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DE10220241C1 - Klappfahrrad - Google Patents

Klappfahrrad

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DE10220241C1
DE10220241C1 DE2002120241 DE10220241A DE10220241C1 DE 10220241 C1 DE10220241 C1 DE 10220241C1 DE 2002120241 DE2002120241 DE 2002120241 DE 10220241 A DE10220241 A DE 10220241A DE 10220241 C1 DE10220241 C1 DE 10220241C1
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Germany
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folding
tube
folding bicycle
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Lothar Jander
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62KCYCLES; CYCLE FRAMES; CYCLE STEERING DEVICES; RIDER-OPERATED TERMINAL CONTROLS SPECIALLY ADAPTED FOR CYCLES; CYCLE AXLE SUSPENSIONS; CYCLE SIDE-CARS, FORECARS, OR THE LIKE
    • B62K15/00Collapsible or foldable cycles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)

Abstract

Es wird ein Klappfahrrad aus einem Rahmen mit einem Unterrohr, einem Steuerrohr, einem Sattelrohr, einem Tretlagergehäuse, zwei Achsstreben und einem Drehgelenk für einen abklappbaren Teil des Klappfahrrades zur Verfügung gestellt, wobei am unteren Ende des Unterrohres eine Klemmgabel mit zwei Schenkeln ausgebildet ist, die das Sattelrohr teilweise umgreifen und ein erstes Schenkelende der Klemmgabel mit einem Eingriff für Verriegelungsmittel des Drehgelenks ausgeführt ist, welches gegenüber einem bekannten Klapprad durch optimiert ausgebildet ist, dass das Drehgelenk am Tretlagergehäuse (1) angeordnet ist und eine sich in eine senkrechte Richtung erstreckende Drehachse (17) aufweist und an einem zweiten Schenkelende der Klemmgabel (4) das Drehlager (5) für das Drehgelenk (27) angeordnet ist, sodass ein paralleles Nebeneinander der Räder ohne vollständige Trennung der Fahrradteile möglich ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Klappfahrrad gemäss dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Fahrräder werden in den meisten Fällen für die Übermittlung kurzer und mittlerer Entfernungen genutzt. Sie treten damit in der Regel in eine Kon­ kurrenz zu anderen individuellen und zu öffentlichen Verkehrsmitteln, vor allen Dingen zum Auto und den U- und S-Bahnen sowie dem Bus. Ver­ bindungen zwischen den Verkehrsmitteln Auto und den Bahnen auf der einen und dem Fahrrad auf der anderen Seite sind oft nützlich, nur bis­ her systemhaft begrenzt. Zum Beispiel nehmen Fahrräder in ihrem übli­ chen Design sehr viel Platz ein, was ihren Transport in PKW und Kombis wie auch in Bahnen erschwert. Dabei wäre eine unkomplizierte und si­ chere kombinierte Nutzung verschiedener Verkehrsmittel mit der des Fahrrades sehr wünschenswert, z. B. für den Arbeitsweg, die Erholung und Freizeit am Stadtrand, den Urlaub usw. Der Lösung dieses Problems widmen sich verschiedene Ansätze, die vor allem im Kleinradbereich teils einfache, teils technisch hochwertige, aber eben auch teure Lösungen liefern. Im Bereich der 26er und 28er Radgrössen liegen Falt- bzw. Zer­ legefahrräder vor, die durch auffällige, aufwändige und kostenintensive Konstruktionen auffallen, die entweder das Rad in so viele Teile zerlegen, das Ab- und Aufbau zeitintensiv sind (DE 39 31 798 A1) oder durch Klapp- oder Schiebemimiken nur geringe Raumersparnis bieten (DE 195 18 984 A1, DE 197 36 688 A1).
In einer anderen Lösungsgruppe unterliegen die Schnittstellen zwischen den Fahrradgruppen großen mechanischen Beanspruchungen und haben zusätzlich zur Folge, dass im gefalteten Zustand die Räder nicht parallel zueinander laufen (EP 0 634 318 A1). Die Schnittstellen liegen in der Regel im Bereich des Rahmens in Fahrtrichtung gesehen vor dem Tretlager (DE 296 08 659 U1), bei dem der Drehpunkt schräg oberhalb des Tretla­ gers in dem Bereich zwischen Ober- und Unterrohr angelegt ist. Die Handhabung ist allerdings sehr umständlich.
