-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsvorrichtung
für ein Türschloss eines Kraftfahrzeuges.
-
Sicherheitsvorrichtungen für Türschlosser von Kraftfahrzeugen
sind bekannt. In der DE 199 23 797 A1 wird ein Kraftfahrzeug-
Lenkschloss mit einem Gehäuse und mit einem in dem Gehäuse
angeordneten Schließzylinder beschrieben, bei dem der
Zylinderkern mit seinem inneren Ende ein Steuerventil
verdreht, wobei ein Sperrstück mittels des Steuerteiles in
Richtung der Lenksäule bewegbar ist und in einer sperrenden
Stellung die Bewegung der Lenksäule sperrt. Das Sperrstück
ist in seiner sperrenden Stellung mittels einer einem
verschieblich gelagerten Sicherungsbolzen aufweisenden
Diebstahlsicherung blockierbar. Die Vorrichtung zeichnet sich
dadurch aus, dass die Diebstahlsicherung ein verschieblich
gelagertes Rückhaltemittel aufweist, dass ein Ausrücken des
Sicherungsbolzens in die blockierende Stellung verhindert,
wobei das Ausrücken des Sicherungsbolzens durch eine
Verschiebung des Rückhaltemittels in eine der beiden
Richtungen entlang der Schlossachse einleitbar ist.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges zu schaffen, bei der gewährleistet ist, dass
durch Betätigen des Sicherungsknopfes der Fahrzeugtür im
Innenraum des Fahrzeugs das Türschloss verriegelt bleibt.
Gleichzeitig soll die Sicherheitsvorrichtung weitgehend
kompakt gestaltet sein, so dass nur ein relativ geringer
Bauraum für die Anordnung der Sicherheitsvorrichtung
vorhanden sein muss.
-
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch eine
Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges gelöst, die aus einem um eine Drehachse D
drehbar gelagerten ersten Hebelelement besteht, das einen
ersten Hebel, einen zweiten Hebel sowie einen dem ersten
Hebel gegenüberliegenden dritten Hebel aufweist, der eine
Führung zur verschiebbaren Lagerung eines Anschlages
aufweist, der in der Führung mit einem Federelement gelagert
ist und an einer Seite mit einem Zapfen versehen ist, dessen
Längsachse parallel zur Drehachse D verläuft, einem neben dem
ersten Hebelelement um die Drehachse D drehbar gelagerten
zweiten Hebelelement, dass an seinem der Drehachse D am
weitesten entfernten Ende mit einem Anschluss versehen ist
und einen seitlichen Vorsprung aufweist, der mit einer Nut
mit einer Nuttiefe a zur Aufnahme des Anschlags versehen ist,
einem neben dem ersten Hebelelement um die Drehachse D
drehbar an der dem zweiten Hebelelement abgewandten Seite des
ersten Hebelelements gelagerten Zahnsegment, das an seinem
der Drehachse D am weitesten entfernten Ende ein
Gewindeaufsatz aufweist, der mit dem Ritzel eines
Elektromotors in Verbindung steht und dass zwischen dem
Gewindeaufsatz und der Drehachse D eine Führung aufweist, in
die der Zapfen des Anschlags eingreift und geführt wird. Der
erste Hebel greift direkt in das Türschloss ein und betätigt
dieses in gewünschter Weise. Auf den zweiten Hebel wirken die
eigentlichen Kräfte, die zum Öffnen bzw. Schließen des
Türschlosses vorgesehen sind. Der zweite Hebel ist direkt mit
dem ersten Hebel verbunden, so dass die auf den zweiten Hebel
einwirkenden Kräfte über den ersten Hebel direkt in das
Türschloss eingebracht werden. Als Federelement wird
beispielsweise eine Spiralfeder eingesetzt. Die Führung zur
verschiebbaren Lagerung des Anschlags ist in der Regel als
Führungsschiene ausgebildet, in welche Nuten des Anschlags
eingreifen, wobei eine Bewegung des Anschlags in Form einer
Verschiebung in der Führungsschiene möglich ist. Der
Anschluss des zweiten Hebelelements, der an seinem der
Drehachse D am weitesten entfernten Ende angeordnet ist, hat
in der Regel die Form einer Öse und steht direkt mit dem
Sicherungsknopf der Kraftfahrzeugtür in Verbindung, der vom
Innenraum des Kraftfahrzeuges in der Nähe des Seitenfensters
betätigt werden kann. Die Nut im seitlichen Vorsprung mit der
Nuttiefe a dient zur vollständigen Aufnahme des Anschlags.
