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DE10221432A1 - Schlauchförmiger Beutel mit Kappenverschluß - Google Patents

Schlauchförmiger Beutel mit Kappenverschluß

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Publication number
DE10221432A1
DE10221432A1 DE10221432A DE10221432A DE10221432A1 DE 10221432 A1 DE10221432 A1 DE 10221432A1 DE 10221432 A DE10221432 A DE 10221432A DE 10221432 A DE10221432 A DE 10221432A DE 10221432 A1 DE10221432 A1 DE 10221432A1
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DE
Germany
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bag
edge
sealed
tubular part
peripheral edge
Prior art date
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Withdrawn
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DE10221432A
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Michalsky
Christian Fenn-Barrabas
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Huhtamaki Ronsberg Zweigniederlassung der Huhtamaki Deutschland GmbH and Co KG
Original Assignee
Huhtamaki Ronsberg Zweigniederlassung der Huhtamaki Deutschland GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Schlauchförmiger Beutel (10) mit Kappenverschluss (11) für die Aufnahme von Pasteusen oder flüssigen Nahrungsmitteln, zum Beispiel Milch o. dgl., wobei der Boden des Beutels als Stehboden (12) ausgebildet und als gesondertes Bauteil längs des bodenseitigen Beutelrandes mit diesem fluiddicht verschweißt oder versiegelt (Siegelrand 13) ist, und wobei der schlauchförmige Teil (14) des Beutels (10) aus einem einstückigen Folien-, insbesondere Verbundfolienzuschnitt, hergestellt ist, dessen Längsränder (15, 16) unter Ausbildung eines sog. "lapseal" übereinander gesiegelt sind (Innen-/Außensiegelung), und wobei ferner der Kappenverschluss (11) Teil eines relativ steifen Deckels (17) ist, der mit dem oberen bzw. verschlussseitigen Beutelrand fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen schlauchförmigen Beutel mit Kappenverschluß für die Aufnahme von Pasteusen von flüssigen Nahrungsmitteln, zum Beispiel Milch od. dgl., wobei der Boden des Beutels als Stehboden ausgebildet und als gesondertes Bauteil längs des bodenseitigen Beutelrandes mit diesem fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist.
  • Ein derartiger Beutel ist zum Beispiel bekannt aus der AT 293 944. Dort ist man von Behältern ausgegangen, die in Form einer Schlauchtube ausgebildet sind, wobei das die Tube bildende Schlauchstück durch an beiden Tubenenden schräg zur Längsrichtung verlaufende Schweißnähte abgeschlossen ist, wobei eine dieser Schweißnähte eine Spitze bildet, an der ein mit einem Schraubgewinde versehener Halsteil eines Verschlusses eingelassen und durch Schweißung mit dem Schlauchstück verbunden ist. Dieser Schlauchtube haftete der Mangel an, dass die schräg verlaufende Bodenschweißnaht kein Aufstellen des Behälters erlaubt, so dass dieser nicht etwa wie eine Flasche abgestellt werden kann. Dementsprechend ist in der AT 293 944 ein Stehboden in Verbindung mit einem zusammenfaltbaren und flexibel ausgebildeten Schlauchbeutelabschnitt vorgeschlagen.
  • Die bekannte Konstruktion weist jedoch noch nicht die Eigenschaften einer formstabilen Flasche oder einer entsprechend formstabilen Dose zur Aufnahme von Getränken od. dgl. auf.
  • Dementsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen schlauchförmigen Beutel der eingangs genannten Art zu schaffen, welcher einer herkömmlichen Flasche oder Getränkedose od. dgl. nahekommt, wobei die Konstruktion so sein soll, dass sie sich für eine Serienherstellung besonders gut eignet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt also darin, dass der schlauchförmige Teil des Beutels aus einem einstückigen Folien-, insbesondere Verbundfolienzuschnitt hergestellt ist, dessen Längsränder unter Ausbildung eines sog. "lap-seal" übereinander gesiegelt sind. Eine solche Innen-/Außensiegelung hat den Vorteil, dass kein Siegelrand radial nach außen vorsteht. Dementsprechend erhält der schlauchförmige Teil des erfindungsgemäßen Beutels das Aussehen einer herkömmlichen Flasche oder Getränkedose.
