DE10220049A1 - Vorrichtung zur Befestigung von Sockelleisten - Google Patents
Vorrichtung zur Befestigung von SockelleistenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur Befestigung von Sockelleisten (18) mit einer Montageschiene (7) und einer damit lösbar verbindbaren Sockelleiste (18), wobei die Sockelleiste (18) im montierten, mit der Montageschiene (7) verbundenen Zustand die Montageschiene (7) übergreift und im Wand-Bodenübergangsbereich (2) im Wesentlichen in einer Anlageverbindung anlegbar ist. Erfindungsgemäß ist die Montageschiene (7) so ausgebildet, dass diese im montierten Zustand mittels wenigstens einem Befestigungsmittel (10) ortsfest an einem Wandbereich (3) festlegbar ist, wobei an der Montageschiene (7) wenigstens ein von dieser wegragender Klemmfinger (14) ausgebildet ist, der im montierten Zustand der Sockelleiste (18) wenigstens mit einem Klemmfingerende (11) an einem der Montageschiene (7) zugewandten Sockelleisten-Unterseitenbereich (19) angreift, dergestalt, dass der wenigstens eine Klemmfinger (14) die Sockelleiste (18) mit einer definierten Klemmkraft in einer Montage-Grundposition hält, und dass die Sockelleiste (18), insbesondere bei einem Absenken des Bodens (4) für eine erneute Anlageverbindung des Bodenanlage-Sockelleistenbereichs (30) am Boden (4, 5), durch Aufbringen einer Nachdrückkraft, die größer als die die Sockelleiste (18) in der Montage-Grundposition haltende Klemmkraft ist, relativ zum wenigstens einen Klemmfinger (14) und damit relativ zur ortsfesten Montageschiene (7) in eine Nachdrückposition nachdrückbar ist, in der die Sockelleiste (18) wieder ...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung von Sockelleisten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Derartige Vorrichtungen zur Befestigung von Sockelleisten sind zum Abdecken oder Überbrücken von Fugen in Wand-Boden-Übergangsbereichen allgemein bekannt. So werden derartige Vorrichtungen z. B. dann eingesetzt, wenn zwischen einem Seitenwandbereich und einem mit einem Bodenbelag versehenen Bodenwandbereich eine unansehnliche Fuge zwischen dem Bodenbelag und dem Seitenwandbereich abgedeckt werden soll.
- Eine derartige Vorrichtung zur Befestigung von Sockelleisten ist beispielsweise aus der DE 21 10 312 bekannt, bei der eine L-förmige Montageschiene mittels Nägeln an einer Seitenwandfläche befestigt wird, wobei ein unterer L-Schenkel oberflächenbündig mit einem angrenzenden Estrich in eine Estrichfuge eingesetzt ist. An einer Vorderseite dieser Montageschiene sind zwei Aufnahmeprofile angeordnet, in die entsprechende Gegenprofile der Sockelleiste verrastbar aufgenommen werden können. Die Montageschiene wird zum Teil mit verputzt, wobei die Sockelleiste mit einem im Querschnitt gesehenen oberen Endbereich über eine elastische Lippe am Wandputz anliegt. Auf dem Estrich wird ein Bodenbelag aufgebracht, der zur Seitenwand hin mit einem Spaltabstand als Fuge an die Montageschiene angrenzt. Zur Abdeckung dieser Fuge weist die Sockelleiste an einem im Querschnitt gesehenen unteren Endbereich eine elastische Lippe auf, die am Bodenbelag aufliegt. Bei diesem Aufbau handelt es sich um eine Putz- und Estrichlehre, die zugleich als Montageschiene für Sockelleisten ausgebildet ist. Es handelt sich hierbei somit um einen Spezialaufbau, der nicht geeignet ist für herkömmliche Einsatzfälle von Sockelleisten, insbesondere für solche Einsatzfälle, bei denen die Sockelleisten nachträglich montiert werden sollen. Für den Fall, dass sich im Verlauf der Zeit der Boden in Folge einer Estrichabsenkung absenkt, was regelmäßig der Fall ist, besteht die Gefahr eines unansehnlichen Spaltes zwischen der unteren Lippe und dem Bodenbelag. Dieser Spalt kann nur dann abgedeckt werden, wenn die Lippe so dimensioniert und so elastisch gestaltet ist, dass diese die Bodenabsenkung ausgleichend mitgeht.
- Aus der EP 0 900 897 A2 ist ebenfalls eine Vorrichtung zur Befestigung von Sockelleisten bekannt, bei der eine Montageschiene mit einem einen Bodenbelag-Randbereich zugeordneten Aufnahmeraum ausgebildet ist, in dem der Bodenbelag-Randbereich formschlüssig umgriffen aufgenommen ist. Dazu weist die Montageschiene in diesem Bereich einen in etwa U-förmigen Querschnitt auf. Der auf einer Bodenbelag-Oberseite aufliegende U-Schenkel ist als Doppelschenkel ausgebildet, in der eine Zwischenschiene mit einem ersten Rastprofil einsteckbar ist. Diese Zwischenschiene ist L-förmig ausgebildet und weist ein zweites Rastprofil auf, das mit einer Sockelleiste verrastet werden kann. Ein derartiger Aufbau mit einer Zwischenschiene ist relativ aufwendig. Weiter ist aus dieser EP 0 900 897 A2 ein Aufbau bekannt, bei der eine Sockelleiste ein Rastprofil aufweist, so dass der Sockelleiste ohne Zuhilfenahme einer Zwischenschiene direkt in den Doppelschenkelbereich der Montageschiene einsteckbar ist. Das Rastprofil an der Sockelleiste ist hierbei so ausgebildet, dass dieses von oben her oder von vorne in die Montageschiene einsteckbar ist. Bei einem derartigen Aufbau wird somit die Montageschiene nicht durch Kleben, Nageln, Schrauben oder dergleichen am Wand-Bodenübergangsbereich ortsfest angeordnet, sondern in der Art einer schwimmenden Lagerung lediglich auf den Randbereich des Bodenbelags aufgesteckt. Dadurch wird bei einer Bodenabsenkung die Montageschiene zusammen mit dem Boden abgesenkt, wodurch auch die Sockelleiste mit abgesenkt wird. Problematisch bei diesem Aufbau ist jedoch, dass das randseitige Aufstecken der Montageschiene auf den Bodenbelag aufgrund der unterschiedlichen Bodenbelagsarten, z. B. Teppich, Parkett, und der unterschiedlichen Bodenbelagsstärken eine Vielzahl unterschiedlicher Montageschienenmodelle erfordert, um den jeweiligen Randbereich in der Montageschiene formschlüssig aufzunehmen, wie dies für einen stabilen, wenig wackligen Aufbau erforderlich ist. Dies ist ersichtlich aufwendig und teuer. Zudem erfordert eine derartige Vorrichtung das Know-How eines Fachbetriebs und ist somit für den Heimwerkerbedarf weniger gut geeignet. So kann dieses System insbesondere bei einer nachträglichen Anbringung in Verbindung mit festen Bodenbelägen, wie z. B. Parkett, nicht ohne erheblichen Aufwand, z. B. Entfernen der Parkettbohlen zum randseitigen Aufstecken der Montageschiene, verwendet werden, was sehr aufwendig und teuer ist. Dadurch wird somit der Einsatzbereich dieser Vorrichtung wesentlich eingeschränkt. Eine derartige Vorrichtung weist daher eine Vielzahl von unerwünschten Nachteilen auf.
