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DE10220050A1 - Vorrichtung zum Spannen und/oder Festlegen von Teilen - Google Patents

Vorrichtung zum Spannen und/oder Festlegen von Teilen

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DE10220050A1
DE10220050A1 DE2002120050 DE10220050A DE10220050A1 DE 10220050 A1 DE10220050 A1 DE 10220050A1 DE 2002120050 DE2002120050 DE 2002120050 DE 10220050 A DE10220050 A DE 10220050A DE 10220050 A1 DE10220050 A1 DE 10220050A1
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MENGEMANN SPANNTECHNIK WERKZEU
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spannen und/oder Festlegen von Teilen, beispielsweise in Form von zur spanenden Bearbeitung vorgesehenen Werkstücken, an einem schienenartigen Grundkörper (1), der entlang seiner Längsachse mit mindestens einer Verzahnung (2) versehen ist, die dem Eingriff in eine korrespondierende Verzahnung (9) eines Festlegeteils (5) dient, das in einer Einstellposition längs des Grundkörpers (1) verfahrbar und in einer Festlegeposition durch Eingriff der Verzahnungen (2, 9) miteinander auf dem Grundkörper (1) festlegbar ist. Dadurch, daß der Grundkörper (1) auf seiner dem Festlegeteil (5) zugewandten Oberseite (3) mit einer verzahnungsfreien Führungsfläche (4) versehen ist und daß die Verzahnung (2) des Grundkörpers (1) an mindestens einer von seiner Oberseite (3) verschiedenen Seitenfläche angeordnet ist, kann es im Bereich des Eingriffs der miteinander kämmenden Zahnflächen nicht zu Verschmutzungen kommen, die den Betrieb der Vorrichtung behindern könnten.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spannen und/oder Festlegen von Teilen, beispielsweise in Form von zur spanenden Bearbeitung vorgesehenen Werkstücken, an einem schienenartigen Grundkörper, der entlang seiner Längsachse mit mindestens einer Verzahnung versehen ist, die dem Eingriff in eine korrespondierende Verzahnung eines Festlegeteils dient, das in einer Einstellposition längs des Grundkörpers verfahrbar und in einer Festlegeposition durch Eingriff der Verzahnungen miteinander auf dem Grundkörper festlegbar ist.
  • Bekannte Vorrichtungen dieser Art, wie sie auf dem Markt frei erhältlich sind, bestehen aus einem Grundkörper, der an seiner Oberseite entlang dessen Längsachse eine Verzahnung aufweist. Auf dem Grundkörper entlang dessen Längsachse beweglich geführt sind ein oder mehrere Festlegeteile vorhanden. Ein solches Festlegeteil weist auf seiner unteren, der Verzahnung des Grundkörpers zugewandten Seite eine korrespondierende Verzahnung auf, die mit der Verzahnung am Grundkörper in Eingriff bringbar ist. Auf diese Weise ist das Festlegeteil in vorgebbaren Positionen durch Eingriff der Verzahnungen miteinander auf dem Grundkörper festlegbar. Um auch unter Belastung (z. B. Spannen eines Werkstückes) eine kraftschlüssige Festlegung des Festlegeteils auf dem Grundkörper zu gewährleisten, wird das Festlegeteil mit Hilfe von Verbindungsmitteln, insbesondere in Form von Schrauben, gegenüber dem Grundkörper festgelegt.
  • Im Falle z. B. einer spanabhebenden Bearbeitung eines in einer solchen Vorrichtung gespannten Werkstückes bleibt ein Teil der anfallenden Späne auf der freiliegenden Verzahnung des Grundkörpers liegen. Daher muß bei der bekannten Vorrichtung vor dem Anbringen eines weiteren Festlegeteils oder vor der Veränderung der Positionierung eines Festlegeteils auf dem Grundkörper der Grundkörper und gegebenenfalls auch das verändert zu positionierende Festlegeteil sehr sorgfältig von den Spänen und anderen Verunreinigungen befreit werden, um eine gleichbleibend hohe Bearbeitungsgenauigkeit zu gewährleisten.