Sofern sich der Anschlag in der Nut befindet, erfolgt eine
Fixierung des Anschlags durch den seitlichen Vorsprung des
zweiten Hebelelements. Bei der Führung des Zahnsegments, in
die der Zapfen des Anschlags eingreift, handelt es sich um
eine weitgehend mittige Aussparung im Zahnsegment, in der der
Zapfen am Randbereich der Aussparung geführt wird. Das erste
Hebelelement, das zweite Hebelelement und das Zahnsegment
sind benachbart nebeneinander um die Drehachse D drehbar
gelagert, wobei zwei benachbarte Teile über ringförmige
Stutzen oder allgemeine Ringsegmente in Form einer lösbaren
Steckverbindung fixiert werden können.
-
Die Sicherheitsvorrichtung funktioniert in der Weise, dass
das Ritzel des Elektromotors das Zahnsegment über den
Gewindeaufsatz in eine Drehbewegung versetzt, wodurch der
Zapfen des Anschlags in der Führung in seiner Position
verändert wird und der Anschlag gegen das Federelement
gedrückt wird. Der Anschlag bewegt sich somit aus der Nut des
seitlichen Vorsprungs des zweiten Hebelelements heraus. Nach
einigen Umdrehungen des Ritzels des Elektromotors gelangt der
Zapfen des Anschlags schließlich in seine Endposition, die
sich dadurch auszeichnet, dass der Zapfen in einer Aussparung
der Führung einrastet und der Anschlag vollständig aus der
Nut des seitlichen Vorsprungs herausgefahren ist. Dies hat
zur Folge, dass der zweite Hebelarm durch den Sicherungsknopf
an der Innenseite der Fahrzeugtür über den Anschluss in
beliebige Richtungen betätigt werden kann, ohne dass dies
eine Änderung der Position des ersten Hebelelements zur Folge
hat. In diesem Fall ist die Tür somit gegen Diebstahl
geschützt, da der erste Hebel unabhängig von der Position des
zweiten Hebelelements im eigentlichen Türschloss in seiner
Position "geschlossen" verharrt. Im Notfall lässt sich jedoch
die Diebstahlsicherung vom Fahrerinnenraum aus durch
Krafteinwirkung auf den zweiten Hebel ausschalten, der direkt
mit dem ersten Hebel in Verbindung steht und somit jederzeit
eine Betätigung des Türschlosses ermöglicht.
-
Es hat sich in überraschender Weise gezeigt, dass mit der
Sicherheitsvorrichtung ein dauerhaftes Schließen des
Türschlosses auch dann gewährleistet ist, wenn der
Sicherungsknopf im Inneren der Kraftfahrzeugtür betätigt
wird. Darüber hinaus ist die Sicherheitsvorrichtung relativ
kompakt ausgebildet, so dass sie nur wenig Bauraum benötigt.
-
Eine bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
dass der erste Hebel und der zweite Hebel des ersten
Hebelelements als Einzelteil und der dritte Hebel des ersten
Hebelelements als Einzelteil angeordnet sind, wobei der
dritte Hebel mindestens einen Anschlag für den zweiten Hebel
aufweist. In der Regel sind zwei Anschläge vorgesehen, die
den zweiten Hebel am dritten Hebel fixieren. Die Anordnung
von Einzelteilen erleichtert die Fertigung des ersten
Hebelelementes, da diese im Vergleich zum gesamten ersten
Hebelelement konstruktiv relativ einfach gestaltet sind und
problemlos auf einer gemeinsamen Drehachse D durch einfaches
Ineinanderstecken angeordnet werden können.
-
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, dass der seitliche Vorsprung des zweiten
Hebelelements als separates Einzelteil angeordnet ist. Auf
diese Weise lässt sich das zweite Hebelelement problemlos
fertigen wobei gleichzeitig eine kompakte Anordnung neben dem
ersten Hebelelement gewährleistet ist.
-
Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist am seitlichen Vorsprung ein weiterer Hebelarm angeordnet,
dessen der Drehachse D abgewandtes Ende in eine Führungsnut
des dritten Hebels hineinragt. Dies erleichtert auf einfache
Weise das Zusammenspiel des ersten Hebelelements mit dem
zweiten Hebelelement und dient somit der Verbesserung der
Betriebssicherheit der Sicherheitsvorrichtung.