- Aus der gattungsgemäßen GB 2 227 935 A ist eine Vorrichtung zur Befestigung von Sockelleisten mit einer in einem Wand-Boden-Übergangsbereich anordenbaren Montageschiene und einer mit der Montageschiene lösbar verbindbaren Sockelleiste bekannt, wobei die Sockelleiste im montierten, mit der Montageschiene verbundenen Zustand die Montageschiene übergreift und im Wand-Boden-Übergangsbereich mit einem Wand-Sockelleistenbereich an einem Wandbereich und mit einem Boden-Sockelleistenbereich am Boden im Wesentlichen in einer Anlageverbindung anlegbar ist.
- Konkret ist hier eine Montageschiene im Querschnitt gesehen L-förmig ausgebildet, wobei der einem Wandbereich zugeordnete vertikale L-Schenkel als Doppelschenkel durch zwei parallel verlaufende Wände gebildet ist, die in etwa in einem mittleren Bereich jeweils eine Materialverdickung aufweisen. Diesen Materialverdickungen ist eine endseitige Materialverdickung an einer von einem Innenwandbereich der Sockelleiste abstehenden Wand zugeordnet. Zum Verbinden der Sockelleiste mit der Montageschiene wird die Sockelleiste von oben mit der die endseitige Materialverdickung aufweisenden Wand nach unten zwischen die Doppelschenkelanordnung und über die dortigen Materialverdickungen hinweg gedrückt. Die Montageschiene wird dabei vom Prinzip her ähnlich wie die aus der EP 0 900 897 A2 bekannte Vorrichtung nicht im Wand-Bodenübergangsbereich ortsfest festgelegt, sondern nur mit dem horizontalen L-Schenkel unter einen Bodenbelag geschoben, d. h. "schwimmend" angeordnet, so dass der Bodenbelag bei einer Absenkung des Bodens die Montageschiene mitsamt Sockelleiste mitnimmt. Dadurch ergeben sich bei diesem Aufbau im Wesentlichen die gleichen Probleme und Nachteile, wie sie bereits oben in Verbindung mit der EP 0 900 897 A2 ausführlich dargelegt worden sind.
- Problematisch bei diesem Aufbau ist ferner, dass hier ein stabile und wenig wacklige Verbindung zwischen der Sockelleiste und der Montageschiene nur bei ganz genau aufeinander abgestimmten und einander genau zugeordneten Materialverdickungsbereichen möglich ist, was wiederum aufwendig in der Herstellung ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Befestigung von Sockelleisten zu schaffen, die einfach und preiswert herstellbar ist und mit der eine Anpassung der Sockelleiste an einen sich absenkenden Boden schnell und einfach insbesondere auch bei einer nachträglichen Anbringung der Vorrichtung möglich ist.
- Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Gemäß Anspruch 1 ist die Montageschiene so ausgebildet, dass diese im montierten Zustand mittels wenigstens einem Befestigungsmittel ortsfest am Wandbereich festlegbar ist, wobei an der Montageschiene wenigstens ein von dieser wegragender Klemmfinger ausgebildet ist, der im montierten Zustand der Sockelleiste wenigstens mit einem Klemmfingerende an einem der Montageschiene zugewandten Sockelleisten-Unterseitenbereich angreift dergestalt,
- - dass der wenigstens eine Klemmfinger die Sockelleiste mit einer definierten Klemmkraft in einer Montage-Grundposition hält, und
- - dass die Sockelleiste, insbesondere bei einem Absenken des Bodens für eine erneute Anlageverbindung des Bodenanlage-Sockelleistenbereichs am Boden, durch Aufbringen einer Nachdrückkraft, die größer als die die Sockelleiste in der Montage-Grundposition haltende Klemmkraft ist, relativ zum wenigstens einen Klemmfinger und damit relativ zur ortsfesten Montageschiene in eine Nachdrückposition nachdrückbar ist, in der die Sockelleiste wieder mittels der durch den wenigstens einen Klemmfinger aufbringbaren Klemmkraft haltbar ist.
- Ein derartiger Aufbau besteht vorteilhaft aus wenigen Bauteilen, so dass der Bauteilaufwand hier insgesamt relativ gering ist. Weiter kann mit einem derartigen Klemmfinger auf besonders einfache Weise eine Festlegung der Sockelleiste in einer vorbestimmten Grund-Montageposition als Anlageposition im Wand-Bodenübergangsbereich erfolgen, wobei die Klemmkraft hier so ausgelegt ist, dass für den Fall, dass sich der Boden absenkt, die Sockelleiste unter Überwindung der Klemmkraft des Klemmfingers in Richtung auf den Boden hin relativ zur Montageschiene und damit relativ zum Klemmfinger in eine erneute Anlageverbindung des Boden-Sockelleistenbereichs auf den Boden nachdrückbar ist. In diesem Zustand wird dann die Sockelleiste von dem Klemmfinger wieder mit einer definierten, vorgebbaren Klemmkraft in der nachgedrückten Anlageposition im Wand-Bodenübergangsbereich gehalten.
