DE10222587A1 - Einrichtung zum Behandeln einer entlang eines Materialwegs geführten Materialbahn und Verfahren zur Ausnahmebehandlung, insbesondere zur Reaktion auf einen Bahnabriss - Google Patents
Einrichtung zum Behandeln einer entlang eines Materialwegs geführten Materialbahn und Verfahren zur Ausnahmebehandlung, insbesondere zur Reaktion auf einen BahnabrissInfo
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Abstract
Eine Einrichtung zum Behandeln einer entlang eines Materialbahnwegs geführten Materialbahn (12), vorzugsweise aus Papier oder Karton, wobei der Materialbahnweg durch wenigstens eine Materialbahnbehandlungsstation (22) führt, die wenigstens eine mit der Materialbahn in Führungseingriff oder/und in Abstützeingriff oder/und in sonstigen Behandlungseingriff tretende Walze (14, 14') aufweist, weist erfindungsgemäß wenigstens eine der Materialbahnbehandlungsstation zugeordnete Mediumzuführeinrichtung (50) auf, über die ein Wärme abführendes oder/und schmierendes oder/und das Material der Materialbahn erweichendes oder einer Verhärtung des Materials zumindest entgegenwirkendes Medium der Materialbahn (12) oder/und wenigstens einer Walze (14, 14') der Materialbahnbehandlungsstation oder/und wenigstens einer weiteren Komponente oder Baugruppe der Materialbahnbehandlungsstation zuführbar ist, und eine der Mediumzuführeinrichtung zugeordnete Auslöseeinrichtung (32), die in Reaktion auf wenigstens eine vorgegebene Auslösebedingung die Mediumzuführeinrichtung (50) auslöst, das Medium zuzuführen, wobei als Auslösebedingung bzw. Auslösebedingungen wenigstens eine, vorzugsweise mehrere der folgenden Bedingungen vorgesehen sind: i) ein Normalbetrieb der Einrichtung (10) wird unterbrochen oder/und beendet, ii) es wird ein Bahnabschlag zur Durchtrennung der Materialbahn (12) ausgelöst, iii) es wird ein Bahnabriss erfasst.
Description
- Die Erfindung betrifft nach einem Aspekt eine Einrichtung zum Behandeln einer entlang eines Materialbahnwegs geführten Materialbahn, vorzugsweise aus Papier oder Karton, wobei der Materialbahnweg durch wenigstens eine Materialbahnbehandlungsstation führt, die wenigstens eine mit der Materialbahn in Führungseingriff oder/und in Abstützeingriff oder/und in einen sonstigen Behandlungseingriff tretende Walze aufweist. Eingangsseitig der Materialbahnbehandlungsstation kann eine Trennvorrichtung vorgesehen sein, die im Bedarfsfall auslösbar ist, die entsprechend einer Normal-Laufrichtung in Richtung zur Walze laufende Materialbahn zu durchtrennen. Es wird insbesondere an eine so genannte Papiermaschine oder Streichmaschine gedacht, in welcher die Materialbahn während ihrer Herstellung oder/und Behandlung, insbesondere Veredelung, entlang einem Materialbahnweg geführt wird. Betreffend eine Streichmaschine kann es sich um eine so genannte Offline-Streichmaschine handeln, bei der in einer Abrollstation eine ungestrichene, rohe Materialbahnen auf so genannten Tambouren eingebracht und dann abgerollt werden. Es kann sich aber auch um eine so genannte Online-Streichmaschine handeln, die innerhalb einer die Materialbahn herstellenden Papiermaschine integriert ist.
- Bei der Herstellung bzw. Behandlung (insbesondere Veredelung) einer Materialbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, führt die Forderung nach höchster Produktivität zu immer höheren Produktionsleistungen der Maschinen und damit auch zu immer höheren Maschinengeschwindigkeiten. Bezug nehmend auf Papier- und Streichmaschinen ergeben sich die Maschinengeschwindigkeit nach oben hin begrenzende Randbedingungen häufig aus den Erfordernis, eine hinreichende Trocknung der hergestellten bzw. behandelten Materialbahn zu gewährleisten, so dass insoweit die zur Verfügung stehende Trockenkapazität eine Rolle spielt. Ein wichtiger Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist auch die Gefahr, dass es an der Materialbahn zu einem Bahnabriss kommen kann. So können Kräfte, die bei niedrigen Geschwindigkeiten ohne weiteres unproblematisch sind, bei schnell laufenden Maschinen Erscheinungen wie Bahnflattern und dergleichen verursachen, in deren Folge es dann zu Bahnabrissen der Materialbahn kommen kann. In diesem Zusammenhang spielt auch der momentane bzw. bereichsweise Zustand der Materialbahn eine wichtige Rolle. So hat sich herausgestellt, dass nach Auftragung eines Auftragsmediums durch eine entsprechend ausgebildete Materialbahnbehandlungsstation (Auftragsstation oder "Coater") auf die Materialbahn diese merklich geschwächt ist und deswegen mit gegenüber einer unbehandelten Materialbahn erhöhter Wahrscheinlichkeit im Bereich zwischen der Materialbahnbehandlungsstation und einer nachfolgenden Behandlungsstation oder Aufrollstation reisst, zumeist noch in einem Zustand noch nicht beendeter Trocknung, während sie sich im Wirkungsbereich einer Trocknungseinrichtung befindet.
- Ein solches Reißen hat zur Folge, dass der Bahnzug völlig zusammenbricht und es zu unkontrollierten Materialbahnbewegungen und Materialansammlungen in der betreffenden Maschine kommt. Es ist deswegen sehr wichtig, einen Bahnabriss zuverlässig und ohne Zeitverzug zu erkennen, um Gegenmaßnahmen bzw. schadensverringernde Maßnahmen durchzuführen. Es kann hierzu auf die deutschen Patentanmeldungen Nr. 101 57 915.2 und Nr. 101 57 914.4 der Anmelderin verwiesen werden, die beide den Titel "Verfahren zur Bahnabrissüberwachung und Maschine zur Durchführung des Verfahrens" tragen und beide am 26.11.2001 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht wurden. Nach diesen Patentanmeldungen löst die Erfassung eines Bahnabrisses eine gezielte Durchtrennung (so genannter Bahnabschlag) der Papierbahn bzw. ein Abheben einer Pickup-Walze aus. Bei herkömmlichen Streichmaschinen ist eine Abschlagvorrichtung vor dem Auftragswerk bzw. den Auftragswerken vorgesehen und kann insoweit zur Schadensbegrenzung im Falle eines Bahnabrisses ausgelöst werden.
- Es hat sich aber gezeigt, dass trotz Auslösung eines Bahnabschlags mittels einer derartig angeordneten Abschlagsvorrichtung nachwievor ein erheblicher Schaden zu befürchten ist. Häufig bleibt die feuchte Materialbahn nach einem Abriss an der Gegenwalze eines Auftragswerks kleben und beginnt sich an dieser aufzuwickeln (so genanntes "Einpacken"). Hierdurch kann die Materialbahn entgegen der normalen Laufrichtung zum Auftragswerk bzw. der wenigstens einen Walze der betreffenden Materialbahnbehandlungsstation zurückgezogen werden. Dieses schon beschichtete Material kann dann Ursache von erheblichen Zerstörungen sein. So kann sich sehr viel Material etwa in einer Düsenkammer des Auftragswerks ansammeln, sich hier stark verdichten und die noch eine vergleichsweise lange Zeit (beispielsweise viele Sekunden) rotierende Gegenwalze durch Reibung und Hitze beschädigen, schlimmstenfalls so stark, dass ein Walzenwechsel erforderlich ist. Die Walzen in einer Streichmaschine oder allgemein auch in Papiermaschinen können nämlich aufgrund ihrer Masse nicht ohne Verzögerung gestoppt werden. Auch wird die Reaktionsgeschwindigkeit betreffend die Entlastung von Rakeleinrichtungen (etwa Rakelstäbe) möglicherweise nicht ausreichen, um diesen rechtzeitig zu entlasten, so dass die Rakeleinrichtungen ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Die Folge sind Stillstandzeiten aufgrund des resultierenden Reparatur- bzw. Wiederherstellungsbedarfs, die hohe Kosten verursachen. Insbesondere dann, wenn eine Erneuerung, beispielsweise ein Überschleifen, der Walzen erforderlich ist, entstehen aufgrund des entsprechenden maschinellen und personellen Aufwands und der resultierenden Umbauzeiten erhebliche Kosten.