-
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung (Fig. 1,
bis Fig. 6) näher und beispielhaft erläutert.
-
Fig. 1 eine vereinfachte Explosionszeichnung der
Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges,
-
Fig. 2 zeigt eine dreidimensionale Seitenansicht der
Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges,
-
Fig. 3 zeigt eine weitere Explosionszeichnung der
Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges,
-
Fig. 4 zeigt eine weitere dreidimensionale Seitenansicht
der Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges,
-
Fig. 5a), b), c) zeigt die Seitenansicht der
Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges mit unterschiedlichen
Positionierungen des Zapfens des Anschlags,
-
Fig. 6a), b) zeigt den seitlichen Vorsprung des
Hebelelements mit dem benachbarten dritten Hebel in
zwei Positionen jeweils in der Seitenansicht.
-
In Fig. 1 ist die Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss
eines Kraftfahrzeuges in Form einer Explosionszeichnung
schematisch und vereinfacht dargestellt. Sie besteht aus
einem um eine Drehachse D drehbar gelagerten ersten
Hebelelement 1, das einen ersten Hebel 1a, einen zweiten
Hebel 1b sowie einen dem ersten Hebel 1a gegenüberliegenden
dritten Hebel 1c aufweist. Der dritte Hebel 1c ist mit einer
Führung 1c' zur verschiebbaren Lagerung eines Anschlags 2
versehen, der in der Führung 1c' mit einem Federelement 3
gelagert ist und an einer Seite mit einem Zapfen 2' versehen
ist, dessen Längsachse parallel zur Drehachse D verläuft. Die
Sicherheitsvorrichtung besteht ferner aus einem neben dem
ersten Element 1 um die Drehachse D drehbar gelagerten
zweiten Hebelelement 4, das an seinem der Drehachse D am
weitesten entfernten Ende mit einem Anschluss 4' versehen ist
und einen seitlichen Vorsprung 4a aufweist, der mit einer Nut
4a' mit einer Nuttiefe a zur Aufnahme des Anschlags 2
versehen ist. Zur Sicherheitsvorrichtung gehört ferner ein
neben dem ersten Hebelelement 1 um die Drehachse D drehbar an
der dem zweiten Hebelelement abgewandten Seite des ersten
Hebelelements 1 gelagertes Zahnsegment 5, das an seinem der
Drehachse D am weitesten entfernten Ende ein Gewindeaufsatz
5a aufweist, der mit dem Ritzel 6' eines Elektromotors 6 in
Verbindung steht. Zwischen dem Gewindeaufsatz 5a und der
Drehachse D weist das Zahnsegment 5 eine Führung 5' auf, in
die der Zapfen 2' des Anschlags 2 eingreift und geführt wird.
-
Der erste Hebel 1a steht direkt in Verbindung mit dem
eigentlichen Türschloss (nicht dargestellt) und betätigt
dieses jeweils in gewünschter Form. Die Kräfte zur Betätigung
des Schlosses wirken dabei auf den zweiten Hebel 1b ein, der
mit dem ersten Hebel 1a fest verbunden ist. Der zweite Hebel
1b liegt dabei an einem Anschlag 1c* an, der Teil des dritten
Hebels 1c ist. Das erste Hebelelement 1 ist über einen
Stutzen 1* mit dem zweiten Hebelelement 4 in Form einer
Steckverbindung verbunden. Der Anschlag 2 wird in der Führung
1c' unter der Vorspannung des Federelements 3 verschiebbar
geführt, wobei der Anschlag 2 durch die Kraft des
Federelements 3 in die Nut 4a' hineingedrückt wird. Wird die
Sicherheitsvorrichtung betätigt, wird das Ritzel 6' des
Elektromotors 6 in eine Drehbewegung versetzt und dreht das
Zahnsegment 5 um die Drehachse D, wobei der Zapfen 2' des
Anschlags 2, der in die Führung 5' des Zahnsegments 5