  • Da die Verzahnung des Grundkörpers außerdem ungeschützt an dessen Oberfläche freiliegt, sind Beschädigungen der Verzahnung etwa durch unachtsames Anlegen des zu bearbeitenden Werkstückes oder auch durch die Bearbeitungswerkzeuge leicht möglich. Dies kann nicht nur die Bearbeitungsgenauigkeit beeinträchtigen, sondern die Funktionsfähigkeit der Vorrichtung insgesamt in Frage stellen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine Vorrichtung der genannten Art dahingehend zu verbessern, daß die Anfälligkeit der Vorrichtung gegenüber Verschmutzungen, insbesondere durch Späne, verringert wird und daß die Verzahnung des Grundkörpers besser vor Beschädigungen geschützt wird.
  • Die Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 der Grundkörper auf seiner dem Festlegeteil zugewandten Oberseite mit einer verzahnungsfreien Führungsfläche versehen ist und daß die Verzahnung des Grundkörpers an mindestens einer von seiner Oberseite verschiedenen Seitenfläche angeordnet ist. Durch die Gestaltung der dem Festlegeteil zugewandten Oberseite des Grundkörpers als verzahnungsfreie Führungsfläche werden dort weniger Verschmutzungen zurückgehalten und sind gegebenenfalls auch leichter abzureinigen. Die Verlagerung der Verzahnung des Grundkörpers an mindestens eine von seiner Oberseite verschiedene Seitenfläche entfernt die Verzahnung aus dem unmittelbaren Bearbeitungsbereich. Damit ist sie der Verschmutzung weniger ausgesetzt und die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung durch ein Werkstück oder durch die Bearbeitungswerkzeuge ist erheblich verringert. Die Voraussetzungen für eine dauerhafte Erhaltung der Funktionsfähigkeit und einer hohen Bearbeitungsgenauigkeit sind gegenüber der bekannten Vorrichtung wesentlich verbessert.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Grundkörper an mindestens einer von seiner Oberseite verschiedenen weiteren Seitenfläche eine weitere Führungsfläche auf, an der das Festlegeteil geführt ist. Der auf diese Weise über eine relativ große Fläche herbeigeführte Kraftschluß zwischen Grundkörper und Festlegeteil erlaubt die sichere Ableitung von während der Bearbeitung eines Werkstückes auftretenden Querkräften in den Grundkörper unter Vermeidung einer Belastung der Verzahnung am Grundkörper und der korrespondierenden Verzahnung am Festlegeteil.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Grundkörper mindestens eine Längsnut auf, die benachbart zu der Verzahnung liegt und die parallel zu dessen Längsachse verläuft sowie von einer Schulter des Festlegeteils kraftschlüssig untergriffen ist, wenn sich dessen korrespondierende Verzahnung vollständig in Eingriff befindet mit der Verzahnung am Grundkörper. Das kraftschlüssige Untergreifen des Grundkörpers durch das Festlegeteil gewährleistet die Aufrechterhaltung des flächigen Kontaktes zwischen den Festlegeteilen und der verzahnungsfreien Führungsfläche des Grundkörpers, so daß die während der Bearbeitung eines Werkstückes auftretenden Kräfte durch das Festlegeteil sicher in den Grundkörper abgeleitet werden können.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Grundkörper die jeweilige Verzahnung im Bereich zwischen der Führungsfläche und der weiteren Führungsfläche auf. Durch die Anordnung der Verzahnung zwischen den genannten Führungsflächen kann die Verzahnung auch unter Belastung bei Einleitung hoher Kräfte während der Bearbeitung eines Werkstückes weitgehend freigehalten werden von zusätzlichen Beanspruchungen durch diese Kräfte. Der Verschleiß der Zahnflanken, der eine Verminderung der Steifigkeit und der Bearbeitungsgenauigkeit zur Folge hat, ist dadurch erheblich verringert.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht das Festlegeteil aus mindestens einem Basisteil, das eine der Oberseite des Grundkörpers zugewandte durchgehende Auflagefläche aufweist, mit der es auf der Führungsfläche in der Festlegeposition aufliegt, und mindestens einem Verzahnungsträger, der die korrespondierende Verzahnung aufweist. Durch die Verlagerung der korrespondierenden Verzahnung auf einen separaten Verzahnungsträger kann die der Oberseite des Grundkörpers zugewandte Fläche des Basisteils als eine durchgehende Auflagefläche gestaltet werden, die auf der Führungsfläche des Grundkörpers formschlüssig aufliegt. Der derart erreichte großflächige Formschluß zwischen dem Grundkörper und dem Basisteil erlaubt die sichere Ableitung von während der Bearbeitung eines Werkstückes auftretenden Kräften.