- Die DE 43 39 766 C1 schlägt vor, zur Beherrschung eines Bahnabrisses zwischen zwei rotierenden Einspannorten (Förderzylinderpaaren) zwischen diesen Einspannorten zusätzlich eine von der Bahn teilweise umschlungene Bahnleitwalze vorzusehen, wobei die Bahnleitwalze mittels einer richtungsgeschalteten Kupplung in Bahnsolllaufrichtung zeitweise antreibbar ist, um ein aus dem in Förderrichtung weiter hinten liegenden Einspannort austretendes Ende der Bahn weiter kontrolliert fördern zu können, bis die fördernden Zylinder des Einspannorts zum Stillstand gekommen sind. Dieser Vorschlag beruht darauf, dass die zusätzliche Bahnleitwalze vorhanden ist. Es resultiert ein entsprechender größerer baulicher Aufwand und auch ein entsprechend größerer Bauraumbedarf. Im Falle einer Behandlung, insbesondere Veredelung, einer Materialbahn (insbesondere Papier- oder Kartonbahn) etwa durch Auftragen eines Auftragsmediums wird es überdies im Hinblick auf die Oberflächenqualität der Materialbahn häufig nicht in Betracht kommen, kurz nach einem Auftragswerk eine entsprechende Bahnleitwalze vorzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn für einen derartigen Eingriff der Bahnleitwalze mit der Materialbahn gesorgt wird, dass im Falle eines Bahnabrisses die nach der DE 43 39 766 C1 gewünschte Weiterförder-Wirkung in Normal-Laufrichtung gewährleistet ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, bei der Beschädigung in Folge von Bahnabrissen zuverlässig oder zumindest weitgehend vermieden, die Zeit zum Wiederanlaufen der Einrichtung nach einem Bahnabriss verkürzt und die Reinigung und Wiederinbetriebnahme der Einrichtung, insbesondere der Materialbehandlungsstation, erleichtert ist.
- Die Erfindung schlägt hierzu wenigstens eine der Materialbahnbehandlungsstationen zugeordnete Mediumzuführeinrichtung vor, über die ein Wärme abführendes oder/und schmierendes oder/und das Material der Materialbahn erweichendes oder einer Verhärtung des Materials zumindest entgegenwirkendes Medium der Materialbahn oder/und wenigstens einer Walze der Materialbahnbehandlungsstation oder/und wenigstens einer weiteren Komponente oder Baugruppe der Materialbahnbehandlungsstation zuführbar ist, und eine der Mediumzuführeinrichtung zugeordnete Auslöseeinrichtung, die in Reaktion auf wenigstens eine vorgegebene Auslösebedingung die Mediumzuführeinrichtung auslöst, das Medium zuzuführen, wobei als Auslösebedingung bzw. Auslösebedingungen wenigstens eine, vorzugsweise mehrere der folgenden Bedingungen vorgesehen sind:
- a) ein Normalbetrieb der Einrichtung wird unterbrochen oder/und beendet,
- b) es wird ein Bahnabschlag zur Durchtrennung der Materialbahn ausgelöst,
- c) es wird ein Bahnabriss erfasst.
- Nach dem Erfindungsvorschlag ist es möglich, zur Ausnahmebehandlung bzw. Ausnahmevorbereitung, also insbesondere zur Vorbereitung bzw. Reaktion auf wenigstens eines der angesprochenen Ereignisse "Unterbrechung oder/und Beendigung des Normalbetriebs", "Auslösung eines Bahnabschlags" und "Erfassung eines Bahnabrisses" das genannte Medium direkt oder indirekt der Materialbahn, insbesondere den in die Materialbahnbehandlungsstation hineinlaufenden bzw. hier sich schon befindlichen Materialbahnabschnitten zuzuführen, so dass eine Kühlung und Schmierung der Walze gegen übermäßige Reibung bzw. hierbei entstehende Reibungswärme erreicht werden kann. Eine Zerstörung oder Beschädigung eines empfindlichen Walzenbezugs kann hierdurch zuverlässig vermieden werden. Auch können Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen, etwa zur Auftragung bzw. Dosierung/Egalisierung dienende Komponenten und Baugruppen (Auftragswerk, Rakeleinrichtung), vermieden werden. Solche Komponenten können häufig nur mit Verzögerung abgeschwenkt werden. Nach dem Erfindungsvorschlag können aber die herkömmlich regelmäßig auftretenden und sehr schädlichen extremen Verfestigungen des sich etwa in einer Düsenkammer des Auftragswerks oder an anderer Stelle aufstauenden Materials verhindert werden. Neben dem Ergebnis, dass Beschädigungen der genannten Komponenten vermieden und die Maschine allgemein geschont wird, resultiert auch der Vorteil, dass die Reinigung, also Vorbereitung auf ein Wiederanfahren der Maschine wesentlich einfacher und schneller durchführbar ist, so dass auch insoweit die Stillstandzeiten reduziert werden.
- In einer eigenständigen, zeitgleich mit der vorliegenden Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichten Anmeldung wird vorgeschlagen, eine zusätzliche Abschlagsvorrichtung ausgangsseitig der Materialbahnbehandlungsstation vorzusehen, um hierdurch die Menge des im Falle eines Bahnabrisses in die Materialbahnbehandlungsstation eingezogenen, sich aufwickelnden Materials begrenzen zu können. Soweit für diese ausgangsseitige Trenn- oder Abschlagvorrichtung eine herkömmliche Vorrichtung mit einem in den Eingriff mit der Materialbahn bewegten Trennmesser verwendet wird, bietet der Erfindungsvorschlag der vorliegenden Anmeldung, nämlich die genannte Zufuhr des Wärme abführenden bzw. schmierenden bzw. Material erweichenden oder einer Verhärtung des Materials zumindest entgegenwirkenden Mediums den Vorteil, dass eine stets mit einem solchen Abschlagmesser verbundene kritische Gefahrenstelle für das Bedienpersonal vermieden wird.
- Wie schon erwähnt, kann eingangsseitig der Materialbahnbehandlungs- Station eine Trennvorrichtung vorgesehen sein, die im Bedarfsfall auslösbar ist, die entsprechend einer Normal-Laufrichtung in Richtung zur Walze laufende Materialbahn zu durchtrennen (so genannter Bahnabschlag). Ferner kann - entsprechend dem Erfindungsvorschlag der angesprochenen anderen Anmeldung - ausgangsseitig der Materialbahnbehandlungsstation eine Trennvorrichtung zum Durchtrennen der Materialbahn vorgesehen sein. Es wird auf die zeitgleich mit dieser Anmeldung eingereichte, den gleichen Titel wie die vorliegende Anmeldung aufweisende Anmeldung der Anmelderin verwiesen, deren Offenbarungsgehalt vollständig durch Bezugnahme in die vorliegende Anmeldung einbezogen wird. Nach diesem Weiterbildungsvorschlag ist es möglich, die Materialbahn - in Normal-Laufrichtung der Bahn gesehen - hinter der Materialbahnbehandlungsstation (d. h. im Falle einer Streichmaschine hinter dem Auftragswerk bzw. einer Auftragswerkanordnung) zu durchtrennen, wenn ein Bahnabriss erkannt wird. Durch eine derartige Durchtrennung (unabhängig von der Art und Weise der Durchtrennung auch als "Bahnabschlag" bezeichenbar) wird das Rückwärtseinlaufen der schon behandelten Bahn zurück in die Materialbahnbehandlungsstation verhindert, so dass es insoweit zu keinem "Einpacken" der Walze bzw. Walzen der Materialbahnbehandlungsstation kommen kann. Werden im Falle eines Bahnabrisses beide Trennvorrichtungen ausgelöst, so steht für Einwickelvorgänge bzw. das angesprochene Einpacken nur noch ein vergleichsweise kurzer, vom Abstand zwischen den Trennvorrichtungen entlang dem Materialbahnweg abhängiger Materialbahnabschnitt zur Verfügung. Man wird diesen Abstand im Rahmen der baulichen Gegebenheiten versuchen zu minimieren, so dass nur noch wenig Material von der betreffenden Walze aufgewickelt wird. Jedenfalls ist dafür gesorgt, dass nur eine begrenzte Materialmenge aufgewickelt wird, die bei der Auslegung der Materialbahnbehandlungsstation insoweit berücksichtigt werden kann, dass, jedenfalls in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Zufuhr des Mediums, Beschädigungen an den angesprochenen Komponenten in Folge eines auf einen Bahnabriss erfolgenden Einpackens nicht mehr zu befürchten sind.
