DE10220241C1 - Klappfahrrad - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Klappfahrrad aus einem Rahmen mit einem Unterrohr, einem Steuerrohr, einem Sattelrohr, einem Tretlagergehäuse, zwei Achsstreben und einem Drehgelenk für einen abklappbaren Teil des Klappfahrrades zur Verfügung gestellt, wobei am unteren Ende des Unterrohres eine Klemmgabel mit zwei Schenkeln ausgebildet ist, die das Sattelrohr teilweise umgreifen und ein erstes Schenkelende der Klemmgabel mit einem Eingriff für Verriegelungsmittel des Drehgelenks ausgeführt ist, welches gegenüber einem bekannten Klapprad durch optimiert ausgebildet ist, dass das Drehgelenk am Tretlagergehäuse (1) angeordnet ist und eine sich in eine senkrechte Richtung erstreckende Drehachse (17) aufweist und an einem zweiten Schenkelende der Klemmgabel (4) das Drehlager (5) für das Drehgelenk (27) angeordnet ist, sodass ein paralleles Nebeneinander der Räder ohne vollständige Trennung der Fahrradteile möglich ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Klappfahrrad gemäss dem Oberbegriff des
Hauptanspruches.
Fahrräder werden in den meisten Fällen für die Übermittlung kurzer und
mittlerer Entfernungen genutzt. Sie treten damit in der Regel in eine Kon
kurrenz zu anderen individuellen und zu öffentlichen Verkehrsmitteln, vor
allen Dingen zum Auto und den U- und S-Bahnen sowie dem Bus. Ver
bindungen zwischen den Verkehrsmitteln Auto und den Bahnen auf der
einen und dem Fahrrad auf der anderen Seite sind oft nützlich, nur bis
her systemhaft begrenzt. Zum Beispiel nehmen Fahrräder in ihrem übli
chen Design sehr viel Platz ein, was ihren Transport in PKW und Kombis
wie auch in Bahnen erschwert. Dabei wäre eine unkomplizierte und si
chere kombinierte Nutzung verschiedener Verkehrsmittel mit der des
Fahrrades sehr wünschenswert, z. B. für den Arbeitsweg, die Erholung
und Freizeit am Stadtrand, den Urlaub usw. Der Lösung dieses Problems
widmen sich verschiedene Ansätze, die vor allem im Kleinradbereich teils
einfache, teils technisch hochwertige, aber eben auch teure Lösungen
liefern. Im Bereich der 26er und 28er Radgrössen liegen Falt- bzw. Zer
legefahrräder vor, die durch auffällige, aufwändige und kostenintensive
Konstruktionen auffallen, die entweder das Rad in so viele Teile zerlegen,
das Ab- und Aufbau zeitintensiv sind (DE 39 31 798 A1) oder durch
Klapp- oder Schiebemimiken nur geringe Raumersparnis bieten
(DE 195 18 984 A1, DE 197 36 688 A1).
In einer anderen Lösungsgruppe unterliegen die Schnittstellen zwischen
den Fahrradgruppen großen mechanischen Beanspruchungen und haben
zusätzlich zur Folge, dass im gefalteten Zustand die Räder nicht parallel
zueinander laufen (EP 0 634 318 A1). Die Schnittstellen liegen in der
Regel im Bereich des Rahmens in Fahrtrichtung gesehen vor dem Tretlager
(DE 296 08 659 U1), bei dem der Drehpunkt schräg oberhalb des Tretla
gers in dem Bereich zwischen Ober- und Unterrohr angelegt ist. Die
Handhabung ist allerdings sehr umständlich.
Bei anderen bekannten Lösungen (EP 634 318 A1) ist der Drehpunkt in
einem Stutzen vor dem Tretlager eingebaut. Ähnliches gilt auch für Aus
führungen gemäß den Schriften DE 295 02 140 U1, DE 196 00 385 A1,
DE 22 42 929 A, DE 19 00 503 A und DE 295 18 754 U1.