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist das Basisteil auf mindestens einer Seite benachbart zu der Auflagefläche eine nutartige Ausnehmung auf, die parallel zu dessen Längsachse verläuft und die eine Anlagefläche für den Verzahnungsträger aufweist. Durch die Ausführung einer Anlagefläche für den Verzahnungsträger am Basisteil in Form einer nutartigen Ausnehmung ist für den Verzahnungsträger am Basisteil eine Aufnahme gebildet, die eine kraftschlüssige und damit konstruktiv ausgesteifte Verbindung der beiden Bauteile ermöglicht.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Verzahnungsträger Bohrungen auf zur Aufnahme von Verbindungsmitteln in Form von Schrauben und/oder Paßstiften. Die Verwendung von Schrauben als Verbindungsmittel zwischen Basisteil und Verzahnungsträger stellt auf einfache und kostengünstige Weise eine belastungsfähige und für viele Fälle ausreichend präzise Verbindung zwischen diesen Bauteilen her. Für Anwendungen, bei denen eine hochpräzise Verbindung der Bauteile gefordert ist können zu den Schrauben als weitere Verbindungsmittel noch Paßstifte hinzutreten, durch die der jeweilige Ver zahnungsträger in wiederholbarer Weise sehr exakt an dem Basisteil angebracht und gehalten werden kann.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Verzahnungsträger nur auf einem Teil seiner Länge eine korrespondierende Verzahnung auf. Der Verzicht auf eine durchgängige Verzahnung am Verzahnungsträger ermöglicht eine kostengünstigere Produktion desselben, insbesondere für Anwendungen, bei denen die von der Verzahnung aufzunehmenden Kräfte relativ gering sind.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist der Verzahnungsträger benachbart zu dem Bereich, über den sich seine korrespondierende Verzahnung jeweils erstreckt, eine Ausnehmung auf, die die Schulter unterbricht. Durch die derartige Ausnehmung können Verschmutzungen, wie z. B. Späne, ungehindert von der Verzahnung des Grundkörpers bzw. der korrespondierenden Verzahnung des Verzahnungsträgers der Schwerkraft folgend nach unten fallen. Eine der Funktion und Präzision der Vorrichtung abträgliche Ansammlung von Verschmutzungen im Bereich der genannten Verzahnungen wird dadurch sehr unwahrscheinlich.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der Verzahnungsträger bezüglich seines Schräg- Höhenmaßes A und seines Dickenmaßes B so bemessen, daß bei vollständigem Eingriff der Verzahnung in die korrespondierende Verzahnung diese Verzahnungen durch eine Anpreßkraft aneinandergehalten sind, die vom Basisteil über dessen Anlagefläche sowie vom Grundkörper über dessen weitere Führungsfläche in den Verzahnungsträger eingeleitet ist. Durch die dahingehende Gestaltung des Verzahnungsträgers sind die genannten Verzahnungen unter einer Vorspannung aneinandergehalten, ohne daß hierzu ein weiteres Verbindungsmittel erforderlich ist, das die genannten Verzahnungen durchgreift.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Verzahnungen in Form von Schrägverzahnungen ausgeführt. Die Verwendung von Schrägverzahnungen anstelle der bei bekannten Vorrichtungen dieser Art üblicherweise eingesetzten Geradverzahnungen führt zu einem geringeren Spiel zwischen den Verzahnungen und damit zu einer höheren Präzision der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Im folgenden wird die erfindungsgemäße Vorrichtung anhand eines Ausführungsbeispiels nach den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen die
  • Fig. 1 eine Stirnansicht mit teilweiser Schnittdarstellung der Vorrichtung;
  • Fig. 2 eine Schrägansicht auf den in Blickrichtung auf die Fig. 1 gesehen linken Verzahnungsträger mit teilweise dargestellten Verbindungsmitteln;
  • Fig. 3 eine Schrägansicht auf den in Blickrichtung auf die Fig. 1 gesehen rechten Verzahnungsträger mit für den Eingriff der Verbindungsmittel nach der Fig. 2 dargestellten Aufnahmen.