  • Des weiteren soll der Kappenverschluß Teil eines relativ steifen Deckels sein, der mit dem oberen bzw. verschlussseitigen Beutelrand fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist. Dabei ist sowohl eine Heiß- als auch Kaltsiegelung denkbar. Dies gilt im übrigen auch für die folgende Verwendung des Begriffs "Versiegelung" bzw. "versiegelt". Durch den relativ steifen Deckel, der eine kreisförmige oder ovale oder auch rechteckförmige Umfangskontur aufweisen kann, erhält der erfindungsgemäße Beutel seine Grundkontur. Darüber hinaus wird dadurch vermieden, dass bei Ausbildung des Kappenverschlusses als Schraubverschluß beim Öffnen oder Schließen desselben der schlauchförmige Teil des Beutels verwunden und damit beschädigt wird. Zum Auf- oder Zuschrauben des Schraubverschlusses ist es lediglich erforderlich, den schlauchförmigen Beutel im Bereich des Umfangsrandes des Deckels zwischen Daumen und Zeigefinger einer Hand zu halten, um dann die Schraubkappe auf- oder zuzudrehen. Damit wird jede schädliche Einwirkung auf den flexiblen Teil des erfindungsgemäßen Behälters bzw. Beutels vermieden.
  • Vorzugsweise besteht auch der Stehboden aus einem relativ starren Teil, zum Beispiel einer Scheibe mit hochstehendem Umfangsrand, der zur Verbindung mit dem schlauchförmigen Teil des Beutels in diesen eingefügt und längs des bodenseitigen Umfangsrandes mit diesem verschweißt oder versiegelt wird. Alternativ kann der Stehboden auch aus einer flexiblen Scheibe mit hochstehendem Umfangsrand hergestellt sein. Es handelt sich dabei um einen vorgeformten Flachtopf aus demselben Material, wie der schlauchförmige Teil des Beutels.
  • Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, den Stehboden aus einem V- oder W-förmig gefalteten Folienzuschnitt herzustellen, wobei letzterer mittels eines von unten her einfahrbaren Schwertes in das Beutelinnere einführbar und mit dem unteren Beutelrand unter Ausbildung einer etwa U-förmigen Schweiß- oder Siegelnaht verschweiß- bzw. versiegelbar ist.
  • Sofern der Boden aus einem relativ starren Bauteil hergestellt ist, stellt sich der erfindungsgemäße Beutel insgesamt, d. h. in Verbindung mit dem relativ starren Deckel als formstabiles Gebilde dar. Es eignet sich als Ersatz für herkömmliche Flaschen oder Dosen, die seit neuestem in einigen Ländern mit Pfand belastet sind.
  • Zur Herstellung des schlauchförmigen Teils des Beutels wird ein Folienmaterial verwendet, welches vorzugsweise plastisch verformbar ist, insbesondere innerhalb einer Blasform unter Ausbildung einer dauerhaften, zum Beispiel fassartigen, kugelartigen od. dgl. Kontur. Auch ist es denkbar, dauerhaft eine reliefartige Oberflächenstruktur in den schlauchförmigen Teil des Beutels einzuprägen.
  • Um eine dauerhaft hohe Dichtigkeit zwischen Deckel und ggf. Boden einerseits sowie schlauchförmigem Teil des Beutels andererseits sicherzustellen, weist der Deckel (und ggf. auch Boden) wenigstens eine Umfangskerbe oder -Delle auf, in die der zu einem Schlauch verbundene Folienzuschnitt bei der Verschweißung oder Versiegelung mit dem Deckel und/oder Boden durch ein zugeordnetes Werkzeug hineinziehbar ist, so dass der jeweils zugeordnete Umfangsrand des schlauchförmigen Teils des Beutels über den gesamten Umfang von Deckel und ggf. Boden eng an diesem anliegt. Alternativ ist auch eine Art Schrumpfversiegelung längs Deckel- und Bodenumfang denkbar. Auch ist es denkbar, den Folienzuschnitt unter Spannung um Deckel und Boden herumzuwickeln, um dann unter Aufrechterhaltung der Spannung die oben erwähnte "lap-seal"-Naht herzustellen.