- Zur Beherrschung von Bahnabrissereignissen wird die erfindungsgemäße Einrichtung in der Regel eine Bahnabrisserfassungseinrichtung aufweisen. Es kann sich beispielsweise um eine Einrichtung mit wenigstens einem an sich bekannten, der laufenden Materialbahn bzw. wenigstens einer Führungskomponente für die Materialbahn zugeordneten Sensor handeln, beispielsweise ein optischer oder/und auf den Bahnzug, die Bahnspannung oder die Bahngeschwindigkeit ansprechender Sensor. Es wird in diesem Zusammenhang auf die oben schon genannten deutschen Patentanmeldungen 101 57 914.4 und 101 57 915.2 der Anmelderin verwiesen, deren Offenbarung durch Bezugnahme vollständig in die Offenbarung der vorliegenden Anmeldung einbezogen wird. Für die Bahnabrisserfassungseinrichtung wird weiter vorgeschlagen, dass diese auf einen Bahnabriss anspricht, so dass unter Vermittlung der Auslöseeinrichtung in Reaktion hierauf entsprechend einer vorgegebenen oder vorgebbaren Abrisssequenz die Mediumzuführeinrichtung sowie - wenn vorhanden bzw. vorgesehen - ggf. die Trennvorrichtung oder zumindest eine der Trennvorrichtungen ausgelöst wird, um das Medium zuzuführen bzw. die Materialbahn zu durchtrennen. Bei der Bahnabrisserfassungsvorrichtung und der Auslöseeinrichtung kann es sich um eine die Erfassungsfunktion und die Auslösefunktion beide bereitstellende Einrichtung (insbesondere Steuereinheit) handeln.
- Die Abrisssequenz oder zumindest eine von mehreren situationsabhängig auslösbaren Abrisssequenzen kann eine im Wesentlichen gleichzeitige Auslösung der Mediumzuführeinrichtung und der Trennvorrichtung vorsehen. Dies ist in der Regel die zweckmäßigste Reaktion auf das Auftreten eines Bahnabrisses.
- Die Auslöseeinrichtung kann dafür ausgelegt sein, in Reaktion auf eine Bahnabschlaganforderung entsprechend einer vorgegebenen oder vorgebbaren Bahnabschlagsequenz die Mediumzuführeinrichtung und die Trennvorrichtung oder wenigstens eine der Trennvorrichtungen auszulösen, um das Medium zuzuführen bzw. die Materialbahn zu durchtrennen. Es kann sich beispielsweise um eine manuell eingegebene Bahnabschlaganforderung oder eine im Zuge des normalen Betriebs in gewissen Situationen auftretende Bahnabschlaganforderung handeln. Hierzu wird weiterbildend vorgeschlagen, dass die Bahnabschlagsequenz eine Auslösung zuerst der Mediumzuführeinrichtung und dann, nach einem vorgegebenen oder vorgebbaren Zeitintervall, der Trennvorrichtung vorsieht.
- Die Mediumzuführeinrichtung kann zweckmäßig dafür ausgebildet sein, vor oder/und hinter einem Pressnipp eines Walzenpaares der Materialbahnbehandlungsstation das Medium auf die Materialbahn zuzuführen.
- Wie sich aus den vorangehenden Ausführungen schon ergibt, kann die Materialbahnbehandlungsstation wenigstens ein Auftragswerk zum Auftrag eines flüssigen oder pastösen Auftragsmediums auf wenigstens eine Seite der laufenden Materialbahn, gewünschtenfalls unter Vermittlung der oder wenigstens einer Walze der Materialbahnbehandlungsstation, aufweisen. Hierzu wird betreffend die Mediumzuführeinrichtung vorgeschlagen, dass diese dafür ausgelegt ist, vor oder/und hinter wenigstens einem Auftragswerk der Materialbahnbehandlungsstation das Medium auf die Materialbahn oder/und eine jeweilige Walze der Materialbahnbehandlungsstation zuzuführen. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Mediumzuführeinrichtung dafür ausgelegt ist, vor oder/und hinter wenigstens einer Rakelvorrichtung der Materialbahnbehandlungsstation das Medium auf die Materialbahn oder/und eine jeweilige Walze der Materialbahnbehandlungsstation zuzuführen.
- Allgemein kann man vorsehen, dass die Mediumzuführeinrichtung dafür ausgelegt ist, das Medium auf die Walze oder wenigstens eine der Walzen der Materialbahnbehandlungsstation zuzuführen.
- Bei dem Medium handelt es sich bevorzugt um ein flüssiges Medium. Es wird insbesondere an Wasser oder Wasser mit wenigstens einem Wirkzusatz gedacht.
- Die Mediumzuführanordnung kann wenigstens eine Düsenanordnung mit wenigstens einer Düse zur spritzenden Zufuhr des Mediums an eine jeweils gewünschte Stelle oder in einen gewünschten Bereich umfassen. Beispielsweise kann die Mediumzuführanordnung wenigstens ein eine Mehrzahl von Düsenöffnungen aufweisendes Zuführrohr umfassen.
- Die Mediumzuführanordnung kann vorteilhaft auslösbar sein, zur Vorbereitung oder/und im Zuge eines Anfahrens der Einrichtung Medium an wenigstens eine kritische Stelle oder wenigstens einen kritischen Bereich der Materialbahnbehandlungsstation zuzuführen, vorzugsweise mittels wenigstens eines eine Mehrzahl von Düsenöffnungen aufweisenden Zuführrohrs. Hierdurch kann ein Trockenlaufen etwa einer Rakelvorrichtung im Zuge des Anfahrens einer Streichmaschine vermieden werden.
- Für große Reaktionsgeschwindigkeiten betreffend die Zufuhr des Mediums wird vorgeschlagen, dass die Mediumzuführanordnung wenigstens einen Drucktank zur Aufnahme von unter Druck stehenden Mediums aufweist, aus dem das Medium bei Auslösung der Mediumzuführanordnung zuführbar ist. In diesem Zusammenhang ist es bevorzugt, dass ein einer Düsenanordnung zugeordnetes Schaltventil unmittelbar vor der Düsenanordnung, ggf. unmittelbar vor einem eine Mehrzahl von Düsenöffnungen aufweisenden Zuführrohr, angeordnet ist. Totzeiten durch längere Druckleitungen oder dergleichen werden hierdurch vermieden.
- Die Erfindung stellt nach einem weiteren Aspekt ferner ein Verfahren zur Ausnahmebehandlung oder/und Ausnahmevorbereitung bereit, das sich auf eine Einrichtung bezieht, in der eine Materialbahn, vorzugsweise aus Papier oder Karton, entlang eines Materialbahnwegs in einer Normal-Laufrichtung geführt wird und die wenigstens eine mit der Materialbahn in Führungs- oder/und Abstütz- oder/und sonstigen Behandlungseingriff tretende Walze aufweist. Das Verfahren kann das Durchtrennen der Materialbahn in Reaktion auf ein Ausnahmeereignis, insbesondere auf einen Bahnabriss, umfassen. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass in Verbindung mit oder/und in Reaktion auf wenigstens ein Ausnahmeereignis ein Wärme abführendes oder/und schmierendes oder/und das Material der Materialbahn erweichendes oder einer Verhärtung des Materials zumindest entgegenwirkendes Medium der Materialbahn in Nachbarschaft zur Walze oder/und der Walze bzw. wenigstens einer Walze oder/und wenigstens einer weiteren Komponente oder Baugruppe der Einrichtung zugeführt wird. Nach dem Erfindungsvorschlag kann vorteilhaft das Medium wenigstens einer der genannten Komponenten oder Baugruppen bzw. der Materialbahn zugeführt werden, um schädlichen extremen Verfestigungen des Materials entgegenzuwirken oder/und Wärme abzuführen bzw. Reibung zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Bezug nehmend auf die erfindungsgemäße Einrichtung mit der Materialbahnbehandlungsstation kann insbesondere schädlichen extremen Verfestigungen des Materials in der Materialbahnbehandlungsstation, insbesondere des auf wenigstens eine Walze sich aufwickelnden Materials entgegengewirkt werden, so dass die Komponenten der Materialbehandlungsstation (oder allgemein einer anderen Einrichtung, auf die sich das erfindungsgemäße Verfahren bezieht) geschont werden (weniger Reibung) und auch eine Reinigung wesentlich einfach und schneller durchgeführt werden kann. Insbesondere kann auch eine Kühl- und Schmierwirkung, etwa in Bezug auf die Walze, erzielt werden, wodurch eine Zerstörung des häufig sehr empfindlichen Walzenbezugs zuverlässig verhindert werden kann. Auf die obigen Ausführungen zur erfindungsgemäßen Einrichtung wird verwiesen.