  • Die Fig. 1 zeigt eine Stirnansicht in teilweiser Schnittdarstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Der schienenartige Grundkörper 1 ist entlang seiner Längsachse mit mindestens einer Verzahnung 2 versehen. Sein in Fig. 1 dargestellter Querschnitt ist massiv ausgeführt, könnte zur Reduzierung des Gewichtes jedoch auch als Hohlprofil ausgeführt sein. An seiner Oberseite 3 weist der Grundkörper 1 eine verzahnungsfreie, durchgehende Führungsfläche 4 auf, deren geschlossen glattflächige Ausführung die Möglichkeiten zur Anhaftung von Verschmutzungen, wie Spänen, minimiert. Insbesondere in Verbindung mit der bereits angesprochenen Möglichkeit der Ausführung des Grundkörpers 1 als Hohlprofil ist jedoch auch eine durch Ausnehmungen unterbrochene Ausführung der Führungsfläche 4 denkbar, wobei gegebenenfalls auf der Führungsfläche 4 anfallende Verschmutzungen durch die genannten Ausnehmungen und durch das Hohlkörperprofil des Grundkörpers 1 hindurch nach unten fallen können.
  • Auf dem Grundkörper 1 entlang dessen Längsachse bewegbar und in vorgebbaren Positionen arretierbar ist das Festlegeteil 5 angeordnet, das aus dem Basisteil 6 besteht und den Verzahnungsträgern 7. Das Basisteil 6 und der Verzahnungsträger 7 sind mit Hilfe von Verbindungsmittel 8 miteinander verbindbar und zerstörungsfrei wieder voneinander trennbar. Der Verzahnungsträger 7 weist auf seiner dem Grundkörper 1 zugewandten Seite die korrespondierende Verzahnung 9 auf, die mit der Verzahnung 2 am Grundkörper 1 in Eingriff bringbar ist. Neben der geschilderten zweiteiligen Ausführung des Festlegeteils 5 mit Basisteil 6 und Verzahnungsträger 7 ist insbesondere im Fall einer Ausführungsform des Grundkörpers 1 mit einer Verzahnung 2 an nur einer Seitenfläche auch eine einstückige Ausführung des Festlegeteils 5 möglich. Dies ermöglicht eine besonders kostengünstige und mechanisch steife Realisierung des Festlegeteils 5.
  • Das Basisteil 6 liegt mit seiner der Oberseite 3 des Grundkörpers 1 zugewandten Auflagefläche 10 der Führungsfläche 4 des Grundkörpers 1 auf. Im Sinne einer einfachen und damit kostengünstigen Gestaltung der Auflagefläche 10 ist diese durchgehend glattflächig ausgeführt. An die Auflagefläche 10 grenzen unmittelbar die nutartigen Ausnehmungen 11, die sich ebenfalls an der der Oberseite 3 des Grundkörpers 1 zugewandten Seite des Basisteils 6 befinden. Die nutartigen Ausnehmungen 11 verlaufen parallel zu der Längsachse des Grundkörpers 1 bzw. des Basisteils 6. Von den nutartigen Ausnehmungen 11 bildet jeweils zumindest eine Teilfläche eine Anlagefläche 12 für den jeweiligen Verzahnungsträger 7. Je nach Ausführungsform des Grundkörpers 1 mit ein- oder beidseitiger Verzahnung 2 können auch die nutartigen Ausnehmungen 11 am Basisteil 6 ein- oder beidseitig vorhanden sein.
  • Ist das Festlegeteil 5 bezüglich des Grundkörpers 1 in einer Festlegesposition arretiert, greift die korrespondierende Verzahnung 9 des Verzahnungsträgers 7 vollständig und kraftschlüssig in die Verzahnung 2 des Grundkörpers 1 ein. Um den Kraftschluß auch unter Belastung beizubehalten und derart Relativbewegungen zwischen den Verzahnungen 2,9 zu vermeiden, wird über den Verzahnungsträger 7 eine Anpreßkraft in Richtung der Verzahnung 2 ausgeübt. Hierzu ist einerseits das Schräg-Höhenmaß A am Verzahnungsträger 7 so bemessen, daß über die Anlagefläche 12 von dem Basisteil 6 eine Vorspannkraft auf den Verzahnungsträger 7 eingeleitet werden kann. Andererseits weist der Grundkörper 1 an seinen weiteren Seitenflächen 13 jeweils eine weitere Führungsfläche 14 auf, an der der Verzahnungsträger 7 anliegt. Durch eine geeignete Bemessung des Dickenmaßes B am Verzahnungsträger 7 wird in der vollständigen Eingriffsstellung der Verzahnungen 2, 9 miteinander über die weitere Führungsfläche 14 eine weitere Vorspannkraft in den Verzahnungsträger 7 eingeleitet, die stabilisierend auf den Verzahnungseingriff wirkt.