- Zudem ist ein derartiger Aufbau, bei dem die Montageschiene im montierten Zustand vorzugsweise vollständig oberhalb des Bodens ortsfest angeordnet ist vielseitig verwendbar und einsetzbar, insbesondere bei einem nachträglichen Anbringen der Vorrichtung, z. B. bei Renovierungen, da die Montageschiene hier nicht umständlich und aufwendig unter einen Bodenrandbereich gebracht werden oder einen Bodenrandbereich umgreifen muss, sondern vielmehr schnell und einfach auf den Boden von oben her aufgesetzt und dann am Wandbereich festgelegt werden kann. Durch die vom Klemmfinger aufgebrachte Klemmkraft wird die Sockelleiste in der gewünschten Position gehalten und kann bei Bedarf jederzeit einfachst nachgedrückt werden. Dies kann somit einfach auch von Laien durchgeführt werden, so dass hierfür kein teurer Fachbetrieb herangezogen werden muss.
- Ein derartiger Aufbau ermöglicht somit auf einfachste Weise mit geringem Bauteilaufwand eine nachträgliche, einfache Anpassung an arbeitende Böden, so dass eventuell im Laufe der Zeit entstehende Spalte zwischen dem Boden und dem Sockelleistenbereich sehr gut ausgeglichen werden können.
- Nach Anspruch 2 ist der wenigstens eine Klemmfinger dabei vorzugsweise so ausgebildet, dass dieser wenigstens den Wand-Sockelleistenbereich der Sockelleiste in Richtung Anlageverbindung am zuordenbaren Wandbereich presst. Durch entsprechende geometrische Formgebung des wenigstens einen Klemmfingers kann gegebenenfalls sogar eine Anpresskraftkomponente erzeugt werden, die in Richtung Boden wirkt. Dadurch wird eine besonders sichere und stabile Anordnung der Vorrichtung möglich.
- Gemäß einer besonders bevorzugten konkreten Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 3 ist ein Klemmfinger vorgesehen, der im montierten Zustand in etwa in Hochachsenrichtung von der Montageschiene wegragt und an der Montageschiene elastisch rückfedernd angebunden ist. Der Klemmfinger bildet bezogen auf den Querschnitt zusammen mit einem beabstandeten, ortsfesten Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich einen Aufnahmeraum aus. Zudem ist am Sockelleisten-Unterseitenwandbereich ein Sockelleisten-Klemmsteg ausgebildet, der bei dessen Einführen in den Aufnahmeraum den Klemmfinger in Richtung von dem diesem gegenüberliegenden Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich wegdrängt, so dass der Klemmfinger in der eingeführten Montageposition unter Vorspannung mit vorgebbarer Klemmkraft am Sockelleisten-Klemmsteg angreift und die Sockelleiste in der gewünschten Montageposition hält. Vorzugsweise presst dabei der Klemmfinger den Sockelleisten-Klemmsteg für eine besonders gute und definierte Festlegung der Sockelleiste an der Montageschiene in Richtung einer flächigen Anlageverbindung am entsprechend ausgebildeten Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich. Weiter vorteilhaft kann hier an einem Sockelleisten-Klemmstegrandbereich eine Einführschräge zum besseren Einfädeln des Sockeileisten- Klemmstegs in die Ausnehmung vorgesehen sein. Dadurch ist mit einem derartigen Aufbau eine definierte Zuordnung des Klemmfingers zu einem Angriffsbereich, hier einem Sockelleisten-Klemmsteg ausgebildet, die insbesondere im Rahmen der Montage eine einfache Zuordnung der Montageschiene zur Sockelleiste und damit insbesondere des Klemmfingers zum Sockelleisten- Klemmsteg ermöglicht.
- Besonders bevorzugt weist dazu der Sockelleisten-Klemmsteg nach Anspruch 4 wenigstens gegenüber dem oberen Aufnahmeraum-Querschnitt, der durch den Zwischenraum zwischen dem Klemmfinger und dem Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich definiert ist, ein Übermaß auf. Dadurch ist auf einfache Weise eine sichere und gute Verklemmung zwischen der Sockelleiste und der Montageschiene möglich.
- Eine besonders vorteilhafte Vorspannkraft und damit Haltekraft im montierten Zustand wird dadurch erreicht, dass der Klemmfinger nach Anspruch 5 im nicht verklemmten Grundzustand der Montageschiene mit der Sockelleiste wenigstens mit einem freien Klemmfingerende in Richtung auf den Aufnahmeraum- Montageschienenwandbereich zu geneigt ist, vorzugsweise in einem Winkel zwischen 5° bis 30°. Mit einem derartigen Aufbau muss eine höhere Kraft aufgewandt werden, um den Klemmfinger beim Einführen des Sockelleisten- Klemmstegs zurückzudrängen, was wiederum zu einer erhöhten Haltekraft führt. Je nach Grad der Neigung ist somit hier eine bestimmte Haltekraft auf einfache Weise einstellbar.
- Für einen besonders kompakten und einfachen Aufbau ist nach Anspruch 6 vorgesehen, dass eine dem Klemmfinger abgewandte Außenseite des Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereichs so ausgebildet ist, dass diese im montierten Zustand der Montageschiene in einer flächigen Anlageverbindung am Wandbereich anlegbar ist. Gleichzeitig wird hierdurch ein besonders stabiler und wenig wackliger Aufbau der Vorrichtung im im Wand-Bodenübergangsbereich montierten Zustand erreicht.
- In einer konkreten Ausgestaltung hierzu ist der Sockelleisten-Klemmsteg nach Anspruch 7 in gerader Verlängerung zu einem dem Wandbereich zuordenbaren wandseitigen Sockelleistenbereich liegend ausgebildet, so dass eine Klemmstegaußenwand in einer vorteilhaften Doppelfunktion Bestandteil des wandseitigen Sockelleistenbereichs ist.