Bei anderen bekannten Lösungen (EP 634 318 A1) ist der Drehpunkt in einem Stutzen vor dem Tretlager eingebaut. Ähnliches gilt auch für Aus­ führungen gemäß den Schriften DE 295 02 140 U1, DE 196 00 385 A1, DE 22 42 929 A, DE 19 00 503 A und DE 295 18 754 U1.
Bei einer anderen Ausführungsform (WO 97/37886 A1) sind das Hinter­ rad und das Vorderrad über Befestigungsvorrichtungen an der Spitze und in der Verlängerung des Sattelrohrs über das Tretlager hinaus nach unten befestigt. Bei einer weiteren Ausführungsform (DE 43 30 464 A1) ist der Hinterbau vom Hauptrahmen unabhängig gemacht um damit die Mög­ lichkeit zu schaffen, den Unterbau je nach Bedarf und Größe auszutau­ schen. Dazu wird an dem Sattelrohr in Verlängerung der Sattelstrebe des Hinterbaus eine rohrförmige Steckaufnahme angeordnet, die mit ihrem Steckansatz in eine an dem freien Ende der Sattelstreben angeordnete Steckhülse einschiebbar ist. Schiebemimiken haben jedoch unter großer Torsionsbeanspruchung die Neigung zur Verdrehung.
Eine weitere bekannte Lösungsgruppe geht von einer Zweiteilung des Fahrrades aus. Bei einer bekannten Ausführungsform (US 33 59 012 A) werden die zwei Rahmenteile im Tretlagerbereich durch eine segmentar­ tige, das Tretlager umgreifende Kupplungsschale und eine Sperrnasen­ halterung zusammengekuppelt. Bei einer anderen bekannten Ausfüh­ rungsform (DE 39 26 785 A1) ist zwischen dem vorderen und hinteren Rahmenteil eine sich oberhalb des Tretlagergehäuses bogenförmig um die Tretlagerachse erstreckende Segmentanordnung angeordnet, welche aus zwei ineinander verschiebbaren geführten Segmentteilen besteht. Hier unterliegen die Verbindungsteile einer starken Torsionskraft und außerdem sind hier mehrere Handgriffe zur Lösung bzw. Verriegelung notwendig.
Als gattungsbildend wird ein Klappfahrrad angesehen, FR 1 535 925, welches eine Klemmgabel am Ende des Unterrohres aufweist, die das Sattelrohr teilweise umgreift und die über eine horizontale Drehachse daran angelenkt ist, sodass eine Klappbewegung zwar in der Ebene der Laufräder erfolgen kann, die jedoch nur wenig Platzgewinn mit sich bringt und die ein Hantieren mit dem geklappten Rad nicht erleichtert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Klappfahrrad zur Verfü­ gung zu stellen, welches gegenüber dem bekannten Stand der Technik optimiert ausgebildet ist. Beispielsweise soll ein paralleles Nebeneinan­ der der Räder ohne vollständige Trennung der Fahrradteile möglich sein. Weiterhin sollen, wenn dies gewünscht ist, die klassischen Fahrradmaße- und Designs beibehalten werden können. Natürlich soll auch ein kleines Packmaß zur Einbringung in einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges oder zum Aufbringen auf ein Autodach oder eine Anhängerkupplung realisiert werden. Alle Bauteile sollen robust ausgeführt werden können, um den mechanischen Belastungen standhalten zu können, ebenso wie eine hohe Biege- und Verdrehsteifigkeit gewährleistet werden soll. Es soll weiterhin eine kostengünstige Produktion möglich sein, ebenso wie eine kurze Auf- und Abbauzeit, ohne dass zum Auf- oder Abbau komplizierte Handgriffe oder körperliche Verrenkungen erforderlich werden.
Die Lösung dieser Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffs­ merkmalen erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebene technische Lehre vermittelt.
