DE10221432A1 - Schlauchförmiger Beutel mit Kappenverschluß - Google Patents
Schlauchförmiger Beutel mit KappenverschlußInfo
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Abstract
Schlauchförmiger Beutel (10) mit Kappenverschluss (11) für die Aufnahme von Pasteusen oder flüssigen Nahrungsmitteln, zum Beispiel Milch o. dgl., wobei der Boden des Beutels als Stehboden (12) ausgebildet und als gesondertes Bauteil längs des bodenseitigen Beutelrandes mit diesem fluiddicht verschweißt oder versiegelt (Siegelrand 13) ist, und wobei der schlauchförmige Teil (14) des Beutels (10) aus einem einstückigen Folien-, insbesondere Verbundfolienzuschnitt, hergestellt ist, dessen Längsränder (15, 16) unter Ausbildung eines sog. "lapseal" übereinander gesiegelt sind (Innen-/Außensiegelung), und wobei ferner der Kappenverschluss (11) Teil eines relativ steifen Deckels (17) ist, der mit dem oberen bzw. verschlussseitigen Beutelrand fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen schlauchförmigen Beutel mit Kappenverschluß für die Aufnahme von Pasteusen von flüssigen Nahrungsmitteln, zum Beispiel Milch od. dgl., wobei der Boden des Beutels als Stehboden ausgebildet und als gesondertes Bauteil längs des bodenseitigen Beutelrandes mit diesem fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist.
- Ein derartiger Beutel ist zum Beispiel bekannt aus der AT 293 944. Dort ist man von Behältern ausgegangen, die in Form einer Schlauchtube ausgebildet sind, wobei das die Tube bildende Schlauchstück durch an beiden Tubenenden schräg zur Längsrichtung verlaufende Schweißnähte abgeschlossen ist, wobei eine dieser Schweißnähte eine Spitze bildet, an der ein mit einem Schraubgewinde versehener Halsteil eines Verschlusses eingelassen und durch Schweißung mit dem Schlauchstück verbunden ist. Dieser Schlauchtube haftete der Mangel an, dass die schräg verlaufende Bodenschweißnaht kein Aufstellen des Behälters erlaubt, so dass dieser nicht etwa wie eine Flasche abgestellt werden kann. Dementsprechend ist in der AT 293 944 ein Stehboden in Verbindung mit einem zusammenfaltbaren und flexibel ausgebildeten Schlauchbeutelabschnitt vorgeschlagen.
- Die bekannte Konstruktion weist jedoch noch nicht die Eigenschaften einer formstabilen Flasche oder einer entsprechend formstabilen Dose zur Aufnahme von Getränken od. dgl. auf.
- Dementsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen schlauchförmigen Beutel der eingangs genannten Art zu schaffen, welcher einer herkömmlichen Flasche oder Getränkedose od. dgl. nahekommt, wobei die Konstruktion so sein soll, dass sie sich für eine Serienherstellung besonders gut eignet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
- Der Kern der vorliegenden Erfindung liegt also darin, dass der schlauchförmige Teil des Beutels aus einem einstückigen Folien-, insbesondere Verbundfolienzuschnitt hergestellt ist, dessen Längsränder unter Ausbildung eines sog. "lap-seal" übereinander gesiegelt sind. Eine solche Innen-/Außensiegelung hat den Vorteil, dass kein Siegelrand radial nach außen vorsteht. Dementsprechend erhält der schlauchförmige Teil des erfindungsgemäßen Beutels das Aussehen einer herkömmlichen Flasche oder Getränkedose.
- Des weiteren soll der Kappenverschluß Teil eines relativ steifen Deckels sein, der mit dem oberen bzw. verschlussseitigen Beutelrand fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist. Dabei ist sowohl eine Heiß- als auch Kaltsiegelung denkbar. Dies gilt im übrigen auch für die folgende Verwendung des Begriffs "Versiegelung" bzw. "versiegelt". Durch den relativ steifen Deckel, der eine kreisförmige oder ovale oder auch rechteckförmige Umfangskontur aufweisen kann, erhält der erfindungsgemäße Beutel seine Grundkontur. Darüber hinaus wird dadurch vermieden, dass bei Ausbildung des Kappenverschlusses als Schraubverschluß beim Öffnen oder Schließen desselben der schlauchförmige Teil des Beutels verwunden und damit beschädigt wird. Zum Auf- oder Zuschrauben des Schraubverschlusses ist es lediglich erforderlich, den schlauchförmigen Beutel im Bereich des Umfangsrandes des Deckels zwischen Daumen und Zeigefinger einer Hand zu halten, um dann die Schraubkappe auf- oder zuzudrehen. Damit wird jede schädliche Einwirkung auf den flexiblen Teil des erfindungsgemäßen Behälters bzw. Beutels vermieden.