- Der wandseitige Sockelleistenbereich liegt dabei im verklemmten Zustand der Vorrichtung nach Anspruch 8 wenigstens bereichsweise in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung am Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich an, wobei am wandseitigen Sockelleistenendbereich endseitig auf der im montierten Zustand dem Boden abgewandten Seite eine Abstufung als Wandanlage-Sockelleistenbereich ausgebildet ist, die im montierten Zustand einen vorgebbaren Spaltabstand zum freien Ende des Montageschienenwandbereichs aufweist als Nachdrückspielraum. Vorteilhaft wird mit einem derartigen Aufbau somit erreicht, dass bei einem gegebenenfalls erforderlichen Nachdrücken der Sockelleiste bei abgesenkten Boden die Sockelleiste nicht im Bereich der Montageschiene, hier am freien Ende des Montageschienenwandbereichs auf Block geht. Üblicherweise liegt eine Bodenabsenkung, z. B. eine Estrichabsenkung im Bereich von in etwa 3 mm, so dass eine entsprechend größerer Spaltabstand vorzusehen ist.
- Besonders bevorzugt ist nach Anspruch 9 der Sockelleisten-Klemmsteg durch wenigstens eine Klemmfinger-Ausnehmung, die vorzugsweise durch eine Ausfräsung gebildet ist, am Sockelleisten-Unterseitenwandbereich gebildet, in die der Klemmfinger im montierten Zustand wenigstens mit dem Klemmfingerende ragt und dort unter Vorspannung an einem Ausnehmungswandbereich als Klemmstegwandbereich angreift. Eine Einführschräge am Sockelleisten- Klemmsteg ist dabei vorzugsweise im ausnehmungsrandseitigen Bereich ausgebildet. Hierdurch ergeben sich definierte Verhältnisse für eine einfache Verbindung der Sockelleiste mit der Montageschiene. Gemäß einer konkreten Ausgestaltung hierzu ist nach Anspruch 10 die Klemmfinger-Ausnehmung so dimensioniert und ausgebildet, dass ein Klemmfinger-Ausnehmungsbodenbereich im montierten Zustand einen vorgegebenen Spaltabstand zum Klemmfinger aufweist als Nachdrückspielraum. Auch hier wird wiederum mit einem derartigen Aufbau erreicht, dass bei einem gegebenenfalls erforderlichen Nachdrücken die Sockelleiste nicht am Klemmfinger auf Block geht und somit ein Nachdrücken der Sockelleiste nicht behindert wird.
- Ein besonders kompakter und einfach herzustellender Aufbau ergibt sich nach Anspruch 11 dadurch, dass der Klemmfinger an einem im montierten Zustand dem Bodenbereich zugeordneten Montageschienenbereich angeordnet ist. Vorzugsweise weißt die Montageschiene nach Anspruch 12 einen in etwa L- förmigen Querschnitt auf mit einem dem Wandbereich zuordenbaren Montageschienenwandbereich als wandseitigen Klemmschenkel und einem dem Bodenbereich zuordenbaren Montageschienenwandbereich als bodenseitigen Klemmschenkel. Ein derartiger L-förmiger Aufbau der Montageschiene ist besonders einfach an die Übergangsstellen im Wand-Bodenübergangsbereich anpassbar, der regelmäßig in etwa rechtwinklig ausgebildet ist. Besonders bevorzugt kann hierdurch der wandseitige Klemmschenkel ungehindert über entsprechende Befestigungsmittel am Wandbereich festgelegt werden, so dass am bodenseitigen Klemmschenkel genügend Bauraum zur Verfügung steht, um den Klemmfinger und gegebenenfalls einen Kabelkanal auszubilden.
- Nach Anspruch 13 erstreckt sich der Klemmfinger bevorzugt im Wesentlichen in Längsrichtung durchgehend über die Montageschiene. Grundsätzlich ist auch eine in Längsrichtung gesehen abschnittsweise Anordnung derartiger Klemmfinger möglich.
- Gemäß Anspruch 14 ist ferner im unteren Anbindungsbereich des Klemmfingers ein Quersteg vorgesehen, der den Klemmfinger mit einem Montageschienenbereich verbindet. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte, insbesondere im Hinblick auf die einzustellende Klemmfinger-Haltekraft optimierte Ausgestaltung des Klemmfingers erzielt werden, da insbesondere bei längeren Klemmfingern keine zu elastische Anbindung an der Montageschiene erzielt wird, was sich gegebenenfalls negativ auf die Haltekraft im montierten Zustand der Vorrichtung auswirken kann. Zudem kann mit einem derartigen Quersteg vorteilhaft ein Abreißen des Klemmfingers vermieden werden, da der Quersteg zur Stabilisierung dieses Bereichs beiträgt.
- Weiter kann nach Anspruch 15 am Klemmfingerende ein Rastprofil, vorzugsweise ein Zahnprofil, ausgebildet sein zur Ausbildung eines Rast- und/oder Klemmfingers, mit dem ein besonders vorteilhafter Angriff des Klemmfingers am Sockelleisten-Unterseitenbereich möglich ist. Dem Rastprofil kann am Sockelleisten-Unterseitenbereich ein entsprechendes Gegenprofil zugeordnet sein.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist nach Anspruch 16 vorgesehen, dass am dem Bodenbereich zugeordneten Montageschienenbereich ein sich in Montageschienenlängsrichtung erstreckender Kabelkanal zur Aufnahme elektrischer Leitungen, Kabel oder dergleichen ausgebildet ist, der im Querschnitt vorzugsweise U-förmig ausgebildet ist. Bevorzugt weist hierzu nach Anspruch 17 die Sockelleiste bezogen auf den Querschnitt am Sockelleisten-Unterseitenbereich in einem dem Kabelkanal zugeordneten Teilbereich eine Kabelkanal-Ausnehmung auf. Ein derartiger Kabelkanal kann somit auf einfache Weise in die Vorrichtung integriert werden, ohne dass dies zu einer unerwünscht großen und sperrigen Bauweise der Sockelleiste führt. Mit einem derartigen Kabelkanal können somit elektrische Leitungen, Kabel oder dergleichen auf besonders einfache Weise vorteilhaft abgedeckt unter der Sockelleiste verlaufend angeordnet werden, so dass diese nicht in unerwünschter Weise im Innenbereich eines Raumes sichtbar und vor allem zugänglich sind. Mit dem erfindungsgemäßen Aufbau ist zudem eine einfache Zugänglichkeit zu diesen elektrischen Leitungen, Kabeln oder dergleichen möglich, da die Sockelleiste auf einfache Weise wieder aus der Montageschiene herausgezogen werden kann und danach wieder mit dieser verklemmt werden kann.