Das Klappfahrrad besteht aus einem Rahmen mit einem Unterrohr, ei­ nem Steuerrohr zur Aufnahme der Vorderradgabel, einem Sattelrohr, einem Tretlagergehäuse, zwei Achsstreben zur Aufnahme des Hinterra­ des und mindestens einem Drehgelenk für einen abklappbaren Teil des Klappfahrrades. Dadurch, dass das Drehgelenk am Tretlagergehäuse angeordnet ist, d. h. darauf oder auch darunter, und eine sich in eine senkrechte Richtung erstreckende Drehachse aufweist und am unteren Ende des Unterrohrs eine Klemmgabel mit zwei Schenkeln ausgebildet ist, die das Sattelrohr teilweise umgreifen, wobei ein erstes Schenkelende der Klemmgabel das Drehlager für das Drehgelenk aufweist und das zweite Schenkelende mit einem Eingriff für ein Verriegelungsmittel des Drehgelenks ausgebildet ist, lässt sich der gesamte Vorderbau des Klappfahrrades so nach hinten umlegen, dass die Räder in eine zuein­ ander parallele und zu den Drehachsen der Laufräder koaxiale Lage gebracht werden können. Das Klappfahrrad kann deswegen auch in zusammengeklappten Zustand rollend transportiert werden und muß nur zum Wechsel eines Verkehrsmittels angehoben werden, was den Um­ gang insgesamt wesentlich erleichtert.
Weiterhin erlaubt diese Konstruktion die Anwendung des Klappmecha­ nismus bei kleinrädrigen Fahrrädern mit nur einem Unterrohr ebenso wie die Verwendung bei Fahrrädern mit herkömmlichen Rahmenkon­ struktionen, die dann zusätzlich im Oberrohr jeweils ein weiteres Dreh­ gelenk aufweisen müssen, welches eine gemeinsame Drehachse mit dem Drehlager am Tretlagergehäuse besitzen muss.
Da das Tretlager ein sehr stabiles Bauteil eines Fahrrades ist, muss es zur Aufnahme des Drehgelenks nicht aufwändig verstärkt werden, sodass dadurch wesentliche Gewichtseinsparungen gegenüber anderen be­ kannten Ausführungsformen von Klappfahrrädern erzielt werden. Wei­ terhin wird dadurch erreicht, dass bei der Verwendung der Drehgelenke an herkömmlichen Rahmen grossrädriger Fahrräder die Klappvorrich­ tung zumindest auf den ersten Blick für Dritte nicht erkennbar ist, sodass mögliche negative Assoziationen mit dem im Volksmund negativ besetz­ ten Begriff "Klapprad" vermieden werden und die Akzeptanz solcher Fahrräder zunimmt.
Durch die Art der Abklappung wird weiterhin ermöglicht, dass ein ge­ klapptes Fahrrad auch in sehr vorteilhafter sich selber stabilisierenden Art und Weise auf einem Dach- oder Heckgepäckträger eines Kraftfahr­ zeuges befestigt werden kann, wo es in zwei parallele Schienen einge­ setzt und zumindest auf einem Heckträger so angeordnet werden kann, dass keine Bauteile des Klappfahrrades mehr seitlich über die Kontur eines Kraftfahrzeuges hervorstehen, wodurch eine verbesserte Aerody­ namik und auch eine erhöhte Verkehrssicherheit erzielt wird. Das Vorder­ rad kann in einer abgeklappten Stellung je nach Rahmentyp und Kon­ struktion in oder entgegen der Fahrtrichtung positioniert werden, wozu es erforderlich sein kann, die Drehachse auch leicht in der Vertikalen nach vorne oder hinten gekippt anzuordnen.
Durch die Anordnung der Drehachse des Klappfahrrades durch das Tret­ lager ergeben sich weitere Vorteile für die Führung der Schalt- und Bremszüge sowie für die Versorgungsleitungen der Fahrradlampen. Diese Konstruktion erlaubt es des Weiteren, dass ein zusammengefalte­ tes Klappfahrrad in einer leicht nach vorn unten gekippten Ausrichtung auf einer zwischen den beiden Rahmenteilen befindlichen Pedale ohne umzukippen auf dem Boden abgestellt werden kann.
Ausführungsformen, bei denen das Drehlager nach oben beabstandet vom Tretlager am Sattlerohr oder auch unterhalb des Tretlagers ange­ ordnet sind, sind ebenfalls denkbar und können je nach Ausführungs­ form Vorteile in Bezug auf die Faltbarkeit und/oder den erzielbaren Raumgewinn mit sich bringen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich mit und in Kombination aus den nachfolgenden Unteran­ sprüchen.