  • Dadurch, dass der erfindungsgemäße Beutel aus einem einstückigen Folienzuschnitt hergestellt wird, kann die Herstellung der erfindungsgemäßen Beutel "von der Rolle" erfolgen. Die einzelnen Zuschnitte müssen lediglich von einer entsprechenden Folienbahn abgetrennt und Deckel und Boden zugeordnet werden.
  • Zur Erhöhung der Schweiß- bzw. Siegeleffizienz weist der Deckel einen hochstehenden Umfangsrand mit wenigstens zwei, insbesondere drei in axialem Abstand voneinander angeordneten Umfangsrippen auf, mit denen der zugeordnete Rand des schlauchförmigen Teils des Beutels verschweiß- bzw. versiegelbar ist. In gleicher Weise kann auch der Stehboden ausgebildet und verschweißt sein.
  • Nachstehend werden Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Beutels anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Schlauchbeutel in perspektivischer Ansicht;
  • Fig. 1a eine alternative Bodenkonstruktion des Beutels gemäß Fig. 1 in perspektivischer Ansicht;
  • Fig. 1b eine weitere alternative Ausführungsform der Bodenkonstruktion des Schlauchbeutels gemäß Fig. 1 in perspektivischer Ansicht;
  • Fig. 1c und 1d eine dritte Alternative der Bodenkonstruktion des Schlauchbeutels gemäß Fig. 1 in perspektivischer Ansicht sowie in Seitenansicht; und
  • Fig. 2 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Beutels in perspektivischer Ansicht.
  • Der in Fig. 1 schematisch dargestellte schlauchförmige Beutel 10 weist einen Kappenverschluß 11 auf und dient zur Aufnahme von Pasteusen oder flüssigen Nahrungsmitteln, zum Beispiel Milch, Limonade, Mineralwasser od. dgl.. Der Boden 12 ist als Stehboden ausgebildet und insbesondere als gesondertes Bauteil längs des bodenseitigen Beutelrandes mit diesem fluiddicht verschweißt oder versiegelt. Der entsprechende Siegelrand 13 ist in Fig. 1 gestrichelt dargestellt. Der schlauchförmige Teil 14 des Beutels 10 ist aus einem einstückigen Folien-, insbesondere Verbundfolienzuschnitt (Rechteckzuschnitt) hergestellt. Die Längsränder 15, 16 sind unter Ausbildung eines sog. "lap-seal" übereinander gesiegelt. Es handelt sich um eine sog. Innen-/Außensiegelung ohne Ausbildung eines radial nach außen vorstehenden Siegelrandes. Damit wird eine über den Umfang weitgehend glatte Oberfläche des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 erhalten.
  • Der Kappenverschluß 11 ist Teil eines relativ steifen Deckels 17, der mit dem oberen bzw. verschlussseitigen Beutelrand fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist.
  • Der Stehboden 12 kann entsprechend Fig. 1 aus einer relativ starren Scheibe 18 mit hochstehendem Umfangsrand 19 bestehen. Der Boden 12 bildet damit eine Art Flachtopf, der mit dem hochstehenden Umfangsrand entweder voraus oder nachfolgend (wie in Fig. 1 dargestellt) in den schlauchförmigen Teil 14 des Beutels 10 eingefügt und dann mit der Innenseite des zugeordneten Umfangsrandes des schlauchförmigen Teils 14 verschweißt bzw. versiegelt wird.
  • Alternativ kann entsprechend Fig. 1a der Boden aus einer flexiblen Scheibe 20 bestehen, die umfangsseitig mit einem nach außen geformten Umfangsrand 21 des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 verschweißt bzw. versiegelt ist. Auch bei dieser Ausführungsform wird eine hohe Standfestigkeit des Beutels 10 erhalten, und zwar nach Art einer Flasche od. dgl.
  • Entsprechend den Fig. 1c, 1d kann der Stehboden alternativ aus einem V- oder W-förmig gefalteten Folienzuschnitt 22 hergestellt sein, wobei dieser Folienzuschnitt dann vorzugsweise mittels eines von unten her einfahrbaren (Pfeil 23 in Fig. 1d) Schwertes in das Beutelinnere einführbar und mit dem unteren Beutelrand unter Ausbildung einer etwa U-förmigen Schweiß- oder Siegelnaht 24 verschweiß- bzw. versiegelbar ist. Die Siegelnaht 24 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass die Dichtlinie sich im Bereich des bodenseitig äußersten Umfangsrandes 32 erstreckt.