- Nach Anspruch 18 liegt der vorzugsweise in einem Montageschienenendbereich ausgebildete Kabelkanal im montierten Zustand der Vorrichtung mit einer Kabelkanalwand in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung an einem Innenwandbereich des den Bodenanlage-Sockelleistenbereich ausbildenden Sockelleistenbereichs an, wobei das freie Ende der anliegenden Kabelkanalwand im montierten Zustand einen vorgebaren Spaltabstand zum Innenwandbereich aufweist als Nachdrückspielraum. Auch mit einer derartigen Maßnahme ist ein stabiler und wenig wackliger Aufbau herstellbar, wobei zudem durch den Nachdrückspielraum sichergestellt wird, dass die Sockelleiste im Falle eines Nachdrückens bei sich absenkenden Boden nicht auf Block an der Montageschiene im Kabelkanalwandbereich gehen kann. Dies erhöht die Funktionssicherheit in Verbindung mit dem Nachdrücken der Sockelleiste, wie dies zuvor bereits geschildert worden ist.
- Weiter ist der Boden nach Anspruch 19 vorzugsweise durch einen auf einem Unterboden, z. B. einen Estrich, angeordneten Bodenbelag, z. B. einen Parkettboden, wobei der Bodenbelag zum Wandbereich hin an diesem mit einer Fuge anschließt, die durch die Sockelleiste überdeckt werden soll.
- Besonders einfach und preiswert lässt sich die Montageschiene nach Anspruch 20 aus einem Kunststoffmaterial herstellen, wobei hier zudem die elastisch rückfedernde Anbindung des Klemmfingers an der Montageschiene besonders einfach herstellbar ist. Zudem kann der Klemmfinger hier bevorzugt integral mit der Montageschiene, z. B. durch Extrudieren, hergestellt werden.
- Besonders bevorzugt ist nach Anspruch 21 vorgesehen, dass die Sockelleisten einen Kern aufweisen, vorzugsweise einen Kern aus mitteldichten Fasern, der wenigstens zur Sichtseite hin mit einer Ummantelung, vorzugsweise einem Furnier und/oder einer Dekorfolie ummantelt ist. Als Furnier kommt beispielsweise ein Holzfurnier und/oder ein Korkfurnier in Frage, während die Dekorfolie z. B. durch eine hochglänzende oder gebürstete Aluminiumfolie gebildet sein kann. Alternativ dazu können die Sockelleisten aber auch ganz aus Massivholz hergestellt sein. Ebenso ist auch der Einsatz von Kunststoffmaterial oder dergleichen möglich.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigen:
- Fig. 1 einen schematischen Querschnitt durch eine in einem Wand-Bodenübergangsbereich montierte erfindungsgemäße Vorrichtung bei nicht abgesenktem Boden,
- Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 bei abgesenktem Boden im nicht nachgedrückten Zustand,
- Fig. 3 die Vorrichtung gemäß Fig. 2 bei abgesenktem Boden im nachgedrückten Zustand,
- Fig. 4 eine schematische, perspektivische Teilansicht einer Montageschiene, und
- Fig. 5 eine schematische, perspektivische Teilansicht einer Sockelleiste.
- In Fig. 1 ist schematisch eine Schnittansicht durch eine montierte erfindungsgemäße Vorrichtung 1 in einem Wand-Bodenübergangsbereich 2 gezeigt, wobei der Wand-Bodenübergangsbereich 2 durch einen Wandbereich 3 und einen sich daran rechtwinklig anschließenden Unterboden 4 gebildet ist. Auf den Unterboden 4 ist ein Bodenbelag 5, z. B. ein Parkettboden, verlegt, wobei zwischen dem Bodenbelag 5 und dem Wandbereich 3 eine Fuge 6 ausgebildet ist, die mit der erfindungemäßen Vorrichtung 1 abgedeckt und überdeckt werden soll. Der Unterboden 4 und der Bodenbelag 5 bilden hier somit den Boden.
- Wie dies aus der Fig. 1 ersichtlich ist, wird hierzu eine Montageschiene 7 der Vorrichtung 1, die einen L-förmigen Querschnitt mit einem wandseitigen Klemmschenkel 8 und einem bodenseitigen Klemmschenkel 9 aufweist, mittels hier nicht im Detail dargestellter Befestigungsmittel 10, z. B. Senkschrauben, ortsfest am Wandbereich 3 festgelegt, und zwar dergestalt, dass der wandseitige Klemmschenkel 8 in einer flächigen Anlageverbindung am Wandbereich 3 und der bodenseitige Klemmschenkel 9 in einer flächigen Anlageverbindung auf den Bodenbelag 5 aufliegt. D. h., dass die Montageschiene 7 im montierten Zustand vollständig oberhalb des Bodens 4 bzw. des Bodenbelags 5 angeordnet ist.
- Wie dies der Fig. 1 und auch der Fig. 4, die eine schematische, perspektivische Teilansicht der Montageschiene 7 zeigt, weiter entnommen werden kann, ragt von dem bodenseitigen Klemmschenkel 9 der Montageschiene in etwa in Hochachsenrichtung gesehen ein Klemmfinger 14 weg, der am bodenseitigen Klemmschenkel 9 elastisch rückfedernd angebunden ist. Bevorzugt ist hierzu die gesamte Montageschiene 7 aus einem Kunststoffmaterial hergestellt.
- Der Klemmfinger 14 ist im nicht verklemmten Grundzustand der Montageschiene 7, wie dies insbesondere aus der Fig. 4 ersichtlich ist, mit einem freien Klemmfingerendbereich 11 in Richtung auf den wandseitigen Klemmschenkel 8 als Montageschienenwandbereich zu geneigt, vorzugsweise in einem Winkel zwischen 5° bis 30°, und bildet mit dem wandseitigen Klemmschenkel 8 einen Klemmsteg-Aufnahmeraum 12 aus. Am freien Klemmfingerendbereich 11 als freiem Klemmfingerende 14 ist ferner noch ein hier lediglich schematisch dargestelltes Zahnprofil 13 ausgebildet.