- Vorzugsweise besteht auch der Stehboden aus einem relativ starren Teil, zum Beispiel einer Scheibe mit hochstehendem Umfangsrand, der zur Verbindung mit dem schlauchförmigen Teil des Beutels in diesen eingefügt und längs des bodenseitigen Umfangsrandes mit diesem verschweißt oder versiegelt wird. Alternativ kann der Stehboden auch aus einer flexiblen Scheibe mit hochstehendem Umfangsrand hergestellt sein. Es handelt sich dabei um einen vorgeformten Flachtopf aus demselben Material, wie der schlauchförmige Teil des Beutels.
- Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, den Stehboden aus einem V- oder W-förmig gefalteten Folienzuschnitt herzustellen, wobei letzterer mittels eines von unten her einfahrbaren Schwertes in das Beutelinnere einführbar und mit dem unteren Beutelrand unter Ausbildung einer etwa U-förmigen Schweiß- oder Siegelnaht verschweiß- bzw. versiegelbar ist.
- Sofern der Boden aus einem relativ starren Bauteil hergestellt ist, stellt sich der erfindungsgemäße Beutel insgesamt, d. h. in Verbindung mit dem relativ starren Deckel als formstabiles Gebilde dar. Es eignet sich als Ersatz für herkömmliche Flaschen oder Dosen, die seit neuestem in einigen Ländern mit Pfand belastet sind.
- Zur Herstellung des schlauchförmigen Teils des Beutels wird ein Folienmaterial verwendet, welches vorzugsweise plastisch verformbar ist, insbesondere innerhalb einer Blasform unter Ausbildung einer dauerhaften, zum Beispiel fassartigen, kugelartigen od. dgl. Kontur. Auch ist es denkbar, dauerhaft eine reliefartige Oberflächenstruktur in den schlauchförmigen Teil des Beutels einzuprägen.
- Um eine dauerhaft hohe Dichtigkeit zwischen Deckel und ggf. Boden einerseits sowie schlauchförmigem Teil des Beutels andererseits sicherzustellen, weist der Deckel (und ggf. auch Boden) wenigstens eine Umfangskerbe oder -Delle auf, in die der zu einem Schlauch verbundene Folienzuschnitt bei der Verschweißung oder Versiegelung mit dem Deckel und/oder Boden durch ein zugeordnetes Werkzeug hineinziehbar ist, so dass der jeweils zugeordnete Umfangsrand des schlauchförmigen Teils des Beutels über den gesamten Umfang von Deckel und ggf. Boden eng an diesem anliegt. Alternativ ist auch eine Art Schrumpfversiegelung längs Deckel- und Bodenumfang denkbar. Auch ist es denkbar, den Folienzuschnitt unter Spannung um Deckel und Boden herumzuwickeln, um dann unter Aufrechterhaltung der Spannung die oben erwähnte "lap-seal"-Naht herzustellen.
- Dadurch, dass der erfindungsgemäße Beutel aus einem einstückigen Folienzuschnitt hergestellt wird, kann die Herstellung der erfindungsgemäßen Beutel "von der Rolle" erfolgen. Die einzelnen Zuschnitte müssen lediglich von einer entsprechenden Folienbahn abgetrennt und Deckel und Boden zugeordnet werden.
- Zur Erhöhung der Schweiß- bzw. Siegeleffizienz weist der Deckel einen hochstehenden Umfangsrand mit wenigstens zwei, insbesondere drei in axialem Abstand voneinander angeordneten Umfangsrippen auf, mit denen der zugeordnete Rand des schlauchförmigen Teils des Beutels verschweiß- bzw. versiegelbar ist. In gleicher Weise kann auch der Stehboden ausgebildet und verschweißt sein.