  • Bei dieser Ausführungsform kann sich der Boden 12 nach Befüllung des Beutels 10 relativ ungehindert nahezu flach ausbreiten. Der V- bzw. W-förmig vorgefaltete Bodenzuschnitt wird bei dieser Ausführungsform vor Einbringung in den schlauchförmigen Teil 14 des Beutels 10 vorgesiegelt. Alternativ ist natürlich auch eine Versiegelung des Bodens erst nach Einbringung des Zuschnitts in den schlauchförmigen Teil 14 des Beutels 10 denkbar. Die nach innen weisende Längskante des V- oder W-förmig gefalteten Folienzuschnitts 22 ist in den Fig. 1c, 1d mit der Bezugsziffer 25 gekennzeichnet.
  • Wie Fig. 1 in Bezug auf den Deckel 17 und Fig. 1b in Bezug auf den Stehboden 12 sehr gut erkennen lassen, weisen der Deckel 17 und der Stehboden 12, sofern dieser aus einem relativ steifen Material hergestellt ist, jeweils wenigstens eine Umfangskerbe oder -Delle 26 bzw. 27 auf, in die der zu einem Schlauch verbundene Folienzuschnitt bei der Verschweißung oder Versiegelung mit dem Deckel und ggf. Boden durch ein zugeordnetes und hier nicht näher dargestelltes Werkzeug hineinziehbar ist, so dass der jeweils zugeordnete Umfangsrand des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 über den gesamten Umfang von Deckel 17 bzw. Boden 12 eng an diesem anliegt.
  • Entsprechend Fig. 1 weist der Deckel 17 einen hochstehenden Umfangsrand 28 auf, der im zusammengefügten Zustand entsprechend Fig. 1 in das Beutelinnere hineinragt. Dieser Umfangsrand ist mit wenigstens zwei, hier drei im axialen Abstand voneinander angeordneten Umfangsrippen 29 versehen, mit denen der zugeordnete Rand des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 verschweiß- bzw. versiegelbar ist. In gleicher Weise kann der Umfangsrand 30 des Stehbodens 12 gemäß Fig. 1b mit Umfangsrippen versehen sein. Diese Umfangsrippen sind in Fig. 1b nur zeichnerisch angedeutet.
  • Wie bereits eingangs erwähnt, umfasst der Kappenverschluß vorzugsweise eine Schraubkappe. Es ist jedoch auch denkbar, eine Steckkappe od. dgl. als Verschluß zu verwenden.
  • In Fig. 2 ist eine alternative Ausführungsform eines schlauchförmigen Beutels 10 dargestellt, wobei der schlauchförmige Abschnitt bzw. Teil 14 innerhalb einer entsprechenden Form, insbesondere Blasform, radial nach außen "ausgebaucht" ist. Es handelt sich dabei vorzugsweise um eine Kalkverformung der für den schlauchförmigen Teil 14 verwendeten Folie. Natürlich ist auch jede andere Kontur, insbesondere rotationssymmetrische Kontur des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 denkbar. Dies hängt vom Wunsch des Kunden und der entsprechenden Form für die Herstellung der gewünschten Kontur ab.