eingreift, in seiner Position verändert wird. Dies führt
dazu, dass der Anschlag 2 gegen die Kraft des Federelements 3
in der Führung 1c' verschoben wird und somit langsam aus der
Nut 4a' über die Nuttiefe a hinaus herausgeführt wird. Im
verriegelten Zustand des Türschlosses führt dies dazu, dass
das zweite Hebelelement 4 vom ersten Hebelelement 1
kraftmäßig entkoppelt wird. Dies bedeutet, dass eine Bewegung
des zweiten Hebelelements 4 durch Krafteinwirkung auf den
Anschluss 47 der mit dem Sicherungsknopf der
Kraftfahrzeugtür verbunden ist, keine Auswirkung auf die
Position des ersten Hebelelements 1, und damit auf die
Position des ersten Hebels 1a, der sich dann in
Schließposition befindet, hat. Die Diebstahlsicherung ist
dann in Betrieb. Das Ausschalten der Sicherheitsvorrichtung
für ein Türschloss eines Kraftfahrzeuges erfolgt durch
Einleitung einer entgegengesetzten Drehbewegung des
Zahnsegments 5 durch den Elektromotor 6, wodurch der Anschlag
2 durch die Kraft des Federelements 3 in die Nut 4a' gedrückt
wird. Wenn sich der Anschlag 2 in der Nut 4a' befindet, lässt
sich der erste Hebel 1a über das zweite Hebelelement 4 in
seiner Position verändern, so dass eine Entriegelung des
Türschlosses durch den Sicherungsknopf der Kraftfahrzeugtür
möglich ist. Dies erfolgt dann durch Krafteinwirkung über den
Anschluss 4', der in der Regel als Öse gefertigt ist und mit
dem Sicherungsknopf der Fahrzeugtür verbunden ist.
-
In Fig. 2 ist die Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss
eines Kraftfahrzeuges in dreidimensionaler Darstellung
vereinfacht und schematisch dargestellt. Dabei wird die
kompakte Bauweise der Sicherheitsvorrichtung deutlich. Auf
die Darstellung des zweiten Hebelelements wurde dabei aus
Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
-
In Fig. 3 ist eine weitere Explosionszeichnung der
Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges vereinfacht und schematisch dargestellt. Im
Vergleich zu Fig. 1 ist die Sicherheitsvorrichtung dabei von
der Rückseite dargestellt.
-
In Fig. 4 ist eine weitere dreidimensionale Darstellung der
Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss eines
Kraftfahrzeuges dargestellt. Sie entspricht der in Fig. 3
dargestellten Ansicht im zusammengebauten Zustand. Der
Anschlag 2 ragt dabei in die Nut 4a des seitlichen
Vorsprungs 4a mit einer Nuttiefe a hinein. Am seitlichen
Vorsprung 4a ist ein weiterer Hebelarm 4" angeordnet, dessen
der Drehachse D abgewandtes Ende in eine Führungsnut 1c" des
dritten Hebels 1c hineinragt. Durch diese Maßnahme wird das
Zusammenspiel zwischen dem ersten Hebelelement 1 und dem
zweiten Hebelelement 4 in vorteilhafter Weise vereinfacht.
-
In Fig. 5a), b) c) ist die Sicherheitsvorrichtung für ein
Türschloss eines Kraftfahrzeuges jeweils in der Seitenansicht
dargestellt.
-
In Fig. 5a) ist die Position dargestellt, in der das
Türschloss offen und die Sicherheitsvorrichtung ausgeschaltet
ist.
-
In Fig. 5b) ist die Position dargestellt, in welcher das
Türschloss verriegelt, die Sicherheitsvorrichtung jedoch noch
ausgeschaltet ist.
-
In Fig. 5c) ist die Position dargestellt, in welcher das
Türschloss verriegelt und die Sicherheitsvorrichtung in
Betrieb ist.
-
Das Betreiben der Sicherheitsvorrichtung für ein Türschloss
eine Kraftfahrzeuges läuft im Einzelnen folgendermaßen ab.