- Betreffend das erfindungsgemäße Verfahren wird vor allem daran gedacht, dass in Verbindung mit einem der Ereignisse
- a) ein Normalbetrieb der Einrichtung wird unterbrochen oder/und beendet,
- b) es wird ein Bahnabschlag zur Durchtrennung der Materialbahn ausgelöst, oder/und in Reaktion auf das Ereignis
- c) es wird ein Bahnabriss erfasst
- Die Zufuhr des Mediums kann zeitgleich mit oder - bevorzugt (soweit möglich) - vorauseilend zu einer Durchtrennung der Materialbahn in Folge eines ausgelösten Bahnabschlags einsetzen.
- In der Regel wird es zweckmäßig sein, ein flüssiges Medium, vorzugsweise Wasser oder Wasser mit wenigstens einem Wirkzusatz, zuzuführen. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere an eine spritzende Zufuhr des Mediums gedacht. Das erfindungsgemäße Verfahren wird bevorzugt vollautomatisch oder automatisiert durchgeführt.
- Es soll noch auf Folgendes hingewiesen werden: Wenn hier eine Behandlung einer Materialbahn angesprochen wird (vgl. die Begriffe Materialbahnbehandlungsstation, Behandlungswerk, Behandlungseingriff), so wird vor allem an eine solche Behandlung der Materialbahn gedacht, die die Materialbahn bzw. wenigstens eine Eigenschaft derselben verändert. Wichtigstes Beispiel ist eine Behandlung derart, dass auf wenigstens einer Seite der Materialbahn ein Auftragsmedium aufgetragen wird. Im weiteren Sinne kann der Begriff "Behandlung" aber auch eine "Handhabung" der Materialbahn, etwa eine Führung, Abstützung oder Umlenkung, ansprechen.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand von in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung, und zwar speziell einer erfindungsgemäßen Auftragseinrichtung (ggf. auch als "Streichmaschine" bezeichenbar).
- Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Auftragseinrichtung.
- In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Auftragseinrichtung allgemein mit 10 bezeichnet. Die Auftragseinrichtung 10 dient zum indirekten, beidseitigen Auftragen von flüssigem oder pastösem Medium auf eine sich in Richtung des Pfeils L bewegende Materialbahn 12. Bei der Materialbahn kann es sich um eine Papier- oder Kartonbahn handeln, die durch das Auftragen des Auftragsmediums beispielsweise veredelt wird. Zum Auftragen umfasst die Auftragsvorrichtung 10 zwei Auftragswalzen 14 und 14', welche mit der Materialbahn 12 im Bereich einer Auftragsstelle S in Kontakt sind, sowie Auftragswerke 16 und 16', mittels derer das Auftragsmedium auf die Oberflächen 18 bzw. 18' der Auftragswalzen aufgebracht wird. Bei den Auftragswerken kann es sich beispielsweise um so genannte Freistrahl- Düsenauftragswerke handeln (vgl. beispielsweise DE 198 33 747 A1). Gemäß der Darstellung in Fig. 1 sind die Auftragswerke mit einer Rakeleinrichtung, nämlich mit einem Rakelstab oder einer Rakelwalze 20 bzw. 20' ausgeführt, um das aufgetragene Medium zu egalisieren oder/und zu dosieren. Es können auch andersartig ausgeführte Rakeleinrichtungen (vgl. beispielsweise DE 197 55 411 A1) in diesem Zusammenhang verwendet werden.
- Die Auftragswalzen 14, 14' drehen sich um ihre Achsen A, A' gegensinnig zueinander in Richtung der Pfeile P bzw. P', so dass das auf die Walzenoberfläche jeweils aufgebrachte Auftragsmedium zur Auftragsstelle S gefördert wird.
- Die Auftragswalzen mit ihren zugeordneten Auftragswerken bilden eine Materialbahnbehandlungsstation 22, der die Materialbahn 12 mittels einer Führungsrollenanordnung 24 beispielsweise von einer Einrichtung zur Herstellung der Materialbahn (Fall der so genannten Online-Streichmaschine) oder von einer Abrollstation (Fall der so genannten Offline-Streichmaschine) zugeführt wird. Die in der Materialbahnbehandlungsstation behandelte, nämlich beidseitig beschichtete Materialbahn wird dann über eine Materialbahnführung 26 zuerst durch eine (nicht dargestellte) Trocknungseinrichtung und ggf. noch durch weitere Behandlungsstationen geführt, bis die Materialbahn dann schließlich eine Aufrollstation erreicht, in der sie auf eine Aufnahmerolle (so genannte Tambour) aufgewickelt wird.
- Ein Problem bei einer Anordnung wie in Fig. 1 ist, dass es zu einem so genannten Bahnabriss kommen kann, bei dem die Materialbahn an irgendeiner Stelle reisst. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass die Bahn vor allem vergleichsweise leicht nach der Materialbahnbehandlungsstation 22 - bezogen auf die im Folgenden auch als Normal-Laufrichtung bezeichnete Laufrichtung L - reisst, da die Bahn aufgrund der ihr erteilten Beschichtung und der hieraus je nach Auftragsmedium mehr oder weniger stark resultierenden Erweichung geschwächt ist. Es ist deswegen mit einer in der Praxis nicht vernachlässigbaren Anzahl von Bahnabrissen im Bereich nach der Materialbahnbehandlungsstation 22, und zwar in der Regel noch vor vollständigem Durchlauf durch die Trocknungseinrichtung, zu rechnen. Die Folge eines solchen Bahnabrisses ist, dass der Bahnzug völlig zusammenbricht und die aufgrund des gerade erst erfolgten Auftrags des Auftragsmediums noch feuchte Materialbahn an einer der Auftragswalzen 14, 14' kleben bleiben kann und dann sich beginnt, an dieser aufzuwickeln. Fig. 1 zeigt in einer gestrichelten Darstellung eine Momentaufnahme des beginnenden Aufwickelns der gerissenen Materialbahn 12' auf die Auftragswalze 14. Durch dieses Aufwickeln wird die Materialbahn "rückwärts", nämlich entgegen der normalen Laufrichtung L zurück zur Materialbahnbehandlungsstation 22 gezogen. Die entsprechende Einzieh-Laufrichtung der Materialbahn, auch als Ausnahme-Laufrichtung bezeichenbar, ist durch den gestrichelt dargestellten Pfeil L' angedeutet.
- Durch ein Aufwickeln der Materialbahn im Falle eines Bahnabrisses auf die Walze etwa eines Auftragswerks (man spricht in diesem Zusammenhang von einem "Einpacken" der betreffenden Walze) kann ein durchaus beträchtlicher Schaden entstehen. So könnte ein jeweiliges Auftragswerk oder/und eine jeweilige Rakeleinrichtung beschädigt werden. Es könnte auch die betreffende Walze selbst beschädigt werden, und zwar vor allem dadurch, dass das Material der sich aufwickelnden Materialbahn an einer Stelle, etwa in einer Düsenkammer oder an einer Rakelstelle, sich ansammelt, sich dabei stark verdichtet und dann noch während der noch nicht angehaltenen Rotation der Walze auf dieser reibt, so dass diese durch Reibung und resultierende Hitze zumindest an ihrer Oberfläche stark beschädigt werden kann. Unter Umständen kann sogar ein Walzenwechsel erforderlich sein. Auch könnten Lagerzapfen oder dergleichen der betreffenden Walze, ggf. auch der an sich möglicherweise nicht einwickelnden Gegenwalze, übermäßig belastet werden, bis hin zum Brechen. Auch andere Komponenten, insbesondere - wie schon angesprochen - Rakelstäbe oder sonstige Komponenten einer Rakeleinrichtung, könnten hierdurch stark beschädigt werden. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Auftragswalze bzw. Auftragswalzen einer Streichmaschine aufgrund ihrer Masse nicht ohne Verzögerung gestoppt und die Rakeleinrichtung, insbesondere Rakelstäbe, in der Praxis nur mit einer gewissen Verzögerung entlastet werden können. Instandsetzungsarbeiten, etwa ein Austausch einer betroffenen Walze oder ein Überschleifen der betreffenden Walze sowie eine Erneuerung bzw. Reparatur sonstiger, in Mitleidenschaft gezogener Komponenten bedeutet einen entsprechenden Kostenaufwand aufgrund der Erneuerungsmaßnahmen und des Produktionsausfalls.