  • Der Grundkörper 1 weist außerdem jeweils zwischen der weiteren Führungsfläche 14 und der Verzahnung 2 gelegen eine Längsnut 15 auf, die parallel zu der Längsachse des Grundkörpers 1 verläuft. Die Längsnut 15 wird im Zustand des vollständigen Eingriffs zwischen den Verzahnungen 2, 9 kraftschlüssig untergriffen von einer Schulter 16 des Verzahnungsträgers 7. Dabei liegen die Schulter 16 und die Längsnut 15 jeweils mit mindestens einem Teil ihrer Flächen aneinander an. Der derart hergestellte Kraftschluß zwischen Festlegeteil 5 und Grundkörper 1 verhindert insbesondere ein Abheben des Festlegeteils 5 vom Grundkörper 1 durch die während der Bearbeitung eines Werkstückes eingeleiteten Kräfte. Die Verzahnungen 2, 9 werden üblicherweise als Geradverzahnungen ausgeführt. In einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist jedoch auch die Verwendung von Schrägverzahnungen möglich, wodurch das Zahnflankenspiel zwischen den Verzahnungen 2, 9 verringert werden kann und wodurch in Längsrichtung des Grundkörpers 1 auf das Festlegeteil 5 eingeleitet Kräfte so umgelenkt werden können, daß sie die Anpreßkraft zwischen der Führungsfläche 4 des Grundkörpers 1 und der Auflagefläche 10 des Basisteils 6 erhöhen, wodurch eine Art Selbststabilisierung (Zentrierung) der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht ist.
  • Die Fig. 2 zeigt eine Schrägansicht des linken Verzahnungsträgers 7 nach der Fig. 1. In der hier dargestellten, besonders bevorzugten Ausführungsform ist die korrespondierende Verzahnung 9 nur auf einem Teil der Länge des Verzahnungsträger 7 ausgeführt, wobei benachbart zu dem Bereich, über den sich die korrespondierende Verzahnung 9 erstreckt, eine Ausnehmung 17 die Schulter 16 unterbricht. Auf diese Weise können Verschmutzungen, die gegebenenfalls im Bereich der korrespondierenden Verzahnung 9 anfallen, ungehindert in Schwerkraftrichtung durch die Ausnehmung 17 hindurch nach unten fallen. Die Wahrscheinlichkeit einer Verschmutzung der Verzahnungen 2, 9 wird somit deutlich vermindert. Im Bereich der Schultern 16 werden Verschmutzungen zumindest insofern aus dem unmittelbaren Arbeitsbereich der Verzahnungen 2, 9 entfernt, als sie durch die Schmutz aufnehmende und abführende Nut 18 bis zur nächsten Reinigung der Vorrichtung aufgenommen werden können. Die dahingehende Funktion der Nut 18 ist auch bedeutend für den Fall, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem Verzahnungsträger 7 mit durchgehender, d. h. auf seiner ganzen Länge vorhandener korrespondierender Verzahnung 9 ausgeführt wird. Eine solche Ausführung ist insbesondere dann angezeigt, wenn durch die Verzahnungen 2, 9 sehr hohe Kräfte aufgenommen werden müssen. Dagegen ist in einem Fall, wo nur geringe Kräfte während der Bearbeitung auf die Verzahnungen 2, 9 ausgeübt werden, auch eine Ausführungsform möglich, bei der das Festlegeteil 5 nur einen Verzahnungsträger 7 aufweist mit einer korrespondierenden Verzahnung 9 nur auf einem Teil seiner Länge.