Bei einer anderen Ausführungsform (WO 97/37886 A1) sind das Hinter
rad und das Vorderrad über Befestigungsvorrichtungen an der Spitze und
in der Verlängerung des Sattelrohrs über das Tretlager hinaus nach unten
befestigt. Bei einer weiteren Ausführungsform (DE 43 30 464 A1) ist der
Hinterbau vom Hauptrahmen unabhängig gemacht um damit die Mög
lichkeit zu schaffen, den Unterbau je nach Bedarf und Größe auszutau
schen. Dazu wird an dem Sattelrohr in Verlängerung der Sattelstrebe des
Hinterbaus eine rohrförmige Steckaufnahme angeordnet, die mit ihrem
Steckansatz in eine an dem freien Ende der Sattelstreben angeordnete
Steckhülse einschiebbar ist. Schiebemimiken haben jedoch unter großer
Torsionsbeanspruchung die Neigung zur Verdrehung.
Eine weitere bekannte Lösungsgruppe geht von einer Zweiteilung des
Fahrrades aus. Bei einer bekannten Ausführungsform (US 33 59 012 A)
werden die zwei Rahmenteile im Tretlagerbereich durch eine segmentar
tige, das Tretlager umgreifende Kupplungsschale und eine Sperrnasen
halterung zusammengekuppelt. Bei einer anderen bekannten Ausfüh
rungsform (DE 39 26 785 A1) ist zwischen dem vorderen und hinteren
Rahmenteil eine sich oberhalb des Tretlagergehäuses bogenförmig um
die Tretlagerachse erstreckende Segmentanordnung angeordnet, welche
aus zwei ineinander verschiebbaren geführten Segmentteilen besteht.
Hier unterliegen die Verbindungsteile einer starken Torsionskraft und
außerdem sind hier mehrere Handgriffe zur Lösung bzw. Verriegelung
notwendig.
Als gattungsbildend wird ein Klappfahrrad angesehen, FR 1 535 925,
welches eine Klemmgabel am Ende des Unterrohres aufweist, die das
Sattelrohr teilweise umgreift und die über eine horizontale Drehachse
daran angelenkt ist, sodass eine Klappbewegung zwar in der Ebene der
Laufräder erfolgen kann, die jedoch nur wenig Platzgewinn mit sich
bringt und die ein Hantieren mit dem geklappten Rad nicht erleichtert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Klappfahrrad zur Verfü
gung zu stellen, welches gegenüber dem bekannten Stand der Technik
optimiert ausgebildet ist. Beispielsweise soll ein paralleles Nebeneinan
der der Räder ohne vollständige Trennung der Fahrradteile möglich sein.
Weiterhin sollen, wenn dies gewünscht ist, die klassischen Fahrradmaße-
und Designs beibehalten werden können. Natürlich soll auch ein kleines
Packmaß zur Einbringung in einen Kofferraum eines Kraftfahrzeuges
oder zum Aufbringen auf ein Autodach oder eine Anhängerkupplung
realisiert werden. Alle Bauteile sollen robust ausgeführt werden können,
um den mechanischen Belastungen standhalten zu können, ebenso wie
eine hohe Biege- und Verdrehsteifigkeit gewährleistet werden soll. Es soll
weiterhin eine kostengünstige Produktion möglich sein, ebenso wie eine
kurze Auf- und Abbauzeit, ohne dass zum Auf- oder Abbau komplizierte
Handgriffe oder körperliche Verrenkungen erforderlich werden.
Die Lösung dieser Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffs
merkmalen erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des
Patentanspruchs 1 angegebene technische Lehre vermittelt.
Das Klappfahrrad besteht aus einem Rahmen mit einem Unterrohr, ei
nem Steuerrohr zur Aufnahme der Vorderradgabel, einem Sattelrohr,
einem Tretlagergehäuse, zwei Achsstreben zur Aufnahme des Hinterra
des und mindestens einem Drehgelenk für einen abklappbaren Teil des
Klappfahrrades. Dadurch, dass das Drehgelenk am Tretlagergehäuse
angeordnet ist, d. h. darauf oder auch darunter, und eine sich in eine
senkrechte Richtung erstreckende Drehachse aufweist und am unteren
Ende des Unterrohrs eine Klemmgabel mit zwei Schenkeln ausgebildet
ist, die das Sattelrohr teilweise umgreifen, wobei ein erstes Schenkelende
der Klemmgabel das Drehlager für das Drehgelenk aufweist und das
zweite Schenkelende mit einem Eingriff für ein Verriegelungsmittel des
Drehgelenks ausgebildet ist, lässt sich der gesamte Vorderbau des
Klappfahrrades so nach hinten umlegen, dass die Räder in eine zuein
ander parallele und zu den Drehachsen der Laufräder koaxiale Lage
gebracht werden können. Das Klappfahrrad kann deswegen auch in
zusammengeklappten Zustand rollend transportiert werden und muß nur
zum Wechsel eines Verkehrsmittels angehoben werden, was den Um
gang insgesamt wesentlich erleichtert.