- Zudem ist der Klemmfinger 14 im unteren Anbindungsbereich mit einem Quersteg 15 mit dem wandseitigen Klemmschenkel 8 verbunden.
- Am bodenseitigen Klemmschenkel 9 ist ferner im Anschluss an den Klemmfingerbereich ein im Querschnitt U-förmiger Kabelkanal 16 ausgebildet, dessen in der Bildebene der Fig. 1 linke Kabelkanalwand bauteil- und materialsparend, d. h. funktionsintegriert, durch den Klemmfinger 14 gebildet ist. Eine dem Klemmfinger 14 gegenüberliegende rechte Kabelkanalwand 17 bildet den Abschluss des bodenseitigen Klemmschenkels 9. Um den Kabelkanal 16 herum ist am Sockelleisten-Unterseitenbereich 19 eine Kabelkanalausnehmung 23 ausgebildet.
- In diesem montierten Zustand der Montageschiene 7 ist nunmehr eine Sockelleiste 18, die in der Fig. 5 alleine in einer schematischen, perspektivischen Teilansicht gezeigt ist, von oben her aufsteckbar. Dazu ist an einem Sockelleisten-Unterseitenbereich 19 durch Vorsehen einer Klemmfinger-Ausnehmung 20, vorzugsweise einer Ausfräsung, am Sockelleisten-Unterseitenbereich 19 ein Sockelleisten-Klemmsteg 21 ausgebildet, der in seinem freien Endbereich eine Einführschräge 22 aufweist. Dieser Sockelleisten-Klemmsteg 21 weist gegenüber dem oberen Aufnahmeraumquerschnitt, der durch den Zwischenraum zwischen dem freien Klemmfingerendbereich 11 und dem entsprechend zugeordneten wandseitigen Klemmschenkelbereich definiert ist, ein Übermaß auf, so dass der Sockelleisten-Klemmsteg 21 bei dessen Einführen in den Aufnahmeraum 12 - von oben her entgegen die Hochachsenrichtung als Vertikalrichtung - den Klemmfinger 14 in Richtung von dem diesen gegenüberliegenden, ortsfesten, wandseitigen Klemmschenkel 8 wegspreizt. Dadurch greift der Klemmfinger 14 in der in der Fig. 1 dargestellten End-Montageposition unter Vorspannung mit über die Klemmfingeranbindung und/oder -neigung vorgebbarer Klemmkraft am Sockelleisten-Klemmsteg 21 im Klemmfinger-Ausnehmungsbereich an und hält die Sockelleiste 18 mit einer definierten Klemmkraft in der Montage-Grundposition. In dieser in der Fig. 1 dargestellten Montage- Grundposition liegt ein wandseitiger Sockelleistenbereich 24 in einer flächigen Anlageverbindung am wandseitigen Klemmschenkel 8 an, wobei am wandseitigen Sockelleistenbereich zudem endseitig, auf der dem Unterboden 4 und dem Bodenbelag 5 abgewandten Seite eine Abstufung als Wandanlage-Sockelleistenbereich 25 ausgebildet ist, die im in der Fig. 1 gezeigten montierten Grundzustand einen vorgebbaren Spaltabstand 26 zum freien Ende des wandseitigen Klemmschenkels 8 aufweist zur Ausbildung eines Nachdrückspielraums. Der Klemmfinger 14 presst dabei den Sockelleisten-Klemmsteg 21 und damit auch den wandseitigen Sockelleistenbereich 24 in Richtung einer flächigen Anlageverbindung am wandseitigen Klemmschenkel 8.
- Der Sockelleisten-Klemmsteg ist hier in einer geraden Verlängerung zum dem Wandbereich 3 zugeordneten wandseitigen Sockelleistenbereich 24 ausgebildet, so dass die diesbezügliche Klemmstegaußenwand Bestandteil des wandseitigen Sockelleistenbereichs 24 ist.
- Wie dies der Fig. 1 weiter entnommen werden kann, ist auch die Klemmfinger- Ausnehmung 20 so dimensioniert, dass ein Klemmfinger-Ausnehmungsbodenbereich 27 im in der Fig. 1 gezeigten montierten Grundzustand einen vorgegebenen Spaltabstand 28 zum Klemmfinger 14 als Nachdrückspielraum aufweist.
- Ebenso liegt die rechte Kabelkanalwand 17 in diesem montierten Zustand in einer flächigen Anlageverbindung an einem Innenwandbereich 29 des einen Bodenanlage-Sockelleistenbereich 30 ausbildenden Sockelleisten-Unterseitenbereichs 19 an, wobei auch hier das freie Ende der anliegenden rechten Kabelkanalwand 17 im montierten Zustand der Fig. 1 einen vorgegebenen Spaltabstand 31 zum Innenwandbereich 29 als Nachdrückspielraum aufweist.
- In diesem in der Fig. 1 dargestellten montierten Grundzustand liegt zudem der Wandanlage-Sockelleistenbereich 25 in einer Anlageverbindung am Wandbereich 3 und der Bodenanlage-Sockelleistenbereich 30 am Bodenbelag 5 in einer Anlageverbindung an.
- Wie dies insbesondere aus der Fig. 4 ersichtlich ist, erstreckt sich hier der Klemmfinger 14 im Wesentlichen über die gesamte Längserstreckungsrichtung durchgehend über die Montageschiene 7.
- Für den in der Fig. 2 dargestellten Fall des Absenkens des Unterbodens 4, z. B. eines Estrichs, wird zwischen dem Bodenanlage-Sockelleistenbereich 30 und dem Bodenbelag 5 ein unansehnlicher Spalt 32 ausgebildet. Mit dem erfindungsgemäßen Aufbau der Vorrichtung kann nunmehr entsprechend der Richtung des Pfeiles 33 die Sockelleiste 18 für eine erneute Anlageverbindung des Bodenanlage-Sockelleistenbereichs 30 am Boden 4 relativ zum Klemmfinger 14 und damit relativ zur ortsfesten Montageschiene 7 unter Überwindung der Klemmkraft in Richtung auf den Boden zu nachgedrückt werden, wie dies in der Fig. 3 dargestellt ist. Durch die Spaltabstände 26, 28 und 31 ist dabei sichergestellt, dass die Sockelfeiste 18 nicht auf Block an der Montageschiene 7gehen kann und dadurch den Nachdrückvorgang behindern kann. Üblicherweise ist ein Nachdrücken um in etwa ca. 3 mm erforderlich.