Die Verriegelung des Klappfahrrades erfolgt vorteilhafter Weise durch eine Spann- und Zugstrebe, die auf einer Seite eine Rastfläche aufweist, die das zweite Schenkelende der Klemmgabel um- oder durchgreift und deren entgegengesetztes Ende an einer exzentrisch gelagerten Zylinder­ fläche des Exzenters angreift, welcher ebenfalls am Tretlager oder aber auf der Achsstrebe in unmittelbarer Nähe zum Tretlager angeordnet ist, über den die Spann- und Zugstrebe so verspannbar ist, dass die Klemm­ gabel spielfrei um das Sattelrohr geklemmt gehalten ist. Der Exzenter ist dabei vorzugsweise am Tretlagergehäuse oder im Bereich des Tretlager­ gehäuses auf der dem Kettenblatt abgewandte Achsstrebe über einen Exzenterhebel verdrehbar angeordnet.
Am Tretlagergehäuse und/oder am Sattelrohr ist weiterhin ein Lagerge­ häuse für die Spann- und Zugstrebe angeordnet, in dem eine Führung eingebracht ist, in die sich ein Bolzen der Spann- und Zugstrebe er­ streckt. Die Führung ist bevorzugt als Langloch ausgebildet, sodass sich die Spann- und Zugstrebe darin verschieben und um einen Winkelbetrag hin und her verschwenken lässt, ohne verloren gehen zu können.
Das erfindungsgemäße Klappfahrrad kann mit einem Rahmen ausgebil­ det sein, der nur ein Unterrohr aufweist, das demnach gleichzeitig Ober­ rohr ist, wobei zur Aufrechterhaltung der Funktion das Drehgelenk ent­ sprechend massiv ausgebildet sein muss.
Eine Version des Rahmens entsprechend der Ausführungsform eines handelsüblichen großrädrigen Fahrrades muss in seinem Oberrohr mit einem weiteren Gelenk versehen sein, dessen Drehachse koaxial zur Drehachse des unteren Drehgelenks ausgerichtet sein muss, um die ge­ wünschte Faltfunktion zu gewährleisten. Auf diese Art und Weise können die klassischen Fahrradmaße und Designs im Wesentlichen beibehalten werden und trotzdem ein kleines Packmass des zusammengeklappten Fahrrades zur Einbringung in einem Kofferraum erzielt werden. Weiter­ hin kann ein derart zusammengeklapptes Klappfahrrad mit seinen paral­ lel angeordneten Laufrädern auf parallelen Halteschienen von Dach- oder Heckgepäckträgern von Kraftfahrzeugen festgelegt werden, wobei zumindest bei der Montage auf einem Heckgepäckträger die Aerodyna­ mik eines Kraftfahrzeuges sehr viel weniger gestört wird als bei Fahrrä­ dern, die seitlich über die Breite eines Fahrzeuges hervorstehen.
Gemäss einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht das Oberrohr aus zwei in einer Ebene verlaufenden Rohren, wo­ bei ein Rohr mit einem weiteren Drehgelenk versehen ist, das oberhalb des unteren Drehgelenks angeordnet ist und das andere Oberrohr mit einer Trennstelle ausgestattet ist, welche sich durch eine lösbare Verriegelung wahlfrei öffnen oder schließen lässt.
Diese lösbare Verriegelung kann vorteilhafterweise aus einer Schiebe­ muffe bestehen, die über die Trennstelle schiebbar ist und dahinter am Oberrohr beispielsweise durch ein Verdrehen festgelegt werden kann. Vorteilhafterweise könnte diese Schiebemuffe bei in diesem Bereich ko­ nisch sich erweiterndem Oberrohr ebenfalls konisch ausgebildet sein, sodass sich im verriegelten Zustand der Schiebemuffe auf dem Oberrohr ein mechanisch hoch belastbarer selbsthemmender Kegelsitz ergibt.