Weiterhin erlaubt diese Konstruktion die Anwendung des Klappmecha
nismus bei kleinrädrigen Fahrrädern mit nur einem Unterrohr ebenso
wie die Verwendung bei Fahrrädern mit herkömmlichen Rahmenkon
struktionen, die dann zusätzlich im Oberrohr jeweils ein weiteres Dreh
gelenk aufweisen müssen, welches eine gemeinsame Drehachse mit dem
Drehlager am Tretlagergehäuse besitzen muss.
Da das Tretlager ein sehr stabiles Bauteil eines Fahrrades ist, muss es zur
Aufnahme des Drehgelenks nicht aufwändig verstärkt werden, sodass
dadurch wesentliche Gewichtseinsparungen gegenüber anderen be
kannten Ausführungsformen von Klappfahrrädern erzielt werden. Wei
terhin wird dadurch erreicht, dass bei der Verwendung der Drehgelenke
an herkömmlichen Rahmen grossrädriger Fahrräder die Klappvorrich
tung zumindest auf den ersten Blick für Dritte nicht erkennbar ist, sodass
mögliche negative Assoziationen mit dem im Volksmund negativ besetz
ten Begriff "Klapprad" vermieden werden und die Akzeptanz solcher
Fahrräder zunimmt.
Durch die Art der Abklappung wird weiterhin ermöglicht, dass ein ge
klapptes Fahrrad auch in sehr vorteilhafter sich selber stabilisierenden
Art und Weise auf einem Dach- oder Heckgepäckträger eines Kraftfahr
zeuges befestigt werden kann, wo es in zwei parallele Schienen einge
setzt und zumindest auf einem Heckträger so angeordnet werden kann,
dass keine Bauteile des Klappfahrrades mehr seitlich über die Kontur
eines Kraftfahrzeuges hervorstehen, wodurch eine verbesserte Aerody
namik und auch eine erhöhte Verkehrssicherheit erzielt wird. Das Vorder
rad kann in einer abgeklappten Stellung je nach Rahmentyp und Kon
struktion in oder entgegen der Fahrtrichtung positioniert werden, wozu es
erforderlich sein kann, die Drehachse auch leicht in der Vertikalen nach
vorne oder hinten gekippt anzuordnen.
Durch die Anordnung der Drehachse des Klappfahrrades durch das Tret
lager ergeben sich weitere Vorteile für die Führung der Schalt- und
Bremszüge sowie für die Versorgungsleitungen der Fahrradlampen.
Diese Konstruktion erlaubt es des Weiteren, dass ein zusammengefalte
tes Klappfahrrad in einer leicht nach vorn unten gekippten Ausrichtung
auf einer zwischen den beiden Rahmenteilen befindlichen Pedale ohne
umzukippen auf dem Boden abgestellt werden kann.
Ausführungsformen, bei denen das Drehlager nach oben beabstandet
vom Tretlager am Sattlerohr oder auch unterhalb des Tretlagers ange
ordnet sind, sind ebenfalls denkbar und können je nach Ausführungs
form Vorteile in Bezug auf die Faltbarkeit und/oder den erzielbaren
Raumgewinn mit sich bringen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung
ergeben sich mit und in Kombination aus den nachfolgenden Unteran
sprüchen.
