das körperverträgliche Material ein resorbierbarer Kunststoff. Damit läßt sich ein optimales Verwachsen der Sehnenersatzplastik in dem Kanal erreichen, da das Implantat zumindest teilweise resorbiert und durch neu gebildetes Knochenmaterial ersetzt werden kann.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: Eine Seitenansicht eines in ein Kniegelenk eingesetztes Implantat mit einer Sehnenersatzplastik;
  • 2: eine vergrößerte Ansicht des Bereichs A in 1;
  • 3: eine Querschnittsansicht längs Linie 3-3 in 2;
  • 4: eine Längsschnittansicht des in 2 dargestellten Ausschnitts;
  • 5: eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Implantats;
  • 6: eine um 45° gedrehte Seitenansicht des in 5 dargestellten Implantats;
  • 7: eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Implantats;
  • 8: eine um 90° gedrehte Seitenansicht des Implantats aus 7 und
  • 9: eine Querschnittsansicht längs Linie 9-9 in 8.
  • Mit zwei in den 1 bis 4 dargestellten, insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenen Implantaten lassen sich zwei jeweils eine Sehnenersatzplastik bildende Transplantate 12 und 13 einen Gelenkraum 14 eines Kniegelenks 15 durchsetzend zwischen Femur 16 und Tibia 18 fixieren. Hierzu wird sowohl in den Femur 16 als auch die Tibia 18 ein Kanal 20 beziehungsweise 21 gebohrt, welcher sich in etwa auf seiner halben Länge einstufig auf einem Kanalabschnitt 22 beziehungsweise 23 erweitert, wobei der Durchmesser der Kanalabschnitte 22 und 23 etwa dreimal so groß ist wie der des übrigen Kanals 20 beziehungsweise 21.
  • Das Implantat umfaßt im wesentlichen drei Elemente, nämlich eine Implantataufnahme 24, ein Verbindungselement 26 und eine Transplantataufnahme 28.
  • Das Anlageelement 24 wird gebildet durch eine mit einer Bohrung 30 versehene Kugel 32, an der eine Scheibe 34 schwenkbar gelagert ist, welche an einer äußeren Oberfläche 17 des Femurs 16 den Kanal 20 umgebend anliegt.
  • Durch die Bohrung 30 hindurch erstreckt sich das im wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildete Verbindungselement 26, das aufgrund einer Mehrzahl von Ringnuten 36 eine tannenbaumförmige Gestalt aufweist. Zur Verbindung des Anlageelements 24 mit dem Verbindungselement 26 sind an der Kugel 32 nicht dargestellte quer zur Längsrichtung des Verbindungselements 26 bewegbare Verriegelungs elemente angeordnet, die in eine der Ringnute 36 eintauchen können und auf diese Weise eine Bewegung des Verbindungselements 26 in Richtung auf den Gelenkraum 14 hin unterbinden, wohingegen sie eine Bewegung in Längsrichtung vom Gelenkraum 14 weg ermöglichen.
  • An das Verbindungselement 26 schließt sich einstückig die Transplantataufnahme 28 an, die sich in Richtung der Längsachse 19 im wesentlichen auf der gesamten Länge des Kanalabschnitts 22 erstreckt. Sie wird im wesentlichen durch einen zylindrischen Grundkörper 38 gebildet, in den in Längsrichtung verlaufend vier in radialer Richtung offene Längsnute 40 jeweils um 90° versetzt eingearbeitet sind, so daß eine im wesentlichen kreuzförmige Querschnittsfläche 42 der Transplantataufnahme 28 entsteht. Jeweils gegenüberliegende Längsnute 40 sind in einem dem Verbindungselement 26 zugewandten Bereich durch Querbohrungen 44 beziehungsweise 45 verbunden, wobei die Querbohrungen 44 und 45 in Längsrichtung versetzt angeordnet sind. Innere Begrenzungsflächen der Querbohrungen 44 und 45 sind in Richtung auf das Verbindungselement 26 als konvex gekrümmte Anlageflächen 46 und 47 für die Transplantate 12 und 13 ausgestaltet. Der Außendurchmesser des Grundkörpers 38 entspricht im wesentlichen dem Innendurchmesser der Kanalabschnitte 22 beziehungsweise 23, so daß sich die Transplantataufnahme 28 quer zur Längsachse 19 nur minimal bewegen läßt.