- Herkömmlich hat man versucht, den durch einen Bahnabriss entstehenden Schaden vor allem dadurch zu begrenzen, dass man diesen zuverlässig und ohne Zeitverzug erkennt, um dann entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten (vgl. beispielsweise die deutschen Patentanmeldungen 101 57 914.4 und 101 57 915.2 der Anmelderin). Als Schadensbegrenzungsmaßnahme steht vor allem die Auslösung eines so genannten Bahnabschlags, also einer gewollten Durchtrennung der Materialbahn zur Verfügung, und zwar mittels einer geeigneten Abschlagvorrichtung (vgl. beispielsweise DE 199 14 524 A1). Herkömmlich ist eine entsprechende Trennvorrichtung oder Abschlagvorrichtung zum Durchtrennen der Materialbahn im Falle einer Anordnung entsprechend Fig. 1 bezogen auf die Normal-Laufrichtung L vor der Materialbahnbehandlungsstation 22 angeordnet. Fig. 1 zeigt eine entsprechend angeordnete Abschlagsvorrichtung 30, die ein Trennmesser an einem schwenkbar angeordneten Messerträger aufweist, wobei der Messerträger beispielsweise pneumatisch zum Eingriff des Messers mit der Materialbahn schwenkbar ist (vgl. die genannte DE 199 14 524 A1). Gemäß dem herkömmlichen Ansatz wird eine Steuereinrichtung 32, die das Ausgangssignal wenigstens eines angeschlossenen Sensors empfängt, der der Materialbahn oder wenigstens einem Führungsglied für die Materialbahn zugeordnet ist, und hieraus das Auftreten eines Bahnabrisses erkennen kann, im Falle des erkannten Bahnabrisses die Trennvorrichtung oder Abschlagvorrichtung 30 auslösen, um so so weit als möglich zu verhindern, dass der Materialbahnbehandlungsstation 22 weiteres Bahnmaterial zugeführt wird, das sich auf eine der Walzen 14, 14' oder vor der Kontaktstelle S anstauen könnte. Die Steuereinrichtung 32 ist hierzu über eine elektrische Leitung (gestrichelt dargestellt) mit einem Stellglied der Trennvorrichtung, beispielsweise mit einem Schaltventil in einer Pneumatikzuleitung zu einem Pneumatikzylinder, verbunden und kann so mit geringer Zeitverzögerung auf einen erfassten Bahnabriss die Materialbahn 12 auf der Eingangsseite der Materialbahnbehandlungsstation durchtrennen. Betreffend die Gefahr eines Aufwickelns eines durch die Materialbahnbehandlungsstation 22 schon hindurchgelaufenen und damit schon beschichteten Materialbahnabschnitts (vgl. Abschnitt 12' in Fig. 1) kann die vor der Materialbahnbehandlungsstation 22 angeordnete Trennvorrichtung 30 aber keine wesentliche Schadensverhinderung oder Schadensbegrenzung leisten.
- Demgegenüber ist die Einrichtung der Fig. 1 erfindungsgemäß mit einer Einrichtung zur Zufuhr eines Wärme abführenden oder/und schmierenden oder/und das Material der Materialbahn erweichenden oder einer Verhärtung des Materials zumindest entgegenwirkenden Mediums ausgestattet, um der Materialbahn oder/und wenigstens einer Walze der Materialbahnbehandlungsstation oder/und wenigstens einer weiteren Komponente oder Baugruppe der Materialbahnbehandlungsstation zur Ausnahmebehandlung oder/und Ausnahmevorbereitung, insbesondere in Reaktion auf den vorstehend angesprochenen Bahnabriss, das genannte Medium zuzuführen. Durch Zufuhr des Mediums, insbesondere Wasser (ggf. mit wenigstens einem Wirkungszusatz), kann für eine Kühlung und Schmierung der Walze gesorgt werden, so dass eine übermäßige Beanspruchung, insbesondere eine Zerstörung, des empfindlichen Walzenbezugs verhindert wird. Auch eine übermäßige Beanspruchung bis hin zur mechanischen Beschädigung der übrigen Komponenten, etwa einer Rakelhalterung und eines Rakelstabs, die nur mit Verzögerung von der Walze abgeschwenkt werden können, ist nicht mehr zu befürchten. Wird nach dem Erfindungsvorschlag das zugeführte Medium gewissermaßen gemeinsam mit der eingezogenen Materialbahn bzw. dem eingezogenen Materialbahnabschnitt "eingepackt", so kommt es nicht zu den sonst üblichen und schädlichen extremen Verfestigung des sich aufstauenden Materials. Hierdurch wird die Maschine nicht nur geschont, sondern es ist auch die Reinigung als Voraussetzung für eine Wiederinbetriebnahme der Einrichtung wesentlich einfacher und schneller durchzuführen, so dass sich die Stillstandzeiten deutlich reduzieren. Das Medium kann einerseits in Reaktion auf ein erfasstes, an sich unerwünschtes Ausnahmeereignis, insbesondere den angesprochenen Bahnabriss, erfolgen. Andererseits kann das Medium auch in Vorbereitung eines beabsichtigten Ausnahmeereignisses oder/und während des Ablaufes des beabsichtigten Ausnahmeereignisses zugeführt werden, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Unterbrechung oder Beendigung des Betriebes. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere an einen absichtlich ausgelösten Bahnabschlag (ohne vorherigen Bahnabriss) gedacht.
- Fig. 1 zeigt beispielhaft eine entsprechende Mediumzuführeinrichtung 50, die einen Drucktank 52 für das Medium (insbesondere Wasser) und eine Mehrzahl von Sprühdüsen oder Sprühdüsenanordnungen 54a, 54b, 54c, 54c', 54d, 54d' aufweist, die über entsprechende Schaltventile und Druckleitungen mit dem Drucktank 52 in Verbindung stehen. Ein Drucktank wird bevorzugt deswegen verwendet, um die Mediumzufuhr reaktionsschnell auslösen zu können. Der Druck in dem Tank kann beispielsweise auf 10 bis 20 bar gehalten werden. Zur Reaktionsschnelligkeit trägt auch bei, wenn ein gemeinsames Schaltventil oder ein der jeweiligen Sprühdüse oder Sprühdüsenanordnung einzeln zugeordnetes Schaltventil möglichst nahe bei der Sprühdüse bzw. den Sprühdüsen angeordnet ist, so dass insoweit aufgrund von Druckleitungslängen keine Totzeiten auftreten können. Ein entsprechend angeordnetes, nämlich unmittelbar an der Sprühdüse 54c' angeordnetes Schaltventil ist in Fig. 1 mit 56 bezeichnet.
- Fig. 1 zeigt eine Auswahl von möglichen Anordnungsstellen für die Sprühdüsen zur Zufuhr des Mediums, die einzeln oder in Kombination in Betracht kommen. So wird es in der Regel sinnvoll sein, das Medium vor oder/und hinter dem Pressnip des Walzenpaares 14, 14', also vor oder/und hinter der Kontaktstelle S auf wenigstens eine Seite der Materialbahn aufzusprühen, um diese zu erweichen bzw. weich zu halten, insbesondere für einen begonnenen oder anstehenden Einziehvorgang in die Materialbahnbehandlungsstation 22 bzw. Aufwickelvorgang auf eine Auftragswelle oder einen Auftragszylinder. Es wird diesbezüglich auf die Sprühdüsen bzw. Sprühdüsenanordnungen 54a und 54b in Fig. 1 verwiesen. Wenn von einer Sprühdüsenanordnung die Rede ist, so wird beispielsweise daran gedacht, dass sich über die Breite der Materialbahn eine Reihe von Sprühdüsen erstreckt, so dass die Materialbahn über ihre gesamte Breite möglichst gleichmäßig mit Medium beaufschlagbar ist. Es kann beispielsweise ein entsprechend ausgeführtes Spritzrohr sich parallel zur Materialbahn erstrecken.