Die Verriegelung des Klappfahrrades erfolgt vorteilhafter Weise durch
eine Spann- und Zugstrebe, die auf einer Seite eine Rastfläche aufweist,
die das zweite Schenkelende der Klemmgabel um- oder durchgreift und
deren entgegengesetztes Ende an einer exzentrisch gelagerten Zylinder
fläche des Exzenters angreift, welcher ebenfalls am Tretlager oder aber
auf der Achsstrebe in unmittelbarer Nähe zum Tretlager angeordnet ist,
über den die Spann- und Zugstrebe so verspannbar ist, dass die Klemm
gabel spielfrei um das Sattelrohr geklemmt gehalten ist. Der Exzenter ist
dabei vorzugsweise am Tretlagergehäuse oder im Bereich des Tretlager
gehäuses auf der dem Kettenblatt abgewandte Achsstrebe über einen
Exzenterhebel verdrehbar angeordnet.
Am Tretlagergehäuse und/oder am Sattelrohr ist weiterhin ein Lagerge
häuse für die Spann- und Zugstrebe angeordnet, in dem eine Führung
eingebracht ist, in die sich ein Bolzen der Spann- und Zugstrebe er
streckt. Die Führung ist bevorzugt als Langloch ausgebildet, sodass sich
die Spann- und Zugstrebe darin verschieben und um einen Winkelbetrag
hin und her verschwenken lässt, ohne verloren gehen zu können.
Das erfindungsgemäße Klappfahrrad kann mit einem Rahmen ausgebil
det sein, der nur ein Unterrohr aufweist, das demnach gleichzeitig Ober
rohr ist, wobei zur Aufrechterhaltung der Funktion das Drehgelenk ent
sprechend massiv ausgebildet sein muss.
Eine Version des Rahmens entsprechend der Ausführungsform eines
handelsüblichen großrädrigen Fahrrades muss in seinem Oberrohr mit
einem weiteren Gelenk versehen sein, dessen Drehachse koaxial zur
Drehachse des unteren Drehgelenks ausgerichtet sein muss, um die ge
wünschte Faltfunktion zu gewährleisten. Auf diese Art und Weise können
die klassischen Fahrradmaße und Designs im Wesentlichen beibehalten
werden und trotzdem ein kleines Packmass des zusammengeklappten
Fahrrades zur Einbringung in einem Kofferraum erzielt werden. Weiter
hin kann ein derart zusammengeklapptes Klappfahrrad mit seinen paral
lel angeordneten Laufrädern auf parallelen Halteschienen von Dach-
oder Heckgepäckträgern von Kraftfahrzeugen festgelegt werden, wobei
zumindest bei der Montage auf einem Heckgepäckträger die Aerodyna
mik eines Kraftfahrzeuges sehr viel weniger gestört wird als bei Fahrrä
dern, die seitlich über die Breite eines Fahrzeuges hervorstehen.
Gemäss einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
besteht das Oberrohr aus zwei in einer Ebene verlaufenden Rohren, wo
bei ein Rohr mit einem weiteren Drehgelenk versehen ist, das oberhalb
des unteren Drehgelenks angeordnet ist und das andere Oberrohr mit
einer Trennstelle ausgestattet ist, welche sich durch eine lösbare
Verriegelung wahlfrei öffnen oder schließen lässt.
Diese lösbare Verriegelung kann vorteilhafterweise aus einer Schiebe
muffe bestehen, die über die Trennstelle schiebbar ist und dahinter am
Oberrohr beispielsweise durch ein Verdrehen festgelegt werden kann.
Vorteilhafterweise könnte diese Schiebemuffe bei in diesem Bereich ko
nisch sich erweiterndem Oberrohr ebenfalls konisch ausgebildet sein,
sodass sich im verriegelten Zustand der Schiebemuffe auf dem Oberrohr
ein mechanisch hoch belastbarer selbsthemmender Kegelsitz ergibt.
Vorteilhaft ist weiterhin eine Ausführungsform der Erfindung bei der im
zusammengeklappten Zustand des Klappfahrrades ein Haltegriff nach
vorne hervorsteht, der einen leichten Zugriff und einen einfachen Trans
port des zusammengeklappten Fahrrades erlaubt. Insbesondere kann
ein Versteifungsrohr zwischen dem hinteren Teil des Oberrohres und
dem Sattelrohr als solcher Haltegriff ausgebildet sein, sodass jegliches
Mehrgewicht vermieden werden kann.