  • Durch die Querbohrungen 44 und 45 sind die Transplantate 12 beziehungsweise 13 durchgeführt, so daß sich, wie beispielsweise beim Implantat 12, ein Implantatabschnitt 48 in einer Längsnut 40, durch die Querbohrung 45 hindurch an der Anlagefläche 47 anliegend und in einer gegenüberliegenden Längsnut 40 parallel zur Längsachse 19 längs eines Implantatabschnitts 49 auf der gesamten Länge der Transplantataufnahme 28 erstreckt.
  • Der im Querschnitt kreuzförmige Grundkörper 38 verhindert, daß die Implantatabschnitte 48 und 49 im Bereich der Längserstreckung der Transplantataufnahme 28 miteinander in Berührung kommen. Ferner führen sie zu einer klemmenden Fixierung der Transplantate 12 und 13 im Kanalabschnitt 22.
  • Um eine Relativbewegung der Transplantate 12 und 13 zu minimieren, sind die Durchmesser der Querbohrungen 44 und 45 an den Außendurchmesser der Transplantate 12 beziehungsweise 13 angepaßt.
  • Die Transplantate 12 und 13 werden als Kreuzbandersatzplastik wie in 1 dargestellt eingesetzt, indem zwei Implantate 10 über in sich geschlossene bandförmige Transplantate 12 und 13 miteinander verbunden werden. Die Transplantate 12 und 13 werden gespannt, indem die jeweiligen Verbindungselemente 26 der Implantate 10 in entgegengesetzter Richtung voneinander und vom Gelenkraum 14 weg weisend bewegt und gespannt werden. Eine Rückbewegung der Verbindungselemente 26 wird durch ein Eingreifen der an den Anlageelementen 24 vorgesehenen Verriegelungselemente in Ringnute 36 verhindert.
  • In den 5 und 6 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10' versehenes zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Implantats dargestellt, das im wesentlichen dem vorangehend beschriebenen Implantat 10 entspricht. Gleiche Teile sind daher mit entsprechenden Bezugszeichen sowie einem zusätzlichen ''''' versehen. Das Implantat 10' weist ebenso wie das Implantat 10 einen wie in 3 dargestellten kreuzförmigen Querschnitt auf. Allerdings unterscheidet es sich vom Implantat 10 dadurch, daß sich die Längsnut 40' begrenzende Trennstege 50' in Richtung auf den Gelenkraum 14 hin als von der Längsachse 19' weg gekrümmte Federzungen 52 fortsetzen, die mit spitz zulaufenden, schneidenartigen Enden 54 versehen sind. Die Federzungen 52 lassen sich in eine Richtung quer zur Längsachse 19' verschwenken. Bei einer Bewegung parallel zur Längsachse 19' vom Gelenkraum 14 weg gleiten sie entlang einer inneren Wandung des Kanalabschnitts 22' auf. Bei einer Bewegung in entgegengesetzter Richtung graben sich die Enden 54 der vier die Trennstege 50' fortsetzenden Federzungen 52 in die innere Oberfläche des Kanalabschnitts 22' ein, wie insbesondere in 6 gut zu erkennen, und bilden auf diese Weise Verankerungselemente, die sich an aufgrund der schneidenartigen Ausgestaltung der Enden 54 gebildeten Einkerbungen 56 in der inneren Oberfläche des Kanalabschnittes 22' abstützen.
  • Ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Implantats ist in den 7 bis 9 dargestellt und insgesamt mit dem Bezugszeichen 60 versehen. Es unterscheidet sich von den Implantaten 10 und 10' durch die Ausgestaltung der Transplantataufnahme 28''. Den Im plantaten 10 und 10' entsprechende Teile sind mit denselben Bezugszeichen sowie zwei Strichen versehen.
  • An ein dem Verbindungselement 26 des Implantats 10 entsprechendes Verbindungselement 26'' ist eine Transplantataufnahme 28'' in Form einer langgestreckten quaderförmigen Platte 62 angeformt, die eine Breite 64 aufweist, die im wesentlichen dem dreifachen Durchmesser eines der beiden Implantate 12'' oder 13'' entspricht. Allerdings ist der Durchmesser 66 des Kanalabschnitts 22'' etwas geringer als die Breite 64, so daß sich schmale Seitenflächen 68 und 69 in eine Kanalinnenwand 70 des Kanalabschnitts 22'' eingraben und so allenfalls noch eine Bewegung in Richtung der Längsachse 19'' ermöglichen.
  • Die Platte 62 ist an ihrem dem Verbindungselement 26'' zugeordneten Ende mit einem sich quer zur Längsachse 19'' erstreckenden, im wesentlichen eine rechteckige Durchbrechung bildenden Langloch 72 versehen, welches eine konvex gekrümmte Anlagefläche 74 zur Anlage der beiden Transplantate 12'' und 13'' aufweist. Die Länge des Langlochs 72 entspricht in etwa dem doppelten Durchmesser eines Transplantats 12'' oder 13'', so daß diese nebeneinander liegend das eine Durchführung bildende Langloch 72 durchsetzen und quer zur Längsachse 19'' vollständig ausfüllen. Als Abstandshalteelement dient die sich in Richtung der Längsachse 19'' erstreckende Platte 62 selbst, wobei diese eine Dicke 76 aufweist, welche in etwa dem halben Durchmesser eines Transplantats 12'' oder 13'' entspricht.
  • Durch die sich im wesentlich auf der Gesamtlänge des Kanalabschnitts 22'' erstreckende Platte 62 werden die beiden Transplantate 12'' und 13'' räumlich so innerhalb des Kanalabschnitts 22'' verteilt, daß das Volumen desselben nahezu vollständig ausgefüllt wird, wie in 9 im Querschnitt zu erkennen, und zwar bis zu einem dem Gelenkraum 14 benachbarten Kanalende 78. Querbewegungen der Transplantate 12'' und 13'' sind daher auch im Bereich des Kanalendes 78 nicht mehr möglich, so daß das sogenannte "Bone Tunnel Enlargement" vermieden wird.

Claims (21)

  1. Implantat zum Festlegen mindestens einer bandförmigen, sich in einer Längsrichtung erstreckenden Sehnenersatzplastik an einem die mindestens eine Sehnenersatzplastik aufnehmenden, sich in Längsrichtung erstreckenden Kanal im knienahen Bereich der Tibia und/oder des Femurs, mit mindestens einer Sehnenersatzplastikaufnahme zum Durchführen oder Einhängen der mindestens einen Sehnenersatzplastik, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (10) mindestens ein der mindestens einen Sehnenersatzplastikaufnahme (28) zugeordnetes Abstandshalteelement (38; 62) umfaßt zum Halten eines Abstands in einer Richtung quer zur Längsrichtung (19) zwischen einem ersten und einem zweiten, sich jeweils in Längsrichtung erstreckenden Abschnitt (48, 49) der mindestens einen Sehnenersatzplastik (12, 13) und daß sich das mindestens eine Abstandshalteelement (38; 62) an die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme (28) anschließt und sich in Längsrichtung (19) der im Kanal (22; 23) gehaltenen Sehnenersatzplastik (12, 13) erstreckt.
  2. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (10) und/oder das Abstandshalteelement (38; 62) aus einem starren Körper gebildet ist.