- Nachstehend werden Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Beutels anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Schlauchbeutel in perspektivischer Ansicht;
- Fig. 1a eine alternative Bodenkonstruktion des Beutels gemäß Fig. 1 in perspektivischer Ansicht;
- Fig. 1b eine weitere alternative Ausführungsform der Bodenkonstruktion des Schlauchbeutels gemäß Fig. 1 in perspektivischer Ansicht;
- Fig. 1c und 1d eine dritte Alternative der Bodenkonstruktion des Schlauchbeutels gemäß Fig. 1 in perspektivischer Ansicht sowie in Seitenansicht; und
- Fig. 2 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Beutels in perspektivischer Ansicht.
- Der in Fig. 1 schematisch dargestellte schlauchförmige Beutel 10 weist einen Kappenverschluß 11 auf und dient zur Aufnahme von Pasteusen oder flüssigen Nahrungsmitteln, zum Beispiel Milch, Limonade, Mineralwasser od. dgl.. Der Boden 12 ist als Stehboden ausgebildet und insbesondere als gesondertes Bauteil längs des bodenseitigen Beutelrandes mit diesem fluiddicht verschweißt oder versiegelt. Der entsprechende Siegelrand 13 ist in Fig. 1 gestrichelt dargestellt. Der schlauchförmige Teil 14 des Beutels 10 ist aus einem einstückigen Folien-, insbesondere Verbundfolienzuschnitt (Rechteckzuschnitt) hergestellt. Die Längsränder 15, 16 sind unter Ausbildung eines sog. "lap-seal" übereinander gesiegelt. Es handelt sich um eine sog. Innen-/Außensiegelung ohne Ausbildung eines radial nach außen vorstehenden Siegelrandes. Damit wird eine über den Umfang weitgehend glatte Oberfläche des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 erhalten.
- Der Kappenverschluß 11 ist Teil eines relativ steifen Deckels 17, der mit dem oberen bzw. verschlussseitigen Beutelrand fluiddicht verschweißt oder versiegelt ist.
- Der Stehboden 12 kann entsprechend Fig. 1 aus einer relativ starren Scheibe 18 mit hochstehendem Umfangsrand 19 bestehen. Der Boden 12 bildet damit eine Art Flachtopf, der mit dem hochstehenden Umfangsrand entweder voraus oder nachfolgend (wie in Fig. 1 dargestellt) in den schlauchförmigen Teil 14 des Beutels 10 eingefügt und dann mit der Innenseite des zugeordneten Umfangsrandes des schlauchförmigen Teils 14 verschweißt bzw. versiegelt wird.
- Alternativ kann entsprechend Fig. 1a der Boden aus einer flexiblen Scheibe 20 bestehen, die umfangsseitig mit einem nach außen geformten Umfangsrand 21 des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 verschweißt bzw. versiegelt ist. Auch bei dieser Ausführungsform wird eine hohe Standfestigkeit des Beutels 10 erhalten, und zwar nach Art einer Flasche od. dgl.
- Entsprechend den Fig. 1c, 1d kann der Stehboden alternativ aus einem V- oder W-förmig gefalteten Folienzuschnitt 22 hergestellt sein, wobei dieser Folienzuschnitt dann vorzugsweise mittels eines von unten her einfahrbaren (Pfeil 23 in Fig. 1d) Schwertes in das Beutelinnere einführbar und mit dem unteren Beutelrand unter Ausbildung einer etwa U-förmigen Schweiß- oder Siegelnaht 24 verschweiß- bzw. versiegelbar ist. Die Siegelnaht 24 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass die Dichtlinie sich im Bereich des bodenseitig äußersten Umfangsrandes 32 erstreckt.
- Bei dieser Ausführungsform kann sich der Boden 12 nach Befüllung des Beutels 10 relativ ungehindert nahezu flach ausbreiten. Der V- bzw. W-förmig vorgefaltete Bodenzuschnitt wird bei dieser Ausführungsform vor Einbringung in den schlauchförmigen Teil 14 des Beutels 10 vorgesiegelt. Alternativ ist natürlich auch eine Versiegelung des Bodens erst nach Einbringung des Zuschnitts in den schlauchförmigen Teil 14 des Beutels 10 denkbar. Die nach innen weisende Längskante des V- oder W-förmig gefalteten Folienzuschnitts 22 ist in den Fig. 1c, 1d mit der Bezugsziffer 25 gekennzeichnet.