Hier ist es weiterhin vorteilhaft, wenn am Klappfahrrad ein zusätzlicher
Verriegelungsmechanismus angeordnet ist, der das Klappfahrrad in ei
ner abgeklappten Stellung arretiert, sodass sich diese Stellung bei einem
schiebenden oder ziehenden Transport des abgeklappten Fahrrades
nicht ungewollt verändert.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfinderischen
Klappfahrrades sind die Tretkurbeln so arretierbar, dass die zwischen
den beiden zusammengeklappten Rahmenteilen angeordnete Tretkurbel
sich nach vorn unten erstreckend arretiert ist und das zusammen
geklappte Fahrrad auf der Pedale abgestellt werden kann, sodass es
insgesamt frei auf den beiden Laufrädern und der Pedale aufstehen
kann und sich dabei in einem relativ stabilen Gleichgewicht befindet.
Alternativ kann der Rahmen des Klappfahrrades natürlich auch so aus
gebildet sein, dass stets eine solche Bodenabstützung des zusammenge
klappten Fahrrades vorhanden oder abklappbar ist.
Nachfolgend sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine geschnittene Draufsicht auf ein Tretlager des Klappfahrrades,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Klappfahrrades mit konventionellem
Design und
Fig. 3 eine geschnittenen Draufsicht auf einen Fahrradrahmen mit dop
peltem Oberrohr mit einem Drehgelenk und einem Verschluss.
Das Klappfahrrad besteht aus einem Rahmen mit einem Unterrohr 3
einem Steuerrohr 23, einem Sattelrohr 2 und einem Tretlagergehäuse 1
mit zwei Achsstreben 12 zur Aufnahme des Hinterrades 25 sowie aus
einem Drehgelenk 27 zum Abklappen des vorderen Teils des Klappfahr
rades parallel neben dessen hinteren Teil. Das Drehgelenk 27 ist an dem
Tretlagergehäuse 1 angeordnet und weist eine sich in eine senkrechte
Richtung erstreckende Drehachse 17 auf, in deren Fortsetzung im Ober
rohr 15 ein weiteres Drehgelenk 18 angeordnet ist. Das untere Drehge
lenk 27 wird von einer Klemmgabel 4 erzeugt, die am unteren Ende des
Unterrohres 3 festgelegt ist und welche zwei Schenkel aufweist, die das
Sattelrohr 2 teilweise umgreifen, wobei am ersten Schenkelende der
Klemmgabel 4 das Drehlager 5 für das Drehgelenk 27 angeordnet ist
und das zweite Schenkelende mit einem Eingriff für das Verriegelungs
mittel des Drehgelenks 27 ausgebildet ist, welches aus einer Spann- und
Zugstrebe 7 besteht, die in einer Führung 8 eines Lagergehäuses 6 über
einen Bolzen 9 darin verschieblich und winkelverdrehbar gelagert ist und
deren Ende eine Spannfläche 21 aufweist, die sich gegen einen Exzenter
10 abstützt, welcher auf der Achsstrebe 12 festgelegt ist und über einen
Exzenterhebel 11 so verdreht werden kann, dass der vordere Teil des
Klappfahrrades kraft- und formschlüssig auf dem Tretlagergehäuse 1
bzw. am Sattelrohr 2 festgelegt ist. Das Lagergehäuse 6 für die Spann-
und Zugstrebe 7 ist am Sattelrohr 2 und/oder auch am Tretlagergehäuse
1 befestigt.
In Fig. 1 ist des weiteren eine fast vollständig abgeklappte Position des
Unterrohres 3 angedeutet.
Bei einer zeichnerisch nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung
kann das Drehgelenk 27 und dessen Verriegelung auch unterhalb des
Tretlagergehäuses 1 oder auch leicht oberhalb des Tretlagergehäuses 1
angeordnet sein, wobei im letzteren Fall das Drehlager 27 ebenfalls seit
lich am Sattelrohr 2 angeordnet sein müsste.
Das Oberrohr 16 des Rahmens kann bei einer Ausführungsform, wie sie
in Fig. 3 gezeigt ist, aus zwei nebeneinander angeordneten Rohren be
stehen, wobei das Drehgelenk 18 oberhalb des unteren Drehgelenks 27
angeordnet ist, sodass sie eine gemeinsame Drehachse 17 aufweisen.