  3. Implantat nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (10) ein am Kanal anlegbares Anlageelement (24) und ein Verbindungselement (26) zum Koppeln der mindestens einen Sehnenersatzplastik (12, 13) und des Anlageelements (24) umfaßt und daß die mindestens eine Seh nenersatzplastikaufnahme (28) dem Verbindungselement (26) zugeordnet ist.
  4. Implantat nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme (28) mindestens eine eine Durchführungsrichtung definierende Durchführung (44, 45; 72) zum Durchführen der mindestens einen Sehnenersatzplastik (12, 13) umfaßt.
  5. Implantat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Durchführung (44, 45; 72) eine Breite aufweist, die einem ganzzahligen Vielfachen eines Durchmessers der mindestens einen Sehnenersatzplastik (12, 13) entspricht.
  6. Implantat nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Durchführung (72) eine Breite aufweist, die dem Durchmesser zweier bandförmiger Sehnenersatzplastiken (12, 13) entspricht.
  7. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Durchführung (44, 45; 72) eine Anlagefläche (46, 47; 74) für die Sehnenersatzplastik umfaßt und daß die Anlagefläche (46, 47; 74) konvex gekrümmt ist.
  8. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Durchführungen (44, 45) vorgesehen sind und daß die Durchführungsrichtungen der Durchführungen (44, 45) jeweils einen Winkel einschließen, dessen Wert in Grad etwa dem Quotient von 180 und der Anzahl der Durchführungen (44, 45) entspricht.
  9. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Durchführungen (44, 45) in Längsrichtung (19) versetzt angeordnet sind.
  10. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandshalteelement (38; 62) einen Teil der Begrenzung der mindestens einen Durchführung (44, 45; 72) bildet und sich von dieser in Längsrichtung (19) weg erstreckt.
  11. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandshalteelement (38; 62) einen Querschnitt (42) quer zur Längsrichtung (19) aufweist und daß der Querschnitt (42) in Längsrichtung (19) von der mindestens einen Durchführung (44, 45; 72) weg zunimmt.
  12. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandshalteelement (62) eine Breite (64) quer zur Durchführungsrichtung und quer zur Längsrichtung (19) aufweist.
  13. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandshalteelement (62) eine Breite (64) quer zur Durchführungsrichtung aufweist, die etwa einem ungeradzahligen Vielfachen eines halben Durchmessers einer Sehnenersatzplastik (12, 13) entspricht.
  14. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandselement (62) eine Dicke (76) in Richtung der mindestens einen Durchführung aufweist, die mindestens etwa einem halben Durchmesser einer Sehnenersatzplastik (12, 13) entspricht.
  15. Implantat nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Abstandselement (62) mit mindestens einer sich in Längsrichtung erstreckenden scharfen Kante (68, 69) versehen ist.
  16. Implantat nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der mindestens einen Sehnenersatzplastikaufnahme (28) mindestens ein quer zur Längsrichtung (19) abstehendes Verankerungselement (52) vorgesehen ist.
  17. Implantat nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine quer abstehende Verankerungselement (52) federnd vorgespannt ist.
  18. Implantat nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verankerungselement eine von der Längsrichtung (19) radial nach außen weg gekrümmte federnde Zunge (52) umfaßt.
  19. Implantat nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verankerungselement durch einen Widerhaken (52) gebildet wird und daß der Widerhaken (52) in Längsrichtung (19) von der mindestens einen Durchführung (44, 45) weg weisend wirksam ist zum Verhindern einer Bewegung der Sehnenersatzplastikaufnahme (28) in dieser Richtung.
  20. Implantat nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Sehnenersatzplastikaufnahme (28), das Verbindungselement (26) und/oder das Anlageelement (24) aus einem körperverträglichen Material hergestellt sind.
  21. Implantat nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das körperverträgliche Material ein resorbierbarer Kunststoff ist.
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