Vorteilhaft ist weiterhin eine Ausführungsform der Erfindung bei der im zusammengeklappten Zustand des Klappfahrrades ein Haltegriff nach vorne hervorsteht, der einen leichten Zugriff und einen einfachen Trans­ port des zusammengeklappten Fahrrades erlaubt. Insbesondere kann ein Versteifungsrohr zwischen dem hinteren Teil des Oberrohres und dem Sattelrohr als solcher Haltegriff ausgebildet sein, sodass jegliches Mehrgewicht vermieden werden kann.
Hier ist es weiterhin vorteilhaft, wenn am Klappfahrrad ein zusätzlicher Verriegelungsmechanismus angeordnet ist, der das Klappfahrrad in ei­ ner abgeklappten Stellung arretiert, sodass sich diese Stellung bei einem schiebenden oder ziehenden Transport des abgeklappten Fahrrades nicht ungewollt verändert.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfinderischen Klappfahrrades sind die Tretkurbeln so arretierbar, dass die zwischen den beiden zusammengeklappten Rahmenteilen angeordnete Tretkurbel sich nach vorn unten erstreckend arretiert ist und das zusammen­ geklappte Fahrrad auf der Pedale abgestellt werden kann, sodass es insgesamt frei auf den beiden Laufrädern und der Pedale aufstehen kann und sich dabei in einem relativ stabilen Gleichgewicht befindet. Alternativ kann der Rahmen des Klappfahrrades natürlich auch so aus­ gebildet sein, dass stets eine solche Bodenabstützung des zusammenge­ klappten Fahrrades vorhanden oder abklappbar ist.
Nachfolgend sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine geschnittene Draufsicht auf ein Tretlager des Klappfahrrades,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Klappfahrrades mit konventionellem Design und
Fig. 3 eine geschnittenen Draufsicht auf einen Fahrradrahmen mit dop­ peltem Oberrohr mit einem Drehgelenk und einem Verschluss.
Das Klappfahrrad besteht aus einem Rahmen mit einem Unterrohr 3 einem Steuerrohr 23, einem Sattelrohr 2 und einem Tretlagergehäuse 1 mit zwei Achsstreben 12 zur Aufnahme des Hinterrades 25 sowie aus einem Drehgelenk 27 zum Abklappen des vorderen Teils des Klappfahr­ rades parallel neben dessen hinteren Teil. Das Drehgelenk 27 ist an dem Tretlagergehäuse 1 angeordnet und weist eine sich in eine senkrechte Richtung erstreckende Drehachse 17 auf, in deren Fortsetzung im Ober­ rohr 15 ein weiteres Drehgelenk 18 angeordnet ist. Das untere Drehge­ lenk 27 wird von einer Klemmgabel 4 erzeugt, die am unteren Ende des Unterrohres 3 festgelegt ist und welche zwei Schenkel aufweist, die das Sattelrohr 2 teilweise umgreifen, wobei am ersten Schenkelende der Klemmgabel 4 das Drehlager 5 für das Drehgelenk 27 angeordnet ist und das zweite Schenkelende mit einem Eingriff für das Verriegelungs­ mittel des Drehgelenks 27 ausgebildet ist, welches aus einer Spann- und Zugstrebe 7 besteht, die in einer Führung 8 eines Lagergehäuses 6 über einen Bolzen 9 darin verschieblich und winkelverdrehbar gelagert ist und deren Ende eine Spannfläche 21 aufweist, die sich gegen einen Exzenter 10 abstützt, welcher auf der Achsstrebe 12 festgelegt ist und über einen Exzenterhebel 11 so verdreht werden kann, dass der vordere Teil des Klappfahrrades kraft- und formschlüssig auf dem Tretlagergehäuse 1 bzw. am Sattelrohr 2 festgelegt ist. Das Lagergehäuse 6 für die Spann- und Zugstrebe 7 ist am Sattelrohr 2 und/oder auch am Tretlagergehäuse 1 befestigt.
In Fig. 1 ist des weiteren eine fast vollständig abgeklappte Position des Unterrohres 3 angedeutet.
Bei einer zeichnerisch nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung kann das Drehgelenk 27 und dessen Verriegelung auch unterhalb des Tretlagergehäuses 1 oder auch leicht oberhalb des Tretlagergehäuses 1 angeordnet sein, wobei im letzteren Fall das Drehlager 27 ebenfalls seit­ lich am Sattelrohr 2 angeordnet sein müsste.