- Ferner kann das Medium direkt auf die Walze bzw. Walzen der Materialbahnbehandlungsstation zugeführt werden, beispielsweise vor oder/und hinter dem jeweiligen Auftragswerk. Es wird auf die Sprühdüsen bzw. Sprühdüsenanordnungen 54c, 54d bzw. 54c', 54d' verwiesen. Hierdurch wird erreicht, dass auch diejenigen sich auf die betreffende Walze aufwickelnden Materialbahnabschnitte, die direkt kein Medium von den Sprühdüsen 54a und 54b empfangen, noch direkt mit Medium beaufschlagt werden können.
- Die Mediumzuführeinrichtung 50 wird im normalen Betrieb funktionsbereit gehalten, ist aber nicht aktiviert. Sie wird erst bei oder im Hinblick auf eine Unterbrechung oder Beendigung des Betriebs, insbesondere einen absichtlichen Bahnabschlag, sowie in Reaktion auf ein sonstiges, nicht beabsichtigtes Ausnahmeereignis, insbesondere einen Bahnabriss, ausgelöst, und zwar vorzugsweise automatisch durch die Steuereinrichtung 32, die, wie in Fig. 1 bezogen auf das Schaltventil 56 angedeutet, vermittels einer entsprechenden Ansteuerung des Schaltventils bzw. der Schaltventile der Mediumzuführeinrichtung 50 die Mediumzufuhr auslöst.
- Es sollte noch erwähnt werden, dass man herkömmlich auch schon Medium, insbesondere Wasser, in gewissen Situationen einer Streichmaschine zugeführt hat, etwa mittels eines Spritzrohrs, um beim Anfahren der Maschine zwischen dem Zeitpunkt des Anlegens der Rakeleinrichtung und dem Zeitpunkt des Eintreffens des Streichmediums den Trockenlauf der Rakeleinrichtung auf der betreffenden Walze zu verhindern. Insoweit könnten etwa die Spritzdüsen bzw. Spritzdüsenanordnungen 54c und 54c' auch bei herkömlichen Streichmaschinen schon vorhanden sein, werden aber nach dem Erfindungsvorschlag in völlig anderem Zusammenhang eingesetzt, nämlich zur Reaktion bzw. Vorbereitung auf die angesprochenen Ausnahmeereignisse. Es ist insoweit möglich, eine Einrichtung, insbesondere Streichmaschine, herkömmlicher Art ohne bauliche Veränderungen zur Ermöglichung einer Mediumzufuhr alleine durch entsprechende Änderungen der Ansteuerung der schon vorhandenen Mediumzuführeinrichtung im Sinne des Erfindungsvorschlags weiterzubilden.
- Wie erwähnt, verbessert die Medienzufuhr im genannten Zusammenhang die kontrollierte Beendigung des Betriebs und erleichtert einen späteren Wiederanlauf. Im Falle einer automatischen selbsttätigen Auslösung der Medienzufuhr kann diese zeitgleich mit einem Signal für einen Bahnabschlag aktiviert werden. Bei einem absichtlich eingeleiteten Abschlag (ohne vorherigen Bahnabriss) ist es, wie erwähnt, vorteilhaft, die Medienzufuhr schon kurzzeitig vor dem Abschlag zu starten.
- Nach einem bevorzugten Weiterbildungsvorschlag ist auf der Ausgangsseite der Materialbahnbehandlungsstation 22 eine weitere Trennvorrichtung (ggf. als Abschlagvorrichtung bezeichnet) vorgesehen, die in Fig. 1 mit 40 bezeichnet ist. Diese Trennvorrichtung ist ebenfalls durch die Steuereinrichtung 32 auslösbar, und zwar insbesondere im Falle, dass ein Bahnabriss erkannt wird. Bevorzugt werden in diesem Falle neben der Mediumzuführeinrichtung 50 beide Trennvorrichtungen, also die eingangsseitige Trennvorrichtung 30 als auch die ausgangsseitige Trennvorrichtung 40, ausgelöst, so dass nur noch ein in der Länge begrenzter Materialbahnabschnitt sich auf einer der Walzen 14, 14' aufwickeln bzw. an oder in der Materialbahnbehandlungsstation aufstauen kann. Man wird deshalb bestrebt sein, den Abstand der Trennvorrichtungen entlang dem Materialbahnweg bzw. den Abstand der jeweiligen Trennvorrichtung von der Materialbahnbehandlungsstation vergleichsweise klein zu halten, unter Umständen auch kleiner als in der schematischen Fig. 1 dargestellt.
- Wie die eingangsseitige Trennvorrichtung 30 ist auch die ausgangsseitige Trennvorrichtung 40 über eine elektrische Steuerleitung an der elektronischen Steuereinrichtung 32 angeschlossen und damit auf elektrischem Wege durch diese auslösbar. Wird ein Bahnabriss erkannt, so wird automatisch eine Abrisssequenz gestartet. Teil dieser Abrisssequenz ist die Aktivierung der Trennvorrichtungen 20 und 40 und der Mediumzuführeinrichtung 50. Zur Schadensverhütung bzw. -begrenzung wird man bestrebt sein, die Trennvorrichtungen mit möglichst geringer Reaktionsverzögerung auszulösen. Hierzu ist es im Falle etwa einer pneumatischen Betätigung der Trennvorrichtungen zweckmäßig, wenn ein entsprechendes Schaltventil an oder in oder in möglichst geringer Nähe zur jeweiligen Trennvorrichtung platziert ist, so dass sich keine wesentlichen Pneumatik-Totzeiten ergeben. Aus diesem Grund ist beim Ausführungsbeispiel ein Schaltventil 47 unmittelbar an der Düse 46 angeordnet.
- Die eingangsseitige Trennvorrichtung 30 ist bevorzugt für das Durchtrennen einer sich in der Normal-Laufrichtung bewegenden Materialbahn optimiert. Für die ausgangsseitige Trennvorrichtung 40 wird es in der Regel besonders zweckmäßig sein, wenn diese dafür optimiert ist, die Materialbahn im Zustand des Rücklaufs in der Ausnahme-Laufrichtung L' in Folge eines beginnenden Aufwickelns auf eine der Walzen zu durchtrennen. Dies kann durch ein entsprechend orientiertes und entsprechend in den Eingriff mit der Materialbahn schwenkendes Trennmesser erreicht werden. Eine demgegenüber bevorzugte Ausgestaltungsmöglichkeit ist aber, ein stationäres Trennmesser vorzusehen, mit dem die rücklaufende Materialbahn in Folge einer von dieser ausgeführten bzw. dieser erteilten Seitenbewegung in Eingriff tritt. Das Messer 42 ist hierzu in geringem Seitenabstand seitlich von der gespannten, also noch nicht gerissenen Materialbahn 12 angeordnet, und zwar derart, dass es gegenüber einer Stellung orthogonal zur Materialbahnoberfläche in Richtung der Normal-Laufrichtung L geneigt ist, wie in Fig. 1 dargestellt.
- Der Eingriff zwischen der gerissenen Materialbahn und dem Trennmesser 42 wird nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 dadurch zuverlässig und sehr reaktionsschnell hergestellt, dass eine Mehrzahl von Luftdüsen 46 vorgesehen sind, die nach Auslösung der Trennvorrichtung 40 Druckluftströme auf die Materialbahn 12 richten und diese seitlich bewegen, so dass eine in Fig. 1 mit 12" bezeichnete seitliche Ausbauchung oder "Tasche" entsteht, die in Folge der Rückziehbewegung in der Ausnahme-Laufrichtung L' auf die Schneidkante oder Zahnreihe des Trennmessers 42 aufläuft. Da nach dem Weiterbildungsvorschlag für die ausgangsseitige Trennvorrichtung keine Bauteile, insbesondere auch kein Trennmesser bewegt werden muss, kann die Durchtrennung (der Bahnabschlag) sehr reaktionsschnell auf den erkannten Bahnabriss erfolgen. Im Vergleich zu herkömmlichen Abschlagvorrichtungen ist überdies zu bedenken, dass bei herkömmlichen Abschlagvorrichtungen ein Messer zur Materialbahn hin bewegt und dann gegen den Bahnzug durch die Bahn getrieben werden muss. Im hier erwogenen Einsatzfall der ausgangsseitigen Trennvorrichtung 40 ist der Bahnzug aber schon eingebrochen. Eine Abschlagvorrichtung herkömmlicher Bauart ist ohne Bahnzug deutlich weniger wirkungsvoll als mit Bahnzug, da ohne Bahnzug die für ein zuverlässiges und schnelles Trennen erforderliche Gegenkraft fehlt. Bei der bevorzugten Ausgestaltung der ausgangsseitigen Trennvorrichtung ist der fehlende Bahnzug aber kein Nachteil, sondern er wird genutzt. Durch die auf die Materialbahn wirkenden Luftströme wird die zurücklaufende Materialbahn aus ihrem "normalen" Materialbahnweg ausgelenkt und bildet vor dem stationären Abschlagmesser 42 die seitliche Ausbauchung 12". Das Trennmesser 42 steht in Bezug auf die rücklaufende Bahn bzw. die Ausbauchung 12" mit einem optimalen Winkel, so dass die Bahn gewissermaßen rückwärts direkt ins "offene Messer" läuft und beim ersten Kontakt mit dem Messer zuverlässig getrennt wird (oder sich gewissermaßen selbst abtrennt).
