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DE10222954A1 - Hochdruckgasentladungslampe - Google Patents

Hochdruckgasentladungslampe

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DE10222954A1
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gas discharge
pressure gas
discharge lamp
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Arnd Ritz
Kai Grasie
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Philips Intellectual Property and Standards GmbH
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    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J61/00Gas-discharge or vapour-discharge lamps
    • H01J61/02Details
    • H01J61/30Vessels; Containers
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01J61/00Gas-discharge or vapour-discharge lamps

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  • Vessels And Coating Films For Discharge Lamps (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Hochdruckgasentladungslampe, die zumindest umfasst einen Lampenkolben (1), der einen mit einem Gas gefüllten Entladungsraum (21) hermetisch verschließt, eine funktionelle Schicht (3) und eine Lichtaustrittsöffnung (5), die auf der äußeren Oberfläche des Lampenkolbens angeordnet ist, wobei eine zweite Schicht (4) weitere Bereiche der Oberfläche des Lampenkolbens abdeckt, die nicht dem Zweck der funktionellen Schicht dienen, wobei die Lampe mit einer Leistung der Art betreibbar ist, dass bei der Leistungsaufnahme der Lampe eine Entglasung des Lampenkolbens (1) und eine Kondensation des Gases im Wesentlichen verhindert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hochdruckgasentladungslampe, die zumindest umfasst einen Lampenkolben, der einen mit einem Gas gefüllten Entladungsraum hermetisch verschließt, eine funktionelle Schicht und eine Lichtaustrittsöffnung, die auf der äußeren Oberfläche des Lampenkolbens angeordnet sind.
  • Hochdruckgasentladungslampen (HID-[high intensity discharge]-Lampen) und insbesondere UHP-(ultra high performance)Lampen werden auf Grund ihrer optischen Eigenschaften u. a. bevorzugt zu Projektionszwecken eingesetzt. Im Sinne der Erfindung umfasst die Bezeichnung UHP-Lampe (Philips) auch UHP-artige Lampen anderer Hersteller.
  • Für diese Anwendungen wird eine möglichst punktförmige Lichtquelle gefordert, so dass der sich zwischen den Elektrodenspitzen ausbildende Lichtbogen eine Länge von etwa 0,5 bis 2,5 mm nicht überschreiten soll. Weiterhin ist eine möglichst hohe Lichtstärke bei möglichst natürlicher spektraler Zusammensetzung des Lichtes erwünscht.
  • Aus der DE 101 51 267 ist bekannt, dass eine Effizienzsteigerung (Lichtausbeute) in optischen Projektionssystemen durch die Verspiegelung eines Teiles der äußeren Oberfläche des Entladungsraumes erreicht werden kann. Bei dieser Lösung muss der Rückreflektor, der insbesondere als Schicht ausgebildet ist, zumindest eine Öffnung besitzen, die regelmäßig gegenüber dem Rückreflektor angeordnet ist und den gewünschten Lichtaustritt in Richtung des Hauptreflektors der Hochdruckgasentladungslampe ermöglicht. Die Herstellung einer solchen Öffnung ist, insbesondere im Rahmen einer Massenproduktion, technologisch aufwendig.
  • Außerdem besteht in der Lichttechnik für weitere Anwendung der Bedarf nach funktionellen Schichten, die unterschiedlichen Zwecken dienen. Diese Schichten können sowohl auf der Innen- und/oder Außenseite des Lampenkolbens aufgebracht sein. Zu solchen funktionalen Schichten gehören beispielsweise UV-absorbierende Schichten bei Autolampen, IR-reflektierende Schichten auf Halogenlampen oder Phosphorschichten im Innern von Leuchtstofflampen. Bei diesen genannten Anwendungen ist charakteristisch, dass die Beschichtung die gesamte Fläche des Lampenkolbens bedecken muss oder kann, was die Effektivität der Herstellung dieser Schichten positiv beeinflusst.
  • Sollen Hochdruckgasentladungslampe, insbesondere UHP-Lampen eingesetzt werden, müssen bei deren Weiterentwicklung jedoch zwei wesentliche Forderungen gleichzeitig erfüllt werden:
    Einerseits darf die höchste Temperatur an der inneren Oberfläche des Entladungsraums nicht so hoch werden, dass eine Entglasung des im allgemeinen aus Quarzglas gefertigten Lampenkolbens auftritt. Dies kann deshalb problematisch sein, weil durch die starke Konvektion innerhalb des Entladungsraums der Lampe der Bereich oberhalb des Lichtbogens besonders stark erwärmt wird.