  • Zur Vorteilhaftigkeit des beschriebenen Beutels sei noch erwähnt, dass dieser sich vornehmlich auch für die Aufnahme von Fruchtsäften mit wenig CO2-Anteil eignet. Der Wunsch nach Getränken mit wenig CO2 wird immer stärker. Dementsprechend ist es natürlich auch nicht mehr erforderlich, ein Behältnis zu schaffen, welches die relativ hohen Drücke aushält, die bei Abfüllung von Getränken mit CO2 entstehen. Andererseits kann im vorliegenden Fall Material eingesetzt werden, das sehr hitzebeständig ist. Somit können die im beschriebenen Beutel abgefüllten Nahrungsmittel problemlos pasteurisiert bzw. zur Haltbarmachung hitzebehandelt werden. Die Abfüllung erfolgt vorzugsweise über den Deckel. Nach Abfüllung wird der Kappenverschluß aufgesetzt, und zwar vorzugsweise in Verbindung mit einem Garantieband, wie es bei Flaschenverschlüssen bekannt ist.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Bezugszeichenliste 10 schlauchförmiger Beutel
    11 Kappenverschluß
    12 Stehboden
    13 Siegelrand
    14 Schlauchförmiger Teil
    15 Längsrand
    16 Längsrand
    17 Deckel
    18 Scheibe
    19 Umfangsrand
    20 flexible Bodenscheibe
    21 Umfangsrand
    22 Zuschnitt
    23 Pfeil
    24 U-förmige Siegelnaht
    25 Kante
    26 Delle
    27 Delle
    28 Umfangsrand
    29 Umfangsrippen
    30 Umfangsrand
    31 Schraubkappe
    32 Bodenrand

Claims (7)

1. Schlauchförmiger Beutel (10) mit Kappenverschluß (11) für die Aufnahme von Pasteusen oder flüssigen Nahrungsmitteln, zum Beispiel Milch od. dgl., wobei der Boden des Beutels als Stehboden (12) ausgebildet und als gesondertes Bauteil längs des bodenseitigen Beutelrandes mit diesem fluiddicht verschweißt oder versiegelt (Siegelrand 13) ist, dadurch gekennzeichnet, daß der schlauchförmige Teil (14) des Beutels (10) aus einem einstückigen Folien-, insbesondere Verbundfolienzuschnitt hergestellt ist, dessen Längsränder (15, 16) unter Ausbildung eines sog. "lap-seal" übereinander gesiegelt sind (Innen-/Außensiegelung), und dass der Kappenverschluß (11) Teil eines relativ steifen Deckels (17) ist, der mit dem oberen bzw. verschlussseitigen Beutelrand fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist.
2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stehboden (12) aus einer entweder relativ starren oder flexiblen Scheibe (18) mit hochstehendem Umfangsrand (19), oder alternativ aus einem V- oder W-förmig gefalteten Folienzuschnitt (22) besteht, wobei letzterer mittels eines von unten her einfahrbaren (Pfeil 23) Schwertes in das Beutelinnere einführbar und mit dem unteren Beutelrand unter Ausbildung einer etwa U-förmigen Schweiß- oder Siegelnaht (24) verschweiß- bzw. versiegelbar ist.
3. Beutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der schlauchförmige Teil (14) des Beutels (10) innerhalb einer Form plastisch verformbar, insbesondere aufblasbar ist unter Ausbildung einer dauerhaften, zum Beispiel faßartigen, kugelartigen od. dgl. Kontur und/oder reliefartigen Oberflächenstruktur.
4. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Deckel (17), ggf. auch der vorgefertigte Stehboden (12), sofern dieser aus einem relativ steifen Material hergestellt ist, wenigstens eine Umfangskerbe oder -Delle (26; 27) aufweist, in die der zu einem Schlauch verbundene Folienzuschnitt bei der Verschweißung oder Versiegelung mit dem Deckel und/oder Boden durch ein zugeordnetes Werkzeug hineinziehbar ist, so dass der jeweils zugeordnete Umfangsrand des schlauchförmigen Teils (14) des Beutels (10) über den gesamten Umfang von Deckel (17) und ggf. Boden (12) eng an diesem anliegt.
5. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (17) einen hochstehenden Umfangsrand (28) mit wenigstens zwei im axialen Abstand voneinander angeordneten Umfangsrippen (29) aufweist, mit denen der zugeordnete Rand des schlauchförmigen Teils (14) des Beutels (10) verschweiß- bzw. versiegelbar ist.
6. Beutel nach Anspruch 1, 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden durch eine relativ steife bzw. starre oder alternativ flexible Scheibe (20) gebildet ist, deren Umfangsrand mit einem bodenseitig etwa radial nach außen verformten Umfangsrand (21) des schlauchförmigen Teils (14) des Beutels (10) verschweißt oder versiegelt ist.
7. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kappenverschluß (11) eine Schraubkappe (31) umfaßt.
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