- Für eine hohe Reaktionsgeschwindigkeit sollte das Trennmesser 42 bzw. dessen Schnittkante bzw. desen Zahnreihe mit vergleichsweise geringem Seitenabstand zur normal laufenden Materialbahn angeordnet sein. Durch einen Anstellwinkel wie in Fig. 1 für das Messer 42 gezeigt, ist eine besonders enge Platzierung des Messers an der Bahn möglich, da es im Falle eines an sich unbeabsichtigten Kontakts der in der Normal-Laufrichtung L laufenden, gespannten Bahn mit dem Messer aufgrund des nur "schleppenden" Eingriffs nicht zu einem durch diesen Kontakt ausgelösten Bahnriss bzw. einer durch diesen Kontakt ausgelösten Durchtrennung der Bahn kommen wird. Es ist aber bevorzugt, dem Messer 42 eine Schutzeinrichtung, beispielsweise eine Schutzleiste oder einen Schutzkörper 45 zuzuordnen, der auch einen derartigen streifenden Kontakt zwischen der gespannten, in der Normal-Laufrichtung L laufenden Bahn mit dem Messer verhindert. Hierzu erstreckt sich der Schutzkörper 45 bzw. die Schutzleiste 45 in der Querschnittsdarstellung gemäß Fig. 1 in den Zwickel zwischen dem Messer 42 und der gespannten Materialbahn 12, so dass diese gegenüber dem Messer 42 durch das Element 45 abgeschirmt ist. Die materialbahnseitige Oberfläche des Elements 45 oder zumindest eine freie Endkante des Elements 45 ist in Seitenrichtung zur gespannten Materialbahn näher als die Schneidkante bzw. die Zahnreihe des Messers 42. Die Schneidkante bzw. die Zahnreihe des Messers 42 steht aber in der Normal-Laufrichtung L über die freie Endkante des Elements 45 vor, so dass der geschilderte, gewissermaßen selbsttätige Eingriff der rücklaufenden Seitenausbauchung 12" mit dem Trennmesser 42 nicht beeinträchtigt wird.
- Es sollte der Vollständigkeit halber noch erwähnt werden, dass man anstelle der Trennvorrichtungen 30 und 40 auch nach völlig anderen Wirkungsmechanismen arbeitende Trennvorrichtungen einsetzen kann. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere an eine Durchtrennung der Materialbahn mittels eines oder mehrerer Fluidstrahlen, insbesondere Wasserstrahlen, eines oder mehrerer Laserstrahlen oder dergleichen gedacht. Betreffend einen Bahnabschlag unter Vermittlung von Wasserstrahlen (Stichwort "Wasserabschlag") kann auf die deutsche Gebrauchsmusterschrift DE 201 01 329 U1 der Anmelderin verwiesen werden, die ein mit Spritzdüsen versehenes Abschlagrohr angibt. Der Offenbarungsgehalt dieser Gebrauchsmusterschrift wird vollständig in die Offenbarung der vorliegenden Anmeldung einbezogen.
- Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Einrichtung. Es handelt sich um eine Auftragseinrichtung (Streichmaschine), bei der das Auftragsmedium mittels eines Auftragswerkes 16 direkt auf die an der Walze 14 geführte und abgestüzte Materialbahn 12 aufgetragen wird und eine gegenüber dem Auftragswerk 16 gesonderte Rakeleinrichtung 20 vorgesehen ist, die auf die an der Walze 14 geführte bzw. abgestützte Materialbahn bzw. die hierauf aufgetragene Auftragsmediumschicht wirkt, beispielsweise mittels eines Rakelstabs oder einer Rakelklinge.
- Erfindungsgemäß ist eine Mediumzuführeinrichtung entsprechend der Zufuhreinrichtung 50 der Fig. 1 vorgesehen, von der in Fig. 2 nur die Sprühdüsen bzw. Sprühdüsenanordnungen 54a, 54b, 54c und 54d dargestellt sind. Es werden die im Zusammenhang mit Fig. 1 erläuterten Vorteile im Falle eines Bahnabrisses bzw. bei einer Unterbrechung bzw. Beendigung des normalen Betriebs erreicht. Beispielsweise die Sprühdüse bzw. Sprühdüsenanordnung 54c kann eine herkömmlich schon vorhandene Sprühdüse bzw. Sprühdüsenanordnung (etwa ein Sprührohr) sein, welche zur Verhinderung eines Trockenlaufens der Rakeleinrichtung 20 beim Anfahren der Anlage, zur Mediumzufuhr, insbesondere Wasserzufuhr, verwendet wird.
- Vorteilhaft kann zusätzlich zur eingangsseitigen Trenn- oder Abschlagvorrichtung 30 die ausgangsseitige Trenn- oder Abschlagvorrichtung 40 vorgesehen sein. Wie im Falle des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 ist die Trennvorrichtung mit einem stationären Trennmesser 42 und einer Fluiddüsenanordnung 46 zur Seitenbewegung der Materialbahn nach einem Bahnabriss in den Trenneingriff mit dem Trennmesser 42 ausgeführt. Es kann auf die obigen Erläuterungen zum Ausführungsbeispiel der Fig. 1 verwiesen werden.
- Die Erfindung und verschiedene vorteilhafte Weiterbildungen wurden vorangehend anhand von zwei sich auf Streichmaschinen beziehenden Beispielen erläutert. Die Erfindung und ihre Weiterbildungen können - soweit technisch sinnvoll - ohne weiteres auch auf andere Maschinen und Einrichtungen, etwa zur Papier-/Karton-Herstellung und -Bearbeitung angewendet werden, insbesondere dann, wenn es unter bestimmten Umständen zu ungewünschten Aufwickelvorgängen an Walzen (der Begriff Walze steht hier allgemein für Walzen, Rollen, Trommeln und dergleichen) kommen kann.
Claims (24)
1. Einrichtung zum Behandeln einer entlang eines Materialbahnwegs
geführten Materialbahn (12) vorzugsweise aus Papier oder Karton,
wobei der Materialbahnweg durch wenigstens eine
Materialbahnbehandlungsstation (22) führt, die wenigstens eine mit der
Materialbahn in Führungseingriff oder/und in Abstützeingriff oder/und in
sonstigen Behandlungseingriff tretende Walze (14, 14'; 14)
aufweist,
gekennzeichnet durch wenigstens eine der
Materialbahnbehandlungsstation (22) zugeordnete Mediumzuführeinrichtung (50), über
die ein Wärme abführendes oder/und schmierendes oder/und das
Material der Materialbahn (12) erweichendes oder einer Verhärtung
des Materials zumindest entgegenwirkendes Medium der
Materialbahn (12) oder/und wenigstens einer Walze (14, 14'; 14) der
Materialbahnbehandlungsstation (22) oder/und wenigstens einer weiteren
Komponente oder Baugruppe der Materialbahnbehandlungsstation
zuführbar ist, und eine der Mediumzuführeinrichtung zugeordnete
Auslöseeinrichtung (32), die in Reaktion auf wenigstens eine
vorgegebene Auslösebedingung die Mediumzuführeinrichtung (50)
auslöst, das Medium zuzuführen, wobei als Auslösebedingung bzw.