- Die Sockelleiste 18 kann hier beispielsweise aus einem Massivholz hergestellt sein.
Claims (21)
1. Vorrichtung zur Befestigung von Sockelleisten mit einer in einem Wand-
Bodenübergangsbereich anordenbaren Montageschiene und einer mit
der Montageschiene lösbar verbindbaren Sockelleiste, wobei die
Sockelleiste im montierten, mit der Montageschiene verbundenen Zustand die
Montageschiene übergreift und im Wand-Bodenübergangsbereich mit
einem Wandanlage-Sockelleistenbereich an einem Wandbereich und
mit einem Bodenanlage-Sockelleistenbereich am Boden im
Wesentlichen in einer Anlageverbindung anlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Montageschiene (7) so ausgebildet ist, dass diese im montierten Zustand mittels wenigstens einem Befestigungsmittel (10) ortsfest am Wandbereich (3) festlegbar ist, und
dass an der Montageschiene (7) wenigstens ein von dieser wegragender Klemmfinger (14) ausgebildet ist, der im montierten Zustand der Sockelleiste (18) wenigstens mit einem Klemmfingerende (11) an einem der Montageschiene (7) zugewandten Sockelleisten-Unterseitenbereich (19) angreift dergestalt,
dass die Montageschiene (7) so ausgebildet ist, dass diese im montierten Zustand mittels wenigstens einem Befestigungsmittel (10) ortsfest am Wandbereich (3) festlegbar ist, und
dass an der Montageschiene (7) wenigstens ein von dieser wegragender Klemmfinger (14) ausgebildet ist, der im montierten Zustand der Sockelleiste (18) wenigstens mit einem Klemmfingerende (11) an einem der Montageschiene (7) zugewandten Sockelleisten-Unterseitenbereich (19) angreift dergestalt,
- dass der wenigstens eine Klemmfinger (14) die Sockelleiste (18) mit
einer definierten Klemmkraft in einer Montage-Grundposition hält, und
- dass die Sockelleiste (18), insbesondere bei einem Absenken des
Bodens (4) für eine erneute Anlageverbindung des
Bodenanlage-Sockelleistenbereichs (30) am Boden (4, 5), durch Aufbringen einer
Nachdrückkraft, die größer als die die Sockelleiste (18) in der Montage-
Grundposition haltende Klemmkraft ist, relativ zum wenigstens einen
Klemmfinger (14) und damit relativ zur ortsfesten Montageschiene (7)
in eine Nachdrückposition nachdrückbar ist, in der die Sockelleiste (18)
wieder mittels der durch den wenigstens einen Klemmfinger (14)
aufbringbaren Klemmkraft haltbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
wenigstens eine Klemmfinger (14) wenigstens den
Wandanlage-Sockelleistenbereich (25) der Sockelleiste (18) in Richtung Anlageverbindung
am zuordenbaren Wandbereich (3) presst.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Klemmfinger (14) vorgesehen ist, der im montierten Zustand in etwa in Hochachsenrichtung von der Montageschiene (7) wegragt und an der Montageschiene (7) elastisch rückfedernd angebunden ist,
dass der Klemmfinger (14) bezogen auf den Querschnitt zusammen mit einem beabstandeten, ortsfesten Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) einen Aufnahmeraum (12) ausbildet,
dass am Sockelleisten-Unterseitenbereich (19) ein Sockelleisten- Klemmsteg (21) ausgebildet ist,
dass der Sockelleisten-Klemmsteg (21) bei dessen Einführen in den Aufnahmeraum (12) den Klemmfinger (14) in Richtung von dem diesem gegenüberliegenden Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) wegdrängt, so dass der Klemmfinger (14) in der Montageposition unter Vorspannung mit vorgebbarer Klemmkraft am Sockelleisten-Klemmsteg (21) angreift und die Sockelleiste (18) in der vorgegebenen Position hält, vorzugsweise wenigstens den Sockelleisten-Klemmsteg (21) in Richtung einer flächigen Anlageverbindung am Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) presst.
dass ein Klemmfinger (14) vorgesehen ist, der im montierten Zustand in etwa in Hochachsenrichtung von der Montageschiene (7) wegragt und an der Montageschiene (7) elastisch rückfedernd angebunden ist,
dass der Klemmfinger (14) bezogen auf den Querschnitt zusammen mit einem beabstandeten, ortsfesten Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) einen Aufnahmeraum (12) ausbildet,
dass am Sockelleisten-Unterseitenbereich (19) ein Sockelleisten- Klemmsteg (21) ausgebildet ist,
dass der Sockelleisten-Klemmsteg (21) bei dessen Einführen in den Aufnahmeraum (12) den Klemmfinger (14) in Richtung von dem diesem gegenüberliegenden Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) wegdrängt, so dass der Klemmfinger (14) in der Montageposition unter Vorspannung mit vorgebbarer Klemmkraft am Sockelleisten-Klemmsteg (21) angreift und die Sockelleiste (18) in der vorgegebenen Position hält, vorzugsweise wenigstens den Sockelleisten-Klemmsteg (21) in Richtung einer flächigen Anlageverbindung am Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) presst.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
Sockelleisten-Klemmsteg (21) wenigstens gegenüber dem oberen
Aufnahmeraumquerschnitt, der durch den Zwischenraum zwischen dem
Klemmfinger (14) und dem
Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) definiert ist, ein Übermaß aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Klemmfinger (14) im nicht verklemmten Grundzustand der
Montageschiene (7) mit der Sockelleiste (18) wenigstens mit dem freien
Klemmfingerendbereich (11) in Richtung auf den
Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) zu geneigt ist, vorzugsweise in einem
Winkel zwischen 5° bis 30°.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass eine dem Klemmfinger (14) abgewandte Außenseite des
Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereichs (8) so ausgebildet ist, dass
diese im montierten Zustand der Vorrichtung (1) in einer flächigen
Anlageverbindung am Wandbereich (3) anlegbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Sockelleisten-Klemmsteg (21) in gerader Verlängerung zu
einem dem Wandbereich (3) zuordenbaren, wandseitigen
Sockelleistenbereich (24) liegt, so dass eine Klemmstegaußenwand Bestandteil des
wandseitigen Sockelleistenbereichs (24) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der wandseitige Sockelleistenbereich (24) im verklemmten Zustand der Vorrichtung (1) wenigstens bereichsweise in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung am Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) anliegt, und
dass am wandseitigen Sockelleistenbereich (24) endseitig, auf der im montierten Zustand dem Bodenbereich (4) abgewandten Seite eine Abstufung als Wandanlage-Sockelleistenbereich (24) ausgebildet ist, die im montierten Zustand einen vorgebbaren Spaltabstand (26) zum freien Ende des Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereichs (8) aufweist als Nachdrückspielraum.