  • Andererseits muss die kälteste Stelle an der inneren Oberfläche des Entladungsraums noch eine so hohe Temperatur aufweisen, dass sich das Quecksilber dort nicht niederschlägt, sondern insgesamt in ausreichendem Maße im verdampften Zustand erhalten bleibt. Dies ist im besonderen Maße bei Lampen mit gesättigter Gasfüllung zu beachten.
  • Diese beiden widerstrebenden Forderungen führen dazu, dass die maximal zulässige Differenz zwischen der höchsten und der niedrigsten Temperatur (im allgemeinen an der oberen und unteren Innenseite des Entladungsraums) relativ gering ist. Bei einem Betreiben dieser Hochdruckgasentladungslampen an der Belastungsgrenze der Konstruktionsmaterialien kann jede Veränderung des Temperaturfeldes, beispielsweise eine Temperaturerhöhung, negative Auswirkungen auf die Leistungsparameter, wie die Lebensdauer, haben. Da jedoch durch die innere Konvektion hauptsächlich der Bereich oberhalb des Entladungsraums erwärmt wird und dessen Wärmeleitfähigkeit durch entsprechende Gestaltung des Lampenkolbens, beispielsweise einer größeren Wandstärke, nur in engen Grenzen erhöht werden kann, ist die Einhaltung der maximalen Differenz und somit des optimalen Betriebspunktes relativ schwierig.
  • Dieses optimierte System reagiert sehr sensibel auf Maßnahmen, die das Temperaturfeld im Entladungsraum beeinflussen bzw. verändern. Das Aufbringen einer reflektierenden Schicht auf die äußere Oberfläche stellt eine solche Maßnahme dar, wodurch die Betriebstemperatur der UHP-Lampe verglichen mit einer solchen Lampe ohne eine Beschichtung normalerweise ansteigt. Dies ist u. a. darin begründet, dass durch eine Mehrfachreflektion im Innern der Lampe eine erhöhte Reabsorbtion eintritt. Regelmäßig führt die Beschichtung außerdem zu einer Verringerung der Wärmeabstrahlung der Lampenoberfläche gegenüber der reinen Quarzoberfläche einer unbeschichteten Oberfläche, so dass die Lampe weniger Wärme abgeben kann und sich damit die Betriebstemperatur vergleichsweise erhöht.
  • Um eine möglichst geringe Veränderung des Temperaturfeldes, welche bei der Leistungsaufnahme der Lampe eine Entglasung des Lampenkolbens oder eine Kondensation des Gases bei einem Betreiben dieser Hochdruckgasentladungslampen an der Belastungsgrenze bewirken kann, verursacht durch eine Beschichtung zu erreichen, wird die Größe der beschichteten Fläche möglichst gering gehalten. Bei einer somit erforderlichen Teilbeschichtung einer hochbelasteten Lampe wird nicht nur die zur Sicherstellung der optischen Funktion notwendige Fläche des Kolbens, beispielsweise die Lichtaustrittsöffnung, unbeschichtet belassen, sondern außerdem alle die Flächen, die zu dieser Funktionalität keinen direkten Beitrag leisten. Wird eine UHP-Lampe beispielsweise in einem Projektionssystem eingesetzt, sind neben der Lichtaustrittsöffnung auch die sich an das kugelförmige Entladungsgefäß anschließenden Enden der Lampe unbeschichtet ausgeführt. Eine Herstellung einer solchen bezüglich der Funktionalität minimierten Teilbeschichtung ist technologisch sehr aufwendig und wenig effektiv. Ein solcher Lampenkolben benötigt zumindest zwei voneinander getrennte Bereiche, die während des Beschichtungsprozesses abgedeckt werden müssen, um ein Beschichten dieser zu verhindern. Während des Auftragens der Beschichtung werden zum Abdecken beispielsweise Blenden eingesetzt, die eine partielle Beschichtung verhindern. Der Einsatz von Mitteln zum Abdecken oder von Mitteln mit einer vergleichbaren Funktionalität verkomplizieren den Beschichtungsprozess, so dass zusätzliche technische Aufwendungen und Prozessschritte, die die Effektivität des Herstellungsprozesses insgesamt negativ beeinflussen, erforderlich werden. Diese technisch grundsätzlich machbare Lösung ist im Rahmen einer Massenproduktion, wenn überhaupt, dann technologisch nur sehr aufwendig zu realisieren. Es besteht somit unmittelbar ein Bedarf nach einer diesbezüglich effektiveren Lösung.