Auslösebedingungen wenigstens eine, vorzugsweise mehrere der
folgenden Bedingungen vorgesehen sind:
a) ein Normalbetrieb der Einrichtung (10) wird unterbrochen
oder/und beendet,
b) es wird ein Bahnabschlag zur Durchtrennung der Materialbahn
(12) ausgelöst,
c) es wird ein Bahnabriss erfasst.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
eingangsseitig der Materialbahnbehandlungsstation (22) eine
Trennvorrichtung (30) vorgesehen ist, die im Bedarfsfall auslösbar ist, die
entsprechend einer Normal-Laufrichtung (L) in Richtung zur Walze
(14, 14'; 14) laufende Materialbahn (12) zu durchtrennen (sog.
Bahnabschlag).
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine
ausgangsseitig der Materialbahnbehandlungsstation (22)
vorgesehene Trennvorrichtung (40) zum Durchtrennen der Materialbahn.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der Auslöseeinrichtung (32) eine
Bahnabrisserfassungseinrichtung zugeordnet ist, die auf einen Bahnabriss anspricht,
so dass unter Vermittlung der Auslöseeinrichtung (32) in Reaktion
hierauf entsprechend einer vorgegebenen oder vorgebbaren
Abrisssequenz die Mediumzuführeinrichtung (50) und gegebenenfalls die
Trennvorrichtung (30, 40) oder wenigstens eine der
Trennvorrichtungen ausgelöst wird, um das Medium zuzuführen bzw. die
Materialbahn (12) zu durchtrennen.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abrisssequenz eine im Wesentlichen gleichzeitige Auslösung der
Mediumzuführeinrichtung (50) und der Trennvorrichtung (30, 40)
vorsieht.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auslöseeinrichtung (32) dafür ausgelegt ist, in
Reaktion auf eine Bahnabschlaganforderung entsprechend einer
vorgegebenen oder vorgebbaren Bahnabschlagsequenz die
Mediumzuführeinrichtung (50) und die Trennvorrichtung oder wenigstens
eine der Trennvorrichtungen (30, 40) auszulösen, um das Medium
zuzuführen bzw. die Materialbahn zu durchtrennen.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
Bahnabschlagsequenz eine Auslösung zuerst der
Mediumzuführeinrichtung (50) und dann, nach einem vorgegebenen oder
vorgebbaren Zeitintervall, der Trennvorrichtung (30, 40) vorsieht.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mediumzuführeinrichtung dafür ausgelegt ist, vor
oder/und hinter einem Pressnip (S) eines Walzenpaares (14, 14') der
Materialbahnbehandlungsstation (22) das Medium auf die
Materialbahn (12) zuzuführen.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Materialbahnbehandlungsstation (22) wenigstens
ein Auftragwerk (16, 16'; 16) zum Auftrag eines flüssigen oder
pastösen Auftragsmediums auf wenigstens eine Seite der laufenden
Materialbahn, gewünschtenfalls unter Vermittlung der oder
wenigstens einer Walze (14, 14') der Materialbahnbehandlungsstation,
aufweist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Mediumzuführeinrichtung (50) dafür ausgelegt ist, vor oder/und
hinter wenigstens einem Auftragswerk (16 bzw. 16'; 16) der
Materialbahnbehandlungsstation das Medium auf die Materialbahn (12)
oder/und eine jeweilige Walze (14, 14') der
Materialbahnbehandlungsstation zuzuführen.
11. Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass
die Mediumzuführeinrichtung (50) dafür ausgelegt ist, vor oder/und
hinter wenigstens einer Rakelvorrichtung (20 bzw. 20'; 20) der
Materialbahnbehandlungsstation das Medium auf die Materialbahn
(12) oder/und eine jeweilige Walze (14, 14') der
Materialbahnbehandlungsstation zuzuführen.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mediumzuführeinrichtung dafür ausgelegt ist, das
Medium auf die Walze (14, 14'; 14) oder wenigstens eine der
Walzen der Materialbahnbehandlungsstation zuzuführen.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass das Medium ein flüssiges Medium, vorzugsweise
Wasser oder Wasser mit wenigstens einem Wirkzusatz, ist.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mediumzuführanordnung (50) wenigstens eine
Düsenanordnung (54a, 54b, 54c, 54c', 54d, 54d'; 54a, 54b, 54c,
54d) mit wenigstens einer Düse zur spritzenden Zufuhr des Medium
an eine jeweils gewünschte Stelle oder in einen gewünschten
Bereich umfasst.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Mediumzuführanordnung (50) wenigstens ein eine Mehrzahl von
Düsenöffnungen aufweisendes Zuführrohr umfasst.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mediumzuführanordnung (50) auslösbar ist, zur
Vorbereitung oder/und im Zuge eines Anfahrens der Einrichtung
Medium an wenigstens eine kritische Stelle oder wenigstens einen
kritischen Bereich der Materialbahnbehandlungsstation zuzuführen,
vorzugsweise mittels wenigstens eines eine Mehrzahl von
Düsenöffnungen aufweisenden Zuführrohrs.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mediumzuführanordnung (50) wenigstens einen
Drucktank (52) zur Aufnahme von unter Druck stehenden Mediums
aufweist, aus dem das Medium bei Auslösung der
Mediumzuführanordnung zuführbar ist.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein
einer Düsenanordnung zugeordnetes Schaltventil (56) unmittelbar
vor der Düsenanordnung (54c'), ggf. unmittelbar vor einem eine
Mehrzahl von Düsenöffnungen aufweisenden Zuführrohr, angeordnet
ist.
19. Verfahren zur Ausnahmebehandlung oder/und
Ausnahmevorbereitung in einer Einrichtung (10), in der eine Materialbahn (12)
vorzugsweise aus Papier oder Karton entlang eines Materialbahnwegs in
einer Normal-Laufrichtung (L) geführt wird und die wenigstens eine
mit der Materialbahn in Führungs- oder/und Abstütz- oder/und
sonstigen Behandlungseingriff tretende Walze (14, 14'; 14) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass in Verbindung mit oder/und in Reaktion auf wenigstens ein
Ausnahmeereignis ein Wärme abführendes oder/und schmierendes
oder/und das Material der Materialbahn (12) erweichendes oder einer
Verhärtung des Materials zumindest entgegenwirkendes Medium der
Materialbahn (12) in Nachbarschaft zur Walze (14, 14'; 14) oder/und
der Walze bzw. wenigstens einer Walze (14, 14'; 14) oder/und
wenigstens einer weiteren Komponente oder Baugruppe der
Einrichtung zugeführt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass in
Verbindung mit einem der Ereignisse
oder/und in Reaktion auf das Ereignis
das Medium zugeführt wird, vorzugsweise - soweit möglich - schon
in Vorbereitung auf das betreffende Ereignis.
a) ein Normalbetrieb der Einrichtung (10) wird
unterbrochen oder/und beendet,
b) es wird ein Bahnabschlag zur Durchtrennung der
Materialbahn (12) ausgelöst,
a) es wird ein Bahnabriss erfasst
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die
Zufuhr des Medium zeitgleich mit oder - bevorzugt - vorauseilend zu
einer Durchtrennung der Materialbahn (12) in Folge eines
ausgelösten Bahnabschlags einsetzt.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass ein flüssiges Medium, vorzugsweise Wasser oder
Wasser mit wenigstens einem Wirkzusatz, zugeführt wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, dass das Medium spritzend zugeführt wird.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, dass das Verfahren vollautomatisch oder automatisiert
durchgeführt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002122587 DE10222587A1 (de) | 2002-05-22 | 2002-05-22 | Einrichtung zum Behandeln einer entlang eines Materialwegs geführten Materialbahn und Verfahren zur Ausnahmebehandlung, insbesondere zur Reaktion auf einen Bahnabriss |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002122587 DE10222587A1 (de) | 2002-05-22 | 2002-05-22 | Einrichtung zum Behandeln einer entlang eines Materialwegs geführten Materialbahn und Verfahren zur Ausnahmebehandlung, insbesondere zur Reaktion auf einen Bahnabriss |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10222587A1 true DE10222587A1 (de) | 2003-12-04 |
Family
ID=29414019
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2002122587 Withdrawn DE10222587A1 (de) | 2002-05-22 | 2002-05-22 | Einrichtung zum Behandeln einer entlang eines Materialwegs geführten Materialbahn und Verfahren zur Ausnahmebehandlung, insbesondere zur Reaktion auf einen Bahnabriss |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10222587A1 (de) |
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