- Wie Fig. 1 in Bezug auf den Deckel 17 und Fig. 1b in Bezug auf den Stehboden 12 sehr gut erkennen lassen, weisen der Deckel 17 und der Stehboden 12, sofern dieser aus einem relativ steifen Material hergestellt ist, jeweils wenigstens eine Umfangskerbe oder -Delle 26 bzw. 27 auf, in die der zu einem Schlauch verbundene Folienzuschnitt bei der Verschweißung oder Versiegelung mit dem Deckel und ggf. Boden durch ein zugeordnetes und hier nicht näher dargestelltes Werkzeug hineinziehbar ist, so dass der jeweils zugeordnete Umfangsrand des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 über den gesamten Umfang von Deckel 17 bzw. Boden 12 eng an diesem anliegt.
- Entsprechend Fig. 1 weist der Deckel 17 einen hochstehenden Umfangsrand 28 auf, der im zusammengefügten Zustand entsprechend Fig. 1 in das Beutelinnere hineinragt. Dieser Umfangsrand ist mit wenigstens zwei, hier drei im axialen Abstand voneinander angeordneten Umfangsrippen 29 versehen, mit denen der zugeordnete Rand des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 verschweiß- bzw. versiegelbar ist. In gleicher Weise kann der Umfangsrand 30 des Stehbodens 12 gemäß Fig. 1b mit Umfangsrippen versehen sein. Diese Umfangsrippen sind in Fig. 1b nur zeichnerisch angedeutet.
- Wie bereits eingangs erwähnt, umfasst der Kappenverschluß vorzugsweise eine Schraubkappe. Es ist jedoch auch denkbar, eine Steckkappe od. dgl. als Verschluß zu verwenden.
- In Fig. 2 ist eine alternative Ausführungsform eines schlauchförmigen Beutels 10 dargestellt, wobei der schlauchförmige Abschnitt bzw. Teil 14 innerhalb einer entsprechenden Form, insbesondere Blasform, radial nach außen "ausgebaucht" ist. Es handelt sich dabei vorzugsweise um eine Kalkverformung der für den schlauchförmigen Teil 14 verwendeten Folie. Natürlich ist auch jede andere Kontur, insbesondere rotationssymmetrische Kontur des schlauchförmigen Teils 14 des Beutels 10 denkbar. Dies hängt vom Wunsch des Kunden und der entsprechenden Form für die Herstellung der gewünschten Kontur ab.
- Zur Vorteilhaftigkeit des beschriebenen Beutels sei noch erwähnt, dass dieser sich vornehmlich auch für die Aufnahme von Fruchtsäften mit wenig CO2-Anteil eignet. Der Wunsch nach Getränken mit wenig CO2 wird immer stärker. Dementsprechend ist es natürlich auch nicht mehr erforderlich, ein Behältnis zu schaffen, welches die relativ hohen Drücke aushält, die bei Abfüllung von Getränken mit CO2 entstehen. Andererseits kann im vorliegenden Fall Material eingesetzt werden, das sehr hitzebeständig ist. Somit können die im beschriebenen Beutel abgefüllten Nahrungsmittel problemlos pasteurisiert bzw. zur Haltbarmachung hitzebehandelt werden. Die Abfüllung erfolgt vorzugsweise über den Deckel. Nach Abfüllung wird der Kappenverschluß aufgesetzt, und zwar vorzugsweise in Verbindung mit einem Garantieband, wie es bei Flaschenverschlüssen bekannt ist.
- Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Bezugszeichenliste 10 schlauchförmiger Beutel
11 Kappenverschluß
12 Stehboden
13 Siegelrand
14 Schlauchförmiger Teil
15 Längsrand
16 Längsrand
17 Deckel
18 Scheibe
19 Umfangsrand
20 flexible Bodenscheibe
21 Umfangsrand
22 Zuschnitt
23 Pfeil
24 U-förmige Siegelnaht
25 Kante
26 Delle
27 Delle
28 Umfangsrand
29 Umfangsrippen
30 Umfangsrand
31 Schraubkappe
32 Bodenrand
Claims (7)
1. Schlauchförmiger Beutel (10) mit Kappenverschluß (11) für
die Aufnahme von Pasteusen oder flüssigen Nahrungsmitteln,
zum Beispiel Milch od. dgl., wobei der Boden des Beutels
als Stehboden (12) ausgebildet und als gesondertes Bauteil
längs des bodenseitigen Beutelrandes mit diesem fluiddicht
verschweißt oder versiegelt (Siegelrand 13) ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der schlauchförmige Teil (14) des Beutels (10) aus einem
einstückigen Folien-, insbesondere Verbundfolienzuschnitt
hergestellt ist, dessen Längsränder (15, 16) unter
Ausbildung eines sog. "lap-seal" übereinander gesiegelt sind
(Innen-/Außensiegelung), und dass der Kappenverschluß (11)
Teil eines relativ steifen Deckels (17) ist, der mit dem
oberen bzw. verschlussseitigen Beutelrand fluiddicht
verschweißt oder versiegelt ist.