dass der wandseitige Sockelleistenbereich (24) im verklemmten Zustand der Vorrichtung (1) wenigstens bereichsweise in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung am Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereich (8) anliegt, und
dass am wandseitigen Sockelleistenbereich (24) endseitig, auf der im montierten Zustand dem Bodenbereich (4) abgewandten Seite eine Abstufung als Wandanlage-Sockelleistenbereich (24) ausgebildet ist, die im montierten Zustand einen vorgebbaren Spaltabstand (26) zum freien Ende des Aufnahmeraum-Montageschienenwandbereichs (8) aufweist als Nachdrückspielraum.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass der Sockelleisten-Klemmsteg (21) durch wenigstens eine
Klemmfinger-Ausnehmung (20), vorzugsweise eine Ausfräsung, am
Sockelleisten-Unterseitenbereich (19) gebildet ist, in die der Klemmfinger
(14) im montierten Zustand wenigstens mit dem Klemmfingerende (11)
ragt und dort unter Vorspannung an einem Ausnehmungswandbereich
als Klemmstegwandbereich angreift.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Klemmfinger-Ausnehmung (20) so dimensioniert und ausgebildet ist,
dass ein Klemmfinger-Ausnehmungsbodenbereich (27) im montierten
Zustand einen vorgegebenen Spaltabstand (28) zum Klemmfinger (14)
aufweist als Nachdrückspielraum.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der Klemmfinger (14) an einem im montierten Zustand dem
Boden (4, 5) zuordenbaren Montageschienenbereich (9) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Montageschiene (7) einen in etwa L-förmigen Querschnitt
aufweist mit einem im montierten Zustand dem Wandbereich (3)
zuordenbaren Montageschienenwandbereich als wandseitigen
Klemmschenkel (8) und einem dem Bodenbereich (4, 5) zuordenbaren
Montageschienenwandbereich als bodenseitigen Klemmschenkel (9).
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass sich der Klemmfinger (14) im Wesentlichen in Längsrichtung
durchgehend über die Montageschiene (7) erstreckt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass im unteren Anbindungsbereich des Klemmfingers (14) ein
Quersteg (15) vorgesehen ist, der den Klemmfinger (14) mit einem
Montageschienenbereich (8) verbindet.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass am Klemmfingerende (11) ein Rastprofil (13), vorzugsweise ein
Zahnprofil, ausgebildet ist zur Ausbildung eines Rast- und/oder
Klemmfingers, dem vorzugsweise ein Gegenprofil am
Sockelleisten-Unterseitenbereich zugeordnet ist für eine Rastverbindung zwischen dem
Rastprofil (13) und dem Gegenprofil.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass am dem Bodenbereich (4, 5) zuordenbaren
Montageschienenbereich (9) ein sich in Montageschienenlängsrichtung erstreckender
Kabelkanal (16) zur Aufnahme elektrischer Leitungen, Kabel oder
dergleichen ausgebildet ist, der im Querschnitt vorzugsweise U-förmig
ausgebildet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die
Sockelleiste (18) bezogen auf den Querschnitt am
Sockelleisten-Unterseitenbereich (19) in einem dem Kabelkanal (16) zugeordneten Teilbereich
eine Kabelkanal-Ausnehmung (23) aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet,
dass der vorzugsweise in einem Montageschienenendbereich ausgebildete Kabelkanal (16) im montierten Zustand der Vorrichtung (1) mit einer Kabelkanalwand (17) in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung an einem Innenwandbereich (29) des den Bodenanlage-Sockelleistenbereich (30) ausbildenden Sockelleisten-Unterseitenbereichs (19) anliegt, und
dass das freie Ende der anliegenden Kabelkanalwand (17) im montierten Zustand einen vorgebbaren Spaltabstand (31) zum Innenwandbereich (29) aufweist als Nachdrückspielraum.
dass der vorzugsweise in einem Montageschienenendbereich ausgebildete Kabelkanal (16) im montierten Zustand der Vorrichtung (1) mit einer Kabelkanalwand (17) in einer vorzugsweise flächigen Anlageverbindung an einem Innenwandbereich (29) des den Bodenanlage-Sockelleistenbereich (30) ausbildenden Sockelleisten-Unterseitenbereichs (19) anliegt, und
dass das freie Ende der anliegenden Kabelkanalwand (17) im montierten Zustand einen vorgebbaren Spaltabstand (31) zum Innenwandbereich (29) aufweist als Nachdrückspielraum.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass der Boden (4) durch einen auf einem Unterboden,
vorzugsweise einem Estrich, angeordneten Bodenbelag (5) gebildet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass die Montageschiene (7) und/oder der Klemmfinger (14) aus
einem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sockelleiste (18) einen Kern aufweist, vorzugsweise einen
Kern aus mitteldichten Fasern, der wenigstens zur Sichtseite hin mit
einer Ummantelung, vorzugsweise einem Furnier, vorzugsweise einem
Holzfurnier und/oder einem Korkfurnier, und/oder einer Dekorfolie,
vorzugsweise einer hochglänzenden und/oder gebürsteten Aluminiumfolie,
ummantelt ist, oder dass die Sockelleiste (18) aus einem Massivholz
hergestellt ist.
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