Das gegenüberliegende Rohr weist eine Trennstelle 19 auf, die bei
spielsweise mittels einer Schiebemuffe 20 verriegelt werden kann, um
eine ausreichende Stabilität des Fahrradrahmens im betriebsbereitem
Zustand des Fahrrades zu gewährleisten. Bei konisch ausgeführten O
berrohren 16 kann eine solche Schiebemuffe 20 ebenfalls konisch aus
gebildet sein, sodass durch ein Überschieben und Verschrauben oder
Verrasten der Schiebemuffe 20 ein mechanisch sehr belastbarer und
selbsthemmender Kegelsitz erzielt wird.
Claims (12)
1. Klappfahrrad aus einem Rahmen mit einem Unterrohr, einem Steuer
rohr, einem Sattelrohr, einem Tretlagergehäuse, zwei Achsstreben und
einem Drehgelenk für einen abklappbaren Teil des Klappfahrrades,
wobei am unteren Ende des Unterrohres eine Klemmgabel mit zwei
Schenkeln ausgebildet ist, die das Sattelrohr teilweise umgreifen und
wobei ein erstes Schenkelende der Klemmgabel mit einem Eingriff für
Verriegelungsmittel des Drehgelenks ausgebildet ist, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Drehgelenk (27) am Tretlagergehäuse (1) ange
ordnet ist und eine sich in eine senkrechte Richtung erstreckende
Drehachse (17) aufweist und dass an einem zweiten Schenkelende der
Klemmgabel (4) das Drehlager (5) für das Drehgelenk (27) angeord
net ist.
2. Klappfahrrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
erste Schenkelende eine Rastfläche (22) für eine Spann- und Zugstre
be (7) aufweist und dass die Spann- und Zugstrebe (7) an einem Ex
zenter (10) mit einem Exzenterhebel (11) angreift.
3. Klappfahrrad nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der
Exzenter (10) am Tretlagergehäuse (1) oder im Bereich des Tretlager
gehäuses (1) auf der dem Kettenrad (14) abgewandten Achsstrebe (12)
verstellbar angeordnet ist.
4. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass am Tretlagergehäuse (1) und/oder am Sattelrohr
(2) im Bereich der Spann- und Zugstrebe (7) ein Lagergehäuse (6) für
diese angeordnet ist.
5. Klappfahrrad nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im La
gergehäuse (6) eine Führung (8) eingebracht ist, in die sich ein Bolzen
(9) der Spann- und Zugstrebe (7) erstreckt.
6. Klappfahrrad nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Führung (8) als Langloch ausgebildet ist und die Spann- und Zugstre
be (7) darin verschieblich und um einen Winkelbetrag hin und her
verschwenkbar gelagert ist.
7. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch ge
kennzeichnet, dass es mindestens ein Oberrohr (15, 16) aufweist, in
dem koaxial zur Drehachse (17) des Drehgelenks (27) des Unterrohrs
(3) ein weiteres Drehgelenk (18) angeordnet ist.
8. Klappfahrrad nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das
Oberrohr (16) aus zwei in einer Ebene verlaufenden Rohren gebildet
wird, wobei das weitere Drehgelenk (18) in einer senkrechten Richtung
oberhalb des unteren Drehgelenks (27) in einem Oberrohr (16) an
geordnet ist und das gegenüberliegende Oberrohr (16) eine Trenn
stelle (19) mit einer lösbaren Verriegelung aufweist.
9. Klappfahrrad nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
lösbare Verriegelung aus einer Schiebemuffe (20) besteht, die über
die Trennstelle (19) schiebbar ausgebildet ist.
10. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass es mit einem Verriegelungsmechanismus aus
gestattet ist, der das Klappfahrrad in einer abgeklappten Stellung ar
retiert.
11. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass es mit einem Haltegriff (26) versehen ist, der in
einer geklappten Position des Klappfahrrades nach vorne hervorsteht.
12. Klappfahrrad nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Vorderrad (24) und das Hinterrad (25) in
einer geklappten Stellung des Klappfahrrades mit ihren Drehachsen
koaxial zueinander ausgerichtet sind.
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2002
- 2002-05-07 DE DE2002120241 patent/DE10220241C1/de not_active Expired - Fee Related
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