  • Die Fig. 3 zeigt eine Schrägansicht des rechten Verzahnungsträgers 7 nach der Fig. 1. Die Bohrungen 19 dienen zur Aufnahme von Verbindungsmitteln 8, um den Verzahnungsträger 7 mit dem Basisteil 6 zu verbinden und derart das Festlegeteil 5 gegenüber dem Grundkörper 1 in wieder lösbarer Weise zu arretieren, indem für eine Arretierung die Verzahnungen 2, 9 miteinander in Eingriff gehalten werden. Die Verbindungsmittel 8 bestehen insbesondere aus Schrauben 20 (Fig. 1), die ausschließlich oder in Kombination mit Paßstiften 21 (Fig. 2) eingesetzt werden können. Die Schrauben 20 durchgreifen den jeweiligen Bohrungen 19 im Verzahnungsträger 7 zuordenbare Durchgangsbohrungen 22 im Basisteil 6 und greifen am Verzahein. Für eine exakte Führung und damit kraftschlüssige Verbindung zwischen Basisteil 6 und Verzahnungsträger 7 können am Verzahnungsträger 7 auch Führungshülsen (nicht dargestellt) vorgesehen sein, die die Schrauben 20 auf einem Teil ihrer Länge umgeben. Die dahingehende Führungsfunktion wird aber insbesondere durch die Paßstifte 21 gewährleistet, die in zuordenbare Sacklochbohrungen (nicht dargestellt) des Basisteils 6 eingreifen.

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Spannen und/oder Festlegen von Teilen, beispielsweise in Form von zur spanenden Bearbeitung vorgesehenen Werkstücken, an einem schienenartigen Grundkörper (1), der entlang seiner Längsachse mit mindestens einer Verzahnung (2) versehen ist, die dem Eingriff in eine korrespondierende Verzahnung (9) eines Festlegeteils (5) dient, das in einer Einstellposition längs des Grundkörpers (1) verfahrbar und in einer Festlegeposition durch Eingriff der Verzahnungen (2, 9) miteinander auf dem Grundkörper (1) festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) auf seiner dem Festlegeteil (5) zugewandten Oberseite (3) mit einer verzahnungsfreien Führungsfläche (4) versehen ist und daß die Verzahnung (2) des Grundkörpers (1) an mindestens einer von seiner Oberseite (3) verschiedenen Seitenfläche angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) an mindestens einer von seiner Oberseite (3) verschiedenen weiteren Seitenfläche (13) eine weitere Führungsfläche (14) aufweist, an der das Festlegeteil (5) geführt ist
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) mindestens eine Längsnut (15) aufweist, die benachbart zu der Verzahnung (2) liegt und die parallel zu dessen Längsachse verläuft sowie von einer Schulter (16) des Festlegeteils (5) kraftschlüssig untergriffen ist, wenn sich dessen korrespondierende Verzahnung (9) vollständig in Eingriff befindet mit der Verzahnung (2) am Grundkörper (1).
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (1) die Verzahnung (2) im Bereich zwischen der Führungsfläche (4) und der weiteren Führungsfläche (14) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Festlegeteil (5) aus mindestens einem Basisteil (6) besteht, das eine der Oberseite (3) des Grundkörpers (1) zugewandte durchgehende Auflagefläche (10) aufweist, mit der es auf der Führungsfläche (4) in der Festlegeposition aufliegt und mindestens einem Verzahnungsträger (7), der die korrespondierende Verzahnung (9) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (6) auf mindestens einer Seite benachbart zu der Auflagefläche (10) eine nutartige Ausnehmung (11) aufweist, die parallel zu dessen Längsachse verläuft und die eine Anlagefläche (12) für den Verzahnungsträger (7) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verzahnungsträger (7) Bohrungen (19) aufweist zur Aufnahme von Verbindungsmitteln (8) in Form von Schrauben (20) und/oder Paßstiften (21).
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Verzahnungsträger (7) nur auf einem Teil seiner Länge eine korrespondierende Verzahnung (9) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Verzahnungsträger (7) benachbart zu dem. Bereich, über den sich seine korrespondierende Verzahnung (9) jeweils erstreckt, eine Ausnehmung (17) aufweist, die die Schulter (16) unterbricht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Verzahnungsträger (7) bezüglich seines Schräg-Höhenmaßes A und seines Dickenmaßes B so bemessen ist, daß bei vollständigem Eingriff der Verzahnung (2) in die korrespondierende Verzahnung (9) diese Verzahnungen (2, 9) durch eine Anpreßkraft aneinandergehalten sind, die vom Basisteil (6) über dessen Anlagefläche (12) sowie vom Grundkörper (1) über dessen weitere Führungsfläche (14) in den Verzahnungsträger (7) eingeleitet ist.
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WO2007031296A1 (de) * 2005-09-13 2007-03-22 Triag Ag Mehrfachspannvorrichtung für eine spanabhebende bearbeitungsmaschine

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