  • Die Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, besteht deshalb darin, eine Hochdruckgasentladungslampe der eingangs genannten Art, die insbesondere für Projektionszwecke geeignet ist, bzw. eine Beleuchtungseinheit zu schaffen, deren Lampenkolben eine effektiv herzustellende Teilbeschichtung besitzt und deren optische Effizienz verbessert ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass eine zweite Schicht weitere Bereiche der Oberfläche des Lampenkolbens abdeckt, die nicht dem Zweck der funktionellen Schicht dienen, wobei die Lampe mit einer Leistung der Art betreibbar ist, dass bei der Leistungsaufnahme der Lampe eine Entglasung des Lampenkolbens und eine Kondensation des Gases im wesentlichen verhindert wird.
  • Ein wesentlicher Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass die Effizienzsteigerung, insbesondere in optischen Projektionssystemen, die durch die Verspiegelung eines Teiles der äußeren Oberfläche des kugelförmigen Entladungsraumes erreichbar ist, genutzt werden kann, wobei die spektralen Eigenschaften des Lichtes auf hohem Niveau erhalten bleiben. Dies kann in überraschend einfachen Art und Weise dadurch realisiert werden, in dem die Fläche der äußeren Oberfläche des Lampenkolbens, die beschichtet ist, erfindungsgemäß so groß wie möglich bemessen wird. Im Idealfall ist die gesamte äußere Oberfläche des Lampenkolbens, ausschließlich des Bereiches, der als Lichtaustrittsöffnung dient, beschichtet.
  • Die erfindungsgemäße Lösung basiert auf der durch Versuche mit UHP-Lampen, d. h. Versuche mit und ohne einer Beschichtung deren Lampenenden, gewonnenen Ergebnisse. Diese Ergebnisse beinhalten die überraschende Erkenntnis, dass Lampen mit einer Beschichtung der Lampenenden zwar im Betrieb insgesamt heißer werden, sich über die Oberflächen der Lampenkolben aber eine innerhalb der Messgenauigkeit der Temperaturbestimmung vergleichbare Temperaturverteilungen einstellt. Die erfindungsgemäße Umsetzung dieser Erkenntnis in einer technischen Lösung ermöglicht eine wesentliche Vereinfachung des Herstellungsprozesses der Lampe. Es muss somit insbesondere nur der Bereich der Lichtaustrittsöffnung durch geeignete Maßnahmen im Beschichtungsprozess unbeschichtet bleiben.
  • Funktionelle Schichten im Sinne der Erfindung sind Schichten, deren Hauptfunktion auf das Erreichen einer definierten Parameterveränderung einer Hochdruckgasentladungslampe zielt.
  • Die Dimensionierung, die Anordnung und die Form der funktionellen Schicht und der Lichtaustrittsöffnung sowie deren Lage zueinander sind vom jeweiligen Lampentyp, einschließlich des jeweiligen Hauptreflektors, und der vorgesehenen Anwendung der Lampe abhängig, wobei diese in bekannter Art und Weise erfolgt bzw. zu realisieren ist. Beachtlich dabei ist, dass die vorgenannte Auswahl insbesondere Mehrfachreflektionen weitestgehend vermeiden sollte, so dass möglichst keine Beeinträchtigung der Lichtausbeute zu verzeichnen ist.
  • Der Rückreflektor besitzt regelmäßig eine dem Hauptreflektor gegenüberliegende Öffnung, durch die das Licht der Lichtquelle auf den Hauptreflektor reflektiert wird.
  • Die Auswahl der Materialien bezüglich der funktionellen und der zweiten Schicht sowie des Verfahrens zum Aufbringen der entsprechenden Lagen der Schicht erfolgt ebenso nach dem Stand der Technik und ist auf die jeweilige Anwendung bezogen. Das ausgewählte Material sollte zu einer möglichst geringen Absorption führen.
  • Außerdem müssen diese Materialien eine ausreichende Temperaturfestigkeit aufweisen, wenn sie auf eine UHP-Lampe aufgebracht werden sollen.