Das Oberrohr 16 des Rahmens kann bei einer Ausführungsform, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, aus zwei nebeneinander angeordneten Rohren be­ stehen, wobei das Drehgelenk 18 oberhalb des unteren Drehgelenks 27 angeordnet ist, sodass sie eine gemeinsame Drehachse 17 aufweisen. Das gegenüberliegende Rohr weist eine Trennstelle 19 auf, die bei­ spielsweise mittels einer Schiebemuffe 20 verriegelt werden kann, um eine ausreichende Stabilität des Fahrradrahmens im betriebsbereitem Zustand des Fahrrades zu gewährleisten. Bei konisch ausgeführten O­ berrohren 16 kann eine solche Schiebemuffe 20 ebenfalls konisch aus­ gebildet sein, sodass durch ein Überschieben und Verschrauben oder Verrasten der Schiebemuffe 20 ein mechanisch sehr belastbarer und selbsthemmender Kegelsitz erzielt wird.

Claims (12)

1. Klappfahrrad aus einem Rahmen mit einem Unterrohr, einem Steuer­ rohr, einem Sattelrohr, einem Tretlagergehäuse, zwei Achsstreben und einem Drehgelenk für einen abklappbaren Teil des Klappfahrrades, wobei am unteren Ende des Unterrohres eine Klemmgabel mit zwei Schenkeln ausgebildet ist, die das Sattelrohr teilweise umgreifen und wobei ein erstes Schenkelende der Klemmgabel mit einem Eingriff für Verriegelungsmittel des Drehgelenks ausgebildet ist, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Drehgelenk (27) am Tretlagergehäuse (1) ange­ ordnet ist und eine sich in eine senkrechte Richtung erstreckende Drehachse (17) aufweist und dass an einem zweiten Schenkelende der Klemmgabel (4) das Drehlager (5) für das Drehgelenk (27) angeord­ net ist.
2. Klappfahrrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schenkelende eine Rastfläche (22) für eine Spann- und Zugstre­ be (7) aufweist und dass die Spann- und Zugstrebe (7) an einem Ex­ zenter (10) mit einem Exzenterhebel (11) angreift.
3. Klappfahrrad nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Exzenter (10) am Tretlagergehäuse (1) oder im Bereich des Tretlager­ gehäuses (1) auf der dem Kettenrad (14) abgewandten Achsstrebe (12) verstellbar angeordnet ist.
4. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass am Tretlagergehäuse (1) und/oder am Sattelrohr (2) im Bereich der Spann- und Zugstrebe (7) ein Lagergehäuse (6) für diese angeordnet ist.
5. Klappfahrrad nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im La­ gergehäuse (6) eine Führung (8) eingebracht ist, in die sich ein Bolzen (9) der Spann- und Zugstrebe (7) erstreckt.
6. Klappfahrrad nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (8) als Langloch ausgebildet ist und die Spann- und Zugstre­ be (7) darin verschieblich und um einen Winkelbetrag hin und her verschwenkbar gelagert ist.
7. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass es mindestens ein Oberrohr (15, 16) aufweist, in dem koaxial zur Drehachse (17) des Drehgelenks (27) des Unterrohrs (3) ein weiteres Drehgelenk (18) angeordnet ist.
8. Klappfahrrad nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberrohr (16) aus zwei in einer Ebene verlaufenden Rohren gebildet wird, wobei das weitere Drehgelenk (18) in einer senkrechten Richtung oberhalb des unteren Drehgelenks (27) in einem Oberrohr (16) an­ geordnet ist und das gegenüberliegende Oberrohr (16) eine Trenn­ stelle (19) mit einer lösbaren Verriegelung aufweist.
9. Klappfahrrad nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Verriegelung aus einer Schiebemuffe (20) besteht, die über die Trennstelle (19) schiebbar ausgebildet ist.
10. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einem Verriegelungsmechanismus aus­ gestattet ist, der das Klappfahrrad in einer abgeklappten Stellung ar­ retiert.
11. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mit einem Haltegriff (26) versehen ist, der in einer geklappten Position des Klappfahrrades nach vorne hervorsteht.
12. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderrad (24) und das Hinterrad (25) in einer geklappten Stellung des Klappfahrrades mit ihren Drehachsen koaxial zueinander ausgerichtet sind.
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