2. Beutel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Stehboden (12) aus einer entweder relativ starren oder
flexiblen Scheibe (18) mit hochstehendem Umfangsrand (19),
oder alternativ aus einem V- oder W-förmig gefalteten
Folienzuschnitt (22) besteht, wobei letzterer mittels eines
von unten her einfahrbaren (Pfeil 23) Schwertes in das
Beutelinnere einführbar und mit dem unteren Beutelrand
unter Ausbildung einer etwa U-förmigen Schweiß- oder
Siegelnaht (24) verschweiß- bzw. versiegelbar ist.
3. Beutel nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der schlauchförmige Teil (14) des Beutels (10) innerhalb
einer Form plastisch verformbar, insbesondere aufblasbar
ist unter Ausbildung einer dauerhaften, zum Beispiel
faßartigen, kugelartigen od. dgl. Kontur und/oder
reliefartigen Oberflächenstruktur.
4. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest der Deckel (17), ggf. auch der vorgefertigte
Stehboden (12), sofern dieser aus einem relativ steifen
Material hergestellt ist, wenigstens eine Umfangskerbe
oder -Delle (26; 27) aufweist, in die der zu einem
Schlauch verbundene Folienzuschnitt bei der Verschweißung
oder Versiegelung mit dem Deckel und/oder Boden durch ein
zugeordnetes Werkzeug hineinziehbar ist, so dass der
jeweils zugeordnete Umfangsrand des schlauchförmigen Teils
(14) des Beutels (10) über den gesamten Umfang von Deckel
(17) und ggf. Boden (12) eng an diesem anliegt.
5. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Deckel (17) einen hochstehenden Umfangsrand (28) mit
wenigstens zwei im axialen Abstand voneinander
angeordneten Umfangsrippen (29) aufweist, mit denen der zugeordnete
Rand des schlauchförmigen Teils (14) des Beutels (10)
verschweiß- bzw. versiegelbar ist.
6. Beutel nach Anspruch 1, 3 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Boden durch eine relativ steife bzw. starre oder
alternativ flexible Scheibe (20) gebildet ist, deren
Umfangsrand mit einem bodenseitig etwa radial nach außen
verformten Umfangsrand (21) des schlauchförmigen Teils
(14) des Beutels (10) verschweißt oder versiegelt ist.
7. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kappenverschluß (11) eine Schraubkappe (31) umfaßt.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10221432A DE10221432A1 (de) | 2002-05-14 | 2002-05-14 | Schlauchförmiger Beutel mit Kappenverschluß |
| EP03010827A EP1362797B1 (de) | 2002-05-14 | 2003-05-14 | Schlauchförmiger Beutel für Flüssigkeiten |
| AT03010827T ATE466786T1 (de) | 2002-05-14 | 2003-05-14 | Schlauchförmiger beutel für flüssigkeiten |
| DE50312685T DE50312685D1 (de) | 2002-05-14 | 2003-05-14 | Schlauchförmiger Beutel für Flüssigkeiten |
| EP07015010A EP1845029B1 (de) | 2002-05-14 | 2003-05-14 | Schlauchförmiger Beutel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10221432A DE10221432A1 (de) | 2002-05-14 | 2002-05-14 | Schlauchförmiger Beutel mit Kappenverschluß |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10221432A1 true DE10221432A1 (de) | 2003-12-04 |
Family
ID=29413809
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10221432A Withdrawn DE10221432A1 (de) | 2002-05-14 | 2002-05-14 | Schlauchförmiger Beutel mit Kappenverschluß |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10221432A1 (de) |
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