  • Für die äußere Form des mittleren Teiles des Lampenkolbens, der den Entladungsraum beinhaltet, gilt insbesondere, dass diese entweder im wesentlichen die Form einer Kugel oder einer Ellipse haben sollte. Im Falle einer Kugel sollte der Lichtbogen im Mittelpunkt der Kugel zentriert sein. Im Falle einer Ellipse sollte der Abstand zwischen den beiden Brennpunkten nicht größer sein als der Abstand zwischen den Spitzen der beiden Elektroden, wobei die Brennpunkte innerhalb der des Lichtbogens liegen sollten.
  • Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung bezüglich einer besonders effektiven Herstellung ist gemäß Anspruch 2 erreichbar.
  • Die Ausführung gemäß Anspruch 3 bevorzugt UHP-Lampen.
  • Bevorzugt gemäß Anspruch 4 ist, dass die funktionelle Schicht oder die funktionelle Schicht und die zweite Schicht im wesentlichen alle Bereiche der Oberfläche des Lampenkolbens abdeckt bzw. abdecken.
  • Besonders vorteilhaft ist gemäß Anspruch 5, dass die funktionelle Schicht ein Rückreflektor mit dichroitische Eigenschaften oder ein Interferenzfilter ist.
  • Da durch die dichroitischen Eigenschaften der funktionellen Schicht nur bestimmte Spektralbereiche des Lichts bevorzugt abgestrahlt werden.
  • Für das Material mit dem niedrigeren Brechungsindex gemäß Anspruch 6 wird bevorzugt Siliziumoxid (SiO2) verwendet, welches weitestgehend dem Material des Lampenkolbens entspricht. Für das Material mit dem höheren Brechungsindex stehen mehrere Materialien zur Auswahl, wie TiO2, ZrO2 oder Ta2O5. ZrO2 ist dabei besonders bevorzugt, da es weniger absorbiert als die meisten anderen Materialien.
  • Neben den vorgenannten Materialien und deren Mischungen sind im Rahmen der Erfindung weitere Materialien verwendbar, die beispielsweise durch entsprechende Tests auf deren Anwendbarkeit überprüft werden können.
  • Bevorzugte Verfahren zur Herstellung der funktionellen Schichten im Sinne der Erfindung sind bekannte Standardverfahren der Dünnschichttechnik, insbesondere mittels Verdampfen, Sputtern, chemischer Gasphasenabscheidung oder Tauchen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird außerdem durch eine Beleuchtungseinheit mit zumindest einer Hochdruckgasentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6 gelöst.
  • Eine solche Beleuchtungseinheit bzw. Hochdruckgasentladungslampe kann insbesondere für Projektionszwecke eingesetzt werden.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform anhand der Zeichnung. Es zeigt:
  • Fig. 1 die schematische Schnittdarstellung eines Lampenkolbens mit einem Entladungsraum einer Hochdruckgasentladungslampe (UHP-Lampe).
  • Fig. 1 zeigt schematisch in Schnittdarstellung einen Lampenkolben 1 mit einem Entladungsraum 21 einer erfindungsgemäßen Hochdruckgasentladungslampe (UHP- Lampe). Der aus einem Stück bestehende Lampenkolben 1, der den mit einem diesbezüglich üblichen Gas gefüllten Entladungsraum 21 hermetisch verschließt und dessen Material üblicherweise Hartglas oder Quarzglas ist, umfasst zwei zylindrische und sich gegenüberliegende Bereiche 61, 62 zwischen denen sich ein im wesentlichen kugelförmiger Bereich 63 mit einem Durchmesser im Bereich von etwa 8 mm bis 14 mm befindet. Der elliptisch geformte Entladungsraum 21 mit einer Elektrodenanordnung 2 ist mittig im Bereich 63 angeordnet. Die Elektrodenanordnung 2 umfasst im wesentlichen eine erste Elektrode 22 sowie eine zweite Elektrode 23 zwischen deren sich gegenüberliegenden Spitzen im Entladungsraum 21 eine Lichtbogen-Entladung angeregt wird, wobei der Lichtbogen als Lichtquelle der Hochdruckgasentladungslampe dient. Die Enden der Elektroden 22, 23 sind mit elektrischen Anschlüssen 71, 72 der Lampe verbunden, über die durch ein in Fig. 1 nicht dargestelltes Netzteil, ausgelegt für eine allgemeine Netzspannung, die zum Betrieb der Lampe erforderliche Versorgungsspannung zugeführt wird.