Ausgehend von der in Fig. 5a) dargestellten Position wird
eine Kraft auf den zweiten Hebel 1b entgegen dem
Uhrzeigersinn ausgeübt, wobei der erste Hebel 1a ebenfalls
entgegen dem Uhrzeigersinn bewegt wird. Dies führt zu einer
Verriegelung des Türschlosses und zu einer Bewegung des
Zapfens 2' des Anschlags 2 ebenfalls in einer Richtung gegen
den Uhrzeigersinn in der Führung 5'. Dabei gelangt man zur
Position, die in Fig. 5b) dargestellt ist. In den in Fig. 5
a) und 5b) dargestellten Positionen ist der Anschlag 2
vollständig in der Nut 4a des seitlichen Vorsprungs 4a
(nicht dargestellt) positioniert. Ausgehend von der
verriegelten Position des Türschlosses gemäß Fig. 5b) wird
die Sicherheitsvorrichtung durch die Inbetriebnahme des
Elektromotors 6 eingeschaltet. Über das Ritzel 6' wird das
Zahnsegment 5 im Uhrzeigersinn verdreht, bis die in Fig. 5c)
dargestellte Position erreicht ist. Dabei erfolgt eine
Verschiebung des Anschlags 2 entgegen der Kraft des
Federelements 3 durch den Krafteinfluss der Führung 5' auf den
Zapfen 2' in der Weise, dass der Anschlag 2 vollständig aus
der Nut 4a' des seitlichen Vorsprungs 4a (nicht dargestellt)
herausgeführt wird. Dabei wird der Zapfen 2' in der Führung
1c' um einen Hub a* entgegen der Kraft des Federelements 3
verschoben, wobei gilt: a* > a. In der in Fig. 5c)
dargestellten Position ist die Sicherheitsvorrichtung somit
eingeschaltet. Dann ist es nicht möglich, durch eine Bewegung
des zweiten Hebelelements 4 (nicht dargestellt) die Position
des ersten Hebels 1a zu verändern. Das Türschloss bleibt
unabhängig von der Position des zweiten Hebelelements 4
verriegelt. Die Sicherheitsvorrichtung wirkt somit als
Diebstahlsicherung, da es in dieser Position nicht möglich
ist, durch ein Betätigung des Sicherungsknopfes der Fahrertür
eine Öffnung des Türschlosses zu erzielen. Eine Öffnung des
Türschlosses vom Fahrerinnenraum heraus ist jedoch jederzeit
durch eine manuelle Betätigung des zweiten Hebels 1b im
Uhrzeigersinn möglich, so dass dann auch der erste Hebel 1a
im Uhrzeigersinn verdreht wird und somit das Türschloss
öffnet. Das Ausschalten der Sicherheitsvorrichtung erfolgt
jedoch in der Regel über den Elektromotor 6, der eine
Drehbewegung des Zahnsegments 5 entgegen dem Uhrzeigersinn
einleitet, so dass der Anschlag 2 anschließend wieder in die
Nut 4a' des seitlichen Vorsprungs 4a gelangen kann.
-
In Fig. 6a), b) sind zwei Positionen des seitlichen
Vorsprungs 4a und des dritten Hebels 1c zueinander
dargestellt.
-
In Fig. 6a) ragt der Anschlag 2 über die gesamte Nuttiefe a
in den seitlichen Vorsprung 4a. Wird der seitliche Vorsprung
4a durch Krafteinwirkung auf das zweite Hebelelement 4 in
Drehbewegung versetzt, so wird der dritte Hebel 1c in
gleicher Weise einer Drehbewegung unterworfen. Dies führt
direkt zu einer Positionsänderung des ersten Hebels 1a (nicht
dargestellt). Wird die Sicherheitsvorrichtung eingeschaltet,
wird der Anschlag 2 in der Führung 1c' des ersten Hebels 1c
um einen Hub a* verschoben, der größer ist als die Nuttiefe
a. Eine Bewegung des seitlichen Vorsprungs 4a in
Pfeilrichtung gemäß Fig. 6b) hat somit keine
Positionsänderung des ersten Hebels 1c und damit auch des
zweiten Hebels 1b zur Folge. Es wird somit eine
Kraftentkopplung zwischen dem ersten Hebelelement 1 und dem
zweiten Hebelelement 4 vorgenommen. Auf die Darstellung des
Federelements 3 ist hierbei aus Gründen der Übersichtlichkeit
verzichtet worden. Am seitlichen Vorsprung 4a ist ein
weiterer Hebelarm 4" angeordnet, der in eine Führungsnut
1c" des dritten Hebels 1c hineinragt.
-
Aus fertigungstechnischen Gründen kann es vorteilhaft sein,
den ersten Hebel 1a und den zweiten Hebel 1b des ersten
Hebelelements 1 als Einzelteil und den dritten Hebel 1c des
ersten Hebelelements 1 ebenfalls als Einzelteil anzuordnen.
Der dritte Hebel 1c muss dabei mindestens einen Anschlag 1c*
für den zweiten Hebel 1b aufweisen. Ferner kann es
vorteilhaft sein, den seitlichen Vorsprung 4a des zweiten
Hebelelements 4 als separates Einzelteil anzuordnen.