  • Auf der äußeren Oberfläche des Bereiches 63 ist die funktionelle Schicht 3 sowie die Lichtaustrittsöffnung 5 angeordnet. Die funktionelle Schicht 3 ist insgesamt etwa 3 µm dick, wobei diese mehrere Lagen besitzt und als sog. Kaltlichtspiegel in Form eines Interferenzfilters ausgeführt ist. Diese Lagen, in Fig. 1 nicht dargestellt, sind insbesondere durch einen differierenden Brechungsindex charakterisiert, wobei eine Lage mit einem niedrigen Index einem höheren abwechselnd folgt. Als Material mit dem niedrigeren Brechungsindex dient beispielsweise SiO2; mit dem höheren beispielsweise ZrO2.
  • Auf den zylindrischen Bereichen 61, 62 ist die Schicht 4 aufgetragen, die ebenfalls aus mehreren Lagen aus SiO2 und ZrO2 aufgebaut ist, sich aber von der Schicht 3 bezüglich deren Qualität insbesondere bezüglich der Gleichmäßigkeit der Dicke unterscheiden kann. Üblicherweise erfolgt die Beschichtung der funktionellen Schicht 3 und der Schicht 4 in einem Herstellungsprozess. Sich im Herstellungsprozess ergebende geringe Schichtdickenabweichungen und Inhomogenitäten können mit Blick auf die verminderten Qualitätsanforderungen der Schicht 4 im Vergleich zur funktionelle Schicht 3 regelmäßig hingenommen werden. Außerdem werden zusätzliche Kosten zur Qualitätskontrolle und diesbezügliche Aussonderungen vermieden.
  • An einer UHP-Lampe mit dem vorbeschriebenen Lampenkolben 1 und betrieben bei einer Nennleistung von 120 W konnte auch nach mehreren tausend Betriebsstunden im Grenz/Hochlastbereich keine wesentlichen über die normale Alterung von vergleichbaren nur teilbeschichteten Lampen hinausgehenden Beeinträchtigungen festgestellt werden.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung betrifft eine Hochdruckgasentladungslampe, die als Kurzbogenlampe ausgeführt ist und Projektionszwecken dient.

Claims (9)

1. Hochdruckgasentladungslampe, zumindest umfassend einen Lampenkolben (1), der einen mit einem Gas gefüllten Entladungsraum (21) hermetisch verschließt, eine funktionelle Schicht (3) und eine Lichtaustrittsöffnung (5), die auf der äußeren Oberfläche des Lampenkolbens angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Schicht weitere Bereiche der Oberfläche des Lampenkolbens abdeckt, die nicht dem Zweck der funktionellen Schicht dienen, wobei die Lampe mit einer Leistung der Art betreibbar ist, dass bei der Leistungsaufnahme der Lampe eine Entglasung des Lampenkolbens (1) und eine Kondensation des Gases im wesentlichen verhindert wird.
2. Hochdruckgasentladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schicht (4), die weitere Bereiche der Oberfläche des Lampenkolbens (1) abdeckt, die nicht dem Zweck der funktionellen Schicht (3) dienen, sich bezüglich Aufbau und/oder Materialzusammensetzung von der funktionellen Schicht (3) unterscheiden kann.
3. Hochdruckgasentladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine UHP-Lampe ist.
4. Hochdruckgasentladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die funktionelle Schicht (3) oder die funktionelle Schicht (3) und die zweite Schicht (4) im wesentlichen alle Bereiche der Oberfläche des Lampenkolbens (1) abdeckt bzw. abdecken.
5. Hochdruckgasentladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die funktionelle Schicht (3) ein Rückreflektor mit dichroitischen Eigenschaften oder ein Interferenzfilter ist.
6. Hochdruckgasentladungslampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Interferenzfilter insbesondere aus mehreren Schichten aus SiO2 und ZrO2 besteht.
7. Hochdruckgasentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zur Verwendung für Projektionszwecke.
8. Beleuchtungseinheit zumindest umfassend eine Hochdruckgasentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
9. Projektionsgerät zumindest umfassend eine Hochdruckgasentladungslampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6.
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